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    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jungherz, Schütz (München) und Huth 8129 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1960 (Drucksache 2467) 8129 B Erweiterung der Tagesordnung . 8129 B, 8164 B Begrüßung von Abgeordneten des österreichischen Nationalrates 8134 C Fragestunde (Drucksache 2497) Frage der Abg. Frau Dr. Rehling: Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz von Kulturgütern im Krieg Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 8130 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Garnisonen des Bundesgrenzschutzes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 8130 C, D Kreitmeyer (FDP) 8130 D Frage des Abg. Wittrock: Todesurteile der Kriegs- und Sondergerichte des Dritten Reichs Schäffer, Bundesminister . . . . 8131 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . . 8131 C Frage des Abg. Dröscher: Lohneinbußen der Arbeitnehmer in den Munitionsdepots der US-Armee Dr. Hettlage, Staatssekretär 8131 D, 8132 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8132 B Frage des Abg. Faller: Neubau des Zollabfertigungsgebäudes Weil-Otterbach Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8132 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Ausgaben für die Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten und RAD-Führer Dr. Hettlage, Staatssekretär 8132 D, 8133 A Kreitmeyer (FDP) 8133 A, B Frage des Abg. Dr. Miessner: Unterschiedliche steuerliche Behandlung der Versorgungsbezüge der Beamten und der Sozialrenten Dr. Hettlage, Staatssekretär 8133 C, 8134 A Dr. Miessner (FDP) 8133 D Frage des Abg. Dewald: Mindestrenten für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Dr. Hettlage, Staatssekretär 8134 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . 8134B, C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . 8134 C, 8135 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Einreise von Frauen und Kindern ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . . . . 8135 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 C Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Belastung öffentlicher Kassen durch ausländische Arbeitskräfte Blank, Bundesminister 8135 D, 8136 A, B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8136 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8136 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auflösung der Familienausgleichskassen Blank, Bundesminister 8136 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Altersvorsorge für die in der Angestelltenversicherung freiwillig Versicherten Blank, Bundesminister 8136 D, 8137 A, B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 8136 D, 8137 B Frage des Abg. Felder: Hygienische Bestimmungen für Transportfahrzeuge bei Überführung verstorbener Soldaten Hopf, Staatssekretär 8137 C, D Felder (SPD) 8137 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Bahnunterführung an der Saarstraße zwischen Wiesbaden und WiesbadenSchierstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 A Frage des Abg. Dr. Gossel: Bahnhof Mellinghausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8138 B, C Dr. Gossel (CDU/CSU) 8138 C Frage des Abg. Ritzel: Benutzung des Treibstoffs J P 4 von ausländischen Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 D, 8139 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 8139 A, B Frage des Abg. Spitzmüller: Mittel des Vierjahresplans für die Bundesstraßen im Regierungsbezirk Südbaden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8139 B, C Dürr (FDP) 8139 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Feuerbeständige Schutzraumtüren der Firma Mannesmann Dr. Ernst, Staatssekretär . 8139 D, 8140 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8140 A, B Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2492) 8140 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 2476) Dr. Arndt (SPD) 8140 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2360) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2468) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2469) — Zweite und dritte Beratung — 8141 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2458) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 mit der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache 2358) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2477) — Zweite und dritte Beratung — 8142 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2461) — Zweite und dritte Beratung — 8142 C Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2490) -- Zweite und dritte Beratung — 8142 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2447) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8143 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (FDP) (Drucksache 1798) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 2489, 2488) — Zweite und dritte Beratung — Odenthal (SPD) . . . . . . . . 