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ID0315005500

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 150. Sitzung Bonn, den 14. März 1961 Inhalt Änderung der Tagesordnung . . . . 8517 A Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114, 2563, zu 2563) 8517 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2510, zu 2510) Dr. Götz (CDU/CSU) . 8518 A, 8539 D Wittrock (SPD) 8518 B Dr. Schellenberg (SPD) 8518 D, 8533 D Blank, Bundesminister 8523 B, 8534 A Mischnick (FDP) . . . . . . . 8531 D Horn (CDU/CSU) 8534 B Rohde (SPD) 8535 B Weber (Georgenau) (FDP) . 8539 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 8540 A Verweisung des Abg. Wittrock aus dem Saal 8529 D, 8531 C Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2511, zu 2511) Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8540 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . 8541 B, 8565 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . • 8546 C Eisenmann (FDP) 8549 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8555 D Faller (SPD) . . . . . . . . 8568 A Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 8568 B Margulies (FDP) . . . . . . . 8568 C Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 2512) Cramer (SPD) 8569 A Stücklen, Bundesminister . . . 8572 B Blachstein (SPD) 8573 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1520) 8574 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8574 D Anlagen 8575 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. März 1961 8517 150. Sitzung Bonn, den 14. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 15 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 18.3. Graf Adelmann 14. 3. Altmeier 18.3. Bazille 15. 3. Blachstein 14. 3. Caspers 1. 4. Demmelmeier 18. 3. Dowidat 18. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Erik 31.3. Dr. Frede 15. 3. Funk 18. 3. Gehring 14. 3. Geiger (Aalen) 14. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Gossel 14. 3. Dr. Greve 14. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Häussler 14. 3. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Hörauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17. 3. Dr. Imle 15. 3. Dr. Jordan 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Krammig 15. 3. Kriedemann 14. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Lücker (München) 15. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18.3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21.4. Odenthal 18. 3. Prennel 17. 3. Rademacher 18.3. Ramms 18. 3. Rohde 14.3. Rollmann 14. 3. Dr. Rüdel (Kiel) 14. 3. Ruhnke 25. 3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 14. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorien) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Stoltenberg 14. 3. Wehking 14. 3. Welke 17. 3. Dr. Werber 14. 3. Winkelheide 14. 3. Frau Wolff . 14. 3. Worms 14. 3, b) Urlaubsanträge Fürst von Bismarck 15. 4. Engelbrecht-Greve 25. 3. Lulay 8. 4. Anlage 2 Umdruck 782 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 05 - Bundesarbeitsgericht in Kassel - In Tit. 202 - Bücherei - (Drucksache 2050 Anlage S. 45) ist der Ansatz von 30 000 DM auf 40 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Arndt Frau Dr. Kuchtner Dr. Bucher Dr. Weber (Koblenz) Metzger Dr. Winter Anlage 3 Umdruck 783 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 07 - Bundessozialgericht in Kassel - 1. In Tit 101 - Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) - (Drucksache 2050 Anlage S. 58) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „29" Bundesrichter „31" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. 8576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. März 1961 2. In Tit. 202 (Drucksache 2050 Anlage S. 61) ist der Ansatz von 40 000 DM auf 50 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Arndt Frau Dr. Kuchtner Dr. Bucher Dr. Winter Metzger Dr. Weber (Koblenz) Anlage 4 Umdruck 792 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2050 Anlage, 2511). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 1202 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Förderung des Reiseverkehrs in Deutschland — (Drucksache 2050 Anlage S. 24) wird der Ansatz von 5 270 000 DM um 730 000 DM auf 6 000 000 DM erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 814 Änderungsantrag der Abgeordneten Pohle, Maucher, Dr. Rutschke zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050, Anlage 2510). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen —In der Zweckbestimmung zu Tit. 652 — Zuschüsse zur fachlichen Fortbildung der Beamten und Angestellten einschließlich Reisekosten —(Drucksache 2510 S. 4) werden hinter dem Wort „einschließlich" die Worte „Schrifttum und" eingefügt. 16. In der Zweckbestimmung zu Tit. 653 — Zuschüsse zur fachlichen Fortbildung der im Versorgungswesen tätigen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und des ärztlichen Hilfspersonals einschließlich Reisekosten — (Drucksache 2510 S. 4) werden hinter dem Wort „einschließlich" die Worte „Schrifttum und" eingefügt. Bonn, den 9. März 1961 Pohle Maucher Dr. Rutschke Anlage 6 Umdruck 817 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510). Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — Folgender neuer Tit. 601 wird eingefügt: „Tit. 601 — Zuschuß an die landwirtschaftlichen Alterskassen 70 000 000 DM" Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Tit. 601 Die Mittel sind bestimmt zur Deckung des Fehlbetrages bei den landwirtschaftlichen Alterskassen auf der Grundlage des Beitrags von 12 DM monatlich." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 829 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 01 — Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung — In Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2510 S. 2) wird der Ansatz von 5 388 200 DM um das Amtsgehalt des Ministers für die Zeit vom 1. Januar bis 30. September 1961 in Höhe von 54 750 DM auf 5 333 450 DM gekürzt. Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Paul Bleiß


