Rede:
ID0314803900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Bundesminister: 1
    6. des: 1
    7. Innern.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verzeihen Sie, wenn ich mich bei einem Kapitel aus dem großen Bereich des Ministeriums des Innern länger aufhalten werde, über das wir schon mehrfach hier im Hause und vor allen Dingen im Ausschuß für Inneres gesprochen haben. Ich möchte aus dem weiten Arbeitsbereich des Ministeriums des Innern nur einiges herausgreifen, vor allen Dingen in bezug
    auf den Luftschutz und auf die Verteidigung der' Bevölkerung durch eigene Maßnahmen und durch allgemeine öffentliche Einrichtungen.
    Wir haben das Gefühl, daß die Entwicklung des 1957 geschaffenen zivilen Bevölkerungsschutzes, vorher nur ziviler Luftschutz genannt, nicht ausreicht. Ich habe schon am 3. Juni 1959 zu dieser Frage Stellung genommen, deren Entwicklung über das Leben von Millionen Deutschen entscheiden wird. Wir alle wissen, daß die Möglichkeiten gegenüber den immer mehr ansteigenden Wirkungen der teuflichen Zerstörungsmittel nur begrenzt sind und in keinem Lande der Welt, soweit uns bekannt ist, mit der technischen Entwicklung Schritt gehalten haben. Aber gerade weil das so ist und weil außerdem die weitere Entwicklung der lebensfeindlichen Angriffsmittel nicht vorauszusehen ist und diese auch die Verteidigungsmittel beeinflussen muß, wird die Verantwortung des Ministeriums des Innern für das Leben der Bevölkerung immer schwerer und immer umfassender. Das ist kein besonderer Vorwurf etwa gegen das Ministerium, sondern es ist einfach eine Folgeerscheinung der technischen Entwicklung. Wir alle wissen, daß es bisher nicht gelungen ist, mit der rasenden Entwicklung der Massenvernichtungsmittel und der Methoden ihrer Anwendung irgendwo in der Welt Schritt zu halten.
    Wir alle kennen die Gefahren, von denen Millionen bedroht sind, weit mehr bedroht sind, als sie es im letzten Kriege waren. Aber mir scheint, wir leben auch heute noch weitgehend unter der einlullenden Vorstellung des „Als ob" ; das heißt, „als ob" das alles gewiß nicht so schlimm werden würde, wie man es sich vielleicht in der Phantasie vorstellt. Das „Als ob" entspringt der Ansicht, daß keine Nation der Welt das Risiko der Vernichtung von Millionen Angehörigen des eigenen Volkes auf sich zu nehmen wagen würde. Denn das wissen wir ja alle — dafür lesen und hören wir genug von den Dingen —, daß die Bombenteppiche des letzten Krieges im Vergleich zu dem, was einem Volke heute bevorsteht, ein Kinderspiel gewesen sind. Die Bedrohung heute ist unendlich viel größer sowohl nach der Breite wie nach der Wirkung auf den einzelnen Menschen. Alle Lebensgebiete sind von dieser ausgedehnten Bedrohung betroffen: auf der Erde, unter der Erde, in der Luft, im Wasser. Unser Atmen, unsere Ernährung, alles ist mitbedroht. Niemand wird leugnen, daß von verschiedenen Seiten, vom Ministerium des Innern, vom Wohnungsbau-und vom Atomministerium laufend Versuche gemacht werden, vorzubeugen. Wir glauben aber, daß die Lektüre der Berichte des Ausschusses für Inneres jeden zu größter Skepsis veranlaßt, der sich der Verantwortung, die wir zu tragen haben, bewußt ist.
