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    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8677 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Außenwirtschaftsgesetz (Drucksache 2598) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Reichsvermögen-Gesetz (Drucksache 2599) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 D Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2563, zu 2563, Nachtrag zu 2563) — Zweite und dritte Beratung — 8678 B Entwurf eines Gesetzes über die Einstufung einzelner Gruppen von Pflichtversicherten in die Beitragsklassen der Arbeiterrentenversicherung (Drucksache 2459) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. November 1957 über Flüchtlingsseeleute (Drucksache 2536) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 2544) — Erste Beratung — . . . . 8678 D Entwurf eines Gesetzes über die Wiederinkraftsetzung oder Verlängerung von Polizeiverordnungen usw. (Drucksache 2558) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1959 mit dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache 2570) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu der Entscheidung des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) vom 12. Juni 1959 über ,die Annahme von Strahlenschutzvorschriften (Drucksache 2581) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) Erste Beratung — . . . 8679 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) — Erste Beratung — 8679 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585) — Erste Beratung — 8679 B Entwurf eines Gesetzes über eine Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2553, zu 2553) — Zweite und dritte Beratung — 8679 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2568) — Zweite und dritte Beratung — 8679 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 mit der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2603) — Zweite und dritte Beratung — 8680 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 mit Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2604) — Zweite und dritte Beratung — 8680 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 mit der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2605) — Zweite und dritte Beratung — 8680 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2606) —'Zweite und dritte Beratung — 8680 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit (Drucksachen 1471, 2551) 8681 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Meyer (Frankfurt), Dr. Zimmer u. Gen. betr. Konferenzen europäischer Fachminister (Drucksachen 2290, 2555) 8681 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehemaligen Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksachen 2441, 2567) 8681 B Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. — 1. Halbjahr 1961) (Drucksachen 2411, 2569) . . 8681 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksache 2579) 8681 C Antrag der Abg. Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher u. Gen. betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksache 2471) . . . . 8681 D Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2572) 8681 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 2516, zu 2516) 8682 A Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 2517) Dr. Brecht (SPD) . . . . 8682 C, 8708 C Mick (CDU/CSU) 8691 D Dr. Will (FDP) . . . . 8693 D, 8713 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8697 B Lücke, Bundesminister 8703 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8709 D Dewald (SPD) 8710 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 8710D, 8712 A Reitz (SPD) 8711 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2518, zu 2518) Jaksch (SPD) 8713 D Kuntscher (CDU/CSU) 8717 A Dr. Rutschke (FDP) 8718 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 III Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8719 D Kraft (CDU/CSU) . . . . . . . 8720 C Reitzner (SPD) . . . . . . . . 8721 D Dr. von Merkatz, Bundesminister . 8723 C Rehs (SPD) 8726 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . 8726 A Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 2521) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 8726 D Frau Schanzenbach (SPD) 8727 D, 8751 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8733 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . . 8735 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8736 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 8737 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 8739 A Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 8746 D Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/CSU) 8749 D Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 2522, zu 2522) Memmel (CDU/CSU) 8752 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 2528) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 8753 B, 8754 A Haushaltsgesetz 1961 (Drucksache 2529) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 8754 B, 8755 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8754 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8755 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 8756 A Nächste Sitzung . . . . . . . 8756 D Anlagen 8757 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8677 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8757 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 18. 3. Altmaier 18. 3. Dr. Atzenroth 16. 3. Dr. Baade 17. 