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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte schön.


Rede von Fritz Erler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Darf ich Sie fragen, Herr Kollege Barzel, ob Sie sich über die jetzt von mir hier an dieser Stelle abgegebene Erklärung freuen würden, daß ich den Herrn Bundesinnenminister niemals für einen Antisemiten gehalten habe, weder jetzt noch in der Vergangenheit.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Erler, das ist eine Erklärung, die Sie bewußt im Namen Ihrer Person abgegeben haben. Ich glaube, daß diese Sache auch zwischen dem Kollege; Arndt und dem Herrn Minister und zwischen den beiden Fraktionen bereinigt werden müßte. Ich bin sicher, daß der Ältestenrat sich damit befassen wird.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU. — Abg. Wittrock: Was Sie alles wissen! — Weitere Zurufe von der SPD. — Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu einigen Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Heinemann kommen. Es war sehr interessant, welche Themen Herr Kollege Heinemann behandelt hat, bevor er zu der Frage des Fernsehurteils kam. Er hat sich beschäftigt mit der Volksbefragung gegen die atomare Bewaffnung, er hat sich beschäftigt mit einer angeblich ungerechten Zurückdrängung kommunistischer Tarnorganisationen, er hat sich beschäftigt mit einem Urteil bezüglich der Wehrpflicht. Wenn ich das wieder mit den Reden der Kollegen Erler, Deist und Lohmar vergleiche, stellt sich mir die Frage, ob sich nicht schon aus diesen Themen die Vermutung ergibt oder ob nicht wenigstens die Frage berechtigt sein könnte, ob der Kollege Heinemann wieder dabei ist, eine neue Gruppe links der SPD aufzubauen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Dr. Barzel
    Die Volksbefragung sei durch diese Mehrheit provoziert worden, so hat Herr Kollege Heinemann ausgeführt. Genau das Gegenteil aber war der Fall. Ihre Aktion der Volksbefragung wollte die Rechte des Parlaments und des Wählers rechtswidrig verkürzen. Darum ging es.
    Wenn Sie, Herr Kollege Heinemann, nicht darauf verzichtet hätten, eine vollständigere Aufzählung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und seiner verschiedenen Schritte zu geben, wären Sie sicherlich auch in eine Würdigung darüber eingetreten, welch klugen Beitrag dieses Geeicht zur Durchsetzung der Grundpositionen unseres Volkes in den Fragen der Wehr- und der Außenpolitik gegen viele Bemühungen der sozialdemokratischen Opposition geleistet hat.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte zu der Frage der kommunistischen Tarnorganisationen nur zwei Worte sagen. Herr Kollege Dr. Heinemann, es handelte sich um eine Frage aus dem Hause, und der Herr Minister hat in der Fragestunde pflichtgemäß geantwortet. Er hat also eine Initiative des Parlaments pflichtgemäß erledigt. Wenn man einen Vorwurf erhebt, sollte man ihn also gegen den Fragesteller, nicht aber gegen den Minister erheben. Ich füge ausdrücklich hinzu, daß ich dem Fragesteller keinen Vorwurf anlasten möchte.
    Herr Kollege Dr. Heinemann, Sie haben in Ihren Ausführungen zu einer der speziellen Organisationen — der Herr Minister hat sich dazu geäußert — einige Maßstäbe angelegt. Ich bitte Sie um die Liebenswürdigkeit, nachzulesen, was der Kollege Lohmar gestern von dieser Stelle aus gesagt hat, als er glaubte, den verehrten Professor Peters wegen eines Vorkommnisses in der Vergangenheit rügen zu müssen. Er hat, glaube ich, den neuen Maßstab aufgestellt, daß schon die allerentfernteste Berührung mit den Kommunisten als so verwerflich bezeichnet werden müsse, daß man nicht einmal einem Beratergremium der Bundesregierung angehören dürfe.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das alles sollten wir dann hier auch mit hineinnehmen.
    Herr Kollege Dr. Heinemann, Sie halben uns gebeten, nicht pauschal zu dem Urteil Stellung zu nehmen, sondern unsere Antwort auf das Fernsehurteil ein wenig konkreter, ein wenig spezialisierter und — so glaube ich, Sie verstanden zu haben — ein wenig verfassungspolitischer zu gestalten. Ich bin gern bereit, einen Punkt dazu gleich beizutragen.
    Ich möchte aber vorher einen Vorwurf zurückweisen. Herr Kollege Dr. Heinemann, Sie haben, wenn ich es richtig notiert habe — wenn nicht, dann widerrufen Sie es bitte gleich —, den Vorwurf des Verfassungsbruchs erhoben. Das ist, glaube ich, ein sehr starker, ein sehr unberechtigter Ausdruck, denn auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil der Bundesregierung ausdrücklich die subjektive Ehrlichkeit, die Überzeugung verfassungsgemäßen Handelns, gestützt auf die Auffassung
    namhafter Rechtsgelehrter, bescheinigt. Wenn das der Fall ist, kann man schlechterdings nicht von einem Verfassungsbruch sprechen.