    Im Gegensatz zu dieser dieser Skepsis steht der Optimismus, den der Minister 1957 im Hinblick auf die für das Bundesamt vorgesehenen Aufgaben 'hatte. Herr Minister, darf ich einmal fragen: Haben Sie diesen Optimismus auch heute noch? Haben Sie ihn noch in bezug auf den Schutz der Bevölkerung im Hause, in 'bezug auf die Möglichkeit für die Bevölkerung, Schutzräume noch rechtzeitig zu errei-



    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
    chen? Haben Sie diesen Optimismus bezüglich der Sicherheit und Lebensmöglichkeit großer Massen unter der Erde für längere Zeit, für ihre Verpflegung, für ihre allgemeine menschliche Versorgung? Für die besonderen Gefahren, denen die Bewohner von Hochhäusern ausgesetzt sind, scheint man bisher nur wenig Interesse zu zeigen. Diese Hochhäuser sind meines Erachtens geradezu vollendete Mausefallen für Hunderte und Tausende von Menschen, Mausefallen, aus deren Trümmern herauszukommen für die Bewohner völlig unmöglich ist. Haben Sie den damals gezeigten Optimismus heute noch im Hinblick auf die Durchführung z. B. auch der Evakuierung vieler Millionen Menschen? Wann soll evakuiert werden? Wohin soll evakuiert werden, nach Spanien oder nach den Ardennen, wie es ja wohl die Regierung für sich vorgesehen hatte? In welchem Tempo soll evakuiert werden, mit welchen Mitteln, mit Kind und Kegel?
    Niemand leugnet, daß besonders auf dem Gebiete der Warnämter ganz Wesentliches geleistet worden ist, selbstverständlich auch unter Mitwirkung des Ministeriums ,des Innern. Aber was nützt alle technische Vollkommenheit des Warnapparats, wenn die Zeit für das Aufsuchen rettender Schutzräume so minimal ist, daß man kaum damit rechnen kann, daß selbst jüngere, schnellfüßige Leute sie erreichen? Nützt die Warnung, wenn, soviel wir sehen, bisher so gut wie alles unterblieben ist, die Bevölkerung im breitesten Umfang durch aufklärende Schriften, durch Vorträge, durch Rundfunk- und Fernsehsendungen auf diese mögliche Situation vorzubereiten? Selbst die als Helfer bereiten Mitarbeiter beim Luftschutzhilfsdienst sind nur sehr unzureichend unterrichtet, obwohl viele zur Verbreitung der notwendigen Kenntnisse von Mensch zu Mensch weit mehr beitragen könnten, als wenn man der Bevölkerung zumutet, nur Broschüren zu lesen. Selbst fundierte wissenschaftliche Broschüren sind in der breiten Bevölkerung meistens ziemlich wirkungslos. Die aktiven Helfer können und müssen aber schon im Frieden durch die weiteste Verbreitung der notwendigen Kenntnisse zur Beruhigung der Bevölkerung und zu ihrer Befähigung, sich im Notfalle vernünftig zu verhalten, vieles tun.
    Durch die Verbreitung der notwendigen sachlichen Kenntnisse wird die Gefahr panikverbreitender Gerüchte vermindert. Wir wissen alle, wie schnell und unbesonnen die Bevölkerung bereit ist, irgendwelchen Panikgerüchten Glauben zu schenken und sie weiterzugeben. Die psychologische Wirkung sachlich begründeter Kenntnisse ist unseres Erachtens nicht zu unterschätzen.
    Oder fürchten wir solche Aufklärung? Ich kann es mir nicht denken, so unerfreulich auch vieles ist, was wir der Bevölkerung wahrheitsgemäß werden sagen müssen. Denn niemand kann voraussehen, wie schnell sich solche Kenntnisse im Volke mit Erfolg verbreiten werden. Aber niemand kann die Verantwortung für die Unterlassung solcher Aufklärung auf sich nehmen. Wir haben das schon am 3. Juni 1959 hervorgehoben.
    Was ist der Erfolg gewesen, Herr Minister? Ich habe das Gefühl: im allgemeinen: Fehlanzeige. Die
    Verhandlungen im Innenausschuß beweisen es. Sie beweisen es um so mehr, als die Kenntnis der möglichen Gefahren durch jedes neue Vernichtungsmittel laufend die Voraussetzung für die Bereitschaft der Bevölkerung auch zur Notstandsplanung ist.
