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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8677 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Außenwirtschaftsgesetz (Drucksache 2598) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Reichsvermögen-Gesetz (Drucksache 2599) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 D Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2563, zu 2563, Nachtrag zu 2563) — Zweite und dritte Beratung — 8678 B Entwurf eines Gesetzes über die Einstufung einzelner Gruppen von Pflichtversicherten in die Beitragsklassen der Arbeiterrentenversicherung (Drucksache 2459) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. November 1957 über Flüchtlingsseeleute (Drucksache 2536) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 2544) — Erste Beratung — . . . . 8678 D Entwurf eines Gesetzes über die Wiederinkraftsetzung oder Verlängerung von Polizeiverordnungen usw. (Drucksache 2558) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1959 mit dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache 2570) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu der Entscheidung des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) vom 12. Juni 1959 über ,die Annahme von Strahlenschutzvorschriften (Drucksache 2581) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) Erste Beratung — . . . 8679 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) — Erste Beratung — 8679 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585) — Erste Beratung — 8679 B Entwurf eines Gesetzes über eine Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2553, zu 2553) — Zweite und dritte Beratung — 8679 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2568) — Zweite und dritte Beratung — 8679 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 mit der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2603) — Zweite und dritte Beratung — 8680 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 mit Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2604) — Zweite und dritte Beratung — 8680 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 mit der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2605) — Zweite und dritte Beratung — 8680 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2606) —'Zweite und dritte Beratung — 8680 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit (Drucksachen 1471, 2551) 8681 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Meyer (Frankfurt), Dr. Zimmer u. Gen. betr. Konferenzen europäischer Fachminister (Drucksachen 2290, 2555) 8681 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehemaligen Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksachen 2441, 2567) 8681 B Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. — 1. Halbjahr 1961) (Drucksachen 2411, 2569) . . 8681 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksache 2579) 8681 C Antrag der Abg. Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher u. Gen. betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksache 2471) . . . . 8681 D Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2572) 8681 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 2516, zu 2516) 8682 A Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 2517) Dr. Brecht (SPD) . . . . 8682 C, 8708 C Mick (CDU/CSU) 8691 D Dr. Will (FDP) . . . . 8693 D, 8713 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8697 B Lücke, Bundesminister 8703 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8709 D Dewald (SPD) 8710 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 8710D, 8712 A Reitz (SPD) 8711 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2518, zu 2518) Jaksch (SPD) 8713 D Kuntscher (CDU/CSU) 8717 A Dr. Rutschke (FDP) 8718 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 III Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8719 D Kraft (CDU/CSU) . . . . . . . 8720 C Reitzner (SPD) . . . . . . . . 8721 D Dr. von Merkatz, Bundesminister . 8723 C Rehs (SPD) 8726 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . 8726 A Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 2521) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 8726 D Frau Schanzenbach (SPD) 8727 D, 8751 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8733 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . . 8735 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8736 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 8737 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 8739 A Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 8746 D Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/CSU) 8749 D Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 2522, zu 2522) Memmel (CDU/CSU) 8752 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 2528) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 8753 B, 8754 A Haushaltsgesetz 1961 (Drucksache 2529) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 8754 B, 8755 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8754 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8755 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 8756 A Nächste Sitzung . . . . . . . 