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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8677 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Außenwirtschaftsgesetz (Drucksache 2598) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Reichsvermögen-Gesetz (Drucksache 2599) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 D Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2563, zu 2563, Nachtrag zu 2563) — Zweite und dritte Beratung — 8678 B Entwurf eines Gesetzes über die Einstufung einzelner Gruppen von Pflichtversicherten in die Beitragsklassen der Arbeiterrentenversicherung (Drucksache 2459) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. November 1957 über Flüchtlingsseeleute (Drucksache 2536) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 2544) — Erste Beratung — . . . . 8678 D Entwurf eines Gesetzes über die Wiederinkraftsetzung oder Verlängerung von Polizeiverordnungen usw. (Drucksache 2558) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1959 mit dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache 2570) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu der Entscheidung des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) vom 12. Juni 1959 über ,die Annahme von Strahlenschutzvorschriften (Drucksache 2581) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) Erste Beratung — . . . 8679 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) — Erste Beratung — 8679 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585) — Erste Beratung — 8679 B Entwurf eines Gesetzes über eine Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2553, zu 2553) — Zweite und dritte Beratung — 8679 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2568) — Zweite und dritte Beratung — 8679 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 mit der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2603) — Zweite und dritte Beratung — 8680 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 mit Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2604) — Zweite und dritte Beratung — 8680 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 mit der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2605) — Zweite und dritte Beratung — 8680 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2606) —'Zweite und dritte Beratung — 8680 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit (Drucksachen 1471, 2551) 8681 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Meyer (Frankfurt), Dr. Zimmer u. Gen. betr. Konferenzen europäischer Fachminister (Drucksachen 2290, 2555) 8681 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehemaligen Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksachen 2441, 2567) 8681 B Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. — 1. Halbjahr 1961) (Drucksachen 2411, 2569) . . 8681 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksache 2579) 8681 C Antrag der Abg. Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher u. Gen. betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksache 2471) . . . . 8681 D Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2572) 8681 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 2516, zu 2516) 8682 A Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 2517) Dr. Brecht (SPD) . . . . 8682 C, 8708 C Mick (CDU/CSU) 8691 D Dr. Will (FDP) . . . . 8693 D, 8713 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8697 B Lücke, Bundesminister 8703 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8709 D Dewald (SPD) 8710 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 8710D, 8712 A Reitz (SPD) 8711 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2518, zu 2518) Jaksch (SPD) 8713 D Kuntscher (CDU/CSU) 8717 A Dr. Rutschke (FDP) 8718 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 III Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8719 D Kraft (CDU/CSU) . . . . . . . 8720 C Reitzner (SPD) . . . . . . . . 8721 D Dr. von Merkatz, Bundesminister . 8723 C Rehs (SPD) 8726 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . 8726 A Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 2521) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 8726 D Frau Schanzenbach (SPD) 8727 D, 8751 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8733 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . . 8735 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8736 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 8737 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 8739 A Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 8746 D Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/CSU) 8749 D Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 2522, zu 2522) Memmel (CDU/CSU) 8752 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 2528) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 8753 B, 8754 A Haushaltsgesetz 1961 (Drucksache 2529) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 8754 B, 8755 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8754 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8755 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 8756 A Nächste Sitzung . . . . . . . 8756 D Anlagen 8757 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8677 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8757 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 18. 3. Altmaier 18. 3. Dr. Atzenroth 16. 3. Dr. Baade 17. 3. Dr. Becker (Mönchengladbach) 17. 3. Berkhan 18. 3. Dr. Besold 17. 3. Fürst von Bismarck 15. 4. Caspers 1. 4. Dr. Conning 16. 3. Dr. Deist 16. 3. Demmelmeier 18. 3. Diebäcker 16. 3. Döring (Düsseldorf) 16.3. Dowidat 18. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Engelbrecht-Greve 25.3. Enk 31.3. Dr. Franz 17. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 3. Funk 18. 3. Dr. Furler 17. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Greve 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn 17. 3. Hauffe 22. 4. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Heiland 16. 3. Dr. Graf Henckel 16. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Härauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17.3. Jacobi 17.3. Dr. Jordan 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Keuning 16. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Leber 18. 3. Lohmar 17. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18. 3. Lulay 8. 4. Mauk 16. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21.4. Metzger 16. 3. Müller (Worms) 16. 3. Neubauer 17.3. Odenthal 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Prennel 17. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 18.3. Ruhnke 25.3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 17. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorfen) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Stauch 16. 3. Stingl 18. 3. Frau Strobel 17. 3. Wagner 17. 3. Welke 17. 3. Anlage 2 Umdruck 785 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 3 wird der Betrag von 500 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 400 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 794 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In dem einleitenden Haushaltsvermerk zu II. Ausgabe (Drucksache 2517 S. 2) werden die Zahlen „619" und „890" gestrichen. 