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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8677 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Außenwirtschaftsgesetz (Drucksache 2598) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Reichsvermögen-Gesetz (Drucksache 2599) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 D Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2563, zu 2563, Nachtrag zu 2563) — Zweite und dritte Beratung — 8678 B Entwurf eines Gesetzes über die Einstufung einzelner Gruppen von Pflichtversicherten in die Beitragsklassen der Arbeiterrentenversicherung (Drucksache 2459) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. November 1957 über Flüchtlingsseeleute (Drucksache 2536) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 2544) — Erste Beratung — . . . . 8678 D Entwurf eines Gesetzes über die Wiederinkraftsetzung oder Verlängerung von Polizeiverordnungen usw. (Drucksache 2558) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1959 mit dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache 2570) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu der Entscheidung des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) vom 12. Juni 1959 über ,die Annahme von Strahlenschutzvorschriften (Drucksache 2581) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) Erste Beratung — . . . 8679 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) — Erste Beratung — 8679 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585) — Erste Beratung — 8679 B Entwurf eines Gesetzes über eine Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2553, zu 2553) — Zweite und dritte Beratung — 8679 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2568) — Zweite und dritte Beratung — 8679 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 mit der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2603) — Zweite und dritte Beratung — 8680 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 mit Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2604) — Zweite und dritte Beratung — 8680 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 mit der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2605) — Zweite und dritte Beratung — 8680 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2606) —'Zweite und dritte Beratung — 8680 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit (Drucksachen 1471, 2551) 8681 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Meyer (Frankfurt), Dr. Zimmer u. Gen. betr. Konferenzen europäischer Fachminister (Drucksachen 2290, 2555) 8681 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehemaligen Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksachen 2441, 2567) 8681 B Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. — 1. Halbjahr 1961) (Drucksachen 2411, 2569) . . 8681 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksache 2579) 8681 C Antrag der Abg. Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher u. Gen. betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksache 2471) . . . . 8681 D Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2572) 8681 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 2516, zu 2516) 8682 A Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 2517) Dr. Brecht (SPD) . . . . 8682 C, 8708 C Mick (CDU/CSU) 8691 D Dr. Will (FDP) . . . . 8693 D, 8713 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8697 B Lücke, Bundesminister 8703 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8709 D Dewald (SPD) 8710 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 8710D, 8712 A Reitz (SPD) 8711 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2518, zu 2518) Jaksch (SPD) 8713 D Kuntscher (CDU/CSU) 8717 A Dr. Rutschke (FDP) 8718 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 III Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8719 D Kraft (CDU/CSU) . . . . . . . 8720 C Reitzner (SPD) . . . . . . . . 8721 D Dr. von Merkatz, Bundesminister . 8723 C Rehs (SPD) 8726 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . 8726 A Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 2521) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 8726 D Frau Schanzenbach (SPD) 8727 D, 8751 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8733 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . . 8735 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8736 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 8737 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 8739 A Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 8746 D Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/CSU) 8749 D Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 2522, zu 2522) Memmel (CDU/CSU) 8752 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 2528) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 8753 B, 8754 A Haushaltsgesetz 1961 (Drucksache 2529) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 8754 B, 8755 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8754 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8755 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 8756 A Nächste Sitzung . . . . . . . 8756 D Anlagen 8757 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8677 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8757 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 18. 3. Altmaier 18. 3. Dr. Atzenroth 16. 3. Dr. Baade 17. 3. Dr. Becker (Mönchengladbach) 17. 3. Berkhan 18. 3. Dr. Besold 17. 3. Fürst von Bismarck 15. 4. Caspers 1. 4. Dr. Conning 16. 3. Dr. Deist 16. 3. Demmelmeier 18. 3. Diebäcker 16. 3. Döring (Düsseldorf) 16.3. Dowidat 18. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Engelbrecht-Greve 25.3. Enk 31.3. Dr. Franz 17. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 3. Funk 18. 3. Dr. Furler 17. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Greve 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn 17. 3. Hauffe 22. 4. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Heiland 16. 3. Dr. Graf Henckel 16. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Härauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17.3. Jacobi 17.3. Dr. Jordan 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Keuning 16. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Leber 18. 3. Lohmar 17. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18. 3. Lulay 8. 4. Mauk 16. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21.4. Metzger 16. 3. Müller (Worms) 16. 3. Neubauer 17.3. Odenthal 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Prennel 17. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 18.3. Ruhnke 25.3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 17. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorfen) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Stauch 16. 3. Stingl 18. 3. Frau Strobel 17. 3. Wagner 17. 3. Welke 17. 3. Anlage 2 Umdruck 785 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 3 wird der Betrag von 500 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 400 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 794 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In dem einleitenden Haushaltsvermerk zu II. Ausgabe (Drucksache 2517 S. 2) werden die Zahlen „619" und „890" gestrichen. 2. In Tit. 540 - Darlehen an die Deutsche Bau- und Bodenbank AG für Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Baues von Familienheimen im sozialen Wohnungsbau - (Drucksache 2050 Anlage S. 18) wird der Ansatz von 6 000 000 DM gestrichen. 