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ID0314818100

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    Vokabeln: 2
    1. Herr: 1
    2. Bundesjustizminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, grundsätzlich haben Sie natürlich recht; aber
    man soll nie ein Prinzip zu Tode reiten, und so meine ich, man sollte doch überlegen, ob nicht bei den Gerichten, um die es sich hier handelt, bei den oberen Bundesgerichten, eine Ausnahme gemacht werden muß. Wir haben die Berichte, welche die Notwendigkeit dier Anträge zeigten, erst bekommen, als es nicht mehr möglich war, noch die haushaltsmäßige Überprüfung vorzunehmen. Wir haben die Anträge trotzdem für erforderlich erachtet.
    Und dann bitte ich Sie, Herr Kollege — Sie sind ja Jurist —, auch folgendes zu bedenken. Bereits Herr Kollege Wittrock hat darauf hingewiesen, daß eine Überlastung der oberen Bundesgerichte vorliegt. Wir haben uns von den Präsidenten der oberen Bundesgerichte in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahr die Zahlen über die dort anhängigen Verfahren geben lassen. Bei den eingehenden Diskussionen, die wir nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in vergangenen Jahren hatten, kam zum Ausdruck, daß es bei den oberen Bundesgerichten nicht angängig ist, beliebig neue Senate zu schaffen und neue Richterstellen einzurichten,

    (Abg. Dr. Conring: Sehr richtig!)

    und zwar deshalb, weil sonst die Gefahr besteht, daß die Einheitlichkeit der Rechtsprechung darunter leidet.

    (Abg. Dr. Conring: Sehr gut!)

    Gerade dieser höhere Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird auch von den Gerichten selbst sehr stark beachtet.
    Wenn ich Ihnen das jetzt noch einmal vor Augen führe, dann möchte ich Sie bitten — Sie haben noch nicht alle Anträge abgelehnt —, sich zu überlegen, ob Sie nicht Ihre ablehnende Stellungnahme bezüglich der jetzt noch anstehenden zwei Richterstellen revidieren und hier den durchaus berechtigten Wünschen Rechnung tragen wollen. Herr Kollege Conring, Sie haben vorhin auf 2200 Stellen hingewiesen. Hier handelt es sich nur um zwei Stellen, deren Berechtigung sorgfältig geprüft ist und die wir unter diesem Gesichtspunkt beantragt haben.
    Für uns taucht aber darüber hinaus immer wieder die Frage auf, was wir tun können, um der Überlastung der Gerichte, insbesondere der Revisionsgerichte, zu begegnen.

    (Abg. Conring: Das ist die richtige Fragestellung!)

    Da sind wir bei den Revisionsgerichten in einer schwierigen Situation. Auf der einen Seite steht der Wunsch, durch die Revisionen eine Rechtsfortbildung vorzunehmen und deshalb nur solche Fälle zur Revision kommen zu lassen, bei denen es sich um die Entscheidung grundsätzlicher Fragen handelt. Auf der anderen Seite steht der berechtigte Wunsch des Bürgers, des Rechtsuchenden, in den Fällen, die für ihn von Bedeutung sind, auch dann noch die Revisionsmöglichkeit zu haben, wenn es sich nicht nur um eine Grundsatzentscheidung handelt, sondern wenn, wie es bei den ordentlichen Gerichten der Fall ist, ein entsprechend hoher Streitwert vorliegt. Ich bin der Auffassung, wenn wir vor diesem Dilemma stehen, dann müssen wir bei allem Ver-



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    ständnis dafür, daß die rechtsfortbildende Tätigkeit der Revisionsrichter besonders erwünscht ist, zuerst einmal nach dem Gesichtspunkt der Rechtsgarantie für den Rechtsuchenden entscheiden.

    (Abg. Dr. Conring: Aber unter Ausscheidung der sehr zahlreichen Bagatellfälle!)

    — Aber, Herr Kollege, wir haben doch schon bei der Verwaltungsgerichtsordnung ganze Bereiche von den Berufungsverfahren ausgeschaltet!

    (Abg. Dr. Conring: Sehr gut!)