8143 C Keller (FDP) 8146 A, 8149 A Scharnowski (SPD) . . . . . . 8146 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 8147 B Behrendt (SPD) . . . 8149 C, 8159 D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 8150 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8151 B Dr. Starke (FDP) . 8153 D, 8157 C, 8159 C Dr. Schellenberg (SPD) 8155 C, 8158 D Franzen (CDU/CSU) . . 8156 C, 8158 D Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . . 8159 D Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2487) — Zweite und dritte Beratung — 8160 B Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksache 1589); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2433) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 8160 D Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Drucksache 2248); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2475) — Zweite und dritte Beratung — 8162 B Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2481) — Zweite und dritte Beratung — 8162 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253); Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2482) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8162 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer - aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (Entwicklungshilfegesetz) (Drucksache 2288) 8163 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksachen 2229, 2379); Berichte des Haushaltsausschusses und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 2498, 2484, zu 2484) — Zweite und dritte Beratung - 8163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203); Schriftlicher Bericht ,des Finanzausschusses (Drucksache 2493) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8163 C Entwurf eines Gesetzes für die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2533) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . . 8163 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen (SPD) (Drucksache 2443) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und des Mieterschutzgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2542) — Erste Beratung —; dem IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2543) — Erste Beratung — und dem Antrag betr. Gewährung von Darlehen zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Familien (CDU/CSU) (Drucksache 2545) Jacobi (SPD) 8164 B Lücke, Bundesminister 8169 D, 8191 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 8174 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8175 D Mick (CDU/CSU) . . . 8177 C, 8186 D Dr. Will (FDP) 8177 D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 8180 B Schröter (Berlin) (SPD) 8189 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8191 C Reitz (SPD) 8195 A Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (SPD) (Drucksache 2437) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (SPD) (Drucksache 2438) — Erste Beratung —Regling (SPD) . . . . . . . . 8196 B Peters (SPD) . . . . . . . . . 8198 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 8199 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8202 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8204 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1960 mit der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2480) — Erste Beratung — . . . . . 8205 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1957 über die bodenständige Verteidigung und Polizei nach Artikel 5 des Protokolls Nr. II des revidierten Brüsseler Vertrages (Drucksache 2470) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. November 1959 mit Pakistan zur Förderung und zum Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 2495) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2496) — Erste Beratung — . . . 8205 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2442, Umdruck 595) . . 8205 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksache 2441) . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Deutschmeister-Kaserne (jetzt Caritaskrankenhaus) in Bad Mergentheim (Drucksachen 2321, 2499) . . . . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2363, 2530) . . . . . . 8206 A Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Senkung der Binnen-Zollsätze für Waren der Agrarwirtschaft) (Drucksache 2534) 8206 B Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Tabakerzeugnisse aus EWG-Ländern) (Drucksache 2535) . . 8206 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Karl-Heinz Sommer und Theodor Harnach (Drucksache 2531) . . 8206 C Muckermann (CDU/CSU) . . . . 8206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8207 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Reinhard, Worms, Dr. Martin u. Gen. betr. Schiffbarmachung der Lahn (Drucksachen 1374, 2483) Reitz (SPD 8207 C Gontrum (CDU/CSU) 8208 B Jahn (Marburg) (SPD) 8208 C Nächste Sitzung 8209 C Anlagen 821.1 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8129 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 24. 