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen, die mit Unterstützung des Bundespostministers herausgegeben wird, ist eine recht interessante Graphik enthalten. Sie beschäftigt sich mit dem Gipfelhaushalt des Jahres 1961, und sie teilt die Mehrausgaben gegenüber 1960 in Höhe von 6,8 Milliarden DM nach den verschiedenen Haushaltsbereichen auf. Ich will den Katalog hier nicht aufzeigen; Sie können ihn freundlichst in der Zeitschrift nachlesen.
      Interessant scheint mir zu sein, daß der Mehraufwand für den Einzelplan 12 in Höhe von 210 Millionen DM bzw. — jetzt modifiziert — in Höhe von 242 Millionen DM an der vorletzten Stelle aller Haushaltsbereiche steht.
      Aus der Aufstellung ist noch eine weitere interessante Zahl zu entnehmen. Ein Vergleich des Einzelplans 12 mit den Gesamtausgaben ergibt, daß der Anteil des Verkehrshaushalts an den Gesamtausgaben von 1960 auf 1961 von 8,2 auf 7,6 v. H. zurückgegangen ist.

      (Abg. Dr. Conring: Das besagt doch gar nichts!)

      — Ich komme gleich darauf, Herr Kollege Conring.
      Diese Zahlen sprechen eine sehr nüchterne Sprache. Ich unterstelle, meine Herren Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, daß die Bedeutung der verkehrspolitischen Aufgaben, die wir zu bewältigen haben, auch von Ihnen erkannt wird. Ich fühle mich aber trotzdem zu der Feststellung verpflichtet, daß jedenfalls in dem zur Beratung anstehenden Haushalt — und das ist der entscheidende — noch in dieser Legislaturperiode die Vordringlichkeit der Verkehrsaufgaben von Ihnen leider nicht honoriert worden ist.
      Ich will mich heute im Rahmen dieser Haushaltsdebatte nicht mit der gesamten Verkehrspolitik der Bundesrepublik beschäftigen. Wir werden ohnehin bis zum Ende der Legislaturperiode noch genügend Gelegenheit haben, eine Reihe von strukturellen Verkehrsfragen vor dem Hohen Hause zu erörtern. Ich will auch nicht so sehr ¡in der Vergangenheit nachforschen und die Unterlassungssünden — es gibt davon eine ganze Reihe — kritisieren, sondern mich heute im Zusammenhang mit dem Haushalt nur mit zwei Kennproblemen der Verkehrspolitik auseinandersetzen, weil ich noch immer die Chance sehe, daß sich in den kommenden Monaten etwas ändern kann. Die zwei Probleme, auf die wir in diesen Tagen Einfluß nehmen können, sind der Straßenbau und die Modernisierung der Bundesbahn.
      Im letzten Jahr haben wir den Versuch unternommen, den Ausbau der Straßen wenigstens teilweise dadurch zu sichern, daß wir im Straßenbaufinanzierungsgesetz die teilweise Zweckbindung der Mineralölsteuer festgelegt haben. Nach diesem Gesetz, das, besonders was die Zweckbindung anlangt, mit einem Teil der Stimmen der CDU/CSU-Fraktion verabschiedet werden konnte, ist die Bundesregierung verpflichtet, die aufkommenden Mineralölsteuern nach Abzug eines Sockelbetrages von 600 Millionen DM dem Straßenbau zuzuführen. Nach Kap. 60 01 des Einzelplans 60 rechnet der Herr Bundesfinanzminister für das Jahr 1961 mit einem Mine-