    Diese Kenntnis fordert auch unsere Bereitschaft, Jahr für Jahr unzählige Millionen für den Wohnungsbau zu bewilligen, obwohl dieser bisher, soweit ich sehen kann, ,den berechtigten Schutzforderungen für die Bevölkerung auf keinem Gebiete gerecht wird. Wohnbauten, Industriegebäude, die öffentlichen Gebäude aller Art, Bahnhöfe, Theater, Schulen, Kinos, ja selbst Krankenhäuser entsprechen in keiner Weise unseren Schutzverpflichtungen gegenüber dem gesamten Volke.
    Die hierin liegenden Verpflichtungen auf diesem Gebiete sind auch im Ausschuß am 19. Oktober 1960 behandelt worden, unter besonderer Betonung der notwendigen Zusammenarbeit des Ministeriums des Innern mit dem Wohnungsbauministerium. In unserem Ausschuß wurde damals erklärt:
    Mehr denn je kommt es darauf an, vor allem für die Bevölkerung die Schutzmaßnahmen zu treffen, die das Überleben einer möglichst großen Anzahl von Menschen sicherstellen können.
    Weiter wurde im Ausschuß erklärt, „Auch würden Maßnahmen zu ergreifen sein, die das Funktionieren von Einrichtungen und Betrieben, deren Fortbestand für ein Überleben ausschlaggebend ist," auch während der Gefahrenzeit ermöglichen. Damals hat der Ausschuß die Gebiete aufgezählt, auf denen die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden müssen: zum direkten Schutz des Menschen, für die Ernährungssicherung, für die Sicherung der Bevorratung sowie zum Schutz von Betrieben und Werken lebens- und verteidigungswichtiger Industriezweige, für den Schutz lebenswichtiger Versorgungsanlagen — Gas, Wasser, Elektrizität — und für eine Erhaltung der baulichen Substanz sowie für den Luftschutz im Städtebau. Für jedes Aufgabengebiet — so wurde damals erklärt — müßten eingehende theoretische Grundlagenforschung und umfangreiche Erprobung betrieben werden. Daneben seien alle erreichbaren Unterlagen des In- und Auslandes zu studieren und auszuwerten. Die verschiedenen Schutzraumbauten sollen je. nach Luftempfindlichkeit errichtet werden, mit dem Ziel, Verluste je Flächeneinheit so klein wie irgend möglich zu halten.
    All das ist, glauben wir, um so notwendiger bei der großen Bevölkerungsdichte in Deutschland. Man kann die Möglichkeiten z. B. auch der Evakuierung in weniger besiedelten Gebieten mit den Notwendigkeiten und Schwierigkeiten in Deutschland nicht ohne weiteres vergleichen. In Deutschland hatte man mit Rücksicht auf die vorgesehenen Bauten bis zum Oktober 1960 neun Schutzbauten nach amerikanischem Vorbild errichtet, in denen, wie es heißt, „die Menschen alle Wirkungen einer Kernwaffenexplosion unverletzt überleben könnten". Ob das heute noch richtig ist, vermag ich nicht zu beurteilen; aber vielleicht kann der Herr Minister darüber Auskunft geben, was hier inzwischen von



    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
    der Wissenschaft eruiert worden ist. Wir sind selbstverständlich für die Fortsetzung solcher Versuche entsprechend der sich ändernden Explosionskraft nuklearer Sprengkörper, die mit ganz anderen Belastungen für die Baukörper verbunden sind und deshalb sich ständig ändernde Konstruktionen erfordern — auch mit Rücksicht auf die Durchlässigkeit radioaktiver Strahlung —, die den Aufenthalt von Menschen nach Bodenexplosionen für mindestens zwei Wochen im Schutzraum ermöglichen sollen.
