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    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jungherz, Schütz (München) und Huth 8129 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1960 (Drucksache 2467) 8129 B Erweiterung der Tagesordnung . 8129 B, 8164 B Begrüßung von Abgeordneten des österreichischen Nationalrates 8134 C Fragestunde (Drucksache 2497) Frage der Abg. Frau Dr. Rehling: Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz von Kulturgütern im Krieg Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 8130 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Garnisonen des Bundesgrenzschutzes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 8130 C, D Kreitmeyer (FDP) 8130 D Frage des Abg. Wittrock: Todesurteile der Kriegs- und Sondergerichte des Dritten Reichs Schäffer, Bundesminister . . . . 8131 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . . 8131 C Frage des Abg. Dröscher: Lohneinbußen der Arbeitnehmer in den Munitionsdepots der US-Armee Dr. Hettlage, Staatssekretär 8131 D, 8132 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8132 B Frage des Abg. Faller: Neubau des Zollabfertigungsgebäudes Weil-Otterbach Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8132 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Ausgaben für die Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten und RAD-Führer Dr. Hettlage, Staatssekretär 8132 D, 8133 A Kreitmeyer (FDP) 8133 A, B Frage des Abg. Dr. Miessner: Unterschiedliche steuerliche Behandlung der Versorgungsbezüge der Beamten und der Sozialrenten Dr. Hettlage, Staatssekretär 8133 C, 8134 A Dr. Miessner (FDP) 8133 D Frage des Abg. Dewald: Mindestrenten für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Dr. Hettlage, Staatssekretär 8134 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . 8134B, C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . 8134 C, 8135 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Einreise von Frauen und Kindern ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . . . . 8135 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 C Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Belastung öffentlicher Kassen durch ausländische Arbeitskräfte Blank, Bundesminister 8135 D, 8136 A, B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8136 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8136 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auflösung der Familienausgleichskassen Blank, Bundesminister 8136 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Altersvorsorge für die in der Angestelltenversicherung freiwillig Versicherten Blank, Bundesminister 8136 D, 8137 A, B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 8136 D, 8137 B Frage des Abg. Felder: Hygienische Bestimmungen für Transportfahrzeuge bei Überführung verstorbener Soldaten Hopf, Staatssekretär 8137 C, D Felder (SPD) 8137 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Bahnunterführung an der Saarstraße zwischen Wiesbaden und WiesbadenSchierstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 A Frage des Abg. Dr. Gossel: Bahnhof Mellinghausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8138 B, C Dr. Gossel (CDU/CSU) 8138 C Frage des Abg. Ritzel: Benutzung des Treibstoffs J P 4 von ausländischen Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 D, 8139 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 8139 A, B Frage des Abg. Spitzmüller: Mittel des Vierjahresplans für die Bundesstraßen im Regierungsbezirk Südbaden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8139 B, C Dürr (FDP) 8139 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Feuerbeständige Schutzraumtüren der Firma Mannesmann Dr. Ernst, Staatssekretär . 8139 D, 8140 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8140 A, B Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2492) 8140 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 2476) Dr. Arndt (SPD) 8140 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2360) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2468) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2469) — Zweite und dritte Beratung — 8141 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2458) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 mit der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache 2358) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2477) — Zweite und dritte Beratung — 8142 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2461) — Zweite und dritte Beratung — 8142 C Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2490) -- Zweite und dritte Beratung — 8142 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2447) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8143 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (FDP) (Drucksache 1798) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 2489, 2488) — Zweite und dritte Beratung — Odenthal (SPD) . . . . . . . . 8143 C Keller (FDP) 8146 A, 8149 A Scharnowski (SPD) . . . . . . 8146 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 8147 B Behrendt (SPD) . . . 8149 C, 8159 D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 8150 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8151 B Dr. Starke (FDP) . 8153 D, 8157 C, 8159 C Dr. Schellenberg (SPD) 8155 C, 8158 D Franzen (CDU/CSU) . . 8156 C, 8158 D Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . . 8159 D Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2487) — Zweite und dritte Beratung — 8160 B Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksache 1589); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2433) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 8160 D Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Drucksache 2248); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2475) — Zweite und dritte Beratung — 8162 B Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2481) — Zweite und dritte Beratung — 8162 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253); Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2482) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8162 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer - aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (Entwicklungshilfegesetz) (Drucksache 2288) 8163 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksachen 2229, 2379); Berichte des Haushaltsausschusses und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 2498, 2484, zu 2484) — Zweite und dritte Beratung - 8163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203); Schriftlicher Bericht ,des Finanzausschusses (Drucksache 2493) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8163 C Entwurf eines Gesetzes für die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2533) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . . 8163 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen (SPD) (Drucksache 2443) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und des Mieterschutzgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2542) — Erste Beratung —; dem IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2543) — Erste Beratung — und dem Antrag betr. Gewährung von Darlehen zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Familien (CDU/CSU) (Drucksache 2545) Jacobi (SPD) 8164 B Lücke, Bundesminister 8169 D, 8191 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 8174 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8175 D Mick (CDU/CSU) . . . 8177 C, 8186 D Dr. Will (FDP) 8177 D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 8180 B Schröter (Berlin) (SPD) 8189 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8191 C Reitz (SPD) 8195 A Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (SPD) (Drucksache 2437) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (SPD) (Drucksache 2438) — Erste Beratung —Regling (SPD) . . . . . . . . 8196 B Peters (SPD) . . . . . . . . . 8198 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 8199 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8202 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8204 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1960 mit der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2480) — Erste Beratung — . . . . . 8205 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1957 über die bodenständige Verteidigung und Polizei nach Artikel 5 des Protokolls Nr. II des revidierten Brüsseler Vertrages (Drucksache 2470) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. November 1959 mit Pakistan zur Förderung und zum Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 2495) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2496) — Erste Beratung — . . . 8205 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2442, Umdruck 595) . . 8205 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksache 2441) . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Deutschmeister-Kaserne (jetzt Caritaskrankenhaus) in Bad Mergentheim (Drucksachen 2321, 2499) . . . . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2363, 2530) . . . . . . 8206 A Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Senkung der Binnen-Zollsätze für Waren der Agrarwirtschaft) (Drucksache 2534) 8206 B Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Tabakerzeugnisse aus EWG-Ländern) (Drucksache 2535) . . 8206 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Karl-Heinz Sommer und Theodor Harnach (Drucksache 2531) . . 8206 C Muckermann (CDU/CSU) . . . . 8206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8207 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Reinhard, Worms, Dr. Martin u. Gen. betr. Schiffbarmachung der Lahn (Drucksachen 1374, 2483) Reitz (SPD 8207 C Gontrum (CDU/CSU) 8208 B Jahn (Marburg) (SPD) 8208 C Nächste Sitzung 8209 C Anlagen 821.1 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8129 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 24. 2. Bazille 15. 3. Dr. Bechert 22. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 2. Fürst von Bismarck 24. 2. Dr. Bucerius 22. 2. Caspers 1. 4. Deringer 24. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 2. Dowidat 24. 2. Ehren 28. 2. Eilers (Oldenburg) 23. 2. Eisenmann 24. 2. Erler 24. 2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Götz 24. 2. Dr. Gradl 24. 2. Dr. Greve 22. 2. Freiherr zu Guttenberg 24. 2. Höfler 24. 2. Dr. Hoven 22. 2. Jaksch 22. 2. Dr. Jordan 25. 2. Killat (Unterbach) 22. 2. Koch 22. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 18. 3. Leber 24. 2. Lohmar 22. 2. Lücker (München) 23. 2. Mensing 24. 2. Dr. Menzel 28. 2. Freiherr von Mühlen 24. 2. Neubauer 10. 3. Pöhler 22. 2. Probst (Freiburg) 24. 2. Ramms 22. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 3. 3. Scheel 24. 2. Schlee 22. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Schmidt (Hamburg) 24. 2. Schneider (Hamburg) 22. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 24. 2. Schüttler 24. 2. Dr. Schwörer 22. 2. Dr. Seffrin 1. 3. Spitzmüller 22. 2. Frau Dr. Steinbiß 4. 3. Stenger 28. 2. Stingl 22. 2. Storch 25. 2. Vehar 25. 2. Weber (Georgenau) 22. 2. Weimer 22. 2. Welke 25. 2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Wolff 22. 2. Dr. Zimmer 27. 2. b) Urlaubsanträge Bettgenhäuser 4. 3. Dr. Birrenbach 6. 3. Dr. Deist 2. 3. Demmelmeier 18. 3. Eberhard 7. 3. Funk 18. 3. Hörauf 10. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Martin 6. 3. Dr. Mende 4. 3. Ruhnke 25. 3. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 10. 2. 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 228. Sitzung am 10. Februar 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Januar 1961 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Dr. Meyers Bonn, den 10. 2. 