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ID0315203200

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    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8677 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Außenwirtschaftsgesetz (Drucksache 2598) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Reichsvermögen-Gesetz (Drucksache 2599) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 D Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2563, zu 2563, Nachtrag zu 2563) — Zweite und dritte Beratung — 8678 B Entwurf eines Gesetzes über die Einstufung einzelner Gruppen von Pflichtversicherten in die Beitragsklassen der Arbeiterrentenversicherung (Drucksache 2459) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. November 1957 über Flüchtlingsseeleute (Drucksache 2536) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 2544) — Erste Beratung — . . . . 8678 D Entwurf eines Gesetzes über die Wiederinkraftsetzung oder Verlängerung von Polizeiverordnungen usw. (Drucksache 2558) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1959 mit dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache 2570) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu der Entscheidung des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) vom 12. Juni 1959 über ,die Annahme von Strahlenschutzvorschriften (Drucksache 2581) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) Erste Beratung — . . . 8679 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) — Erste Beratung — 8679 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585) — Erste Beratung — 8679 B Entwurf eines Gesetzes über eine Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2553, zu 2553) — Zweite und dritte Beratung — 8679 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2568) — Zweite und dritte Beratung — 8679 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 mit der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2603) — Zweite und dritte Beratung — 8680 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 mit Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2604) — Zweite und dritte Beratung — 8680 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 mit der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2605) — Zweite und dritte Beratung — 8680 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2606) —'Zweite und dritte Beratung — 8680 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit (Drucksachen 1471, 2551) 8681 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Meyer (Frankfurt), Dr. Zimmer u. Gen. betr. Konferenzen europäischer Fachminister (Drucksachen 2290, 2555) 8681 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehemaligen Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksachen 2441, 2567) 8681 B Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. — 1. Halbjahr 1961) (Drucksachen 2411, 2569) . . 8681 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksache 2579) 8681 C Antrag der Abg. Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher u. Gen. betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksache 2471) . . . . 8681 D Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2572) 8681 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 2516, zu 2516) 8682 A Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 2517) Dr. Brecht (SPD) . . . . 8682 C, 8708 C Mick (CDU/CSU) 8691 D Dr. Will (FDP) . . . . 8693 D, 8713 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8697 B Lücke, Bundesminister 8703 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8709 D Dewald (SPD) 8710 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 8710D, 8712 A Reitz (SPD) 8711 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2518, zu 2518) Jaksch (SPD) 8713 D Kuntscher (CDU/CSU) 8717 A Dr. Rutschke (FDP) 8718 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 III Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8719 D Kraft (CDU/CSU) . . . . . . . 8720 C Reitzner (SPD) . . . . . . . . 8721 D Dr. von Merkatz, Bundesminister . 8723 C Rehs (SPD) 8726 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . 8726 A Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 2521) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 8726 D Frau Schanzenbach (SPD) 8727 D, 8751 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8733 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . . 8735 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8736 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 8737 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 8739 A Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 8746 D Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/CSU) 8749 D Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 2522, zu 2522) Memmel (CDU/CSU) 8752 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 2528) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 8753 B, 8754 A Haushaltsgesetz 1961 (Drucksache 2529) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 8754 B, 8755 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8754 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8755 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 8756 A Nächste Sitzung . . . . . . . 8756 D Anlagen 8757 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8677 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8757 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 18. 3. Altmaier 18. 3. Dr. Atzenroth 16. 3. Dr. Baade 17. 3. Dr. Becker (Mönchengladbach) 17. 3. Berkhan 18. 3. Dr. Besold 17. 3. Fürst von Bismarck 15. 4. Caspers 1. 4. Dr. Conning 16. 3. Dr. Deist 16. 3. Demmelmeier 18. 3. Diebäcker 16. 3. Döring (Düsseldorf) 16.3. Dowidat 18. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Engelbrecht-Greve 25.3. Enk 31.3. Dr. Franz 17. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 3. Funk 18. 3. Dr. Furler 17. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Greve 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn 17. 3. Hauffe 22. 4. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Heiland 16. 3. Dr. Graf Henckel 16. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Härauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17.3. Jacobi 17.3. Dr. Jordan 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Keuning 16. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Leber 18. 3. Lohmar 17. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18. 3. Lulay 8. 4. Mauk 16. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21.4. Metzger 16. 3. Müller (Worms) 16. 3. Neubauer 17.3. Odenthal 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Prennel 17. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 18.3. Ruhnke 25.3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 17. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorfen) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Stauch 16. 3. Stingl 18. 3. Frau Strobel 17. 3. Wagner 17. 3. Welke 17. 