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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ist Ihnen bekannt, Herr Kollege Seuffert, daß die wirtschaftlichen Berater der von Ihnen so als modern und sozial gepriesenen Regierung Kennedy jetzt gerade vorgeschlagen haben, die Spitzentarife aus volkswirtschaftlichen Gründen auf unter 60 % zu senken?


Rede von Walter Seuffert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Mir ist nicht bekannt, daß das vorgeschlagen wurde. Wenn sie den Tarif um 60 % senkte, wäre das immer noch ein ganzes Stück mehr als das, was wir uns in dieser Beziehung leisten.
Auf der anderen Seite zahlt eine normal ausschüttende Kapitalgesellschaft in den Vereinigten Staaten auf ihren Gewinn 52 % Steuern, während sie bei uns 15 % Steuern zahlt. Wenn die Gesellschaft nicht ausschüttet, wenn sie thesauriert, zahlt sie in den Vereinigten Staaten auf den thesaurierten Betrag noch 27 % bis 38 % Strafsteuern hinzu. Und diese Körperschaften leben auch ganz gut.
Noch ein Wort zu dem Tarif. Herr Kollege Dresbach, Sie kamen vorhin darauf zu sprechen. Man hat sich seinerzeit sehr viel darauf zugute getan, daß nun die Hälfte aller Lohnsteuerpflichtigen steuerfrei sei. Inzwischen sind die Leute in die Steuer hineingewachsen durch Erhöhung der Löhne, der Preise, des Durchschnittseinkommens.

(Zuruf von der CDU/CSU: Des Reallohns!)

— Nein, sehen Sie sich die Zahlen einmal genau an!
Das Durchschnittseinkommen ist ziffernmäßig gestiegen, der Reallohn ist aber keineswegs in demselben Maße gestiegen. Die Leute wachsen also in
die Steuer hinein, und jetzt ist es nicht mehr die Hälfte, jetzt ist es bloß noch ein Drittel, die steuerfrei sind. Die anderen wachsen mit einer ganz ordentlichen Progression in die Steuer hinein. Es ist ja die alte Geschichte. In der Nähe des Freibetrages wirkt einfach auch beim Proportionalsatz die abnehmende Wirkung des Freibetrages selber als Progression. Deshalb haben wie ja großen Wert darauf gelegt, in diesem Falle die Progression des Satzes selber beseitigt zu sehen. Sie wachsen mit ganz fühlbarer Progression, auf das ganze Lohneinkommen bezogen, in diese Steuern hinein. Die sechsstelligen Einkommen, die großen Einkommen, nehmen auch zu, und zwar sehr kräftig; aber bei ihnen wirkt sich das nicht mit der Progression aus, weil wir bei diesen Einkommen ja schon vorsorglicherweise die Progression in unserem Tarif abgeschaltet haben.
Es ist schon ganz recht, zu sagen, wir seien kein reiches Land. Zugestanden! Wir sind es nicht. Aber sagen Sie nicht so einfach, wir hätten eine starke Steuerbelastung auf das Sozialprodukt; abgesehen davon, daß wir mit rund 23 % Steuern auf das Sozialprodukt durchaus nicht höher liegen als irgendwelche vergleichbaren Länder, selbst wenn man einmal nicht in Betracht zieht, daß besiegte Länder einen Teil ihrer Aufbaukosten ja vielleicht auch selber bezahlen müssen, — ist das eigentlich das richtige Argument? Zieht ein solches Argument, da doch jeder weiß, daß es nicht auf diese Zahl, sondern auf die Steuerverteilung ankommt? Natürlich sind wir nicht so reich wie andere Länder. Sollten wir aber deshalb so tun, als wären wir so reich? Ist denn eine solche Steuerverteilung ein Kennzeichen eines armen Landes, oder wird man nicht vielmehr sagen: es muß ein reiches Land sein, in dem die Millionäre so wenig Steuern zahlen?
Meine Damen und Herren, muß da wieder jemand aus ,dem Ausland kommen, um Ihnen das zu sagen? Ist denn immer alles falsch, nur weil es die Opposition sagt? Also da sind noch Reserven. Rechnen Sie sich doch einmal aus, was allein in der Körperschaftsteuer steckt, wenn man hier dieselben Sätze zahlte wie in den Vereinigten Staaten, wo sie offenbar ganz gut hingenommen werden!