2. In Tit. 540 - Darlehen an die Deutsche Bau- und Bodenbank AG für Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Baues von Familienheimen im sozialen Wohnungsbau - (Drucksache 2050 Anlage S. 18) wird der Ansatz von 6 000 000 DM gestrichen. 8758 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 3. Tit. 588 (Drucksache 2050 Anlage S. 24) erhält folgende Fassung: „Tit. 588 Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 Buchstabe b des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) 54 111 100 DM Der Ansatz darf bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 619 überschritten werden. Die Mittel sind übertragbar." Die Erläuterungen zu Tit. 588 erhalten folgende Fassung: „Die Mittel werden neben den Wohnungsbauförderungsmitteln aus Kapitel 25 02 Tit, 580 a) gemäß dem Gesetz über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen vom als Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 b) des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) auf die Dauer von zunächst sieben Jahren gewährt." 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz a) Gesetzlicher Beitrag des Bundes gemäß § 88 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) für die Länder (ohne Saarland) — (Drucksache 2050 Anlage S. 31) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 400 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 890 — Erwerb von Beteiligungen an wohnungswirtschaftlichen Unternehmen in der Form von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 88 Abs. 3 RHO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 34) wird der Ansatz von 10 000 000 DM gestrichen. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 797 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 — (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 14 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 14 Der Bundesminister der Finanzen kann zulassen, daß Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen an Bundesbedienstete nach Maßgabe der vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Verteidigung und mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erlassenen Richtlinien gewährt werden." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 802 Änderungsantrag der Abgeordneten Kraft, Kuntscher, Rehs, Reitzner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 26 02 Tit. 603 — Zuwendungen zur Betreuung der heimatlosen Ausländer — (Drucksache 2050 Anlage S. 16) wird der Ansatz um 210 000 DM auf 540 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Kraft Eichelbaum Kuntscher Hofler Rehs Frau Dr. Rehling Reitzner Dr. Preiß Dr. Hesberg Leukert Dr. Kopf Dr. Ripken Majonica Dr, Czaja Ruf Dr. Wahl Dr. Baron Bühler Manteuffel-Szoege Riedel (Frankfurt) Jaksch Frau Ackermann Wittmer-Eigenbrodt Dr. Mommer Gedat Pöhler Probst (Freiburg) Reitz Dr. Serres Dr. Meyer (Frankfurt) Krüger (Olpe) Frau Renger Epleé Frau Herklotz Anlage 6 Umdruck 806 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 3 Abs. 2 a erhält folgende Fassung: „ (2 a) Der Bundesminister der Finanzen kann abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung zur verbilligten Beschaffung von Bauland zulassen, daß bundeseigene unbebaute Grundstücke unter dem vollen Wert veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß diese Grundstücke binnen angemessener Frist, die in der Regel drei Jahre nach Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8759 Abschluß des Kaufvertrages nicht übersteigen soll, zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaues bebaut werden. Unterbleibt die Bebauung, so ist das Eigenturn an dem Grundstück gegen Erstattung der Kosten wieder auf den Bund zurückzuübertragen. Der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Nähere bestimmen Richtlinien des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wohnungsbau." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 807 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2050 Anlage, 2521). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Plan über ein Fünfjahresprogramm für den Bau von Studentenwohnheimen auszuarbeiten und die anteiligen Mittel jeweils in die Haushaltspläne einzusetzen; 2. dem Bundestag his zur Vorlage des Haushaltsplans 1962 über den Stand des Studentenwohnheimbaues zu berichten; 3. die Kostenbeteiligung der Bauträger neu festzulegen und anstelle der unzweckmäßigen Drittelung der Beträge eine Verteilung auf Bauträger, Bund und Länder nach dem Schlüssel 20 : 40 : 40 vorzusehen. Bonn, den 8. März 1961 Frau Krappe Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 823 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: 29 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 29 Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit der Deutschen Bundesbank eine Regelung des bilanzmäßigen Verlustes infolge der Neufestsetzung des Wechselkurses der Deutschen Mark zu treffen und dabei Verpflichtungen bis zum Höchstbetrage von 1 500 000 000 Deutsche Mark einzugehen." Bonn, den 9. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 824 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 530 — Darlehen an ehemalige Kriegsgefangene und politische Häftlinge zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz sowie zur Beschaffung von Wohnraum (einschließlich der Verwaltungs- und sonstigen Kosten der Geldinstitute) — (Drucksache 2050 Anlage S. 33) wird der Ansatz von 28 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 34 000 000 DM erhöht. Bonn, den 10. März 1961 Dr. Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 826 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 - Zuschüsse zur Erhaltung und Ausweitung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge (Drucksache 2050 Anlage S. 14) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 200 000 DM auf 1 200 000 DM erhöht. Bonn, den 14. März 1961 Reitzner Ollenhauer und Fraktion 8760 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Anlage 11 Umdruck 830 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird ein neuer Tit. 534 als Leertitel eingefügt: „Tit. 534 Für die Spitzenfinanzierung im Wohnungsbau zugunsten ruckkehrwilliger Evakuierter — DM" Die Mittel sind übertragbar. Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Titel 534: Rückkehrberechtigten und rückkehrwilligen Evakuierten, die nicht lastenausgleichsberechtigt sind, soll die schnellere Rückkehr ermöglicht werden, indem die Ermächtigung erteilt wird, mit Zustimmung des Bundesfinanzministers Bindungsermächtigungen bis zu 30 000 000 DM einzugehen. Diese Mittel sollen für niedrig verzinsliche Darlehen zugunsten der Beschaffung von Wohnungen für diese Evakuierten verwendet werden." Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Marta Schanzenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Etatberatungen am Ende einer Legislaturperiode geben Anlaß, nachzuprüfen, ob die Versprechungen, die gemacht worden sind, auch eingehalten wurden. Ich habe mir die Kanzlerrede vom 29. Oktober 1957 angesehen und mir herausgeschrieben, was der Herr Bundeskanzler damals gesagt hat, was er für die Familie tun wolle. Ich zitiere:
    Die Bundesregierung wird alles tun, um die Familie gegen schädigende äußere Einflüsse zu schützen und insbesondere der kinderreichen Familie nach Möglichkeit zu helfen.
    Der Herr Bundeskanzler war damals sehr schlau.