3. Anlage 2 Umdruck 785 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 3 wird der Betrag von 500 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 400 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 794 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In dem einleitenden Haushaltsvermerk zu II. Ausgabe (Drucksache 2517 S. 2) werden die Zahlen „619" und „890" gestrichen. 2. In Tit. 540 - Darlehen an die Deutsche Bau- und Bodenbank AG für Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Baues von Familienheimen im sozialen Wohnungsbau - (Drucksache 2050 Anlage S. 18) wird der Ansatz von 6 000 000 DM gestrichen. 8758 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 3. Tit. 588 (Drucksache 2050 Anlage S. 24) erhält folgende Fassung: „Tit. 588 Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 Buchstabe b des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) 54 111 100 DM Der Ansatz darf bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 619 überschritten werden. Die Mittel sind übertragbar." Die Erläuterungen zu Tit. 588 erhalten folgende Fassung: „Die Mittel werden neben den Wohnungsbauförderungsmitteln aus Kapitel 25 02 Tit, 580 a) gemäß dem Gesetz über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen vom als Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 b) des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) auf die Dauer von zunächst sieben Jahren gewährt." 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz a) Gesetzlicher Beitrag des Bundes gemäß § 88 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) für die Länder (ohne Saarland) — (Drucksache 2050 Anlage S. 31) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 400 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 890 — Erwerb von Beteiligungen an wohnungswirtschaftlichen Unternehmen in der Form von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 88 Abs. 3 RHO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 34) wird der Ansatz von 10 000 000 DM gestrichen. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 797 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 — (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 14 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 14 Der Bundesminister der Finanzen kann zulassen, daß Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen an Bundesbedienstete nach Maßgabe der vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Verteidigung und mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erlassenen Richtlinien gewährt werden." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 802 Änderungsantrag der Abgeordneten Kraft, Kuntscher, Rehs, Reitzner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 26 02 Tit. 603 — Zuwendungen zur Betreuung der heimatlosen Ausländer — (Drucksache 2050 Anlage S. 16) wird der Ansatz um 210 000 DM auf 540 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Kraft Eichelbaum Kuntscher Hofler Rehs Frau Dr. Rehling Reitzner Dr. Preiß Dr. Hesberg Leukert Dr. Kopf Dr. Ripken Majonica Dr, Czaja Ruf Dr. Wahl Dr. Baron Bühler Manteuffel-Szoege Riedel (Frankfurt) Jaksch Frau Ackermann Wittmer-Eigenbrodt Dr. Mommer Gedat Pöhler Probst (Freiburg) Reitz Dr. Serres Dr. Meyer (Frankfurt) Krüger (Olpe) Frau Renger Epleé Frau Herklotz Anlage 6 Umdruck 806 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 3 Abs. 2 a erhält folgende Fassung: „ (2 a) Der Bundesminister der Finanzen kann abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung zur verbilligten Beschaffung von Bauland zulassen, daß bundeseigene unbebaute Grundstücke unter dem vollen Wert veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß diese Grundstücke binnen angemessener Frist, die in der Regel drei Jahre nach Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8759 Abschluß des Kaufvertrages nicht übersteigen soll, zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaues bebaut werden. Unterbleibt die Bebauung, so ist das Eigenturn an dem Grundstück gegen Erstattung der Kosten wieder auf den Bund zurückzuübertragen. Der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Nähere bestimmen Richtlinien des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wohnungsbau." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 807 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2050 Anlage, 2521). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Plan über ein Fünfjahresprogramm für den Bau von Studentenwohnheimen auszuarbeiten und die anteiligen Mittel jeweils in die Haushaltspläne einzusetzen; 2. dem Bundestag his zur Vorlage des Haushaltsplans 1962 über den Stand des Studentenwohnheimbaues zu berichten; 3. die Kostenbeteiligung der Bauträger neu festzulegen und anstelle der unzweckmäßigen Drittelung der Beträge eine Verteilung auf Bauträger, Bund und Länder nach dem Schlüssel 20 : 40 : 40 vorzusehen. Bonn, den 8. März 1961 Frau Krappe Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 823 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: 29 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 29 Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit der Deutschen Bundesbank eine Regelung des bilanzmäßigen Verlustes infolge der Neufestsetzung des Wechselkurses der Deutschen Mark zu treffen und dabei Verpflichtungen bis zum Höchstbetrage von 1 500 000 000 Deutsche Mark einzugehen." Bonn, den 9. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 824 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 530 — Darlehen an ehemalige Kriegsgefangene und politische Häftlinge zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz sowie zur Beschaffung von Wohnraum (einschließlich der Verwaltungs- und sonstigen Kosten der Geldinstitute) — (Drucksache 2050 Anlage S. 33) wird der Ansatz von 28 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 34 000 000 DM erhöht. Bonn, den 10. März 1961 Dr. Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 826 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 - Zuschüsse zur Erhaltung und Ausweitung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge (Drucksache 2050 Anlage S. 14) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 200 000 DM auf 1 200 000 DM erhöht. Bonn, den 14. März 1961 Reitzner Ollenhauer und Fraktion 8760 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Anlage 11 Umdruck 830 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird ein neuer Tit. 534 als Leertitel eingefügt: „Tit. 534 Für die Spitzenfinanzierung im Wohnungsbau zugunsten ruckkehrwilliger Evakuierter — DM" Die Mittel sind übertragbar. Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Titel 534: Rückkehrberechtigten und rückkehrwilligen Evakuierten, die nicht lastenausgleichsberechtigt sind, soll die schnellere Rückkehr ermöglicht werden, indem die Ermächtigung erteilt wird, mit Zustimmung des Bundesfinanzministers Bindungsermächtigungen bis zu 30 000 000 DM einzugehen. Diese Mittel sollen für niedrig verzinsliche Darlehen zugunsten der Beschaffung von Wohnungen für diese Evakuierten verwendet werden." Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Rudolf Will