8758 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 3. Tit. 588 (Drucksache 2050 Anlage S. 24) erhält folgende Fassung: „Tit. 588 Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 Buchstabe b des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) 54 111 100 DM Der Ansatz darf bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 619 überschritten werden. Die Mittel sind übertragbar." Die Erläuterungen zu Tit. 588 erhalten folgende Fassung: „Die Mittel werden neben den Wohnungsbauförderungsmitteln aus Kapitel 25 02 Tit, 580 a) gemäß dem Gesetz über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen vom als Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 b) des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) auf die Dauer von zunächst sieben Jahren gewährt." 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz a) Gesetzlicher Beitrag des Bundes gemäß § 88 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) für die Länder (ohne Saarland) — (Drucksache 2050 Anlage S. 31) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 400 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 890 — Erwerb von Beteiligungen an wohnungswirtschaftlichen Unternehmen in der Form von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 88 Abs. 3 RHO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 34) wird der Ansatz von 10 000 000 DM gestrichen. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 797 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 — (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 14 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 14 Der Bundesminister der Finanzen kann zulassen, daß Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen an Bundesbedienstete nach Maßgabe der vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Verteidigung und mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erlassenen Richtlinien gewährt werden." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 802 Änderungsantrag der Abgeordneten Kraft, Kuntscher, Rehs, Reitzner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 26 02 Tit. 603 — Zuwendungen zur Betreuung der heimatlosen Ausländer — (Drucksache 2050 Anlage S. 16) wird der Ansatz um 210 000 DM auf 540 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Kraft Eichelbaum Kuntscher Hofler Rehs Frau Dr. Rehling Reitzner Dr. Preiß Dr. Hesberg Leukert Dr. Kopf Dr. Ripken Majonica Dr, Czaja Ruf Dr. Wahl Dr. Baron Bühler Manteuffel-Szoege Riedel (Frankfurt) Jaksch Frau Ackermann Wittmer-Eigenbrodt Dr. Mommer Gedat Pöhler Probst (Freiburg) Reitz Dr. Serres Dr. Meyer (Frankfurt) Krüger (Olpe) Frau Renger Epleé Frau Herklotz Anlage 6 Umdruck 806 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 3 Abs. 2 a erhält folgende Fassung: „ (2 a) Der Bundesminister der Finanzen kann abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung zur verbilligten Beschaffung von Bauland zulassen, daß bundeseigene unbebaute Grundstücke unter dem vollen Wert veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß diese Grundstücke binnen angemessener Frist, die in der Regel drei Jahre nach Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8759 Abschluß des Kaufvertrages nicht übersteigen soll, zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaues bebaut werden. Unterbleibt die Bebauung, so ist das Eigenturn an dem Grundstück gegen Erstattung der Kosten wieder auf den Bund zurückzuübertragen. Der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Nähere bestimmen Richtlinien des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wohnungsbau." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 807 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2050 Anlage, 2521). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Plan über ein Fünfjahresprogramm für den Bau von Studentenwohnheimen auszuarbeiten und die anteiligen Mittel jeweils in die Haushaltspläne einzusetzen; 2. dem Bundestag his zur Vorlage des Haushaltsplans 1962 über den Stand des Studentenwohnheimbaues zu berichten; 3. die Kostenbeteiligung der Bauträger neu festzulegen und anstelle der unzweckmäßigen Drittelung der Beträge eine Verteilung auf Bauträger, Bund und Länder nach dem Schlüssel 20 : 40 : 40 vorzusehen. Bonn, den 8. März 1961 Frau Krappe Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 823 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: 29 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 29 Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit der Deutschen Bundesbank eine Regelung des bilanzmäßigen Verlustes infolge der Neufestsetzung des Wechselkurses der Deutschen Mark zu treffen und dabei Verpflichtungen bis zum Höchstbetrage von 1 500 000 000 Deutsche Mark einzugehen." Bonn, den 9. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 824 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 530 — Darlehen an ehemalige Kriegsgefangene und politische Häftlinge zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz sowie zur Beschaffung von Wohnraum (einschließlich der Verwaltungs- und sonstigen Kosten der Geldinstitute) — (Drucksache 2050 Anlage S. 33) wird der Ansatz von 28 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 34 000 000 DM erhöht. Bonn, den 10. März 1961 Dr. Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 826 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 - Zuschüsse zur Erhaltung und Ausweitung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge (Drucksache 2050 Anlage S. 14) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 200 000 DM auf 1 200 000 DM erhöht. Bonn, den 14. März 1961 Reitzner Ollenhauer und Fraktion 8760 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Anlage 11 Umdruck 830 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird ein neuer Tit. 534 als Leertitel eingefügt: „Tit. 534 Für die Spitzenfinanzierung im Wohnungsbau zugunsten ruckkehrwilliger Evakuierter — DM" Die Mittel sind übertragbar. Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Titel 534: Rückkehrberechtigten und rückkehrwilligen Evakuierten, die nicht lastenausgleichsberechtigt sind, soll die schnellere Rückkehr ermöglicht werden, indem die Ermächtigung erteilt wird, mit Zustimmung des Bundesfinanzministers Bindungsermächtigungen bis zu 30 000 000 DM einzugehen. Diese Mittel sollen für niedrig verzinsliche Darlehen zugunsten der Beschaffung von Wohnungen für diese Evakuierten verwendet werden." Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung erweitert werden um die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Kreditwesen, Drucksachen 2563, zu 2563 und Nachtrag zu 2563. — Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
    Herr Senator Dr. Klein hat gebeten, die beiden Berichte des Vermittlungsausschusses, Drucksachen 2598 und 2599, vorzuziehen, zu denen er Berichterstatter ist. — Das Haus ist auch damit einverstanden.
    Weiter ist vereinbart worden, heute vor Fortsetzung der Haushaltsberatung die unstrittigen Vorlagen — Punkt 3 der Tagesordnung und die vorgestern aufgesetzten Zusatzpunkte mit Ausnahme der noch verbleibenden Berichte des Vermittlungsausschusses — zu erledigen. — Auch dies ist so beschlossen.
    Dann komme ich zu dem ersten Bericht des Vermittlungsausschusses:
    Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Außenwirtschaftsgesetz