8756 D Anlagen 8757 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8677 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8757 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 18. 3. Altmaier 18. 3. Dr. Atzenroth 16. 3. Dr. Baade 17. 3. Dr. Becker (Mönchengladbach) 17. 3. Berkhan 18. 3. Dr. Besold 17. 3. Fürst von Bismarck 15. 4. Caspers 1. 4. Dr. Conning 16. 3. Dr. Deist 16. 3. Demmelmeier 18. 3. Diebäcker 16. 3. Döring (Düsseldorf) 16.3. Dowidat 18. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Engelbrecht-Greve 25.3. Enk 31.3. Dr. Franz 17. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 3. Funk 18. 3. Dr. Furler 17. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Greve 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn 17. 3. Hauffe 22. 4. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Heiland 16. 3. Dr. Graf Henckel 16. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Härauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17.3. Jacobi 17.3. Dr. Jordan 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Keuning 16. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Leber 18. 3. Lohmar 17. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18. 3. Lulay 8. 4. Mauk 16. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21.4. Metzger 16. 3. Müller (Worms) 16. 3. Neubauer 17.3. Odenthal 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Prennel 17. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 18.3. Ruhnke 25.3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 17. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorfen) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Stauch 16. 3. Stingl 18. 3. Frau Strobel 17. 3. Wagner 17. 3. Welke 17. 3. Anlage 2 Umdruck 785 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 3 wird der Betrag von 500 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 400 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 794 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In dem einleitenden Haushaltsvermerk zu II. Ausgabe (Drucksache 2517 S. 2) werden die Zahlen „619" und „890" gestrichen. 2. In Tit. 540 - Darlehen an die Deutsche Bau- und Bodenbank AG für Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Baues von Familienheimen im sozialen Wohnungsbau - (Drucksache 2050 Anlage S. 18) wird der Ansatz von 6 000 000 DM gestrichen. 8758 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 3. Tit. 588 (Drucksache 2050 Anlage S. 24) erhält folgende Fassung: „Tit. 588 Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 Buchstabe b des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) 54 111 100 DM Der Ansatz darf bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 619 überschritten werden. Die Mittel sind übertragbar." Die Erläuterungen zu Tit. 588 erhalten folgende Fassung: „Die Mittel werden neben den Wohnungsbauförderungsmitteln aus Kapitel 25 02 Tit, 580 a) gemäß dem Gesetz über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen vom als Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 b) des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) auf die Dauer von zunächst sieben Jahren gewährt." 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz a) Gesetzlicher Beitrag des Bundes gemäß § 88 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) für die Länder (ohne Saarland) — (Drucksache 2050 Anlage S. 31) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 400 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 890 — Erwerb von Beteiligungen an wohnungswirtschaftlichen Unternehmen in der Form von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 88 Abs. 3 RHO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 34) wird der Ansatz von 10 000 000 DM gestrichen. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 797 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 — (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 14 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 14 Der Bundesminister der Finanzen kann zulassen, daß Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen an Bundesbedienstete nach Maßgabe der vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Verteidigung und mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erlassenen Richtlinien gewährt werden." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 802 Änderungsantrag der Abgeordneten Kraft, Kuntscher, Rehs, Reitzner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 26 02 Tit. 603 — Zuwendungen zur Betreuung der heimatlosen Ausländer — (Drucksache 2050 Anlage S. 16) wird der Ansatz um 210 000 DM auf 540 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Kraft Eichelbaum Kuntscher Hofler Rehs Frau Dr. Rehling Reitzner Dr. Preiß Dr. Hesberg Leukert Dr. Kopf Dr. Ripken Majonica Dr, Czaja Ruf Dr. Wahl Dr. Baron Bühler Manteuffel-Szoege Riedel (Frankfurt) Jaksch Frau Ackermann Wittmer-Eigenbrodt Dr. Mommer Gedat Pöhler Probst (Freiburg) Reitz Dr. Serres Dr. Meyer (Frankfurt) Krüger (Olpe) Frau Renger Epleé Frau Herklotz Anlage 6 Umdruck 806 