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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Für den Herrn Bundesminister der Finanzen möchte ich zu diesem Antrag eine kurze Bemerkung machen. Wir haben in jedem Jahr geprüft, ob neben den freien gemeinnützigen Krankenanstalten auch die gemeindlichen Krankenanstalten. aus Bundesmitteln finanziell gefördert werden sollten. In jedem Jahr sind wir im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium und, soweit ich mich erinnere, auch mit dem Haushaltsausschuß zu der Feststellung gekommen, daß die gemeindlichen Krankenanstalten in erster Linie im Verantwortungsbereich ihrer Träger selbst liegen und zweitens, soweit es einer ergänzenden Finanzierung bedarf, im Verantwortungsbereich der Länder.

    (Abg. Pelster: Sehr richtig!)

    Sowohl die Gemeinden wie die Länder erfüllen diese ihre Verantwortung nach bestem Vermögen. Wir vom Bundesfinanzministerium haben in den letzten Monaten mit Genugtuung feststellen können, daß die meisten Länder einen wesentlichen Teil des großen Steuersegens in ihren Kassen nicht zuletzt dazu verwendet haben, mit erhöhten Landeszuschüssen sowohl die gemeindlichen Krankenanstalten wie vor allem auch den gemeindlichen Schulbau wesentlich stärker zu fördern, als es in früheren Jahren geschehen ist. Wir müssen aus verfassungsrechtlichen Gründen

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    für eine klare Aufgabentrennung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden eintreten. Eigentlich nur der staatsrechtlichen Vollständigkeit halber möchte ich auf Art. 109 des Grundgesetzes hinweisen, der diese Trennung der Finanzbereiche eindeutig festlegt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung hat deshalb verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen Antrag.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer dem Antrag auf Umdruck 790 Ziffer 7 zustimmen will, der gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ein Glück, daß diesmal verfassungsrechtliche Bedenken bestehen!)

Damit kommen wir zur Gesamtabstimmung über den Einzelplan 06, an die unmittelbar anschließend die Abstimmung über die Änderungsanträge zum



Vizepräsident Dr. Schmid
Einzelplan 36 erfolgen wird. Wer dem Einzelplan 06, wie er nunmehr festgestellt ist, im ganzen zustimmen will, der gebe das Handzeichen! — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Einzelplan 06 ist angenommen.
Nunmehr kommen wir zur Behandlung des Einzelplans 36, der schon aufgerufen ist und in die allgemeine Debatte zum Einzelplan 06 schon einbezogen wurde. Es liegen nine Menge Änderungsanträge vor. Sie finden sie auf Umdruck 815 und 795 (neu) .
Ich rufe zunächst auf Umdruck 815 und bemerke, daß der Antrag Lenz (Trossingen) und Fraktion seine Erklärungen in dem Antrag auf Umdruck 819 findet. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird weder zur Begründung noch seitens anderer Fraktionen gewünscht. Wer dem Antrag auf Umdruck 815 zustimmen will, der gebe das Handzeichen! — Gegenprobe! — Das ist die große Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zum Änderungsantrag auf Umdruck 795 (neu), und zwar zunächst zum Antrag unter Ziffer 1. Zur Begründung hat das Wort Frau Abgeordnete Renger.

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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die sozialdemokratische Fraktion mit der Drucksache 2408 an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage richtete mit der Bitte, dem Parlament darüber Auskunft zu geben, wie die zivile Notstandsplanung vor sich gehen solle, hatte sie nicht zuletzt im Sinn, die Haushaltsberatungen möglichst wenig mit diesem außerordentlich schwierigen Problem zu belasten. Der Herr Bundesinnenminister hat das offensichtlich nicht verstanden, wie es ihm ja häufig schwerfällt, sich der Mithilfe des Parlaments zu bedienen, ganz besonders der Opposition, und im Gegensatz zu den Ausführungen, die er heute vormittag hier an das Parlament gerichtet hat.
    In einem uns freundlicherweise zugesandten Artikel aus der „Rheinischen Post" vom 12. 9. 1959 hatten Sie, sehr verehrter Herr Minister, erklärt: „Das Herzstück einer parlamentarischen Demokratie ist das Parlament". Als ich die Antwort auf unsere Kleine Anfrage las, die also wirklich absolut nichtssagend war, habe ich gedacht: bei dieser Antwort haben Sie sich an diesen Grundsatz gewiß nicht erinnert. So bleibt also nichts weiteres übrig, als hier zu dem Einzelplan 36 einige hinweisende Bemerkungen zu machen. Eine erschöpfende Diskussion ist nicht möglich.
    Sie haben im Einzelplan 36 die Ansätze im ordentlichen Haushalt mit 446 Millionen DM und im außerordentlichen Haushalt mit 104 Millionen DM vorgesehen. Ich muß sagen, wie in all den vergangenen Jahren entsprechen diese Ansätze nicht den zu lösenden Aufgaben und stehen nach wie vor in gar keinem Verhältnis zu den militärischen Verteidigungsausgaben.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sehr richtig!)