    (Beifall 'bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte, wenn diese starken Töne angeschlagen werden, sagen, daß man sie dann nicht nur gegen die Bundesregierung anschlagen kann; denn das Urteil von Karlsruhe erklärt Teile eines hamburgischen Gesetzes für verfassungswidrig. Sie, Herr Kollege Dr. Heinemann, 'hatten angekündigt, Sie würden zu den Hamburger Vorkommnissen sprechen Sie haben es aber nicht getan.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bewußt!)

    Ich glaube, wenn man das Urteil einmal insgesamt sieht, muß man z. B. den Herrn Bundespostminister beglückwünschen, daß er damals, als das alles in der Schwebe war, nicht sofort die Lizenzanträge der Anstalten bewilligt hat. Er hätte dann vielleicht verfassungswidrige Einrichtungen gebilligt, und wir hätten heute einen finanziellen Schaden, gegenüber dem das, was gestern hier für den Notfall beschlossen worden ist, nur ein ganz kleiner Betrag sein würde. — Das vorweg zu diesen Fragen, Herr Kollege Dr. Heinemann!
    Nun möchte ich einen Punkt unserer Bedenken vortragen, ,die wir beim Lesen des Urteils haben, Bedenken, die sich auf einige Passagen der Begründung stützen, wobei wir natürlich wissen, daß die Rechtskraft und die Bedeutung der Begründung gegenüber dein Tenor sehr unterschiedlich sind. Hier gibt es, meinen wir, einige Sätze, die uns mit großer Sorge erfüllen. Enige Sorgen hat der Herr Minister berührt.
    Ich will eine Sorge ansprechen, die eigentlich mehr aus einem kulturpolitischen, einem verfassungspolitischen Zusammenhang kommt. Es ist eine Sorge nicht nur um den Gehalt unserer Demokratie, sondern auch uni die Lebendigkeit unserer Kultur; denn dieses Urteil enthält folgende Passagen, die ich wohl mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten verlesen darf:
    Art. 5 verlangt jedenfalls, daß dieses moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird. Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden,
    — und jetzt kommt das Entscheidende —
    daß alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen....
    Dann fährt das Urteil nach einer anderen Passage fort:
    Das läßt sich nur sicherstellen, wenn diese organisatorischen und sachlichen Grundsätze durch Gesetz allgemeinverbindlich gemacht werden.
    Hiergegen, Herr Kollege Dr. Heinemann, haben wir grundsätzliche und schwerwiegende Bedenken. Wir fürchten nämlich, daß hier — das ist ein sehr modernes Wort — der Pluralismus unserer gesell-