    (Drucksache 2598).

    Ich erteile das Wort dem Herrn Senator Dr. Klein.
    Dr. Klein, Senator des Landes Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Außenwirtschaftsgesetz, das seinerzeit in diesem Hohen Hause mit großer Mehrheit beschlossen wurde, enthält in § 19 — früher § 17 a — eine Bestimmung, die Gegenmaßnahmen bei der Schädigung deutscher Luftverkehrsunternehmen durch konkurrierende ausländische Luftverkehrsgesellschaften ermöglicht. Wohl niemand in diesem Hause ist damals auf die Idee gekommen, daß diese Bestimmung sich in irgendeiner Weise auf den Luftverkehr von und nach Berlin auswirken würde oder könnte. Dennnoch haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, daß diese Selbstverständlichkeit, die sich aus dem Gesetzestext ohnehin ergibt, noch einmal gesagt werden müßte.
    Der Bundesrat hat deshalb am 3. März den Vermittlungsausschuß angerufen mit dem Ziel, daß diese Klarstellung in das Gesetz genommen wird. Der Vermittlungsausschuß ist diesem Begehren gefolgt und schlägt Ihnen vor, in die Berlin-Klausel den Zusatz aufzunehmen:
    § 19 gilt nicht für den Luftverkehr von und nach Berlin.
    Anläßlich der Anrufung des Vermittlungsausschusses aus diesem Grunde hat der Bundesrat noch gewünscht, daß die Aufhebung des § 10 des Energiewirtschaftsgesetzes — enthalten in § 47 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes — unterbleibt. Der Bundesrat glaubte, auf diese Vorschrift des Energiewirtschaftsgesetzes nicht verzichten zu können, damit Schutzmaßnahmen für den deutschen Verbraucher bei Unterbrechung von Energielieferungen aus dem Ausland getroffen werden können. Diesem Begehren hat jedoch der Vermittlungsausschuß nicht stattgegeben.
    Ich darf daher das Hohe Haus bitten, dem vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Zusatz in § 51 zuzustimmen und das Gesetz in dieser Fassung zu beschließen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Bericht des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen!
Ich komme zum nächsten Punkt der Tagesordnung:
Mündlicher Bericht des Vermittlungsaus-
schusses zu dem Reichsvermögen-Gesetz

(Drucksache 2599).