    — Nein, .das bedauere ich, und ich habe es damals abgelehnt. Wir haben jetzt in weiten Gebieten nur noch die Revision auf Grund einer besonderen Zulassung und die Zulassungsbeschwerde. Ich weiß nicht, ob wir nicht in dieser Hinsicht im Augenblick zu weit gehen in dem, was wir ,dem Bürger an Opfern zumuten, die er gegebenenfalls im Interesse einer geringeren Belastung der Gerichte bringen soll.
    Dabei ist etwas zu beachten, worauf Herr Kollege Wittrock schon hingewiesen hat. Auch ich habe mit Bedauern die Zahlen gehört, aus denen sich ergibt, daß gerade die öffentliche Hand die höchsten Prozentsätze an Fällen bis zur letzten Instanz treibt. Wenn die öffentliche Hand ihren Bürgern da nicht mit gutem Beispiel vorangeht, — wie will sie es dann den Bürgern verargen, wenn auch sie eine letztinstanzliche Entscheidung verlangen?

    (Abg. Niederalt: Da stimme ich Ihnen zu!)

    Ich möchte mich aber jetzt über diese Dinge nicht
    zu sehr verbreiten, sonst wird meine Rede zu lang; ich möchte wieder zu 'der eigentlichen Frage zurückkommen: Wie hat das Justizministerium gearbeitet?
    Ich glaube, in mancher Hinsicht hat sich das .Justizministerium bei der Einbringung von Gesetzen dann eine Beschränkung auferlegt, wenn es der Meinung war, seine Auffassung sei richtig, aber eine starke öffentliche Kritik einsetzte. Ich erinnere an das Gesetz über den Persönlichkeits- und Ehrenschutz. Gegen dieses Gesetz ist eingewendet worden, es bestehe die Gefahr, daß damit in die Pressefreiheit eingegriffen werde. Die Bedenken, die insofern geäußert wurden, 'haben gezeigt, daß es sich um eine Materie handelt, die sehr sorgfältig erwogen werden muß. In den letzten Monaten wurde auch von seiten des Bundesjustizministeriums über dieses Gesetz nicht mehr gesprochen. Ich habe den Eindruck, daß die Kritik, die geübt worden ist, auf fruchtbaren Boden gefallen ist und 'daß deshalb von seiten des Justizministeriums Zurückhaltung —wenigstens im Augenblick — gewahrt wurde. Ich begrüße es, wenn 'bei der Einbringung von Gesetzen in einer derart vorsichtigen Weise vorgegangen wird. Ich habe den Eindruck, daß der in der öffentlichen Kritik erhobene Einwand, es bestehe die Gefahr eines Eingriffs in die Pressefreiheit, also die Gefahr der Beeinträchtigung eines Grundrechtes, auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Aber wenn hier unter diesem Gesichtspunkt dieses Gesetz zurückgestellt wurde, dann geht meine Forderung allerdings dahin, daß diese Achtung vor dem Grundgesetz auch bei allen übrigen Gesetzen gewahrt wird.
    Da komme ich natürlich, Herr Bundesjustizminister, zu einer Frage, an der ich in der heutigen Diskussion nicht vorbeigehen kann, auch wenn sie schon in der vielfältigsten Art und Weise angesprochen wurde. Sie sind — das hat ja Ihre Erklärung heute morgen erwiesen — überrascht worden, als Sie an jenem ominösen Julitag aus den Ferien nach Bonn gerufen wurden. Sie wurden praktisch vor eine vollendete Tatsache gestellt; es ist Ihnen gesagt worden — so habe ich wenigstens auch damals aus Presse und Rundfunk entnommen —: Hier kann ohne weiteres mitgemacht werden, das ist geprüft, und das geht nachher schon; das ist alles Rechtens. — Und da ist Ihnen nun allerdings etwas passiert, was Ihnen wahrscheinlich nicht oft in Ihrem Leben passiert ist: Sie sind überrumpelt worden und haben eine Unterschrift unter einen Vertrag geleistet, der jetzt für grundgesetzwidrig erklärt worden ist.

    (Abg. Dr. Conring: Das kommt doch bei Herrn Schäffer nicht vor!)