3. Dr. Becker (Mönchengladbach) 17. 3. Berkhan 18. 3. Dr. Besold 17. 3. Fürst von Bismarck 15. 4. Caspers 1. 4. Dr. Conning 16. 3. Dr. Deist 16. 3. Demmelmeier 18. 3. Diebäcker 16. 3. Döring (Düsseldorf) 16.3. Dowidat 18. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Engelbrecht-Greve 25.3. Enk 31.3. Dr. Franz 17. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 3. Funk 18. 3. Dr. Furler 17. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Greve 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn 17. 3. Hauffe 22. 4. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Heiland 16. 3. Dr. Graf Henckel 16. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Härauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17.3. Jacobi 17.3. Dr. Jordan 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Keuning 16. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Leber 18. 3. Lohmar 17. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18. 3. Lulay 8. 4. Mauk 16. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21.4. Metzger 16. 3. Müller (Worms) 16. 3. Neubauer 17.3. Odenthal 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Prennel 17. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 18.3. Ruhnke 25.3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 17. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorfen) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Stauch 16. 3. Stingl 18. 3. Frau Strobel 17. 3. Wagner 17. 3. Welke 17. 3. Anlage 2 Umdruck 785 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 3 wird der Betrag von 500 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 400 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 794 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In dem einleitenden Haushaltsvermerk zu II. Ausgabe (Drucksache 2517 S. 2) werden die Zahlen „619" und „890" gestrichen. 2. In Tit. 540 - Darlehen an die Deutsche Bau- und Bodenbank AG für Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Baues von Familienheimen im sozialen Wohnungsbau - (Drucksache 2050 Anlage S. 18) wird der Ansatz von 6 000 000 DM gestrichen. 8758 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 3. Tit. 588 (Drucksache 2050 Anlage S. 24) erhält folgende Fassung: „Tit. 588 Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 Buchstabe b des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) 54 111 100 DM Der Ansatz darf bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 619 überschritten werden. Die Mittel sind übertragbar." Die Erläuterungen zu Tit. 588 erhalten folgende Fassung: „Die Mittel werden neben den Wohnungsbauförderungsmitteln aus Kapitel 25 02 Tit, 580 a) gemäß dem Gesetz über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen vom als Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 b) des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) auf die Dauer von zunächst sieben Jahren gewährt." 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz a) Gesetzlicher Beitrag des Bundes gemäß § 88 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) für die Länder (ohne Saarland) — (Drucksache 2050 Anlage S. 31) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 400 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 890 — Erwerb von Beteiligungen an wohnungswirtschaftlichen Unternehmen in der Form von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 88 Abs. 3 RHO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 34) wird der Ansatz von 10 000 000 DM gestrichen. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 797 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 — (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 14 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 14 Der Bundesminister der Finanzen kann zulassen, daß Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen an Bundesbedienstete nach Maßgabe der vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Verteidigung und mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erlassenen Richtlinien gewährt werden." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 802 Änderungsantrag der Abgeordneten Kraft, Kuntscher, Rehs, Reitzner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 26 02 Tit. 603 — Zuwendungen zur Betreuung der heimatlosen Ausländer — (Drucksache 2050 Anlage S. 16) wird der Ansatz um 210 000 DM auf 540 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Kraft Eichelbaum Kuntscher Hofler Rehs Frau Dr. Rehling Reitzner Dr. Preiß Dr. Hesberg Leukert Dr. Kopf Dr. Ripken Majonica Dr, Czaja Ruf Dr. Wahl Dr. Baron Bühler Manteuffel-Szoege Riedel (Frankfurt) Jaksch Frau Ackermann Wittmer-Eigenbrodt Dr. Mommer Gedat Pöhler Probst (Freiburg) Reitz Dr. Serres Dr. Meyer (Frankfurt) Krüger (Olpe) Frau Renger Epleé Frau Herklotz Anlage 6 Umdruck 806 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 3 Abs. 2 a erhält folgende Fassung: „ (2 a) Der Bundesminister der Finanzen kann abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung zur verbilligten Beschaffung von Bauland zulassen, daß bundeseigene unbebaute Grundstücke unter dem vollen Wert veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß diese Grundstücke binnen angemessener Frist, die in der Regel drei Jahre nach Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8759 Abschluß des Kaufvertrages nicht übersteigen soll, zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaues bebaut werden. Unterbleibt die Bebauung, so ist das Eigenturn an dem Grundstück gegen Erstattung der Kosten wieder auf den Bund zurückzuübertragen. Der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Nähere bestimmen Richtlinien des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wohnungsbau." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 807 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2050 Anlage, 2521). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Plan über ein Fünfjahresprogramm für den Bau von Studentenwohnheimen auszuarbeiten und die anteiligen Mittel jeweils in die Haushaltspläne einzusetzen; 2. dem Bundestag his zur Vorlage des Haushaltsplans 1962 über den Stand des Studentenwohnheimbaues zu berichten; 3. die Kostenbeteiligung der Bauträger neu festzulegen und anstelle der unzweckmäßigen Drittelung der Beträge eine Verteilung auf Bauträger, Bund und Länder nach dem Schlüssel 20 : 40 : 40 vorzusehen. Bonn, den 8. März 1961 Frau Krappe Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 823 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: 29 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 29 Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit der Deutschen Bundesbank eine Regelung des bilanzmäßigen Verlustes infolge der Neufestsetzung des Wechselkurses der Deutschen Mark zu treffen und dabei Verpflichtungen bis zum Höchstbetrage von 1 500 000 000 Deutsche Mark einzugehen." Bonn, den 9. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 824 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 530 — Darlehen an ehemalige Kriegsgefangene und politische Häftlinge zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz sowie zur Beschaffung von Wohnraum (einschließlich der Verwaltungs- und sonstigen Kosten der Geldinstitute) — (Drucksache 2050 Anlage S. 33) wird der Ansatz von 28 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 34 000 000 DM erhöht. Bonn, den 10. März 1961 Dr. Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 826 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 - Zuschüsse zur Erhaltung und Ausweitung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge (Drucksache 2050 Anlage S. 14) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 200 000 DM auf 1 200 000 DM erhöht. Bonn, den 14. März 1961 Reitzner Ollenhauer und Fraktion 8760 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Anlage 11 Umdruck 830 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird ein neuer Tit. 534 als Leertitel eingefügt: „Tit. 534 Für die Spitzenfinanzierung im Wohnungsbau zugunsten ruckkehrwilliger Evakuierter — DM" Die Mittel sind übertragbar. Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Titel 534: Rückkehrberechtigten und rückkehrwilligen Evakuierten, die nicht lastenausgleichsberechtigt sind, soll die schnellere Rückkehr ermöglicht werden, indem die Ermächtigung erteilt wird, mit Zustimmung des Bundesfinanzministers Bindungsermächtigungen bis zu 30 000 000 DM einzugehen. Diese Mittel sollen für niedrig verzinsliche Darlehen zugunsten der Beschaffung von Wohnungen für diese Evakuierten verwendet werden." Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Julius Brecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich halte dieses Argument für eines der schlechtesten. Folgt man dem Vergleich mit dem, was durch die Baustoffproduktion als Bodenbelag geschaffen werden kann, dann kann man morgen sagen: „Wunderbar, jetzt werden wir die Bodenpreise steigern, denn wir bauen die Geschichte nicht mehr auf dem Bodenbelag, den Sie für 35 DM errichten, sondern auf einem Perserteppich für 1000 DM". Dann haben Sie wieder die Bodenpreissteigerung, je nachdem wie der verwendete Untergrund ist. Das war also ein schlechtes Beispiel.
    Ich will es mir versagen, schon an dieser Stelle neue und alte Kritik zu den Sachverhalten vorzubringen, die den sogenannten Lücke-Plan und seine Durchführung betreffen; das muß einer besser dafür geeigneten Zeit vorbehalten bleiben.
    Es ist für uns eine ganz winzige Genugtuung, daß jetzt endlich die so zähen und sterilen Tabus aufgelockert werden, die der Wohnungsbauminister bisher unerbittlich um das Zweite Wohnungsbaugesetz gelegt hat. Es ist erfreulich, daß anscheinend gegen Ende dieser Legislaturperiode doch noch die Einsicht durchgedrungen ist, daß z. B. jetzt endlich einem Antrag entsprochen werden sollte, den wir seit 4 Jahren wiederholt in diesem Hause gestellt und eingehend begründet haben, einen Änderungsantrag zum Zweiten Wohnungsbaugesetz über die Einkommengrenzen, den wir aus wohnungspolitischen Gründen für gerechtfertigt hielten.
    Es ist für uns auch noch eine gewisse Freude, hier feststellen zu können, daß Sie, meine Damen und Herren, hinsichtlich des Lücke-Plans auf die Dauer doch nicht ganz unbelehrbar sind und daß jetzt — nach knapp einem Jahr — schon zwei wesentliche Änderungen, die wir schon vor einem Jahr in den Beratungen beantragt haben, in einem Änderungsgesetz verwirklicht werden sollen, nämlich im Mietbeihilfengesetz. Danach sollen Mietbeihilfen auch bei Wegfall von Grundsteuervergünstigungen und für alle Kategorien des sozialen Wohnungsbaus nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz gegeben werden.
    Diese beiden wesentlichen Änderungen sind zweifellos ein Positivum, das wir durchaus herausstellen wollen. Wenn Sie noch länger Wohnungsbauminister wären, Herr Minister, würde uns das sogar noch zu großen Hoffnungen berechtigen.

