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    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jungherz, Schütz (München) und Huth 8129 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1960 (Drucksache 2467) 8129 B Erweiterung der Tagesordnung . 8129 B, 8164 B Begrüßung von Abgeordneten des österreichischen Nationalrates 8134 C Fragestunde (Drucksache 2497) Frage der Abg. Frau Dr. Rehling: Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz von Kulturgütern im Krieg Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 8130 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Garnisonen des Bundesgrenzschutzes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 8130 C, D Kreitmeyer (FDP) 8130 D Frage des Abg. Wittrock: Todesurteile der Kriegs- und Sondergerichte des Dritten Reichs Schäffer, Bundesminister . . . . 8131 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . . 8131 C Frage des Abg. Dröscher: Lohneinbußen der Arbeitnehmer in den Munitionsdepots der US-Armee Dr. Hettlage, Staatssekretär 8131 D, 8132 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8132 B Frage des Abg. Faller: Neubau des Zollabfertigungsgebäudes Weil-Otterbach Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8132 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Ausgaben für die Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten und RAD-Führer Dr. Hettlage, Staatssekretär 8132 D, 8133 A Kreitmeyer (FDP) 8133 A, B Frage des Abg. Dr. Miessner: Unterschiedliche steuerliche Behandlung der Versorgungsbezüge der Beamten und der Sozialrenten Dr. Hettlage, Staatssekretär 8133 C, 8134 A Dr. Miessner (FDP) 8133 D Frage des Abg. Dewald: Mindestrenten für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Dr. Hettlage, Staatssekretär 8134 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . 8134B, C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . 8134 C, 8135 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Einreise von Frauen und Kindern ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . . . . 8135 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 C Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Belastung öffentlicher Kassen durch ausländische Arbeitskräfte Blank, Bundesminister 8135 D, 8136 A, B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8136 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8136 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auflösung der Familienausgleichskassen Blank, Bundesminister 8136 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Altersvorsorge für die in der Angestelltenversicherung freiwillig Versicherten Blank, Bundesminister 8136 D, 8137 A, B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 8136 D, 8137 B Frage des Abg. Felder: Hygienische Bestimmungen für Transportfahrzeuge bei Überführung verstorbener Soldaten Hopf, Staatssekretär 8137 C, D Felder (SPD) 8137 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Bahnunterführung an der Saarstraße zwischen Wiesbaden und WiesbadenSchierstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 A Frage des Abg. Dr. Gossel: Bahnhof Mellinghausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8138 B, C Dr. Gossel (CDU/CSU) 8138 C Frage des Abg. Ritzel: Benutzung des Treibstoffs J P 4 von ausländischen Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 D, 8139 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 8139 A, B Frage des Abg. Spitzmüller: Mittel des Vierjahresplans für die Bundesstraßen im Regierungsbezirk Südbaden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8139 B, C Dürr (FDP) 8139 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Feuerbeständige Schutzraumtüren der Firma Mannesmann Dr. Ernst, Staatssekretär . 8139 D, 8140 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8140 A, B Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2492) 8140 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 2476) Dr. Arndt (SPD) 8140 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2360) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2468) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2469) — Zweite und dritte Beratung — 8141 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2458) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 mit der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache 2358) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2477) — Zweite und dritte Beratung — 8142 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2461) — Zweite und dritte Beratung — 8142 C Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2490) -- Zweite und dritte Beratung — 8142 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2447) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8143 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (FDP) (Drucksache 1798) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 2489, 2488) — Zweite und dritte Beratung — Odenthal (SPD) . . . . . . . . 8143 C Keller (FDP) 8146 A, 8149 A Scharnowski (SPD) . . . . . . 8146 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 8147 B Behrendt (SPD) . . . 8149 C, 8159 D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 8150 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8151 B Dr. Starke (FDP) . 8153 D, 8157 C, 8159 C Dr. Schellenberg (SPD) 8155 C, 8158 D Franzen (CDU/CSU) . . 8156 C, 8158 D Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . . 8159 D Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2487) — Zweite und dritte Beratung — 8160 B Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksache 1589); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2433) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 8160 D Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Drucksache 2248); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2475) — Zweite und dritte Beratung — 8162 B Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2481) — Zweite und dritte Beratung — 8162 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253); Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2482) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8162 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer - aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (Entwicklungshilfegesetz) (Drucksache 2288) 8163 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksachen 2229, 2379); Berichte des Haushaltsausschusses und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 2498, 2484, zu 2484) — Zweite und dritte Beratung - 8163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203); Schriftlicher Bericht ,des Finanzausschusses (Drucksache 2493) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8163 C Entwurf eines Gesetzes für die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2533) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . . 8163 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen (SPD) (Drucksache 2443) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und des Mieterschutzgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2542) — Erste Beratung —; dem IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2543) — Erste Beratung — und dem Antrag betr. Gewährung von Darlehen zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Familien (CDU/CSU) (Drucksache 2545) Jacobi (SPD) 8164 B Lücke, Bundesminister 8169 D, 8191 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 8174 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8175 D Mick (CDU/CSU) . . . 8177 C, 8186 D Dr. Will (FDP) 8177 D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 8180 B Schröter (Berlin) (SPD) 8189 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8191 C Reitz (SPD) 8195 A Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (SPD) (Drucksache 2437) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (SPD) (Drucksache 2438) — Erste Beratung —Regling (SPD) . . . . . . . . 8196 B Peters (SPD) . . . . . . . . . 8198 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 8199 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8202 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8204 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1960 mit der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2480) — Erste Beratung — . . . . . 8205 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1957 über die bodenständige Verteidigung und Polizei nach Artikel 5 des Protokolls Nr. II des revidierten Brüsseler Vertrages (Drucksache 2470) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. November 1959 mit Pakistan zur Förderung und zum Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 2495) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2496) — Erste Beratung — . . . 8205 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2442, Umdruck 595) . . 8205 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksache 2441) . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Deutschmeister-Kaserne (jetzt Caritaskrankenhaus) in Bad Mergentheim (Drucksachen 2321, 2499) . . . . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2363, 2530) . . . . . . 8206 A Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Senkung der Binnen-Zollsätze für Waren der Agrarwirtschaft) (Drucksache 2534) 8206 B Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Tabakerzeugnisse aus EWG-Ländern) (Drucksache 2535) . . 8206 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Karl-Heinz Sommer und Theodor Harnach (Drucksache 2531) . . 8206 C Muckermann (CDU/CSU) . . . . 8206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8207 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Reinhard, Worms, Dr. Martin u. Gen. betr. Schiffbarmachung der Lahn (Drucksachen 1374, 2483) Reitz (SPD 8207 C Gontrum (CDU/CSU) 8208 B Jahn (Marburg) (SPD) 8208 C Nächste Sitzung 8209 C Anlagen 821.1 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8129 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 24. 2. Bazille 15. 3. Dr. Bechert 22. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 2. Fürst von Bismarck 24. 2. Dr. Bucerius 22. 2. Caspers 1. 4. Deringer 24. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 2. Dowidat 24. 2. Ehren 28. 2. Eilers (Oldenburg) 23. 2. Eisenmann 24. 2. Erler 24. 2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Götz 24. 2. Dr. Gradl 24. 2. Dr. Greve 22. 2. Freiherr zu Guttenberg 24. 2. Höfler 24. 2. Dr. Hoven 22. 2. Jaksch 22. 2. Dr. Jordan 25. 2. Killat (Unterbach) 22. 2. Koch 22. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 18. 3. Leber 24. 2. Lohmar 22. 2. Lücker (München) 23. 2. Mensing 24. 2. Dr. Menzel 28. 2. Freiherr von Mühlen 24. 2. Neubauer 10. 3. Pöhler 22. 2. Probst (Freiburg) 24. 2. Ramms 22. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 3. 3. Scheel 24. 2. Schlee 22. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Schmidt (Hamburg) 24. 2. Schneider (Hamburg) 22. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 24. 2. Schüttler 24. 2. Dr. Schwörer 22. 2. Dr. Seffrin 1. 3. Spitzmüller 22. 2. Frau Dr. Steinbiß 4. 3. Stenger 28. 2. Stingl 22. 2. Storch 25. 2. Vehar 25. 2. Weber (Georgenau) 22. 2. Weimer 22. 2. Welke 25. 2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Wolff 22. 