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ID0314809700

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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Abgeordneter Gewandt.


Rede von Heinrich Gewandt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Dr. Arndt, ist Ihnen bekannt, daß Karlsruher Entscheidungen von einigen Ihrer Parteigenossen schon anders beurteilt worden sind, daß Herr Dr. Nevermann, der heutige Bürgermeister von Hamburg vor drei Jahren in der 18. Sitzung der Hamburger Bürgerschaft von der Regierungsbank aus ein Karlsruher Urteil als erbärmlich bezeichnete, nämlich das Karlsruher Urteil in Sachen Volksbefragung?

(Zurufe von der SPD: Er hat vorhin geschlafen! — Er war vorhin nicht da!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Aber, Herr Gewandt, ich habe mich ja vorhin schon über Herrn Renner ausgesprochen und kann Ihnen nochmals wiederholen, daß ungehörige und ebenso zu beanstandende Ausdrucksweisen in Länderparlamenten keine schlechten Sit-



    Dr. Arndt
    ten in diesem Hause, das der Bundestag ist, und bei der Bundesregierung erlauben. Es ist doch keine Entschuldigung, sich auf andere böse Buben zu berufen!

    (Sehr gut! bei der SPD und Heiterkeit.)

    Bringen Sie das doch in der Bürgerschaft von Bremen und im Landtag von Baden-Württemberg zur Sprache und auch bei Ihren eigenen Parteifreunden, die meinem Kollegen Viktor Renner im baden-württembergischen Landtag heftigen Beifall geklatscht haben!

    (Beifall bei der SPD.)

    Mit solchen Dingen können Sie doch hier nicht kommen. Hier sollte man das nicht tun. Sie werden meiner Fraktion und meiner Partei in keinem Verfahren — so bitter uns das manchmal angekommen ist auch nur eine Silbe der Kritik an einem uns selbst betreffenden Urteil nachweisen können. Das gibt es nicht! Das ist doch das Entscheidende, wie wir uns hier in dieser Sache betragen.
    Noch eines zu dem Urteil, weil ich es katastrophal finde, daß Herr Dr. Schröder vor der deutschen Öffentlichkeit den Eindruck erwecken will, als ob es kein größeres Unglück gäbe als das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, etwa indem er sagt, man habe noch das Wenige, was in Weimar gewesen sei, demontiert. Das stimmt doch einfach nicht. Das Urteil gibt einen objektiven Bericht über die Rechts- und Streitlage in der Zeit der Weimarer Republik; es gibt ihn aus dem sachlichen Grunde, um darzustellen, daß sich in den wenigen unglücklichen Jahren des Weimarer Rundfunks kein Staatsgewohnheitsrecht gebildet haben kann, das etwa noch überhängt und auf das man sich heute gegenüber den klaren Entscheidungen des Bonner Grundgesetzes berufen könnte. Also, diese Erklärungen hier, daß man Weimar demontiert habe, daß das Urteil einem mit Angst und Bange erfülle, daß es nach dem Urteil keine nationale Repräsentanz mehr gebe, das ist doch alles nicht wahr. Es findet sich in dem Urteil auch nicht das Wort von der Kulturhoheit. Das hat seinen sehr guten Sinn, den ich Ihnen jetzt erklären will.
    Ich komme damit auf das zurück, was ich eingangs sagte, daß ich nämlich verfassungsgerichtliche Vertretungen nicht zu übernehmen pflege, ohne mich selbst voll und ganz mit der Sache zu identifizieren. Daher bin ich auch gezwungen, solche Aufträge von ganz klaren Bedingungen abhängig zu machen. Ich habe, als ich den heiklen Auftrag bekam, ein Land in dem Konkordatsprozeß zu vertreten, zur Bedingung gemacht, daß in der mündlichen Verhandlung kein Angriff auf die katholische Kirche unternommen werden und daß kein Wort fallen dürfe, das einen Katholiken in seinen religiösen Gefühlen zu verletzen auch nur denkbar sei.

    (Abg. Dr. Kanka: Allein schon die Forderung!)

    Sie werden in den vierbändigen Konkordatsprozeßverhandlungen auch kein solches Wort finden.