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Januar 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 10. Februar 1961 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) Die Bundesregierung wird gebeten, die für eine zeitgerechte Durchführung des Gesetzes betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichs- 8212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 gesetzes und der weiter zu erwartenden Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bei den Heimatauskunftstellen und den Vororten für die gewerblichen Betriebsvermögen erforderlich werdenden personellen und organisatorischen Maßnahmen in einer rasch wirksamen Weise zu ermöglichen. Begründung: Das Gesetz betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes wie auch die zu erwartende weitere Novelle zum Lastenausgleichsgesetz verlangen eine Beschleunigung der Schadensfeststellung, welche die für den Lastenausgleich zuständigen Behörden in eine arbeitsmäßig angespannte Lage bringen wird. Bei der Durchführung sind sie in weitem Umfang von der Vorarbeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte für die gewerblichen Betriebsvermögen abhängig. Wenn eine den Anforderungen entsprechende zeitgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben erreicht werden soll, muß die Tätigkeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte beschleunigt und intensiviert werden. Dazu werden personelle und organisatorische Maßnahmen erforderlich, für welche die Bundesregierung die in ihrer Kompetenz liegenden Voraussetzungen, insbesondere durch Genehmigung der erforderlichen Personalstellen, schaffen sollte. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Ruland über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233). Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 134. Plenarsitzung des Bundestages vom 7. Dezember 1960 an den Wirtschaftsausschuß und Haushaltsausschuß überwiesen. Der Wirtschaftsausschuß behandelte den Entwurf in seinen Sitzungen vom 19. und 27. Januar 1961. Der Haushaltsausschuß stimmte dem Gesetzentwurf in der vom Wirtschaftsausschuß vorgeschlagenen Fassung in seiner Sitzung vom 15. Februar 1961 zu. 1. Das Gesetz ermöglicht für Guthaben, die heute noch als Reichsmarkguthaben bei Kreditinstituten im Saarland und beim Postscheckamt in Saarbrücken geführt werden, weil sie während der bis zum 5. Juli 1959 bestehenden Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich nicht auf Franken umgewertet worden sind, die Umwandlung in Deutsche Mark, und zwar im Verhältnis von 6,5 Deutsche Mark für 100 Reichsmark; sofern die Guthaben Altsparanlagen im Sinne des Altsparergesetzes sind, gewährt es außerdem Alstparerentschädigung in Höhe von 13,5 v. H. 2. Der Wirtschaftsausschuß hat den Regierungsentwurf im wesentlichen gebilligt. In verfahrensrechtlicher Beziehung hat er erwogen, ob das wirtschaftliche Ziel des Gesetzes, den Inhabern von Reichsmarkguthaben die Verfügungsmöglichkeit über den Gegenwert ihrer Guthaben in Deutscher Mark zu verschaffen, nicht rascher und umfassender erreicht würde, wenn an Stelle einer Umwandlung auf Antrag des Berechtigten die kontoführenden Institute verpflichtet würden, die umwandlungsfähigen Guthaben ohne Antrag auf Deutsche Mark umzubuchen, und wenn in den Fällen, in denen die Institute von der derzeitigen Anschrift des Berechtigten keine Kenntnis haben, sie die Anschrift nach Möglichkeit zu ermitteln und den Berechtigten von dem Bestehen eines D-Mark-Guthabens zu unterrichten hätten. Nach eingehender Prüfung der umwandlungsrechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Auswirkungen einer Umwandlung ohne Antrag gelangte der Ausschuß zu der Überzeugung, daß die Regierungsvorlage seinem Anliegen hinreichend Rechnung trägt, wenn von der in § 5 Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Befristung der Anmeldung bis zum 31. Dezember 1961 abgesehen wird und wenn die Institute angehalten werden, den Berechtigten — gegebenenfalls nach Ermittlung seiner Anschrift — über sein Antragsrecht zu unterrichten, sofern dieser bis zum 31. Dezember 1961 Antrag auf Umwandlung nicht gestellt hat. Der Ausschuß beschloß eine entsprechende Änderung des § 5 Abs. 1. Damit die Ansprüche der Institute auf Vergütung im Falle der Umwandlung eines Guthabens (§ 11 Abs. 1) und der Gewährung der Altsparerentschädigung (§ 12 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 des Altsparergesetzes in der Fassung vom 1. April 1959) unter denselben Voraussetzungen entfallen, wurde in § 11 ,Abs. 1 Satz 2 der Betrag von 100 Reichsmark auf 50 Reichsmark herabgesetzt. Entsprechend der Anregung des Bundesrates hat der Ausschuß in den Entwurf einen § 11 a eingefügt, nach dem auch die auf das Saarland übergegangenen Verbindlichkeiten aus Reichsmarkguthaben bei der ehemaligen Saarländischen Rediskontbank nach Maßgabe dieses Gesetzes umwandlungsfähig sind. Auf die Begründung des Bundesrates zu seinem Änderungsvorschlag wird verwiesen. Infolge der Einfügung des § 11 a bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8. 2. 1961, Drucksache 2457, Frage IV/1): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 13. September 1935 betreffend steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern noch geltendes Recht ist? Bei der Anfrage dürfte es sich um den Erlaß des früheren Reichsministers der Finanzen vom 13. Dezember 1935 — S 4107 — 58 III — über die Umsatzsteuerpflicht der sogenannten Verteiler bei Sammelbestellungen handeln. Die in dem Erlaß vertretene Auffassung entspricht dem geltenden Recht. Eine Aufhebung des Erlasses ist deshalb nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8213 Anlage 5 Umdruck 763 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, in Verfolg ihrer Eigentumspolitik durch Veräußerung bundeseigener unbebauter Grundstücke zum Bau von Wohnungen, insbesondere von Familienheimen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues breiten Kreisen der Bevölkerung Eigentum an Grund und Boden zu verschaffen. Der Deutsche Bundestag hält es für unerläßlich, daß diese Gesichtspunkte bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke beachtet werden, um tragbare Belastungen der zukünftigen Eigentümer von Familienheimen