    Es sollte zwar schon gar nicht mehr erwähnt werden, aber ich will es doch lieber tun: ich bin davon
    überzeugt, daß alle hier in diesem Hohen Hause einen Krieg verhindern wollen und einen Krieg verabscheuen. Aber erlauben Sie mir bitte, zu sagen: Mit Gefühlen kann man dieses schwierige Problem des zivilen Bevölkerungsschutzes nicht einfach beantworten.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sehr richtig! — Zuruf von der CDU/CSU: Dann nehmen Sie den Verteidigungsetat an!)

    Wir müssen uns darüber klar sein: solange die Spannungen in dieser Welt anhalten, ist es . die Pflicht dieses Hauses und der Regierung im besonderen, das Möglichste zu tun, um bei einer Katastrophe dem Überleben der Menschen eine Chance zu geben.
    Wir wissen alle, daß die militärische Planung von einer atomaren Kriegführung ausgeht, wie sie eben in diesem schrecklichen Zeitalter einkalkuliert werden muß. Dann muß aber auch die zivile Verteidigung in ihrer Planung davon ausgehen. In dieser Zivilverteidigung ist der bauliche Luftschutz ein entscheidendes, ich möchte sagen: das entscheidende Moment. Ohne baulichen Luftschutz ist eine Zivilverteidigung nicht möglich, und ohne Zivilverteidigung ist die Gesamtverteidigung sinnlos.
    Wir alle wissen nicht, wo, wenn diese Katastrophe einträte, diese schrecklichen Waffen hinfallen würden. Wir wissen nur, daß in jedem Falle das ganze Bundesgebiet gefährdet wäre. Die Gefahr in den Ballungszentren wäre noch größer.
    Im Jahre 1958 sagte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP, daß sie in wenigen Monaten eine zusammenfassende Erklärung über den Schutzraumbau abgeben wolle. Nach den Nevada-Versuchen sprach sie von einem SofortProgramm, das, wie man wohl sagen kann, kaum in den Anfängen verwirklicht worden ist und das, wie mir scheint, in den Streitigkeiten der einzelnen Ressorts untergegangen ist. Wie uns hier berichtet worden ist, hat Nevada gezeigt — ich möchte sagen: glücklicherweise gezeigt —, daß eis Überlebenschancen gibt.
    Die Zeit der Erprobung ist aber inzwischen vorüber, und mit dem wirklichen Schutzraumbau hätte längst begonnen werden können. Wir haben inzwischen eine Fülle von Neubauten, öffentlichen und privaten Bauten, erlebt, bei denen dieser Schutzraumbau nicht erfolgt ist. Alles, was später eingebaut werden muß, ist ja doppelt und dreifach teuer.
    Auch der Herr Kollege Windelen hat im vergangenen Jahr gesagt, die Erprobungen seien jetzt vorbei und nun könne endlich begonnen werden. Das Wohnungsbauministerium hat zu verwirklichende Pläne vorgelegt. Anscheinend hat der Verteidigungsrat sich darüber nicht einigen können, denn seit über zwei Jahren liegen die Pläne dort vor und sind nicht abschließend beraten worden.
    Fest steht: die Finanzkraft und die Baukapazität ermöglichen es, bei einer langfristigen Planung einen Schutzraumbau sicherzustellen. Aber es ist in der Tat so gut wie nichts geschehen. Es sind jetzt etwa 80 Bunker wieder instand gesetzt worden.