2. Bazille 15. 3. Dr. Bechert 22. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 2. Fürst von Bismarck 24. 2. Dr. Bucerius 22. 2. Caspers 1. 4. Deringer 24. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 2. Dowidat 24. 2. Ehren 28. 2. Eilers (Oldenburg) 23. 2. Eisenmann 24. 2. Erler 24. 2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Götz 24. 2. Dr. Gradl 24. 2. Dr. Greve 22. 2. Freiherr zu Guttenberg 24. 2. Höfler 24. 2. Dr. Hoven 22. 2. Jaksch 22. 2. Dr. Jordan 25. 2. Killat (Unterbach) 22. 2. Koch 22. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 18. 3. Leber 24. 2. Lohmar 22. 2. Lücker (München) 23. 2. Mensing 24. 2. Dr. Menzel 28. 2. Freiherr von Mühlen 24. 2. Neubauer 10. 3. Pöhler 22. 2. Probst (Freiburg) 24. 2. Ramms 22. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 3. 3. Scheel 24. 2. Schlee 22. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Schmidt (Hamburg) 24. 2. Schneider (Hamburg) 22. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 24. 2. Schüttler 24. 2. Dr. Schwörer 22. 2. Dr. Seffrin 1. 3. Spitzmüller 22. 2. Frau Dr. Steinbiß 4. 3. Stenger 28. 2. Stingl 22. 2. Storch 25. 2. Vehar 25. 2. Weber (Georgenau) 22. 2. Weimer 22. 2. Welke 25. 2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Wolff 22. 2. Dr. Zimmer 27. 2. b) Urlaubsanträge Bettgenhäuser 4. 3. Dr. Birrenbach 6. 3. Dr. Deist 2. 3. Demmelmeier 18. 3. Eberhard 7. 3. Funk 18. 3. Hörauf 10. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Martin 6. 3. Dr. Mende 4. 3. Ruhnke 25. 3. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 10. 2. 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 228. Sitzung am 10. Februar 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Januar 1961 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Dr. Meyers Bonn, den 10. 2. 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Januar 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 10. Februar 1961 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) Die Bundesregierung wird gebeten, die für eine zeitgerechte Durchführung des Gesetzes betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichs- 8212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 gesetzes und der weiter zu erwartenden Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bei den Heimatauskunftstellen und den Vororten für die gewerblichen Betriebsvermögen erforderlich werdenden personellen und organisatorischen Maßnahmen in einer rasch wirksamen Weise zu ermöglichen. Begründung: Das Gesetz betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes wie auch die zu erwartende weitere Novelle zum Lastenausgleichsgesetz verlangen eine Beschleunigung der Schadensfeststellung, welche die für den Lastenausgleich zuständigen Behörden in eine arbeitsmäßig angespannte Lage bringen wird. Bei der Durchführung sind sie in weitem Umfang von der Vorarbeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte für die gewerblichen Betriebsvermögen abhängig. Wenn eine den Anforderungen entsprechende zeitgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben erreicht werden soll, muß die Tätigkeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte beschleunigt und intensiviert werden. Dazu werden personelle und organisatorische Maßnahmen erforderlich, für welche die Bundesregierung die in ihrer Kompetenz liegenden Voraussetzungen, insbesondere durch Genehmigung der erforderlichen Personalstellen, schaffen sollte. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Ruland über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233). Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 134. Plenarsitzung des Bundestages vom 7. Dezember 1960 an den Wirtschaftsausschuß und Haushaltsausschuß überwiesen. Der Wirtschaftsausschuß behandelte den Entwurf in seinen Sitzungen vom 19. und 27. Januar 1961. Der Haushaltsausschuß stimmte dem Gesetzentwurf in der vom Wirtschaftsausschuß vorgeschlagenen Fassung in seiner Sitzung vom 15. Februar 1961 zu. 1. Das Gesetz ermöglicht für Guthaben, die heute noch als Reichsmarkguthaben bei Kreditinstituten im Saarland und beim Postscheckamt in Saarbrücken geführt werden, weil sie während der bis zum 5. Juli 1959 bestehenden Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich nicht auf Franken umgewertet worden sind, die Umwandlung in Deutsche Mark, und zwar im Verhältnis von 6,5 Deutsche Mark für 100 Reichsmark; sofern die Guthaben Altsparanlagen im Sinne des Altsparergesetzes sind, gewährt es außerdem Alstparerentschädigung in Höhe von 13,5 v. H. 2. Der Wirtschaftsausschuß hat den Regierungsentwurf im wesentlichen gebilligt. In verfahrensrechtlicher Beziehung hat er erwogen, ob das wirtschaftliche Ziel des Gesetzes, den Inhabern von Reichsmarkguthaben die Verfügungsmöglichkeit über den Gegenwert ihrer Guthaben in Deutscher Mark zu verschaffen, nicht rascher und umfassender erreicht würde, wenn an Stelle