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ID0314817400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3148

  • date_rangeDatum: 9. März 1961

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  • short_textOriginal String: Der Bundesminister der Justiz hat heute vormittag hier ein Schreiben verlesen, welches er einen Tag nach der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrages an den Ministerpräsidenten Altmeier gerichtet hat. Ich darf Ihre Aufmerksamkeit auf den folgenden Satz lenken. Herr Minister Schäffer schreibt: info_outline

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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Wittrock


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht darauf verzichten, noch einmal auf die Ausführungen zurückzukommen, die der Herr Bundesminister der Justiz heute morgen hier bei Gelegenheit der allgemeinen Aussprache zum Einzelplan 06 gemacht hat. Einige kritische Bemerkungen sind hierzu meines Erachtens erforderlich, und es fällt dabei gewiß schwer, diese Ausführungen ohne Ironie und Sarkasmus zu machen; denn die Rolle, die der Herr Bundesjustizminister bei dem staatspolitisch so folgenschweren Akt wie der Gründung der Deutschland-Fernsehen-GmbH gespielt hat, war nach unserer Auffassung äußerst kläglich.

    (Abg. Dr. Barzel: Dritte Runde!)

    Wir sind der Meinung, Herr Kollege Barzel, diese Rolle, die der Herr Bundesjustizminister bei jener Gelegenheit gespielt hat, entspricht nicht der Würde gerade dieses Bundesministers als Institution.
    Ich möchte mich auf einige kritische Feststellungen beschränken und ausgehen von einer Bemerkung, die der Herr Bundeskanzler gestern hier gemacht hat und die nun auf der Grundlage der Ausführungen, die der Herr Bundesjustizminister heute morgen machte, in einem recht eigenartigen Licht erscheint. Der Herr Bundeskanzler hat gestern hier versucht, das Verhalten der Bundesregierung bei der Gründung der Deutschland-Fernsehen-GmbH in einem etwas milderen Lichte erscheinen zu lassen, indem er darauf hingewiesen hat, daß eine Reihe von Gutachten eingeholt worden sei. Es ist wohl das beste, wenn ich einmal aus dem Protokoll der gestrigen Sitzung hier zitiere. Er hat folgendes ausgeführt:
    Damit Sie, meine verehrten Damen und Herren auf dieser Seite des Hauses, nun nicht glauben, daß wir uns etwas leichtfertig mit der ganzen Sache befaßt hätten, darf' ich Ihnen sagen, daß, ehe diese GmbH auf Beschluß des Kabinetts gegründet wurde, die Rechtsfragen durch das Innenministerium, durch das Justizministerium



    Wittrock
    — Hier bricht der Bundeskanzler ab. Es soll dann offensichtlich weiter heißen:
    gutachtlich geprüft worden ist.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Ich war über den Gang der bisherigen Verhandlungen bis zum letzten Sonntag
— das war einen Tag vor der Unterzeichnung des Gesellschaftervertrages —
überhaupt nicht unterrichtet und wurde nur gestern überraschend vor diese Aufgabe gestellt.
Soweit diese beiden Äußerungen; einmal der Brief des Justizministers an den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und auf der anderen Seite die Ausführungen des Bundeskanzlers, vorher sei das Ministerium des Herrn Schäffer gutachtlich gehört worden. Da ich unterstellen muß, daß der Minister Schäffer über das unterrichtet ist, was in seinem Hause an Gutachten, insbesondere zu einer so wichtigen Frage, erarbeitet worden ist, gibt es hier nur zwei Möglichkeiten. Entweder trifft es nicht zu, daß der Bundesminister Schäffer erst so ganz überraschend vor die Tatsache gestellt worden ist, daß ein derartiger Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden sollte, oder — die zweite Möglichkeit — die Äußerung des Bundeskanzlers ist unrichtig, daß vor der Gründung der Deutschland-FernsehenGmbH das Justizministerium gutachtlich gehört worden sei.

(Zuruf des Abg. Jahn [Marburg].)

— Ja, ich überlasse es Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schlußfolgerung zu ziehen, welche Äußerung zutreffend ist, ob die des Bundeskanzlers oder — —

(Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Denken Sie auch an eine dritte Möglichkeit: Urlaub!)