    Das hat mich damals überrascht, Herr Bundesjustizminister, 1. weil Sie, soviel ich weiß, ein sehr erfahrener Anwalt gewesen sind, 2. weil Sie aus Bayern kommen, das ja sehr föderalistisch eingestellt ist, und 3. weil seinerzeit die CSU im Bayerischen Landtag, wenn ich mich recht erinnere, das Grundgesetz abgelehnt hat, da es ihr nicht föderalistisch genug gewesen ist. Hier wurde jetzt im Wege eines privaten Vertrages unter Umgehung der Parlamente versucht, eine öffentliche Aufgabe in einer zentralistischen Art und Weise zu lösen. Das hat auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben.
    Als Sie Ihre Anteile zurückgegeben hatten, nachdem Sie feststellen mußten, daß sich alle Länder gegen diese Art des Prozedierens wehrten, dachte ich, Sie wollten damit „tätige Reue" üben. Herr Bundesjustizminister, leider haben Sie heute morgen in Ihrer Erklärung einen Satz, der mir Veranlassung gibt, zu sagen: ich kann das jetzt nicht mehr behaupten. Sie haben sich voll und ganz hinter die Ausführungen des Herrn Innenministers Schröder gestellt. Ich muß doch erklären: was heute morgen an Urteilsschelte von seiten des Herrn Innenministers geübt worden ist, geht nach meiner Auffassung über das erträgliche Maß hinaus, geht über das hinaus, was man dem Bundesverfassungsgericht, diesem zum Hüter des Grundgesetzes bestimmten Gericht, einfach an Achtung zubilligen muß. Ich halte es für unglückselig, daß jetzt gar noch versucht wird, nachträglich eine Dokumentation zu bringen. Ich sehe die Gefahr herannahen, daß sich ein echter Konflikt zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht entwickelt, und ich wäre Ihnen, Herr Bundesjustizminister, außerordentlich dankbar, wenn Sie jetzt auf Grund der guten juristischen Kenntnisse, die Ihrem Ministerium eigen sind, alles tun wollten, um einen derartigen Konflikt zu vermeiden. Wenn man von .dem einfachen Bürger verlangt, daß er sich mit einem Urteil abfindet, auch wenn er es für ungerecht hält — das wird ja auch bei den Petitionen immer wieder verlangt —, so muß man von der Regierung das gute Beispiel verlangen. Dann darf sie nicht sagen: Das Urteil ist falsch. Dann muß sie