    (Zustimmung bei der SPD und Heiterkeit.)

    Ich will an dieser Stelle auch nichts mehr über die sozialen Auswirkungen der zurückliegenden Mieterhöhungen sagen, obwohl ich glaube, daß man nicht in der teilweise leichtfertigen Art über die Dinge hinweggehen kann, wie das erst kürzlich in einer Betrachtung im Deutschland-Union-Dienst geschehen ist.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir sind mit unserer damaligen Konzeption gegen den Wohnungsbauminister unterlegen. Wir wollten die Mieten immer an die nachgewiesenen Kosten binden und nicht darüber hinaus steigen lassen. Wie gesagt, damit sind wir unterlegen, die wirtschaftlichen Fakten sind nun eben da. Aber die Umschaltung im Konsum von jetzt nahezu einer Milliarde innerhalb eines Jahres ist ein Vorgang, der wirtschaftspolitisch nicht gleichgültig ist und nicht einfach so leicht hingenommen werden kann.
    Auch die Mietsteigerung von 14 bis 15 % ist — ganz im Unterschied zu der Auffassung, die im DUD vertreten worden ist — von erheblichem Gewicht; sie berührt die Lebenshaltung und die sonstigen Bedürfnisse der Bevölkerung erheblich, besonders wenn es sich um Bezieher von Einkommen von 300,