2. Dr. Zimmer 27. 2. b) Urlaubsanträge Bettgenhäuser 4. 3. Dr. Birrenbach 6. 3. Dr. Deist 2. 3. Demmelmeier 18. 3. Eberhard 7. 3. Funk 18. 3. Hörauf 10. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Martin 6. 3. Dr. Mende 4. 3. Ruhnke 25. 3. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 10. 2. 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 228. Sitzung am 10. Februar 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Januar 1961 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Dr. Meyers Bonn, den 10. 2. 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Januar 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 10. Februar 1961 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) Die Bundesregierung wird gebeten, die für eine zeitgerechte Durchführung des Gesetzes betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichs- 8212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 gesetzes und der weiter zu erwartenden Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bei den Heimatauskunftstellen und den Vororten für die gewerblichen Betriebsvermögen erforderlich werdenden personellen und organisatorischen Maßnahmen in einer rasch wirksamen Weise zu ermöglichen. Begründung: Das Gesetz betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes wie auch die zu erwartende weitere Novelle zum Lastenausgleichsgesetz verlangen eine Beschleunigung der Schadensfeststellung, welche die für den Lastenausgleich zuständigen Behörden in eine arbeitsmäßig angespannte Lage bringen wird. Bei der Durchführung sind sie in weitem Umfang von der Vorarbeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte für die gewerblichen Betriebsvermögen abhängig. Wenn eine den Anforderungen entsprechende zeitgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben erreicht werden soll, muß die Tätigkeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte beschleunigt und intensiviert werden. Dazu werden personelle und organisatorische Maßnahmen erforderlich, für welche die Bundesregierung die in ihrer Kompetenz liegenden Voraussetzungen, insbesondere durch Genehmigung der erforderlichen Personalstellen, schaffen sollte. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Ruland über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233). Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 134. Plenarsitzung des Bundestages vom 7. Dezember 1960 an den Wirtschaftsausschuß und Haushaltsausschuß überwiesen. Der Wirtschaftsausschuß behandelte den Entwurf in seinen Sitzungen vom 19. und 27. Januar 1961. Der Haushaltsausschuß stimmte dem Gesetzentwurf in der vom Wirtschaftsausschuß vorgeschlagenen Fassung in seiner Sitzung vom 15. Februar 1961 zu. 1. Das Gesetz ermöglicht für Guthaben, die heute noch als Reichsmarkguthaben bei Kreditinstituten im Saarland und beim Postscheckamt in Saarbrücken geführt werden, weil sie während der bis zum 5. Juli 1959 bestehenden Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich nicht auf Franken umgewertet worden sind, die Umwandlung in Deutsche Mark, und zwar im Verhältnis von 6,5 Deutsche Mark für 100 Reichsmark; sofern die Guthaben Altsparanlagen im Sinne des Altsparergesetzes sind, gewährt es außerdem Alstparerentschädigung in Höhe von 13,5 v. H. 2. Der Wirtschaftsausschuß hat den Regierungsentwurf im wesentlichen gebilligt. In verfahrensrechtlicher Beziehung hat er erwogen, ob das wirtschaftliche Ziel des Gesetzes, den Inhabern von Reichsmarkguthaben die Verfügungsmöglichkeit über den Gegenwert ihrer Guthaben in Deutscher Mark zu verschaffen, nicht rascher und umfassender erreicht würde, wenn an Stelle einer Umwandlung auf Antrag des Berechtigten die kontoführenden Institute verpflichtet würden, die umwandlungsfähigen Guthaben ohne Antrag auf Deutsche Mark umzubuchen, und wenn in den Fällen, in denen die Institute von der derzeitigen Anschrift des Berechtigten keine Kenntnis haben, sie die Anschrift nach Möglichkeit zu ermitteln und den Berechtigten von dem Bestehen eines D-Mark-Guthabens zu unterrichten hätten. Nach eingehender Prüfung der umwandlungsrechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Auswirkungen einer Umwandlung ohne Antrag gelangte der Ausschuß zu der Überzeugung, daß die Regierungsvorlage seinem Anliegen hinreichend Rechnung trägt, wenn von der in § 5 Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Befristung der Anmeldung bis zum 31. Dezember 1961 abgesehen wird und wenn die Institute angehalten werden, den Berechtigten — gegebenenfalls nach Ermittlung seiner Anschrift — über sein Antragsrecht zu unterrichten, sofern dieser bis zum 31. Dezember 1961 Antrag auf Umwandlung nicht gestellt hat. Der Ausschuß beschloß eine entsprechende Änderung des § 5 Abs. 1. Damit die Ansprüche der Institute auf Vergütung im Falle der Umwandlung eines Guthabens (§ 11 Abs. 1) und der Gewährung der Altsparerentschädigung (§ 12 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 des Altsparergesetzes in der Fassung vom 1. April 1959) unter denselben Voraussetzungen entfallen, wurde in § 11 ,Abs. 1 Satz 2 der Betrag von 100 Reichsmark auf 50 Reichsmark herabgesetzt. Entsprechend der Anregung des Bundesrates hat der Ausschuß in den Entwurf einen § 11 a eingefügt, nach dem auch die auf das Saarland übergegangenen Verbindlichkeiten aus Reichsmarkguthaben bei der ehemaligen Saarländischen Rediskontbank nach Maßgabe dieses Gesetzes umwandlungsfähig sind. Auf die Begründung des Bundesrates zu seinem Änderungsvorschlag wird verwiesen. Infolge der Einfügung des § 11 a bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8. 2. 1961, Drucksache 2457, Frage IV/1): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 13. September 1935 betreffend steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern noch geltendes Recht ist? Bei der Anfrage dürfte es sich um den Erlaß des früheren Reichsministers der Finanzen vom 13. Dezember 1935 — S 4107 — 58 III — über die Umsatzsteuerpflicht der sogenannten Verteiler bei Sammelbestellungen handeln. Die in dem Erlaß vertretene Auffassung entspricht dem geltenden Recht. Eine Aufhebung des Erlasses ist deshalb nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8213 Anlage 5 Umdruck 763 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, in Verfolg ihrer Eigentumspolitik durch Veräußerung bundeseigener unbebauter Grundstücke zum Bau von Wohnungen, insbesondere von Familienheimen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues breiten Kreisen der Bevölkerung Eigentum an Grund und Boden zu verschaffen. Der Deutsche Bundestag hält es für unerläßlich, daß diese Gesichtspunkte bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke beachtet werden, um tragbare Belastungen der zukünftigen Eigentümer von Familienheimen sowie tragbare Mieten zu erreichen. Er wird daher durch Aufnahme entsprechender Vorschriften in das Haushaltsgesetz 1961 dafür Sorge tragen, daß diesem Anliegen bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke vom Bund unverzüglich Rechnung getragen wird. 2. Um dieses Ziel auch in Zukunft zu erreichen, wird die Bundesregierung ersucht, unverzüglich dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem folgende Regelung getroffen wird: Zur Förderung des Wohnungsbaues, vorzugsweise zur Begründung von Einzeleigentum, namentlich in der Form von Familienheimen, soll der Bund die ihm gehörenden Grundstücke, die als Bauland geeignet sind, für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen und Grundstücke, die als Bauland ungeeignet sind, zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitstellen. Dabei ist ein Preis zugrunde zu legen, der tragbare Lasten und Mieten für die breiten Schichten der Bevölkerung ermöglicht. Eine gleiche Regelung ist für die Grundstücke anzustreben, die zum Sondervermögen des Bundes gehören oder im Eigentum einer juristischen Person stehen, an der der Bund allein oder überwiegend beteiligt ist. 3. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, bei der Verteilung der öffentlichen Mittel darauf hinzuwirken, daß in ausreichendem Maße den Erfordernissen der Entlastung der Ballungsgebiete und der Auflockerung der Städte Rechnung getragen wird, um auch hierdurch die Möglichkeiten der Baulandbeschaffung zu günstigeren Preisen zu erleichtern. 4. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einzuwirken, daß ihrerseits alle Maßnahmen ergriffen werden, die der Baulandbeschaffung dienen. Dazu gehört namentlich, daß vorausschauend in dem notwendigen Umfange Baugebiete durch förmliche Bebauungspläne ausgewiesen werden, insbesondere wo bereits Flächennutzungspläne oder ähnliche Pläne bestehen. 5. Der Bundestag erwartet im übrigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbände, in gleicher Weise aber auch von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einschließlich der Heimstättengesellschaften, daß sie ebenfalls die ihnen rechtlich oder wirtschaftlich gehörenden Grundstücke, die für eine Bebauung mit Wohnungen geeignet sind, zu den gleichen günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen, wie es für den Bund gesetzlich angeordnet werden wird. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 764 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung des Entwurfs wiederhergestellt. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 765 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion- der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: 1. In § 164 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für die Zeit vom 1. April 1961 bis zum 31. März 1962 wird der Beitragssatz auf eins vom Hundert gesenkt." ', b) wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 766 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis spätestens 1. Mai 1961 den Gemeinden die im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke, 8214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 die für eine Bebauung mit Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues oder als Tauschland geeignet sind, mitzuteilen. und anzubieten; 2. den Verkauf derartiger Grundstücke an bauwillige Bauherren zu beschleunigen und dabei Preise zugrunde zu legen, die für den sozialen Wohnungsbau tragbar sind und die das überhöhte Preisgefüge des Baulandmarktes nachhaltig drükken; 3. ferner sicherzustellen, daß bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke nur die eigenen Aufwendungen berücksichtigt werden dürfen und Spekulationsgewinne ausgeschlossen bleiben. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 767 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Juni 1961 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den in ähnlicher Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 768 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksachen 1589, 2433) . Der Bundestag wolle beschließen: In Teil A Abschnitt I Nr. 2 der dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügten Kriegswaffenliste werden die Worte angefügt: ,,, sofern nicht die Genehmigung nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 erteilt ist." Bonn, den 22. Februar 1961 Dr. Dahlgrün Memmel Höcherl Dr. Kempfler Dr. Wahl Funk Ruland Dr. Winter
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    Rede von Dr. Rudolf Will