sowie tragbare Mieten zu erreichen. Er wird daher durch Aufnahme entsprechender Vorschriften in das Haushaltsgesetz 1961 dafür Sorge tragen, daß diesem Anliegen bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke vom Bund unverzüglich Rechnung getragen wird. 2. Um dieses Ziel auch in Zukunft zu erreichen, wird die Bundesregierung ersucht, unverzüglich dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem folgende Regelung getroffen wird: Zur Förderung des Wohnungsbaues, vorzugsweise zur Begründung von Einzeleigentum, namentlich in der Form von Familienheimen, soll der Bund die ihm gehörenden Grundstücke, die als Bauland geeignet sind, für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen und Grundstücke, die als Bauland ungeeignet sind, zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitstellen. Dabei ist ein Preis zugrunde zu legen, der tragbare Lasten und Mieten für die breiten Schichten der Bevölkerung ermöglicht. Eine gleiche Regelung ist für die Grundstücke anzustreben, die zum Sondervermögen des Bundes gehören oder im Eigentum einer juristischen Person stehen, an der der Bund allein oder überwiegend beteiligt ist. 3. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, bei der Verteilung der öffentlichen Mittel darauf hinzuwirken, daß in ausreichendem Maße den Erfordernissen der Entlastung der Ballungsgebiete und der Auflockerung der Städte Rechnung getragen wird, um auch hierdurch die Möglichkeiten der Baulandbeschaffung zu günstigeren Preisen zu erleichtern. 4. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einzuwirken, daß ihrerseits alle Maßnahmen ergriffen werden, die der Baulandbeschaffung dienen. Dazu gehört namentlich, daß vorausschauend in dem notwendigen Umfange Baugebiete durch förmliche Bebauungspläne ausgewiesen werden, insbesondere wo bereits Flächennutzungspläne oder ähnliche Pläne bestehen. 5. Der Bundestag erwartet im übrigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbände, in gleicher Weise aber auch von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einschließlich der Heimstättengesellschaften, daß sie ebenfalls die ihnen rechtlich oder wirtschaftlich gehörenden Grundstücke, die für eine Bebauung mit Wohnungen geeignet sind, zu den gleichen günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen, wie es für den Bund gesetzlich angeordnet werden wird. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 764 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung des Entwurfs wiederhergestellt. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 765 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion- der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: 1. In § 164 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für die Zeit vom 1. April 1961 bis zum 31. März 1962 wird der Beitragssatz auf eins vom Hundert gesenkt." ', b) wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 766 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis spätestens 1. Mai 1961 den Gemeinden die im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke, 8214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 die für eine Bebauung mit Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues oder als Tauschland geeignet sind, mitzuteilen. und anzubieten; 2. den Verkauf derartiger Grundstücke an bauwillige Bauherren zu beschleunigen und dabei Preise zugrunde zu legen, die für den sozialen Wohnungsbau tragbar sind und die das überhöhte Preisgefüge des Baulandmarktes nachhaltig drükken; 3. ferner sicherzustellen, daß bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke nur die eigenen Aufwendungen berücksichtigt werden dürfen und Spekulationsgewinne ausgeschlossen bleiben. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 767 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Juni 1961 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den in ähnlicher Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 768 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksachen 1589, 2433) . Der Bundestag wolle beschließen: In Teil A Abschnitt I Nr. 2 der dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügten Kriegswaffenliste werden die Worte angefügt: ,,, sofern nicht die Genehmigung nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 erteilt ist." Bonn, den 22. Februar 1961 Dr. Dahlgrün Memmel Höcherl Dr. Kempfler Dr. Wahl Funk Ruland Dr. Winter
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schröter, ich bin hierhergekommen, um Ihnen dafür zu danken, daß Sie uns bei der Durchbringung des Bundesbaugesetzes in verschiedenen Situationen wesentliche Unterstützung angedeihen ließen, und weil Sie mit großem Ernst über diese Frage gesprochen haben. Sie sind ja aus der Bodenbewegung hervorgegangen.
    Sie ermahnten mich gelegentlich auch mit echter Menschlichkeit, daß ich als Minister nicht die Träume meiner Abgeordnetenzeit vergessen sollte. Herr Kollege Schröter, ich kann Ihnen sagen, daß aus diesen Träumen zumindest ein Gesetz geworden ist, ein Bundesbaugesetz, das auch in Ihrer Fraktion als ein bedeutender Schritt auf diesem Gebiet angesehen wird.
    Herrn Kollegen Jacobi mußte ich mit sehr harten Worten antworten. Er sprach bei der Begründung der Großen Anfrage davon — ich zitiere aus dem Gedächtnis —, daß die Regierung verantwortungslos gehandelt und nichts getan habe. Ich habe ihm gesagt, daß das, was hier geschieht, was hintergründig läuft, ernster ist. Ich ermahne in diesen Wochen, in denen die Bestimmungen in Kraft treten, die Menschen, zu warten, wenn überhöhte Preise gefordert werden. Ich muß sagen, daß das nicht verantwortungslos ist, daß ich es aber als Panikmache ansehe, wenn die SPD-Fraktion in dieser Weise zu dem Thema spricht. Das habe ich vorhin ausgeführt, und ich stehe dazu. So wie Sie, Herr Kollege Schröter, gesprochen haben, muß 'die Diskussion geführt werden. Um das Ihnen und Ihrer Fraktion zu sagen, dazu bin ich hierhergekommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.

