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ID0314602100

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    Deutscher Bundestag 146. Sitzung Bonn, den 24. Februar 1961 Inhalt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 2412) 8237 A Fragestunde (Drucksachen 2497, 2537) Fragen des Abg. Ritzel: Zweites Fernsehprogramm von Eckardt, Staatssekretär 8237 C, 8238 A Ritzel (SPD) 8238 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Erhöhtes Angebot von Fleisch tuberkulosekranker Rinder Schwarz, Bundesminister . . . . 8238 B, D Dr. Bechert (SPD) 8238 B, C Frage des Abg. Vogt: Jordanisches Verbot der Einfuhr von Konsumgütern Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8239 A, B Vogt (CDU/CSU) 8239 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400); in Verbindung mit dem Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Grüner Plan 1961) (Drucksache 2300) — Fortsetzung der ersten Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 8239 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 8243 B Frau Strobel (SPD) 8247 B Walter (FDP) 8252 B Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 8253 D Bading (SPD) 8256 D Sander (FDP) 8261 A Logemann (DP) 8266 A Engelbrecht-Greve (CDU/CSU) . 8268 D Frehsee (SPD) 827,1 B Mauk (FDP) . . . . . 8274 D, 8282 D Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 8277 C Lücker (München) (CDU/CSU) . . . 8280 B Schwarz, Bundesminister . . . . . 8281 D Nächste Sitzung 8283 C Anlagen 8285 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1961 8237 146. Sitzung Bonn, den 24. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 24. 2. Bazille 15. 3. Bettgenhäuser 4. 3. Dr. Birrenbach 6. 3. Fürst von Bismarck 24. 2. Blachstein 24. 2. Börner 24. 2. Dr. Bucerius 24. 2. Caspers 1. 4. Dr. Deist 2. 3. Demmelmeier 18. 3. Deringer 24. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 2. Dowidat 24. 2. Eberhard 7. 3. Ehren 28. 2. Eisenmann 24. 2. Erik 24. 2. Erler 24. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 24. 2. Dr. Furler 24. 2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Götz 24. 2. Dr. Gradl 24. 2. Freiherr zu Guttenberg 24. 2. Haage 24. 2. Hahn 24. 2. Dr. Dr. Heinemann 24. 2. Höfler 24. 2. Hörauf 10. 3. Illerhaus 24. 2. Jacobi 24. 2. Dr. Jordan 25. 2. Frau Kalinke 24. 2. Keuning 24. 2. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 24. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 18. 3. Leber 24. 2. Lenz (Brühl) 24. 2. Lohmar 24. 2. Dr. Martin 6. 3. Dr. Mende 4. 3. Mensing 24. 2. Dr. Menzel 28. 2. Metzger 24. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 24. 2. Freiherr von Mühlen 24. 2. Neubauer 10. 3. Neuburger 24. 2. Nieberg 24. 2. Peters 24. 2. Frau Dr. Probst 24. 2. Probst (Freiburg) 24. 2. Rimmelspacher 24. 2. Dr. Ripken 24. 2. Rollmann 24. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rüdel (Kiel) 3. 3. Ruhnke 25. 3. Scharnberg 24. 2. Scheel 24. 2. Dr. Schild 24. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Schmidt (Hamburg) 24. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 24. 2. Schröder (Osterode) 24. 2. Schultz 18. 3. Schüttler 24. 2. Dr. Seffrin 1. 3. Seuffert 24. 2. Dr. Stecker 24. 2. Frau Dr. Steinbiß 4. 3. Stenger 28. 2. Stingl 2. 3. Storch 25. 2. Dr. Tamblé 24. 2. Theil (Bremen) 24. 2. Vehar 25. 2. Dr. Vogel 24. 2. Wacher 24. 2. Wagner 24. 2. Wehner 24. 2. Weinkamm 24. 2. Welke 25. 2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Wittrock 24. 2. Dr. Zimmer 27. 2. Anlage 2 Umdruck 769 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens zum 1. Mai 1961 dem Bundestag zu berichten, welche Maßnahmen sie zur Durchführung des § 1 des Landwirtschaftsgesetzes für das laufende Wirtschaftsjahr getroffen- hat oder zu treffen beabsichtigt unter Berücksichtigung a) der Steigerung des Lohnniveaus und der ständig steigenden Kostenbelastung der deutschen Landwirtschaft, b) der Notwendigkeit, der deutschen Landwirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich auf den gesteigerten Wettbewerb im Gemeinsamen Markt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vorzubereiten, insbesondere inwieweit sie bereit ist, a) die in den Artikeln 44 und 46 des EWG-Vertrages gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Anwendung von Mindestpreisen und Abschöpfungen unverzüglich voll auszuschöpfen und 8286 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1961 b) die Nahrungsmittelimporte auf den tatsächlichen Inlandsbedarf abzustellen. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 770 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Selbsthilfe bei der Rationalisierung der Betriebe mit folgenden Investitionserleichterungen zu unterstützen: 1. Gewährung von Zinsverbilligungen für alle Kredite, die zur Finanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen benötigt werden, und zwar in einem Umfang, der den Bedingungen im sozialen Wohnungsbau gleichkommt, 2. Konsolidierung der zur Finanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen bereits aufgenommenen kurz- und mittelfristigen Kredite mit einem Zinssatz von höchstens 2 v. H., 3. Anwendung der unter 1. und 2. genannten Maßnahmen auf Um- und Neubauten (Wirtschafts- und Wohngebäude); Anschaffung von Schleppern, Maschinen, Geräten, Trocknungsanlagen usw. sowie andere Einrichtungen für die betriebs- und hauswirtschaftliche Rationalisierung; überbetrieblichen Maschineneinsatz; Althofsanierung; Aussiedlung und Aufstockung; Meliorationen und wasserwirtschaftliche Maßnahmen; Trinkwasserversorgung; Elektrifizierung; Flurbereinigungslasten; alle Selbsthilfemaßnahmen zur Qualitätsverbesserung und zur Absatzverbesserung, besonders Schaffung der Einrichtungen zur Zusammenfassung des Warenangebots in den Betrieben selbst, in den Genossenschaften und im Landhandel. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 771 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, denjenigen landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen eine Deckung des Vergleichsaufwands durch den Betriebsertrag nach dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft nicht erreicht wurde, die Vermögensabgabe gemäß dem Gesetz zum Lastenausgleich bis auf weiteres zu stunden. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 772 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob als sofortiger Beitrag zur Senkung der Betriebskosten der Landwirtschaft die Belastungen bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln gesenkt werden können. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, hierüber dem Deutschen Bundestag bis zum 30. April 1961 zu berichten. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 773 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts der im Grünen Bericht 1961 nachgewiesenen weiteren Verschlechterungen der Einkommenssituation der Landwirtschaft gegenüber den im Landwirtschaftsgesetz gesetzten Zielen den Grünen Plan 1961 um folgende Maßnahmen zu ergänzen: 1. Wiederherstellung der Qualitätsprämie für Milch in mindestens der ursprünglichen Höhe (4 Pf je kg), 2. Verbilligung der Schädlingsbekämpfungsmittel um 20 v. H. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1961 8287 Anlage 7 Umdruck 774 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den vorgelegten Bericht über die Lage der Landwirtschaft — Drucksache 2400 — durch folgende Punkte zu ergänzen und diese Ergänzung spätestens bis zum 1. Mai 1961 dem Bundestag vorzulegen: 1. Eine Berechnung des Vergleichslohns auf der Grundlage des tatsächlichen Stundenarbeitsverdienstes gemäß dem Beschluß des Bundestages vom 1. Juli 1960, unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden einschließlich der Überstunden und Feiertagszuschläge sowie des bezahlten Urlaubs und der Bezüge im Krankheitsfalle. 2. Aufgliederung der im Bericht angegebenen bereinigten Zahl der Vollarbeitskräfte nach a) Nebenerwerbsbetrieben, b) Sonderkulturen, c) landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben. 3. Darlegung der Gründe, warum die bereinigte Zahl der Vollarbeitskräfte im Bericht und die Angaben ,des Statistischen Bundesamtes über die Zahl der in der Landwirtschaft beschäftigten Erwerbspersonen so erheblich voneinander abweichen. 4. Angabe der sich aus der Vergleichsrechnung ergebenden Gesamtdisparitätssumme, unter Berücksichtigung des § 4 Buchstaben a, b und c des Landwirtschaftsgesetzes. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 775 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Grünen Plan nur diejenigen finanziellen Leistungen des Bundes aufzuführen, die unmittelbar und kurzfristig zur Verbesserung der Einkommenslage der Landwirtschaft beitragen; 2. aus dem Grünen Plan alle die finanziellen Leistungen auszugliedern, die a) im wesentlichen die Verbrauchssphäre oder die Allgemeinheit betreffen, b) Stadt und Land gleichermaßen dienen, c) schon immer allgemeine Staatsaufgaben sind z. B. besondere Regionalprogramme wie Küstenplan und dergleichen sowie langfristige Strukturmaßnahmen zur Vorbereitung der Landwirtschaft auf die EWG, Meliorationen usw. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 776 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird erneut aufgefordert, spätestens bis zum 1. Mai 1961 zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag zu berichten, wie sich unter Berücksichtigung der Lage und der Struktur der 'deutschen Landwirtschaft sowie der durch den EWG-Vertrag übernommenen Verpflichtungen der deutschen Landwirtschaft die Übernahme einer Agrarpolitik auswirken würde, wie sie z. B. in England (System garantierter Mindestpreis) durchgeführt wird. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 777 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis. Er erkennt an, daß die Bundesregierung trotz der durch die Umstellung des Haushaltsjahres bedingten Schwierigkeiten die gemäß § 6 des Landwirtschaftsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen frühzei- 8288 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1961 tig in Form einer Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 1961 vorbereitet hat, so daß eine Verzögerung in der Fortführung der Maßnahmen der Grünen Pläne infolge der Vorverlegung des Beginns des Haushaltsjahres vermieden wurde. Er begrüßt es, daß der Ergänzungshaushalt Grüner Plan 1961 der Entschließung des Bundestages vom 11. März 1960 zum Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft durch besondere Maßnahmen zugunsten der von Natur aus benachteiligten Gebiete entsprochen hat. 'Der Bundestag stimmt den im Grünen Plan 1961 vorgeschlagenen Maßnahmen, ebenso den zur Verbesserung der Lage der bäuerlichen Familienbetriebe vorgesehenen Maßnahmen mit einem Aufwand von 300 Mio DM im Grundsatz zu mit der Maßgabe, daß von den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der Austauschbarkeit innerhalb der einzelnen Positionen ein den fachlichen Bedürfnissen entsprechender Gebrauch gemacht wird. Er erwartet, daß die Richtlinien zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere für das 300 Mio DM umfassende Sonderprogramm im Benehmen mit den Ländern umgehend erlassen werden. Von den Ausführungen des Bundesernährungsministers für die künftig beabsichtigten Maßnahmen zur Verwirklichung des Landwirtschaftsgesetzes nimmt der Bundestag im Grundsatz zustimmend Kenntnis. Er ist der Auffassung, daß die günstige, nicht zu entbehrende Wirkung der Maßnahmen der bisherigen Grünen Pläne durch die allgemeine Wirtschaftspolitik, insbesondere durch die Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik gemäß § 1 des Landwirtschaftsgesetzes wirksamer unterstützt werden sollte. Bonn, den 23. Februar 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 778 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400) Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft zur Kenntnis genommen und festgestellt, daß im Wirtschaftsjahr 1959/60 eine Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses der landwirtschaftlichen Betriebe eingetreten ist. Für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe sind die im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Ziele noch nicht erreicht. Der Bundestag stimmt daher dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Grünen Plan 1961 im Grundsatz mit der Maßgabe zu, daß die Mittel innerhalb der einzelnen Positionen austauschbar sind. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, verstärkte Anstrengungen zur Erfüllung des im § 1 des Landwirtschaftsgesetzes erteilten Auftrages zu unternehmen. Bonn, den 23. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Der Bundesregierung ist von weiteren Maßnahmen nichts bekannt.

    (Abg. Vogt: Danke sehr!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Frage ist damit erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Die Frage des Abgeordneten Dr. Kohut ist zurückgestellt.