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    sich auch einmal überlegen: War das, was ich getan habe, wirklich richtig? Dann muß sie sich vornehmen, den Grundsätzen, die in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ganz klar zum Ausdruck gekommen sind, in Zukunft auch in der Form des Prozedierens Rechnung zu tragen.
    Leider habe ich aus dieser zweitägigen Debatte den Eindruck gewonnen, daß eine derartige Einsicht nicht vorhanden ist, sondern bei der Bundesregierung die für den Deutschen leider typische Eigenschaft des Recht-haben-Wollens allzusehr zu Hause ist. Es wäre zu begrüßen, wenn trotzdem, nachdem der erste Arger verraucht ist, die Überlegung Platz griffe, daß ein demokratischer Rechtsstaat nur dann besteht, wenn die Richter wirklich unabhängig sind.
    Das war die Forderung bei der Schaffung des Grundgesetzes. Deswegen sind wir ja dabei, das Richtergesetz zu schaffen. Ich hoffe, daß es noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Wir müssen diese Forderung des Grundgesetzes erfüllen. Nur unabhängige Richter geben die Garantie für einen wirklich demokratischen Rechtsstaat.
    Wenn ich an das Richtergesetz denke und mir überlege, was wir im Rechtsausschuß noch alles zu verabschieden haben und wieviel Gesetze noch in den übrigen Ausschüssen anhängig sind, so stellt sich mir allerdings die Frage: War das, was von den Ministerien eingebracht worden ist, tatsächlich alles notwendig? Auch die verschiedenen Ministerien haben doch in den letzten zwölf Jahren Erfahrungen genug gesammelt, um zu wissen, was ein Bundestag und seine Ausschüsse innerhalb einer Legislaturperiode verkraften können.
    Wenn ich daran denke, was an Reformen am Anfang dieser Legislaturperiode versprochen wurde, muß ich feststellen, daß zwar eine Reihe auch größerer Gesetze verabschiedet, aber die wirklich großen Reformen auf keinem Gebiet durchgeführt worden sind. Insofern bedauere ich auch, feststellen zu müssen, daß der Zeitplan, der ursprünglich beim Justizministerium für die Strafrechtsreform vorgesehen war, nicht eingehalten worden ist, trotz allem Fleiß wohl nicht hat eingehalten werden können.
    Noch etwas anderes hat mir zu denken gegeben. Als das Juristische Jahrbuch herauskam, hat der frühere Präsident Weinkauff den ersten Aufsatz geschrieben, und zwar über das Thema: „Warum und wie Große Justizreform?" Als ich diese Abhandlung gelesen hatte, wurde mir erst so richtig deutlich und klar, wie sehr wir bei diesen großen juristischen Problemen erst am Ansang einer Justizreform stehen. Mir wurde klar, daß diese Strafrechtsreform auch erst der Anfang einer großen Justizreform ist.
    Ich habe es begrüßt, daß seitens des Bundesjustizministeriums wenigstens eine kleine Strafprozeßnovelle eingebracht worden ist, und ich würde es außerordentlich bedauern, wenn selbst dieses Minimum, das zur Verbesserung des Strafverfahrens unbedingt notwendig ist, in diesem Bundestag nicht mehr verabschiedet werden sollte.
    Übriggeblieben ist auch die Aktienrechtsreform. Ich bezweifle, daß der Bundestag dieses vielschichtige Problem noch behandeln kann. Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen von der CDU/CSU, es genügt nicht, wenn Sie sich zunächst einmal innerhalb Ihrer Arbeitskreise und innerhalb Ihrer Fraktion einig werden. Das genügt nicht für eine kurzfristige Verabschiedung der Vorlagen. Wir sollten uns vielmehr angewöhnen, derart weitreichende Gesetzentwürfe mit aller Gründlichkeit und Sorgfalt auch in den Ausschüssen und im Plenum zu behandeln.
    Ich will gar nicht darauf eingehen, was an Finanzvorschlägen unerledigt geblieben ist. Aber ich muß doch darauf hinweisen, daß in einem Antrag vom November 1957 die FDP-Fraktion eine Vereinheitlichung der Rechtspflege gefordert hat. In diesem Antrag haben wir — ich will es für Sie ganz klar und deutlich aussprechen — ein Rechtspflegeministerium gefordert. Dieser Antrag ist bis heute nicht behandelt worden. Wir von der FDP haben diese Frage in verschiedenen Ausschüssen immer wieder aufgegriffen, und ich habe auch kein Hehl daraus gemacht, daß dieser Bundestag nicht auseinandergehen wird, ohne sich auf Grund unseres Antrages mit dieser Frage endlich einmal auseinandersetzen zu müssen.
    Die anderen Parteien sind bisher ausgewichen. Das ist in Zukunft einfach nicht mehr möglich. Als ich den Antrag im Rechtsausschuß bei der letzten möglichen Gelegenheit, nämlich sowohl bei der Beratung des Richtergesetzes als auch bei der Beratung der Finanzgerichtsordnung, wieder zur Diskussion stellte und eine Abstimmung herbeiführte, hatte diese ein erstaunliches Ergebnis. Ich glaube, das war einmalig. Außer mir — ich habe mit Ja gestimmt — haben sich alle anderen der Stimme enthalten. Dagegen wagte im Rechtsausschuß doch keiner mehr zu stimmen. Und warum? Weil nämlich in dieser Zeit, seit wir die Forderung nach einem Rechtspflegeministerium erhoben haben, soviel neues Material eingegangen ist!

    (Abg. Wittrock: Bei einer Gegenstimme, abgelehnt mit 1 : 1!)

    — Es waren 16 Enthaltungen und eine Gegenstimme. Aber das Überraschende waren die vielen Enthaltungen.

    (Zuruf von der SPD.)