    (Zuruf von der Mitte: Er ist immer schlau!)

    Er hat gar nicht gesagt, was er tun will. Er hat nur gesagt, daß er alles tun will. Dieses „alles" kann aus sehr vielem oder nichts bestehen. Wir wollen jetzt mal sehen, ob es viel war, ob es „alles" war, oder ob es nichts war.
    Was gemacht werden sollte, davon haben wir aus dem Vorwort, das der Herr Familienminister zum Etat geschrieben hat, allerdings einiges erfahren:
    Das Bundesministerium für Familien- und Jugendfragen hat die Aufgabe, den Lebensnotwendigkeiten der Familie und Jugend in der modernen Gesellschafts- und Staatsordnung Geltung zu verschaffen
    In enger Verbindung mit Wissenschaftlern und
    Forschern arbeitet das Ministerium ständig an



    Frau Schanzenbach
    einem Überblick über die gegenwärtige Gesamtsituation der Familie und Jugend und pflegt die Beziehungen zu ... Organisationen und Fachausschüssen ...
    Ich habe dann den Bericht der Bundesregierung für das Jahr 1960 eingehend studiert; denn ich wollte wissen: Was hat das Familienministerium zur Verwirklichung dieser Verlautbarungen wirklich getan, welche Leistungen weist das Ministerium auf? In dem Bericht wird geschrieben: finanziert wurde die Förderung von Ehe- und Elternberatung, finanziert wurde die Farmilienerholug, das Müttergenesungswerk, die Ausbildung von Haushalts-, Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen und die Förderung von Mädchenbildungsmaßnahmen.
    Meine Damen und Herren, wir begrüßen alle diese Maßnahmen; aber wir, die wir in der Jugendarbeit stehen und die Familienpoliktik mit besonderem Interesse betrachten, wissen, daß das, was da getan worden ist, eigentlich nur ein Tropfen ,auf einen heißen Stein ist.
    Wir erfahren aus diesem Bericht von 1960 ferner, daß eine Verbesserung des finanziellen Familienlastenausgleichs zu erwarten sei. Aber dem Bundestag liegt — das bedauern wir sicher alle — der Gesetzentwurf über die Verbesserung des Kindergeldes bis zur Stunde nicht vor. Wir wissen, daß er im Bundesrat liegt; aber wir haben ihn im Bundestag noch nicht gesehen und können deshalb in diesem Augenblick noch nichts Entscheidendes dazu sagen.
    Für meine politischen Freunde und mich ist also die Frage: hat die Bundesregierung ihr Versprechen gehalten? Da muß ich nun den Herrn Familienminister fragen, was er eigentlich mit „den Lebensnotwendigkeiten der Familie und Jugend in der modernen Gesellschafts- und Staatsordnung" meint. Ich werde einige Fragen anschneiden und um die Beantwortung unter diesem Gesichtspunkt der modernen Lebensnotwendigkeiten in unserer Industriegesellschaft bitten. Wenn Sie tatsächlich, Herr Minister, eine enge Verbindung zur Wissenschaft und Forschung unterhalten, wo sind dann die Forschungsergebnisse, aus denen Sie Ihre Aufgaben erkennen und Ihre Aufgaben ableiten? Es wäre in diesem Zusammenhang recht interessant, zu hören, ob das im Rahmen des Bundesjugendplans ins Leben gerufene Forschungsinstitut Aufträge erhalten hat und ob die Ergebnisse dieser Aufträge für die Familien- und Jugendpolitik der Regierung Verwendung gefunden haben. Ich wäre sehr dankbar, Herr Minister, wenn Sie uns nachher — Sie werden ja sicher in dieser Etatberatung noch das Wort ergreifen — einige Beispiele aus diesen Forschungsergebnissen und deren Verwendung sagten.
    Die Damen und Herren, die im 1. Bundestag mitgearbeitet haben, entsinnen sich vielleicht noch, daß wir am 12. Dezember 1951 das Mutterschutzgesetz zusammen mit einer einstimmig angenommenen Entschließung verabschiedet haben. Ich zitiere sie wörtlich:
    Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck,
    daß der vom Bundesinnenministerium vorbereitete Gesetzentwurf zum Schutz von Mutter und Kind -eine über den derzeitigen Stand hinausgehende Fürsorge für solche werdenden Mütter vorsieht, die im Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter nicht erfaßt werden.
    Zehn Jahre sind seitdem vergangen; zehn Jahre, in denen wir dieselbe Bundesregierung und auch dieselbe Mehrheit dieses Hauses hatten, und was ist geschehen? Darf ich fragen, Herr Minister, ob diese Entschließung in Vergessenheit geraten ist. Sie können jetzt vielleicht sagen: Das liegt nicht in meiner Zuständigkeit, das liegt in der Zuständigkeit des Ministers für Sozialordnung. Aber da ja Ihr Ministerium die Aufgabe hat, die Familienpolitik zu koordinieren, sind Sie eben auch in allen Aufgaben angesprochen, die mit Familienpolitik zusammenhängen, so daß Ihre Arbeit — und Sie haben auch immer gesagt, daß Sie das tun — eben in mehreren Ministerien ihre Zuständigkeit hat.
    Ich habe den Eindruck, daß die Politik der Bundesregierung an großen gesellschafts- und familienpolitischen Fragen vorbeigeht, und ich frage deshalb den Herrn Minister: Welche Konsequenzen für Ihre Politik hat die Bundesregierung aus der Veränderung unserer Familienstruktur gezogen? Welche Hilfen hat sie der erwerbstätigen Frau gegeben, damit die Doppelbelastung durch Familie und Erwerbsarbeit die Gesundheit der Frau nicht vorzeitig untergräbt? Sieht die Bundesregierung die Mutterschutzgesetzgebung als ausreichend an, und was hat sie getan, um die Müttersterblichkeit zu verringern?
    Bei den Veränderungen unserer Familien von der Großfamilie zur Kleinfamilie hin bedürfen sie von außen bestimmter Hilfen, wenn die Familie ihre Erziehungsaufgabe wirklich erfüllen soll. Die Kleinfamilie ist heute die häufigste Familienform in unserer Gesellschaft. Denn 83 % der Ehepaare mit ledigen Kindern leben im Haushalt allein. Das Zusammenleben von mehreren Generationen wird immer geringer. Nur zu weit unter 10 % kennen wir heute noch Großfamilien, also Familien, in denen mehrere Generationen zusammenleben. Aus dieser Veränderung der Familienstruktur ergeben sich schwerwiegende Probleme, Probleme, die es erforderlich machen, daß wir den Familien Einrichtungen zur Seite stellen, die ihnen bei der Erziehungsaufgabe mithelfen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich frage deshalb: Haben wir in der Bundesrepublik, besonders in Anbetracht der sich immer mehr ausweitenden Erwerbstätigkeit ,der Frau, genügend Kindergärten, genügend Horte, genügend Kindertagesheime? Ich möchte sagen, hier ist ein weit unterentwickeltes Gebiet. Wir kennen das Problem der Schlüsselkinder, und wir kennen auch das Problem, daß unsere Kindergärten rein äußerlich, wenn sie neu gebaut sind, sehr hübsch aussehen, daß sie aber in ihrer inneren Struktur keine modernen Kindergärten, sondern Bewahranstalten sind, weil viel zuviel Kinder in einem Kindergarten aufgenommen werden müssen, einfach weil es viel zuwenig solcher Einrichtungen gibt. Mir steht eine Zahl zur Verfügung, die einige Jahre zurückliegt



