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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Dr. Hermann Mathias Görgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSUS)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, hier nicht gegen die Bundesfreundlichkeit oder gegen die Länderfreundlichkeit zu verstoßen, wenn ich Sie kurz mit einem Thema vertraut mache, das uns auf Grund der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Ausbau der wissenschaftlichen Einrichtungen alle angehen sollte. Es kann wohl kein Zweifel darüber sein, daß diese Empfehlungen, auf mehr als 500 Seiten, sicherlich eine ganz hervorragende organisatorische Leistung darstellen und daß man auf Grund dieser Empfehlungen in den nächsten Jahren mit dem Ausbau unserer wissenschaftlichen Einrichtungen bestimmt einen wesentlichen Schritt weiterkommen wird.
    Ich habe mir aber erlaubt, diese Empfehlungen einmal daraufhin zu prüfen, was sie für das Gebiet der Publizistik vorsehen. Da finde ich nun auf Seite 91 unter dem Titel „Zeitungswissenschaft" ganze zwei Zeilen, die besagen: „Es wird empfohlen, dieses Sondergebiet weiterhin an den Universitäten Berlin und München zu pflegen." Meine Damen und Herren, es ist etwas überraschend, daß in einer wissenschaftlichen Publikation — die Empfehlungen wollen ja als solche angesehen werden — Feststellungen dieser Art enthalten sind; denn