    Dr. Brecht
    400 oder 500 DM handelt. Selbstverständlich machen
    14 % oder 15 % Mietsteigerung nicht viel aus,
    wenn Sie ein Einkommen von 1000 DM und mehr
    zugrunde legen. Aber man sollte sich endlich einmal abgewöhnen, immer nur an die Bevölkerungsschichten mit höherem Einkommen zu denken, ohne
    zu berücksichtigen, daß es auch Bevölkerungsschichten mit wesentlich geringerem Einkommen gibt, für
    die eben auch eine solche Mieterhöhung zu Buche
    schlägt, auch wenn sie jetzt zum Teil bereits verkraftet ist.
    Sie müssen im übrigen noch folgendes bedenken: Zum 1. April 1961 kommt jetzt für rund 400 000 Wohnungen eine weitere Mieterhöhung von 13 bis
    15 %; es sind wieder Sozialwohnungen. Am 1. Januar 1962 folgt für rund 600 000 in der Zwischenkriegszeit gebaute Wohnungen eine weitere Mietsteigerung von rund 3,5 bis 4 % und am 1. April 1962 wieder eine Erhöhung um rund 15 % für 400 000 Sozialwohnungen usw., usw. Mit dieser Entwicklung müsesn wir rechnen. Aber ich will, wie ich schon gesagt habe, jetzt darüber keine Einzelheiten mehr vorbringen; man wird vielleicht an anderer Stelle darüber sprechen müssen.
    Wir wollten hier die weitergehenden Auswirkungen des Lücke-Gesetzes behandeln; deshalb möchte ich noch auf eines hinweisen. Herr Minister, wir haben bisher von Ihnen, von Ihrem Ministerium und von Ihrer sonst so rührigen Pressestelle kein klares, scharfes und eindeutiges Wort gehört gegen die fortgesetzten, sich ständig vermehrenden illegalen Mieterhöhungen, gegen die Mieterhöhungen für Bruchbuden und ähnliche Objekte und gegen die Mieterhöhungen über die gesetzlich festgelegten Grenzen hinaus. Sie wissen, daß deswegen viele Prozesse schweben. Sie kennen auch die ständigen Klagen in ,der Tagespresse, z. B. auch im „Bild", die durch Einzelfälle sehr trefflich belegt sind. Es werden Hunderttausende Mark zur Aufklärung ausgegeben, oft unnötigerweise wie z. B. für die „Lücke-Fibel", für die sogar über eine Million ausgegeben wurde; aber es wird nichts Wirksames an Aufklärung gegen diese illegalen Mieterhöhungen, gegen die Mieterhöhungen für Bruchbuden und sonstige unzulängliche Behausungen getan. Das zu tun wäre viel besser und auch notwendiger als die Herausgabe von allen möglichen Traktätchen und Broschüren zur Wohnungsbaupolitik. Mit diesen unkontrollierten Mieterhöhungen wird sehr, sehr viel soziales Gift gestreut. Sie müssen etwas dagegen tun, weil dieses soziale Gift dann die Atmosphäre nach 1962 und 1963, wenn Sie in die wirkliche marktwirtschaftliche Freiheit kommen, noch mehr vergiftet.
    Wie oft haben wir in diesem Hause schon auf den um sich greifenden und immer frecher werdenden Mietwucher in seinen verschiedenen Formen hingewiesen! Entweder ist dann der im sozialen Bereich manchmal nur mangelhaft informierten Bundesregierung darüber nichts bekannt, wie auf eine Anfrage geantwortet wurde, oder wir werden auf demnächstige Erwägungen vertröstet.

