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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Conring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Erörterung der Personalangelegenheiten ist der Haushaltsausschuß in diesem Jahre weitherzig gewesen. Ihnen ist vielleicht bekannt, daß insgesamt — außer dem zivilen Sektor des Verteidigungsministeriums — rund 2200 neue Stellen bewilligt worden sind. Davon entfallen auf Beamte etwa 400 und auf Angestellte etwa 1600 Stellen; der Rest sind Arbeiterstellen.
    Der Haushaltsausschuß hat sich zu dieser ihm nicht sehr leichtfallenden Entscheidung hin durchgerungen, weil er sich in zwei der letzten drei Jahre auf Grund der „Überrollung" zu einer zurückhaltenden Beurteilung hatte entschließen müssen und weil sich deshalb ein Personalbedarf angestaut hatte, dem jetzt Rechnung getragen worden ist.
    Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, daß der Haushaltsausschuß die jetzige Situation im Personalkörper durchaus geprüft und sachlich erörtert hat. Er hat den Notwendigkeiten der Verwaltung in einer Weise Rechnung getragen, die sich jeweils nach Prüfung durch den Bundesfinanzminister, durch den Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, durch das Ressort und durch den jeweiligen Berichterstatter ergeben hat.
    Meine Damen und Herren, hier sind jetzt vom Rechtsausschuß Anträge gestellt worden nicht nur zum Einzelplan 06, sondern auch zum Einzelplan 11, die Richterstellen sowohl beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin wie beim Bundessozialgericht in Kassel zu erhöhen. Wir sind der Auffassung, daß es nicht gut wäre, wenn diesen Anträgen stattgegeben würde. Diese Anträge haben den Haushaltsausschuß gar nicht beschäftigen können, weil sie nicht vorgelegt wurden. Ein solches Anliegen steht weder in der Regierungsvorlage, noch ist es von irgendeiner anderen Stelle an uns herangebracht worden. Wenn .sich dadurch eine zwingende Notwendigkeit ergeben hätte und uns ein Antrag vorgelegt worden wäre, hätten wir einem solchen Antrag sicher das notwendige Gehör geschenkt. Jetzt aber im Plenum des Bundestages mit einem solchen Antrag zu erscheinen und in dem einen Fall eine, in dem ande-



    Dr. Conring
    ren Fall zwei Richterstellen mehr zu beantragen, ohne daß das Finanzministerium, ohne daß der Beauftragte für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, ohne daß der Berichterstatter Gelegenheit hatte, diese Angelegenheit zu prüfen, das scheint mir wirklich kein guter Weg zu sein.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wenn wir in Personalangelegenheiten bzw. in Stellenangelegenheiten — denn wir beschäftigen uns im Haushaltsausschuß ja nur mit Stellen, nicht mit den Stelleninhabern — dahin kommen wollten, daß hier im Plenum, von welcher Seite auch immer, bei den Einzelplänen Personalvermehrungen vorgeschlagen werden, die von den zuständigen Stellen der Regierung und vom Parlament selbst, nämlich im Haushaltsausschuß und von dessen Berichterstatter, und vom Bundesrechnungshof nicht überprüft werden, so würden wir einen schlechten Weg einschlagen. Deshalb darf ich Sie dringend bitten, beide Anträge abzulehnen.
    Die Haushaltsverhandlungen der Ressorts für das kommende Jahr 1962 beginnen, glaube ich, im nächsten Monat. Dann wird Gelegenheit sein, diese Anträge für den Etat 1962 anzumelden und nach allen Richtungen zu prüfen. Wenn sie berechtigt sind, kann ihnen stattgegeben werden. Den Anträgen aber ohne eine Prüfung stattzugeben, das müssen wir vom Haushaltsausschuß allgemein ablehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU).



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weitere Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich denke, wir können über beide Anträge gleichzeitig abstimmen.

(Zustimmung.)

Wer den Anträgen Umdruck 779 und Umdruck 780 zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Meine Damen und Herren, ich muß Sie bitten, die Abstimmung dadurch zu wiederholen, daß Sie sich erheben. Wer zustimmen will, erhebe sich! — Es scheinen sich inzwischen einige Damen und Herren anders besonnen zu haben. Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit, das ist klar; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe auf Antrag Umdruck 790 Ziffer 6 zu Tit. 300.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Der Antrag ist schon heute morgen von dem Kollegen Schäfer mitbegründet worden!)