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst zu der Großen Anfrage der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise, Drucksache 2436, Stellung zu nehmen. Ich will nun völlig dahingestellt sein lassen, aus welchem Grunde diese Große Anfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingebracht worden ist. Ich bin nicht der Meinung, daß das geschehen ist, weil in diesem Jahre das besondere Ereignis der Bundestagswahl bevorsteht, sondern ich bin schon der Auffassung,



    Dr. Will
    daß dieses Problem von so großer Tragweite ist, daß eine Diskussion darüber in diesem Hause fällig war.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Ein Problem von so großer sozialpolitischer Tragweite sollte eigentlich niemals vom Tisch dieses Hauses kommen. Wenn wir einmal vom Paradies absehen wollen, in dem ja nur zwei Menschen auf einem großen Gelände wohnten — ich möchte beinahe glauben, daß es deshalb ein Paradies war, weil da nur zwei Menschen wohnten —, möchte ich doch daran erinnern, daß eigentlich immer das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundbesitzer und dem Abhängigen, der seine Wohnungsbedürfnisse nicht selber decken konnte, die Ursache für schwere sozialpolitische Auseinandersetzungen, Revolutionen, Umwälzungen und dergleichen mehr gewesen ist. Es ist daher kein Wunder, daß sich von der Antike her, angefangen von den römischen Agrargesetzen bis zum Bundesbaugesetz eine gerade Linie zieht: nämlich eine Auseinandersetzung zwischen den Kreisen, die als Bodenbesitzer anzusprechen sind, und dem zahlenmäßig weitaus überlegenen Bevölkerungsteil, dessen Wohnbedürfnis eben núr durch einen Anteil an dem heimischen Grund und Boden gedeckt werden kann. Ohne einen solchen Anteil kann man ja eigentlich nur in Luftschlössern leben; da braucht man keinen Grund und Boden.
    Nun ist dieses ganze Problem sehr schwierig, weil es bodenordnerische Maßnahmen voraussetzt, über deren Tragweite natürlich verschiedene Auffassungen vorhanden sein können. Wir haben uns im Deutschen Bundestag zehn lange Jahre hindurch, wie Sie wissen, von der 1. Legislaturperiode an mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen gehabt, und wir haben im vorigen Sommer das Bundesbaugesetz verabschiedet, das ja — ich sagte das schon einmal von dieser Stelle aus — den etwas irreführenden Namen „Baugesetz" führt, obwohl es mit dem Bauen nur sehr wenig zu tun hat, sondern mit dem Bauboden. Das Gesetz müßte eigentlich „Bundesbaubodengesetz" heißen. Das zu sagen ist mir deshalb wesentlich, um darzutun, worum ,es im Grunde immer wieder geht.
    Die Situation ist doch so: Nach den großen Zerstörungen, ,die wir im zweiten Weltkrieg gehabt haben, ist eine Landesplanung, eine Bodenordnung immer nur in der Voraussetzung möglich gewesen, daß sie auch praktikabel ist. Alle Planung ist ja sinn- und zwecklos und stellt eine reine Zeitvergeudung dar, wenn sie nachher nicht durchsetzbar ist. Wir haben deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen in dieses Bundesbaugesetz aufgenommen, von denen wir annehmen, daß sie dazu beitragen würden, die noch immer in großem Umfange bestehende Wohnungsnot zu beseitigen. Ich erinnere an die Tagung der Akademie für Städtebau und Landesplanung, die im vorigen September stattgefunden hat. Bei dieser Tagung sind diese Dinge behandelt worden. Herr Staatssekretär Dr. Ernst hat damals auch Zahlen genannt; er erwähnte u. a., daß für die 1,2 Million Wohnungen, die wir noch zu bauen haben werden, um die dringendste Wohnungsnot zu beseitigen, immerhin noch ein Baulandbedarf von etwa 400 qkm, d. h. 400 Millionen qm vorhanden ist.
    Wenn ich also heute höre, daß man bundeseigenen Boden in einer Größenordnung von 6 bis 7000 ha hierfür freimachen kann, dann kann man sich ausrechnen, daß das ungefähr 70 Millionen qm sind, also etwa 15 % des Bedarfs an Grund und Boden, der schon für diese 1,2 Million Wohnungen erforderlich ist. Ich hoffe, ich habe mich bei dieser etwas flüchtigen Berechnung nicht geirrt, Herr Staatssekretär; sie erschien mir aber immerhin wichtig, um eine ungefähre Vorstellung von der Größenordnung zu haben, um die es hier geht.
    Nun ist die Frage, ob es möglich sein wird, allein auf diesem Wege zu einer Lösung zu kommen. Ich habe, glaube ich, schon dargetan, daß das nicht der Fall sein wird. Wir werden also nach wie vor auf den freihändigen Erwerb von Grund und Boden angewiesen sein, und es ist ja auch der Gegenstand der Anfrage der SPD, zu welchen Bedingungen das möglich sein soll.
    Nun darf man, glaube ich, ohne weiteres zugeben, daß sich die Mißstände auf dem Gebiet des Bodenmarktes in den letzten Jahren nicht verringert haben. In der Tat hat sich auf diesem Gebiet der Bodenpreisforderungen auf dem Baubodenmarkt eine Situation entwickelt, die von allen Seiten dieses Hauses, insbesondere auch von dem Herrn Bundeswohnungsbauminister selbst, als schwer erträglich angesehen wird. Ich entsinne mich auch noch des Appells, den er vor wenigen Monaten auf der Maklertagung in München mit Recht an die Makler gerichtet hat — von denen in einem Jahr durch etwa 4000 Makler Grundstücke im Wert von 8 Milliarden DM umgesetzt worden waren —, dazu beizutragen, daß es nicht immer wieder den Anschein hat, die Höchstpreise würden gerade durch dieses Vermittlungsgewerbe hochgetrieben. Ich habe die Befürchtung, daß das geschieht.
    Ich möchte es nicht unterlassen, von dieser Stelle aus einmal auf die Anzeigen hinzuweisen, die zum Beispiel in der „Süddeutschen Zeitung" jeden Sonnabend erscheinen und in denen ungezählte neue Maklerfirmen eine preistreibende Tendenz erkennen lassen, die geradezu allem Hohn spricht, was wir hier durch die Gesetzgebung auf dem Gebiete der Bodenpreissenkung zu erreichen versuchen. Dies einmal auszusprechen, halte ich für geradezu erforderlich.