    (Abg. Dr. Aigner: Da müßten Sie es doch begrüßen, daß durch die Lücke-Fibel endlich Informationen hinausgehen!)

    — Die Lücke-Fibel enthält eben keine Informationen, die gegen den Mietwucher ausgenutzt werden können, da sie überhaupt wirkungslos geblieben ist und bleiben mußte, weil die Konzeption falsch ist, weil sie nicht richtig angelegt ist.

    (Abg. Dr. Aigner: Wollen Sie mehr Mittel für Informationen geben?)

    — Wenn sie zweckmäßig und sinnvoll sind und richtig gezielt werden und wir dabei mitwirken, — durchaus einverstanden!

    (Beifall bei der SPD.)

    Gerade gegen den Mietwucher muß neben Aufklärung noch ein sicherer Schutz eingeführt werden; das würde sogar dem Lücke-Gesetz manche unsoziale Härten nehmen. Das ist viel, viel wichtiger als die Vorverlegung von Terminen, wann die Wohnraumbewirtschaftung oder der Mieterschutz aufgehoben werden sollen. Der Mietwucher und die illegalen Mietpreiserhöhungen, Herr Minister, sitzen ganz nahe, beinahe geschwisterlich nahe, vereint mit dem Bodenwucher und der Bodenspekulation. Deshalb müssen beide Dinge, weil sie sich gegenseitig dauernd treiben, bekämpft werden.
    Lassen Sie mich zu der gestrigen Fragestunde noch etwas einschalten. In der Fragestunde ist ja ein zweiter Sachverhalt angeschnitten worden, nämlich hinsichtich der Mietverhältnisse in Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus solcher Personen, deren Einkommen inzwischen größer geworden ist, als es den Grenzen des sozialen Wohnungsbaus entspricht. Herr Bayer hatte schon am 22. Februar in der wohnungspolitischen Debatte eine merkwürdige Andeutung zu diesem Punkt gemacht, daß hier Zwangsmaßnahmen vorgesehen sind. In dem offiziellen Protokoll hat er seine Aussagen etwas geändert und gemildert, was ich ihm durchaus zugestehe. Aber nun ist die Absicht gestern auf die dringenden Fragen des Abgeordneten Erler herausgekommen! Der Minister hat gesagt, er würde dabei bis zu einer Verfassungsänderung gehen. Ich gebe Ihnen zu, Herr Minister, hier liegt ein ernstes und schwieriges Problem vor, wie hier vorgegangen werden muß. Ich will Ihnen nur sagen: heute können Sie es so, wie Sie es gestern über den Tisch hinweg erklärt haben, nicht mehr lösen. Im 2. Bundestag, noch im Jahre 1955, hat die SPD einen Gesetzentwurf zum Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgelegt. In diesem Gesetzentwurf ist dieses Problem behandelt worden. Damals wurde von uns ein sehr konstruktiver Vorschlag gemacht, wie man hier vorgehen könnte. Aber bei Ihrem unergründlichen Haß gegen alles, was von der SPD vorgeschlagen wird,

    (Oho!-Rufe von der Mitte)

    haben Sie natürlich auch diesen Vorschlag einfach auf die Seite gelegt und nicht berücksichtigt. Heute könnten Sie froh sein, wenn Sie ihn damals berücksichtigt hätten.

    (Abg. Dr. Vogel: „Unergründlicher Haß" ist doch ein schlechtes Wort!)

    — Dann sagen Sie dafür „unergründliche Gegnerschaft"; ich bin gern bereit, es zu mildern.
    8690 Deutscher Bundestag — 3, Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961
    Dr. Brecht
    Herr Minister, heute bestehen Mietverträge, es bestehen sogar Dauermietverträge, bestehen Dauernutzungsrechte. Sie können unter unserer geltenden Rechtsordnung nicht einfach in bestehende privatrechtliche Mietverträge, die aus solchen Gründen nicht kündbar sind, eingreifen und willkürlich etwa diese Leute heraussetzen, herausklagen oder herausbringen. Sie bringen ja neue Unruhe in die Mietverhältnisse hinein. Wenn man gleichzeitig den Mieterschutz aufheben will, müßte heute bereits überlegt werden, ob man nicht einen neuen Mieterschutz gegen solche geplanten Maßnahmen wieder einzurichten hat. Ich möchte Sie jetzt schon warnen, diese Wege zu gehen, und Sie bitten, das, was Sie gestern so bis zur Absicht einer Verfassungsänderung über den Tisch hinweg gesagt haben, doch noch einmal sehr reiflich nach der rechtlichen, nach der gesetzestechnischen, auch nach der soziologischen und nach der sozialen Seite hin zu überprüfen, bevor Sie mit solchen Maßnahmen weiterhin die Mieterschaft und die Nutzungsberechtigten draußen beunruhigen.
    Nun noch ein letzter Punkt! Bei den Mieterhöhungen, die auf Grund des besonderen Gesetzes Ihren Namen tragen, ist es ja nicht geblieben und bleibt es nicht. Wir haben schon damals in der Debatte um das Gesetz darauf hingewiesen. Die Entwicklung hat uns auch auf diesem Gebiet recht gegeben, wie bei den Bodenpreisen. Wir wollen dabei gar nicht von den legalen Mieterhöhungen sprechen, nicht einmal nur von den illegalen Mieterhöhungen, die ich vorhin angesprochen habe, sondern davon, daß dadurch und mit dem Lücke-Gesetz — bitte nicht juristisch, wie Ihr Staatssekretär immer meint, sondern wirtschaftlich! — eben ein allgemeiner Trend zu weiteren, und zwar erheblichen Mieterhöhungen in allen anderen Bereichen ausgelöst worden ist, in Bereichen, die gar nicht unter das Lücke-Gesetz oder unter das neue Mietengesetz fallen. Das geht Hand in Hand mit den fortgesetzten Bodenpreissteigerungen. Dieser Situation, auch diesem Zusammenwirken müssen Sie, wenn Sie sozial verantwortlich an Ihre Aufgabe herangehen, wirklich ein größeres Gewicht und eine größere Bedeutung beimessen, und Sie müssen ihm eine größere Beachtung schenken!
    Obwohl sich die Wohnungsversorgung angeblich — nach Ihren Statistiken sogar wesentlich — gebessert hat, steigen in letzter Zeit die Mieten für die im steuerbegünstigten und im frei finanzierten Wohnungsbau erstellten Wohnungen in einer ungewöhnlichen Weise. Dabei will ich einmal ganz von den Leistungen absehen, die daneben immer noch gefordert werden. Das gilt für die erstmalige Vermietung, das gilt aber ebenso, wenn eine steuerbegünstigte oder frei finanzierte Wohnung ein zweites Mal vermietet wird, bei der dann immer wieder diese unglaublich hohen Baukostenzuschüsse, praktisch versteckte Mieterhöhungen, gefordert werden. Das gilt zu einem großen Teil auch für Altwohnungen, bei denen heute Baukostenzuschüsse angeblich für Modernisierung und Instandhaltung, de facto in dieser Form für eine verschleierte Mieterhöhung, gefordert werden. Das ist ein allgemeiner Trend, der
    in dieser Entwicklung liegt. Mieten von 3 und 4 DM je Quadratmeter Wohnfläche sind leider längst auch im steuerbegünstigten Wohnungsbau selbstverständlich geworden, und wir kommen auf diesem Gebiet heute leider schon an Preise bis zu 5 und mehr DM je Quadratmeter heran. Auch im öffentlich geförderten Wohnungsbau wird ja niemand mehr schamrot oder verlegen, wenn etwa von Mietpreisen von 2,20, 2,50 oder 2,90 DM gesprochen wird. Bedenken Sie doch bitte einmal: vor wenigen Jahren standen wir im sozialen Wohnungsbau noch bei Mieten von 70 Pf.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Wo ist das denn? — Siehe Bremen!)