    (Abg. Dr. Kanka: Es ist erstaunlich, daß Sie das verlangen mußten!)

    — Nein, das ist nicht erstaunlich, Herr Kollege Kanka. Ich wünsche nur, Klarheit zu haben, und, bitte, drehen Sie mir nicht in dieser Weise die Worte im Munde herum!

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe in diesem Verfahren Gewicht darauf gelegt, daß das Wort „Kulturhoheit" in der mündlichen Verhandlung nicht fällt, weil es ein politisches Schlagwort mit äußerst unbestimmten Rändern ist; im übrigen ein verstaubtes und altmodisches Schlagwort. Es geht in diesem Verfahren ausschließlich um die nüchtern-rechtliche Frage der Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Verwaltung im Bereich des Fernsehens nach dem Grundgesetz und um nichts anderes. Darum finden Sie das Wort auch nicht im Urteil; denn auch das Gericht hat sich offenbar eine gleiche Meinung zu eigen gemacht.
    Das Wort „Kulturhoheit" ist nur 'einmal erwähnt worden, als der Herr Chefdelegierte der Bundesregierung meinte sagen zu können, daß der Verzicht auf den Begriff der Kulturhoheit offenbar eine Art Rückzug der Länder ankündigen solle, womit er sich in voller Breite im Irrtum befand.
    Auf der berühmten Seite 33, die Sie immer zitieren, steht etwas völlig Selbstverständliches, worüber die ganze deutsche Staatsrechtswissenschaft einig ist, nämlich daß das Bonner Grundgesetz so verfährt, daß der Bund Kompetenzen zur Gesetzgebung und zur Verwaltung ausschließlich hat, soweit sie ihm nach dem Grundgesetz — dabei gewiß auch nach den allgemeinen Prinzipien des Grundgesetzes— verliehen sind. Das Gericht hat hinsichtlich der nationalen Repräsentanz, die Ihnen so viel Kopfzerbrechen zu bereiten scheint, lediglich erklärt, daß dieser Begriff politischer Art sei und rechtlich so wenig definierbar sei, daß man ihn nicht zum Ausgangspunkt einer Kompetenzverteilung machen könne, weil man andernfalls, da auch das gesamte Schul-, Erziehungs-, Unterrichts- und Hochschulwesen ja zur nationalen Repräsentanz gehöre, das ganze Grundgesetz in seiner Kompetenzverteiteilung aus den Angeln heben könne. Ich glaube, das ist eine Erwägung des Gerichts, gegen deren Richtigkeit nichts einzuwenden ist. Der Herr Bundesminister des Innern hatte keinerlei Veranlassung, hier in solche Kassandrarufe auszubrechen. Nicht Karlsruhe ist ein Unglück, sondern ein Unglück waren die Ratschläge, die Sie in einer nicht zu verantwortenden Weise im Sommer vorigen Jahres dem Bundeskanzler gegeben haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Damit will ich diese Ausführungen abschließen. Ich bin überzeugt, daß Sie auch bei Ihrer demonstrativen Haltung der Verzweiflung, die Sie hier an den Tag legen

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

    — manchmal kommt das Verzweifeln auch in einem übermäßigen Klatschen zum Ausdruck —,

    (erneutes Lachen bei der CDU/CSU)

    in Ihrem Herzen — hoffentlich — sehr weitgehend auf der anderen Seite der Barrikade stehen

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)




