Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Antwort ist folgende: Das Auswärtige Amt ist sich bewußt, daß in seinem Amtsbereich die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit eine besonders große Rolle spielt. Es hat deshalb in den letzten Jahren in mehreren Runderlassen seine Bediensteten immer wieder eindringlich auf diese Pflicht hingewiesen. Bei etwa vorkommenden Indiskretionen wird das Auswärtige Amt schärfstens durchgreifen und die verantwortlichen Bediensteten, gegebenenfalls durch disziplinarische Maßnahmen, zur Rechenschaft ziehen.
Die Erfahrungen haben aber gezeigt, daß von einer „Schwatzhaftigkeit" der Referenten des Auswärtigen Amtes keineswegs gesprochen werden kann. Ich muß daher diesen Ausdruck in Wahrung der Belange der mir unterstellten Bediensteten zurückweisen.
Nach den bisher durchgeführten Ermittlungen konnte auch in dem Falle, der der Frage des Herrn Abgeordneten Schneider zugrunde liegt, keine Pflichtverletzung eines Bediensteten des Auswärtigen Amtes festgestellt werden.