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ID0314808700

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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte zu Beginn meiner Ausführungen ein persönliches Wort, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Meine zur Erledigung eines Zwischenfalles beizutragen. Ich will Ihnen dazu zweierlei sagen, vorweg erstens mein Ergebnis und zweitens danach auch meine Motive, die Sie kennen müssen.
    Mein Ergebnis sorgfältiger Überlegung ist das: Ich werde mich freuen, meinen Vorwurf gegen Herrn Dr. Schröder zurückzunehmen, und ich werde auch gern mein Bedauern vor diesem Hause erklären, vorausgesetzt, daß in gleicher Weise auf meine Bereitschaft hin nunmehr zuvor auch Herr Dr. Schröder nicht ansteht, die Ausdrücke, die ich als persönliche Kränkung empfinden mußte, seinerseits ebenso zu widerrufen und seinerseits ebenso zu bedauern.
    Ich werde Ihnen auch meine Motive dazu sagen. Ich kann nicht umhin, einen Ausdruck wie Rabulistik, auch wenn er ursprünglich aus dem Lateinischen stammt, dahin zu empfinden, daß er bei uns in Deutschland eine stark antisemitische Färbung angenommen hat. Das mag Herr Dr. Schröder nicht gemeint haben, das mag er nicht bedacht haben. Aber dann wird es an ihm sein, das zu sagen; und ich werde diese Erklärung gern akzeptieren. Aber Sie müssen mein Motiv kennen, daß für mich der Vorwurf der Rabulistik in jedem Fall ein kränkender persönlicher Vorwurf ist, auch dann, wenn es sich dabei nicht um einen antisemitischen Beigeschmack handelt, da ich, nach ,dem, wie dieser Ausdruck bei uns in Deutschland viele Jahre hindurch mindestens mißbraucht worden ist, ihn nicht ohne einen antisemitischen Akzent erleben kann. Sie werden einem Menschen, der zwölf Jahre hindurch aus Gründen der angeblichen Rasse mit seiner Frau und seinen Kindern bis zur Freiheitsberaubung und der Gefahr der Ermordung hin verfolgt worden ist, einem Menschen gegenüber, dessen jüdische Blutsverwandtschaft bis zum letzten in Deutschland ermordet wurde, nicht zumuten können, daß er sich



    Dr. Arndt
    einen Vorwurf persönlicher Art gefallen läßt, der auch nur den leisesten Anklang an Antisemitismus hat. Ich glaube, das werden Sie mir zugestehen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich glaube, Sie werden auch mit mir empfinden, daß mich das etwas gekostet hat. Aber ich tue es im Dienste an der gemeinsamen Demokratie und im Dienste an dem Ansehen dieses Hauses, daß ich sage, ich bin bereit, hier jede Genugtuung zu geben, wenn ich sie gleichzeitig von der anderen Seite in der von mir vorgeschlagenen Art auch bekomme. Ich glaube, daß niemand mir verweigern wird, auf eine solche Brücke treten zu können.
    Das mußte ich sagen, damit ich jetzt unbeschwert davon — ich überlasse es Herrn Dr. Schröder, wie er sich dazu stellen will — nun zur Sache kommen kann.
    Herr Kollege Barzel hat unsere Auseinandersetzungen über den Haushaltsplan des Bundesministers des Innern — und dabei spielt natürlich das Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts eine beträchtliche Rolle — mit einem weltanschaulichen Tiefgang zu beschweren versucht, indem er meinte, die Sozialdemokraten könnten über das Urteil gewiß jubilieren, denn sie bekämen nun hier einen vorletzten Relativismus in den Sendungen, wie sie ihm huldigten. Nun, Herr Kollege Barzel, ich will Ihnen eines sagen: über vieles in diesem Urteil jubiliert niemand, und es ist gar kein Anlaß dazu, zu jubilieren. Das hat auch der Pressedienst meiner Partei sofort gesagt. Als wir die Begründung dieses Urteils gehört hatten und dann in kleinerem Kreise zusammensaßen, meinten wir untereinander — ich sage das hier mit aller Offenheit —, es sei doch für jeden deutschen Staatsbürger und Demokraten ein unangenehmes Erlebnis, daß eine Regierung — selbst wenn es eine gegnerische ist — sich von einem Gericht — nach meiner Auffassung legitim und berechtigt — so etwas sagen lassen muß. Das war unter allen Umständen zunächst ein niederschmetternder Eindruck. Also zum Jubilieren ist hier gerade nach solcher Richtung hin keine Veranlassung.
    Sie haben dann einiges über den vorletzten Relativismus und darüber gesagt, daß das Urteil jetzt Anlaß gebe — ich darf einmal einen etwas extremen Ausdruck gebrauchen —, die Sendungen des Hörfunks und des Fernsehfunks gewissermaßen geistig zu kastrieren. Das ist weder der Sinn des Urteils, noch würde die Sozialdemokratische Partei Deutschlands etwas Derartiges begrüßen.
    Was Sie aus meinem Wiesbadener Vortrag über Humanität glaubten zitieren zu können, war zu einem Teil verfehlt und zum anderen Teil genau das Entgegengesetzte dessen, was ich in Wiesbaden gesagt habe. Ich hörte schon gesprächsweise von Ihnen, daß Sie den Wortlaut meines Vortrages gar nicht kennen.