    Man hofft — auch wir hoffen es, und mir scheint, das Ministerium hofft es ebenfalls —, in etwa 3000 alten Schutzbunkern etwa 3 Millionen Menschen schützen zu können. Aber, Herr Minister, diese Schutzbunker müssen ja zum allergrößten Teil erst wieder in einen Zustand versetzt werden, der ,einigermaßen die Gewähr dafür bietet, daß sie nicht ebenfalls nur Mausefallen sind. Sie werden mit ganz anderen technischen Einrichtungen zur Belüftung, Bewässerung, Entwässerung und Stromversorgung versehen werden müssen, weil der Aufenthalt im Bunker höchstwahrscheinlich sehr viel länger als im vergangenen Krieg wird dauern müssen. Wie schnell, Herr Minister, werden diese Bunker hergerichtet werden können? Sie sind nicht allein dafür zuständig; aber soviel ichweiß, besteht eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ministerium und dem Ministerium für Wohnungsbau. /
    Dazu kommt die Notwendigkeit des Schutzes gegen Brandempfindlichkeit. Wir brauchen hier nicht erregende Schilderungen von Brandwirkungen aus den Vorgängen von 1943/44 zu wiederholen. Sie sind uns allen — nicht zuletzt der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen — bekannt. Herr Minister, wir sind bereit, alles zu tun, um die notwendigen Maßnahmen auch finanziell zu unterstützen.
    Damit sollen die bisherigen Versäumnisse nicht entschuldigt werden. Wir hoffen aber, daß man nach dem Studium theoretischer Darstellungen, die wir nun jahraus, jahrein im Innenausschuß mit angehört haben, endlich mit Nachdruck zur Praxis übergehen wird. Wir haben immer nur Erklärungen gehört; darüber hinaus sind wir nicht gekommen. Das, was getan worden ist, reicht unseres Erachtens nicht im entferntesten, um auch nur einen Bruchteil an Menschen und am Sachwerten zu schützen.
    Die Regierung selber erklärte in der Ausschußsitzung vom 19. Oktober 1960, „ohne Schutzraumbauten sei ein ziviler Bevölkerungsschutz einfach ein Torso", zumal das gesamte bundesrepublikanische Gebiet gefährdet sei und in Zukunft — wie die Regierung wiederholt hat — keine Zeit mehr vorhanden sein würde, um größeren Bevölkerungsteilen die Möglichkeit zum Aufsuchen von Großschutzräumen zu geben. Damals wurde uns erklärt, im allgemeinen müsse „man annehmen, daß Warnung und erster Einschlag zeitlich zusammenfielen". Das würde bedeuten, daß Hunderttausende und Millionen ihr Leben lassen müßten.
    Wir sind aber auch der Meinung, daß alle Luftschutzförderung letztlich eine militärische Verteidigungsmaßnahme ist. Das wird hoffentlich auch die
    NATO begriffen haben. In der zitierten Sitzung wurde klar, daß bis dahin noch nicht einmal das zugesagte „Minimalprogramm" durch die Regierung in Angriff genommen worden ist. Mit der Aufklärung der Bevölkerung ist es bis dahin nicht anders gegangen.
    Das erwähnte Thema, Herr Minister, hängt auch mit der Notstandsplanung zusammen. Einen Notstand zu erklären und sich für ihn die gewünschten Befugnisse geben zu lassen, hilft verhältnismäßig wenig. Die Bevölkerung hat von solchen Befugnis. sen nichts. Es wird ihr nur die Ausführung von Forderungen aufgetragen; dazu ist sie aber in vielen Fällen überhaupt nicht in der Lage. Wir sind aber bereit, den Willen und die Befähigung zum Selbstschutz der Bevölkerung mit allen Mitteln zu fördern. Auch dafür fehlt es noch an der notwendigen Aufklärung, um Männer und Frauen bereitzumachen, sich selber und den Nachbarn zu helfen, so erfreulich auch die bisherigen Meldungen für freiwilligen Hilfseinsatz sind. Auch auf diesem Gebiet sind psychologische Momente zu beachten; denn gesetzlicher Befehl allein, Herr Minister, tut es nicht, auch nicht die Einsetzung geldlicher Mittel.