      Dr. Bleiß
      ralölsteueraufkommen von 3300 Millionen DM. Das sind genau 505 Millionen DM mehr als im Jahre 1960.
      Im Einzelplan 12 sind die Ansätze für den gesamten Straßenbau nur um 210 Millionen DM erhöht worden. Die Erhöhung macht also nur zwei Fünftel des Mehraufkommens aus. Hieran knüpfe ich die Frage: Was geschieht mit den restlichen 60 °/o? Selbst wenn ich berücksichtige, daß etwa 50 Millionen DM nicht vom Straßenverkehr aufgebracht werden oder daß diese 50 Millionen DM an steuerlich bevorzugte Mineralölverbraucher zurückvergütet werden müssen, bleibt immer noch ein Betrag von rund einer Viertelmilliarde, der im Einzelplan 12, so wie er uns vorliegt, nicht verplant worden ist. Ich richte an den Herrn Bundesfinanzminister und auch an den Herrn Bundesverkehrsminister die Frage: Was geschieht mit diesem Betrag von etwa 250 Millionen DM, die im Einzelplan 12 noch nicht verankert sind?
      Wenn man das Mineralölsteueraufkommen und die Haushaltsansätze miteinander vergleicht, muß man nur feststellen, daß sich die Schere zwischen der Motorisierung und dem Straßenbau weiter zuungunsten des Straßenbaus öffnet. Das ist eine Entwicklung, das ist eine Politik, die von keinem Kraftwagenbesitzer und überhaupt von niemandem, der an der Verkehrssicherheit und an guten Straßen interessiert, ist, verstanden wird. Ich möchte sehr nachdrücklich dafür plädieren, daß die zweckgebundenen Mittel ohne jede Verzögerung dem Straßenbau zugeführt werden, so wie es das Gesetz vorschreibt.
      Einige Sätze zu einem anderen Problemkreis. Wir wollten mit dem Straßenbaufinanzierungsgesetz den Gemeinden helfen. Die Gründe dafür sind bekannt. Wir haben sie hier im Hohen Hause mehrfach erörtert. Die Unfallzahlen sprechen eine sehr deutliche und erschreckende Sprache. Die Gemeinden sind finanziell überhaupt nicht in der Lage, moderne Straßen zu bauen. Wir haben deshalb im Straßenbaufinanzierungsgesetz eine zusätzliche Steuererhöhung, den Gemeindepfennig, beschlossen. Seit der Verabschiedung des Gesetzes sind inzwischen neun Monate vergangen. Ich möchte den Herrn Bundesfinanzminister und den Herrn Bundesverkehrsminister fragen: Was ist bisher eigentlich von dem Gemeindepfennig bei den Gemeinden angekommen? Ich weiß nicht, ob der Herr Bundesverkehrsminister oder der Herr Bundesfinanzminister diese Frage exakt beantworten kann. Ich fürchte nur, wenn wir heute eine Bestandsaufnahme machten, wenn wir heute Bilanz zögen, würde das Ergebnis äußerst mager, vielleicht sogar deprimierend sein. Ich möchte also dem Herrn Bundesverkehrsminister sehr dringend ans Herz legen, dafür zu sorgen, daß der Gmeindepfennig endlich auch seiner Bestimmung, nämlich den Gemeinden zu helfen, zugeführt wird.
      Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eine andere Straßenbaufrage anschneiden! Im ersten Vierjahresplan für den Straßenbau sollte den Gemeinden eine indirekte Hilfe durch die Höherstufung von Straßen zuteil werden. Im Vierjahresplan sind dafür 400 Millionen DM vorgesehen. Die indirekte Hilfe für die Gemeinden sollte durch die Höherstufung von Landstraßen erster Ordnung in die Last des Bundes erfolgen. Nun, darf ich fragen, was bis jetzt, Herr Bundesverkehrsminister, im dritten Jahr des Vierjahresplanes geschehen ist? Sind schon Höherstufungen erfolgt? Mit welchem Land oder mit welchen Ländern haben Sie bisher Abkommen oder Vereinbarungen getroffen? Es scheint mir dringend notwendig zu sein, daß hier eine schnellere und zielbewußtere Arbeit geleistet wird. Eine Vielzahl von Gemeinden sind an der Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, an der Grenze ihrer Belastbarkeit angelangt. Es ist leider zu befürchten, daß, wenn nicht schnelle Hilfe einsetzt, in den Gemeinden die Unfallkurve weiter erheblich ansteigen wird. Das ist eine Folge, die wir sehen und die wir verhindern müssen.
      Ich habe mit einiger Aufmerksamkeit die Aktion der Großstädte zur Schaffung des Zweiten Weges verfolgt. Ich hatte gehofft, daß nach den Verhandlungen, die hier in Bonn auch mit den Vertretern der CDU/CSU-Fraktion stattgefunden haben, den Großstädten wenigstens eine bescheidene Hilfe zuteil werden würde. Das Kommuniqué des Bundesverkehrsministers über die letzte Besprechung hat diese Illusion restlos zerstört. Das Kommuniqué des Bundesverkehrsministeriums erkennt die Notwendigkeit einer Hilfe und eines Ausbaues an, es verweist aber die Großstädte im wesentlichen an die Länder, weil, wie es heißt, grundgesetzliche Bedenken diese Haltung bestimmen.

