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ID0314816400

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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Kollegin Renger! Sie machen es mir nicht. leicht, es Ihnen recht zu machen. Wir haben uns soviel Mühe gegeben, und Sie haben mir schon das letztemal und auch diesmal einige freundliche Worte gewidmet. Wir haben auch dieses Jahr wie in den Vorjahren den Haushalt für die zivile Notstandsplanung wieder beträchtlich aufgestockt.



    Windelen
    Sie hatten im letzten Jahr in der zweiten Lesung etwa 30 Millionen DM mehr von uns gefordert. Wir haben die Beträge — ich darf Ihnen das in Erinnerung zurückrufen — in wesentlich stärkerem Maße, als Sie es gefordert haben, aufgestockt. 1958 waren 123 Millionen DM eingesetzt, 1959 waren es 262 Millionen DM, 1960 schließlich 446 Millionen DM. In diesem Jahre sind es, wenn ich das Kap. 06 19, die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz, hinzurechne — das muß man tun — und wenn ich den außerordentlichen Haushalt hinzurechne — auch das muß man tun -, ohne Bindungsermächtigungen 717 Millionen DM, d. h. über 200 Millionen DM mehr gegenüber dem Vorjahr, in dem Sie 30 Millionen DM mehr von uns gefordert haben.
    Aus Ihren Reihen hat man uns einmal gesagt, die Aufwendungen für die zivile Notstandsplanung müßten in einem angemessenen Verhältnis auch zu den militärischen Verteidigungskosten stehen. Sie haben damit sicher nicht unrecht. Sie haben auch ungefähre Zahlen genannt und Angaben gemacht. Dabei waren Sie sich darüber klar, daß unsere Volkswirtschaft und unsere Finanzwirtschaft natürlich nicht beides im selben Umfange gleichzeitig würden tragen können. Aber man sagte uns, man müsse doch etwa 10 Prozent, und wenn das nicht ginge, wenigstens 5 Prozent der Verteidigungskosten für die Zivilverteidigung aufwenden. Nun, verehrte Kollegin Renger, in diesem Jahre sind es fast 7 Prozent, und wir hören immer wieder das gleiche, was wir auch in den Vorjahren gehört haben: Es ist eben immer noch zu wenig.
    Natürlich ist es zu wenig. Natürlich ist alles, was wir ausgeben, zu wenig. Aber seien wir uns doch klar darüber, daß wir jeden Pfennig, den wir ausgeben, zuerst einnehmen müssen! Sagen Sie uns doch einmal, woher wir die Beträge in der Größenordnung, wie sie Ihnen vorschweben, nehmen sollen, ohne unser ganzes Wirtschafts- und Finanzgefüge durcheinanderzubringen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte es mir ersparen, noch einmal auf die grundsätzlichen Fragen einzugehen, auch deswegen, weil wir ein wenig in Zeitnot sind, da sehr viel länger über vielleicht unwichtigere Dinge in diesem Hause gesprochen worden ist. Aber das ist ja nicht ausschließlich unsere Schuld.
    Wir sind uns, glaube ich, klar darüber, daß die Verteidigung den Krieg verhindern soll. Wir sind uns klar darüber, daß die Zivilverteidigung nur für den äußersten Fall, daß alle diese Bemühungen scheitern, einspringen soll, um Opfer in der Bevölkerung nach Möglichkeit zu mildern und zu vermeiden. Ich war ein wenig erstaunt, als Sie in der letzten Haushaltsdebatte vor einem Jahr mit großer Verwunderung meine Feststellung zur Kenntnis nahmen, daß aus diesem Grunde, und zwar nicht nur bei uns, sondern in der ganzen Welt, die militärische Verteidigung den Vorrang haben müsse. Ich glaube, darüber gibt es heute auch in Ihren Reihen, im Prinzip wenigstens, keinen Streit.

    (Abg. Dr. Conring: Deshalb wird der Verteidigungsetat abgelehnt!)

    — Deshalb wird der Verteidigungsetat abgelehnt, ganz recht, Herr Conring!

    (Zurufe von der SPD.)