einer Umwandlung auf Antrag des Berechtigten die kontoführenden Institute verpflichtet würden, die umwandlungsfähigen Guthaben ohne Antrag auf Deutsche Mark umzubuchen, und wenn in den Fällen, in denen die Institute von der derzeitigen Anschrift des Berechtigten keine Kenntnis haben, sie die Anschrift nach Möglichkeit zu ermitteln und den Berechtigten von dem Bestehen eines D-Mark-Guthabens zu unterrichten hätten. Nach eingehender Prüfung der umwandlungsrechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Auswirkungen einer Umwandlung ohne Antrag gelangte der Ausschuß zu der Überzeugung, daß die Regierungsvorlage seinem Anliegen hinreichend Rechnung trägt, wenn von der in § 5 Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Befristung der Anmeldung bis zum 31. Dezember 1961 abgesehen wird und wenn die Institute angehalten werden, den Berechtigten — gegebenenfalls nach Ermittlung seiner Anschrift — über sein Antragsrecht zu unterrichten, sofern dieser bis zum 31. Dezember 1961 Antrag auf Umwandlung nicht gestellt hat. Der Ausschuß beschloß eine entsprechende Änderung des § 5 Abs. 1. Damit die Ansprüche der Institute auf Vergütung im Falle der Umwandlung eines Guthabens (§ 11 Abs. 1) und der Gewährung der Altsparerentschädigung (§ 12 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 des Altsparergesetzes in der Fassung vom 1. April 1959) unter denselben Voraussetzungen entfallen, wurde in § 11 ,Abs. 1 Satz 2 der Betrag von 100 Reichsmark auf 50 Reichsmark herabgesetzt. Entsprechend der Anregung des Bundesrates hat der Ausschuß in den Entwurf einen § 11 a eingefügt, nach dem auch die auf das Saarland übergegangenen Verbindlichkeiten aus Reichsmarkguthaben bei der ehemaligen Saarländischen Rediskontbank nach Maßgabe dieses Gesetzes umwandlungsfähig sind. Auf die Begründung des Bundesrates zu seinem Änderungsvorschlag wird verwiesen. Infolge der Einfügung des § 11 a bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8. 2. 1961, Drucksache 2457, Frage IV/1): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 13. September 1935 betreffend steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern noch geltendes Recht ist? Bei der Anfrage dürfte es sich um den Erlaß des früheren Reichsministers der Finanzen vom 13. Dezember 1935 — S 4107 — 58 III — über die Umsatzsteuerpflicht der sogenannten Verteiler bei Sammelbestellungen handeln. Die in dem Erlaß vertretene Auffassung entspricht dem geltenden Recht. Eine Aufhebung des Erlasses ist deshalb nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8213 Anlage 5 Umdruck 763 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, in Verfolg ihrer Eigentumspolitik durch Veräußerung bundeseigener unbebauter Grundstücke zum Bau von Wohnungen, insbesondere von Familienheimen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues breiten Kreisen der Bevölkerung Eigentum an Grund und Boden zu verschaffen. Der Deutsche Bundestag hält es für unerläßlich, daß diese Gesichtspunkte bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke beachtet werden, um tragbare Belastungen der zukünftigen Eigentümer von Familienheimen sowie tragbare Mieten zu erreichen. Er wird daher durch Aufnahme entsprechender Vorschriften in das Haushaltsgesetz 1961 dafür Sorge tragen, daß diesem Anliegen bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke vom Bund unverzüglich Rechnung getragen wird. 2. Um dieses Ziel auch in Zukunft zu erreichen, wird die Bundesregierung ersucht, unverzüglich dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem folgende Regelung getroffen wird: Zur Förderung des Wohnungsbaues, vorzugsweise zur Begründung von Einzeleigentum, namentlich in der Form von Familienheimen, soll der Bund die ihm gehörenden Grundstücke, die als Bauland geeignet sind, für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen und Grundstücke, die als Bauland ungeeignet sind, zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitstellen. Dabei ist ein Preis zugrunde zu legen, der tragbare Lasten und Mieten für die breiten Schichten der Bevölkerung ermöglicht. Eine gleiche Regelung ist für die Grundstücke anzustreben, die zum Sondervermögen des Bundes gehören oder im Eigentum einer juristischen Person stehen, an der der Bund allein oder überwiegend beteiligt ist. 3. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, bei der Verteilung der öffentlichen Mittel darauf hinzuwirken, daß in ausreichendem Maße den Erfordernissen der Entlastung der Ballungsgebiete und der Auflockerung der Städte Rechnung getragen wird, um auch hierdurch die Möglichkeiten der Baulandbeschaffung zu günstigeren Preisen zu erleichtern. 4. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einzuwirken, daß ihrerseits alle Maßnahmen ergriffen werden, die der Baulandbeschaffung dienen. Dazu gehört namentlich, daß vorausschauend in dem notwendigen Umfange Baugebiete durch förmliche Bebauungspläne ausgewiesen werden, insbesondere wo bereits Flächennutzungspläne oder ähnliche Pläne bestehen. 