    — Die 5 DM können Sie in Köln, aber auch in Hamburg und in München feststellen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sozialer Wohnungsbau!)

    — Für Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus 2 DM, 2,50 DM, 2,90 DM!

    (Zuruf von der CDU/CSU: In Bremen!)

    — In Bremen haben wir — Sie werden es nicht glauben — bei den ganzen Wohnungen in der Vahr noch die alten Mietpreise des Ersten Wohnungsbaugesetzes.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Heute! Heute!)

    — Es wurde in Bremen — bringen Sie doch das nicht! — nur darüber geredet, ob zu Ihrem System, zum CDU-System, ausschließlich mit den Mietbeihilfen übergegangen werden sollte, um dann bei den hohen Mieten zur Mietabdeckung durch Mietbeihilfen zu kommen. Aber das ist ja längst aufgegeben. Sie sollten solche Erwägungen, die irgendwo einmal angestellt worden sind und die längst nicht mehr diskutiert werden, nicht gleich als politisches Faktum in die Welt setzen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das waren aber mehr als Erwägungen!)

    — Ich weiß hier nun sehr genau Bescheid; denn ich selber habe ihnen diese These ausgeredet und mich darum bemüht, daß es anders gemacht wird, in Form eines Mischsystems.
    Aber vergleichen Sie doch bitte einmal die heutigen Mieten im sozialen Wohnungsbau, die 2,20, 2,50 und 2,90 DM betragen, mit den Mieten etwa der Jahre 1950 bis 1953, in denen 70 Pf, 1 DM, oder 1,10 DM als Obergrenze galten!
    Nach alledem ergibt sich — —


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
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    Rede von Dr. Julius Brecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte sehr!