    Wir sind uns auch darüber klar, daß rein technisch ein sehr weitgehender Schutz möglich wäre. Sie haben soeben die Versuche von Nevada erwähnt. Ich möchte hier keine Ressentiments wecken. Aber im vorigen Jahr hat Ihr Kollege Professor Bechert hier gesprochen, und er hat uns deutlich gemacht, daß auch die Bunker von Nevada gegen Maulwurfbomben und all die anderen furchtbaren Dinge völlig sinnlos sind, daß es einen Schutz dagegen im Grunde genommen gar nicht gibt.
    Ich glaube, wir müssen uns aber in diesem Hause nun einmal darüber einigen: gibt es einen vernünftigen, einen sinnvollen Schutz oder gibt es ihn nicht? Ich meine, einen perfekten Schutz wird es nicht geben, oder er wird nicht zu bezahlen sein, und wir werden uns deswegen schon auf praktikable Vorschläge einigen müssen. Sie haben die Auffassung vertreten, daß man inzwischen doch so weit sei, daß technisch und auch finanziell die Dinge ausgekocht seien. Nun gut, wenn wir nur einen recht minimalen Ansatz zugrunde legen, der keineswegs einen perfekten Schutz garantieren würde, sagen wir: einen Kopfbetrag von 2000 DM für den baulichen Luftschutz — das 'entspricht nicht den Nevada-Erfahrungen —, dann würde das für unser gesamtes Volk — und wir können ja keine Unterschiede machen — eine Summe von 100 Milliarden DM bedeuten. Wenn Sie meinen, daß das im Rahmen unserer heutigen Volkswirtschaft in Zeiträumen, die realistisch sind, zu verkraften ist, dann frage ich Sie: wie wollen Sie das machen?
    Ich glaube aber, man ginge an den Problemen vorbei, wenn man die Schwierigkeiten vorwiegend im Grundsätzlichen oder im Materiellen suchen wollte. Einmal — und das ist ja das besondere Steckenpferd unseres Kollegen Kreitmeyer — handelt es sich hier um die Frage der strategischen Lage, der militärischen Planung und der Koordinierung zwischen militärischer Planung und Zivilverteidigung. Ich sage Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen mitteile, daß gerade in den letzten Monaten diese Dinge wieder erheblich in Fluß gekommen sind, und ich sage Ihnen gleichfalls kein Geheimnis, wenn ich hier feststelle, daß gerade auch in den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion einige neue verteidigungspolitische Überlegungen im Gange sind. Ich denke, Herr Kollege Schmidt (Hamburg) wird uns morgen dazu weiteres erzählen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Morgen sicher nicht!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Morgen nicht? Ich füge mich, Herr Präsident. — Wenn es aber so ist — und man kann dem schwer widersprechen —, daß ein enger Zusammenhang zwischen militärischer Planung und den Planungen der Zivilverteidigung besteht, dann werden Sie mir recht geben, wenn ich hier feststelle, daß es nicht allein böser Wille oder