    Die Berechtigung unserer Forderung ist doch in der
    Zwischenzeit von den verschiedensten Seiten hervorgehoben worden. Darauf möchte ich hinweisen.

    (Abg. Dr. Conring: Haben Sie doch endlich Mitleid mit uns!)

    — Aber, Herr Kollege Conring, ich betrachte nun einmal auch unsere Forderung als so wesentlich, daß wir es für notwendig halten, auf diese Dinge im Plenum zu sprechen zu kommen, ohne daß Sie auf die Uhr sehen. Es gibt andere Dinge, bei denen Sie das wieder tun können.
    Wir haben heute fünf Gerichtsbarkeiten. Was immer wieder angegriffen wird, ist doch die Tatsache, daß die Verwaltung mit den Hausgerichtsbarkeiten verknüpft ist. Also praktisch werden die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, die Finanzgerichte, die



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    Verwaltungsgerichte nicht vom Justizministerium verwaltet, sondern von dem betreffenden Fachministerium. Das wurde beanstandet, und zwar nach zwei verschiedenen Seiten.
    Es wird von der materiellen Seite her beanstandet. Ich darf dazu auf das Beispiel der Verwaltungsgerichtsbarkeit hinweisen, wo der größte Teil der Fälle, über die die Verwaltungsrichter zu entscheiden haben, letztlich auf Verwaltungsakten ihrer ' eigenen Verwaltung beruhen. Nicht anders ist es bei den übrigen Hausgerichtsbarkeiten. Hierdurch wird das Gefühl, daß die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit gewahrt ist, beeinträchtigt. Ich muß schon sagen, daß es für mich ein bedenkliches Zeichen war, als ich erfuhr, daß ein Richter bei einem Sozialgericht eine Belobigung, die er in Form einer Urkunde oder etwas Ähnlichem erfahren sollte — ich glaube, auf Grund einer 25jährigen Tätigkeit —, ablehnte mit dem Hinweis darauf, das könne, weil es ja von seinem Fachministerium käme, so ausgelegt werden, als sei er in diesem Falle abhängig.
    Auch der weitaus größte Teil der Richter wehrt sich dagegen. Es ist von ihnen — ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten vorlesen — folgendes ausgeführt:
    Es ist weiterhin mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, daß Beamte, wie es leider bereits vorgekommen ist, nach ihrer Ernennung zum Richter über Maßnahmen ihrer bisherigen Dienststelle zu entscheiden haben, die sie selbst in eigener Verantwortung in die Wege geleitet oder an denen sie mitgewirkt haben.
    Das zeigt, daß die Dinge so nicht weitergehen können. Deshalb hat auch unser Antrag, ein Rechtspflegeministerium zu schaffen bzw. die Gesetze entsprechend zu gestalten, bei dein größten Teil der Richter und auch bei der Öffentlichkeit ein günstiges Echo gefunden. Es ist auch nichts Neues, was wir in dieser Hinsicht fordern; Neuland in dieser Hinsicht hatte 1956 schon das Land Schleswig-Holstein beschritten. Dort sind die Dinge absolut gut gelaufen.
    In diesem Zmsammenhang möchte ich noch auf etwas hinweisen. Hier wurde von der Überlastung der Gerichte gesprochen. Wir wissen auf Grund der Zahlen, die uns im Rechtsausschuß genannt wurden, daß auch die Sozialgerichtsbarkeit außerordentlich stark belastet ist. Daraus ergibt sich folgendes. Während im Bundesdurchschnitt aller Länder am Ende des Jahres 1960 63,33 % der insgesamt 56 309 unerledigten Streitfälle an den Landessozialgerichten länger als ein Jahr anhängig waren, betrug der Rückstand in Schleswig-Holstein nur 16,4 %.

    (Abg. Memmel: Frau Kollegin, das Bundessozialgericht geht doch den Kollegen Schäffer nichts an!)

    — Das Rechtspflegeministerium ist eine Frage, die in diesem Zusammenhang doch behandelt werden muß!

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Abg. Memmel: Aber er hat es doch nicht! — Heiterkeit.)