    Dr. Barzel
    schaftlichen Wirklichkeit zu einer Art Ideal erhoben wird. Es wird eigentlich absolut gesetzt und zum Wertmaßstab erhoben. Dagegen haben wir erhebliche Bedenken.
    Für den Rundfunk soll es also so sein, daß alle Meinungen grundsätzlich nur gereinigt und gefiltert über eine Institution, in der alle Gruppen vertreten sind, laufen dürfen. Das ist eine These dieses Gerichts. Ich glaube -- ich erinnere mich hier an eine ähnliche Praxis bei der Vergabe von Zeitungslizenzen in der US-Zone Deutschlands —, daß das im Grunde meinungsfeindlich ist. Ich glaube, daß es im Grund tödlich ist, tödlich für das Schöpferische, für Polemik, für Streit und Richtungskämpfe. Das ist im Grunde die Zementierung des Status quo und auch irgendwie der Langenweile.
    Lassen Sie mich, Herr Kollege Dr. Heinemann, Ihnen hier an einem Beispiel sagen, was ich mit diesen wenigen Sätzen meine. Unterstellen wir einmal, die Evangelische Kirche in diesem Lande käme auf die Idee, wegen des Kirchenkampfes in der Zone über den Äther zu den evangelischen Menschen dort direkt zu sprechen. Sie würde also sagen: Ich hätte gern eine Lizenz — sei es für den Rundfunk, sei es für das Fernsehen, welche Welle auch immer in Frage kommen mag —, um den evangelischen Menschen in der Zone im Kirchenkampf beizustehen, um sie auch dort zu erreichen, wo vielleicht keine Kirchen und Geistlichen usw. mehr sein können. Ich glaube, daß bei unserer Situation in den USA längst ein solcher Sender der Evangelischen Kirche bestünde. Nach diesem Urteil aber würde es hier,
    wenn ein solcher Antrag gestellt wäre, notwendig sein, erstens ein Gesetz zu machen und zweitens ein Aufsichtsgremium zu schaffen, dem auch die Juden, die Katholiken, die Arbeitgeber, die Gewerkschaften usw. angehören. — Das empfinde ich als einen höchst bedenklichen Punkt in diesem Urteil.
    Ich könnte Ihnen ein anderes Beispiel sagen, ein Beispiel, an dem wir, glaube ich, alle miteinander, auch wenn wir an die gestrige Debatte denken, vielleicht interessiert sein könnten: Unterstellen Sie, in Zusammenarbeit mit dem Staat Israel würden die deutschen Juden auf die Idee kommen, für sich hier ein Programm mit Richtstrahlern nach Israel haben zu wollen. Das wäre vielleicht eine gute Sache. Aber hier müßten wir ein Aufsichtsgremium schaffen, in dem wieder all diese Gruppen — —

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, gestatten Sie, daß auch wir auf die Frage des Kollegen Heinemann in. einem Unterpunkt unsere Auffassungen zu dem Fernsehrurteil hier vortragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich glaube, die Beispiele zeigen, wie sehr Ihnen das auf die Nerven geht.
    Diese Beispiele zeigen aber auch, um welch grundsätzlichen Eingriff in unsere kulturpolitische Gestaltung es sich bei diesem Urteil handelt. In diesem Land darf jedermann eine Zeitung machen, eine
    Partei gründen, einen Film drehen, einen Film vorführen, öffentliche Reden halten, Umzüge veranstalten, — überall also herrscht Meinungs- und Organisationsfreiheit. Nur für den Äther sollen andere Gesetze gelten. Da wird grundsätzlich der Filter dieser pluralistischen Organisation vorgeschaltet. Solange die Zahl der Frequenzen eine Konkurrenz einfach nicht ermöglichte, war das ein verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich beachtlicher Gesichtspunkt. Da wir aber auf Grund der technischen Entwicklung viele Frequenzen zur Verfügung haben werden, ist hier ein verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer Grundsatz stipuliert durch unser oberstes Gericht, dem wir Respekt erweisen, aber dem wir mit allem Respekt sagen: Hier ist ein gefahrvoller Weg beschritten.
    In den Ländern mit gesicherterer demokratischer Tradition als bei uns gehört zur Meinungsfreiheit automatisch die Freiheit im Äther. Fahren Sie durch Amerika, ,sehen Sie, was es dort auf diesem Gebiet gibt, ja, fahren Sie schon in das nachbarliche Holland! Hier — durch das Gericht — wird, wie wir glauben, der Pluralismus zum Wert, zum Inhalt erhöht. Und hier beginne ich ein wenig zu verstehen, warum weite Teile der Opposition dieses Urteil mit so grundsätzlichen Vergnügen aufnehmen. Denn die Opposition hat— ich denke an alle diese kollegialen Gremien — eine gewisse Erfahrung und Meisterschaft darin entwickelt, solche paritätischen Gremien, pluralistischen Gremien durch eine Minderheit in ihrem Sinne beherrschen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Vor allem aber — und das ist ein grundsätzlicher Punkt — hören wir seit dem Godesberger Parteiprogramm der Sozialdemokraten immer wieder — ich habe es zum erstenmal aus dem Munde des Kollegen Dr. Arndt gehört, inzwischen von vielen Ihrer Herren —, in der Politik gehe es darum, alles aus dem Vorletzten anzusiedeln, die Politik habe nie letzte Antworten zu geben. Das ist ein ungefähres Zitat dem Sinne nach.
    Wir meinen, daß eben für die Politik dieser Verzicht auf die letzte Wahrheit im Grunde auch den Pluralismus absolut setzt. Wir sagen als christliche Demokraten — das ist eine kulturpolitische Feststellung — diesem Säkularismus den Kampf an. Wir meinen, daß alle Bereiche, auch Staat und Politik, immer aus einer letzten Wahrheit zu gestalten sind. Wir meinen, daß man nicht scheiden kann: diesen Bereich des Lebens gestalten wir aus der letzten Wahrheit, den nächsten aus vorletztem Relativismus.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir fürchten, daß diesem Urteil ein Toleranzbegriff zugrunde liegt, dem ich für meine Person nicht zuzustimmen vermag. Denn Toleranz heißt doch nicht Relativismus, heißt doch nicht Verständigung um den Preis des Abstrichs aller Differenzen. Dann bleibt doch nur, was keinem heilig ist. Toleranz heißt doch, sich fair begegnen, im vollen Wissen der Andersartigkeit des anderem diesem gleichwohl mit Achtung begegnen. So entstehen Spannungen, Kräfte, gegenseitiges Verstehen, so wächst Kultur.