Ich rufe auf den zweiten Punkt der Tagesordnung:
a) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400),
b) Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Grüner Plan 1961) (Drucksache 2300).
Berichterstattung und Begründung sind erfolgt. Die Aussprache über die beiden Punkte ist verbunden worden.
Das Wort hat der Abgeordnete Bauknecht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Bauknecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Grüne Bericht wird heuer zum sechsten Male dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Sehr massiv drängt sich die Frage auf: Hat sich nun die Lage der Landwirtschaft gebessert, sind die Ziele, die wir uns im Landwirtschaftsgesetz gesteckt haben, erreicht worden?
    Wir müssen feststellen, daß hinsichtlich der Disparität, die von Anfang an bestand, die aber in den ersten Jahren etwas geringer wurde, gegenüber dem letzten Jahr leider nicht nur ein Stillstand, sondern sogar ein Rückschritt zu verzeichnen ist. Dais ist ohne Zweifel mit darauf zurückzuführen, daß die Witterungsverhältnisse im vergangenen Jahr exorbitant unnatürlich waren. Der Hauptgrund aber ist doch eben der, daß wir uns im Wettrennen mit der gewerblichen Wirtschaft in einer hoffnungslosen Situation befinden, obwohl jedes Jahr größere Summen in den Grünen Plan eingesetzt worden sind und auch die Landwirtschaft von sich aus die größten Anstrengungen gemacht hat, die Arbeitsproduktivität zu erhöhen.
    Ich betone diesen letzten Punkt, weil noch weithin die Auffassung vertreten wird, die Landwirtschaft tue von sich aus wenig, um die Produktivität zu erhöhen, sie könne ja ganz gut ausweichen und bequem die Mittel des Grünen Planes einstreichen.
    Herr Bundesminister Schwarz hat in seiner guten Rede, die er am 10. Februar vor diesem Hause gehalten hat, darauf hingewiesen, daß dem nicht so ist, sondern daß die Landwirtschaft etwas Exorbitantes vollbracht hat. Der Index der Arbeitsproduktivität steht im Vergleich zu dem der Jahre 1935 bis 1938 auf 204. Wer weiß, wieviel schwieriger es in der Landwirtschaft im Vergleich zu der Industrie ist, die Produktivität zu steigern, kann sich eine Vorstellung davon machen, welche enormen Leistungen sich hinter dieser Zahl verbergen. Denn die Investitionen, die die Landwirtschaft macht, lassen sich leider nur zu einem geringen Teil in dem Maße ausnützen, wie es der gewerblichen Wirtschaft möglich ist. Hinzukommt, daß es der Landwirtschaft seit langen Jahren vorenthalten ist, die notwendigen Investitionen auf dem Wege über Eigenfinanzierung zu machen.
    Aus den Angaben des vorliegenden Grünen Berichts können wir entnehmen, daß die gesamten Investitionen in den letzten zehn Jahren 19 Milliarden DM betrugen; davon waren 7 Milliarden Nettoinvestitionen. Gleichzeitig hat sich aber die Verschuldung um über 9 Milliarden DM erhöht. Daraus ersieht man klar und deutlich, daß aus eigener Kraft nichts geleistet werden konnte; die gesamten Nettoinvestitionen mußten vielmehr mit Fremdkapital



    Bauknecht
    vorgenommen werden. Wer von den Dingen etwas versteht, weiß, daß das noch nicht alles ist. Für die Instandhaltung der Betriebe mußten noch eine ganze Anzahl weiterer Milliarden aufgebracht werden.
    Meine Damen und Herren, diese Betriebskredite und die Nettoinvestitionen wurden zum Teil überhaupt erst durch die Mobilisierung von Vermögenswerten möglich gemacht. Viele Investitionen sind durch Landverkäufe, durch außerordentliche Holzeinschläge und nicht zuletzt dadurch ermöglicht worden, daß zahlreiche mitarbeitende Familienkräfte auf ihren Lohn verzichtet haben, ihn nicht entnommen haben.