    Frau Renger
    3000 haben wir aber, die noch instand zu setzen wären. Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der Mehrheit des Hauses und besonders Sie, Herr Minister: Halten Sie das wirklich für die Erfüllung der Verpflichtung, die die Bundesregierung nach dem Gesetz hinsichtlich dieses Problems hat? Wo bleibt, bitte Ihre Vorlage, in der Sie sich entweder zu einer optimalen Lösung des Schutzraumbaus oder zu einem Minimalschutz in dieser Beziehung bekennen?
    Ich möchte auch gern einmal wissen: Wer ist eigentlich die hemmende Kraft bei all diesen Bemühungen, den zivilen Bevölkerungsschutz voranzutreiben? Es darf uns alle in diesem Hohen Hause nicht ruhen lassen, bis sich die Regierung, nicht durch Reden, sondern wirklich durch Taten zu einem Schutz der zivilen Bevölkerung bekennt. Wenn wir schon zu diesem Thema reden, muß gesagt werden: einen Verteidigungswillen können Sie doch nur erreichen, wenn die Menschen in der Heimat auch in der Tat geschützt werden können. Mir scheint auch, eine Abschreckungstheorie oder -strategie kann wohl nur ernst genommen werden, wenn auch dieser Teil mit berücksichtigt ist.
    Wir haben unter Ziffer 11 unseres Umdruckes einen Antrag auf 25 Millionen DM für Zuwendungen an die Länder und Gemeinden als erste Planungsrate für den Schutzraumbau in öffentlichen Bauten wie Kindergärten, Krankenhäuser, Polizeiwachen usw. gestellt. Die im außerordentlichen Haushalt unter Kap. 36 04 Tit. 714 ausgewiesenen Gelder reichen zur Erfüllung der Aufgabe, von der ich hier spreche, nicht aus. Ich habe bei vielen Gemeinden immer wieder die Frage gehört: Wann können wir denn selbst planen? Hätten wir das Geld vom Bund, das uns zusteht, wären wir längst viel weiter und hätten in Turnhallen und öffentlichen Gebäuden schon längst Schutzräume eingerichtet!

    (Beifall bei der SPD.)

