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ID0314801000

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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine weitere Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Erler!


Rede von Fritz Erler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Schäfer, wäre es Ihnen vielleicht möglich, mit ein paar kurzen Sätzen darzustellen, wie die Sozialdemokratische Partei dieses Problem seit ihrem Parteitag in München im Jahre 1956 in der Öffentlichkeit ganz entscheidend herausgestellt hat?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich will gern darauf eingehen, Herr Kollege Erler. Es sollte auch hier im Hause allgemein bekannt sein, daß sich die Sozialdemokratie der kulturellen Belange, der Belange der Wissenschaft und der Forschung ganz besonders angenommen hat, weil sie die Vorrangigkeit dieser Fragen vor anderen Fragen, denen Sie den Vorrang gegeben haben, von vornherein anerkannte. Ich darf den Präsidenten dieses Hauses zitieren, der vor einem Jahr vor der Studentenschaft der Universität Tübingen sprach. Er sagte — zu mir gewandt —, er beneide meinen Parteifreund von Knoeringen, der Kulturpolitik betreiben dürfe, während es ihm verboten sei.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Die CDU hat jetzt auf ihrem Kongreß in Gelsenkirchen versucht, nachzuziehen. Anerkennenswert, meine Damen und Herren, daß Sie die Problematik jetzt auch erkennen, daß Sie unsere Ansicht hinsichtlich der Vorrangigkeit dieser Fragen jetzt teilen und daß Sie auf diesen Gebieten mitmachen! Aber warum wollen wir uns darum streiten?! Wollen Sie nicht wenigstens anerkennen, daß wir das als erste in Bewegung gebracht haben? Mir geht es darum, meine Damen und Herren, festzustellen: nicht der Herr Bundesinnenminister hat die Initiative auf kulturpolitischem Gebiet ergriffen, obwohl es sein Ressort ist, sondern erfreulicherweise der Wissenschaftsrat, erfreulicherweise andere Gremien. Es geschieht einiges trotz des Desinteresses, des sehr deutlichen Desinteresses, des Herrn Bundesinnenministers auf diesem Gebiet.

    (Abg. Dr. Conring: Sie rufen doch nur Gelächter mit dieser Behauptung hervor!)

    — Ich habe Sie nicht verstanden, kann also darauf nicht erwidern.
    Ein anderes Gebiet, auf dem ich die Aktivität des Bundesinnenministers immer vermisse, ist das der Kommunalpolitik. Wir haben in diesem Hause im Dezember auf Grund einer Großen Anfrage unsererseits sehr ausführlich über die Kommunalfinanzen gesprochen. Der Herr Bundesinnenminister war nicht vertreten. Er wurde später durch seinen Staatssekretär vertreten. Ich habe noch in keinem Falle, in dem es um die Interessen der Gemeinden ging, auch nur die leiseste Äußerung des Herrn Bundesinnenministers irgendwo wahrnehmen können, gleichgültig ob es sich um die Verkehrsfinanzbelastung, um den Gemeindepfennig, um die Gewerbesteuerreform oder um die allgemeinen kommunalpolitischen Probleme handelt. Nirgends ist irgendwann der Herr Bundesinnenminister zu hören gewesen, auf nicht einem Gebiet der Kommunalpolitik. Wer anders sollte denn hier im Hause und bei den Entscheidungen, die wir auf Bundesebene zu treffen haben und die sich bis in die Kommunalpolitik auswirken, die Interessen der Gemeinden vertreten, wenn nicht der Innenminister! Ein vollkommenes Schweigen!
    Nun zum nächsten großen wichtigen Gebiet, dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes. Es ist
    ges geschehen. Ich denke daran, daß der Staatssekretär im Innenministerium, Ritter von Lex, der in der Zwischenzeit ausgeschieden ist, am 10. Juni 1959, also vor zwei Jahren, von diesem Platz aus ein ausführliches Programm entwickelt hat. Wenn ich das vergleiche mit dem, was in der Zwischenzeit geschehen ist, dann kann ich nur sagen: unbefriedigend!
    Ritter von Lex hat damals vorgetragen, daß eine sorgfältige Planung der zivilen Notstandsmaßnahmen erfolgen müsse. Ich unterstelle, daß das erfolgt. Aber bei dem zweiten, was insbesondere Sache des Ministeriums wäre, ist recht wenig geschehen: bei der Vorbereitung einer umfassenden Gesetzgebung. Was gehört zu dieser Gesetzgebung? Dazu gehört die Abgrenzung zur Territorialverteidigung. Dazu



    Dr. Schäfer
    gehört die Abgrenzung zum militärischen Bereich überhaupt. Dazu gehört die Sicherung und Bereitstellung der Kräfte, die dm Brandschutz, also bei der Feuerwehr, eingesetzt sind, die bei der Polizei eingesetzt sind, der Kräfte, die beim Technischen Hilfswerk eingesetzt sind, die beim Roten Kreuz eingesetzt sind.