(Abg. Dr. Vogel: Wo andere Abschreibungsmöglichkeiten als bei uns sind!)

— Nein, Herr Kollege Vogel, damit können Sie mir nicht kommen. Die Abschreibungsmöglichkeiten sind auch dort nicht wesentlich größer.

(Abg. Dr. Vogel: Doch, sie sind erheblich größer!)

— Es sind natürlich andere Systeme; aber bei dem Vergleich des Grund-Satzes auf die normal ausschüttenden Kapitalgesellschaften — 15 unid 52%
— kommen Sie mit den Abschreibungsmöglichkeiten nicht hin. Außerdem wollen wir einmal in Erinnerung rufen, daß eine mindestens angemessene fühlbare Besteuerung eben dieser großen Gesellschaften tatsächlich das wirksamste Mittel ist, der übermäßigen Konzentration entgegenzutreten, und daß Steuergeschenke an solche Unternehmen das



Seuffert
wirksamste Mittel darstellen, eben diese Konzentrationen zu begünstigen.

(Abg. Dr. Vogel: Herr Seuffert, Sie können doch nicht leugnen, daß in Amerika genau das Entgegengesetzte von dem eingetreten ist, was Sie gerade schildern! Es ist doch genau umgekehrt! Wollen Sie leugnen, daß eine Konzentrationsbewegung ganz enormen Ausmaßes stattgefunden hat, trotz dieser Steuergesetzgebung, die Sie eben als vorbildlich anpreisen?)

— Herr Kollege Dr. Vogel, die Konzentration in den Vereinigten Staaten hat erstens zu einem großen Teil vor unserer Generation stattgefunden.

(Abg. Dr. Vogel: Nein, sie setzt sich fort!)

Die wirklich großen Unternehmen haben dort schon vor unserer Generation einen Umfang erreicht, von dem wir uns hier noch gar nichts träumen lassen und an dem man nun nachträglich mit Steuermitteln tatsächlich sehr wenig ändern kann. Zweitens gibt gerade Ihre Bemerkung meinem Hinweise eine weitere Nuance, daß auch sehr viel höhere Steuern von diesen Unternehmen und von einer sehr gesunden und florierenden Wirtschaft — von der Rezession will ich im Augenblick absehen; aber die hängt davon nicht ab — vertragen werden können, als man hier glaubt erheben zu können.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Seuffert, kommen Sie doch einmal zu dem konkreten Thema der Organschaft!)

— Aber nein, den Gefallen kann ich Ihnen wirklich nicht tun. Ich werde Ihnen etwas sagen, Herr Kollege Dresbach. In diesem Zusammenhang ist mir das Problem der Organschaft, das auch nur ein Scheinproblem ist, gar keinen Satz weiter wert.

(Abg. Schoettle: Herr Kollege Seuffert, haben Sie schon bemerkt, daß wir in diesem intimen Kreis bereits das Ziel erreicht haben, das wir durch den Umbau des Plenarsaales erreichen wollen?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das ist wirklich wahr, meine Damen und Herren. Der Nachteil ist nur der

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Darf ich eine Bemerkung machen?)

    — Moment, Moment, auch in einem umgebauten Plenarsaal muß es in der Diskussion natürlich der Reihe nach gehen; es können nicht mehrere zur gleichen Zeit sprechen —, daß Sie nicht am Mikrophon sind. Infolgedessen hört man hinten nichts. Aber wenn sich alles so ruhig verhält, könnte man alles mit der eigenen Stimme machen, und das wäre der Idealfall für ein Parlament.

    (Zustimmung. — Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Die Stammtischbrüder haben sich hier konzentriert!)

    — So? Das ist der Sachverstand des Parlaments, der hier leuchtet.