    Dr. Arndt
    und daß Sie auch in camera caritatis mit Ihrer Bundesregierung sprechen und sagen werden: Das sollte nicht mehr vorkommen. Das will ich doch hoffen.
    Aber nun zum Schluß noch zu einem ganz anderen Thema! Der Herr Bundesminister des Innern hat hier den sehr schwerwiegenden und ebenso unbegründeten Vorwurf erhoben, meine Freunde hätten meinem Kollegen Merten in einer die Meinungsfreiheit antastenden Weise den Mund verboten und seine Auffassung unterdrückt. Das ist doch einfach nicht wahr! Worum hat es sich gehandelt? Es ging darum, in der von der Bundeszentrale für Heimatdienst, die ein paritätisch zusammengesetztes Unternehmen ist, herausgegebenen überparteilichen Zeitschrift „Das Parlament" in der Streitfrage des Notstands die Stimme der Regierung und die Stimme der Minderheit einander gegenüberzustellen. Es gehört im Elementarsten zum ABC der Demokratie, daß die Mehrheit sich niemals gegenüber der Minderheit das Recht der Abwahl herausnehmen darf.
    Diejenigen unter uns, die im Wirtschaftsrat waren, werden sich noch an jenen Vorfall erinnern — es war damals im Wahlprüfungsausschuß —, daß die Hamburger Bürgerschaft eine Nachwahl zum Wirtschaftsrat vorzunehmen hatte und daß die Minderheit Herrn Bucerius vorschlug, die Mehrheit aber sagte: Nein, der Herr Bucerius paßt uns nicht; wir nehmen den Herrn Scharnberg, der ist uns lieber. Beide Herren, Herr Bucerius und Herr Scharnberg, kamen nach Frankfurt, und der Wahlprüfungsausschuß des Wirtschaftsrates sagte einstimmig, es gehöre zum Alphabet der Demokratie, daß die Mehrheit nicht in die Autonomie der Minderheit eingreifen dürfe und daß es ausschließlich Sache der Minderheit in der Hamburger Bürgerschaft sei, wen sie zu ihrem Delegierten im Frankfurter Wirtschaftsrat zu bestimmen wünsche.
    Und so ist es auch beim „Parlament". Wer dort für die Sozialdemokratie in der Weise zu Wort kommen soll, daß es heißt: Das ist mindestens die Mehrheitsmeinung oder die offiziöse Meinung der Partei als solcher, den muß die Partei selber vorschlagen. Da können nicht Sie als Minister erklären: Den suche ich mir aus, so wie es mir paßt. Damit greifen Sie in die Meinungsfreiheit und in die Autonomie einer Minderheit ein.

    (Abg. Dr. Schäfer: Sehr richtig!)

    Sie können nicht uns den Vorwurf machen, wir hätten hier irgend etwas unterdrücken wollen. Denn es gilt natürlich in allen Parteien mit Recht, daß man Gewicht darauf legt, daß sich jemand, wenn er Sprecher für die Partei sein soll, auch mit der Mehrheitsmeinung der Partei in Einklang befinden muß.
    Ich sage Ihnen jetzt etwas Indiskretes. Aber es ist jetzt ein konkreter Fall. Die im Rechtsausschuß des Bundestages vereinigten Abgeordneten haben einstimmig eine Reihe von Änderungsanträgen zum Etat beschlossen und eingereicht, und wir haben auch einmütig in Abwesenheit der Frau Kollegin Dr. Schwarzhaupt den Wunsch ausgedrückt, Frau Kollegin Dr. Schwarzhaupt möchte zwei dieser Anträge demnächst bei den Haushaltsberatungen hier
    im Plenum begründen. Frau Kollegin Schwarzhaupt hat gebeten, als Stellvertretende Vorsitzende ihrer Fraktion von einem solchen Auftrag befreit zu bleiben, weil ihre Fraktion beschlossen habe, keinen Erhöhungsanträgen mehr zuzustimmen. Wir sehen das nicht als eine Unterdrückung der Meinung von Frau Kollegin Schwarzhaupt an, sondern wir respektieren, daß sie sich hier mit ihrer Fraktion, die sie als Stellvertretende Vorsitzende repräsentiert, nicht in einen Widerspruch zu setzen wünscht, obgleich sie hoffentlich bei den Anträgen konkreter Art anderer Auffassung ist als die Mehrheit ihrer Fraktion. Also lassen wir doch die Kirche im Dorf, reden wir doch fair miteinander und erzählen Sie hier nicht Dinge, daß wir uns an der Meinungsfreiheit versündigten, wenn wir nach dem handeln, was wir in einer parlamentarischen Demokratie als ein ABC ansehen, nämlich daß die Minderheit autonom ist und ihr Sprecher nicht von einem Minister oder von außen her bestimmt werden kann. Ich glaube und hoffe, daß diese ganzen sehr unerfreulichen Auseinandersetzungen einen Sinn haben könnten, wenn die Elementaria der Demokratie etwas besser begriffen würden als bisher.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Denken Sie daran!)