      (Zurufe von der CDU/CSU.)

      — Ich komme gleich darauf. — Dieses Argument der Verfassungskonformität, das gern von Ihnen gebraucht wird, ist nicht ganz stichhaltig. Ich darf Sie daran erinnern, daß wir Ihnen schon vor einem Jahr einen Vorschlag unterbreitet haben, der die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausschließt. Wir hatten Ihnen damals vorgeschlagen, nicht unmittelbar den Großstädten, sondern den öffentlichen Nahverkehrsbetrieben langfristige zinsverbilligte Kredite einzuräumen und diesen Unternehmen damit praktisch in der gleichen Weise zu helfen, wie es bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen geschehen ist. Auch diese bekommen aus den Bundesmitteln langfristige, niedrig verzinsliche Kredite. Damals haben Sie unseren Antrag nicht aus grundgesetzliche Bedenken abgelehnt, sondern Sie haben argumentiert, man müsse erst prüfen, ob die Pläne baureif seien. Es waren also damals andere Gründe, diesmal sind es nun verfassungsrechtliche Gründe. Ihre Argumente ändern sich, aber bei der Ablehnung ist es leider geblieben. Die Stadtkerne bleiben weiter verstopft. Ich sehe, wie die Dinge heute liegen, für diese Legislaturperiode keine Möglichkeit einer Hilfe für die Großstadt, weil Sie ja jeden Antrag automatisch ablehnen werden.

      (Zurufe von der CDU/CSU.)

      Meine Damen und Herren, von Ihnen ist nun kürzlich angekündigt worden, es ist in der Presse angekündigt worden, daß die CDU/CSU-Fraktion den Entwurf eines Gesetzes einbringen wird, das