    Dr. Barzel
    Von daher sind Toleranz und Pluralismus als Formel, nicht aber als Inhalt ein Gut für dieses Volk.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Anders bliebe uns nichts als Leere, als Inhaltslosigkeit, als Relativismus, als Langeweile.
    Ich habe das wegen des Mittags nur kurz skizzieren können. Bevor ich zum Schluß komme — brechen Sie bitte noch nicht auf, meine sehr verehrten Damen und Herren! —, habe ich noch eine Delikatesse zu unterbreiten, damit wir in der Mittagspause noch eine Beschäftigung haben.
    Wir haben unseren Respekt vor diesem Urteil bekundet. Nun gibt mir ein günstiger Zufall — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten möchte ich es hier ausbreiten — die Zeitschrift „Badenerland — Zeitschrift für badische Politik, Wirtschaft und Kultur" vom 28. Februar 1961 in die Hand. In dieser Zeitschrift ist eine Rede abgedruckt, die einer Ihrer führenden Parteifreunde, die auf diesem Gebiet vorzüglich in den Ländern gearbeitet haben, nämlich der frühere Innen- und Verfassungsminister Viktor Renner, am 24. Februar 1961 im Stuttgarter Landtag gehalten hat. Nun fragen Sie nicht: Was soll der Stuttgarter Landtag hier?! Es geht um dasselbe staatspolitische Problem. Es geht um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Herrn Renner nicht paßte. Und nun vergleichen Sie das, was gestern der Kanzler hier, was der Innenminister und was wir hier soeben gesagt haben, mit dem, was Herr Renner am 24. Februar 1961 im Stuttgarter Landtag gesagt hat. Ich verlese mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten nur einige Sätze:
    Das Urteil .des Bundesverfassungsgerichts so sagt Renner —
    vom 30. Mai 1956 ist ein schlechtes Urteil, weil es ein rechthaberisches Urteil ist.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.) Es heißt dann weiter:

    Die Richter des Zweiten Senats,

    (Lachen bei der SPD)

    — warten Sie dahinten mit dem Lachen! —
    die das 2. Neugliederungsgesetz für verfassungswidrig hielten, aber bei der Beratung des Urteils vom 23. Oktober 1951 in der Minderheit geblieben waren, wollten, nachdem sich durch verschiedene Umstände die Mehrheitsverhältnisse zu ihren Gunsten geändert hatten, das nach ihrer Ansicht ungerechte Urteil vom 23. Oktober 1951 korrigieren. Das konnten sie nur, indem sie die klar ausgesprochene Absicht des Gesetzgebers bei der Fassung des Art. 118 GG mißachteten.
    Der Vorwurf der Mißachtung des Grundgesetzes an die Adresse von Karlsruhe blieb einem früheren sozialdemokratischen Verfassungsminister vorbe- halten!

    (Hört! Hört! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen, meine Herren, ich könnte hier aus diesem Urteil weiter zitieren. Die Zeit ist vorgeschritten. Wir hatten uns vorgenommen, von 13 bis
    15 Uhr eine Mittagspause einzulegen. Ich möchte
    deshalb zum Schluß kommen. Ich würde empfehlen,
    hochverehrter Herr Kollege Dr. Heinemann: Niedriger hängen und hier nicht jetzt alles einer Regie- rung anlasten, die in bester Absicht, mit bestem Willen und nach sorgfältiger Prüfung mit Sachverständigen versucht hat, einen Weg zu gehen, den unser Volk, wie wir glauben, in dieser Spannung zwischen Ost und West dringend notwendig hat.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)