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 3 Abs. 2 a erhält folgende Fassung: „ (2 a) Der Bundesminister der Finanzen kann abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung zur verbilligten Beschaffung von Bauland zulassen, daß bundeseigene unbebaute Grundstücke unter dem vollen Wert veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß diese Grundstücke binnen angemessener Frist, die in der Regel drei Jahre nach Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8759 Abschluß des Kaufvertrages nicht übersteigen soll, zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaues bebaut werden. Unterbleibt die Bebauung, so ist das Eigenturn an dem Grundstück gegen Erstattung der Kosten wieder auf den Bund zurückzuübertragen. Der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Nähere bestimmen Richtlinien des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wohnungsbau." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 807 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2050 Anlage, 2521). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Plan über ein Fünfjahresprogramm für den Bau von Studentenwohnheimen auszuarbeiten und die anteiligen Mittel jeweils in die Haushaltspläne einzusetzen; 2. dem Bundestag his zur Vorlage des Haushaltsplans 1962 über den Stand des Studentenwohnheimbaues zu berichten; 3. die Kostenbeteiligung der Bauträger neu festzulegen und anstelle der unzweckmäßigen Drittelung der Beträge eine Verteilung auf Bauträger, Bund und Länder nach dem Schlüssel 20 : 40 : 40 vorzusehen. Bonn, den 8. März 1961 Frau Krappe Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 823 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: 29 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 29 Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit der Deutschen Bundesbank eine Regelung des bilanzmäßigen Verlustes infolge der Neufestsetzung des Wechselkurses der Deutschen Mark zu treffen und dabei Verpflichtungen bis zum Höchstbetrage von 1 500 000 000 Deutsche Mark einzugehen." Bonn, den 9. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 824 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 530 — Darlehen an ehemalige Kriegsgefangene und politische Häftlinge zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz sowie zur Beschaffung von Wohnraum (einschließlich der Verwaltungs- und sonstigen Kosten der Geldinstitute) — (Drucksache 2050 Anlage S. 33) wird der Ansatz von 28 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 34 000 000 DM erhöht. Bonn, den 10. März 1961 Dr. Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 826 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 - Zuschüsse zur Erhaltung und Ausweitung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge (Drucksache 2050 Anlage S. 14) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 200 000 DM auf 1 200 000 DM erhöht. Bonn, den 14. März 1961 Reitzner Ollenhauer und Fraktion 8760 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Anlage 11 Umdruck 830 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird ein neuer Tit. 534 als Leertitel eingefügt: „Tit. 534 Für die Spitzenfinanzierung im Wohnungsbau zugunsten ruckkehrwilliger Evakuierter — DM" Die Mittel sind übertragbar. Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Titel 534: Rückkehrberechtigten und rückkehrwilligen Evakuierten, die nicht lastenausgleichsberechtigt sind, soll die schnellere Rückkehr ermöglicht werden, indem die Ermächtigung erteilt wird, mit Zustimmung des Bundesfinanzministers Bindungsermächtigungen bis zu 30 000 000 DM einzugehen. Diese Mittel sollen für niedrig verzinsliche Darlehen zugunsten der Beschaffung von Wohnungen für diese Evakuierten verwendet werden." Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte sehr!


Rede von Dr. Julius Brecht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ist Ihnen nicht mehr bekannt, Herr Dr. Czaja, daß die SPD bei der Beratung des Lücke-Gesetzes und damit des Gesetzes über die Mietbeihilfen eindeutig beantragt hat, die Mietbeihilfen unabhängig von der Höhe der Einkommensgrenzen für alle Wohnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz zu gewähren, und daß Sie und Ihr Minister diesen Antrag — den Sie jetzt aufgegriffen haben — damals abgelehnt haben?




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    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Dr. Brecht, die Darstellung, die Sie hier gegeben haben, hinkt in einem Punkt. Für Neubauwohnungen ist diese Möglichkeit nicht erst seit Ihrem Antrag, sondern auf Grund eines Antrages der CDU/CSU bereits seit 1. Januar 1957 im Zweiten Wohnungsbaugesetz verankert. Hier ist nicht nur diese Möglichkeit, sondern auch die Verpflichtung des Bundes vorgesehen, den Ländern 50 % der daraus erwachsenden Kosten zu ersetzen. Was hier von der CDU/CSU neu beantragt worden ist, ist nur die bindende Verpflichtung zur Verwendung der Miet- und Lastenbeihilfen als drittem Finanzierungsfaktor in allen Ländern; einige Länder haben bisher nur die Mietbeihilfen, andere bereits Miet- und Lastenbeihilfen vorgesehen und gezahlt.