    Auf weitere Gesetzesvorschläge möchte ich hier nicht ausführlich eingehen. Ich habe mich mehrfach im Einverständnis mit meinen Freunden über Ihren Gesetzesvorschlag zur Notdienstpflicht geäußert. Wir sind nach wie vor gegen dieses Notdienstpflichtgesetz in der uns vorgelegten Form. Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, daß wir auch auf keinen Fall den behaupteten Versuch — ich weiß nicht, ob es wahr ist — unterstützen werden, das Notdienstpflichtgesetz in der parlamentarischen Behandlung vorzuziehen, d. h. erst das Notdienstpflichtgesetz erst im Parlament zu bearbeiten und dann das Notstandsgesetz. Die eventuelle Verpflichtung aus dem Notdienstpflichtgesetz setzt natürlich das Bestehen einer allgemeinen Notstandsgesetzgebung voraus. Das ist eine logische und gesetzliche Selbstverständlichkeit, die jedem von uns klar sein wird.
    Herr Minister, wir haben nun noch einen anderen Vorschlag von Ihnen erhalten, den Gesetzentwurf über Einreise und Ausreise. Ich bin nicht der einzige, weder hier im Hause noch, was Sie doch vielleicht beachten möchten, im Berliner Parlament, der erhebliche Bedenken gegen die in diesem Gesetzentwurf gemachten Vorschläge hat. Sie wissen, daß der Entwurf in Berlin auf erheblichen Widerstand und ernsthafteste Kritik gestoßen ist. Sie wissen auch, daß es Ihr Fraktionsfreund, der Kollege Benda in der Berliner CDU, gewesen ist, der nicht nur kritisiert, sondern auch sehr gute Gegenvorschläge unterbreitet hat. Warum hat man nicht vorher eingehend mit Berlin beraten, und warum hat man zu diesen Beratungen nicht vornherein die verantwortlichen Personen aus den Zonenrandgebieten hinzugezogen? Man hätte es Ihnen, Herr Minister, leicht ersparen können, auf eine so weitgehend ablehnende Kritik zu stoßen. Ich bin kein Freund der Kritik um der Kritik willen. Ich meine, man sollte einem Minister, auch wenn er nicht zur eigenen Partei gehört, behilflich sein bei der Durchführung seiner Gedanken. Das



    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
    verlangt aber, daß die Vorschläge vorher eben so durchgearbeitet werden, daß sie nachher eine Mehrheit finden.
    In Berlin und in den Zonenrandgebieten werden Sie auf schweren Widerstand stoßen. Auch meine Fraktion ist nicht bereit, den Gesetzentwurf, so wie er heute noch bekannt ist, mitzumachen. Wir werden wohl auch Ihren ganzen Etat ablehnen müssen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Befürchten Sie nicht, daß ich Ihre Geduld zu sehr in Anspruch nehmen will. Ich möchte nur auf das, was Frau Kollegin Dr. Lüders gesagt hat, zwei, drei Sätze erwidern.
    Zunächst das Kapitel Ziviler Bevölkerungsschutz. Ich habe dieses Kapitel vorhin schon etwas angesprochen. Frau Kollegin Dr. Lüders, ich glaube, daß in dieser Legislaturperiode umfassende gesetzgeberische Maßnahmen praktisch nicht mehr möglich sein werden. In der Tat wird sich die kommende Bundesregierung von neuem über ihre Grundhaltung in Fragen des zivilen Bevölkerungsschutzes schlüssig werden müssen. Alles, was in der Zwischenzeit vorbereitet wird, ist nach meiner Meinung eine solide Bodenarbeit, um es einmal so zu nennen: die Bevorratungen, die geschaffen werden, die Geräte, die beschafft werden, die Ausbildung, die läuft, alles Dinge, die man, ganz gleichgültig wie man sich insgesamt entscheiden wird, sehr wohl als nützlich empfinden und entsprechend verwerten wird. Die Dinge auf diesem Gebiet sind im Fluß wie das internationale Bild zeigt. Wir werden im Herbst von neuem darüber sprechen können und müssen.