    Deswegen, um das zu ermöglichen, wurde dieser Antrag unter Ziffer 11 auf Einfügung eines neuen Titels 711 eingebracht.
    Ebenso dringend erscheint meiner Fraktion, daß die Entschädigungsleistungen erhöht werden, um die wir unter Ziffer 1 unseres Antrages auf Umdruck 795 (neu) gebeten haben. Inzwischen ist das Gelände rund um vorhandene Bunker zugebaut worden. Es muß also das Land für Zufahrtswege und anderes erworben werden, wofür ein hoher Entschädigungsbetrag erforderlich ist. Mir ist ein Fall bekanntgeworden, bei dem die Entschädigung allein 1,5 Million DM beträgt. Ich meine, dann ist die Erhöhung, die wir fordern, doch wirklich sehr gering.
    Unter Ziffer 2 verlangen wir auch eine Erhöhung aus demselben Grunde, also auch zum Zwecke des Grunderwerbs. Ich möchte Sie daran erinnern, daß es langsam wirklich außerordentlich schwierig wird, einen Schutzraumbau zu erstellen, nicht zuletzt deshalb, weil das Raumordnungsgesetz fehlt und etwa getroffene Maßnahmen nachher gar nicht mehr revidiert werden können.
    Sie sprechen gerade in letzter Zeit oft von Ihren Bemühungen, dem Notstand zu begegnen, und von der Notdienstpflicht. Sie beklagen sich darüber, daß sich nicht genug Menschen freiwillig für diese Aufgaben zur Verfügung stellen, besonders auch für die Aufgaben des zivilen Bevölkerungsschutzes. Ich möchte Sie ernsthaft fragen, Herr Bundesinnenminister: haben Sie durch Ihre Vorstellungen von Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz den Menschen wirklich die Situation klargemacht und ihnen Wege gezeigt, wie man möglicherweise einen Katastrophenfall überleben könnte? Sie weigern sich — ich weiß nicht, warum — seit Jahren, ein Merkblatt für die Bevölkerung herauszugeben. Ich weiß auch nicht, was mit den 1,5 Millionen DM geschehen ist. Herr Kollege Windelen, vielleicht sagen Sie das nachher. Vielleicht sind sie wieder übriggeblieben wie bei anderen Ansätzen auch. Aber auf keinen Fall ist ein Merkblatt erschienen. Ich habe gerade wieder in den letzten Tagen aus Schweden eine Aufklärungsschrift bekommen, nach der wirklich jeder weiß, was er im Katastrophenfall — das braucht nicht nur der Kriegsfall zu sein — zu tun und zu lassen hat. Ich vermag nicht einzusehen, warum das in der Bundesrepublik nicht möglich ist. Ich frage Sie also: warum tut das die 'Bundesregierung nicht? Würden Sie vielleicht hier einmal öffentlich sagen, welche Gründe Sie daran hindern? Wir haben den Antrag gestellt, die entsprechende Position auf 10 Millionen DM zu erhöhen.
    Desgleichen wollen wir die Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung vorantreiben. Die guten Erfahrungen der Schweiz haben uns dazu bewogen, hier noch weiterzugehen. Bitte, vergessen Sie dabei folgendes nicht: Wenn diese Maßnahme sinnvoll durchgeführt werden soll, muß auch an die Minderbemittelten gedacht werden, die sich nicht selber einen Vorrat anlegen können, sondern die dazu einer Stützung durch geeignete Maßnahmen bedürfen. Unter Ziffer 9 unseres Antrages finden Sie unseren Vorschlag dazu.
    Seit Jahren bemühen wir uns, Ihnen nahezubringen, wie dringend erforderlich die Errichtung von Hilfskrankenhäusern ist und wie sinnvoll Gelder für diesen Friedenszweck angelegt wären; wir möchten ja beides miteinander verbinden. Sie haben soeben einen Antrag abgelehnt. Ich bin sicher, daß Sie auch diesen Antrag ablehnen werden, obgleich er nicht auf verfassungsmäßige Bedenken stoßen kann.
    Herr Kollege Windelen, Sie haben im vorigen Jahr darüber geklagt, daß gerade aus diesem Haushaltsansatz wieder Ausgabereste vorhanden seien. Sie haben den Ländern gesagt, eigentlich seien diese doch mehr oder weniger schuld. Ich glaube, hier trifft das gleiche zu, was ich vorhin gesagt habe. Wenn es jahrelang dauert, bis die einfachsten Verwaltungsanordnungen und -bestimmungen an die Länder und Gemeinden kommen, können diese gar nicht planen.
    Sie haben in diesem Jahr einen beinahe lächerlichen Betrag von 1 Million DM in Tit. 960 eingesetzt. Ich habe mich gefragt, wieviel Hilfskrankenhäuser davon gebaut werden sollen. Sie müssen