    (Abg. Kurlbaum: Ein sehr gutes Geschäft!)

    Nun ist die Frage, wieweit die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes in dieser von uns angegebenen Richtung der Verbilligung des Baubodens wirksam geworden sind oder wirksam werden können. Der Sprecher der SPD, Herr Jacobi, hat hier vorgetragen, daß er nicht glaubt, die im Bundesbaugesetz enthaltenen Bestimmungen könnten von irgendeiner einschneidenden Bedeutung sein. Ich möchte ihn daran erinnern, daß die SPD der Baulandsteuer zugestimmt hat, nicht aber meine Fraktion, die Freien Demokraten. Wir haben es deshalb nicht getan, weil wir nicht der Meinung gewesen sind, daß diese Steuer erforderlich ist und weil wir uns von ihr nichts versprochen haben.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22, Februar 1961 8179
    Dr. Will
    Ich möchte aber auch sagen, daß der FDP die bauordnerischen Maßnahmen, die ursprünglich in Aussicht genommen waren, zu weit gingen. Es ist, glaube ich, loyal und fair, dem Bundesbaugesetz eine längere Bewährungsfrist zu geben, als es bisher möglich war. Hier hat der Herr Bundeswohnungsbauminister mit Recht darauf hingewiesen, daß man die Wirkungen einer 25jährigen Zwangswirtschaft nicht im Handumdrehen beseitigen kann.
    Das Bundesbaugesetz ist weithin noch nicht in Kraft getreten, und es ist — und das möchte ich mit Nachdruck sagen — im wesentlichen Sache der Gemeinden, aus diesem Instrument überhaupt etwas zu machen. Hierzu muß ich allerdings bemerken, daß ich etwas skeptisch bin. Ich möchte dazu diesem Hohen Hause eine Unterhaltung nicht vorenthalten, die ich vor gar nicht langer Zeit einmal mit einem Landrat hatte. Ich fragte ihn, welche Erfahrungen er mit dem Bundesbaugesetz bisher gemacht habe und was er überhaupt davon halte? Darauf hat er mir einige Antworten gegeben, die immerhin so interessant sind, daß ich sie hier wiedergeben möchte.
    Erstens, sagte er, bin ich als Landrat in der Situation, daß ich alle fünf Jahre wiedergewählt werden muß. Das ist im nächsten Jahr der Fall. Ich kann nicht annehmen, daß meine bäuerliche Bevölkerung mich wiederwählen wird, wenn ich ihr zumuten würde, einen geringeren Preis bei Landverkäufen zu nehmen, als er freiwillig angeboten wird. Aus diesem Grunde ist mein Interesse an diesem Gesetz nicht gerade überwältigend groß.
    Zweitens, meinte er, rühren in meinem Landkreis drei Viertel der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer her. Ich bin also auf das Lebhafteste daran interessiert, daß die Grunderwerbsteuer einen hohen Ertrag bringt und daß hohe und nicht geringe Kaufpreise gezahlt werden.
    Drittens, erklärte er, daß ein Gesetz nicht durchsetzbar sei, wenn es nicht populär sei. Das Bundesbaugesetz aber sei, insoweit es Schätzstellen vorsieht, seiner sicheren Überzeugung nach nicht populär. Er werde also solche Schätzstellen nicht einrichten.

    (Abg. Schröter [Berlin] : Wer diskriminiert nun, SPD oder Landräte?)

    Nachdem ich diese drei durchschlagenden Argumente gehört hatte, die — das muß man zugeben — ohne weiteres einleuchtend sind, war mir klar, daß die Anwendung dieses Gesetzes bei den Gemeinden und Landkreisen schwierig sein wird. Auf der Tagung der Akademie, die ich erwähnte, ist mit Recht darauf hingewiesen worden, daß es in der Selbstverwaltung der Gemeinden liegen wird, die Bestimmungen anzuwenden, die ihnen das Bundesbaugesetz gibt.
    Das wird nun aus einer Reihe von Gründen nicht ganz einfach sein. Einer der Gründe besteht darin, daß im Gemeinderat auch die Leute sitzen, auf die es ankommt und deren Interessen dadurch stark betroffen werden. Ein anderer wird darin bestehen, daß weithin die Fachleute in den Gemeinden einfach nicht vorhanden sind, die diese Bestimmungen,
    die das Bundesbaugesetz bietet, durchführen könnten. Es wird also — und das ist das, was ich hier sagen möchte — im wesentlichen darauf ankommen, daß auch von der Seite der Bundesregierung und der Länderregierungen alles geschieht, um die Gemeinden überhaupt einmal aktiv werden zu lassen. Sie werden von sich aus nicht so sehr geneigt sein, etwas zu unternehmen, weil die Dinge einmal kompliziert sind und zweitens auch massive Interessen berühren.
    Im wesentlichen wird es noch auf die städtebauliche Planung ankommen, die hier in Rede steht. All diese Fragen, die wir hier anschneiden, beziehen sich nicht gleichmäßig auf das ganze Bundesgebiet, sondern eigentlich immer nur auf die großstädtischen Randgebiete und auf die Ballungszentren. Dort gibt es diese Bodenpreissteigerungen. Weite Teile des Bundesgebietes werden davon nicht berührt, die Landwirtschaft praktisch überhaupt nicht. Herr Jacobi hat auch schon aufgeführt, wieviel Leute davon überhaupt nicht betroffen werden. Das verdichtet das Problem auf einen verhältnismäßig kleinen Kreis von Grundeigentümern in diesen Ballungsgebieten, in denen allerdings 40 % der deutschen Bevölkerung wohnen, was bei der Prüfung dieser Probleme auch nicht zu übersehen ist.
    Ich meine, es wird darauf ankommen, hier zunächst einmal etwas Geduld zu üben. Bei einem Gesetz von einer solchen Tragweite, das solche Anforderungen an die Ausführenden stellt, wie es hier der Fall ist, darf man billigerweise der Auffassung sein, daß die Dinge heute einfach noch nicht spruchreif sind. Ein Jahr später werden wir, wie ich hoffe, in einer wesentlich besseren Situation sein, um über diese Fragen erneut diskutieren und überlegen zu können, ob eine Novellierung schon angezeigt ist.
    Von der Baulandsteuer hält meine Fraktion, wie ich schon sagte, nicht sehr viel. Ich habe auch den Eindruck, daß das auf keiner Seite des Hauses der Fall ist. Der Herr Wohnungsbauminister hat vorhin auch gesagt, daß sie zunächst einmal nur ein Versuch war und daß man imstande sein werde, diese Maßnahme zu verstärken, wenn sich herausstelle, daß sie bisher nicht ausreichend gewesen sei. Wir dürfen wohl davon ausgehen, daß die Nachfrage nach Baugelände in den nächsten Jahren zwar noch vorhanden sein wird, daß sie aber doch nicht mehr so dringend sein wird, wie es in den letzten fünf oder sechs Jahren der Fall war. Immerhin ist der Bau von über 5 Millionen Wohnungen nicht spurlos an dem Bedarf vorübergegangen, und auch die 1,2 Million Eigenheime, die inzwischen errichtet worden sind, haben einen erheblichen Rückgang des Bedarfs bewirkt. Wir sehen das auch an den nicht wenigen Landkreisen, die die Wohnungsbewirtschaftung schon abschaffen konnten, weil eben ein ausgeglichener Vorrat an Wohnungen gegenüber dem nachgewiesenen Bedarf vorhanden ist.
    Ich möchte die Auffassung meiner Fraktion zusammenfassend dahin präzisieren, daß das Bundesbaugesetz im Augenblick und in einer nahen Zukunft in seiner Wirksamkeit noch nicht zu überprüfen ist. Wir werden geraume Zeit brauchen, um