— Hören Sie mal, Herr Kollege Weber, das ist doch wahrscheinlich nur ein scherzhafter Zuruf, den Sie hier machen. Denn ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß „in Urlaub gehen" gleichzusetzen ist mit „aus ,der Welt sein". Auch ein Minister, der in Urlaub war, nach Bonn kommt und hier vor eine so wichtige Frage gestellt wird, wird von den Angehörigen seines 'Hauses darüber unterrichtet, was hier gespielt wird. Ich behaupte, daß die Schlußfolgerung erlaubt ist, daß man vorher ein Gutachten des Bundesjustizministeriums überhaupt nicht eingeholt hat.
Es ergibt sich also - ich greife auf den Brief zurück, den Herr Schäffer an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten geschrieben hat — folgender Sachverhalt: Der Justizminister erscheint. Er wird überraschend — ich wiederhole seine Worte — vor die Aufgabe gestellt, einen Vertrag zu unterzeichnen. Er nimmt den Federhalter, ohne sich im mindesten mit der rechtlichen Problematik eines derartigen Unternehmens. zu befassen, ohne sich im mindesten darum zu kümmern, und er unterzeichnet, wie das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, als Treuhänder in Gänsefüßchen. Ein seltsames Verhalten dieses Ministers, der frei und unbeschwert von der rechtlichen ¡Problematik seinen Namen für ein derartiges Unternehmen zur Verfügung stellt!
Der Bundesjustizminister hat sich ja auch noch nach dem Unterzeichnungsakt über die rechtliche Problematik nicht im geringsten irgendwelche Gedanken gemacht. Nachdem Vollzug des Unterzeichnungsaktes fand eine Pressekonferenz statt, und in dieser Pressekonferenz kam es zu folgendem Frage-
und Antwort-Spiel:
Frage: Kann der Bundesjustizminister sagen, welche Möglichkeiten die Länder haben, gegen diesen Gesellschaftsvertrag rechtlich vorzugehen?
Antwort des Ministers:
Wollen Sie es rechtlich oder wollen Sie es politisch betrachten?
Frage: Wenn Sie es in beiderlei Hinsicht beantworten können, wäre ich Ihnen dankbar!
Antwort des Ministers:
Rechtlich sehe ich überhaupt keine Möglichkeit des Streites.
Diesem Minister schreibt das Bundesverfassungsgericht in seinen Ausführungen zu dem Begriff des Treuhänders — die entsprechende Stelle aus der Urteilsbegründung wurde bereits zitiert; ich habe sie im Moment hier nicht vorliegen — in das Stammbuch, daß Treuhänder für die Länder nicht derjenige sein konnte, der offensichtlich gegen den wiederholt erklärten Willen unterschreibt. Das ist ein hartes Urteil über das Verhalten des Bundesministers der Justiz, und es erhebt sich für uns die Frage — das ist eigentlich eine Frage, die auch Sie, meine Damen und Herren von ,der Mehrheitsfraktion, sich stellen müssen —, ob es politisch hingenommen werden kann, daß jener Akt, über den ein solches Urteil gefällt worden ist, ausgerechnet von dem Bundesminister der Justiz durch seine Unterschrift zu verantworten ist. Dem Bundesminister der Justiz kommt die primäre Aufgabe zu, die Rechtlichkeit in unserem Staate zu wahren und der Verfassungstreue, der Verpflichtung auf die Verfassung, seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Da ist es einfach unvorstellbar und unbegreiflich, wenn sich dieser Minister über die rechtliche Problematik keinerlei Gedanken gemacht hat und schlankweg behauptet, er sehe überhaupt keine Möglichkeit eines Streites. Der Herr Bundesminister der Justiz hat sich damit für seine Funktion, die er im Kabinett innehat, praktisch disqualifiziert.
Der Herr Bundesminister der Justiz hat es sicher selbst nicht ernst gemeint, als er heute morgen dem Hohen Hause die Erklärung angeboten hat, er habe nicht als Justizminister gehandelt, sondern als irgend etwas anderes. Es gibt keine verschiedenen Zylinder, die man sich je nach Bedarf aufsetzt und bei deren Besitz man in einem Falle Bundesmi-