Ich erteile das Wort dem Herrn Senator Dr. Klein.
Dr. Klein, Senator des Landes Berlin: Das Reichsvermögengesetz enthält u. a. Vorschriften über die Schäden, die von den Stationierungsstreitkräften verursacht werden. Schäden dieser Art können in Berlin nicht entstehen, weil es Stationierungskräfte im Sinne der Bonner Verträge dort nicht gibt. Dennoch sind wir von maßgebender Seite darauf



Senator Dr. Klein
hingewiesen worden, daß die unbeschränkte Berlin-Klausel in diesem Gesetz und die damit verbundene Übernahme der Vorschrift auf Berlin eine Vermutung begründen könnte, daß der Truppenvertrag nun auch in Berlin gelte. Um einen solchen, einem gewöhnlichen Menschen wahrscheinlich nicht ohne weiteres einfallenden Einwand von übelwollender Seite auszuschließen, mußte der Bestimmung, welche die in Berlin unmöglichen Schadensfälle behandelt, als Absatz 3 der Zusatz angefügt werden: „Absatz 2 gilt nicht im Lande Berlin".
Der Bundesrat hatte am 3. März dieserhalb den Vermittlungsausschuß anrufen müssen, der den erwähnten Zusatz zum § 16 des Gesetzes vorschlägt. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Vorschlag zuzustimmen und das Gesetz in dieser Fassung zu beschließen.

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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
    Wir kommen nunmehr zu folgendem Tagesordnungspunkt:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114);
    Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksachen 2563, zu 2563, Nachtrag zu 2563)

    (Erste Beratungen 69. und 86. Sitzung).

    Der Abgeordnete Ruland hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt, für den ich ihm danke. Muß dieser Bericht mündlich ergänzt werden? — Das ist nicht der Fall.
    Meine Damen und Herren, ich rufe in zweiter Beratung die §§ 1 bis 64, Einleitung und Überschrift in der Fassung der Drucksache 2563 und der Drucksache Nachtrag zu 2563 auf. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die aufgerufenen Bestimmungen sind so beschlossen.
    Ich komme jetzt zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
    Auf Drucksache 2563 liegen noch Entschließungsanträge vor. Ich darf diese gemeinsam mit dem Antrag, die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären, zur Abstimmung stellen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? —
    Keine Enthaltungen; einstimmig beschlossen.
    Nunmehr kommen wir zu den übrigen unstreitigen Punkten der Tagesordnung:
    Punkt 2:
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einstufung einzelner Gruppen von Pflichtversicherten in die Beitragsklassen der Arbeiterrentenversicherung (Drucksache 2459).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 3:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. November 1957 über Flüchtlingsseeleute (Drucksache 2536).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage vor Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten — federführend — und an den Ausschuß für Inneres — mitberatend —. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 4:
    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache 2544) .
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Wirtschaftsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 5:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederinkraftsetzung oder Verlängerung von Polizeiverordnungen, die auf Grund der Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister vom 14. November 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1582) erlassen worden sind (Drucksache 2558).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Inneres vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 6:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung
    eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
    dem Abkommen vom 29. Oktober 1959 zwi-



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    sehen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache 2570).
    Auf Begründung und Aussprache wird auch hier verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 8:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Entscheidung des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) vom 12. Juni 1959 über die Annahme von Strahlenschutzvorschriften (Drucksache 2581).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage vor Überweisung an den Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 9:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 10:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.
    Ich schlage Überweisung an den Rechtsausschuß vor.
    — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 11:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584).
    Auf Begründung und Aussprache wird auch hier verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Rechtsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 12:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung
    eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu
    dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956
    über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Rechtsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Punkt 14:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338);
    Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) (Drucksachen 2553, zu 2553)

    (Erste Beratung 138. Sitzung).

    Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Fritz (Ludwigshafen), für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe auf in zweiter Beratung Art. 1, — 2, — 3,
    — 4, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
    — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht begehrt. Wer in der Schlußabstimmung dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig verabschiedet.
    Punkt 16 wird bis nach Schluß der Haushaltsberatungen zurückgestellt.
    Ich rufe auf Punkt 17 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) ;
    Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) (Drucksache 2568)

    (Erste Beratung 138. Sitzung).

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Werner, für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, — 2, — 3,
    — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Beschlossen!