    Frau Schanzenbach
    und deshalb nicht ganz exakt sein kann. Danach hatten wir etwas mehr als zweieinhalb Millionen Mütter mit einem und mehreren Kindern, aber nur 818 668 Plätze in Kindergärten und Horten. Dies ist also ein Gebiet im Rahmen unserer Jugendhilfe, auf dem viel zu wenig getan worden ist.
    Ich möchte auch ,die Regierung, insbesondere den Herrn Familienminister, fragen: Wo ist der Plan, wo sind Maßnahmen, um den alten Menschen zu helfen? Sieht die Regierung überhaupt dieses Problem, das für uns ebenfalls völlig neu ist und das auch mit der veränderten Familienstruktur zusammenhängt? Die alten Leute sind heute sehr viel für sich allein, wohnen nicht mehr bei ihren Kindern Sie brauchen deshalb besondere Hilfe, besondere Pflege. Mit der Rente allein ist es nicht mehr getan. Wir sind als Gesellschaft verpflichtet, auch dem alten Menschen das Gefühl der Sicherheit, das Gefühl des Geborgenseins zu geben. Der alte Mensch darf sich nicht abgeschrieben fühlen. Hier frage ich: Welche Vorstellungen zu diesem neuen gesellschaftlichen Problem hat das Familienministerium, hat die Regierung?
    Ganz abgesehen von den Hilfen, die nicht in der vollen Zuständigkeit der Bundesregierung liegen, hat sie es nicht fertiggebracht, Familien mit Kindern wirtschaftlich ausreichend zu versorgen, obwohl gerade dieses Kapitel in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers angesprochen war. Die Kindergeldgesetzgebung — wir wissen es alle - ist ein ganz dunkles Problem. Wir warten immer noch auf die Novelle. Wir wissen zwar, daß sich der Minister um die Verbesserung des Kindergeldes Mühe gegeben hat. Aber es zeigt die soziale Einstellung der Regierung, daß sein Einsatz so lange erfolglos war. Es ist für ihn persönlich sehr bitter, wenn er in einem Vortrag ausführen muß — ich zitiere den Herrn Minister —:
    Gegenüber unseren europäischen Nachbarn stehen wir in der Familienpolitik noch weit zurück. Alle anderen Länder des Gemeinsamen Marktes zahlen weit mehr Kindergeld als wir, und zwar fast überall ab dem ersten Kind.
    Ich brauche es gar nicht selbst zu sagen, schon das, was der Herr Minister sagt, beweist, daß das, was der Kanzler in seiner Regierungserklärung versprochen hat, nicht eingehalten worden ist.
    Dem Problem der Wohnungsbeschaffung im besonderen für junge Familien ist zuwenig Bedeutung beigemessen worden. Ich meine, gerade in diesem Punkt hätte der Herr Familienminister im Kabinett eine größere Aufmerksamkeit erreichen müssen.
    In wichtigen Teilen der Sozialgesetzgebung sind familienpolitische Gesichtspunkte nicht berücksichtigt worden, so u. a. bei der Krankenkassenreform; denn die Selbstbeteiligung würde den Familien mit Kindern eine sehr spürbare wirtschaftliche Belastung bringen.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ich meine, das ist eine wichtige familienpolitische
    Sache. Es ist für eine Familie, besonders für eine
    Familie mit mehreren Kindern, sehr interessant, ob sie einen Teil der Arzt- und Arzneikosten bezahlen muß oder nicht. So sehe ich es.