Wittrock
nister der Justiz ist und im anderen Falle irgend etwas anderes. Der Herr Bundesjustizminister hat sich stets der Verpflichtung seines Amtes bewußt zu sein. Zu dem wesentlichen Kreis seiner Pflichten gehört immer und in allen Phasen seines Verhaltens die Wahrung und die Verteidigung der Rechtlichkeit. Er kann sich derartige Eskapaden, wie er sie sich hier geleistet hat, einfach kraft Amtes nicht leisten. Es handelt sich hierbei um Eskapaden, die nun offensichtlich für jenen Bundesminister charakteristisch sind. Ich erinnere Sie an die Eskapaden, die das Haus mitunter von dieser Stelle beschäftigt haben und auf die ich im einzelnen nicht zurückkommen will.
Ich möchte bei der Beratung des Justizetats noch auf ein allgemein interessierendes Problem eingehen, das Anlaß zur Besorgnis bietet. Es handelt sich dabei um die Situation unserer Gerichtsbarkeit. Es handelt sich um die Frage, ob unsere Gerichte heute noch in der Lage sind, dem Rechtsuchenden schnell und zügig zu seinem Recht zu verhelfen. Das ist übrigens eine Frage, die nicht nur den Bundesminister der Justiz zum Nachdenken veranlassen sollte, sondern eine Frage, die die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit angeht und die, glaube ich sagen zu können, auch für das Haus als gesetzgebende Körperschaft von einer wesentlichen Bedeutung ist, ebenso übrigens wie für die entsprechenden Institutionen draußen im Lande.
Sie alle wissen, es gibt Verfahren, die sich über viele Jahre hinschleppen. Es gibt Prozesse, deren lange Dauer faktisch eine glatte Rechtsverweigerung bedeutet. Es handelt sich hierbei um ein Problem, das gelegentlich auch im Rechtsausschuß des Bundestages Anlaß zu besorgniserfüllten Betrachtungen gegeben hat; denn die lange Dauer der Gerichtsverfahren — es gibt Prozesse, die sich über fünf, sechs Jahre hinziehen — ist, ich sagte ,es schon, praktisch eine glatte Rechtsverweigerung. Sie ist im Grunde ein Schlag ins Gesicht einer jeden Rechtsstaatlichkeit. Deshalb stehen wir vor der Verpflichtung — und wir sollten eigentlich immer vor dieser Verpflichtung stehen und uns ihrer immer bewußt sein —, nach den Ursachen zu forschen und daraus den Versuch abzuleiten, die Situation unserer Gerichtsbarkeit zu verbessern. Die Richter — das zeigen die Untersuchungen — tun ihre Pflicht. Es besteht kein Anlaß, den 12 000 Richtern im Bereich der Bundesrepublik auch nur den mindesten Vorwurf zu machen. Die Gerichte klagen über eine maßlose Überlastung.
Es erhebt sich die Frage, was die Ursache dieser Überlastung ist. Ich glaube, es ist die Feststellung erlaubt, daß eine wesentliche Ursache der Überlastung die Tatsache ist, daß der Umfang und die Zahl der gesetzlich normierten Gebiete ständig zunehmen, ohne daß gleichzeitig die hieraus für unsere Gerichte erwachsende neue Arbeitsbelastung hinreichend bedacht wird. Die Rechtsstaatlichkeit kann auf die Dauer nur gewahrt werden, wenn die Fülle der möglichen Fallgruppen in einem harmonischen Verhältnis zu den technischen Möglichkeiten einer Rechtsschutzgewährung steht.

(Abg. Niederalt: Keine Justizstaatlichkeit!)

Das ist ein Gebot, das wir alle, aber gerade auch Sie, meine Damen und Herren von der Mehrheit, bedenken sollten und bedenken müssen.

(Abg. Dr. Conring: Und bedenken!)

— Ob Sie es bedenken, verehrter Herr Kollege, dahinter möchte ich ein großes Fragezeichen setzen. Denken Sie beispielsweise an die ungeheure zusätzliche Arbeitsbelastung im Bereich unserer Sozialgerichtsbarkeit, die sich aus der komplizierten Konstruktion Ihrer sogenannten Rentenreform ergeben hat. Erkundigen Sie sich bei dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, welche arbeitsmäßige Belastung sich für diese Gerichtsbarkeit gerade aus den letzten Endes von Ihnen wesentlich zu vertretenden komplizierten Regelungen ergeben hat. Ich glaube nicht, daß Sie hier so ohne weiteres behaupten können, daß Sie sich dieser Verpflichtung, eine Ausgewogenheit von möglichen Fallgruppen und Rechtsschutzmöglichkeiten zu wahren, immer bewußt sind.

(Abg. Dr. Conring: Davon brauchen Sie die SPD nicht auszuschließen!)