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Diskussion auf den eigentlichen Anlaß, nämlich auf den Einzelplan 25, zurückführen und in die Polemik mit dem Herrn Kollegen Dr. Brecht nicht eingreifen, was nicht bedeutet, daß ich nicht nachher da und dort eine Anmerkung anbringen muß. Worauf es mir aber ankommt, ist, den Einzelplan 25 von einer unabhängigen Partei aus kritisch zu würdigen. Dazu ein besonderes Wort: die Freie Demokratische Partei rechnet sich nicht grundsätzlich zur Opposition, weder gegen die Regierungspartei noch gegen die SPD. Sie ist nicht in der Regierung, aber sie ist unabhängig in ihren Urteilen und in ihrer kritischen Würdigung. In diesem Sinne darf ich sachlich zu den Fragen Stellung nehmen.
    Wenn man einen öffentlichen Haushalt zu kritisieren hat, wird man zunächst immer davon ausgehen, ob er in seinem Gesamtumfang zu- oder ab-



    Dr. Will
    genommen hat. Das gilt natürlich nicht nur für den Gesamthaushalt, sondern auch für den Einzelhaushalt, in diesem Fall für den Haushalt im Bereich des Herrn Wohnungsbauministers.
    Sicher kann man dabei von zwei verschiedenen Voraussetzungen ausgehen. Wer, wie ich, den liberalen Standpunkt vertritt, ist grundsätzlich der Meinung, daß der Haushalt möglichst klein sein soll, daß es möglichst wenig Staat geben soll, infolgedessen nur geringe Staatsaufgaben und damit auch geringere Staatsausgaben. Im Unterschied dazu ist die Partei, die dem Kollektivismus huldigt, der Meinung, daß ein möglichst großer Aufgabenbereich des Staates und damit ein möglichst umfangreicher Staatshaushalt nützlich und wünschenswert sei.
    Bei der Betrachtung des Einzelplans 25 wird man zunächst sagen müssen, daß er im letzten Jahr immerhin um eine Viertelmilliarde abgenommen hat, was bisher nicht ausdrücklich erwähnt worden ist. Diese Entwicklung ist vom liberalen Standpunkt aus durchaus zu begrüßen. Die Gesamtsumme ist, rund gerechnet, von etwa 13/4 Milliarden auf l 1/2 Milliarden zurückgegangen.

    (Abg. Dr. Czaja: Sie müssen doch die korrespondierenden Mittel der Länder und des Kapitalmarktes auch betrachten!)

    — Natürlich, aber ich spreche jetzt vom Haushalt des Bundes, der steht zur Diskussion. Selbstverständlich müssen die Mittel der Länder mit gewürdigt werden. Jedenfalls hat der Einzelplan 25 praktisch die erwähnte Minderung erfahren. Ich halte das für einen Vorteil.
    In dem gleichen Zeitraum sind die Einnahmen nach diesem Einzelplan 25 um rund 16 Millionen gestiegen. Der Betrag ist nicht so groß, daß es sich lohnen würde, darauf näher einzugehen.
    Ein Wort wäre vielleicht noch zu dem Personalstand zu sagen.. Wir wissen alle, daß er beinahe unverändert geblieben ist. Er hat sich von 312 auf 316 Stellen erhöht. Auch dieser Umstand sollte erwähnt werden. Ein solcher minimaler, man kann sagen: gleichbleibender Personalstand bei einem Ministerium von der Bedeutung des Wohnungsbauministeriums ist doch immerhin sehr beachtlich und kann uns auf allen Seiten des Hauses mit einiger Genugtuung erfüllen.
    Daß in der gleichen Zeit die Personalausgaben etwas gestiegen sind, hängt mit den Gehaltserhöhungen zusammen. Ich möchte sagen: das beruht auf höherer Gewalt. Auch darauf brauche ich nicht näher einzugehen. Einwendungen können praktisch nicht erhoben werden.
    Das gleiche gilt für die Sachausgaben. Damit wäre bereits das Kap. 25 01 eigentlich gewürdigt, und zwar in einer Form, die, bisher jedenfalls, von keinem Redner dieses Hauses hat angegriffen werden können.
    Etwas anderes ist es natürlich schon bei dem nächsten wichtigen Kapitel, dem Kap. 25 02. Bei den Allgemeinen Bewilligungen ist festzustellen, daß die Einnahmen aus den Tilgungen in den letzten
    Jahren immerhin nicht unerheblich gestiegen sind, nämlich von 59 Millionen auf 75 Millionen und schließlich auf rund 88 Millionen, während eine solche Steigerung bei den Zinsen aus den Darlehen nicht zu verzeichnen ist. Sie sind in all diesen Jahren in der Höhe von etwa 23 Millionen DM effektiv gleichgeblieben. Das ist angesichts der ungeheuren Summen, die aus öffentlichen Mitteln für den Wohnungsbau gegeben worden sind, ein sehr bescheidener Betrag. Wir haben gestern vom Wohnungsbauminister gehört, daß für den Wohnungsbau aus öffentlichen Mitteln, wenn ich mich recht entsinne, 32 Milliarden DM aufgewendet worden sind. Das ist etwa ein Drittel dessen, was man überhaupt für den Wohnungsbau ausgegeben hat, nämlich über 100 Milliarden DM. Das ist eine Zahl, die man in der Öffentlichkeit nicht übersehen sollte. Wenn man zu diesen 32 Milliarden DM, die allerdings nur zur Hälfte aus Bundesmitteln kommen — das andere sind Länderaufwendungen —, die Verzinsung von nur 23 Millionen DM in Beziehung setzt, muß man sagen, daß das nur ein sehr bescheidener Betrag ist. Das ist ein Umstand, auf den man im Deutschen Bundestag in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch sehr oft zurückkommen wird, nämlich dann, wenn es allmählich auf allen Seiten dieses Hauses als unerträglich angesehen wird, daß ein so großer Teil der Sozialwohnungen — auch bei den gemeinnützigen Gesellschaften — blockiert ist durch Mietparteien, denen eine Marktmiete durchaus, wenigstens in etwa, zugemutet werden kann. Ich glaube — ich brauche dafür wohl keine Beispiele zu bringen —, niemand wird es als gerecht empfinden, daß junge Familien in sehr bedrängter Lage vielleicht doppelt soviel an sozialer Miete aufbringen müssen wie andere, die inzwischen, seit sie diese Wohnungen bezogen haben, im Laufe von zehn Jahren ihr Einkommen vervielfacht haben und dennoch nur die alten Mietsätze zahlen.
    Es wird sich eine Auflockerung, ein Hinschmelzen dieses gewaltigen Blocks an Darlehen der öffentlichen Hand als erforderlich erweisen, was auf der anderen Seite natürlich dazu führen wird, daß dieser geringe Betrag von 23 Millionen an Zinsen sich entsprechend erhöhen wird, ein Ergebnis, das selbstverständlich wiederum einer Steigerung im Städtebau wird zugute kommen müssen; denn dafür soll ja letzten Endes der erhöhte Zinsertrag reserviert bleiben. Mit dieser Entwicklung werden wir also in den nächsten Jahren rechnen müssen.
    Unter den Ausgaben in Kap. 25 02 befinden sich einige Posten, die einer Betrachtung wert sind. Es handelt sich zunächst einmal bei Tit. 580, der uns allen bekannt ist, um die Summe der Aufwendungen, die der Bund zur Förderung des Wohnungsbaues gemäß § 18 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes regelmäßig macht. Das ist der Betrag, der im Jahre 1957 ursprünglich noch 700 Millionen ausgemacht hat, der im Wege der Degression um 10 %, also jährlich 70 Millionen, abgenommen hat und infolgedessen im nächsten Jahr nur noch die Hälfte, nämlich 350 Millionen DM ausmachen wird. Im diesjährigen Haushalt beläuft sich der Ansatz noch auf 397 Millionen DM; dazu kommen 40 Millionen DM für Aufwendungszuschüsse und 50 Millionen DM für