    (Fortgesetzte Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Fragen Sie jede Mutter. Sie wird Ihnen sagen, daß sie daran sehr interessiert ist, und daß das für sie ein familienpolitisches Problem ist.
    In den verschiedenen Gesetzen auf dem Gebiete der Sozialgesetzgebung, z. B. im Bundesversorgungsgesetz, im Lastenausgleichsgesetz, im Heimkehrergesetz, hatten wir sehr gut fundierte Ausbildungsbeihilfen verankert, und wir waren froh, daß in den vergangenen Jahren viele Menschen durch die Möglichkeiten, die ihnen diese Gesetze gaben, eine qualifizierte Ausbildung bekamen. Von Jahr zu Jahr verengt sich aber der Personenkreis, und dazu haben wir in den vergangenen Jahren immer festgestellt, daß für die Normalfamilie in bezug auf wirtschaftliche Hilfe für die Ausbildung der Kinder viel zuwenig getan worden ist. Wir haben zwar Ausbildungsbeihilfen aus 22 und noch mehr Töpfen gegeben, aber die Normalfamilie haben wir im Stich gelassen. Sie war letztlich auf Fürsorgeunterstützung angewiesen, und darin liegt keine Gerechtigkeit. Darum müssen wir zu einer Regelung kommen, die dem § 1 des Jugendwohlfahrtsgesetzes entspricht, nämlich jedem Kind das Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit auch von der wirtschaftlichen Seite her gibt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir bedauern außerordentlich. daß das Ministerium die Vorlage, die vom Jugendaufbauwerk ausgearbeitet worden ist, für ein Berufsausbildungsbeihilfengesetz nicht aufgegriffen hat, und wir sind sehr traurig darüber, daß in allen Ländern, im Osten und im Westen, gesehen wird, welche Anstrengungen man machen muß, um die Jugend — —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Den Osten lassen Sie lieber aus dem Spiel!)

    — Nein! Ich erwähne den Osten deswegen, Herr Kollege, weil wir auch mit dem Osten konfrontiert werden, nicht nur mit dem Westen. Ich will nicht mitschuldig sein, daß eines Tages die Kinder und die Berufstätigen aus dem Osten auf Grund ihrer besseren Ausbildung tüchtiger sind als die Jugend aus dem Westen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber wir haben den Eindruck, daß die Regierung ein zu geringes Interesse daran hat, diese wichtigste Frage der Ausbildungsbeihilfe in Ordnung zu bringen. Ich frage darum den Herrn Minister: Warum ist der Gesetzentwurf über die Berufsausbildungsbeihilfen noch nicht eingebracht worden? Warum ist nicht einmal die Möglichkeit der Novelle zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz wahrgenommen worden, damit diese Frage der Berufsausbildungsbeihilfen geregelt wird?
    Ein anderes Problem in unserer Zeit, das auch unter dem Blickwinkel der Familienpolitik gesehen werden muß, ist das der erwerbstätigen Frauen.



    Frau Schanzenbach
    Rund 35 % aller Erwerbstätigen sind Frauen. Es ist bedauerlich, daß die Erwerbsverhältnisse der Mütter seit 1950 nicht mehr statistisch erfaßt wurden, so daß wir keine exakten Angaben darüber haben. Aber uns steht mindestens, gewissermaßen als Kontrolle, eine Erhebung von 1957 zur Verfügung. Daraus ergeben sich folgende Zahlen.
    Wir haben in der Bundesrepublik 21,74 Millionen Frauen über 15 Jahre. Davon sind 12,34 Millionen verheiratet. 4,09 Millionen verheiratete Frauen haben keine ledigen Kinder zu versorgen. Aber 8,25 Millionen verheiratete Frauen haben ledige Kinder zu versorgen, und 1,45 Millionen verwitwete und geschiedene Frauen haben ebenfalls Kinder. Von den verheirateten, verwitweten und geschiedenen Frauen sind 4,53 Millionen, das sind 28 %, erwerbstätig. Von 100 Frauen mit einem Kind gehen 15, von 100 verheirateten Frauen mit 4 Kindern gehen 5 einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit nach. Verwitwete und geschiedene Frauen mit kleinen Kindern sind weit stärker gezwungen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Bis zu 41 % der verwitweten und geschiedenen Frauen mit Kindern unter sechs Jahren sind erwerbstätig.
    Das sind Zahlen, die uns zu denken geben. Das sind Zahlen, die uns zwingen, sozial- und familienpolitische Folgerungen zu ziehen. Ich frage deshalb den Herrn Minister, ob ihm diese Tatsachen bekannt sind und welche Hilfen er bisher den erwerbstätigen Müttern und deren Kindern zuteil werden ließ. Das zentrale Problem der erwerbstätigen Mütter ist ihre 'doppelte Belastung durch Beruf, Familie und Haushalt. Die Entscheidung — ich sage das deshalb, weil der Herr Minister in früheren Jahren oft gegen erwerbstätige Frauen polemisiert hat —, ob eine Frau erwerbstätig oder berufstätig sein will, hat sie selbst im Einvernehmen mit ihrer Familie zu treffen.

    (Abg. Illerhaus: Dann muß sie auch die Konsequenzen daraus ziehen!)

    Leider sind die meisten Frauen gezwungen, aus einer wirtschaftlichen Not heraus

    (Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    — aus einer wirtschaftlichen Not heraus! — der Erwerbsarbeit nachzugehen. Das Durchschnittseinkommen, meine Herren von der CDU, reicht nicht aus, daß damit eine Normalfamilie — sagen wir, eine Familie mit zwei Kindern — so ernährt und so erhalten werden könnte, wie das heute gang und gäbe ist.