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    Rede von Dr. Carl Hesberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Begründung der Großen Anfrage der SPD durch Herrn Kollegen Jacobi sprach der Pessimismus, der ihm so oft in diesem Hause eigen gewesen ist, wenn es sich darum gehandelt hat, auf dem Gebiete der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft einzuführen. Die Entwicklung hat ihm stets unrecht gegeben. Das wird man ohne weiteres sagen können, wenn man die Entwicklung seit dem Jahre 1950 einmal übersieht.

    (Abg. Jacobi: Meinen Sie in diesem Zusammenhang den Baulandmarkt?)

    — Nein, den Baulandmarkt nicht, die gesetzgeberischen Maßnahmen.

    (Abg. Jacobi: Aber von diesem habe ich gesprochen!)

    Ich sage, Sie haben bei allen Vorlagen, die hier zur Erörterung standen, immer Pessimismus an den Tag gelegt. Dieser Pessimismus hat sich nachher stets als nicht gerechtfertigt erwiesen. Ich spreche hier nicht von dem Baulandmarkt. Daß Sie da in der Vergangenheit pessimistisch waren, mag sein. Da handelt es sich weniger um gesetzgeberische Maßnahmen. Heute haben Sie den Pessimismus bei der Beurteilung der Auswirkungen und der Anwendung des Bundesbaugesetzes erneut bewiesen.
    Man kann doch wohl sagen, daß sich die Vertreter der SPD, die heute gesprochen haben, trotz Bekenntnisses zur sozialen Marktwirtschaft, anscheinend mit dieser sozialen Marktwirtschaft sehr schwer tun. Herr Kollege Brecht hat ausgeführt, daß das Programm von Hannover gezielte Maßnahmen fordert, um die soziale Marktwirtschaft zu verwirklichen. Eben das — gezielte Maßnahmen in der verschiedensten Weise — ist der Inhalt des Bundesbaugesetzes. Dabei haben wir keineswegs — das möchte ich gleich vorangestellt haben — daran gedacht, die Schwarzmarktpreise zu sanktionieren. Im Gegenteil: wer an den langen Beratungen teilgenommen hat, weiß, daß es unser Bestreben und unser Ziel immer gewesen ist, durch unsere Gesetzgebung zu einem Markt und zu Preisen für den Grund und Boden zu kommen, die wir für vertretbar halten. Niemals haben wir daran gedacht, den Preisen, die damals als Schwarzmarktpreise galten, Ewigkeitsbedeutung zu geben. Aber wir haben immer den Standpunkt vertreten, das könne man nur durch Mehrung des Angebots erreichen. Diese Mehrung des Angebots wollten wir vor allen Dingen durch entsprechende Planung und Erschließung von Grund und Boden erreichen.
    Gerade die Vorschriften über die Planung und Erschließung treten erst am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Sie, meine Herren von der Opposition, sind es doch mit gewesen, die damals in den Beratungen des Ausschusses darauf gedrängt haben, daß diese Vorschriften erst am 1. Juli in Kraft treten. Wir hätten einen früheren Zeitpunkt vorgezogen; aber Sie und die Länder waren dieser Mei-



    Dr. Hesberg
    nung. Wir haben dann wohl oder übel darin eingewilligt.

    (Abg. Jacobi: Trotzdem haben wir diese Instrumentarien immer als unzulänglich bezeichnet!)

    — Es kommt darauf an, wie man das beurteilt, Herr Jacobi. Wir sind der Auffassung, daß das Bundesbaugesetz ein abgewogenes System der verschiedensten Maßnahmen darstellt, das geeignet ist, den Baulandmarkt und die Baulandversorgung zu beleben. Wenn Sie uns unterstellen, daß man das in wenigen Wochen erreichen könnte, dann unterlassen Sie vollkommen, sich einmal den Verlauf der Beratungen des Bundesbaugesetzes vor Augen zu führen. In den ganzen Beratungen waren wir davon ausgegangen, daß es ein langwieriger Prozeß ist, aus der Zeit der Zwangsbewirtschaftung des Bodens zur sozialen Marktwirtschaft überzuleiten.
    Nun möchte ich noch ein paar Worte zu dem sagen, was in der Diskussion bzw. in der Begründung des Herrn Kollegen Jacobi ausgeführt worden ist; sodann werde ich unseren Entschließungsantrag begründen. Sie haben die Entwicklung seit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über den Preisstopp usw. in Ihrer Großen Anfrage in Bausch und Bogen verurteilt. Sie haben auch die These vertreten, seit diesem Tage sei auf der ganzen Linie eine Preissteigerung zu verzeichnen. Dem stehen Berichte von Organisationen, Sachverständigen und dergleichen gegenüber, die anders urteilen. Wir haben uns nach der schweren Anklage der Großen Anfrage ebenso veranlaßt gesehen, die verschiedensten Stellen zu befragen, wie das auch die Bundesregierung getan hat. Aus den zusammenfassenden Berichten, die uns vorliegen, können Sie Gegenteiliges entnehmen; ich nenne den Bericht des Volksheimstättenwerkes, den Bericht der Bundesvereinigung deutscher Heimstätten, die Stellungnahme des Deutschen Städtebundes, die Stellungnahme des Siedlungswerkes der Evangelischen Kirche, die Haltung der GAGFAH, auch den Bericht der Kleinwohnungsbau AG Krupp und den der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten, — wirklich unabhängige Einrichtungen. Die Berichte legen dar, daß seit der Aufhebung des Preisstopps eine gewisse Preissteigerung sich lediglich noch in Ballungszentren — hier aber keineswegs allgemein — fortgesetzt hat. Jedoch wird allgemein die Ansicht vertreten, daß der Trend nach oben aufgehört habe und ein Kulminationspunkt gekommen sei.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Brecht: Nein!)

    Es ist doch überhaupt noch nicht zu erwarten, daß sich die Maßnahmen auswirken konnten, die am 1. November in Kraft getreten sind. Denn erst heute geben die Gemeinden die Baulandsteuerbescheide heraus, und die meisten Gemeinden sind noch nicht daran gegangen, die Baulücken mit der Baulandsteuer zu belegen. Das läuft doch alles erst an. Es ist erklärlich, daß man zuerst einmal abwartet, was sich hier ergibt. Wichtig ist, daß sich fast überall, auch jetzt schon, das Angebot trotz des in gewissen Bezirken festzustellenden anhaltenden Steigens der Preise mehrt.
    Man muß die Preissteigerungen, die noch zu verzeichnen sind, aber auch einmal analysieren. Aus der Unzahl der Berichte, die uns vorliegen, ist beispielsweise über die Unterschiede im Preisspiegel und in der Preisbewegung sehr Interessantes zu entnehmen. Wiederholt wird uns berichtet, daß gerade die Preissteigerungen in kleineren Gemeinden, die in den letzten Monaten noch eingetreten sind, sehr oft sogar und nicht zuletzt auf die Anhebung der Erschließungskosten zurückzuführen sind, die in den Preisen für Grundstücke, die von Anliegerbeiträgen frei sind, zum Ausdruck kommen. Es ist eine allgemeine Erscheinung, daß die Erschließungskosten steigende Tendenz haben. Auch Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, werden derartige Tabellen wahrscheinlich bekannt sein.
    Ich möchte hier einmal ganz deutlich herausstellen, daß die Preise vor allen Dingen in den Ballungszentren, aber auch in anderen Gemeinden, in denen noch solche Auftriebstendenzen festgestellt wurden, sehr maßgeblich von den Großabnehmern beeinflußt werden. Es sind die Großabnehmer, die die Preise verderben, die so sehr zur Anhebung der Preise beitragen. In Hamburg z. B. hat das größte gemeinnützige Unternehmen 125 ha zu einem verhältnismäßig hohen Preis aufgekauft. Andere Unternehmen haben sich dem Beispiel angeschlossen. Ein solcher voluminöser Grundstücksumsatz mußte natürlich geradezu zu einer Torschlußpanik führen; es mußte sich ein allgemeiner Preisanstieg ergeben. Wenn das nun noch von Unternehmen mit maßgebender gemeindlicher Beteiligung geschieht, kann man das nur auf das entschiedenste verurteilen, weil die Leidtragenden die Baulandbewerber aus den Kreisen der Arbeiter, Angestellten, Beamten und des Mittelstandes sind.