    — Wo denn sonst? — Es taucht im Zusammenhang mit dem Bundesjustizministerium selbstverständlich auch die Frage auf, daß auch der Bundesfinanzhof, der Verwaltungsgerichtshof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht ebenfalls beim Justizministerium als Rechtsprechungsministerium ressortieren müßten. Sind Sie wirklich der Auffassung, daß ich in diesem Fall nicht darüber sprechen kann?

    (Abg. Dr Conring: Haben Sie doch Mitleid mit uns!)

    — Ich habe gleich Mitleid mit Ihnen. Aber ich kann Ihnen das eine nicht ersparen: Ihnen jetzt noch einmal zur Kenntnis zu bringen, daß die Rückstände in Schleswig-Holstein nur 16,4 % gegenüber 63,33 % in den sonstigen Ländern betragen. Der Grund dafür ist, daß auf Grund dieser Ressortierung mit vermehrten Kammern unter Heranziehung von anderen Richtern Rückstände aufgearbeitet werden konnten. Es konnten sehr schnell entsprechende organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
    Im übrigen werden wir uns über die Frage der Rechtsprechungsministerien — das verspreche ich Ihnen schon heute — noch einmal, sei es beim Richtergesetz, sei es bei der Finanzgerichtsordnung, eingehend auseinandersetzen, und zwar ohne daß Sie auf die Uhr sehen, Herr Kollege Dr. Conring.
    Zum Schluß

    (Beifall)

    - freuen Sie sich nicht zu früh, meine Herren! —
    habe ich noch folgende Frage zu stellen. Mir ist aufgefallen, daß eine Reihe von Bundesgesetzen — nicht erst jetzt die letzte Sache des Fersehens — vom Bundesverfassungsgericht als dem Grundgesetz widersprechend aufgehoben wurde. Da stellt sich für mich folgende Frage, die ich mir auch schon bei den Beratungen in den Ausschüssen gestellt habe.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Frau Kollegin, auch Frauen müssen ihr Wort halten! Sie haben versprochen, zum Schluß zu kommen! — Heiterkeit.)

    — Jawohl, ich komme jetzt auch zum Schluß.

    (Abg. Rösing: Retten Sie die zweite Lesung, gnädige Frau!)

    — Eben deswegen spreche ich jetzt. Dann sparen Sie sich das für die dritte Lesung.

    (Zuruf: Hören Sie endlich auf!)

    Ich möchte jetzt folgende Frage stellen. Das ist ein Problem, das mich immer bewegt; auch der Kollege Wittrock hat es mit angesprochen. Wieweit — das habe ich bisher von mir aus nicht feststellen können — wird eigentlich das Bundesjustizministerium so quasi als Justitiar von den Fachministern eingeschaltet zur Überprüfung, ob ihre Gesetzentwürfe auch dem Grundgesetz standhalten? Es sind doch Dinge passiert, die, wenn eine sorgfältige Überprüfung von selten des Justizministeriums auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin stattgefunden hätte, eigentlich nicht hätten passieren können. Ich brauche nur auf den letzten Fall hinzuweisen, auf das Gesetz über den Belegschaftshandel, das gestern in



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    der Fragestunde behandelt wurde. Ist es nun so, daß die Fachministerien gegebenenfalls nicht auf das Justizministerium hören, oder ist es so, daß das Justizministerium von den Fachministerien nicht in dem notwendigen Umfang zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzentwürfe eingeschaltet wird?
    Ich habe ein weiteres Beispiel; ich will jetzt nicht viele aufzählen, nur noch ein weiteres,

    (Unruhe)