    (Zuruf der Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen].)

    — Nichts ist geregelt, Frau Kollegin Weber! Man hätte die Vorlage eines Gesetzes erwarten dürfen, das die Gleichrangigkeit mit dem Wehrdienst für diejenigen, die nicht zu langfristigem Wehrdienst herangezogen werden, feststellt. Die Erhaltung der Substanz des Volkes im Verteidigungsfalle ist doch das Entscheidende einer Sicherheitspolitik überhaupt.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Gar nichts ist geschehen! Sie können mir nicht e i n Gesetz nennen, das das Ministerium hierzu vorgelegt hat. Sie können mir nicht e i n Gesetz nennen, Frau Kollegin Dr. Weber, nicht eine verbindliche Äußerung des Innenministers darüber, daß hier eine systematische, wesentliche Planung erfolge.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich habe von diesem Platz schon einmal gesagt: man hat den Eindruck, daß der Streit, der Interessenkonflikt zwischen dem Verteidigungsministerium und dem zivilen Sektor, der zwangsläufig ist — das ist gar kein Vorwurf —, bis jetzt einfach nicht gelöst werden konnte. Aber das Problem ist zu lösen!
    Betrachtet man einmal, wie sich das Ministerium für diesen Fall vorbereitet hat, dann stellt man fest: auch das ist sehr unbefriedigend.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Das ist eineuropäisches Problem!)

    — Das ist ein europäisches Problem, Frau Kollegin; ich bin durchaus mit Ihnen einig. Aber es wird nicht europäisch gelöst; das Problem der Garantierung der inneren Sicherheit wird von den einzelnen Nationen gelöst werden müssen. Daran, daß dieses Problem bei anderen Völkern genauso auftritt, besteht gar kein Zweifel.
    Wenn man nun untersucht, was das Ministerium für diesen Fall getan hat, dann kommt man zu der Feststellung, daß ein versteckter Leitungsstab geschaffen worden ist — die Betreffenden sind im Werkvertrag verpflichtet —, der aber nicht in der Weise aktionsfähig ist, wie er es an einem möglichen Tage X sein müßte. Im Werkvertrag geht das nicht, Herr Minister. Da muß schon von vornherein eine geeignete Leitungsstelle eingerichtet sein, und die Dinge müssen aufeinander abgestimmt sein. Sie sind doch hoffentlich mit mir darin einig, daß es nicht darauf ankommt, gesetzliche Vollmachten in der Hand zu haben, sondern darauf, die Dinge praktikabel zu machen und durchzuführen.
    Nun, was tat der Herr Innenminister Schröder? Er hat sich auf ganz andere Gebiete geworfen. Das begann mit seiner berühmt-berüchtigten Stuttgarter Rede vom 30. Oktober 1958. Sie ist in diesem Hause zur Genüge bekannt, so daß ich sie im einzelnen wohl nicht mehr zu behandeln brauche. Aber ein Punkt bedarf auch heute wieder der Erwähnung. Dem Herrn Innenminister ist damals — das war nicht ein Lapsus linguae, sondern das war ein Bekenntnis — etwas über die Lippen gekommen, was er nachher nicht mehr wahrhaben wollte. Ich muß es im Wortlaut vorlesen, sonst wird nachher behauptet, es sei nicht so gewesen, wie ich es vorgetragen habe. Der Herr Innenminister sprach von den Beamten. Es war sehr interessant und beängstigend zugleich, daß er sagte:
    Ich spreche hier von einer Haltung, die es den Beamten ermöglicht, jedem verfassungsmäßigen Träger der Staatsgewalt mit unwandelbarer Gewissenhaftigkeit bei der Verwirklichung von politischen Zielen zu helfen, die in den allgemeinen Wahlen die Billigung der Mehrheit gefunden haben.
    Damit sagt er klipp und klar — anders kann man es nicht auslegen, und deshalb wiederhole ich es hier —, daß die Partei, die in den Wahlen die Mehrheit bekommen habe, sich der Beamten bedienen könne, um ihre politischen Ziele durchzusetzen.
    Daß das in einem demokratischen Staat unmöglich ist und geradezu eine Unterwühlung des demokratischen Staates mit sich bringen würde, ist ganz selbstverständlich. Aber wir wissen ja — in vielen Presseartikeln ist das zur Sprache gekommen —, daß der Herr Innenminister eine etwas andere Vorstellung von Demokratie hat; bei ihm liegt mehr autoritäre Vorstellung drin. Diese Vorstellung ist wiederholt angesprochen worden, und eine Zeitung hat sie damit gekennzeichnet, daß sie über ein Portrait des Ministers die Oberschrift setzte: „Die Opposition wird nicht erwähnt". Das Selbstverständliche des geistigen Wandels, der geistigen Auseinandersetzung in einer Demokratie ist dem Herrn Innenminister offensichtlich im Grunde seiner Seele zuwider. Er kann sich gar nicht vorstellen, daß das ein selbstverständlicher Lebensvorgang ist.