5. Der Bundestag erwartet im übrigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbände, in gleicher Weise aber auch von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einschließlich der Heimstättengesellschaften, daß sie ebenfalls die ihnen rechtlich oder wirtschaftlich gehörenden Grundstücke, die für eine Bebauung mit Wohnungen geeignet sind, zu den gleichen günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen, wie es für den Bund gesetzlich angeordnet werden wird. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 764 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung des Entwurfs wiederhergestellt. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 765 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion- der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: 1. In § 164 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für die Zeit vom 1. April 1961 bis zum 31. März 1962 wird der Beitragssatz auf eins vom Hundert gesenkt." ', b) wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 766 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis spätestens 1. Mai 1961 den Gemeinden die im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke, 8214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 die für eine Bebauung mit Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues oder als Tauschland geeignet sind, mitzuteilen. und anzubieten; 2. den Verkauf derartiger Grundstücke an bauwillige Bauherren zu beschleunigen und dabei Preise zugrunde zu legen, die für den sozialen Wohnungsbau tragbar sind und die das überhöhte Preisgefüge des Baulandmarktes nachhaltig drükken; 3. ferner sicherzustellen, daß bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke nur die eigenen Aufwendungen berücksichtigt werden dürfen und Spekulationsgewinne ausgeschlossen bleiben. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 767 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Juni 1961 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den in ähnlicher Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 768 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksachen 1589, 2433) . Der Bundestag wolle beschließen: In Teil A Abschnitt I Nr. 2 der dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügten Kriegswaffenliste werden die Worte angefügt: ,,, sofern nicht die Genehmigung nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 erteilt ist." Bonn, den 22. Februar 1961 Dr. Dahlgrün Memmel Höcherl Dr. Kempfler Dr. Wahl Funk Ruland Dr. Winter
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    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich könnte jetzt, ähnlich wie vor mir mein Kollege Jacobi, darauf hinweisen, daß das hier zur Beratung anstehende Thema in der Öffentlichkeit bereits breiteste Resonanz gefunden hat. Wir hören Stellungnahmen, wir hören Dementis dazu; auch hier wird Stellung genommen und am nächsten Tag wird widerrufen, und so weiter. Das geschieht von Ministern, das geschieht von Abgeordneten. Aber unabhängig davon darf ich wohl für uns in Anspruch nehmen, daß wir seit Jahren die hohe Kaffesteuer immer wieder angegriffen und beanstandet haben.
    Wir bringen heute einen neuen Antrag. Aber noch liegt unser Antrag auf Senkung der Kaffeesteuer Drucksache 1441 vom 1. Dezember 1959 unerledigt im Ausschuß.

    (Zuruf des Abg. Pelster.)

    — Vielen Dank! Vielleicht haben Sie sich aber doch etwas geändert, Herr Pelster!

    (Abg. Pelster: Nein, Nein!)

    Unser damaliger Antrag wurde am 4. Mai, also immerhin nach fünf Monaten, vom Plenum nach der ersten Lesung an den Ausschuß überwiesen.
    Meine Kollegin Frau Beyer hat noch bei der Beratung im Plenum gesagt: „Ich darf heute schon sagen, daß wir uns im Hinblick auf die Gesamtsituation bei der Beratung im Ausschuß vorbehalten werden, über diesen Antrag hinauszugehen." Die Gesamtsituation hat sich, glaube ich, geändert. Aber zunächst wurde im Ausschuß dieser Antrag nach längerer Beratung vertagt, weil „das Auswärtige Amt noch keine völlige Klarheit zu den Problemen geben" konnte, so heißt es im Ausschußprotokoll.
    Die Gesamtsituation ist aber Inzwischen eine andere; das ist doch wohl unbestritten.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal]: Warum? Durch die Anzeigen in der Zeitung, meinen Sie?)

    — Nein, nein. Die Anzeigen, das wissen Sie, sind nicht von uns, die interessieren uns nicht. Ich habe deshalb eingangs ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir uns seit Jahren darum bemühen und nicht durch die Anzeigen angereizt worden sind, jetzt erneut einen Antrag zu stellen. Wir meinen, daß die Gesamtsituation sich eben geändert hat, wie die Kollegin Beyer schon gesagt hat; und die Gesamtsituation hat sich nun mal schneller geändert, als leider unsere Anträge — wir sind das schon gewohnt — hier im Hause behandelt werden. Deshalb unser Antrag Drucksache 2437.