    Meine Damen und Herren, dieser CDU/CSU-Antrag zielt aber auf etwas anderes. Daher wäre ich dankbar, wenn wir uns über die Dinge sachlich und ohne das Mißverständnis unterhielten, wir wollten das auf die Kostenmiete noch aufpfropfen.
    Hierbei darf ich noch folgendes einfügen. Wenn wir einmal einen Kapitalmarkt zu den gleichen Bedingungen wie in Amerika, ein volles Bürgschaftsvolumen und Einkünfte wie in Amerika haben, Herr Dr. Brecht — unter Fachleuten —, dann können wir selbstverständlich auch darüber sprechen, ob dieses Mißverständnis nicht Wirklichkeit werden soll. Aber im Moment denkt auf unserer Ebene niemand daran.
    Was wollen wir mit dem Antrag, Herr Dr. Brecht? Wir wollen einmal die von Ihnen gerügten Gefahren abbremsen, daß von einer Familie, die es sich nicht leisten kann, unzumutbare Mieten gefordert werden.
    Darüber hinaus wollen wir ein zweites. Wo mehrere Einkommensquellen in der Familie sind, ist die durch Objektsubventionen hinuntergestaffelte Miete manchmal fast zu niedrig. Gerade die individuellen Miet- und Lastenbeihilfen werden dort, wo echte Härten bestehen, wo es in einer Familie nur eine Einkommensquelle gibt und mehrere Kinder vorhanden sind, erheblich helfen. Damit wird aber auch den Familien, die zwei oder drei Einkommensquellen haben und nur wenige Personen zählen, das zugemutet, was zumutbar ist, nämlich einen entsprechenden Anteil der Einkünfte für die Miete zu verwenden.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, wir sollten auch aus einem anderen Grunde zu diesem Punkte stehen: wird hier doch das erstemal versucht, eine bisher deklaratorisch gebliebene Vorschrift des Grundgesetzes über den Schutz der Familie und die Würde des Menschen mit materiellen, ja mit finanziellem Inhalt dort zu erfüllen, wo es um eines der unmittelbarsten Güter geht, die die Familie und der Mensch braucht, nämlich um die Wohnung.

    (Beifall bei ,der CDU/CSU.)

    Ich kenne die Schwächen und ich weiß um die Schwierigkeiten, Herr Dr. Brecht. Wenn es uns gelingt, in der Bundesrepublik für den Schwächsten zu verankern, daß er nicht, wenn er ohne eigene
    Schuld in finanzielle Schwäche kommt und die Wohnung für sich und seine Familie nicht mehr bezahlen kann, die Wohnung verliert, wenn wir in gemeinsamer Arbeit dazu kommen, dann haben wir etwas zum Aufbau unseres sozialen Rechtsstaates getan.
    Herr Dr. Brecht, Sie haben einen weiteren ernsten Punkt angeschnitten. Sie sprachen davon, daß wir am Abbau der wohnungsbaufördernden Maßnahmen kurbelten — ich übersteigere jetzt vielleicht etwas —, aber gegen die Steuervergünstigungen nichts getan hätten oder sie 'beibehalten wollten. Das rührt an die Wurzel des Wohnungsbaues, und dazu muß ich einiges sagen.
    Erstens ist es völlig unwahr, daß wir an dem Abbau der Förderungsmaßnahmen für den Wohnungsbau arbeiten. Das Volumen des Bewilligungsrahmens für das Jahr 1961 beweist das — Herr Dr. Will, ich muß Sie leider etwas korrigieren; ich spreche jetzt vom Bewilligungsrahmen, nicht vom Kassenansatz im Haushalt; vielleicht werde ich dazu nachher noch einige Worte sagen —, er liegt zahlenmäßig über dem Bewilligungsrahmen von 1960, nämlich bei 2615 Millionen DM. Sie müssen auch die Zinszuschüsse, das dadurch mobilisierte Kapital und das aus anderen Einzelplänen fließende Geld in Ansatz bringen. Außerdem müssen Sie bei den 1960 er Ansätzen ebenso wie bei ,den 1961 er Kassenansätzen die Honorierung von Vorjahrsverpflichtungen — das hat mit dem neuen Wohnungsbau nichts zu tun — jeweils absetzen und die zum Eingehen neuer Verpflichtungen berechtigenden Verträge, Bindungsermächtigungen und Zinszuschüsse hinzuzählen; denn das ist der Rahmen, der das Wohnungsbauvolumen für 1961 bestimmt.