    Dr. Will
    zu sehen, welche Bestimmungen nützlich gewesen sind und welche nicht. Ich zögere nicht, zu glauben, daß die Vorfälligkeit der Anliegerbeiträge zu den Erschließungskosten ein hauptsächlicher Faktor für die künftige Entwicklung sein wird. Im übrigen wird uns die Zukunft, und zwar eine baldige Zukunft, lehren, ob wir auf dem richtigen Wege waren. Es ist diesem Hause nicht benommen, durch neue Maßnahmen oder durch Verstärkung der bisherigen zu größeren Erfolgen zu kommen, als es bisher den Anschein hat.
    Zu den ergänzenden Anträgen, die heute eingereicht worden sind, kann ich im Augenblick, da sie mir ebenso neu sind, wie es auch von Ihnen erklärt worden ist, nur sagen, daß meine Fraktion der Überweisung dieser Anträge an die genannten Ausschüsse zustimmen wird. Ich darf mir für meine Fraktion vorbehalten, dann in den Ausschußberatungen im einzelnen zu diesen Paragraphen und zu diesen Gesetzesinhalten Stellung nehmen.
    Im ganzen werden wir, das kann ich grundsätzlich sagen, dem Inhalt der Anträge, die von beiden Seiten dieses Hauses gekommen sind und die eine Begünstigung der jungen Familien vorsehen, zustimmen. Ich darf mir aber vorbehalten, zu den einzelnen Bestimmungen bei dieser Gelegenheit noch Stellung zu nehmen.
    Ich stimme daher für meine Fraktion der Überweisung dieser Großen Anfrage und der Anträge unter Buchstaben b) bis d) an die in Vorschlag gebrachten Ausschüsse zu.

    (Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Brecht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Julius Brecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, der Kern bei der heutigen Debatte ist die Große Anfrage der SPD-Fraktion über die Bodenpreise. Wenn ich jetzt dazu etwas sagen werde, dann möchte ich gleich von vornherein bemerken: ich führe hier kein Plädoyer für eine Novelle zum Bundesbaugesetz. Um das geht es ja gar nicht. Ich habe gar nicht verstanden, daß der Herr Bundeswohnungsbauminister in der Beantwortung dieser Anfrage zu einem lebenswichtigen Problem sich in großen Auseinandersetzungen über das Bundesbaugesetz ergangen hat.

    (Abg. Schmitt Verlesung des Bundesbaugesetzes! — Zuruf von der FDP. — Zuruf von der CDU/ CSU: Dann müssen Sie Ihre Anfrage anders formulieren!)

    In unserer Anfrage steht etwas ganz anderes. In unserer Anfrage steht nirgends, daß die Bodenpreissteigerungen wegen oder infolge des Bundesbaugesetzes eingetreten seien, sondern es steht darin: nach dem Bundesbaugesetz. Das heißt, zeitlich nach Inkrafttreten und obwohl ein Bundesbaugesetz ergangen ist, sind noch diese Preissteigerungen eingetreten. Nun lassen Sie mich aber einmal deutlich machen, daß wir hier nicht zu einer
    Novelle des Bundesbaugesetzes sprechen, sondern zu einer gesellschaftspolitisch ungeheuer wichtigen Grundsatzfrage und Grundfrage unseres gesamten öffentlichen und sozialen Lebens, dazu, daß wir in einer Welle steigender Bodenpreise stehen.

    (Zuruf: Sehr richtig!)

    Ich möchte an sich sehr gern auch zu den anderen Ausführungen etwas sagen, werde mir das aber völlig versagen, also nicht zu den Problemen der Mietbeihilfen usw. sprechen. Ich möchte dazu nur sagen: ich danke dem Herrn Minister, daß er mit der CDU nun so klug geworden ist, all das zu bringen, was die SPD bei der Beratung des LückeGesetzes bereits beantragt hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Alles nämlich, was Sie heute bringen, die Mietbeihilfen auch für Grundsteuererhöhungen und auch für die Wohnungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes,

    (Abg. Baier — auch für die neuen, jawohl, Herr Baier —, das haben wir im Ausschuß dringend beantragt. Aber das ist auf die brüske Ablehnung bei Ihnen und Ihrem Minister gestoßen. Ich freue mich also, Ihnen jetzt sagen zu können: Zwar kommt Ihr spät, aber Ihr kommt! (Beifall bei der SPD. — Abg. Mick: Das ist aber nicht von Ihnen!)

    Ich möchte mich nicht mit dem Herrn Minister darüber auseinandersetzen, daß er ein Rundschreiben des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen zitiert hat. Es ist für mich — als Verbandsleiter, nicht ohne weiteres als Politiker — natürlich immer sehr erfreulich, wenn ein Minister aus Rundschreiben einer solchen Organisation Nutzen zieht und Belehrungen entgegennimmt.

    (Heiterkeit. — Abg. Schröter wollte doch nur 'den SPD-Politiker treffen und nicht 'den Fachmann!)