    Dr. Görgen
    einmal ist die Zeitungswissenschaft kein „Sondergebiet" mehr, sondern ist längst in das allgemeine Gebiet der Publizistik einbezogen; zum anderen ist noch überraschender, daß der Wissenschaftsrat offenbar übersehen hat, daß es außer den Universitäten Berlin und München eine ganze Reihe von Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen gibt, die sich mit dem Gebiet der Publizistik befassen. Da haben wir das Hans-Bredow-Institut für Rundfunk und Fernsehen in Hamburg, das Institut für Publizistik an der Universität Münster, das Institut für Publizistik in Nürnberg, das Institut für Publizistik in Wilhelmshaven und noch einige Spezialinstitute für Publizistik. Nun, wenn diese Empfehlungen dem Ausbau der wissenschaftlichen Einrichtungen dienen, dann sollte doch diese sehr spärliche Erwähnung, dazu noch mit einer so einschränkenden Bezeichnung „Zeitungswissenschaft", hier einmal einer Prüfung unterzogen werden. Ich kann nur sagen, daß es sich um eine sehr unzureichende Charakterisierung handelt, andererseits aber um ein Problem, das nicht nur uns in diesem Hohen Hause, sondern ebenso selbstverständlich die Länder und vor allem die autonomen Hochschulen und Universitäten angeht; denn die Publizistik ist ja nun mittlerweile eine eigene Wissenschaft geworden. Sie hat eine eigene Theoretik entwickelt, die die Funktionsweise der Gesamtheit der publizistischen Mittel aufklärt, und sie hat vor allem in ihrem praktischen Teil eine Methodenlehre der publizistischen Arbeit aller Art sowie eine spezielle Verfahrenslehre für jedes einzelne publizistische Organ entwickelt.
    Diese Publizistik ist wichtig für unsere staatsbürgerliche Erziehung. Sie ist zum großen Teil die Voraussetzung für all das, was im öffentlichen Leben an politischer Erziehung geleistet wird. Die Bundeszentrale, die Politischen Akademien, die Staatsbürgerlichen Vereinigungen, sie alle greifen auf politisch gebildete Publizisten zurück, und ich darf darauf hinweisen, daß diese Publizistik mittlerweile für uns auch deshalb wichtig geworden ist, weil zahlreiche ausländische Studenten zu uns nach Deutschland kommen, um nicht nur das Handwerk der Massenmedien zu erlernen, sondern auch, um in die Forschung und Lehre der publizistischen Wissenschaften eingeführt zu werden. Da ist es doch sehr überraschend und zugleich beschämend für uns, daß zahlreiche dieser Studenten bei uns überhaupt keine Möglichkeit des Studiums finden, daß jedenfalls diejenigen, die das Handwerk der publizistischen Massenmedien erlernen wollen, keine Möglichkeiten dazu in Deutschland haben.
    Hier müssen wir feststellen, daß diese Studenten z. B. in die Ostzone abwandern, wo sie an der KarlMarx-Universität in Leipzig eine vollausgebildete Fakultät für Publizistik vorfinden, die sich schon im Jahre 1958 gerühmt hat, über einen Millionen-Etat zu verfügen, und die unter anderem 5 Professoren, 7 Dozenten, 5 Lektoren, 6 Oberassistenten, 28 Assistenten, insgesamt 60 wissenschaftliche Kräfte, außer 55 weiteren Arbeitern und Angestellten beschäftigt.
    In den Statuten dieser Fakultät ist etwas gesagt, was sicherlich zum Teil auch auf uns zutreffen
    könnte, jedenfalls auf das Bildungsziel dieser wissenschaftlichen Einrichtung. Da heißt es, der Journalist solle
    ein Höchstmaß an Kenntnissen und politischem Bewußtsein mit Ideenreichtum, schöpferischer Initiative und mitreißender Gestaltungskraft verbinden.
    Meine Damen und Herren, ich will hier nicht alle einzelnen Zahlen über das nennen, was heute auf diesem Gebiet sowohl in der romanischen als auch in der angelsächsischen Welt geschieht. Tatsache ist jedenfalls, daß wir doch sowohl den Wissenschaftsrat als auch die Länder und die Universitäten bitten sollten, dem Gebiet der Publizistik sehr große Beachtung zu widmen und dafür zu sorgen, daß sie in Zukunft endlich jene Stellung im Kreise der Wissenschaften an den deutschen Hochschulen erringt, die sie verdient. Es ist zweifellos, wie es Erich Feldmann einmal festgestellt hat, ein gewisses Mißtrauen in der gelehrten Welt gegen die Wissenschaft der Publizistik zu verzeichnen, ein Mißtrauen, das nur aus alten Vorurteilen erklärt werden kann. Er bezeichnete diese Priviligierung der Geisteskultur als das „humanistische Vorurteil". Es heißt dort weiter:
    Die Weigerung des Menschen, seinen Geist zur Regelung seines Lebens einzusetzen, ist in der Medizin überwunden, wo es um die Selbsterhaltung der leidenden Person geht. Sie muß der Einsicht Platz machen, daß auch für die Selbsterhaltung der Gesellschaft in einer vernünftigen Daseinsordnung der Geist verantwortlich bleibt und die Macht regulieren muß. ... Zu den geistigen Kräften, die auf das kulturelle Leben und Schaffen der Menschheit einwirken, gehören die Großmächte der Kommunikationsmittel Presse, Rundfunk, Fernsehen, Film. Ihrer Erforschung und Gestaltung muß sich zu ihrem Teile die Publizistik widmen, die damit zur sittlichen und kulturellen Lebensordnung aufgerufen ist. Die gewaltige geistige Rüstung der totalitären Mächte zur Beeinflussung und Lenkung der Massen durch Druck- und Bildkünste sollte uns endlich bestimmen, ihr eine eigene publizistische und kulturelle Rüstung entgegenzusetzen.
    Ich möchte daher hier der Meinung Ausdruck geben, daß es an der Zeit ist, daß sich der Wissenschaftsrat mit den Massenmedien beschäftigt und daß er ihnen endlich den Platz an den Universitäten sichert, den wir ihnen aus wissenschaftlichen und politischen Gründen gesichert sehen wollen.
    Es sei an dieser Stelle auch noch dem Bundesinnenministerium dafür gedankt, daß es bisher in sehr verständnisvoller Weise Forschungsaufgaben aus dem Gebiet des Films und des Fernsehens unterstützt hat.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen; ich komme jetzt zu den Abstimmungen. Wir werden zunächst mit der Wiederholung der Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 790 Ziffer 2 beginnen. Die Begründung ist erfolgt, die Aussprache ist abgeschlossen. Das Haus