    Windelen
    Faulheit oder mangelndes Verantwortungsbewußt, sein der Regierung ist, wenn sie bis jetzt noch keine langfristige und auf die Dauer gültige Planung vorgelegt hat. Die Dinge sind eben etwas schwierig, und ich glaube, wir müssen uns auch vor Fehlinvestierungen hüten, die sonst kaum zu vermeiden wären.
    Es ist gesagt worden — und ich danke Ihnen dafür —, daß wir diese Dinge auch nicht national für uns allein lösen können, daß wir sie in Zusammenhang mit unseren NATO-Partnern lösen müssen. Ich möchte mich jetzt gar nicht damit entschuldigen, wie Sie es schon vorweggenommen haben, daß wir vielleicht sagen könnten, die anderen tun noch weniger. Das wäre eine schlechte Beruhigung und wäre auch keine Entschuldigung, zumal wir am nächsten an den Gefahrenpunkten liegen und zumal unsere Regierung ja für unsere Bevölkerung zuständig ist. Immerhin sei aber doch die Feststellung erlaubt, daß wir im NATO-Bereich, jedenfalls unter vergleichbaren Nationen, mit unseren Bemühungen absolut an der Spitze rangieren. Ich habe dieser Tage eine Notiz gelesen, daß Holland jetzt erst beginnen wird, die nötigen Überlegungen anzustellen und eine Planung ins Auge zu fassen.
    Ebensowenig aber, wie wir diese Dinge im nationalen Alleingang werden bewältigen können, ist es möglich, daß der Bund im Alleingang mit diesen Fragen fertig wird. Wie sieht es auf diesem Gebiet aus?
    Sie haben auch dieses Jahr wieder den Antrag bezüglich der Hilfs- und Ausweichkrankenhäuser gesteilt. Ich habe Ihnen schon im vorigen Jahr gesagt, daß das Abfließen dieser Mittel weniger am guten Willen der Bundesregierung scheitert als einfach daran, daß wir bei diesen Objekten auf den guten Willen der Länder angewiesen sind, uns geeignete Objekte zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich ja nicht darum, neue Häuser zu bauen, sondern darum, vorhandene Gebäude, die man im Notfall für diesen Zweck nützen könnte, vorsorglich einzurichten.
    Ein weiteres gerade zu dieser Frage: Wir haben mit Bedauern festgestellt, daß man in bestimmten Ländern — ich will nur ein Beispiel nennen — offenbar wenig Neigung hat, den Fragen der Notstandsplanung, des Luftschutzes das nötige Gewicht beizumessen. Wir haben z. B. gehört, daß im Freiherr-vom-Stein-Institut in Lindenfels — das ist die kommunale Ausbildungsstätte in Hessen — für Luftschutzvorträge kein Platz im Programm ist.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Das Programm sei schon so stark belastet, daß es leider nicht möglich sei, sich auch noch mit Luftschutz zu beschäftigen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Wir hören von den großen Schwierigkeiten, vor allen Dingen auch aus den Großstädten — die ja vorwiegend von Ihnen bestimmt werden —, Luftschutzsirenen anzubringen. Wir sind da weitgehend auf den guten Willen der Stadtverwaltungen angewiesen, und ich möchte hier sehr herzlich an Sie
    appellieren, uns zu helfen, die notwendigen Maßnahmen auch dort durchzuführen, wo man über die Dinge etwas anders denkt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich habe aber auch ein erfreuliches Beispiel zu vermelden. Ich habe mit Befriedigung festgestellt, daß das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen am 7. Februar dieses Jahres beschlossen hat, im Landtag einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Mitarbeit auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung verpflichten soll. Nordrhein-Westfalen ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen.
    Wir kommen ohne die Mitwirkung der Länder — nur diese haben ja ihrerseits unmittelbare Rechtsverbindungen auch zu den Gemeinden — nicht aus.

    (Beifall bei 'der CDU/CSU.)

    Ich möchte hier in diesem Hause den sehr herzlichen Appell an Sie richten, in den Ländern, in denen Sie die Verantwortung tragen, Ihren Einfluß geltend zu machen, daß auch diese Länder sich ent- schließen, die nötigen gesetzlichen Grundlagen für diese Arbeit zu schaffen.
    Aber unabhängig von diesen verwaltungstechnischen, von diesen planerischen, von den finanziellen Schwierigkeiten sind es ja — das wollen wir doch ganz klar sehen — in erster Linie die psychologischen Schwierigkeiten, mit denen wir, mit denen vor allen Dingen die Leute des Luftschutzverbandes draußen immer noch zu kämpfen haben. Hier geht eine Saat auf, die nicht von uns gesät worden ist

    (Sehr richtig! 'bei der CDU/CSU)

    und die auch nicht von uns beseitigt werden kann. Auch hier müssen wir Sie herzlich bitten, mitzuhelfen, den Schutt wegzuräumen, der sich in den vergangenen Jahren angesammelt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich habe mir mehrfach die Mühe gemacht, in Versammlungen zu gehen, in denen die Luftschutzhelfer, die Luftschutzlehrer versuchen, etwas Verständnis für das Problem des Bevölkerungsschutzes zu gewinnen. Ich muß Ihnen ehrlich sagen: ich habe diese armen Menschen bedauert. Sie wurden fast als Kriegshetzer und Kriegsvorbereiter bezeichnet und diffamiert. Es waren insbesondere die Kriegsdienstgegner, die Organisation der Kriegsdienstverweigerer, 'die teilweise geschlossen in diesen Versammlungen auftraten und diesen Menschen das Leben schwer machten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Nun, ich glaube, Sie wissen von all diesen Dingen, und Sie wissen im Grunde auch, daß die Realisierung Ihrer maximalen Forderungen unsere wirtschaftliche, unsere soziale, unsere finanzielle Ordnung zerstören müßte. Sie haben ja schließlich selber die nötigen Erfahrungen sammeln können bei Studienreisen in das Ausland, nach Schweden und in die Schweiz, die in den letzten Monaten stattgefunden haben. Gestatten Sie mir, Herr Präsident, daß ich nur drei Sätze aus den Berichten verlese, die über diese Studienreisen gegeben wurden. An