    (Abg. Illerhaus: Es kommt darauf an, welche Ansprüche man stellt!)

    Das Einkommen des Mannes, das Durchschnittseinkommen von 600 DM reicht nicht aus, einer Familie
    den heute üblichen Lebensstandard zu gewährleisten.

    (Abg. Illerhaus: Welchen?)

    - Rechnen Sie aus, was sich eine vierköpfige Familie bei 600 DM Einkommen leisten kann bei einer Miete von 100 bis 150 DM,

    (Beifall bei der SPD)

    dann wissen Sie, daß das hart an der Fürsorgeunterstützung liegt.

    (Abg. Pelster: Das ist doch ein Grenzfall, den Sie da anführen!)

    Nein, das ist kein Grenzfall, das ist das durchschnittliche Einkommen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Der Wohlstand, meine Damen und Herren, von dem so gern geredet wird, geht auf Kosten der Frau, der Gesundheit der Frau. Denn nur in einer Familie, in der mindestens zwei Einkommen sind, kann man sich einigermaßen das leisten, was in dieser modernen Gesellschaft angeboten wird.

    (Abg. Dr. Vogel: Das ist eine Verallgemeinerung, die Sie nicht aufrechterhalten können!)

    Das Ziel einer guten Familienpolitik muß meiner Meinung nach sein, daß keine Mutter mit kleinen oder schulpflichtigen Kindern gezwungensein sollte, aus wirtschaftlichen Gründen einer Erwerbsarbeit nachzugehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich glaube, diesen Grundsatz sollte man aufstellen.
    Und da frage ich: Was hat die Regierung in ihrer Sozialpolitik und Familienpolitik getan, um diesem Grundsatz, den wir alle miteinander unterstreichen, Rechnung zu tragen?

    (Abg. Illerhaus: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

    — Ritte sehr!


Rede von Joseph Illerhaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sehr verehrte Frau Kollegin, welches Einkommen würden Sie denn so ungefähr ansetzen, bei dem es einer Frau nicht mehr notwendig erscheint, ebenfalls zu arbeiten und zusätzlich zu verdienen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Marta Schanzenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich würde sagen: Bei einer Normalfamilie müßte der Mann unter den heutigen Umständen mindestens 800 Mark verdienen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die Belastung der erwerbstätigen Frau ist außergewöhnlich; denn neben einer achtstündigen Arbeitszeit und neben einer Wegzeit von ein bis zwei Stunden muß sie für die hauswirtschaftlichen Funktionen täglich drei bis fünf Stunden aufwenden, so daß die tägliche Arbeitszeit einer berufstätigen Frau und Mutter heute mindestens elf bis dreizehn Stunden beträgt. Eine Untersuchung in Westberlin hat ergeben, daß von den verheirateten Müttern 16,2 % unter 80 Stunden wöchentlich arbeiten, 31,2 % 80 bis 90 Stunden und 52,5 % mehr als 90 Stunden in der Woche.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Den Urlaub, den die befragten Arbeiterinnen haben, einen Urlaub von 12 bis 16 Tagen im Jahr, verwenden 75 % dieser Arbeiterinnen, um liegengebliebene Arbeiten in ihrem Haushalt zu erledigen.