    Wir brauchen auch — und dafür bin ich dem Haushaltsausschuß, dem Minister und diesem Hohen Hause dankbar — einen größeren Bewilligungsrahmen, weil die Baupreise und die übrigen Bedingungen schwieriger geworden sind, wir aber das Volumen im öffentlich geförderten Wohnungsbau halten wollen. Wir haben beim SBZ-Wohnungsbau nicht ein einziges Wort von Abbau gesprochen. Im Gegenteil, wir haben die sogenannte Kanzlerlösung im Raum, die bleibt bestehen. Es ist also irrig, von einem Abbau der öffentlichen Subventionierungsmaßnahmen zu sprechen. Ich betone noch einmal, daß für die Zukunft bezüglich der Altstadtsanierung und des Städtebaus verbindliche Erklärungen des für die Richtlinien der Regierung maßgebenden Mannes vorliegen.
    Nun ein Wort zu den Steuervergünstigungen. Herr Dr. Brecht, ich stelle hier eine sehr ernste Frage. Sie und die ganze Opposition wie auch wir wissen, daß wir den Wohnungsbau nicht nur aus öffentlichen Steuermitteln betreiben können; Sie wie wir wissen, daß wir dazu auch starke Kapitalmarktmittel mobilisieren müssen und daß es dazu Anreize geben muß. Wir sind dankbar, daß solche Anreize auch für den Wohnungsbau bestehen. Es hat sie für andere Sektoren und Investitionen in der Vergangenheit gegeben, und es bestehen auch heute noch sehr starke steuerliche Anreize. Wir wollen sie für den Wohnungsbau nicht missen. Wir bleiben deshalb fest bei 7 b, und ich würde den Herrn



    Dr. Czaja
    Minister auch ersuchen, zu prüfen, ob die Vergünstigungen, die nach 7 c dem Wohnungsbau gewährt worden sind, nicht doch wieder so gestaltet werden sollten, daß sie tatsächlich dem Wohnungsbau zugute kommen und daß nicht 7c-Gelder, die zurückgezahlt werden, die der Ausgeber aber aus steuerlichen Gründen nicht gern zurücknehmen mag, mittel- und kurzfristig in der Bankenwelt herumvagabundieren. Ich wäre sehr dankbar, wenn diese Mittel wieder dem Wohnungsbau zugeleitet würden.
    Wir hatten eine unterschwellige Kritik an § 7 b, Herr Dr. Brecht, obwohl gemeinwirtschaftliche und erwerbswirtschaftliche Unternehmen durch § 1 b sehr starke Zuflüsse haben.

    (Zuruf von der SPD.)

    — Doch, es war von § 7 b sehr stark die Rede! — Wir haben sonderbarerweise keine Kritik gehört damals, als Dutzende von Millionen des § 7 c an ganz bestimmte und wenige Unternehmen geflossen sind. Es gab einmal ein geflügeltes Wort an Rhein und Ruhr — wenigstens hörte ich es; ich weiß nicht, ob es von denen, denen man es zuschrieb, so ausgesprochen war —, daß es in manchen Kreisen der Arbeitsdirektoren geheißen habe: „Wir streiken nicht, aber gebt 7 c!" Das war vor einigen Jahren. Sie wissen, welche Dutzende Millionen an ganz bestimmte und ganz wenige Wohnungsunternehmen ganz bestimmter Färbung und ganz bestimmter Provenienz aus § 7 c geflossen sind.