    Vizepräsident Dr. Jaeger Ich komme zur
    dritten Beratung.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den muß ich bitten, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen! Einstimmig angenommen!
    Ich rufe auf Punkt 20 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache 2603)

    (Erste Beratung 138. Sitzung).

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Cramer, für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1 und 2 sowie Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? — Keine Enthaltungen! Einstimmig angenommen.
    Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) ;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache 2604)

    (Erste Beratung 138. Sitzung).

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Baur (Augsburg), für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1 und 2, Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den muß ich wiederum bitten, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen! Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 22 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349) ;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache 2605)

    (Erste Beratung 138. Sitzung).

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Eisenmann, für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe auf in zweiter Beratung Art. 1 und 2, Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ein kleiner Ersatz für den ausgefallenen Frühsport!

    (Heiterkeit.)

    Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen! Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 23 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310) ;
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) (Drucksache 2606)

    (Erste Beratung 138. Sitzung).

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Schulze-Pellengahr, für seinen Schriftlichen Bericht.
    Ich rufe auf in zweiter Beratung Art. 1, — 2, —3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.



    Vizepräsident Dr. Jaeger Ich komme zur
    dritten Beratung.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen! Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 25 der Tagesordnung:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen (23. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit (Drucksachen 1471, 2551).
    Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Eisenmann, für seinen Schriftlichen Bericht. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 26:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Meyer (Frankfurt), Dr. Zimmer und Genossen betr. Konferenzen europäischer Fachminister (Drucksachen 2290, 2555).
    Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Mattick, für seinen Schriftlichen Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 27:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehemaligen Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) an die Stadt Mülheim (Drucksachen 2441, 2567).
    Der Berichterstatter ist der Abgeordnete Windelen. Ich erteile ihm das Wort. — Ich nehme an, das Haus verzichtet auf den mündlichen Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 28:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. — 1. Halbjahr 1961) (Drucksachen 2411, 2569).
    Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Bäumer, für seinen Schriftlichen Bericht. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer gemäß dem Antrag des Ausschusses dem Verordnungsentwurf unverändert zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 29 der Tagesordnung:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in GöttingenWeende an das Ev. Krankenhaus GöttingenWeende e. V. und an das Diakonissenmutterhaus „Ariel" e. V. (Drucksache 2579).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Ich rufe auf den letzten dieser Punkte:
    Beratung des Antrags der Abgeordneten Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher und Genossen betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksache 2471).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Haushaltsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Wir kommen dann noch zu Punkt 3 der alten Tagesordnung:
    Beratung der Sammelübersicht 33 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 2572).
    Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig verabschiedet.
    Meine Damen und Herren, nunmehr können wir uns der Hauptaufgabe des heutigen Tages zuwenden, die allerdings mehr Ihre rednerischen Fähigkeiten beansprucht als die Notwendigkeit, sich bei



    Vizepräsident Dr. Jaeger
    Abstimmungen zu erheben, nämlich der Haushaltsberatung:
    Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300) .
    Berichte des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß).
    Welcher Haushalt wird jetzt als erster beraten? —

    (Zurufe.)

    — Sie wünschen offenbar:
    Einzelplan 24 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 2516, zu 2516).
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Windelen. — Er ist offensichtlich nicht da. — Das Hohe Haus verzichtet auf den Bericht. Wird das Wort in der Aussprache gewünscht? — Das ist auch nicht der Fall. Änderungsanträge liegen nicht vor.
    Ich lasse in der zweiten Beratung über den Haushalt des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes, Einzelplan 24, abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ohne Enthaltungen gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Abgeordneten mit Mehrheit beschlossen.
    Wir kommen nunmehr zum Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungs-
    bau —.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    - Es wird gewünscht, zuerst den Einzelplan 26
    — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — zu nehmen.

    (Zuruf von der SPD: Unsere Redner sind nicht da!)

    Offenbar allgemeiner Wunsch.

    (Abg. Dr. Mommer: Hier ist Widerspruch!)

    — Vielleicht ist es möglich, daß sich die Fraktionen friedlich verständigen.

    (Zurufe.)

    — Bitte sehr, ich biete Ihnen dazu Gelegenheit. (Zuruf von der SPD: Einzelplan 25!)

    — Sie kommen doch zu meinem ersten Vorschlag zurück, der Reihe nach vorzugehen.
    Wir kommen zum
    Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 2517).
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Heiland.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Verzicht auf mündlichen Bericht!)

    Herr Abgeordneter Heiland scheint auch nicht anwesend zu sein. Das Haus verzichtet auch hier auf den mündlichen Bericht.
    Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Dr. Brecht!