    Dr. Will
    Darlehen an Länder mit überdurchschnittlicher Wohnungsbauprämienleistung.
    Bei diesem Tit. 580 in Verbindung mit Tit. 620 liegt nun in der Tat schon seit Jahren ein vordringliches und sehr wichtiges Änderungsbedürfnis vor. Ich darf annehmen, daß das weder der Regierungspartei noch der SPD entgangen ist, schon gar nicht der FDP. Ich meine die Vorschrift, daß gezahlte Wohnungsbauprämien über einen Sockelbetrag von 100 Millionen DM hinaus aus diesen Förderungsmitteln des Bundes entnommen werden müssen. Als wir diese Bestimmung vor Jahren schufen, konnte niemand voraussehen, welchen Umfang diese Wohnungsbauprämienleistung annehmen würde. Wir hören nun — ich habe mir die Zahlen aus dem Wohnungsbauministerium geben lassen —, daß für das abgelaufene Jahr mit etwa 450 Millionen DM für Wohnungsbauprämien zu rechnen ist. Daraus ergibt sich, daß praktisch, jedenfalls in absehbarer Zukunft, überhaupt die gesamten Förderungsmittel des Bundes allein hierfür aufgezehrt würden. In einigen Ländern, jedenfalls in Baden-Württemberg, ist das inzwischen schon eingetreten. Man hat da, soweit ich unterrichtet bin, schon Sondervereinbarungen treffen müssen, um die nicht vorgesehene Wirkung in etwa aufzufangen. Hier wird also eine grundsätzliche Änderung eintreten müssen.
    Die SPD hat in ihrem Änderungsantrag Umdruck 794 die Erhöhung des Sockelbetrages von 100 Millionen auf 400 Millionen DM vorgeschlagen. Das ist ein Anliegen, dem die Fraktion der Freien Demokraten mit großer Sympathie gegenübersteht, weil hier, wie ich schon sagte, eine Änderung unbedingt erforderlich ist.
    Aber wir möchten eigentlich darüber hinausgehen und einen Vorschlag machen, der überhaupt eine Bindung der Wohnungsbauprämien an die Förderungsmittel des Bundes ausschließt, so daß beides völlig voneinander getrennt ist. Ich glaube unterrichtet zu sein, daß solche Überlegungen auch schon bei der derzeitigen Regierung im Gange sind. Das ist allerdings, wie ich zugeben will, deshalb nicht ganz einfach, weil dann nicht mehr der Herr Wohnungsbauminister, sondern der Herr Bundesfinanzminister zuständig sein wird. Auf ihn wird dann diese halbe Milliarde — damit können wir etwa rechnen — zukommen. Wir können nur hoffen, daß angesichts der Dringlichkeit des Wohnungsbaus hier das genügende Verständnis bei dem Herrn Bundesfinanzminister der nächsten Regierung entweder vorhanden ist oder durch den Herrn Wohnungsbauminister bei ihm geweckt wird.
    Ich möchte nun noch einige grundsätzliche Bernerkungen über die vergangene und die künftige Finanzierung des Wohnungsbaues machen. Wir haben damit angefangen, und zwar mehr der Not gehorchend, daß wir den Wohnungsbau im wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert haben, weil es einen Kapitalmarkt einfach nicht gab und die Hypothekenbanken und auch die Kapitalsammelstellen nicht in der Lage waren, die ungeheuren Mittel aufzubringen, die in den ersten Jahren und in der Folge erforderlich gewesen sind, um die dringendste Wohnungsnot zu beseitigen.
    Diese Situation hat sich erfreulicherweise etwas
    geändert. Die öffentlichen Mittel werden in zunehmendem Maße nicht mehr unmittelbar als Kapitalzuteilung an die Bauträger gegeben, sondern sie können nun schon im sogenannten Mischverfahren herausgelegt werden, d. h. sie können als Aufwendungszuschüsse zur Zinsverbilligung verwendet werden, in einer Form, in der das Kapital anderweitig vom Kapitalmarkt besorgt wird.
    Es würde zu weit gehen, zu behaupten, daß die Wirkung der öffentlichen Mittel auf diese Weise verzwanzigfacht würde, weil 5 % etwa ein Zwanzigstel vom vollen Darlehnsbetrag sind. So ist es natürlich nicht. Aber wir haben durch das gemischte Verfahren doch wesentliche Fortschritte erreicht. Diese Möglichkeit ist schon im Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgesehen, und man hat davon Gebrauch gemacht.
    Ich habe mich dafür interessiert, welche Wirkung diese Änderung bisher gehabt hat. Man hat mir Zahlen gegeben, die ich hier vortragen will. Im Rechnungsjahr 1959 mußten immerhin noch 62 %, also zwei Drittel, der öffentlichen Mittel, jedenfalls des Bundes, in dieser Kapitalform herausgegeben werden, während der Anteil im Jahre 1960, wie ich in der Notiz hier lese, die ich bekommen habe, 27 %, also etwa ein Viertel, betragen hat, so daß also drei Viertel der Finanzierung des Wohnungsbaus, soweit der Bund in Frage kommt, nicht in der Form der Hingabe von Darlehen, sondern in Form der Zinsverbilligung erfolgt ist. Das ist eine Entwicklung, die man als erstaunlich und auf alle Fälle — sicher auf allen Seiten — erfreulich bezeichnen darf, weil der Wirkungsgrad der öffentlichen Mittel auf diese Weise so sehr vervielfältigt werden kann.
    Das ist noch nicht der letzte Abschnitt, und da komme ich auf ein Kapitel, das vom Herrn Kollegen Brecht in etwa berührt worden ist. Natürlich werden wir im Zuge der Weiterentwicklung der Wohnungsbauwirtschaft in eine soziale Marktwirtschaft dahin kommen, daß sich der Neubau von Wohnungen rentabel gestalten, sich in sich selber tragen muß. Die Entwicklung wird dahin führen, daß nur dort, wo durch die Marktmiete eine nach unserem Urteil unerträgliche Belastung eintritt, eine entsprechende Entlastung der Mietparteien Platz greift, wie das ja bereits in der Verordnung vom 30. Dezember und auch in der neuen Vorlage der CDU vorgesehen ist. Die Regelung sieht so aus, daß nur ein bestimmter Betrag des Einkommens — maximal 20 %, bestenfalls 7 % — für Wohnungsmiete ausgegeben werden muß und daß für alle Mieter ein Rechtsanspruch darauf besteht, von dem darüber hinausgehenden Mietbetrag entlastet zu werden. Die Durchführung dieser Regelung liegt noch einiger Ferne; sie ist sicherlich nicht in den allernächsten Jahren zu erwarten. Aber wir werden dahin kommen — und es kann ja auch nicht anders sein —, daß die Wohnungswirtschaft in derselben Weise behandelt wird, wie das auch sonst in der sozialen Marktwirtschaft üblich ist. Die soziale Intervention des Staates wird sich also darauf beschränken, überall dort, wo die Belastung durch die Miete als untragbar angesehen