    Frau Renger
    doch berücksichtigen, daß schon ein normales Einfamilienhaus heute 90 000 bis 100 000 DM kostet. Dazu kommen noch die Kosten für den Grunderwerb. Sehr viel kann man mit dem vorgesehenen Betrag also nicht anfangen. Darum bitten wir Sie, unserem Erhöhungsantrag zuzustimmen. Damit diese Hilfskrankenhäuser auch gleich eingerichtet werden können, haben wir in Ziffer 4 ebenfalls eine Erhöhung des Betrages beantragt.
    Kürzlich las ich die Äußerung einer sehr geschätzten Kollegin, die sich im Zusammenhang mit dem Notdienstgesetz mit dem Schwesternmangel beschäftigte. Auf die etwas vereinfachte Art, dieses Problem im Zusammenhang mit der Notdienstpflicht regeln zu wollen, möchte ich hier nicht besonders eingehen. Nur soviel möchte ich sagen: sehr ernst scheinen Sie es mit dieser Sache doch nicht zu meinen. Sie haben z. B. in Tit. 602 nur einen Betrag von 700 000 DM für die Ausbildung von Schwesternhelferinnen eingesetzt. Ich meine, hier könnte sehr viel mehr getan werden. Ich könnte mir vorstellen, daß sich gerade für diese Aufgabe eine große Zahl von Frauen und jungen Mädchen freiwillig zur Verfügung stellen würden. Um das zu erreichen, bitten wir Sie, der in Ziffer 3 beantragten Erhöhung des entsprechenden Titels zuzustimmen.
    Wir haben vermißt, daß im Einzelplan 36 Mittel für die Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes ausgewiesen sind; das ist ja von außerordentlicher Bedeutung. Die Ärzte sollten unbedingt eine genügende Ausbildung auf dem Gebiete des Strahlenschutzes erhalten. Wir bitten Sie, dem entsprechenden Antrag unter Ziffer 3 zuzustimmen.
    Nach Auffassung meiner Fraktion ist auch der Ausbau des Selbstschutzes der Bevölkerung sehr vernachlässigt worden. Jeder von Ihnen kann sich denken, daß das die wichtigsten Hilfskräfte im Katastrophenfall wären. Deswegen haben wir auch unter verschiedenen Ziffern eine Erhöhung für diese Aufgabe erbeten.
    Besonders dankbar wären wir Ihnen, meine Damen und Herren, für die Akzeptierung des unter Ziffer 10 gestellten Antrags zur Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern in Höhe von 7 Millionen DM. Die Hubschrauber, die hier angeschafft werden sollen, sollen für den zivilen Bevölkerungsschutz zur Verfügung stehen, aber nicht nur für diesen, sondern für den gesamten Katastrophenschutz, auch für die heute so häufigen Verkehrsunfälle usw. Sie wissen, es gibt verschieden Organisationen, die sich damit beschäftigen. Über die Organisationsform der Sache kann man sich einigen. Wir bitten Sie, aber erst einmal diesen Titel zu schaffen.
    Abschließend möchte ich sagen: Ich habe hier nicht jeden einzelnen Änderungsantrag genau begründet. Die Anträge der sozialdemokratischen Fraktion können nur kleine Verbesserungen und Anregungen bei einigen Schwerpunkten sein. Ich darf mich auf den Herrn Berichterstatter, den Kollegen Kreitmeyer, für den Einzelplan 36 beziehen, der in seinem Bericht, wie auch im vergangenen
    Jahr, wiederum sagt, daß ein geschlossenes Notstandsplanungsprogramm der Bundesregierung nicht vorhanden ist. Das ist ein Ausschußbericht und wohl nicht ein persönlicher Bericht.
    Vielleicht, meine Damen und Herren von der Mehrheit bzw. von der Regierung, werden wir im Laufe der Debatte wenigstens noch eine Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD bekommen. Ich glaube, hier gehörte es sich nun wenigstens, daß das getan würde.
    Ich muß leider feststellen, daß die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus dem ersten Gesetz für den zivilen Bevölkerungsschutz in keiner Weise nachgekommen ist, so daß die Bevölkerung noch auf Jahre hinaus im Katastrophenfall völlig schutzlos wäre, und daß die Bundesregierung der militärischen Verteidigung ein unverhältnismäßig höheres Interesse entgegenbringt als der zivilen Verteidigung. Man kann sicher diesen Tatbestand nicht damit abtun, daß es andere Länder gibt, die für die Zivilverteidigung nur genauso viel oder weniger getan haben. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist doch wohl die Situation der Bundesrepublik, und da muß eben mehr getan werden, als bisher geschehen ist.
    Wenn Sie mir das nicht glauben, meine Damen und Herren, dann erlauben Sie mir bitte, Ihnen in Erinnerung zu rufen, daß die Herren Generale Spei-del und Heuringer sehr dringend darauf hingewiesen haben, ,daß der Aufbau des zivilen Bevölkerungsschutzes viel zu schleppend vorangehe. Auch die entsprechenden Stäbe der NATO haben das bemängelt, zwar nicht nur für die Bundesrepublik, aber im besonderen auch für die Bundesrepublik.
    Meine Damen und Herren von der Regierung, Sie tragen zwar die Verantwortung für Ihre Politik; aber Ihre Fehler gehen leider uns alle an, und in diesem besonderen Falle können sie möglicherweise tödlich sein. Bei unseren Vorschlägen handelt es sich um Erhöhungen von kaum 100 Millionen. Wenn ich an die Diskussion von heute vormittag denke und daran, daß das ins Wasser gefallene Regierungsfernsehprogramm wohl schon in der Vorplanung 100 Millionen DM und mehr gekostet hat, dann scheinen mir diese Ansätze für diesen Zweck äußerst gering zu sein. Ich bitte Sie darum, unseren Anträgen zuzustimmen und darüber hinaus, schnell das Notwendige für den Schutz der Zivilbevölkerung zu tun.

    (Beifall bei der SPD.)