    Zunächst einmal zur fiskalischen Seite. Da wird immer wieder behauptet — das war im Jahre 195e so, als Sie den Zoll auf die Steuer umlegten —, dei Ausfall sei nicht tragbar. Bei jeder Gelegenheit heißt es: ,,Es ist nicht tragbar".
    Dabei muß man sich doch auch einmal vor Augen halten, wie es überhaupt zu dieser Steuer gekommen ist und welches Ausmaß diese Verbrauchsteeei angenommen hat. Darf ich daran erinnern, daß wir bis 1945 überhaupt keine Kaffeesteuer kannten, daß nicht wir, sondern die Alliierten uns damals diese Steuer bescherten, und zwar sehr hoch, mit einer Begründung, die ich hier nicht wiedergeben will; sie ist nicht sehr schmeichelhaft; aber immerhin war sie nun einmal so. Wir haben 1953 die Kaffeesteuer gesenkt, und von da an ist das Aufkommen an Kaffeesteuer einschließlich Zoll- und sonstigen Aufkommen — Umsatzsteuer, Umsatzausgleichsteuer usw. — laufend gestiegen, und zwar von 600 Mil-



    Regling
    lionen DM im Jahre 1953 auf 888 Millionen DM in 1959; und man darf annehmen, daß im Jahre 1961, wenn nichts geändert wird, ,ein Aufkommen von rund 1 Milliarde — Steuer, Zoll und was dazu gehört — erreicht wird.
    Wäre inzwischen wenigstens eine Umstellung dieser Steuer — die ja nach Gewicht erhoben wird — erfolgt, so daß wir zumindest bei den billigen Kaffeesorten eine gewisse Erleichterung hätten feststellen können! Wäre weiter ein allmählicher Abbau erfolgt, wie z. B. bei der Zollsenkung 1958! Nun, dann wäre die heutige hohe Belastung vielleicht kein Grund mehr zur Beanstandung. Aber nichts ist in diesem Sinne geschehen. Wir haben nach wie vor die Steuer von 1953, bis auf die Umwandlung von Zoll auf Steuer im Jahre 1958. Sonst hat sich nichts geändert. Es bleibt festzustellen, daß jedes Kilo Kaffee eine Belastung von 5 DM zu tragen hat. Da aber ohne Unterschied auf jedem Kilo Kaffee 5 DM Belastung liegen, ganz gleich, wie hoch der Einkaufspreis ist, sollten wir bedenken, daß bei den Lagervorräten des Großhandels tatsächlich die steuerlichen und Zollbelastungen insgesamt mehr betragen als der gesamte Einkaufswert des Rohkaffees. Das bleibt immerhin festzustellen und sollte auch uns zu denken geben.
    Aber anscheinend interessiert das alles nicht. Sie sagen, wir sollten das wiederum zu den Akten legen.