    Ich möchte zu diesem einen Punkt abschließend folgendes sagen. Wir sind für die öffentliche Förderung des sozialen Wohnungsbaues, wir sind aber auch dafür, daß im Rahmen der Möglichkeiten des Kapitalmarktes die Anreize, die gewisse Teile dieser Kapitalmarktmittel dem Wohnungsbau zuleiten, nicht geschmälert oder abgebaut werden, sondern daß im Gegenteil die Dinge, die zum Vagabundieren von § 7 c-Geldern führen, abgestellt werden.
    Sie gingen dann, Herr Dr. Brecht, auf die gemeinwirtschaftliche und auf die erwerbswirtschaftliche Art des Wohnungsbaues ein. Ich war gestern nicht hier — ich mußte in Hamburg zum zehnjährigen Jubiläum des Wohnungseigentumgesetzes sprechen, und ich möchte bei Gelegenheit dieser allgemeinen Debatte auch unseres verstorbenen Kollegen Wirths von der FDP gedenken, der der Initiator des Wohnungseigentumsgesetzes war, das vor zehn Jahren in diesem Hohen Hause einstimmig verabschiedet worden ist —,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    so daß ich nicht weiß, woher der Zungenschlag „gemeinwirtschaftlich" kommt. Ich bin sehr erstaunt über diesen Zungenschlag; ich hörte bisher immer von der „gemeinnützigen" Wohnungswirtschaft. Nun wurde das Tüchlein ein bißchen gehoben, und es wird nur von der gemeinwirtschaftlichen Wohnungswirtschaft geredet. Unter „Gemeinwirtschaft" versteht man aber draußen und in diesem Hohen Hause etwas ganz Bestimmtes. Ich war erstaunt, daß Sie die ganze gemeinnützige Wohnungswirtschaft nun auf den Sektor der Gemeinwirtschaft schieben.
    Das war interessant. Ich möchte dazu von mir aus keine Stellung nehmen.
    Dagegen möchte ich etwas zu dem angeblichen Gegensatz zwischen Erwerbswirtschaft und Gemeinwirtschaft sagen. Was ist heute der Nutzen des gemeinen Mannes? Ich glaube, alle Seiten dieses Hauses — hier knüpfe ich nicht nur an unsere Ausführungen, sondern auch an die Ausführungen von Herrn Dr. Deist an — sollten sagen: dem Nutzen des gemeinen Mannes dient im Wohnungsbau derjenige, der wieder möglichst viel Eigentum an Wohnungen schafft.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wer diesem Ziel mit soliden, rationellen und überprüfbaren Mitteln dient, der sollte bei gleicher Leistung gleich behandelt werden. Ob es dabei um den Verwaltungsapparat oder um die beschränkten Gewinne geht, ist gleichgültig.
    Wir werden uns einmal gründlich überlegen müssen, ob wir schon genügend getan haben, um die Eigenkapitalbasis der erwerbswirtschaftlich betriebenen Wohnungsbauunternehmen, die ebenfalls das Ziel verfolgen, dem Nutzen des gemeinen Mannes zu dienen, ebenso zu stärken wie die derjenigen, die heute noch als gemeinnützig bezeichnet werden. Sie wissen, daß beispielsweise die Dividendenausschüttung bis zu 4 % bei den einen steuerfrei ist, während sie bei den anderen besteuert wird. Hier muß man gleichziehen. Ich möchte das unterstreichen, was Herr Dr. Will zu dem bisherigen Besitz sogenannter gemeinnütziger Wohnungsunternehmen gesagt hat. Dazu rechne ich diejenigen, die tatsächlich — und das ist die überwiegende Zahl — dem gemeinen Nutzen dienen. Daneben stehen solche, die nur dem Namen nach dazu gehören, und solche, die ein kollektives Vermögen aufgebläht haben.
    Bei der Prüfung des Wohnungsbestandes muß man sich streng an die Grundsätze des Grundgesetzes, der Rechtsstaatlichkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz halten. — Bitte sehr!