    Wenn aber die Abwanderung vom Lande in dem gleichen Ausmaß anhält wie in der abgelaufenen Zeit, so ist mit Beträgen aus zusätzlichem Verzicht auf den Lohnanspruch nicht mehr zu rechnen, weil diese Kräfte ja irgendwo anders arbeiten. Der Zurückbleibende steht dann praktisch vor einem weiteren hohen Kapitalbedarf für die neue Mechanisierung. Und die Frage ist: Wo soll er das Geld hernehmen, wenn man es ihm nicht gestattet, durch eine Aufbesserung seiner eigenen Einnahmen diese Finanzierung durchzuführen?
    Jedermann ist auch bekannt — ich habe es vorhin kurz anklingen lassen —, daß sich in der Landwirtschaft die Mechanisierung leider nicht in dem günstigen Maß durchführen läßt wie in der gewerblichen Wirtschaft. Ihnen allen ist bekannt, daß vor allen Dingen die Erntemaschinen nur ganz wenige Wochen im Jahr eingesetzt werden können. Denken Sie etwa an den Mähdrescher oder den Kartoffelvollernter oder den Rübenvollernter. Im Gegensatz hierzu arbeiten die Maschinen der gewerblichen Wirtschaft mindestens den ganzen Tag, in sehr vielen Betrieben, wo in Schichten gearbeitet wird, Tag und Nacht.
    Ich komme nun zu den Ursachen der Abwanderung. Es ist weithin bekannt, daß sie verschiedene Gründe hat: a) der unterschiedliche Arbeitsverdienst, der aus dem Grünen Bericht wieder klar hervorgeht, b) die ungleichen Arbeitsbedingungen, c) die verkürzte Arbeitszeit und das verlängerte Wochenende. Das sind lauter Faktoren, die in der Landwirtschaft eben sehr schwer zu ändern sind, wenn sie überhaupt zu ändern sind.
    Nun haben laut Grünem Bericht exakte Untersuchungen ergeben, daß sich beim Bruttostundenverdienst im Wirtschaftsjahr 1956/57, also vor vier Jahren, eine Differenz zwischen dem gewerblichen Lohn und dem landwirtschaftlichen Lohn von 68 Pf ergeben hat. In dem Wirtschaftsjahr, das jetzt zur Debatte steht, hat sich dieser Unterschied auf 83 Pf in der Stunde erhöht. Wenn wir einen Vergleich der augenblicklichen Löhne anstellen, so müssen wir feststellen, daß dieser Unterschied eine volle D-Mark je Stunde ausmacht. Wenn Sie 2700 Arbeitsstunden im Jahr annehmen, ist der Lohn in der Landwirtschaft rund 2700 DM jährlich niedriger als in der gewerblichen Wirtschaft.
    Nun ist aber zu befürchten und wahrscheinlich sogar anzunehmen — das hat auch Herr Bundesernährungsminister Schwarz in seiner Rede bereits angedeutet —, daß sich der Abstand leider noch weiter vergrößern wird, wenn die geforderten Lohnerhöhungen in diesem Jahre tatsächlich realisiert werden. Sie wissen — es ist allgemein bekannt —, daß für 8 1/2 Millionen Arbeitnehmer die Lohntarife gekündigt werden sollen.
    Bei einem Vergleich mit den Möglichkeiten, das Einkommen auf dem Lande günstiger zu gestalten, wird oft behauptet, daß man auf dem Lande die Lebensmittel eben noch billiger kaufen könne, daß man dort billiger wohnen könne und dergleichen. Das kann man aber nicht geltend machen, weil jeder gewerbliche Arbeitnehmer, der auf dem Lande wohnt, ,die gleichen Einkaufsmöglichkeiten hat und sich ebenso wie der Landarbeiter durch Kleintierhaltung oder Gartenbau einen Nebenverdienst verschaffen kann. Grundlage des Vergleichs muß also der Betrag sein, den der Arbeiter in der Lohntüte mit nach Hause bringt, bzw. das, was den mitarbeitenden Familienangehörigen verbleibt.
