Herr Schmitt-Vockenhausen, immerhin hat sich die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nur einmal geirrt, die Landesregierung von Niedersachsen dagegen wiederholt. Aber wir wollen diese Dinge nicht weiter vertiefen.
Ich möchte zu den Anfragen nur folgendes bemerken: Die Bundesregierung und der Bundesminister für Verkehr sind in der Behandlung der Angelegenheiten des Straßenausbaus auch für Großstädte großzügig gewesen.
Sie haben sich auf den Standpunkt gestellt, daß dort, wo ein Sachzusammenhang besteht, auch eine Bundeshilfe geleistet werden kann.
Die Bundeshilfe betrug zunächst nur ein Drittel der nackten Baukosten. Sie ist in den letzten Jahren auf 50 % der nackten Baukosten gesteigert worden. Sie ist darüber hinaus für jene Städte, die in einer schwierigen Finanzlage sind, weiter gesteigert worden, weil wir ein Drittel der Freimachungs- und Grunderwerbskosten übernehmen können. Das sind
sehr erhebliche Beträge. Es ist natürlich klar, daß man dabei nicht unbedingt daran denken kann, daß dazu auch die Verlegung von Straßenbahnen unter die Erde oder in eine zweite Ebene gehört. Dieses Problem muß ebenso wie das des ruhenden Verkehrs anders gelöst werden.
Ich möchte aber doch noch auf eines hinweisen: Wir haben im zweiten Vierjahresplan für die Unterstützung der Großstädte — die Kosten für die Städte bis zu 50 000 Einwohnern übernehmen wir dann hoffentlich voll —, soweit ihre Straßen im Sachzusammenhang mit dem Bundesstraßennetz stehen, eine Milliarde DM vorgesehen.
Im vorigen Jahr hatten wir 105 Millionen DM vorgesehen, später sollen es 250 Millionen DM sein. Wir haben 1960 Planungen über 70 Millionen DM eingereicht bekommen und bewilligt, abgerufen aber haben die Städte nur 48 Millionen DM. Auch das muß man dazu wirklich einmal sagen.
Der verehrte Herr Kollege Bleiß ist dann auch noch außerhalb der Ortschaften gewandelt, und zwar auf den ihm naheliegenden Straßen seines Heimatgebietes. Lieber Herr Bleiß, Sie haben ja, wie ich mich erinnere, beim Straßenausbauplangesetz mitgewirkt, und Sie kennen die Karten, die dabei Gesetzeskraft erlangt haben. Darf ich Sie fragen, ob ihnen aufgefallen ist, daß die von Ihnen zitierten Strecken der Bundestraße 65 nicht zum Blauen Netz gehören? Es wäre mir interessanter gewesen, Sie hätten mir Fälle aus dem Blauen Netz angegeben. Trotzdem sage ich Ihnen, daß wir im zweiten Vierjahresplan auf Grund der Erkenntnis, daß diese nicht im Blauen Netz aufgenommenen Straßen nicht in ihrem Ausbauzustand zurückbleiben können, auch für sie einen wesentlich höheren Betrag im zweiten Vierjahresplan veranschlagt haben. Man sollte sich bei diesen Fragen dochimmer am wirklichen Stand der Dinge orientieren.
Auch die Schwarzwald-Hochstraße, die hier vorhin erwähnt wurde, ist ja keine Bundesstraße, sondern eine Landesstraße. Sie wird erst eine Bundesstraße, wenn das Land Baden-Württemberg sie uns im Rahmen der Aufstufungsaktion überträgt. Das soll aber erst später einmal erfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich habe damit auf die verschiedenen Fragen, die hier gestellt worden sind, hinreichend geantwortet, und ich darf Ihnen sehr dafür danken, daß Sie mich so lange und freundlich angehört haben.
Vizepräsident Dr. Dehler: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bleiß.