    Windelen
    diesen Studienreisen nach Schweden haben Sie, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, teilgenommen; an der Reise in die Schweiz, glaube ich, Herr Kollege Faller. Drei Sätze nur, die zeigen, wie man dort diese Dinge sieht. Es geht — das ist ja die schwierigste Frage — um das Problem des baulichen Luftschutzes. In diesen Ländern ist diese Frage weitgehend gelöst. Wissen Sie, wie? Nun, ich will es Ihnen zitieren:
    Die zusätzlichen Kosten für diese Luftschutzmaßnahmen betragen 2 bis 3 % der Bausumme. Sie werden über die Miete auf alle Mieter abgewälzt, ,da die Schutzräume der Sicherheit der Mieter selber dienen.
    Im sozialistischen Schweden ruft man nicht nach dem Staat. Man sagt: Der Schutz ist die Sache der Mieter selbst; sie wollen ja schließlich geschützt werden.
    Ein zweiter Satz aus diesem Bericht:
    Baupolizeiliche Genehmigungen für Mietwohnhäuser werden nur erteilt, wenn die Baupläne die luftschutzmäßigen Mindestbedingungen erfüllen. Die normalen Luftschutzräume sollen vornehmlich gegen „fall-out", nicht aber gegen Druckwellen schützen.
    Das heißt: auch in Schweden ist man sich sehr wohl der Begrenzheit der Möglichkeiten, aber auch der Schwierigkeiten im Finanziellen bewußt, und man ist bereit, seiner Bevölkerung diese Belastung nicht nur zuzumuten, sondern ihr auch ganz offen zu
    1) sagen, daß es ihre ureigene Angelegenheit ist.
    Ein weiterer Satz:
    Die Zivilverteidigungspflicht in Schweden umfaßt alle Einwohner, Männer und Frauen vom 16. bis zum 65. Lebensjahr. Bisher ist jedoch über das 55. Lebensjahr nicht hinausgegangen worden. Zum Inhalt der Zivilverteidigungspflicht gehört auch die Verpflichtung der Hauseigentümer zum Bau von Luftschutzräumen.
    Soweit Schweden.
    Ein Satz zur Schweiz:
    Die durch den Schutzraumbau entstehenden Mehrkosten betragen etwa 2 bis 3% der gesamten Bausumme. Der Satz soll auf 4 % erhöht werden. Von diesen Mehrkosten tragen Bund, Kanton und Gemeinde jie 10%. Der Eigentümer der Luftschutzanlage muß also 70 % der Kasten selbst aufbringen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Führt der Pflichtige die notwendigen Maßnahmen nicht durch, so werden diese auf seine Kasten angeordnet.
    Nun, meine Damen und Herren von der SPD, eine Frage: Sind Sie bereit, nicht nur immer wieder der Regierung und der CDU ihre Versäumnisse vorzuhalten, sondern auch der Bevölkerung zu sagen, daß der Schutz Geld und Opfer fordert, die von allen geleistet werden müssen,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Opfer, die eine sozialistische Regierung in Schweden von ihren Bürgern fordert und die in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit sind? Eine solche Haltung, eine solche Gasinnung wird sich in unserem Volk nicht von heute auf morgen einstellen. Sie wird aber ohne Mithilfe der Opposition kaum zu erreichen sein.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Sie haben in Ihrem Wahlaufruf von Hannover u. a. diese Seite der Sache angesprochen. Sie haben neben der Verdoppelung des Lebensstandards, neben dem Recht aufs eigene Auto auch einen Passus über die Opfer eingebaut, die Sie von diesem Volk werden fordern müssen. Ich meine aber, es geht doch nicht an, daß man nach der Methode verfährt: Nicht Gewünschtes bitte streichen. Ich meine, daß man sehr deutlich sagen muß, wo man mit diesen Opfern ansetzen muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Gerade auf dem Gebiet der zivilen Notstandsplanung ist einfach wegen des Umfangs der Belastungen an einem Opfer nicht vorbeizukommen. Überlegen Sie sich doch noch einmal in Ruhe, ob wir uns nicht auf dieser Linie finden können. Bis dahin haben wir nur die Wahl, entweder zu resignieren oder wie bisher das finanziell und psychologisch Mögliche zu tun. Helfen wir der Regierung bei dieser Arbeit!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte mich noch kurz den Anträgen auf Umdruck 795 (neu) zuwenden. Ich sagte schon: das letzte Mal waren es nur 8 in der zweiten Lesung, dann schließlich nur 5 Änderungsanträge. Diesmal finden wir trotz der beträchtlichen Erhöhung der Ansätze 12 Änderungsanträge auf dem Tisch.
    1. Entschädigungsleistungen. Die Leistungen hängen von der Zahl der Freistellungsanträge ab. Nach den Meldungen, die aus den Ländern vorliegen, reicht der Ansatz aus. Es wäre sinnlos, ihn zu erhöhen.
    2. fordern Sie 10 Millionen DM für Grunderwerb. Die Bundesregierung hat sich bisher bemüht, die Grundstücke durch Anmietung zu beschaffen. Sie sollte es im Interesse einer Wirtschaftlichkeit auch weiter tun.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Und im nächsten Jahr wieder hierherkommen und sagen: Wir konnten das Geld leider nicht ausgeben!)