    Dr. Will
    ) wird, eine Entlastung der Mietparteien durch Beihilfen vorzunehmen.
    Nun sind wir noch lange nicht über den Berg; das hat Herr Kollege Brecht mit Recht gesagt. Es ist nicht so, daß wir nun schon alle Schwierigkeiten überwunden hätten. Aber wir wissen doch, daß dieser Berg in naher Zukunft wird erklommen werden können. Zu Beginn des Jahres war ein Überhang von 470 000 Wohnungen vorhanden. Zusammen mit den inzwischen genehmigten Neubauten ergibt sich ein Bauvolumen von weit über 600 000 Wohnungen. Das ist ein Quantum, das nicht mehr durch Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Baubodens oder bei der Finanzierung beeinträchtigt werden kann. Also selbst wenn von heute an keine Neubauten mehr genehmigt würden, dürften wir für 1%1 mit einem Bauvolumen rechnen, das mindestens dem der letzten Jahre entspricht.
    Herr Kollege Brecht — ich muß seinen Namen noch einmal nennen; ich tue es überall da, wo ich ihn besonders loben kann — hat mit Recht darauf hingewiesen, daß diese Bauleistung ein Verdienst des ganzen Hauses ist. Auch die Regierungspartei hat niemals bestritten, daß im Ausschuß, in dem ja aus naheliegenden Gründen ein viel freundlicheres Klima als hier im Plenum herrscht, in nicht wenigen Fällen den Vorschlägen der SPD gefolgt worden ist und daß sie infolgedessen an diesem Ergebnis mitgewirkt hat. Das wird ihr von der CDU und ganz besonders auch von meiner Fraktion gegönnt und wird anerkannt.
    Nun liegen aber die eigentlichen Schwierigkeiten auf einem anderen Gebiet als dem der Baubodenbeschaffung. Sicher, auch die Erhöhung der Bodenpreise — wir haben uns darüber vor kurzem ausführlich unterhalten — ist ein sehr ernstes Problem, dessen Tragweite auch wir Freien Demokraten durchaus nicht übersehen, ein Problem, zu dem ich im Augenblick nicht sprechen möchte. Aber die eigentlichen Schwierigkeiten liegen doch woanders, nämlich in der unaufhörlichen Kostensteigerung für Bauleistungen, wie wir sie in der letzten Zeit gehabt haben. Seit dem Erlaß des Zweiten Wohnungsbaugesetzes haben sich die Kosten für eine Durchschnittswohnung beinahe verdoppelt. Sie betragen nach den Unterlagen, die uns zur Verfügung stehen, zur Zeit nahezu 30 000 DM, während sie vor zehn Jahren bei 13- oder 14 000 DM gelegen haben. Das ist natürlich nicht, wie ich ausdrücklich betonen möchte, allein eine Folge der Kostensteigerung, sondern natürlich auch des Umstandes, daß die Wohnflächen erheblich größer geworden sind, daß die Ausstattungen besser sind und daß weitere ähnliche Verbesserungen des Wohnungsbaus eingetreten sind.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)