    Noch entscheidender für die Beurteilung der Verhältnisse als die mit der Erhöhung der Löhne verbundene Mehrausgabe für den landwirtschaftlichen Betriebsleiter ist die Relation zwischen der Kaufkraft seiner Erzeugnisse und den jeweils zu zahlenden Löhnen. Um 100 Landarbeiterstunden auf der Grundlage der im Grünen Bericht aufgeführten durchschnittlichen Bruttostundenlöhne zu entgelten, mußten im Durchschnitt der Jahre 1951/1954 227 kg Weizen verkauft werden, in den folgenden drei Jahren 277 kg und im abgelaufenen Jahr 359 kg. In dieser Entwicklung schlägt sich nieder, wie die Einkommensverhältnisse in der Landwirtschaft tatsächlich sind. Bei der Milch lauten die entsprechenden Zahlen folgendermaßen. Im Durchschnitt der Jahre 1951/1954 mußte der Landwirt 373 kg verkaufen, um 100 Landarbeiterstunden zu bezahlen, in den drei darauffolgenden Jahren 388 und im letzten Jahr 452 kg.

    (Abg. Frehsee: Trotzdem liegt der Vergleichslohn 52 % niedriger!)

    Bei den Schweinen: Im Durchschnitt der Jahre 1951/ 1954 mußten, um ,den Lohn für 100 Landarbeiterstunden zu bezahlen, 38 kg Lebendgewicht der Klasse C verkauft werden, in den darauffolgenden drei Jahren 46 kg und 1959/60 59 kg.
    Ich frage: wie soll der Landwirt das verkraften? Die genannten Zahlen bedeuten, daß der Landwirt heute gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1951/ 1954 bei Weizen 58 %, bei Milch 21 % und bei Mastschweinen 55% mehr an Produkten verkaufen muß, um den Lohn für 100 Landarbeiterstunden aufzubringen. Diese Zahlen beweisen klassisch, wie sich die Lage der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren entwickelt hat.
    Nun kann man sagen, durch die Mechanisierung könne ein Teil der Lohnkosten eingespart werden. Man muß aber bedenken — ich habe das vorhin angedeutet —, daß das sehr schwierig ist. Auch heute noch beträgt in rationalisierten und mechanisierten landwirtschaftlichen Betrieben der Lohnaufwand etwa 35 bis 40% des Gesamtumsatzes, während er



    Bauknecht
    in der Industrie laut einer Veröffentlichung in der „Welt" im Durchschnitt 18,4 % beträgt, also gerade die Hälfte. Anhand dieser Zahlen kann sich jeder ausmalen, welchen Schwierigkeiten die Landwirtschaft sich gegenübersieht. Von einer anderen „Urproduktion", der Stahlerzeugung, hat kürzlich Bundesarbeitsminister Blank gesagt, daß die Lohnkosten sogar unter 10 % des Gesamtaufwandes liegen. Die Lohnkosten spielen also in der Landwirtschaft eine wesentlich größere Rolle als in der gewerblichen Wirtschaft.
    Nun sind aber in den letzten Jahren gerade in den großbäuerlichen Betrieben noch ganz besondere Schwierigkeiten aufgetaucht. In jenen Betrieben, wo man bisher das Gesindesystem hatte, also im wesentlichen ledige Arbeitskräfte beschäftigt waren, sollen nach den neuesten Feststellungen allein im letzten Jahr etwa 100 000 ledige männliche und weibliche Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft abgewandert sein. Die zusätzliche Arbeitslast, die durch die Abwanderung entsteht, fällt ausschließlich auf die Schultern des Bauern selber und der Bäuerin. Natürlich hat die Fülle der Arbeit, weil die Landwirtschaft Ersatzkräfte nicht bekommen kann, zu zwölf- und mehrstündiger Arbeitszeit geführt. Das ist auch zum Teil eine Auswirkung der im Augenblick herrschenden Unzufriedenheit auf dem Lande und eine Ursache der Unruhe.
    Von der Bundesregierung sind in den vergangenen Jahren große Anstrengungen gemacht worden, und es sind auch jetzt wieder Mittel in den Grünen Plan eingesetzt, um den Bau von Landarbeiterwohnungen zu fördern. Davon wurde ausgiebig Gebrauch gemacht. Aber leider erweist es sich eben häufig, daß diese Kräfte, die in den mit Mitteln des Grünen Plans geförderten Landarbeiterwohnungen sitzen, auf Grund der stürmischen Aufwärtsentwicklung der gewerblichen Wirtschaft und der Abwerbungen nun in der gewerblichen Wirtschaft beschäftigt sind.