    (Beifall in der Mitte.)

    Eine solche Handlungsweise hat mit Gemeinnützigkeit nichts mehr zu tun.

    (Erneuter Beifall in der Mitte.)

    Hamburg ist aber kein Einzelfall. Riesige Aufkäufe durch große Unternehmen sind auch andernorts, und zwar sowohl in Großstädten als auch in Kleinstädten, festzustellen. So wird beispielsweise berichtet, daß die Gemeinde Eningen in der Nähe von Reutlingen in der letzten Zeit 8 ha aufgekauft und dafür 15 Millionen DM gezahlt habe, also 18,75 DM pro Quadratmeter. Jetzt verlangt sie mit Erschließungskosten 45,70 DM für den Quadratmeter.

    (Hört! Hört! in ,der Mitte.)

    Daß das entsprechende Rückwirkungen auf die Preise in Reutlingen haben muß, kann man sich vorstellen. In Verden an der Aller hat ein auswärtiges Unternehmen einen großen Besitz erworben, den es zunächst noch gar nicht bebauen will. Das Unternehmen vergibt den Boden auf eine Reihe von Jahren zu einem recht anständigen Pachtzins, um ihn dann später zu bebauen. Dadurch ist der örtliche Beamtenbauverein benachteiligt, weil er nicht in der Lage ist, diese Methode mitzumachen.
    Solche Hortungen am Stadtrand sowohl großer wie kleiner Gemeinden müssen im Gemeindezen-
    Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8193
    Dr. Hesberg
    trum und an der Peripherie zu Preissteigerungen führen. Hier gilt im großen genau dasselbe wie im kleinen, wenn die Liebhaberpreise in bevorzugten Wohnvierteln tonangebend für die Preise des Bodens in diesem Stadtviertel werden.
    Eine solche unvernünftige Preispolitik, wie sie die erwähnten Wohnungsunternehmen betrieben haben, ist auch bei einigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen festzustellen. Erfreulicherweise ist es nicht ,bei allen so. Wir sind die Letzten, die nicht anerkennen, daß ein großer Teil der Gemeinden in den letzten Jahren gemeindliches Bauland eingesetzt hat, um damit der Wohnungsversorgung zu dienen. Aber wir haben auch hinreichende Beispiele einer Bodenpolitik, wie sie nicht sein soll, daß die Gemeinden nämlich Schrittmacher für die Schwarzmarktpreise gewesen sind und daß sie auch jetzt noch in einer Weise vorgehen, die man nicht billigen kann. Ich denke hier beispielsweise an den Fall der Stadt Nürnberg, die das Gelände aufgekauft hat, das Sie alle kennen, und bei der Berechnung der Preise Kosten mit hineinrechnet, die der Bodennutzer wirklich nicht auf sich nehmen sollte.
    Solches, meine Damen und Herren, ist leider nur zu oft festzustellen. Es ist daher in höchstem Grade bedauerlich, daß die gekennzeichnete Haltung einzelner Kommunen und großer gemeinnütziger Unternehmen praktisch die Spekulation angeheizt hat und daß man sie nachher auch noch anderen in die Schuhe schiebt.
    Für ebenso unverantwortlich halten wir es aber auch, wenn hier durch solche Pressepropaganda im Verfolg der Großen Anfrage die Zurückhaltung und die Bodenpreispolitik beeinflußt werden. Wir begrüßen daher unsererseits die Aufforderung- des Herrn Bundesministers Lücke, Zurückhaltung zu wahren, abzuwarten, bis sich die Preise einpendeln.

    (Abg. Jacobi: Bis zum Sankt-NimmerleinsTag!)