— Der Antrag ist schon begründet. — Soll dazu noch gesprochen werden? — Dann stimmen wir ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe auf den Änderungsantrag Umdruck 790 Ziffer 7 zu Tit. 571. Zur Begründung Herr Abgeordneter Seidel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Max Seidel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion auf Umdruck 790 Ziffer 7 sieht vor,
    daß in Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen- bei der Zweckbestimmung, zu Tit. 571, die jetzt lautet:
    Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen,
    die Worte:
    sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser
    angefügt werden. Der Ansatz von 25 Millionen DM soll um 25 Millionen DM auf 50 Millionen DM erhöht werden. Im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrag von 275 000 000 DM" ersetzt.
    Meine Damen und Herren, bei diesem Antrag handelt es sich darum, daß bei der Darlehnsgewährung auch die kommunalen Krankenhäuser und die Knappschaftskrankenhäuser einbezogen werden sollen.
    Es ist etwas schwierig, in diesem Hohen Hause bei der Schranke, die sich die Mehrheitspartei bei der Haushaltsberatung hier wohl gesetzt hat, nämlich nur noch Anträge, die die Unterschrift von „Dr. Krone und Fraktion" tragen, anzunehmen, solche Anträge zu vertreten. Um der Sache willen tue ich es trotzdem; denn es ist eine Tatsache, daß die Entwicklung des Krankenhauswesens und unser Wirtschaftsaufstieg nicht recht zusammenpassen. Wir haben keine Rekordzahlen für Neubauten von Krankenhäusern, wir haben keine Rekordzahlen hinsichtlich der Rationalisierungs- und Modernisierungsbestrebungen für die Krankenhäuser; wir haben auch keine Rekordzahlen hinsichtlich der Anschaffung von Spezialausstattungen für die Krankenhäuser. Wir wissen das, und wir sind uns auch darüber im klaren, daß von Krankenhaus zu Krankenhaus sehr deutliche Niveauunterschiede bestehen. Die Öffentlichkeit hat an dieser Frage ein sehr großes Interesse; sie wünscht, daß diese Mängel, die im Krankenhauswesen heute noch vorhanden sind, beseitigt werden. Jede Haushaltsberatung in den Gemeinden wird das bestätigen.
    Meine Damen und Herren, daß die Öffentlichkeit dafür ein Interesse hat, liegt schon allein daran, daß mindestens 7 Millionen Kranke im Jahr stationär behandelt werden. Jeder dieser Kranken wünscht im Krankenhaus die Gewähr geboten zu bekommen, dem jeweiligen Stand der Medizin entsprechend behandelt zu werden. Wir alle wissen, daß im Krankenhauswesen noch große Mängel vorhanden sind. Einmal ist es die große Zahl fehlender Betten, die zwischen 30 000 und 40 000 liegt, zum anderen sind es die in erheblichem Maße fehlenden medizinisch-technischen Einrichtungen. Außerdem ist bekannt, daß der bauliche Zustand mancher Krankenhäuser sehr zu wünschen übrigläßt. Diese Mängel können natürlich nur durch den Bau neuer Krankenhäuser beseitigt werden, wobei es noch wichtig wäre, den Versuch zu machen, mehr Alterskrankenhäuser als bisher zu errichten. Was



    Seidel (Fürth)

    wir also brauchen, ist vor allen Dingen der Bau neuer Krankenhäuser, die Substanzerhaltung und die Weiterentwicklung auf diesem sehr wichtigen Gebiet.
    Die Frage ist, ob der Bund hierbei eine Hilfe leisten kann. Schon im Mai 1957 wurde vom Bundestag ein Antrag angenommen, der die Regierung aufforderte, einen umfassenden Bericht über die gegenwärtige Situation des deutschen Krankenhauswesens vorzulegen. Dieser Antrag des Bundestages — der einstimmig angenommen worden war — wurde im Juni 1958 wiederholt. Das Bundesministerium des Innern hat am 8. April 1959 an den Ausschuß für Gesundheitswesen und für Sozialpolitik einen Zwischenbericht gegeben. Seitdem aber war von einem umfassenden Bericht in diesem Hohen Hause nichts mehr zu sehen. Deshalb ist meine Frage: kommt dieser Bericht noch einmal in dieses Hohe Haus, und welches Ministerium ist federführend und verantwortlich für diese Berichterstattung?
    Die Regierung hatte auf Grund des Zwischenberichts Konsequenzen in dieser Sache gezogen und im Jahre 1960 im Einzelplan 06 im außerordentlichen Haushalt Darlehen in Höhe von 25 Millionen DM ausgewiesen, die sechs Jahre lang wiederholt werden sollen; also ein Gesamtbetrag von 150 Millionen DM in sechs Jahren. Es handelt sich hier — noch einmal sei es gesagt — nicht um Zuschüsse, sondern um Darlehen. Diese Darlehen werden für einen Nachholbedarf gegeben, der unbestreitbar ist. — So weit, was diese ersten Ansätze von seiten der Bundesregierung betrifft, hier Hilfe zu leisten, so gut.
    Aber wie immer bei solchen von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen sind das im Grunde genommen nur halbe Maßnahmen. Denn von dieser Darlehnsgewährung können nicht alle Krankenanstalten profitieren, sondern nur die freien gemeinnützigen Krankenanstalten und die privaten, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Ausgeschlossen bleiben bei der Regelung der Bundesregierung die kommunalen und die Knappschaftskrankenhäuser. Von den 550 000 Betten, die es in den Krankenhäusern im Bund gibt, befinden sich 56% im öffentlichen Bereich, 38% in den freien gemeinnützigen Krankenhäusern und 6% in den privaten. Bei diesem Verhältnis ist es doch ganz klar und unbestreitbar, daß ,die öffentlichen Krankenhäuser in diese Hilfe mit einbezogen werden müßten. Der Ausschluß der kommunalen und der Knappschaftskrankenhäuser erscheint nicht begründet. Vor allen Dingen hat die Öffentlichkeit kein Verständnis dafür.
    Meine Damen und Herren, wenn Steuermittel überhaupt für eine Sache dringend ausgegeben werden müßten, dann für diesen Zweck. Ich glaube, daß hier nicht mal große Mittel notwendig sind; denn die Darlehen fließen wieder zurück. Es ist aber ein billiges Geld, und gerade für diesen Zweck ist billiges Geld dringend notwendig. Weil dieser Antrag also, auf längere Zeit gesehen, keine wesentlichen Haushaltsmittel erfordert, weil diese Mittel einem Teil der 7 Millionen Kranken nutzen können und weil wir im allgemeinen unser Gesundheitswesen
    mehr fördern sollten, möchte ich das Hohe Haus bitten, diesen Antrag anzunehmen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Niederalt: Herr Kollege Seidel, wie steht es denn mit der Verfassung? Haben Sie darüber schon einmal etwas nachgedacht?)