    Es ist aber in dem Schreiben gar nichts anderes gesagt, als was wir bereits in der Debatte zum Bundesbaugesetz und in der ganzen weiteren Entwicklung gesagt haben. Wir haben nicht gesagt, daß diese sogenannten drei Maßnahmen sofort wirken und alles in Ordnung bringen, sondern wir haben damals schon gewarnt und gesagt, diese drei und die sonstigen weiteren Maßnahmen werden nicht ausreichen, und es muß erst etwas anderes dazukommen, um Einfluß auf die Bodenpreise zu nehmen. Wenn man aber hier über ein diesbezügliches Rundschreiben sprechen will, muß schon exakter zitiert werden. Man darf nicht einzelne Sätze aus dem Zusammenhang herausnehmen.
    Mir ist in der Debatte eine Version aufgefallen, die mich sehr traurig stimmte. Es wurde nämlich gesagt — und das stand auch in der Presse, die Sie beeinflussen —: Es dreht sich nur darum, daß wir jetzt endlich die Preise haben, die früher schon be-



    Dr. Brecht
    standen, zuzüglich der Schwarzmarktpreise. Sie haben gesagt: Wir haben ja nur die Schwarzmarktpreise; das ist also gar nicht so schlimm, sondern sie sind jetzt nur offenbar geworden. Ich möchte Ihnen hierzu zunächst folgendes sagen. Ich bestreite entschieden, was in Ihrer Presse an einer Stelle gestanden hat, daß 90 % aller Käufe vor der Aufhebung des Preisstopps im Schwarzhandel getätigt worden sind. Wenn das zuträfe, würden fast alle Verkäufe auch des Bundes, der Kirchen und vieler anderer Stellen zu Schwarzmarktpreisen erfolgt sein, was Sie sicherlich nicht behaupten wollen.
    Ich will heute — damit auch dies ganz klar ist — den Preisstopp nicht verteidigen. Der Preisstopp ist ja nur juristisch am 29. Oktober vorigen Jahres aufgehoben worden. Wirtschaftlich ist er längst vorher aufgehoben worden, und zwar vom Jahre 1952 an, nämlich von dem Zeitpunkt an, zu dem das Korrelat zum Preisstopp, die Grundstückserträge, zunächst bei den Geschäftsraummieten und dann beim frei finanzierten Wohnungsbau freigegeben wurden. Die Preise bilden sich ja nicht nur nach einem juristischen Faktum, sondern sie bilden sich am Markt nach ganz anderen Grundsätzen. Diese Zusammenhänge mit der wirtschaftlichen Aufhebung des Preisstopps bei den Geschäftsraummieten könnte man beinahe wissenschaftlich nachweisen. Als Sie die Grundstückserträge immer mehr freigegeben haben, ist auch der Preisstopp innerlich durchlöchert worden. Dies war eine zwangsläufige Folge.

    (Abg. von Bodelschwingh: Das hätten Sie schon eher sagen sollen!)

    — Das habe ich in den Debatten über das Bundesbaugesetz sehr eingehend und sehr eindringlich und mehrfach gesagt; das ist gar nichts Neues.
    Aber zurück zu dem Hinweis auf die legalisierten Schwarzmarktpreise. Ich frage mich wirklich in allem Ernst: haben wir denn das Bundesbaugesetz und haben wir die Bauordnungsmaßnahmen in diesem Gesetz beschlossen, um Schwarzmarktpreise zu legalisieren und zu einer gültigen Preisnorm zu machen? Sie reden immer nur davon — der Herr Minister hat es gestern abend im Fernsehen auch wieder blendend gemacht —, daß wir „gerechte" Preise haben wollen. Andere sagen dann einmal „tragbare Preise", und andere sagen „jedem zugängliche Preise". Ja, sind denn die legalisierten Schwarzmarktpreise, die jetzt verteidigt werden, gerechte oder tragbare Preise? Meiner Ansicht nach ist das wirklich keine Begründung, nicht einmal eine Entschuldigung; denn es müßte alles nur Mögliche geschehen, um gerade die Schwarzmarktpreise wirksam zu unterbieten und unter diese Preise herunterzugehen. Im übrigen kann ich Ihnen, Herr Minister, obwohl ich auch hier auf Einzelbeispiele verzichten will, absolut den Nachweis erbringen, daß auch Preise, die Schwarzmarktpreise waren oder in der Zeit der Schwarzmarktpreise gegolten haben, inzwischen in den weiteren Monaten gestiegen sind.

    (Abg. Jacobi: Sehr richtig!)

    Ich nenne nur ein Beispiel aus München mit einem Preis von 40 DM im Oktober, als der Schwarzmarktpreis also legalisiert war, und einem heutigen Preis von 70 DM. Ich habe weiter von einem Makler in der Umgebung von Bielefeld im Oktober ein Preisangebot in der Maklerliste von 15 DM gefunden, in einer neuen Preisliste desselben Maklers für dasselbe Grundstück jedoch von 25 DM. Ja, ist denn das keine Preissteigerung nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes und über die legalisierten Schwarzmarktpreise hinaus?
    Wenn diese These der legalisierten Schwarzmarktpreise stimmte, wäre das eine nachträgliche Verdummung und es wäre eine schwere Benachteiligung all der Menschen und Institutionen, die in der Zeit vorher legal geblieben sind und eben nicht mit Schwarzmarktpreisen gehandelt haben. Wer — der Herr Minister sagt das auch immer — ein Verfechter von gerechten, von tragbaren, von angemessenen Preisen sein will, darf nicht einfach davon ausgehen, daß die gerechten Preise nun eben die legalisierten Schwarzmarktpreise wären.
    Es ist auch gesagt worden — Herr Kollege Will hat es zuletzt getan —, für diese Debatte sei es zu früh; diese Maßnahmen des Bundesbaugesetzes könnten sich noch gar nicht so recht auswirken; die Wirksamkeit komme erst noch. Das ist eine sehr beliebte These geworden. Daraus wird dann abgeleitet, daß man nur zu warten brauche, und in Kürze werde alles anders. Das „Hamburger Echo" hat ein Bild dazu mit den Worten überschrieben: „Warte, warte nur ein Weilchen!", weil dann die Preise heruntergehen. Der Herr Minister hat das gestern abend im Fernsehen, wie er es heute noch einmal erklärt hat, außerordentlich deutlich gesagt. Ich weiß nicht, ob diese These für die Bausparer und die Kaufinteressenten gerade die richtige ist und ob es nicht sehr, sehr gefährlich ist, wenn sie diesem Sirenengesang für die Zukunft folgen wollen.
    Eines, Herr Minister, ist auf jeden Fall wahr und klar: Wer in der Vergangenheit nach dieser These gelebt und gehandelt hat, ist bitter hereingefallen, denn die Preise sind in der Vergangenheit ständig gestiegen. Ich würde also davor warnen, diese These wieder in den Vordergrund zu rücken.
    Im übrigen darf ich Ihnen folgendes sagen. Schon am 1. Dezember hat das Blatt von Herrn Stiller festgestellt, der Markt habe sich bereits beruhigt. Zur gleichen Zeit hat Herr Herlt in der „Welt" einen Artikel geschrieben und gesagt: „ Die Spekulanten haben ihre große Zeit." Auf dem Deutschen Maklertag haben die Makler erklärt, die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes seien wirkungslos. Da kann man doch jetzt nicht nachträglich sagen, das komme erst in einiger Zeit zum Austrag. Wenn das wahr wäre, wäre das das Eingeständnis, daß die Bundesregierung oder daß wir in unserer Wirtschaftsordnung mit unserer Preispolitik in ein sozial geradezu gefährliches Spiel hineingeraten, daß wir nämlich von Faktoren anderer Art im marktwirtschaftlichen Mechanismus abhängig sind, so daß alle diese Maßnahmen, die wir ergreifen wollen und die auch die Regierung und der Minister ergreifen wollten, wirkungslos bleiben, weil andere, stärkere Kräfte dagegenstehen und das unmöglich machen. Ich lasse deshalb dieses Argument selbst für diese Bundesregierung nicht gelten; denn ich kann mir nicht den-