    Sie brauchen nicht bis zum Sankt-NimmerleinsTag zu warten, Herr Jacobi. Lassen Sie es doch einmal an uns herankommen. Wir hegen jedenfalls die Zuversicht, daß sich die Grundstückspreise auf einer vertretbaren Basis einpendeln werden. In dieser Haltung werden wir bestärkt durch die Auffassung des größten Teils der Befragten, daß der Kulminationspunkt in den meisten Gemeinden überschritten ist. Wir vertrauen auch darauf, daß sich das Bundesbaugesetz als eine praktikable Handhabe der Baulandversorgung erweisen wird. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, daß das Bundesbaugesetz ein wohlausgewogenes System von Maßnahmen zu Baulandbeschaffung .darstellt. Ich habe bereits gesagt, daß es eine ausreichende Ausweisung von Baugebieten durch Planung ermöglicht und daß es vor allen Dingen etwas erleichtert, was bisher so erschwert war, nämlich die ausreichende Erschließung; denn die Gemeinden sind durch die Fälligkeitsvorschriften für die Erschließungsbeiträge in der Lage, die Verplanung und Erschließung zu finanzieren.
    Meine Damen und Herren, ich will vor allen Dingen aber auch hervorheben, daß wir gerade in den
    Enteignungsvorschriften eine Regelung getroffen haben, die die grundgesetzlichen Normen vom sozialgebundenen Eigentum realisiert. Mit den Gutachterausschüssen ist eine Handhabe zur Orientierung über die Preise gegeben, und Unerfahrene werden vor überhöhten Forderungen geschützt, sobald diese Stellen tätig werden. Es sind leider erst einige wenige Gemeinden, die diese Gutachterausschüsse einrichten konnten. Aber das ist verständlich; nach Inkrafttreten des Gesetzes mußten ja erst einmal die Rechtsverordnung des Bundes und dann auch die entsprechenden Verordnungen der Länder erlassen werden.
    Ein endgültiges Urteil über die Güte des Bundesbaugesetzes ist erst auf Grund einiger Praxis nach Inkrafttreten aller Bestimmungen möglich. Am 1. November 1960 sind doch nur die Veranlagungsvorschriften für die Baulandsteuer und die Vorschriften für die Erschließungsbeiträge in Kraft getreten. Erst am 1. Juli können wir damit rechnen, daß die neuen Planungsvorschriften entsprechende Auswirkungen haben. Es ist voreilig, meine Damen und Herren, schon jetzt zusätzliche Maßnahmen zu fordern. Auch auf anderen Gebieten hat die Normalisierung ihre Zeit gedauert, was Herr Minister Lücke bereits vorhin dargelegt hat.
    Sie halten nun daran fest, daß die Abschöpfung des Wertzuwachses geeignet wäre, die Preise schnell zu normalisieren, und meinen, daß der Termin nicht abgewartet werden sollte, an dem ein Urteil über die Handhaben des Bundesbaugesetzes möglich ist. Ihr Entschließungsantrag Umdruck 767 rollt damit die Diskussion, die hier vor zehn Monaten geführt worden ist, wieder auf. Es würde zu weit führen, das Für und Wider an dieser Stelle noch einmal eingehend zu erörtern. Das werden wir im Ausschuß tun müssen. Auf den ersten Blick erscheint diese Abschöpfung einfach und gerecht. Aber ich richte die Frage an Sie: warum haben die Länder, in deren Kompetenz nach dem Grundgesetz das Wertzuwachssteuerrecht gehört, die Wertzuwachssteuer noch nicht eingeführt? Ich möchte annehmen, daß frühere Erfahrungen abschreckend gewirkt haben. Bekanntlich führt nicht alles, was gerecht erscheint, in seinen Konsequenzen zu dem gewünschten Ergebnis.
    Dem Anliegen, billiges Bauland zu erzielen, wird man nicht gerecht, wenn die Wertabschöpfung zur Abwälzung der Belastung auf den Erwerber führt, das Bauland mithin durch solche Maßnahmen noch teurer wird. Wir haben genügend Erfahrungen aus der Zeit nach der ersten Inflation von 1924 bis 1930. Die damals bestehende Wertzuwachssteuer ist infolge der Konjunktur über die Preise auf die Erwerber abgewälzt worden. Ich glaube nicht, meine Damen und Herren von der Opposition, daß Sie eine Regelung vorschlagen können, die die Abwälzung ausschließt. Mit dem Sachverständigen Dr. Halstenberg, der an unseren Beratungen im Ausschuß teilgenommen hat und den sicher auch Sie hoch schätzen, kann man sagen:
    Bei keiner der in Rede stehenden Lösungen kann die Überwälzung der Abgabe
    — d. h. der Preisanstieg —



    Dr. Hesberg
    mit Sicherheit ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird eine längere Übergangszeit erforderlich sein, bis durch den Mechanismus der Überwälzungsversuche, die Steigerung des Angebots, eine eintretende partielle Bedarfsdekkung und die Anpassung an die finanzielle Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit der Nachfragenden wieder eine überschaubare Marktsituation geschaffen wird.
    Also auch der von Ihnen so sehr geschätzte Herr Halstenberg kommt zu dem Urteil, daß es eines langen Prozesses bedarf, bis sich solche Maßnahmen auswirken.

    (Abg. Jacobi: Daraus ziehen Sie den Schluß, daß man dann besser gar nichts tut?)