    — Herr Schmitt-Vockenhausen, wenn die Grundstücke durch Anmietung beschafft werden, ist ein Titel für Grunderwerb überflüssig. Ich glaube, Sie können mit gutem Gewissen mit uns stimmen und auf diesen Titel verzichten.
    3. Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen. Hier bitten Sie darum, daß diese Zuschüsse auch den Ländern und Gemeinden für die gleichen Aufgaben zugute kommen. Sie wissen, Herr Schmitt-Vockenhausen — ich nehme an, daß Sie den Änderungsantrag redigiert haben —, daß die Hilfsorganisationen bis in die Gemeinden hinein mit ihren Körperschaften vertreten sind: das Rote Kreuz, die Johan-



    Windelen
    niter usw. Es wäre doch sinnlos, den Gemeinden zu gestatten, ihrerseits auch noch einmal Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen zu leisten. Es ist vernünftiger, diese Aufgabe dem Bund zu überlassen.
    Sie wollen ferner die Ausbildung von Schwesternhelferinnen fördern. Ich habe mich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Mir wird versichert, daß die Ausbildungskapazitäten, die bei den Körperschaften — vorwiegend wieder Rotes Kreuz usw. — vorhanden sind, ausgenutzt sind und auch nicht durch eine Erhöhung des Ansatzes sprunghaft ausgeweitet werden können.
    Sie haben dafür plädiert, daß Strahlenärzte ausgebildet werden. Sie haben betont, daß Ihnen daran liege, nicht nur spezielle Strahlenärzte auszubilden, sondern auch Praktiker mit diesem Geschäft vertraut zu machen. Ich darf Ihnen sagen, daß das bereits durch das Rote Kreuz geschieht. Die Mittel dafür sind in den Zuwendungen an das Rote Kreuz enthalten.
    5. Fernmeldetechnische Einrichtungen. Es handelt sich hier um einen Ansatz, der an sich für die Führung des zivilen Bevölkerungsschutzes durch den Bund vorgesehen ist. Für die Dienste, die die Länder und Gemeinden haben wollen, sind in Tit. 960, der insgesamt mit 67 Millionen DM ausgestattet ist, Mittel enthalten. Außerdem sind in Kap. 36 04 Tit. 958 und Kap. 36 08 Tit. 953 Ansätze in Höhe von 1,2 Millionen bzw. 4 Millionen DM vorhanden. Dazu kommen noch 0,73 Millionen DM Reste, so daß dieser Ansatz weit über Ihren Antrag hinaus bedient ist.
    6. Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaften. Die Ausrüstung der Selbstschutzgemeinschaften kann nur in dem Rahmen vorgenommen werden, in dem die personelle Aufstellung vorangeht. Es ist unmöglich, Selbstschutzeinheiten auszurüsten, die noch gar nicht da sind. Die Mittel reichen für die Einheiten, die in dem vorgesehenen Zeitraum ausgestattet werden müssen, aus. Eine Erhöhung würde nur unnötigerweise Mittel binden.
    7. Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten — Tit. 956 —. Sie haben hier, und zwar mit Recht, gesagt, daß dieser Titel bereits im letzten Haushaltsplan gestanden habe und daß die Mittel offenbar nicht ausgegeben worden seien. Ich glaube, ich brauche Ihnen nicht zu sagen, warum sie nicht ausgegeben worden sind. Die Entwürfe des Merkblatts haben Ihnen, glaube ich, auch im Innenausschuß vorgelegen. Sie haben keinen Beifall gefunden. Deswegen ist dieses Merkblatt nicht herausgegeben worden. Es soll aber in diesem Jahr geschehen. Die in dem Titel vorgesehenen Mittel reichen aus, um für 16 Millionen Haushaltungen — so viele haben wir in der Bundesrepublik — je ein Merkblatt herauszugeben. Das dürfte an sich genügen, vor allen Dingen, wenn man weiß, daß im Wirtschaftsplan des Bundesluftschutzverbandes weitere 4 Millionen DM für diese Werbungs- und Aufklärungsarbeit vorhanden sind.