    Dr. Brecht
    ken, daß die Bundesregierung etwa mit der Kalkulation vorgegangen ist: Wir heben den Preisstopp auf, dann wird zunächst einige Monate nichts geschehen, und die Gegenmaßnahmen werden erst nach einem halben Jahr oder nach dreiviertel Jahren wirksam werden. Das würde doch das Eingeständnis bedeuten, daß die Preisbildung in der Zwischenzeit völlig dem freien Spiel der Kräfte überlassen ist und daß der Entwicklung der Preise und der weiteren Preissteigerung Tür und Tor geöffnet wird. Es kann nicht sein, daß das die Absicht gewesen ist.
    Im übrigen darf ich an ein Zitat erinnern, Herr Minister. Sie sagen immer, man habe gar nicht erwarten können, daß diese Maßnahmen sofort wirken würden, man habe vielmehr damit rechnen müssen, daß sie erst in einigen Monaten oder in einigen Wochen zum Zuge kommen würden. In einer offiziellen Pressenotiz Ihres Ministeriums, die dann auch in das offiziöse Bundesbaublatt vom September 1960 übernommen worden ist, heißt es:
    Vor allem wird an dem wichtigen 29. Oktober der Preisstopp für die unbebauten Grundstücke entfallen. Gleichzeitig
    — gleichzeitig!, also nicht erst nach einigen Monaten, wie jetzt gesagt wird —
    werden die bodenpreisdämpfenden Vorschriften über die Einrichtung von Gutachterausschüssen zur Bodenpreisschätzung wirksam werden.
    Gleichzeitig, nicht erst in Monaten! So und ähnlich ist an vielen anderen Stellen gesagt worden. Nun soll man heute doch nicht sagen: Nein, das war schon vorgeplant; wir wußten, daß einige Monate vergehen würden, bevor diese Wirksamkeit eintritt. Das ist keine rechtfertigende Begründung, sondern das ist eine Anklage der eigenen Konzeption und der eigenen Maßnahmen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn das so stimmen würde und wenn Sie das so hellseherisch gewußt hätten, hätten Sie den Preisstopp in diesem Zeitablauf nicht aufheben und die Gegenmaßnahmen nicht einleiten dürfen; dann hätte die Preisbindung noch weiter laufen müssen, bis die Wirksamkeit der anderen Maßnahmen eingetreten wäre.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben selber gesagt, daß sie keine Wirksamkeit gehabt haben!)

    — Ich sage, daß sie keine Wirkung gehabt haben. Der Herr Minister verteidigt sie. Er hat damals gesagt, sie würden sofort wirksam; heute sagt er, sie würden in ein paar Monaten wirksam.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie widersprechen sich!)

    Die Sache ist doch so, daß diese Maßnahmen, um die es hier geht, weder sofort noch nacheinigen Monaten wirken.
    Ich will zum Bundesbaugesetz im einzelnen und zu den drei Maßnahmen nicht mehr sprechen. Dazu, namentlich zu dem Erschließungsbeitrag, hat mein Kollege Jacobi das Erforderliche gesagt. Bei dem Erschließungsbeitrag handelt es sich nur um ein Kostenelement. Es dreht sich in der Belastung höchstens um die Zinsdifferenz, denn jeder Erschließungsbeitrag kann irgendwie von dritter Seite finanziert werden. Daß die Transparentmachung des Bodenmarktes eine gewisse Zeit braucht und daß sie nicht eine preisbeeinflussende Wirkung haben kann, darüber kann man nicht mehr streiten.
    Zur Baulandsteuer will ich noch auf zwei Dinge hinweisen. Herr Ministerialrat Rössler, der uns seinerzeit im Ausschuß beraten hat und der zweifellos der beste Kenner der Baulandsteuer ist, hat in einem Artikel, der nicht in einer dieser bösen SPD-Zeitungen erschienen ist, sondern in dem Organ des Zentralverbandes der Haus- und Grundbesitzer, gesagt, in der Fassung der zweiten Lesung hätte die Baulandsteuer noch einen Betrag von rund 50 Millionen DM erbracht. Sie wissen, in der zweiten Lesung wurde die Baulandsteuer mit 188 zu 180 Stimmen angenommen. Ich darf hier Herrn Kollegen Will korrigieren: die SPD — das rechnet sie sich hoch an — hat die Baulandsteuer nie gebilligt und vertreten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein, die Wertzuwachssteuer!)

    — Eine Wertausgleichsabgabe, jawohl, dafür sind wir eingetreten. Nun sagt Herr Rössler in seinem Artikel weiter, nachdem die Vergünstigungen für Gärtnereien, für die Landwirtschaft, für den Mittelstand eingeführt worden seien, seien als möglicher Ertrag der Baulandsteuer in der gesamten Bundesrepublik noch 10 Millionen DM übriggeblieben.

    (Zuruf des Abg. Dr. Czaja.)

    — Moment, Herr Czaja! Von diesen 10 Millionen DM gehen auch noch die Rückvergütungen ab.
    Wenn nun insgesamt von der Baulandsteuer in der ganzen Bundesrepublik vielleicht 5 oder 6 Millionen DM übrigbleiben, dann hat dieser Ertrag angesichts des Gesamtvolumens des Bodenmarktes überhaupt keine Bedeutung. Es ist doch beinahe naiv, anzunehmen, daß bei einem Umsatz von 800 oder 900 Millionen DM am Grundstücksmarkt eine Mehrbelastung von 5 oder 6 Millionen DM auf die Preise eine Wirkung hätte. Hier ist eine Wirkung einfach nicht zu erwarten.
    Es gäbe zur Baulandsteuer noch einiges andere zu sagen. Ich möchte mich auf das beziehen, was mein Kollege Jacobi gesagt hat.
    Einen Punkt möchte ich aber noch berühren. Wir reden hier von Baulandpreissteigerungen und Bodenpreissteigerungen. An der Stelle, wo sich zur Zeit und seit Wochen die großen Bodenpreissteigerungen vollziehen, gibt es gar keine Baulandsteuer. Wenn Sie wollen, ist insofern schon eine Wirkung
    — eine negative — am Markt eingetreten. Die Interessenten und Spekulanten weichen alle vom erschlossenen Bauland auf das Bauerwartungsland aus.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)




    Dr. Brecht
    Dort vollziehen sich im Augenblick die riesenhaften Preissteigerungen. Da können Sie mit der Baulandsteuer nichts machen, die gibt es dort nicht.

    (Abg. Dr. Czaja: Sie können Bebauungspläne aufstellen!)