    (Abg. Dr. Schmidt Insofern hat es fast kaum einen Sinn, daß wir darüber noch reden; denn Sie schieben unsere Anträge ja doch auf die lange Bank. So gesehen, ist es vielleicht wirklich überflüssig, daß wir überhaupt noch darüber beraten. Dennoch müssen wir sagen, daß wir die Aufhebung der Kaffeesteuer für wichtig halten. Gerade Sie, Herr Dr. Schmidt, waren es, der in der Plenarsitzung am 4. Mai zur Kaffeesteuersenkung sagte: Wer sich ein Pfund Kaffee für 9 DM leisten kann, der soll auch die 40 Pf für die Steuer bezahlen. Übrigens sind es 60 Pf und nicht 40 Pf. Es gibt aber auch andere Kaffeesorten, die 6 DM je Pfund kosten, und bei 6 DM zählen 60 Pf immerhin. Ich muß leider sagen, daß Kaffee für viele auch heute noch ein Sonntagsgetränk ist. Beim Kaffeeverbrauch handelt es sich auch heute noch um eine Preisfrage. Von vielen Seiten sind Gutachten angefordert worden. Irgendwo soll sogar ein Ifo-Gutachten existieren; aber man tut so, als sei es eine Geheimakte. Jedenfalls ist sie uns nicht zugestellt worden; man hat es abgelehnt, sie uns auszuhändigen. Lediglich in einer Ausschußberatung vom 29. September wurde daraus referiert und festgehalten, daß nach diesem Gutachten bei Wegfall der gesamten Besteuerung ein Mehrverbrauch an Kaffee von höchstens 8 °/o zu erwarten sei. Auf Grund welcher Berechnung das Gutachten zu dieser Feststellung kommt, wissen wir nicht; denn es wurde wie gesagt als Geheimakte behandelt. Interessant ist, daß dennoch das Bundesfinanzministerium für das Jahr 1961 mit einem Kaffeemehrverbrauch von 8,9 % rechnet, also noch über das pessimistische Urteil des Ifo-Instituts bei Wegfall der gesamten Steuer hinausgeht. Das Finanzministerium geht davon aus, daß keine Steuerermäßigung und -senkung eintritt. Trotzdem rechnet es mit einem Mehrverbrauch von 8,9 %. Bei der bekannten mehr als vorsichtigen Schätzung des Bundesfinanzministers auf der Einnahmeseite darf man wohl sagen, daß beim gänzlichen Wegfall der Steuer einiges mehr herauskommen müßte, ohne daß wir das jetzt im einzelnen begründen könnten. Wir sind uns darüber klar, daß der Erfolg unseres Vorschlags, den stufenweisen Abbau der Steuer herbeizuführen, nicht so schnell und so augenfällig in Erscheinung treten wird. Selbstverständlich würden wir, wenn wir es könnten, die Steuer gern auf einmal abbauen. Hier handelt es sich aber um über 700 Millionen DM. Es ist uns bekannt, daß die Beseitigung der Steuer nicht von heute auf morgen erfolgen kann. Deshalb unser Vorschlag, sie stufenweise abzubauen. Jedenfalls sind wir nach wie vor der Meinung, daß bei einem auf drei Jahre verteilten Abbau sich insgesamt ein Mehrverbrauch erreichen lassen würde. Aber eine grundlegende Änderung ist doch wohl in der Beurteilung der Entwicklungsländer und unsere Verpflichtung zur Hilfeleistung eingetreten. Ich muß noch einmal auf Ihre Stellungnahme, Herr Dr. Schmidt, am 4. Mai zurückkommen. Damals sagten Sie: „Das Argument der Entwicklungsländer zieht leider gar nicht". Ich darf Sie fragen, ob Sie auch heute noch dieser Ansicht sind. — Dann bin ich um so mehr erstaunt, denn immerhin ist die Bundesregierung seit acht Tagen zu einer anderen Ansicht gekommen, zumindest nach einzelnen Äußerungen. Ich sagte eingangs, daß heute etwas behauptet und am nächsten Tag zurückgenommen wird. Jedenfalls ist die Bundesregierung sich darüber klar, daß wir mehr für die Entwicklungsländer tun müssen, daß wir mehr Mittel zur Verfügung stellen müssen. Ich will darauf nicht im einzelnen eingehen. Wenn wir auf der einen Seite Mittel zur Verfügung stellen, die wahrscheinlich eines guten Tages eingesetzt werden, um den Kaffeeanbauern vielleicht zu einer rationelleren Arbeitsweise zu verhelfen, wäre es dann nicht sinnvoll, wenn wir ihnen gleichzeitig die Möglichkeit gäben, von ihren zur Zeit tatsächlich vorhandenen Kaffeehalden herunterzukommen, wenn wir also hier durch größere Importe die Möglichkeit dafür schüfen, daß sie diese Kaffeehalden abauen könnten? (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Darf ich eine Frage stellen?)


    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Ja!)


    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber wirkungsvoll!)

    — Bitte!


Rede von Dr. Otto Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sind die Kaffeehalden bei den Bauern oder sind sie in den staatlichen Lägern bzw. beim Großhandel?




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sie sind in den Entwicklungsländern. Es ist unterschiedlich, das wissen Sie genau so gut wie ich. Sie sind einmal bei den privaten Sammelstellen, zum andern bei den staatlichen und den halbstaatlichen Sammelstellen.