    8. Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern. Ich kann Ihnen hierzu sagen, daß neben den 5 Millionen DM Resten,
    die Sie kritisiert haben, die aber nicht durch Verschulden der Bundesregierung entstanden sind, sondern einfach wegen der Verhandlungsschwierigkeiten, Bindungsermächtigungen in Höhe von 2 Millionen DM vorgesehen sind. Außerdem stehen 1 Million DM im Haushaltsansatz. Insgesamt stehen also 8 Millionen DM zur Verfügung. Ich glaube, wir können alle zufrieden sein, wenn diese 8 Millionen DM am Ende des Rechnungsjahres tatsächlich belegt sein werden.
    9. Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiete der Ernährung. Die Mittel dieses Titels dienen lediglich der Planung und Propagierung der vorgesehenen Maßnahmen. Das geht eindeutig aus der Titelbezeichnung und den Erläuterungen hervor. Es wäre sinnlos, für die Planung und Propagierung 20 Millionen DM aufzuwenden. Ich glaube, Sie werden das bei kritischer Prüfung selbst einsehen.
    10. Beschaffung von Hubschraubern. Ich will nicht bestreiten, daß man vielleicht auch Hubschrauber in der zivilen Notstandsplanung braucht. Ob es aber im gegenwärtigen Stadium so vordringlich ist, diesen Ansatz jetzt schon zu beschließen, wage ich doch zu bezweifeln, zumal im Bedarfsfall die Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes für diese Zwecke zur Verfügung stehen.
    11. Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutze der Zivilbevölkerung. Dieses Kap. 36 09 dient — das steht deutlich im Haushaltsplan — nur der Entwicklung und Erprobung. Wenn Sie also für diese Zwecke überhaupt etwas einsetzen wollen, würde das systematisch in das Kap. 36 04 gehören. Nun werden Sie bei genauer Prüfung feststellen, daß im außerordentlichen Haushalt Kap. A 36 04 Tit. 714 bereits ein Ansatz in Höhe von 35 Millionen steht. Darüber hinaus sind Reste von 39 Millionen DM vorhanden, so daß insgesamt für diesen Zweck 74 Millionen DM zur Verfügung stehen, die zweifellos reichen werden.
    12. Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministeriums des Innern. Sie fordern hier weitere 2 Millionen DM für Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich des Grunderwerbs. Dieser Titel ist an 'bestimmte Objekte gebunden; der Einsatz ist nur möglich, soweit geeignete Objekte vorhanden sind. Die Mittel sind mit den Möglichkeiten abgestimmt. Es sind noch 18,7 Millionen DM an Resten vorhanden.
    Aus diesem Grunde erlauben Sie mir die Feststellung, daß durch den Antrag auf Umdruck 795 (neu) ein Effekt für den Bevölkerungsschutz nicht erzielt wird. Es würden unnötigerweise Mittel gebunden, die anderswo wirksamer eingesetzt werden können. Allenfalls würde in der Bevölkerung die Illusion entstehen, einen höheren Grad an Schutz zu erreichen. Auf diesem Gebiet wäre aber — darin sind wir uns wohl alle einig — nichts verhängnisvoller, als solche Illusionen zu nähren.
    Deshalb muß ich Sie bitten, die Änderungsanträge der SPD auf Umdruck 795 (neu) abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)