    Aber im ganzen bleibt es eben doch dabei, daß die Kostensteigerung gerade auch in den letzten beiden Jahren sehr stark gewesen ist, und zwar so stark, daß gerade im Eigenheimbau die Schwierigkeiten, zum Erfolg zu kommen — das gilt insbesondere für die Bausparer —, im wesentlichen von dieser starken Steigerung herrühren. Ich sehe mit einiger
    Sorge, daß die erneute Erhöhung der Löhne in der Bauwirtschaft — 11 % am 1. Mai, falls der Vertrag in Kraft treten sollte — eine Folge haben wird, die unseren Wünschen nach erhöhter Bauleistung und besserer Wohnungsversorgung entgegengerichtet ist. Nun, das letzte Wort darüber ist noch nicht gesprochen, wir werden es in naher Zukunft hören.
    Das andere, was den Wohnungsbau bedroht, ist die starke Konkurrenz des öffentlichen Baues und des gewerblichen Baues. Leider ist es nicht gelungen, den öffentlichen Bau so zurückzudrängen, wie es wegen der immer noch erforderlichen Bevorzugung des Wohnungsbaus in den kommenden Jahren wünschenswert gewesen wäre. Natürlich sind es die übervollen Kassen der Länder — weniger der Gemeinden, obwohl es natürlich auch da große, finanzkräftige Gemeinden gibt —, die über die Investitionen in der Bauwirtschaft zu der gegenwärtigen Erhitzung, zu der Überbeanspruchung der Kapazität der Bauwirtschaft wesentlich beigetragen haben. Etwas Ähnliches gilt natürlich auch für die Investitionen des gewerblichen Baues, obwohl hier ein Eingriff aus naheliegenden Gründen sehr viel schwieriger ist, als er beim Bau der öffentlichen Hand möglich wäre.
    Aus all dem ergeben sich zwei Fragen, die ich am Schluß meiner Ausführungen an den Herrn Wohnungsbauminister richten möchte. Die eine lautet: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem Wohnungsbau den absoluten Vorrang auch in den nächsten Jahren zu sichern, und zwar in der Weise, daß sie einen Einfluß ausübt auf eine Eindämmung, auf eine Minderung des öffentlichen Baues, um auf der anderen Seite eine Überforderung der Kapazität und damit eine übermäßige Steigerung der Baupreise zu verhindern?
    Die zweite Frage an den Herrn Wohnungsbauminister lautet: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die nötige Zahl von Arbeitskräften in der Bauwirtschaft sicherzustellen, sei es durch Erhöhung oder mindestens durch Steigerung der erforderlichen Rationalisierung — die auch hier weitgehend eingetreten ist —, um die Bauwirtschaft zu entlasten? — Ich glaube, daß das ohne entscheidende Einflußnahme der Bundesregierung nicht möglich sein wird.
    Das also sehe ich im Augenblick als Hauptprobleme für die Bauwirtschaft an. Es ist nicht so sehr die Finanzierung, es sind nicht so sehr die Bodenpreise, abgesehen natürlich von den besonderen Ballungsgebieten und den Randgebieten der Großstädte, die ja immer ein Kapitel für sich sind, sondern es ist die Eindämmung der Kostensteigerung, die Zurückdämmung des öffentlichen Bauens und die Versorgung der Bauwirtschaft mit der genügenden Zahl von Arbeitskräften.
    Ich möchte noch eine Bemerkung an den Kollegen Brecht richten. Er hat vorhin davon gesprochen, die Freie Demokratische Partei habe nach einer Verlautbarung unseres Kollegen Mende die Absicht, die Genossen der Baugenossenschaften in etwa zu enteignen. — Herr Brecht, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie eine Sekunde zuhörten! Sie haben vorhin gesagt, es sei zu Ihrer Kenntnis gekommen, Herr



    Dr. Will
    Mende habe erklärt, man solle die Genossen der Baugenossenschaften gewissermaßen enteignen, so wenigstens habe ich Sie verstanden. Mir war das nicht bekannt. Ich habe mich inzwischen informiert und habe mich unterrichten lassen, der Vorschlag des Herrn Mende sei lediglich dahin gegangen, die mit staatlichen Mitteln arbeitenden Wohnungsbaugenossenschaften zu ermuntern, sie sollten die Genossenschaftswohnungen den Mietern zu Eigentum anbieten. übrigens etwas, was schon im Zweiten Wohnungsbaugesetz steht. Außerdem hat das in der Presse gestanden; ich brauche das nicht besonders hervorzuheben.

    (Abg. Dr. Czaja: Das ist also nichts Neues!)