      Dr. Bleiß
      eine Untersuchung darüber einleiten soll, welche Maßnahmen zur Verbesserung der innergemelndlichen Verkehrsverhältnisse unter dem Gesichtspunkt einer gesunden Raumordnung und eines neuzeitlichen Städtebaus erforderlich sind. Die „Briefe zur Verkehrspolitik", die im allgemeinen zeitig und recht gut unterrichtet sind, sprechen von einer Brand-Kommission für kommunale Verkehrsfragen. Sie, meine Herren von der CDU, haben auch schon ,den Gesetzestext veröffentlicht. Ich kann Ihnen heute schon sagen, daß wir einer solchen Vorlage im Prinzip zustimmen werden. Wir sind nicht so skeptisch wie der Herr Bundesverkehrsminister, der früher in einem anderen Zusammenhang erklärt hat, daß so weitgehende Straßenbaupläne so kompliziert und so umfangreich seien und so viel Zeit in Anspruch nehmen würden, daß die Pläne und zusammenfassenden Übersichten im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung schon überholt sein würden. Wir sind im Gegensatz zu dem Herrn Bundesverkehrsminister der Meinung, daß es sehr nützlich und wichtig ist, Untersuchungen vorzunehmen.
      Aber darf ich fragen: Warum bedarf es eigentlich erst der Gesetzinitiative, um den Herrn Bundesverkehrsminister zum Handeln zu veranlassen? Ihnen allen ist doch genauso gut wie uns seit Jahren zur Gewißheit geworden, daß der Bund den Ländern und den Gemeinden helfen muß, wenn das Straßenproblem gelöst werden soll, und daß es nicht nur darauf ankommt, das Bundesfernstraßennetz auszubauen, sondern daß auch die anderen Straßen und Wege ausgebaut werden müssen und daß das Verkehrsministerium in Kenntnis einer solchen Notwendigkeit seit langem schon hätte Verhandlungen mit den Gremien aufnehmen können.
      In den „Briefen zur Verkehrspolitik" sind zu dem Gesetzentwurf zur Brand-Kommission für kommunale Verkehrsfragen einige Ausführungen gemacht worden. Es heißt darin — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus diesen Briefen zitieren —:
      MdB Müller- Herrmann und seine politischen Freunde in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten bereits bei der vorjährigen Haushaltsberatung den Antrag gestellt, die Bundesregierung um die Einsetzung einer Art Brand-Kommission für ,den Gesamtkomplex Straßenbau zu ersuchen. Dieser erste Vorstoß zu einer Durchleuchtung der Straßenbeschaffenheit ist im Bundeshaus im Sande verlaufen.
      Nun, meine Damen und Herren, das ist zweifellos ein falscher Zungenschlag. Ich weiß nicht, wer ihn verschuldet hat. Ich möchte unterstellen, daß er von Ihnen ungewollt war. Denn bei der Aktion zu einer Durchleuchtung und zur Einsetzung einer „Brand-Kommission" handelt es sich nicht um ein Im-SandeVerlaufen im Bundestag. Diese Aktion ist im Bundesverkehrsministerium im Sande verlaufen.
      Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten Ihren damaligen Antrag zitieren, Herr Kollege Müller-Hermann. Sie haben damals gefordert — und das Haus hat Ihnen zugestimmt —:
      Der Bundestag empfiehlt der Bundesregierung,
      daß sie zu diesem Zweck eine unabhängige
      Sachverständigenkommission einsetzt, die in Fühlungnahme mit den Baulastträgern bis zum 31. März 1961 einen Bericht vorlegt, in dem die noch ungelösten und ungeklärten Probleme eines umfassenden Straßenbaus analysiert werden sollten.
      Herr Bundesverkehrsminister, es sind bis zum 31. März ja noch einige Tage Zeit. Ich frage den Herrn Bundesverkehrminister, ob wir bis zu diesem Tage mit dem Bericht rechnen können.

      (Abg. Müller-Hermann: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

      Wenn der Bericht nicht rechtzeitig erstattet wird, werde ich den Herrn Bundesverkehrsminister fragen, warum er dem Entschließungsantrag nicht entsprochen hat. Weiter würde ich den Herrn Bundesverkehrminister fragen, ob er ein Gesetz mehr respektiert als einen vom Bundestag einstimmig angenommenen Entschließungsantrag.