    nämlich die Frage des Notstands- und Notdienstgesetzes. Es ist in der Zwischenzeit von vielen Seiten herausgestellt worden, daß die Bestimmungen des Notdienstgesetzes, soweit es sich um den Einsatz von Frauen handelt, mit ausdrücklichen Bestimmungen des Grundgesetzes nicht übereinstimmen. Diese Nichtübereinstimmung ist so offensichtlich, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß das vom Bundesjustizministerium übersehen wurde, wenn es dabei gefragt wurde.
    Herr Bundesjustizminister, ich habe diesmal nicht nur Lob aussprechen können, sondern auch mein Mißfallen darüber zum Ausdruck bringen müssen, daß Sie bei der Unterzeichnung des Fernsehvertrages voreilig gehandelt haben, wie ich das sonst eigentlich bei Ihnen nicht gewohnt bin. Es ist nun einmal so, daß jeder Minister nachher für alles geradestehen muß. Aber als meine Fraktion vor der Frage stand, wie sie denn nun zu dem Gesamthaushalt des Justizministeriums steht, da sind wir zu der Auffassung gekommen: Wir sind Sünder allzumal. Es ist keiner so ohne Fehl, daß ihm nicht auch
    einmal etwas passiert wäre, von dem er nachher gesagt hätte, eigentlich hätte mir ,das nicht passieren dürfen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Da wir außerdem eine Partei sind, die durchaus nach christlichen Grundsätzen handelt und auch christliche Nächstenliebe walten läßt, wollen wir es auch in diesem Falle tun, und so werden wir Ihrem Haushalt zustimmen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Bundesjustizminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden mir zunächst die persönliche Bemerkung verzeihen: Mir wäre es ein Vergnügen gewesen, der Vorrednerin noch länger zuhören zu können, aber ich habe Verständnis für Sie, wenn Sie wünschen, daß sich die Debatte heute nicht allzu sehr in die Länge zieht. Ich werde mich infolgedessen in meiner Antwort jetzt möglichst kurz fassen. Ich möchte zunächst auf die Fragen eingehen, die der Herr Kollege Wittrock aufgeworfen hat, und zwar in erster Linie wieder auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
    Ich stelle fest, Herr Kollege Wittrock — und damit sollte eigentlich unsere Debatte auch in der Zeit kurz sein —, es ist richtig, daß ich erst am 25. Juli in der Frühe — wenn Sie es wissen wollen, mit dem
    Morgenzug, nämlich um 7.30 Uhr, glaube ich — nach Bonn gekommen bin, nachdem ich am Sonntag verständigt worden war, ich würde in Bonn benötigt. Wenn nun vom Justizministerium gesprochen wird, so ist das nicht der Minister allein, sondern mein Haus, und mein Haus hatte den betreffenden Gesetzentwurf zur Nachprüfung bereits am Samstag vorher erhalten.

    (Abg. Wittrock: Welchen Gesetzentwurf?)

    — Nein, nein, ich meine den Gesellschaftsvertragsentwurf für die GmbH; darum ging es doch.

    (Abg. Wittrock: Wenn in Ihrem Hause etwas Derartiges geprüft wird, dann werden Sie nicht darüber verständigt?)

    — Entschuldigen Sie, lassen Sie mich doch einmal weiterreden! Infolgedessen konnte ich über das Ergebnis der Untersuchung meines Hauses erst bei meiner Ankunft und nicht, als ich weg war, verständigt werden. Es waren Stunden, bevor die eigentliche Sitzung über den Vertragsentwurf begonnen hatte.
    Ich war also über die Rechtsauffassung meines Hauses völlig unterrichtet und habe sie geteilt, — damit Sie darüber im Bilde sind. Selbstverständlich sind die übrigen an der Sache beteiligten Ressorts gleichzeitig gutachtlich von der Stellungnahme des Bundesjustizministeriums verständigt worden.
    Zweitens stelle ich fest: Ich habe absichtlich in dem Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Altmeier betont, und zwar aus gutem Gewissen und aus innerer Überzeugung, daß, wenn der Privatmann Schäffer dem Vertrag als Gesellschafter beigetreten ist, dies mit seiner Eigenschaft als Bundesjustizminister gar nichts zu tun hat.

    (Abg. Wittrock: Ist das nicht komisch? Das ist doch eine komische Sache: als Privatmann! Wo gibt's denn so was?)