    Frau Schanzenbach
    Bei den Bäuerinnen ist es, wie Sie wissen, kein Jota anders. In mehr als einer halben Million landwirtschaftlicher Kleinbetriebe liegt fast die gesamte Arbeitslast bei der Frau. Herr Bauknecht, der Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, hat in einer seiner Reden gesagt: „Die Landfrau ist mit 40 oder 50 Jahren verschafft." Bundeskanzler Adenauer hat am 29. Oktober 1957 in einer Rede gesagt: „In stärkerem Maße als bisher muß für die Erleichterung der Arbeit der Landfrau Sorge getragen werden."
    Nun frage ich: Was ist getan worden? Glücklicherweise sind jetzt im Grünen Plan 30 Millionen DM eingesetzt, die für die Erleichterung der Hausfrauenarbeit Verwendung finden sollen. Aber 12 Jahre ist nichts getan worden. Wir wissen doch alle miteinander, daß selbst in unserer hochindustrialisierten Zeit auf dem Lande zum Teil noch keine Wasserleitung ist, sondern viele Landfrauen jeden Liter Wasser schleppen müssen. Ich glaube, da ist ein großes unterentwickeltes Gebiet, da brauchen wir gar nicht in andere Länder zu gehen, da können wir bei uns noch vieles in Ordnung bringen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist eine Sache, die auch ein Familienministerium sehen muß. Untersuchungen haben ergeben, daß die Belastung der Frau durch Mutterschaft, Familie, Haushalt und Erwerbsarbeit so groß ist, daß sie ihr eigentlich gar nicht zugemutet werden kann. Bei 39 % der zusätzliche Hausarbieit leistenden erwerbstätigen Frauen übersteigt die Belastung ständig die normale Schwerarbeiterbelastung. Da ist es gar nicht verwunderlich, daß 85 % aller sozialversicherten Frauen vor dem 65. Lebensjahr invalide werden. Auch hier wieder meine Frage: welche Überlegungen hat die Regierung zu diesen familienpolitischen Problemen angestellt?
    Gegenüber anderen Ländern ist die Müttersterblichkeit in der Bundesrepublik besonders hoch. 1958 sind auf 100 000 Lebendgeborene 117,9 Müttersterbefälle gekommen. Was hat die Regierung getan oder was gedenkt sie zu tun, um den Ursachen auf die Spur zu kommen, und was gedenkt sie zu tun, damit auch bei uns ,die Müttersterblichkeit wesentlich vermindert wird?
    Als 1951 das Mutterschutzgesetz verabschiedet wurde, war es ausreichend. Es war damals eines der besten Mutterschutzgesetze, die man in Europa und weit darüber hinaus kannte. Aber heute ist das nicht mehr der Fall. Ich frage deshalb: sind in dem zuständigen Ministerium Vorbereitungen getroffen, um dieses Gesetz auf einen modernen Stand zu bringen?
    Ich kann nur feststellen, wenn ich dieses Kapitel überschaue, daß die Regierung für die erwerbstätige Frau viel zu wenig getan hat, um nicht zu sagen: sie hat auf dieser Ebene versagt.
    Ein anderes Thema! Was hat die Regierung dazu beigetragen, um zu helfen, den Art. 3 des Grundgesetzes zu verwirklichen? Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, daß die Regierung in Bezug auf die Stellung der Frau in der Gesellschaft alten
    Leitbildern anhing und daß sie kaum etwas getan hat, damit die Frau in der modernen Industriegesellschaft den ihr zukommenden Platz erhält.
    Frauen in qualifizierten Stellen in den Ministerien sind nach einer zwölfjährigen Regierungstätigkeit desselben Regierungschefs immer noch eine Seltenheit. 1953 und 1957 hat Dr. Adenauer den Frauen — besonders den Frauenverbänden — versprochen, daß eine Frau in sein Kabinett aufgenommen werde. In seinen Wahlreden hat er den Frauen versprochen, ihnen zu helfen. Er war zwar auch da wieder so klug, nicht zu sagen, wie er ihnen helfen wolle. Er hat nur gesagt, er werde ihnen helfen. Nachdem die Legislaturperiode nun bald vorbei ist, würde ich doch sehr gern erfahren, in welcher Weise er sein Versprechen gehalten hat. Ich habe eine Notiz vom 5. November 1957 gefunden, in der aufgezeichnet ist, daß Dr. Adenauer ausführte:
    Es trifft nicht zu, daß die Interessentengruppen die Bildung des Kabinetts irgendwie beeinflußt hätten. Es ist auch sonst niemand an mich herangetreten. Ich gebe aber zu, ich habe jetzt noch einen heißen Kampf mit den Frauen zu bestehen; er steht mir noch bevor.
    Aber was geschah dann? Eine Frau als Minister wurde nicht berufen. Als Trostpille gab es eine Staatssekretärin im Familienministerium. Sie ist heute auch schon im Ruhestand, und die Stelle ist bis zum heutigen Tage nicht wieder besetzt worden. Ich frage den Herrn Minister ganz leise und bescheiden: warum? Vielleicht bekommen wir das zu hören.
    Ich muß wiederholen, was ich schon einmal gesagt habe: Die Respektlosigkeit, mit der der Kanzler den Frauen begegnet, überträgt sich manchmal auch auf seine Minister.

    (Abg. Dr. Vogel: Sie können doch nicht sagen, daß der Kanzler den Frauen gegenüber respektlos sei! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    — Herr Dr. Vogel, ich habe Ihnen doch Beispiele angeführt, und ich bringe Ihnen noch weitere; warten Sie nur.
    Ich empfinde es als eine Respektlosigkeit, daß z. B. ein Notdienstgesetz gemacht wird und zu allen anderen Gesetzen die Interessenverbände gehört werden, zu diesem Gesetz aber, in dem die Frauen so stark angesprochen werden, die Frauenverbände nicht gehört werden. In dieses Gesetz werden Paragraphen eingesetzt, von denen ich überzeugt bin, daß sie von einer großen Verständnislosigkeit gegenüber der Frau und ihrer Verpflichtung für ihre Kinder sprechen. Ich möchte sogar sagen, daß mit diesem § 13 der Staat, d. h. die Regierung, seine Schutzpflicht gegenüber der Familie verletzt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Am 29. Oktober 1957 hielt im Bonner Presseclub der Vorsitzende Dr. Rapp eine launige Ansprache an den Bundeskanzler, wobei er die Frage aufwarf, warum der Herr Bundeskanzler davon abgesehen



    Frau Schanzenbach
    habe, eine Frau ins Kabinett hineinzunehmen. Daraufhin gab ihm der Herr Bundeskanzler folgende Antwort:
    Ich habe niemals versprochen, eine Frau ins Kabinett hineinzunehmen. Ich bin allerdings in dieser Sache wiederholt von Journalisten angesprochen worden. Ich wäre aber ein kompletter Narr, wenn ich den Leuten damals gesagt hätte, ich dächte nicht daran, eine Frau ins Kabinett zu nehmen; das war nämlich vor der Wahl.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Und jetzt, so füge ich an, sind wir wieder vor den Wahlen. Deshalb hat der Herr Bundeskanzler die Vorsitzenden der Frauenverbände kürzlich zu sich ins Palais Schaumburg gebeten. Sie sind auch gekommen, um sich von ihm wieder einmal sagen zu lassen, daß er es begrüßen würde, wenn dem Kabinett eine Frau angehörte; denn ihre Mitarbeit und ihr Urteil seien besonders wertvoll. Meine Damen und Herren, zu einem solchen Verhalten sagt man in meiner Heimat: Der führt die aber ganz schön am Narrenseil rum!

    (Beifall bei der SPD und bei der FDP.)