    — Das ist nichts Neues, Herr Kollege Czaja, Sie haben völlig recht! Darauf also hat sich Herr Mende beschränkt, als er für den nächsten Bundestag ein Gesetz angekündigt hat. Es läge ja auch gar nicht in der Politik der Freien Demokratischen Partei, eine Enteignung zu befürworten, da sie ja, wie Sie alle wissen, daran interessiert ist, daß neues Eigentum geschaffen wird.
    Das ist das Wesentliche, was ich für meine Fraktion zum Einzelplan 25 sagen wollte. Ich habe mich bemüht, dazu eine Reihe von Anregungen zu geben. Die Freie Demokratische Partei hat seit Wildermuths Zeiten dem Einzelplan des Wohnungsbauministeriums zugestimmt und wird das auch diesmal tun, obwohl zweifellos gewisse Bedenken bestehen und die Freie Demokratische Partei der Meinung ist, daß wir keineswegs fiber den Berg sind und daß es noch vieler Arbeit in kommenden Jahren bedarf, um zu dem erstrebten Ziel zu kommen, die deutsche Bevölkerung in ihrer Gesamtheit mit ausreichendem, gesundem und befriedigendem Wohnraum zu versorgen.

    (Beifall bei der FDP und in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Czaja.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Czaja


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man das sachliche Fazit aus der bisherigen Debatte zieht, so muß man den Bundeswohnungsbauminister beglückwünschen. Ich denke dabei besonders an die Ausführungen, die Herr Dr. Brecht, der Sprecher der Opposition, am Anfang gemacht hat. Herr Dr. Brecht, wir sind mit Ihnen einig, daß die Ergebnisse des Wohnungsbaus eine Gemeinschaftsleistung sind. Ich glaube, der Herr Wohnungsbauminister, der hier auf der Bank sitzt, war niemals anderer Meinung, als daß er auf seinem Platz seine Aufgabe zu erfüllen habe, das bedeutet, für Herbeischaffung der finanziellen Mittel für den Wohnungsbau zu sorgen und bei der Gesetzgebungsinitiative die Wegrichtung zu weisen.
    Wenn Sie, Herr Dr. Brecht, das im Wohnungsbau Erreichte — Sie haben dafür gewaltige Zahlen genannt — als eine Gemeinschaftsleistung bezeichnen, so haben Sie damit auch anerkannt, daß der Wohnungsbauminister seine Pflicht voll getan hat.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich glaube, das ist gerade das, wozu man einen Minister beglückwünschen kann.
    Wir nehmen Ihnen die Einzelkritik gar nicht übel und sind dankbar für jeden Ansporn, für jede motorische Kraft zur Durchsetzung des gemeinsam Erstrebten. Allerdings haben Sie in Ihren Darlegungen eigentlich nichts darüber gebracht, inwiefern die Konzeption der Regierung und insbesondere des Wohnungsbauministers anders hätte gestaltet werden können. Im Gegenteil, Sie haben diese Konzeption bestätigt und nur hier und dort andere Lichter aufgesetzt. Dazu möchte ich noch einiges sagen.
    Lassen Sie mich zuerst etwas zu der schillernden Aussage bemerken, Sie seien hinsichtlich der Eigentumsbildung im Wohnungsbau für Parität, aber nicht für Sonderbegünstigungen. Herr Dr. Brecht, was heißt da Parität? Soll das 50 zu 50 heißen? Oder was soll es heißen? Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn auch Sie die Mittel zu 50 % in die Eigentumsbildung lenken wollten. Ich weiß wirklich nicht, was Sie mit Parität meinen. Was uns betrifft, so möchten wir allerdings — Sie wissen, daß seit dem 2. Weltkrieg 110 Milliarden an Investitionen in den Wohnungsbau geflossen sind, davon bis Ende dieses Jahres 38 Milliarden aus der Hand des Bundes, der Länder und Gemeinden und aus dem Lastenausgleich —, daß in steigendem Maße eine Wiedergutmachung in der Eigentumsbildung erfolgt und deshalb bei förderungswürdigen Vorhaben die eigentumsbildenden Maßnahmen den Vorrang haben.

    (Beifall in der Mitte.)

    Herr Dr. Brecht, diese Frage bitte ich einmal ganz klar beantworten: Sind Sie nunmehr — nunmehr im Jahre 1961 — für den Vorrgang von eigentumsbildenden Maßnahmen für Bewerber mit förderungsfähigen Anträgen, insbesondere Einkommensschwacher beim Familienheimbau, oder sind Sie es nicht? Im .Jahre 1958 noch hat einer Ihrer Hauptexperten, Herr Senator Nevermann — ich habe seine Ausführungen gestern erst nachgelesen —, wörtlich erklärt, daß er gegen den Vorrang auch für diese Eigenheime sei. Demgegenüber steht der wiederholte Ausspruch Ihres Wirtschaftsexperten Herrn Dr. Deist, der mit uns die Form der Eigentumsbildung über das Eigentum an der Wohnung als die ursprünglichere und am meisten anstrebenswerte bezeichnet hat. Ich wäre aber dankbar, wenn sich die Kollegen, die in der Praxis des Wohnungsbaus stehen, auch bei der Bewilligung der Mittel, auch bei der Gesetzgebung und auch bei der Stellungnahme zum Vorrang des Eigenheims in den Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes klar dazu bekennen würden. Hic Rhodus, hic salta! Hier muß man das Bekenntnis zur tatsächlichen Eigentumsbildung im Wohnungsbau abgeben.