    (Abg. Dr. Barzel: „Vorwärts"!)

    — Ich weiß nicht, ob der Wortlaut im „Vorwärts"
    abgedruckt war. Ich werde Ihnen gerne — der Vortrag ist gedruckt im Buchhandel erschienen — noch heute einen Abdruck meiner Rede übergeben; denn wie gesagt, es steht etwas anderes und im wesentlichen genau das Entgegengesetzte von dem darin, was Sie gesagt haben. Es heißt in meinem Vortrag weder, daß es in der Politik nur vorläufige Antworten gebe oder daß die Politik im Vorletzten angesiedelt sei, noch wird von mir ein „vorletzter Relativismus" vertreten, noch gar — und das ist das Gravierendste, was Sie mir, entschuldigen Sie, unterstellt haben — wird hier der Verzicht auf letzte Wahrheiten verlangt, sondern der Ausgang der Gedanken, die ich mit Zustimmung meiner Parteifreunde vertreten habe, ist ein ganz anderer. Ich bin bisher überzeugt gewesen und habe mich bisher in dieser Überzeugung auch nicht erschüttern lassen, daß nach der einmütigen Glaubensauffassung aller christlichen Bekenntnisse diese Welt eine Interimswelt ist. Ich habe noch nie gehört, daß eine der christlichen Konfessionen eine andere Meinung vertritt.
    In Anknüpfung an ein Wort über das Vorletzte habe ich dann Ausführungen gemacht. Dieses Wort vom Vorletzten stammt von Dietrich Bonhoeffer aus seinen Tagebüchern während des Krieges, und für diejenigen unter uns, die es nicht wissen sollten, darf ich hinzufügen: Dietrich Bonhoeffer war evangelischer Geistlicher und ist einer der Blutzeugen des 20. Juli. Ich habe in Anknüpfung an dieses Wort Bonhoeffers vom Vorletzten, in dem wir leben, und vom Letzten, an das wir glauben — so wörtlich Bonhoeffer in seinen Tagebuchnotizen — darauf hingewiesen, daß der demokratische Staat unserer Zeit und mithin notwendig auch die demokratische Partei in einem solchen Staat ihren Ort im Vorletzten haben, und zwar gerade zu dem Ziel hin, damit es den Menschen als Personen ermöglicht wird, aus den ihnen nach ihrem Glaubensbekenntnis offenbarten letzten Wahrheiten heraus zu sprechen und zu handeln. Diese Wesensart des demokratischen Staates und der demokratischen Partei, die nur verpflichten können und müssen auf gemeinsame, unabdingbare Grundwerte, ohne die ,das Zusammenleben nicht möglich ist, erfordert ja gerade die Offenheit zur Person hin, damit von der Person her die letzte Wahrheit, die nur der Person, dem leibhaften Menschen, offenbart sein kann, zur Auswirkung kommt.
    Also das Ziel dieser meiner Ausführungen, die meine Partei zu meiner Freude gebilligt und vollauf aufgenommen hat, ist gerade nicht, auf letzte Wahrheiten zu verzichten, sondern ist gerade entgegengesetzt, um von der Person her letzte Wahrheiten zum Klingen, zum Strahlen zu bringen, weil wir sie brauchen. Also von irgendeinem Relativismus oder gar Nihilismus ist dabei überhaupt nicht die Rede. Es ist nur die Unterscheidung gemacht, daß die letzten Wahrheiten nicht der Organisation anvertraut sind und nicht zur Verfügung einer Organisation stehen. Ich lasse jetzt einmal die Kirchen als Organisationen beiseite. Ich spreche von den weltlich-politischen Organisationen. Nicht dem Staat und nicht der Partei, nicht der Organisation, sondern der Person sind die letzten Wahrheiten offenbart je nach unserem unterschiedlichen Glaubensbekenntnis. Damit eine Person von ihrer letzten Wahrheit, an die