Ich möchte hier die Feststellung treffen,

(Abg. Dr. Conring: Daß auch die SPD an ,der Gesetzgebung beteiligt ist!)

daß sich die Bundesregierung dieser Verpflichtung — jedenfalls nach ihrem bisherigen Verhalten — ebenfalls in keiner Weise bewußt ist.
Die Exekutive pflegt sehr fix zu sein, wenn es darum geht, aus der gesetzlichen Regelung neuer Rechtsgebiete und aus der Erweiterung vorhandener Rechtsgebiete die stellenplanmäßigen Konsequenzen anzuregen. Wenn es aber darum geht, Konsequenzen für die arbeitsmäßige Ausstattung der Gerichte zu ziehen, dann schweigt die justizfremde Bundesregierung.
Ich will auch dafür ein Beispiel anführen. Ich muß dieses Beispiel deshalb erwähnen, weil der Herr Bundesminister des Innern heute morgen mit Nachdruck den Willen betont hat, jenes Ein- und Ausreisegesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu lassen. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat sich in einer Sitzung des Rechtsausschusses zu der arbeitsmäßigen Belastung geäußert, die aus einem solchen Gesetz — und gerade aus diesem Gesetz — möglicherweise entsteht. Ich darf aus dem Protokoll folgendes zitieren:

(die Maßnahmen auf Grund eines solchen Gesetzes klagbare Verwaltungsakte seien, sei sicher. So weit das Zitat. Es ließe sich noch eine ganze Reihe anderer Vorschriften anführen, Gesetzentwürfe, die man dem Hohen Hause unterbreitet hat, ohne auch nur im mindesten die Auswirkungen zu bedenken, die für die Justiz in arbeitstechnischer Hinsicht entstehen können. Auch bei anderen Institutionen der Justiz schafft man zwar, ich möchte einmal sagen, einen Mantel, Wittrock ohne ihn ausreichend auszufüllen; man schafft die Institution, aber man denkt nicht im entferntesten daran, sie arbeitsfähig zu gestalten. Ich denke dabei beispielsweise an die Bundesanwaltschaft beim Bundesverwaltungsgericht, deren Errichtung in der nun vom Gesetzgeber gewählten Form ein besonderes Anliegen der Bundesregierung war. Aber die Bundesregierung hat es bis zum heutigen Tage unterlassen, jene Institution auch wirklich durch die stellenplanmäßigen Konsequenzen arbeitsfähig zu machen. Das ist doch letzten Endes ein Beispiel für die Oberflächlichkeit der Gesetzesarbeit dieser Bundesregierung. Meine Damen und Herren, eine weitere Ursache der Überlastung der Gerichte, einer Überlastung, die auf Kosten des Vertrauens des Staatsbürgers in die Rechtsstaatlichkeit geht, sei noch erwähnt. Das ist die Sucht der öffentlichen Hand, in vielen Fällen bis zum äußersten zu prozessieren. Ich meine, daß es dem Bundestag durchaus ziemt, zu diesem Punkt ein Wort von dieser Stelle her zu sagen. Einer der Präsidenten der oberen Bundesgerichte hat in einer Sitzung des Rechtsausschusses folgendes gesagt — ich darf es zitieren —: Im allgemeinen besteht immer noch der Eindruck, daß die öffentliche Hand zuviel prozessiere und namentlich Vergleichsvorschlägen häufig unzugänglich sei. Der Rat, von einer Revision abzusehen oder eine Revision zurückzunehmen, stoße vielfach auf taube Ohren. Ich darf Ihnen ein weiteres Zitat vortragen, weil ich es für wesentlich halte. Der Präsident des Bundesarbeitsgerichts hat zu diesem Problem, zu der Rechtsmittelfreudigkeit der öffentlichen Hand, folgendes ausgeführt: Das Gericht würde es begrüßen, wenn in geeigneter Weise die Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht nur der Bund und die Länder, sondern auch die Kommunen, darauf hingewiesen würden, daß die Zahl ihrer Revisionen, gemessen an der Zahl ihrer Beschäftigten, — es handelt sich hier nur um die Angestellten und die Arbeiter — in einem Mißverhältnis zu der Zahl der Rechtsstreitigkeiten stehe, die aus der Privatwirtschaft an das oberste Arbeitsgericht kämen. Für ein Verhältnis von etwa 22 Millionen zu 2 Millionen Beschäftigten seien 40 Prozent Revisionen in Streitigkeiten mit der öffentlichen Hand wohl zuviel, selbst wenn man bedenke, daß die Sachen, insbesondere wegen der zahllosen Rechtsquellen, sehr kompliziert seien. Meine Damen und Herren, es wäre zu begrüßen, wenn ein derartiger Hinweis eines der Präsidenten der oberen Bundesgerichte beachtet würde. Übrigens: auch der Präsident des Bundesrechnungshofs als Beauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung hat bereits vor Jahren einmal in seinem Bericht der öffentlichen Hand empfohlen, bei Rechtsmitteln weise Beschränkung zu üben und sich auf Musterprozesse zu beschränken. Ich glaube, es wäre empfehlenswert, wenn jeder, der hierbei mitwirken kann, diese Hinweise in geeigneter Form bekanntmachte oder mindestens das Erforderliche veranlaßte. Denn es geht hierbei ja letztlich um die Erhaltung und die Sicherung der Funktionsfähigkeit unserer Gerichte. Das ist doch ein sehr ernstes Problem, ein Problem, das uns alle angeht. Übrigens: wenn ich hier sage „öffentliche Hand", dann meine ich — ich habe es schon anklingen lassen selbstverständlich nicht nur den Bund, sondern jede Verwaltung, und es sei dabei erwähnt, daß es auch im Bereich der Staatsanwaltschaften gelegentlich vorkommt — ich sage: gelegentlich vorkommt —, daß, wie man mindestens bei einer sorgfältigen Betrachtung sagen muß, Rechtsmittel doch recht unmotiviert eingelegt werden. Der Bundesminister der Justiz hat, jedenfalls soweit es für uns erkennbar ist, zu dieser Gesamtproblematik bisher geschwiegen. Wir Sozialdemokraten halten das für sehr bedauerlich, denn es geht ja hier auch um einen Beitrag zur Sicherung und Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit unserer Bundesrepublik. Aus diesem Grunde und aus den Gründen, die in den Eskapaden des Herrn Bundesjustizministers ihre Ursache haben, können und werden wir dem Herrn Bundesminister der Justiz das politische Vertrauen nicht schenken. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur abendlichen Stunde ist nach dieser eingehenden Diskussion, die gestern und heute über Tagesfragen stattgefunden hat, das Haus etwas leer und, ich habe den Eindruck, auch etwas abgekämpft. Aber da es diesmal die letzten Haushaltsberatungen zu Ende einer Legislaturperiode sind, bin ich der Auffassung, daß es sich doch empfiehlt, gerade auch im Zusammenhang mit dem Justizministerium einmal Rückblick zu halten, und zwar nicht nur über die Arbeit in dem letzten Haushaltsjahr, sondern auch über die Situation, wie sie sich jetzt am Ende einer Legislaturperiode darstellt. Jeder Minister legt mit dem Haushalt praktisch Rechnung; dabei wird dann auch zu seiner Person und zu seiner Politik Stellung genommen. Wenn ich mir jetzt die Arbeit in dem Justizministerium ansehe, muß ich feststellen, daß im Justizministerium nicht nur die Schattenseiten sind, die Herr Kollege Wittrock dargestellt hat, sondern daß gerade auch im Justizministerium zwei Tugenden zu Hause sind, die wir außerordentlich schätzen, und zwar einmal die Sparsamkeit und zum zweiten der Fleiß. Daß dort die Sparsamkeit zu Hause ist, wundert uns bei dem jetzigen Herrn Justizminister nicht. Ich habe allerdings die Auffassung vertreten, Herr Justizminister, daß Ihre Sparsamkeit als Finanzminister Frau Dr. Diemer-Nicolaus nicht die richtige war, weil Sie nämlich mit fremdem Geld, nämlich mit dem Geld der Steuerzahler, gespart haben. Aber wenn Sie im Justizministerium sparsam sind, dann helfen Sie, Steuergelder zu sparen. Ich glaube, das Justizministerium ist das einzige Ministerium, bei dem der Präsident des Bundesrechnungshofes bei der Überprüfung der Personalverhältnisse als Sparkommissar festgestellt hat, daß an und für sich zwei Stellen zu wenig vorhanden seien, die für die Arbeit, die dort geleistet werden müsse, noch dringend gebraucht würden. Ich bin deshalb der Auffassung auch auf Grund meiner eigenen Kenntnis —, daß das Justizministerium sehr fleißig gearbeitet hat. Ich möchte auch noch sagen, daß es über ausgezeichnet qualifizierte Mitarbeiter verfügt. Ich möchte aber jetzt die Herren des Haushaltsausschusses ansprechen und sie bitten, diesen Bericht des Sparkommissars auf Bundesebene zu beachten, wenn von seiten des Justizministeriums Stellen aufgefordert werden, und dabei zu bedenken, daß, wenn hier Anforderungen gestellt werden, auf Grund der jahrelangen Tradition wohl auch berechtigte Bedürfnisse vorliegen. — Ich komme jetzt gleich auf etwas anderes. Der Rechtsausschuß hat sich erlaubt, interfraktionell noch wenige Stellen bei den oberen Bundesgerichten zu beantragen. (Abg. Niederalt: Der Antrag ist bereits abgelehnt!)





(Zustimmung bei der SPD.)


(Beifall bei der SPD.)