    Ich darf Ihnen als Abschluß dieser Betrachtungen noch einige Zahlen aufzeigen, die den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden entnommen sind. Es handelt sich also um authentische Zahlen. Ich weise auf diese Zahlen deswegen hin, weil man ja sagt, man habe eine Ausweichmöglichkeit über die Mechanisierung und könne dadurch die Arbeitskräfte ersetzen. Ich möchte !einmal hierzu einen Vergleich anstellen und die Indexzahlen heranziehen. Ich nehme hier das Jahr 1956, nicht willkürlich, sondern bewußt, weil das Jahr 1956 das erste Jahr ist, in dem sich der Grüne Plan zu einem Teil ausgewirkt hat. Damals standen die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise, verglichen mit denen der Jahre 1935 bis 1938, bei einem Index von 210. Im Jahre 1960 — ich nehme jeweils die Herbstzahlen — standen sie auf 204. In diesen vier Jahren ist also ein Rückgang in den Erzeugerpreisen von 6 Punkten oder 3 Prozent zu verzeichnen.
    Ich führe nun einige Zahlen an, die entscheidend sind für das Problem der Mechanisierung. Die Kosten für die Maschinenunterhaltung haben sich von 213 im Jahre 1956 auf 252 im Jahre 1960 entwickelt. Das ist feine Erhöhung der Kosten um 39 Punkte oder um 19,5 %. Die Kosten der Gebäudeunterhaltung, die bei dem Umbau und der Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude eine große Rolle spielen, sind in der gleichen Zeit von 247 auf 302 angestiegen, also um 55 Punkte oder um 27,5 %. Da reichen alle Mittel des Grünen Planes nicht aus, gegenüber diesen Entwicklungen einen Ausgleich zu schaffen.
    Daher sind wir der Auffassung, daß nicht nur mit den Mitteln des Grünen Plans, sondern eben auch mit den Möglichkeiten, von denen in § 1 des Landwirtschaftsgesetzes die Rede ist, jeder Versuch unternommen werden muß, den Unterschied zwischen Ertrag und Aufwand in der Landwirtschaft auszugleichen.
    Man hat aber doch im vergangenen Jahre praktisch den Versuch gemacht, das Preisniveau für Agrarerzeugnisse zurückzudämmen, um die Lebenshaltungskosten nicht ansteigen zu lassen. Das ist auch gelungen. Tatsächlich sind ja die Lebenshaltungskosten im Jahre 1960 nur um 0,1 % höher geworden. Aber auf wessen Kosten? — Nur eben dadurch, daß man das Preisniveau der Agrarerzeugnisse niedriger gehalten hat! So erfreulich es ist, wenn man die Lebenshaltungskosten stabil halten kann, so darf das auf keinen Fall einseitig auf Kosten der Landwirtschaft geschehen. Das wird von uns kritisiert und beanstandet. Das Maßhalten, das man immer zu Recht predigt, darf sich nicht nur in einer Sparte auswirken, sondern an diesen Aufruf zum Maßhalten haben sich auch andere zu halten.
    Nun hat der Herr Bundesminister angedeutet, daß sich die mutmaßliche Besserung, die sich aus den Zahlen ersehen läßt, im laufenden Wirtschaftsjahr wahrscheinlich leider nicht realisieren läßt, und zwar infolge des Umstands, auf den ich hingewiesen habe, daß nämlich durch die angekündigten Lohn- und Preiserhöhungen die Disparität erneut vergrößert wird. Es bleibt also auch der Landwirtschaft kein anderer Weg, als eben bessere Einnahmen über ihre Markterlöse zu erzielen. Dieses Verfahren gesteht man anderen ohne weiteres zu. In Wirklichkeit ist es doch so, daß diejenigen, die ihre Arbfeitsproduktivität auf Grund der Automatisierung erhöhen können, den Ertrag dieser Erhöhung in Lohn- und Dividendenerhöhungen praktisch weitergeben können, anstatt den —bisher nicht sehr erfolgreichen — Versuch zu machen, die entsprechenden Produkte zu verbilligen. Wenn man der Landwirtschaft verwehren will, daß sie den gleichen Weg einschlägt, dann muß man noch weit mehr Mittel über den Grünen Plan einsetzen. Aber das soll doch nicht der Sinn der Sache sein.