    — Gleichwohl, Herr Jacobi, werden wir uns im Ausschuß in einer erneuten Prüfung über diese Frage zu unterhalten haben. Meine Freunde und ich sind nie der Meinung gewesen, daß man nach Verabschiedung des Bundesbaugesetzes die Hände in den Schoß legen sollte. Allerdings glauben wir nicht, daß wir mit solchen steuerlichen Maßnahmen zu Rande kommen.
    Sie haben von Herrn Minister Lücke gehört, wie er es sich denkt, den Baulandmarkt, die Baulandpreise entsprechend zu beeinflussen. Sie haben aus seinen Ausführungen entnommen, daß seine Überlegungen zurückgehen in die Zeit, als Herr Minister Lindrath dieses Ministerium verwaltete. Wir begrüßen diese Initiative, Bundesbesitz mit einzusetzen, um eine Verflüssigung des Baulandmarktes, eine Senkung der Baulandpreise zu erreichen. Wir erblicken darin den Versuch, mit marktkonformen Mitteln zu einem Ausgleich der Preise zu kommen, und wir sehen in der Konzeption einen bedeutungsvollen Beitrag zur Realisierung der sozialen Marktwirtschaft auf diesem Sektor des Wirtschaftsgeschehens. Der beabsichtigte Einsatz ist der Zielsetzung der Bodenvorratswirtschaft der Gemeinden vergleichbar, wie sie vor und nach dem ersten Weltkrieg gedacht worden ist, aber sehr oft von den Gemeinden in den letzten Jahren verwässert worden ist. Es war immer die Absicht, bei der Bodenvorratswirtschaft mit diesem Vorrat, den die Gemeinden erworben hatten oder neu erwerben, preisregulierend einzugreifen, und wir halten den Einsatz in der Größenordnung, wie er vom Ministerium gedacht ist, für wirksam. Selbst wenn die Grundstücke nicht überall günstig gelegen sein sollten, wird durch die Möglichkeit des Austauschs doch dadurch Baugelände auf den Markt kommen können.
    Wir halten es aber auch für notwendig, daß die Maßnahmen des Bundes eine Ergänzung erfahren, indem eine gleiche Regelung vorgesehen wird für Grundvermögen, das zum Sondervermögen des Bundes gehört, und für das Eigentum juristischer Personen, an denen der Bund beteiligt ist. Das kommt in unserem Entschließungsantrag, in dem wir die Maßnahmen der Bundesregierung begrüßen, zum Ausdruck.
    Wir beschränken uns in unserem Entschließungsantrag aber nicht auf den Bundesbesitz. Wir halten dafür, meine Damen und Herren, daß Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände das gleiche tun sollten, daß aber auch Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik den Baulandbewerbern Grundstücke zur Verfügung stellen sollten. Es ist meines Erachtens nicht notwendig, daß diese großen Wohnungsunternehmen einen Baulandvorrat haben, der für fünf, sechs und noch mehr Jahre ausreichen würde. Sie sollen hier gemeinnützig wirken. - Auch in Umdruck 766 ist dieses Thema angeschnitten. — Meine Freunde und ich haben nichts dagegen, daß die Gemeinden als Mitbewerber auftreten, aber nur von Fall zu Fall. Wir glauben nach vielen örtlichen Erfahrungen nicht, daß, wenn der Bund verpflichtet würde, den Gemeinden generell diesen Bundesbesitz anzubieten, dabei das Beste herauskäme. Wir haben hier gewisse Bedenken und möchten daher eine generelle Anbietungspflicht nicht gutheißen. Wir glauben, daß man damit unter Umständen den Bock zum Gärtner machen würde.
    Schließlich halten wir es für notwendig, daß der Bund auf die Länder dahin einwirkt, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beschleunigung der Planung und Erschließung angehalten werden. Nachdem Handhaben zur vermehrten Erschließung gegeben sind, möchten wir auch, daß man sich ihrer in den Gemeinden bedient.
    Nicht zuletzt fordert unser Entschließungsantrag aber auch, auf die beschleunigte Einsetzung der Gutachterausschüsse einzuwirken. Dieser Unterrichtungsmöglichkeit bedarf es dringender denn je, namentlich jetzt, wo wir doch erwarten können, daß eine gewisse Beruhigung eintritt. Verhindert doch gerade diese Einrichtung der Gutachterausschüsse, daß die Baulandbewerber auf alle möglichen Preisforderungen eingehen.
    Es ist bekannt, meine Damen und Herren, daß die Ballung in einer großen Anzahl von Städten nicht zuletzt auf die Gewerbesteuerinteressen der Gemeinden zurückzuführen ist. Man animiert unentwegt — das hat mein Kollege Mick bereits erwähnt — Betriebe, sich innerhalb der Mauern der Stadt niederzulassen, ohne zu bedenken, daß der Bevölkerungszuwachs gar nicht oder nur sehr schwer unterzubringen ist. Hier sollte man bei der Verteilung der öffentlichen Mittel Zurückhaltung üben, wenn die Gemeinden nicht so verantwortlich handeln, wie es die Lage auf dem Baulandmarkt erfordert. Dementsprechendes fordern wir in unserem Entschließungsantrag.
    Vor allen Dingen aber ist es in unserem Antrag für uns ein Anliegen, daß Konsequenzen für das Haushaltsrecht gezogen werden, um zu ermöglichen, daß Vorratsgelände des Bundes zu Preisen eingesetzt werden kann, von denen allgemein preisregulierende Tendenzen ausgehen, daß der Bund also nicht gezwungen wird, Preise zu nehmen, die der allgemeinen Entwicklungstendenz entsprechen. Wir wünschen, daß Preise gewährleistet werden, die tragbare Mieten und Belastungen für den Familienheimbau und für den Bau von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau sichern. Eines diesbezüglichen Beschlusses bedarf es vordringlich.



    Dr. Hesberg
    Daher bitten wir dieses Hohe Haus, noch heute unserem Entschließungsantrag zustimmen zu wollen, damit die Bundesregierung die geforderten gesetzlichen Maßnahmen unverzüglich vorbereiten kann. Wir wollen damit einen Beitrag leisten in unserem I
    — durch Jahrzehnte hindurch erfolgreichen — Bemühen, die Wohnungsnot zu beseitigen und im Bereich des Wohnungswesens Eigentum für die deutschen Familien zu schaffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)