    Dr. Arndt
    sie glaubt, sprechen kann, brauchen wir diese Offenheit des Staates und des Parteiwesens.
    Das ist ,das, was meinerseits über Humanität gesagt wurde, und ich glaube, daß es keinen Anlaß gibt, der Sozialdemokratischen Partei den Vorwurf zu machen, sie stelle sich kastrierte Rundfunkanstalten vor, in denen es jetzt bloß so ein Wischiwaschi gebe, so einen Synkretismus von Unverbindlichkeiten, die so letzten Endes jedermann und niemand etwas geben.
    Herr Kollege Barzel, Sie irren auch ganz und gar, wenn Sie glauben, daß dies die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sei. Ich weiß nicht, ob es überhaupt gut ist, daß man ein verfassungsgerichtliches Urteil im Parlament in einer solchen Weise auseinandernimmt. Ich werde auch darüber später noch etwas sagen. Ich habe mich ja, wie mein Freund Heinemann eingangs erwähnte, zurückgehalten und wollte eigentlich nicht sprechen, weil es immer eine etwas schwierige Aufgabe ist, in derselben Sache anwaltlich und als Abgeordneter tätig zu sein. Nun, ich sehe in diesem Falle nicht einen unbedingten Konflikt, weil ich, worauf ich auch noch kommen werde, Vertretungen vor dem Bundesverfassungsgericht nur unter der Voraussetzung übernehme, daß ich mich auch persönlich und politisch mit dem identifizieren kann, was ich dort vertreten soll.
    Aber nun gut! Man ist eingetreten in die Erörterung dieses Urteils. Darum muß klargestellt werden, daß dem Urteil und dem Bundesverfassungsgericht eine solche Auffassung über das Wesen des Hörfunks und des Fernsehfunks und eine solche Auslegung des Art. 5 unseres Bonner Grundgesetzes durchaus fernliegt. Herr Kollege Barzel, ich kann Ihnen die Kritik nicht ersparen, daß ich es nicht für angemessen halte, ein solches Urteil in der Weise zu verballhornen, daß Sie hier das Beispiel bilden, nach dem Urteil müßten nun ,wenn die evangelische Kirche eine Sendung veranstalten und dafür vielleicht einen eigenen Sender haben wolle, im Aufsichtsrat ides Senders ¡der evangelischen Kirche auch ein Jude und ein Katholik sitzen.
    Die Dinge sind ganz anders. Das Bundesverfassungsgericht, das in dieser Angelegenheit sehr sorgsam verfuhr, hat in der dreitägigen mündlichen Verhandlung eingehend zwei in ihren Gutachten übereinstimmende technische Sachverständige vernommen, von denen einer ein leitender Ministerialbeamter im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen ist. Diese beiden Sachverständigen haben sich darüber geäußert, daß es gegenwärtig auf absehbare Zeit, soweit Menschen das beurteilen können, nicht möglich ist, im Bereich des Fernsehens einen — sagen wir einmal das scheußliche Fremdwort — technischen Pluralismus herzustellen, also eine Freiheitlichkeit des Fernsehens dadurch zu erreichen, daß man mit einem Konkurrenzprinzip arbeitet, ähnlich wie das bei ,der Presse ,der Fall ist. Das haben beide Sachverständige bestätigt.