    (Abg. Stoltenberg: Das ist fast ein ehrenrühriger Vorwurf, Herr Dr. Schäfer!)

    — Das ist meine Meinung, und sie ist durch diese Dinge begründet, Herr Dr. Stoltenberg.
    Ich darf bei dem gleichen Thema bleiben. Der Herr Bundesinnenminister hat ein Notstandsgesetz vorgelegt. Die ganze Art und Weise, wie dieses Notstandsgesetz behandelt wurde, kennzeichnet das, was ich soeben gesagt habe und was ich damit noch einmal begründen darf. Es war gut und richtig, daß die Fraktion der CDU/CSU mit uns in Verhandlungen eintreten wollte, um dieses so schwierige Gebiet des Notstandswesens zu regeln. Wir waren uns einig, daß eine Regelung erfolgen muß, und es war richtig, daß sich die politischen Kräfte in diesem Raum zusammensetzen wollten, um die erforderliche Grundgesetzänderung oder -ergänzung vorzunehmen. Das hat aber dem Herrn Bundesinnenminister nicht gepaßt. Er hat, als die Verhandlungen gerade begonnen hatten, im Januar letzten Jahres seinen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt.



    Dr. Schäfer
    Seither haben wir die Situation — ich bedaure, daß die CDU/CSU sich dafür vorspannen ließ —: Entweder diesen Gesetzentwurf oder gar nichts. Man hat den Eindruck, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß die Frage meines Kollegen Arndt in der ersten oder zweiten Lesung beantwortet wurde, als er den Herrn Innenminister fragte: Wollen wir hier nun gemeinsam eine Aufgabe des demokratischen Staates lösen, oder wollen Sie Giftgas geben für den Wahlkampf? Offensichtlich das letztere, denn seit dem 28. September ist wiederum nichts passiert. Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, haben anerkennenswerterweise eine Verhandlungsdelegation unter dem Vorsitz Ihres Fraktionsvorsitzenden bestellt; die FDP hat eine Delegation bestellt; wir haben eine Delegation bestellt. Und wir warten bis heute auf die Einladung zu einer gemeinsamen Besprechung, obwohl wir Sie wiederholt gemahnt haben, obwohl Sie genau wissen, daß wir grundsätzlich bereit sind, über diese Fragen zu sprechen. Aber natürlich mit einer Einschränkung: daß man die Freiheit nur mit demokratischen, verfassungsmäßigen Mitteln schützen darf und nicht mit anderen Mitteln.
    Wie der Gesetzentwurf des Herrn Innenministers gewertet wird, das darf ich nochmals zitieren. Das hat der Bundesrat, nicht wir, einstimmig, also mit den Stimmen der CDU/CSU-Ministerpräsidenten, beschlossen. Dort heißt es z. B. in dem Bericht des Berichterstatters, eines CSU-Ministers:
    Die eben erwähnten verfassungsrechtlichen, aber auch die verfassungspolitischen Bedenken gegen die Gesamtkonzeption wie gegen die Einzelbestimmungen des Entwurfs erschienen der Mehrheit des Rechtsausschusses als so schwerwiegend, daß sie glaubte, den Regierungsentwurf als Ganzes ablehnen zu müssen.
    Und nachher, genau wie wir es nachher formuliert haben, wie es sich mit unserer Meinung deckt:
    Ein Teil der Mitglieder des Rechtsausschusses empfand den Entwurf offenbar in so hohem Maße als verfassungsrechtlich oder verfassungspolitisch bedenklich, daß er ihn nicht als eine geeignete Diskussionsgrundlage für einen Gegenvorschlag erachtete.
    Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, gibt Ihnen das nicht zu denken? Hätte das nicht dem Herrn Innenminister zu denken geben müssen, wenn seine eigenen Parteifreunde eine so harte, scharfe Formulierung wählen müssen? Er hat keinen Anlaß genommen, das Gesetz dann neu zu bearbeiten; er hat sich auf seinen Entwurf hartnäckig festgebissen, offensichtlich — einige Zeitungen haben's ja dann geschrieben — mit der Tendenz, die SPD wiederum zu diskriminieren, daß man mit ihr doch nicht einmal eine vernünftige innenpolitische Sicherheitsfrage lösen könne. Und da war es so unangenehm für ihn, daß wir zugestimmt haben; da war es so unangenehm für ihn, daß wir sagten: Natürlich! Selbstverständlich! Wir sind bereit, über die Probleme zu sprechen, und wir sind bereit, auch wenn es unpopulär ist, eine solche Lösung mitzumachen.
    Der Herr Innenminister hat ein weiteres Gesetz vorgelegt: das Notdienstgesetz. Ich darf nur auf die vielen Beschwerden der Frauenverbände hinweisen, und es genügt, um zu sagen, wie dieses Gesetz in der Bevölkerung empfunden wird.
    Das Einreise- und Ausreisegesetz sei nur erwähnt. Wir erinnern uns noch an die Debatte in diesem Hause, als die Kritik von allen Seiten kam, als die Kritik vom Journalistenverband kam, als die Kritik aber auch aus Ihren eigenen Reihen kam, weil Sie dem Minister ebenfalls klipp und klar sagen mußten: So geht es nicht! Gerade bei diesem Ein- und Ausreisegesetz zeigte es sich doch, daß die Konzeption, die Vorstellungen über Verfassungsschutz, die der Herr Minister hat und die wir haben, sehr verschieden sind. Wir sind der Auffassung:
    Diesen Staat zu schützen ist eine Aufgabe aller politischen Kräfte. Alle politischen Kräfte müssen daran teilhaben, und alle müssen mit dafür sorgen, daß dieser Staat — da stimme ich mit dem Innenminister überein — eine wehrhafte Demokratie ist. Ja, eine wehrhafte Demokratie setzt aber ein Zusammenwirken voraus. Ein Zusammenwirken, meine Damen und Herren, das ist nun allerdings mit diesem Innenminister außerordentlich schwer. Wir haben uns seit Jahren darum bemüht, den Verfassungsschutz zur Angelegenheit aller politischen Kräfte zu machen. Er schnürt ihn ab. Er hat eine sehr neue, elegante Methode gefunden, eine Methode, die ihm auch sonst Liegt. Er übergab den Fraktionen den Lagebericht, wie ihn das Bundesamt aufstellt. Mit diesem Lagebericht, Herr Minister — das wissen Sie so gut wie ich —, ist recht wenig anzufangen. Sie wissen so gut wie ich, daß das das geringste, dürftigste Maß der Zusammenarbeit ist. Wenn Sie Ihrem eigenen Hause, ja sich selbst alles vorbehalten, dann ist eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet auf ein wirklich unerträgliches Mindestmaß begrenzt.
    Wir haben bei den Haushaltsberatungen gehört, daß die Mittel für den positiven Verfassungsschutz jedes Jahr geringer geworden sind. Wir waren davon sehr unangenehm berührt. Wir meinen nämlich, daß der positive Verfassungsschutz, daß die Stärkung des Staatsbewußtseins die stärksten Abwehrkräfte überhaupt hervorbringen kann und nicht polizeiliche Maßnahmen. Natürlich braucht man die polizeilichen Maßnahmen, und wir anerkennen die Leistungen der Verfassungsschutzämter und polizeilichen Organe. Daß das ja nicht in Zweifel gezogen wird! Aber die Entscheidung liegt auf dem Gebiet des aktiven Staatsbewußtseins.
    Wir haben vor einem Jahr beantragt, die Mittel bei der Bundeszentrale für Heimatdienst zu erhöhen. Das Haus hat damals unseren Antrag abgelehnt. Ich bin 'erfreut, daß der Haushaltsausschuß jetzt meinem Antrag folgte, bei der Bundeszentrale für Heimatdienst auf die Steigerung von 0,5 Millionen DM noch einmal 0,5 Millionen DM aufzustocken, so daß jetzt 8 Millionen DM zur Verfügung stehen. Aber, Herr Bundesminister, warum binden Sie denn dann die Bundeszentrale an? Warum geben Sie ihr nicht die notwendige Selbständigkeit, damit sie im gesamten politischen Raum arbeiten kann? Warum