      (Abg. Niederalt: Aber sicher! Wenn der Bundestag den Wunsch äußert, bis zu einem bestimmten Termin einen Bericht zu erhalten, sollte man davon ausgehen, daß vom Bundesverkehrsminister ein solcher Beschluß honoriert wird. Wir sollten doch erst einmal diesen Termin abwarten. Wenn der Bericht bis dahin nicht vorliegt, werden wir den Herrn Bundesverkehrsminister fragen, warum er den Termin nicht eingehalten hat, und dann werden wir sehen, ob zusätzlich noch Ihr Gesetz notwendig ist. Abgeordneter Bleiß, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Müller-Hermann? Bitte sehr! Bitte, Herr Abgeordneter Müller-Hermann! Sehr verehrter Herr Dr. Bleiß, können Sie mir vielleicht eine Auskunft darüber geben — und ich richte diese Frage an Sie als den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses —, warum der Entschließungsantrag meiner Fraktion, der am 8. März 1960 gestellt und auf Wunsch Ihrer Fraktion dem Verkehrsausschuß überwiesen worden ist, trotz mehrfacher Aufforderung, ihn im Verkehrsausschuß zu beraten, dort nicht behandelt worden ist? Ich komme gern auf diese Frage zurück und werde sie auch beantworten. Zunächst, Herr Kollege Müller-Hermann, rein formell: Nachdem Ihr eigener Antrag eine Frist bis zum 3,1. März 1961 vorsieht, müssen wir doch dem Verkehrsministerium zumindest die Chance geben, diese Frist auszunutzen. Vorher können wir einen solchen Antrag nicht behandeln. Aber ich darf Sie weiter daran erinnern, Herr Kollege Müller-Hermann, daß Ihrem Wunsche Rechnung getragen wurde: Wir haben diesen Antrag auf Dr. Bleiß die Tagesordnung gesetzt, als der Einzelplan 12 behandelt wurde, und wenn ich mich recht erinnere, waren gerade Sie es, der damals im Ausschuß für die CDU den Antrag gestellt hat, die Beratung bis zur Behandlung des Bundesfernstraßengesetzes zurückzustellen. Ich bitte Sie freundlichst, im Protokoll nachzulesen; Sie werden es dort bestätigt finden. Als dann der Antrag mit dem Bundesfernstraßengesetz zusammen erneut auf die Tagesordnung gesetzt wurde, haben Sie kühl und nüchtern erklärt, er sei erledigt, Sie würden jetzt ein neues Gesetz einbringen. An diesen Tatsachen sollte man doch nicht vorbeigehen. Herr Abgeordneter Bleiß, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Müller-Hermann? Ja. Bitte sehr! Sehr verehrter Herr Dr. Bleiß, sind Sie sich darüber im klaren, daß der Entschließungsantrag unserer Fraktion vom Bundestag ausdrücklich nicht angenommen, sondern dem Verkehrsausschuß überwiesen worden ist und daß die Bundesregierung daher auf Grund dieses Entschließungsantrages nur hätte handeln können, wenn der Verkehrsausschuß und anschließend das Plenum des Bundestages den Entschließungsantrag angenommen hätten? Das war zweifellos nicht der Sinn des damaligen Entschließungsantrages. Die Überweisung an den Verkehrsausschuß ist erfolgt, damit der Verkehrsausschuß sich mit dem vorliegenden Bericht beschäftigen konnte. Ich würde bitten, diese beiden Dinge auseinanderzuhalten. — Nein, Herr Kollege Müller-Hermann, es ist im Sande des Verkehrsministeriums verlaufen. Ich frage den Herrn Bundesverkehrsminister, was er überhaupt unternommen hat. — Zweifellos nicht. Die Überweisung an den Verkehrsausschuß ist erfolgt, damit er na c h h e r den vorliegenden Bericht behandeln konnte. Sonst hätte die Überweisung keinen Sinn gehabt. — Herr Kollege Müller-Hermann, wir wollen jetzt nicht über Dinge sprechen, die im Ausschuß zu behandeln sind. Sie hatten ein Jahr lang Zeit und .Gelegenheit, das im Ausschuß zur Sprache zu bringen; ich habe niemals davon gehört. Zweimal, als der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt worden war, haben gerade Sie um Vertagung gebeten. Wir wollen die Dinge doch nicht verdrehen! (Abg. Müller-Hermann: Ich werde dazu noch sprechen!)


    Rede von Dr. Richard Jaeger
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)