    Dabei noch eine Nebenbemerkung. Beide Sachverständige haben übrigens in ihrem Urteil übereingestimmt, daß es ausgeschlossen ist, die Zone mit dem ersten oder zweiten Fernsehen zu erreichen, auch nicht mit den inzwischen von der Bundespost gebauten Sendetürmen. Das ist technisch ausgeschlossen. Es kann allenfalls ein sehr schmaler Streifen entlang der Demarkationslinie mit dem zweiten Programm des Fernsehens erreicht werden. Aber auch das scheidet praktisch weitgehend aus, weil nämlich der Staatssicherheitsdienst von außen am Haus sehen kann, ob die Fernsehantenne auf den Empfang von Westfernsehen eingestellt ist oder nicht.
    Auch mit dieser Frage hat das Gericht sich sehr gründlich beschäftigt und hat gerade den Sachverständigen der Bundesregierung gehört. Das politische Schlagwort, man brauche ein Programm der nationalen Repräsentation, um es in die Zone zu strahlen, oder man brauche es, um der Zone Paroli zu bieten, hat einfach in der Verhandlung so wenig Stand gehalten, daß das Gericht es nicht einmal für wert erachtete, dieses Ergebnis der Beweisaufnahme, an dem nicht der geringste Zweifel bestehen konnte, auch nur in seine Urteilsgründe noch aufzunehmen.
    Das Gericht mußte also anhand übereinstimmender Ausführungen beider technischer Sachverständiger und gerade auf Grund des Gutachtens, das der von der Bundesregierung beauftragte Bonner Staatsrechtslehrer Professor Scheuher erstattet hatte, feststellen, daß es in Deutschland jedenfalls gegenwärtig keine Möglichkeit gibt, die Freiheit des Geistes und die Freiheitlichkeit politscher, religiöser und weltanschaulicher Art im Rundfunk und im Fernsehen herzustellen, daß es deshalb nach dem Art. 5 dann ein Gebot sei, sie durch die organisatorische Struktur der Anstalten gesetzlich zu sichern. Das war ein ganz klares Ergebnis, und wenn Sie das Urteil sorgfältig und genau lesen, werden Sie auch finden, daß es auf dieser tatsächlichen Voraussetzung beruht. Sollten wir einmal dahin kommen, daß es technisch möglich ist, Hörfunk und Fernsehfunk nach gleichartigen Konkurrenzprinzipien wie bei der Druckpresse zu organisieren, so ist insoweit nichts verbaut.
    Nur eins sagt das Urteil, und das sagt es gerade in Übereinstimmung mit Professor Scheuher: daß Art. 5 unter allen Umständen verlangt, daß die Gesamtheit des Rundfunk- und des Fernsehwesens der Freiheit des Geistes offensteht, oder einmal negativ ausgedrückt, daß Rundfunk- und Fernsehen in einem demokratischen Staat niemals wieder Beherrschungsmittel seitens der Exekutive oder einer Machtgruppe zur Unterdrückung anderer gleichberechtigter und gleichrangiger Gruppen wird. Ich hoffe, daß sich niemand hier im Hause findet, der diesen Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts, wie es den Art. 5 in Übereinstimmung wohl mit der einhelligen Meinung der deutschen Staatsrechtslehrer ausgelegt hat, zurückzuweisen wünscht.
    Um eine persönliche Erinnerung anzuknüpfen: In seinem Schlußwort hat Herr Professor Scheuner, der in dieser Sache einen sehr schweren Stand hatte, der Schwierigkeit der Sache wegen, die er vertreten sollte, die beherzigenswerten Worte gesprochen, er hoffe, daß aus diesem Rechtsstreit wenigstens ein gemeinsamer Gewinn bleibe, nämlich daß