    Ich erlaube mir deshalb die Frage: Warum hat der Kanzler sein Versprechen, eine Frau als Minister in die Regierung zu nehmen, nicht eingehalten, und warum ist die Stelle des Staatssekretärs im Ministerium für Familien- und Jugendfragen nicht wieder von einer Frau besetzt worden?
    Zur Jugendpolitik hat der Herr Minister in den letzten Jahren viele Artikel geschrieben und Reden gehalten. Diese Reden weisen eine Einstellung zum Leben auf, die keineswegs der modernen Zeit entspricht. Seine Reden sind meistens von einer merkwürdigen Moral. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß der Herr Minister der Meinung ist, er habe die richtige sittliche Haltung in Erbpacht genommen. Wir brauchen aber einen Familienminister, der frisch und aufgeschlossen in unserer Zeit steht und der mit aller Offenheit die heutigen Probleme der Familie und der Jugend sieht und sie mit lösen hilft.
    Nach wie vor hat sich der seit 1950 bestehende Bundesjugendplan gut bewährt, und es sind auch heute noch positive Ansatzpunkte darin. Die Schwerpunkte haben sich in den verflossenen zehn Jahren allerdings wesentlich verlagert. Glücklicherweise bestehen jene Schwerpunkte von 1950 nicht mehr. Denn die Zeit der berufs-, der arbeits- und der heimatlosen Jugend ist überwunden. Heute liegt die Betonung im Rahmen des Bundesjugendplans auf der staatspolitischen Bildungsarbeit, den Freizeithilfen, der beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung jugendlicher Zuwanderer, der Ausbildung von Fachkräften für die Jugendarbeit und der Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
    Wir können uns allerdings des Eindrucks nicht erwehren, daß sich die Verlagerung der Schwerpunkte im Bundesjugendplan mehr oder weniger zufällig ergeben hat. Mehr oder weniger sind sie durch bestimmte Interessen so gestaltet worden.
    Eine exakte Untersuchung über die heutigen Notstände unserer Jugend ist jedoch die Voraussetzung, um zu einer sinnvollen staatspolitischen Zielsetzung in der Jugendarbeit zu kommen. Wir haben in den Ausschußberatungen in den vergangenen Jahren wiederholt darauf hingewiesen. Leider ist unsere Anregung nicht aufgegriffen worden, obwohl das Ministerium angeblich in enger Verbindung zu Wissenschaft und Forschung steht und deshalb die Beschaffung exakter Unterlagen nicht allzu schwer sein dürfte.
    Die Vergabe der Mittel des Bundesjugendplans muß neu durchdacht werden. Denn wir wollen nicht, daß die Jugendverbände über diese Mittel stolpern und durch die schwierigen Abrechnungsbestimmungen zu Unkorrektheiten verleitet werden.
    Von Fachkreisen wird seit Jahren eine Reform des Jugendhilferechts gewünscht, weil das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 nicht mehr in allen Teilen unserer Zeit und den erforderlichen Hilfsmaßnahmen für die Jugend entspricht. Aber die am 9. Dezember 1960 dem Bundestag vorgelegte Novelle befaßt sich nur untergeordnet mit der Verbesserung und Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Diese Novelle hat ein ausgeprägt politisches, ja ich möchte sogar sagen, kulturpolitisches Schwergewicht. Meine Kollegin Frau Keilhack hat in der ersten Lesung ausführlich zu diesem Thema gesprochen. Ich darf deshalb darauf Bezug nehmen. Ich wiederhole nur, weil wir glauben, daß das schwerwiegend ist: den Wohlfahrts- und Jugendverbänden soll gegenüber den Gemeinden in dieser Novelle ein Vorrang eingeräumt werden. Diese Gesetzesvorlage bedeutet eine Aushöhlung der Jugendhilfe der Gemeinden und Kreise. In ihrem fürsorgerischen Teil hinkt die Vorlage hinter der Praxis her. Man kann sagen, daß der jugendfürsorgerische Teil vor zehn .Jahren noch interessant gewesen wäre; heute aber sind diese Vorstellungen veraltet.
    Wir sind der Meinung, daß die vorgelegte Novelle zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Wir sind in unserer Auffassung durch ein Rechtsgutachten bestärkt worden. Sollte dieser Entwurf eine Mehrheit im Hohen Hause finden, so würde das die Zersplitterung der gesamten Jugendarbeit

    (Widerspruch in der Mitte)

    in sachlicher und politischer Hinsicht zur Folge haben.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig! — Abg. Illerhaus: Genau das Gegenteil)

    Parteipolitik und Machtstreben einer Gruppe stehen in dieser Novelle vor dem Wohl der Jugend.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das Ministerium für Familien- und Jugendfragen hat die entscheidenden familien- und jugendpolitischen Aufgaben unserer modernen Industriegesellschaft nicht erkannt und die notwendigen jugendpolitischen Maßnahmen nicht in die Wege geleitet. Positive familien- und jugendpolitische Maßnahmen



    Frau Schanzenbach
    werden stets die Förderung durch die SPD-Fraktion finden. Das haben wir in den letzten zwölf Jahren ausreichend unter. Beweis gestellt.
    So bejahen wir auch die in diesem Etat vorgesehenen Mittel für den Bundesjugendplan, für die , Ferienerholung für Kinder und Jugendliche, für die Beihilfen für jugendliche Zuwanderer und für die Zuwendungen für Familienferienstätten. Da wir aber an der Familien- und Jugendpolitik des Herrn Ministers und der Regierung erhebliche Kritik anzusetzen haben, werden wir uns bei der Abstimmung über den Einzelplan 29 der Stimme enthalten.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Illerhaus: Ein großer Fortschritt! — Abg. Dr. Storm: Die weiche Welle!)