    — Weil ich betont habe — haben Sie denn heute nicht gehört, als ich diesen Brief vorgelesen habe —, daß ich der Gesellschaft völlig unabhängig beitreten, daß ich in der Gesellschaft von dem anderen Gesellschafter unabhängig sein wollte. Das war doch die Voraussetzung, weil ich mich als Vertreter der Länder und der Länderinteressen gefühlt habe, bis eine Entscheidung darüber gefallen war: finden sich Länder, die beitreten, oder nicht?
    Drittens habe ich heute früh schon festgestellt — das können Sie in München und an anderen Orten jederzeit nachprüfen —, als ich beitrat, lagen Erklärungen von einzelnen Regierungsmitgliedern vor, daß sie dieser Lösung zustimmen könnten. Und als ich in München war, haben die Parteigremien meiner eigenen Partei dem Vorschlag, der damals gemacht worden ist, ausdrücklich, auch in der Presse, wenn Sie es wissen wollen, zugestimmt. Infolgedessen ist die Annahme — das stelle ich fest — auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, daß damals meine Beteiligung sozusagen schon von vornherein gegenstandslos gewesen und der Versuch einer Einigung mit den Ländern aussichtslos gewesen wäre, sachlich unrichtig.
    Ich bemerke aber meiner liebenswürdigen Vorrednerin gegenüber: Ich habe mich in allem 'bemüht,



    Bundesminister Schaffer
    zwar meine Überzeugung zu vertreten, aber ebenso darum, dabei das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts nicht anzugreifen.
    Jetzt möchte ich auf Ihre weiteren Fragen eingehen. Sie haben gesagt, die Dauer der Prozesse nehme zu und die Rückstände mehrten sich. Herr Kollege Wittrock, es kann sich in diesem Fall nur um die Bundesgerichte handeln. Ich kann infolge- dessen nur bekanntgeben, wie der Stand der Revisionsverfahren — vom Eingang der Revisonsbegründung bis zur Verkündung des Urteils — bei dem Bundesgerichtshof ist.
    Ich stelle fest: In Strafsachen gibt es überhaupt keine Rückstände!

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    In Strafsachen ist praktisch alles erledigt! In Zivilsachen sind die Rückstände, die in früheren Jahren relativ hoch waren, auf ungefähr 7% zurückgegangen, die nicht in den ersten 18 Monaten erledigt werden konnten.
    Ich bemerke weiter — als Jurist werden Sie mir, nehme ich an, darin zustimmen —: Beim Revisionsgericht, beim Bundesgerichtshof, darf nach meiner Überzeugung eine bestimmte Zahl von Richtern und Senaten nicht überschritten werden; sonst ist es nicht mehr arbeitsfähig. Ich muß 'dem Gericht aber nachrühmen, daß es mit den vorhandenen Mitteln und mit dem vorhandenen Personal die anfallenden Arbeiten in Strafsachen restlos und in Zivilsachen gegenüber früher vollständiger durchgeführt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie haben dann davon gesprochen, daß die Prozesse — insbesondere natürlich Strafprozesse — abgekürzt werden sollten. Da 'habe ich eine herzliche Bitte an Sie und an den ganzen Deutschen Bundestag. Fast 40 °/o der Fälle, die heute in Strafsachen anfallen, betreffen das Verkehrsstrafrecht. Das sind meistens Autounfälle usw. Die vorgelegte Novelle zum Verkehrsstrafrecht hat neben anderen Gründen den Hauptgrund, ,die Prozesse wegen dieser Straßenverkehrsdelikte abzukürzen, sie zu beschleunigen. Ich habe die eine Bitte: Wenn es Ihnen ernst ist mit 'dem Wunsch, die Prozesse abzukürzen, schauen Sie, daß diese von mir schon vor längerer Zeit vorgelegte Novelle zum Verkehrsstrafrecht endlich im Bundestag behandelt und zum Gesetz erhoben wird!

    (Beifall ,bei der CDU/CSU.)

    Was die Ausstattung der Gerichte betrifft, so kann ich auch hier verantwortlich nur für die Gebäude sprechen, ,die wirklich in Bundesverwaltung stehen. Da ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sie wissen, daß der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt ausgebaut worden ist. Ich habe, als ich bei der Eröffnungsfeier anwesend war, von allen Richtern und allen Senatspräsidenten nur den Ausdruck der Befriedigung über diesen Bau gehört.

    (Abg. Wittrock: Herr Minister, darf ich eine Frage stellen?)

    — Bitte!