    Dr. Arndt
    der Art. 5 über das subjektive Grundrecht der Staatsbürger hinaus die konstitutionelle, die organisatorische Freiheitlichkeit des Rundfunk- und Fernsehwesens in Deutschland unverbrüchlich verbürge, damit diese wesentliche Institution niemals wieder einseitig machtmäßig zur Unterdrückung anderer mißbraucht werden dürfe. Ich glaube, es wäre für uns alle ,ein Gewinn — und darin könnten wir wohl alle übereinstimmen —, wenn diese Hoffnungen von Professor Scheuner in Erfüllung gingen.
    Nun hat sich Herr Kollege Barzel etwas darüber ereifert, daß Herr Kollege Heinemann das etwas harte Wort vom Verfassungsbruch gebraucht hat. Herr Kollege Barzel meinte, man könne doch einen solchen Vorwurf nicht erheben, weil sich ja die Bundesregierung auf die Gutachten vier namhafter Professoren des öffentlichen Rechts habe stützen können und weil man außerdem diesen selben Vorwurf an Hamburg zurückgeben müsse, denn das Gericht habe im gleichen Urteil auch ein hamburgisches Gesetz teilweise wegen Unvereinbarkeit mit dem Bonner Grundgesetz für nichtig erklärt. Nun, Herr Kollege Barzel, das ist etwas scherzhaft — scherzhaft deshalb, weil dieses hamburgische Gesetz nur ein Ratifizierungsgesetz ist und die materiellen Bestimmungen, nämlich das technische Sendemonopol des Norddeutschen Rundfunks, sich gar nicht in dem Gesetz, sondern in dem Staatsvertrag vom 16. Februar 1955 zwischen Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein befindet. Dieser Staatsvertrag aber ist abgeschlossen von Ihrem stellvertretenden Parteivorsitzenden, Herrn Ministerpräsidenten von Hassel und von Herrn Bürgermeister Sie veking in Hamburg. Nur für Niedersachsen habe ich bisher nicht genau feststellen können, ob er von Ministerpräsident Kopf oder von Ministerpräsident Hellwege unterschrieben ist.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    So kann man doch in diesen Dingen nicht operieren. Erlauben Sie mir die Mahnung: Verfassungsrechtliche Fragen sind zu ernst und gehen uns alle gemeinsam zu viel an, als daß man — :entschuldigen Sie — die Dinge mit Witzchen machen könnte. Das ist nämlich nur ein Witzchen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Verfassungsrechtliche Fragen sind von einer derartigen Schwierigkeit, daß über sie viel Streit herrscht. Noch heute sind die meisten verfassungsrechtlichen Fragen aus der Zeit der Weimarer Republik nicht ausgetragen; es gibt keine einhellige Meinung darüber, obwohl sie bereits der Geschichte angehören. So ist es keine Schande, wenn einmal die eine oder andere Seite, die glaubt das Verfassungsgeeicht anrufen zu sollen, dort eine Enttäuschung erlebt, und ihr vom Gericht gesagt wird, sie befinde sich im Irrtum.
    Das gilt übrigens besonders von der hier von Ihnen so gern erwähnten Frage der konsultativen Volksbefragung, die ja nie ausgetragen worden ist. Denn darüber, ob es im Bunde eine konsultative Volksbefragung nach Art von Norwegen, Belgien und anderen konstitutionell vergleichbaren Staaten
    geben darf, gibt es ja bisher keine verfassungsgerichtliche Entscheidung. Es wird Sie vielleicht interessieren, daß in dem Neugliederungs-Gutachten, das der Herr Bundesminister des Innern selber nach jenem Urteil zu der Frage der Volksbefragung herbeigeführt hat, die drei von dem Herrn Bundesinnenminister beauftragten Professoren sich nicht darüber einigen konnten, ob nach Bundesrecht eine konsultative Volksbefragung zwecks Neugliederung zulässig ist oder nicht. So offen bleibt das.
    Es ist also keine Schande, sich über eine Verfassungsfrage zu irren. Es ist auch keine Schande, einmal von Karlsruhe zu hören, daß man nach der verbindlichen Auffassung des Gerichts sich im Unrecht befindet. Aber es gibt — und darin werde ich Sie enttäuschen — zwei Bemerkungen, die ich anknüpften muß: Es kann eine Schande sein, wie man sich dann dem Gericht gegenüber verhält; und: Das Recht auf verfassungsrechtlichen Irrtum findet eine Grenze dort, wo man mindestens in die Nähe der Fahrlässigkeit und Mutwilligkeit kommt. Und hier haben wir doch bei dem Vorgehen der Bundesregierung, auf das ich noch zu sprechen kommen muß, erhebliche Sorge, und wir haben auch deshalb Sorge, weil wir — wobei ich jetzt den bitteren Ausdruck „Schande" nicht wiederholen will — die Art, wie man hier in diesem Hause und wie man seitens der Bundesregierung mit einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts umgeht, nur mit Entsetzen betrachten können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Da hilft auch gar kein Hinweis auf eine Entgleisung meines lieben und verehrten Freundes Viktor Renner im Landtag von Baden-Württemberg;