    Dr. Schäfer
    geben Sie einen Erlaß heraus, der praktisch die Aktionsfähigkeit des Hauses einschränkt?
    Gestern sprachen Sie hier davon, daß das „Parlament" von allen Seiten getragen werde. Warum verboten Sie dann, daß unser Kollege Dr. Menzel im „Parlament" schrieb? War es Ihnen denn so unangenehm, daß im „Parlament" die Meinungen der Opposition vorgetragen würden und zur Geltung kämen? Das liegt alles im gleichen Rahmen.
    Warum haben Sie die Kollegin Renger aus dem Bundesluftschutzverband ausgeschlossen, nachdem sie von den Frauenverbänden — ohne Stimmrecht — dorthin delegiert worden war? Ist es Ihnen denn so unangenehm, wenn eine sozialdemokratische Abgeordnete dort mitspricht? Wäre es nicht gerade klug von Ihnen, sogar Wert darauf zu legen, daß auch wir dort vertreten sind, damit Sie darauf Bezug nehmen können? Das geht alles in die gleiche Richtung, in die gleiche autoritäre, ausschließliche Richtung, die wir bei Ihnen ja immer von einem Mal zum anderen zu beanstanden haben.
    Noch ein Wort zu Ihren verfassungsrechtlichen Vorstellungen über diesen Bundesstaat. In einer Äußerung zum Grundgesetz haben Sie zum Ausdruck gebracht, daß die föderale Struktur der Bundesrepublik eine der schwersten Belastungen sei, die das Grundgesetz uns aufgehalst habe. Meine Damen und Herren, es ist doch sehr interessant, daß der Verfassungsminister in einer offiziellen Stellungnahme eine solche Äußerung abgibt.
    Er handelt auch dementsprechend. Das fängt an mit seinem Vorschlag zur Gleichschaltung der Wahlen, alles an einem Tag zu wählen, und reicht bis zu der Handlungsweise, daß man wichtige Gesetzentwürfe vorher nicht mit den Bundesratsmitgliedern, mit den Ländern bespricht, sondern diese vor vollendete Tatsachen stellt. Das berührt auch dieses Haus; denn Herr Minister, wenn der Bundesrat, wie es jetzt wiederholt geschehen ist, nicht Stellung nehmen kann, weil er innerhalb der drei Wochen so wichtige Gebiete nicht behandeln kann, dann ist auch dieses Haus in seiner Aktionsfähigkeit gehemmt. Wir meinen, daß Sie diese Pläne zur Umgestaltung aufgeben sollten.
    Nun noch zu einem weiteren Gebiet! Mit der Notstandsgesetzgebung können Sie ohne die Opposition nicht durchkommen. Notdienst- und Bundesleistungsgesetz und das Wehrpflichtänderungsgesetz: das sind Ihrer Meinung nach Gesetze, mit denen man doch eine Art Notstandsgesetzgebung aufbauen kann. Da kommen solche Begriffe wie „Spannungsfall", „drohender Verteidigungsfall", „vor dem Drohen des Verteidigungsfalles", „im Hinblick auf den drohenden Verteidigungsfall". Und die Feststellung dieser Begriffe, die Feststellung, daß ein solcher Zustand vorliegt: was versteht man in Regierungskreisen darunter? In der Pressekonferenz vom 24. Oktober vorigen Jahres hat es der Pressechef, Herr Staatssekretär von Eckardt, gesagt; er sagte: in Zeiten höchster Spannung, die nicht Krieg, aber auch nicht sozusagen völliger Frieden sind. Meine Damen und Herren, steht das der Regierung zu, steht das den einzelnen Ministern
    zu? Ist es nicht genau das Gegenteil von Art. 59 a und ist es nicht ein ganz starker Eingriff in Art. 65 a? Praktisch wird Art. 65 a Abs. 2, der die Vollmacht im Verteidigungsfalle überträgt, von vornherein vollkommen ausgehöhlt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Herr Innenminister, so kann man nicht indirekt Notstandsgesetzgebung machen. Ich habe sehr ernste Bedenken, daß das verfassungsmäßig ist, und Sie werden in wenigen Wochen in sehr angesehenen Kommentaren und in der Fachwelt darüber Ausführungen nachlesen können, die Ihnen zeigen werden, daß wir mit dieser Auffassung nicht allein stehen, sondern daß Staatsrechtslehrer der gleichen Auffassung sind, daß Sie sich hier auf einem verfassungsrechtlich außerordentlich bedenklichen Wege befinden, ich möchte sagen: daß Sie verfassungswidrig handeln, indem Sie erhöhte Pflichten des Bürgers durch Feststellung des Spannungsfalles oder des drohenden Verteidigungsfalles eintreten lassen und dieser Spannungsfall oder drohende Verteidigungsfall von der Regierung allein festgestellt wird. Meine Damen und Herren, so kann man die Verfassung nicht umgehen oder gar aushöhlen.
    Was hat aber der Herr Innenminister in diesen Zeiten ganz besonders getan? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß er sich bemüht hat, sich selbst ins rechte Licht zu rücken. Ich darf nur an die Krise mit der Kandidatur des Bundeskanzlers auf das Amt des Bundespräsidenten erinnern.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es ist notwendig, wiederum ins Gedächtnis zurückzurufen, welche Rolle der Innenminister damals gespielt hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es gab Zeitungen, die damals schrieben, einen so unverhüllten politischen Ehrgeiz habe man schon lange nicht mehr gesehen.