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
ist über der Abstimmung über diesen Änderungsantrag auseinandergegangen.
Für den, der sich notieren möchte, wie weiter verhandelt wird, sage ich folgendes: Zunächst also ohne weitere Debatte direkte Abstimmung über den Antrag Umdruck 790 Ziffer 2. Es folgt der Antrag Umdruck 804. Er ist begründet, aber die Aussprache ist noch offen. Dann geht es weiter mit den Anträgen auf den Umdrucken 790 Ziffer 3, 799 (neu), 790 Ziffer 4 und 790 Ziffer 5.
Zunächst zur Abstimmung über den Antrag Umdruck 790 Ziffer 2. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen will, gebe bitte ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag Umdruck 790 Ziffer 2 ist abgelehnt.
Jetzt kommt der Änderungsantrag Umdruck 804 der Fraktion der CDU/CSU; Herr Abgeordneter Dr. Stoltenberg hat ihn begründet. Ich gebe das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben soeben unseren Antrag abgelehnt. Was Sie mit Ihrem Antrag Umdruck 804 einleiten wollen, können wir unter keinen Umständen billigen. Es ist gar nichts anderes als der Versuch, die Stipendienregelung des Honnefer Modells in eine Darlehensregelung umzumodeln. Sie selbst sagen gleich eingangs, ein Teil betrag von 4 Millionen DM aus den für das Honnefer Modell zur Verfügung stehenden Mitteln solle dafür verwendet werden. Ich darf daran erinnern, daß wir im Haushaltsausschuß über dieses Problem gesprochen haben. Ich darf daran erinnern, daß die Sätze von 200 auf 245 DM erhöht wurden. Wir hatten damals den Antrag gestellt, schon für das Wintersemester die erhöhten Sätze zu bewilligen. Die Mehrheit des Hauses hat, obwohl die Mittel zur Verfügung standen, dem nicht entsprochen. Demgemäß sind die Studenten für das Wintersemester 1960/61 nicht in den Genuß der erhöhten Sätze gekommen, sondern können sie frühestens zum Sommersemester bekommen; ein außerordentlich bedenkliches Verhalten der Mehrheit dieses Hauses!

    (Beifall bei der SPD.)

    Nun hat Herr Kollege Stoltenberg vor wenigen Tagen eine Pressekonferenz oder eine Presseverlautbarung gemacht, und da wird es nun so dargestellt, als ob man jetzt sogar noch etwas Zusätzliches tun wolle, indem man über das Honnefer Modell hinaus noch Darlehen geben wolle. Genau das Gegenteil tut man. Man baut das Honnefer Modell ab und wandelt es in Schulden für den Studenten um.
    Wir haben heute — das kommt durchaus richtig an, meine Damen und Herren von der CDU/CSU — vom Verband Deutscher Studentenschaften ein Telegramm bekommen, das ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten vorlesen darf:
    Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
    Wir dürfen Sie von dem am Abend des 8. März
    von der Mitgliederversammlung des Verbandes
    Deutscher Studentenschaften einstimmig gefaßten Beschluß unterrichten und Sie um Ihre Unterstützung bitten. Anläßlich der zweiten Lesung des Haushalts 1961 im Deutschen Bundestag protestiert der Verband Deutscher Studentenschaften gegen die Pläne der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, statt der bereits im Haushaltsjahr 1961 dringend notwendigen Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Studentenförderung nach dem Honnefer Modell eine zusätzliche Darlehensvergabe einzuführen. Der Verband Deutscher Studentenschaften weist darauf hin, daß er bereits genau begründete Vorschläge zu dieser als erforderlich anerkannten Maßnahme vorgelegt hat. Der Verband Deutscher Studentenschaften weiß sich in dieser Forderung einig mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz und dem Wissenschaftsrat.
    Meine Damen und Herren! Die Bemessungsgrundlage für das Honnefer Modell bedarf der Revision. Man hat, grobgesagt, ungefähr den dreifachen Richtsatz des Fürsorgerichtsatzes zugrunde gelegt. Durch das Anheben der Löhne und Gehälter ist nun ein Teil der Angehörigen der Familien nicht mehr in den Genuß der Stipendien gekommen. Statt 19 % der Studenten werden jetzt nur noch 15% gefördert. Sie sind nun offensichtlich der Meinung, daß es durchaus richtig ist, die Stipendien abzubauen. Wenn wir das tun, dann tun wir es im Gegensatz zu allen anderen europäischen Kulturnationen, bei denen es eine Ehre ist, Stipendiat zu sein, und bei denen man sich bemüht, möglichst viele auf diesem Wege noch zusätzlich zum Studium zu bringen.
    Hier geht es um die sogenannten Mittelschichten, meine Damen und Herren, um die Mittelschichten, die nach ihrem Einkommen und nach den Richtsätzen des Honnefer Modells nicht in den Genuß der Stipendien kommen können. Unser Antrag, den Sie abgelehnt haben, geht ganz genau darauf hinaus, diesen Mittelschichten zu helfen, indem die Sätze im Wege der Richtlinien ungefähr so aussehen sollen, wie Sie hier in Ihrem Antrag sagen. Aber der grundsätzliche Unterschied ist der, daß wir der Auffassung sind, daß es zusätzlich geschehen soll und nicht zum Abbau des Honnefer Modells und der Studienförderung. Deshalb bitten wir Sie, den Antrag nicht anzunehmen.

    (Beifall bei der SPD.)