    (Beifall in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal die Erfolgsmeldungen nennen, denn letztlich wird der Minister daran gewogen, und anführen, wieviel Wohnungen überhaupt gebaut und wieviel im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet worden sind. Bei aller Einzelkritik fällt dabei die letzte



    Dr. Czaja
    Entscheidung, ob er eine richtige oder falsche Politik betrieben hat. Hier haben Sie ein klares Wort gesprochen, Herr Dr. Brecht; ich darf es wiederholen: Trotz der Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt im Jahre 1960 575 000 fertiggestellte Wohnungen; das sind nur 15 000 weniger als 1959. Ich glaube, wir können zu dieser Gemeinschaftsleistung uns alle, aber auch die Regierung — und über die wird heute gesprochen — beglückwünschen.
    Sie haben weiter einen Überhang von etwa 450 000 Wohnungen genannt. Ich muß die Zahl etwas korrigieren. Es ist genau ein Bauüberhang von 472 000 begonnenen Wohnungen und von 194 000 bewilligten, aber noch nicht begonnenen Wohnungen. Ich nenne diese Zahlen, meine Damen und Herren, weil schon sie garantieren, daß das Fertigstellungergebnis für das Jahr 1961, wenn nicht plötzlich der Arbeitsmarkt aus den Nähten platzt, mindestens so gut sein wird wie für 1960. Das müssen wir von der Tribüne dieses Hohen Hauses erklären für alle die Familien, die Sie erwähnt haben, für die jungen Familien, für die, die noch in Lagern sitzen, für die, die unzumutbar untergebracht sind, und für die, die auch noch in sonstigen Behausungen leben, von denen Sie sprachen, damit wieder Zuversicht und Hoffnung in die Herzen so vieler Mütter und Väter einkehren.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich darf, um die ganze Tragweite dieser Ergebnisse ins Gedächtnis zu rufen, daran erinnern, was die Opposition, als diese Regierung nach der Währungsreform ihren schweren Weg zu gehen begann, gefordert hat. Ihr verstorbener verehrenswerter Kollege Herr Klabunde hat damals 250 000 Wohnungen jährlich gefordert. Es ist das gute Recht der Opposition, immer mehr zu fordern, als geleistet werden kann. Es sind im letzten Jahr 300 000 öffentlich geförderte Wohnungen und darüber hinaus 270- bis 300 000 andere Wohnungen gebaut worden.
    Herr Dr. Brecht, ein Zweites, etwas Grundsätzliches. Sie sprachen davon, daß man etwas verharmlose, wieviel Wohnungen notwendig seien, daß ein zusätzlicher Bedarf vorhanden sei und ähnliches. Ich will mich nicht in den Streit um Zahlen einlassen, Herr Dr. Brecht. Ich glaube aber, daß der Minister und der Bundeskanzler — sie haben es hier schon hervorgehoben — klar den Weg nach vorn gewiesen und eindeutig erklärt haben, daß sie weiter zur öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere in der Altstadtsanierung und Dekonzentration stehen. Ich habe hier die „Frankfurter Allgemeine", die dieses Kommuniqué vom 20. Februar teilweise wiedergibt. Ich würde sogar darum bitten, daß der Herr Bundesminister etwas dazu sagt, welche Grundsätze für die Altstadtsanierung und die Dekonzentration noch vorgesehen sind.
    Ich glaube, in die Erklärung des Bundeskanzlers und dieses Ministers, daß hier auch in der Zukunft sehr viel getan werden muß, ist das Bekenntnis zu den dafür erforderlichen finanziellen und anderen Maßnahmen eingeschlossen. Kein Mensch denkt an Verharmlosung dieser Dinge. Im Gegenteil, weil wir Eigentumsbildung durch Wohnungsbau wollen, bleiben wir nicht bei der Deckung des reinen Fehlbestandes, bei der Beseitigung der reinen Wohnungsnot stehen, sondern wir wollen auch Wohnungen bauen, um breiteste Schichten unserer deutschen Bevölkerung mit dem ursprünglichsten Eigentum, dem Eigentum an der Wohnung, zu versorgen. Wir wollen hier weitere Maßnahmen treffen, nachdem in den ersten Jahren nach dem 2. Weltkrieg — vielleicht unvermeidbar — eine starke Entpersönlichung des Gutes Wohnung eingetreten ist.
    Herr Dr. Brecht, Sie sprachen über die Mieten. Sie sind mit uns der Meinung, daß das Mietpreisniveau bei den steuerbegünstigten und den frei finanzierten Wohnungen letzten Endes nur durch ein genügendes Angebot reguliert werden kann. Deshalb weiterbauen, bis der noch bestehende Bedarf gedeckt ist, und auch dann noch einiges zur Eigentumsbildung, zur Altstadtsanierung und zur Dekonzentration tun!
    Offensichtlich peinlich war es der Opposition, daß die CDU/CSU-Fraktion als erste Fraktion diesem Hohen Hause den Antrag vorgelegt hat, die Miet-und Lastenbeihilfen als Finanzierungsfaktor für Neubauwohnungen zu verwenden. Wir sind uns über manche Schwächen dieses Initiativentwurfs klar. Aber eines verstehe ich nicht ganz, Herr Dr. Brecht: daß Sie — da Sie doch ein guter Fachmann sind — uns, obwohl wir das bereits im Ausschuß richtiggestellt haben, dauernd unterstellen, wir wollten die Miet- und Lastenbiehilfen auf eine ganz normal gebildete Kostenmiete ohne Objektsubventionierung aufpfropfen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Nichts davon ist in unserem Antrag enthalten; bei genauer Überprüfung kann und darf das niemand behaupten. Im Gegenteil, wir wollen die dreifach kombinierte Subvention: Objektsubvention, Aufwendungsbeihilfen und auf der Spitze Miet- und Lastenbeihilfen. Diese Dreier-Kombination ist bereits seit Anfang 1957 im Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgesehen. Wer jedoch damals an den Beratungen mitgewirkt hat, weiß, daß eine solche Maßnahme wegen des Einspruchs des Bundesrates nicht vorgesehen werden konnte. Ich selbst war etwas betrübt darüber, daß das noch in der letzten Minute geändert und daß daraus eine Kann-Bestimmung gemacht wurde, die bisher nur von einigen Ländern angewendet worden ist.