    Das zweite, was ich Ihnen, Frau Kollegin Dr. Lüders, erwidern möchte, bezieht sich ebenfalls auf die vorhin schon behandelte Gesetzgebung: Notstand, Notdienst usw. Ich möchte es nur klarstellen. Es ist ein Irrtum, wenn Sie meinen, wir hätten je den Standpunkt vertreten, daß erst die Grundgesetzergänzung kommen sollte und dann die mit einfacher Mehrheit zu verabschiedenden Gesetze. Ich habe immer den Standpunkt vertreten, daß das ganze ein sehr weites Feld ist und daß wir zuerst einmal die Dinge machen sollten, die wir mit einfacher Mehrheit verabschieden können, weil es natürlich doch sehr, sehr kompliziert ist, größere Mehrheiten als einfache zustande zu bringen, und wir sollten uns nicht übernehmen. Auch hier gilt das Wort: Schritt für Schritt weiter!
    Das Gesamtprogramm liegt ja vor, und deswegen, das sage ich mit Nachdruck, werden wir den entschiedenen Versuch und eine große Anstrengung machen, das Notdienstgesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Ich habe das vorhin schon gesagt.

    (Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Also nur das Notdienstgesetz?)

    — Um es noch einmal klarzumachen: Unser Programm ist es immer gewesen, diejenigen Gesetze, die lediglich eine einfache Mehrheit brauchen, zunächst zu verabschieden und die größere, das Grundgesetz verändernde Unternehmung daran anzuschließen. Das Thema der Grundgesetzänderung ist gesetzgeberisch offensichtlich nicht so reif wie das gerade besprochene andere Feld.
    Nun noch ein paar Worte zu der Frage des Gesetzes über Ein- und Ausreise. Frau Kollegin Dr. Lüders, wir denken immer darüber nach, was in der Vorbereitung von Gesetzen der praktikabelste Weg ist. Wir würden sehr oft gern bereit sein, nach viel mehr Seiten hin Besprechungen zu führen und Vorfühlungen vorzunehmen, aber aus dem Gesichtspunkt der Geheimhaltung — und Kabinettsvorlagen müssen nun einmal unter großer Geheimhaltung entstehen — ist das doch sehr viel schwerer, als man es sich manchmal draußen vorstellt. Das möchte ich aus langer Erfahrung auf diesem Gebiet sagen. Die Berliner Kollegen sind uns selbstverständlich willkommene Ratgeber in dieser Sache, und seien Sie sicher, daß wir auch die Erfahrungen der zonennahen Grenzgebiete absolut berücksichtigen und berücksichtigt haben.
    Im Augenblick läuft ein Versuch — an dem mehrere beteiligt sind —, das, was ,damals hier in der Debatte zum Ausdruck gekommen ist, in gewisse Kompromißformeln zu verwandeln. Ich habe vorhin schon gesagt, daß das, was uns vorschwebt, ein Gesetz ist, das etwa heißen könnte: „Gesetz über den Mißbrauch des freien Reiseverkehrs". Die Chance dafür, daß man hier Formeln findet, denen der größere Teil 'des Hauses zustimmen kann, halte ich für nicht schlecht. Denn alle Gruppen hier und im Bundesrat haben gesagt: Es muß auf diesem Gebiet etwas geschehen. Wenn ich alle Gruppen an diesem Wort: „Es muß etwas geschehen" wirklich redlicherweise festhalte, sollte es möglich sein, einen Kompromiß zu finden. Jedenfalls glaube ich, daß wir 'das in einigen Wochen werden schaffen können.