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nur eine Entgleisung?)

    denn schlechte Sitten im Landtag von Baden-Württemberg rechtfertigen nicht schlechte Sitten im Bundestag.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie können mit mir ruhig reden und mir sagen, der Ausdruck „eine Entgleisung" sei Ihnen zu wenig. Bitte, ich gebe Ihnen zu, es ist auch mir zu wenig. Von meiner Person aus mißbillige ich das, was Viktor Renner dort gesagt hat und wie er es gesagt hat; denn so kann man mit dem Bundesverfassungsgericht nicht reden, weder in jenem Landtag noch hier; und hier, glaube ich, am allerwenigsten, denn wir haben ja hier — worüber wir uns alle einig sind — die Aufgabe der nationalen Repräsentation. Aber dann sollte man nicht sagen, das Bundesverfassungsgericht richtet Scherbenhaufen an, und dann sollte man nicht sagen, das Bundesverfassungsgericht zerschlägt alles und demontiert selbst noch Weimar, und dann sollte man auch nicht hingehen und namens der Bundesregierung einen einstimmigen Beschluß fassen, durch den man sich aufwirft, ein Überverfassungsgericht zu sein, und feststellt: „Das Urteil ist falsch". Gelinde gesagt, macht sich eine Bundesregierung mit einem derartigen Beschluß

    Dr. Arndt
    lächerlich. Das ist das mindeste, was man darüber sagen muß.

    (Beifall bei der SPD und FDP.)

    Aber ich glaube, man muß noch weiter gehen, und ich muß Ihnen sagen: einen Kabinettsbeschluß, der zwar sagt: „Wir werden das Urteil als verbindlich ansehen", aber sagt: „Wir erklären es amtlich als Bundesregierung einstimmig für falsch" — einen solchen Beschluß halte ich für eine Auflehnung gegen das Grundgesetz.

    (Beifall bei der SPD und FDP. — Oh-Rufe von der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es ist meinen Freunden und mir schon wiederholt widerfahren, daß wir durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts enttäuscht worden sind. Ich mache aus meinem Herzen auch gar keine Mördergrube, wenn ich sage, daß ich auch die Begründung mancher Urteile, durch die eine von mir vertretene Sache unrecht bekommen hat, nicht überzeugend finde. Aber eins haben wir getan, und darauf haben wir eisern gesehen: Es gibt in keinem Fall, in dem die sozialdemokratische Fraktion oder die von der sozialdemokratischen Fraktion gebildete Minderheit oder ein sozialdemokratisch regiertes Land oder die Sozialdemokratische Partei beteiligt war und in Karlsruhe nicht recht bekommen hat, irgendein Wort .der Kritik durch die beteiligte Prozeßpartei; denn es ist eine grobe Ungehörigkeit, etwas Derartiges zu tun. Niemals habe ich etwa ein solches kritisches Wort auf die Zunge genommen, und ich habe die volle Billigung meiner Freunde gefunden, die davon Abstand genommen haben, in eigener Sache zu erklären: Karlsruhe hat uns Unrecht getan; wir wissen es besser, sein Urteil ist falsch. Das ist ein unmögliches Verhalten in einem Rechtsstaat.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Gestatten Sie eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Stoltenberg?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte schön.