    Den größten Arger hat im vergangenen Jahr die Mindereinnahme bei der Milchwirtschaft verursacht. Mein Kollege Bauer, der nach mir reden wird, wird noch näher auf diese Dinge eingehen. In dem Sonderprogramm für die Landwirtschaft hat man im abgelaufenen Jahr eine Rückzahlung von 1 Pf je Liter abgelieferter Werkmilch an die Landwirtschaft vor-



    Bauknecht
    gesehen. In Wirklichkeit wird damit nicht einmal die Hälfte des entstanden Verlustes gedeckt.
    In diesem Zusammenhang darf ich noch kurz auf einen anderen Umstand hinweisen. Die Unruhe, die zur Zeit in der Landwirtschaft herrscht, entstand nicht nur wegen dieser inneren Entwicklung, sondern auch wegen der völligen Ungewißheiten, die uns aus dem europäischen Wirtschaftsraum bei der Verwirklichung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft drohen. Dort ist es leider bis heute nicht gelungen, die großen Wettbewerbsverzerrungen, die in der Konkurrenz zwischen den einzelnen Staaten bestehen, zu beseitigen. Ich hoffe zwar, daß das in Bälde geschieht, aber diese Wettbewerbsverzerrungen haben uns bis heute größten Schaden verursacht. Ich habe vorhin schon auf die Milchwirtschaft hingewiesen. Auf diesem Gebiet kam eine Reihe von Produkten, vor allen Dingen Milchkonserven, mit Exportsubventionen der Nachbarstaaten sehr billig auf den deutschen Markt und verursachte eminente Verluste in den betreffenden Erzeugungsgebieten. Ich verweise auf das Vollmilchpulver, das Magermilchpulver und zum Teil auch auf die Käseimporte. Wir hoffen, daß nun nach Verabschiedung des 6. Zolländerungsgesetzes im vergangenen Dezember die Möglichkeit besteht, diesen DumpingEinfuhren — auch aus den Drittländern und vor allen Bingen aus den Ländern des Ostblocks, die den Staatshandel betreiben — wirksam zu begegnen.
    Nur noch ein paar Worte zu den im Grünen Plan selber jetzt geplanten Maßnahmen! Die Redner nach mir werden noch auf die Einzelheiten eingehen. Wir begrüßen es ebenfalls, daß das Gesamtvolumen mit 1,6 Milliarden DM etwas vergrößert werden konnte, daß man im Sonderprogramm 300 Millionen DM mehr für die bäuerlichen Familienbetriebe bringt. Aber bitte: Wenn Sie einmal einen Vergleich ziehen wollen, was für andere Betriebszweige geschieht, so drängt sich doch der Vergleich mit einer anderen Urproduktion auf. Leider redet man davon viel zu wenig, und leider liest man von diesen Dingen auch in den Tageszeitungen nichts. Die Zahl 1,6 Milliarden für den Grünen Plan steht aber zur Zeit jeden Tag oder mindestens jede Woche in allen Zeitungen. Wer den Bundeshaushalt kennt, weiß, daß man zu Recht — ich sage ausdrücklich: zu Recht — den verschiedenen Sozialversicherungsträgern ,auf Kosten des Bundes Zuschüsse gewährt, so beispielsweise auch der Knappschaftsversicherung in Höhe von 1,6 Milliarden DM, also den gleichen Betrag, wie er im Grünen Plan vorgesehen ist. Zu einem exakten Vergleich muß man einmal den Produktionswert der einzelnen Sparten heranziehen. Dann ergibt sich, daß die Kohle einen Produktionswert von 8 Milliarden DM hat, die Landwirtschaft von 20 Milliarden DM. Beide bekommen den gleichen Zuschuß. Bei der Landwirtschaft beträgt er 8 % des Wertes der Produktion, bei der Kohle 20 %. Ich glaube, man sollte auch solche Zahlen berücksichtigen, wenn man Vergleiche zieht.