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

    Der Herr Bundeskanzler hat später selber indirekt gesagt, daß die Staatskrise, die die Bonner Republik samt ihrem Staatsoberhaupt zum Gespött der Welt werden ließ, von Gerhard Schröder eingefädelt und ausgelöst wurde.
    Und erinnern Sie sich noch an die Situation in diesem Hause, als der Herr Innenminister hier als Mitschreiber auftrat und zeigte, wie er seine Kollegen behandelt, wie er politische Auseinandersetzungen führt? Das war am 11. Juni 1959, als davon die Rede war, daß der Vizekanzler Professor Erhard erklärt habe, er habe nichts davon gewußt, daß der Kanzler doch nicht kandidieren wollte. Ich kann es Ihnen vorlesen, wenn es Sie interessiert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Um Gottes willen!)

    — Sie wissen es auswendig? Das ist erfreulich — wenn ich an Ihr Gedächtnis appellieren darf.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD. — Abg. Niederalt: Haben Sie als Opposition wirklich nichts Besseres gegen den Innenminister vorzubringen?)




    Dr. Schäfer
    — Das ist so wichtig, Herr Kollege Niederalt, und ich wundere mich, daß Sie es nicht erkennen. Das läßt die Gefahr noch größer erscheinen;

    (Beifall bei der SPD)

    denn wenn Sie von der CDU/CSU-Fraktion nicht einmal merken, was da gespielt wird, dann ist meine Besorgnis noch begründeter. Sehen Sie, die Mitschreiber: Wer hier auftritt und sagt: „Ich habe hier eine Notiz aus der und der Sitzung an dem und dem Tag zu der und der Stunde, da hat der und der ein Wort gesagt, und deshalb ist er jetzt glaubwürdig, wenn er das sagt" — wer seine Freunde schon hier in diesem Hause so behandelt, von dem wissen wir, wie er eine Opposition zu behandeln in der Lage ist;

    (Zustimmung bei der SPD)

    und deshalb ist es für uns wichtig.

    (Abg. Leonhard: „Wer schreibt, bleibt!")

    — „Wer schreibt, bleibt", na schön, Herr Kollege Leonhard. Wir hoffen allerdings nicht, daß er bleibt, der Herr Innenminister.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Wir aber doch! — Abg. SchmittVockenhausen: Es hoffen sogar manche von Ihnen, daß er nicht bleibt! — Heiterkeit bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, Herr Kollege Niederalt,
    es kam mir darauf an, Ihnen zu zeigen, wie die Tätigkeit des Bundesinnenministers sich politisch dar-
    stellt. Nach unserer Überzeugung hat er die Aufgabe, die ihm als Innenminister gestellt ist, nämlich Minister für das ganze Volk zu sein, nicht bewältigt.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Nach unserer schon!)