    Die Gemeinden können Bebauungspläne aufstellen, ja, aber, Herr Dr. Czaja, Sie wissen auch, wie lange es dauert, einen Bebauungsplan aufzustellen. Gehen Sie doch einmal hin und stellen Sie einen Bebauungsplan für ein Gebiet auf, das vielleicht 15, 20 oder 30 km von der bebauten Ortschaft entfernt ist. Sie würden ausgelacht werden. Aber dort im Bauerwartungsland vollziehen sich die großen Preissteigerungen. Unsere Anfrage bezog sich auch darauf.
    Lassen Sie mich nun etwas zu unseren Anträgen sagen. Wir haben zwei Anträge gestellt. Ich bitte Sie, diese beiden Anträge gemeinsam mit uns zu verabschieden. Ich hatte gehofft, daß wir mit dem Herrn Bundeswohnungsbauminister sehr viel mehr einig wären, weil er früher auch immer gegen die Bodenpreissteigerungen und gegen die verbrecherische Preisentwicklung am Bodenmarkt gesprochen hat. Wir haben ,das damals immer dankbar begrüßt. Heute war er sehr zurückhaltend in der Kritik an den Bodenpreisen. Er hat zwar letzthin, als die Baupreise in Gefahr standen oder als er glaubte, sie wären wegen der Verhandlungen der Tarifpartner in Gefahr, sofort mit einer Pressenotiz eingegriffen und vor der Steigerung der Baupreise gewarnt. Gegen die Steigerung der Bodenpreise hat er selbst heute, wo wir ihm Gelegenheit gegeben haben, nur ein schwaches Wort gesagt. Trotzdem glauben wir, daß wir vielleicht noch zu einer Übereinstimmung in manchen Auffassungen auf diesem Gebiet kommen können.
    Der erste Entschließungsantrag auf Umdruck 766 behandelt die Möglichkeit, ,daß Bauland des Bundes zur Verfügung gestellt wird, und die hierzu erforderlichen Maßnahmen. Sie selbst haben einen ähnlichen Entschließungsantrag vorgelegt, der aber in einigen Punkten seht viel matter ist und nicht so weit geht und nicht so klar in den herausgestellten Notwendigkeiten ist. Neben ,der ministeriellen Ankündigung, die wir durchaus begrüßen, daß der Bund Bauland zur Verfügung stellt, ist es notwendig, daß das Parlament heute zu dieser gesellschaftspolitischen Frage eine klare Entscheidung trifft. Diese klare Entscheidung legen wir Ihnen in unserem Antrag auf Umdruck 766 vor, wobei wir sagen:
    Die Bundesregierung wird ersucht,
    — durch einen Termin —
    bis spätestens 1. Mai 1961
    — d. h. alsbald —den Gemeinden die im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke . . . anzubieten;
    — und zwar das Land, das für die Bebauung mit Wohnungen im sozialen Wohnungsbau geeignet ist oder das als Tauschland in Frage kommen kann —. Ich möchte glauben, daß man darüber einig werden könnte. Auch der Termin müßte Ihnen, Herr Minister, und Ihnen von der CDU erwünscht sein, damit die Aktion tatsächlich mit einiger Beschleunigung vor sich geht und nicht verzögert wird.
    Im übrigen darf nicht nur auf ein kommendes Gesetz verwiesen werden. Das kommende Gesetz ist wegen der Bestimmung in § 47 der Reichshaushaltsordnung sicherlich erforderlich. Aber die Grundstücke können den Gemeinden schon jetzt unabhängig von diesem Gesetz sehr bald angeboten werden. Wenn man die Bodenpreise noch beeinflussen und ihrer Steigerung wirksam entgegentreten will, muß schnell und durchgreifend gehandelt werden.
    Nun kommt das zweite. Sie haben einen sehr, sehr weichen und für uns unbefriedigenden Vorschlag in Ihrem Entschließungsantrag gebracht, welche Einflußnahme auf die Preise in Frage kommen soll. Es hat aber keinen Zweck, nur zu sagen, es müßten sich dabei tragbare Preise ergeben. Man muß einmal ganz klar bekennen, was man will. Es müssen mit dieser Maßnahme und mit anderen Maßnahmen die derzeitigen Bodenpreise herabgedrückt werden. Es nützt gar nichts, sie etwa im Sinne der legalisierten Schwarzmarktpreise zu stabilisieren; es muß vielmehr ein wirklicher Druck auf den Bodenpreis ausgeübt werden. Deshalb schreibt der Antrag unter dem zweiten Punkt vor, daß entsprechende Preise zugrunde zu legen sind. Tragbar müssen sie sein, aber sie müssen nachhaltig das Preisgefüge des Baulandmarktes drücken.
    Dabei möchte ich gleich noch etwas anschließen. Denken Sie nicht so sehr daran — das klingt etwas aus Ihrer Entschließung —, daß das nur in Form eines Sozialbonus für diesen oder jenen Erwerber von Grundstücken geschehen könnte. Hier dreht es sich nicht darum, daß man wie bei den Volksaktien oder bei anderen Aktien etwas verschenkt und einzelne besonders begünstigt. Hier geht es vielmehr wirtschaftspolitisch darum, daß durch eine marktwirtschaftlich konforme Maßnahme, nämlich durch ein verstärktes Angebot, ein Preisdruck im Ganzen ausgeübt wird und damit auch ein Preisdruck auf der ganzen breiten Ebene. Deshalb darf die Maßnahme nicht an irgendein oligopolistisches oder . monopolistisches Gebilde angeknüpft werden, das nun als Einzelstelle die Grundstücke mit einem Sozialbonus weitergeben kann. Wir wissen so einiges, und Herr Platow hat es ja in seinem Informationsdienst schon vorzeitig ausgesprochen. Ich möchte nur rechtzeitig eine Warnung gegen eine solche Absicht anbringen. Man sollte das nicht tun. Denn es kommt darauf an, eine preispolitische Wirksamkeit auf breiter Ebene und in Gänze zu erzielen.
    Nun kommt das dritte! Es muß sichergestellt werden, daß Spekulationsgewinne ausgeschlossen werden. Es gibt da einfache Formulierungen obligatorischer Art, die natürlich im Ernstfall nicht wirken. Aber Sie werden mit uns der Meinung sein: man darf nicht einen solchen Batzen von bundeseigenen Grundstücken wie in ein Faß ohne Boden werfen, und nachher treiben die Erwerber damit wieder Spekulationen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)




    Dr. Brecht
    Das ist nicht der Sinn einer solchen Grundstückshergabe. Ich meine, es sollte Übereinstimmung darin bestehen, daß die Sicherung gegen derartige Spekulationen nicht nur obligatorisch, sondern dinglich getroffen werden muß. Ich sage das deshalb, weil ich weiß, daß der Herr Wohnungsbauminister kein Freund der Wiederkaufsrechte ist. Er hat sie ja aus dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, soweit er konnte, herausgeboxt. Aber hier kommt er nicht darum herum, diese Form. der dinglichen Absicherung gegen Bodenspekulation zu bringen.
    Im übrigen bin ich der Meinung, es ist zweifellos erfreulich, wenn das Angebot des bundeseigenen Baulandes kommt. Wir nehmen dazu ein bißchen in Anspruch: wenn wir es nicht in unserer Großen Anfrage erstmalig vorgeschlagen hätten, wäre dieses Angebot der Bundesgrundstücke nicht gekommen oder mindestens nicht so früh gekommen. Wahrscheinlich wäre es zu einem Zeitpunkt gekommen, der Ihnen genehmer gewesen wäre als der, den wir Ihnen jetzt vorgeschlagen haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Der Zeitpunkt ist ausgezeichnet, Herr Brecht!)

    — Für uns, jawohl, das kann ich Ihnen sagen! Denn wir gehen an diese Probleme entgegen Ihrer Behauptung im DUD nicht aus wahltaktischen Erwägungen heran.

    (Zuruf von der Mitte: Das glaubt Ihnen doch niemand!)

    — Ob Sie es glauben oder nicht, Herr Baier. Ich weiß, daß Sie ein ungläubiger Thomas sind. Aber einmal werden Sie vielleicht auch das noch glauben. Sie haben schon manches von dem gelernt, was ich gesagt habe.

    (Beifall und Heiterkeit bei der SPD.)

    Aber nun möchte ich noch etwas anderes sagen. Die Gemeinden werden angesprochen, auch sie sollen in ähnlicher Weise Grundstücke abgeben, ebenso die Länder.

    (Zuruf von der Mitte: Das tun die nicht!)

    Dazu — es sind ja überwiegend CDU-Länder — will ich nichts sagen, bezüglich der Gemeinden muß ich etwas sagen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bei den Gemeinden überwiegt die SPD!)

    — Nicht ,deshalb, sondern wiederum aus einer sachlichen Situation heraus, die Sie anerkennen sollten.
    Die Gemeinden haben in den letzten 10, 12 Jahren
    —auch der Herr Wohnungsbauminister müßte das anerkennen — ihren Bodenvorrat in einem Maße zur Verfügung gestellt — ,Ausnahmen gibt es überall —, daß gesagt werden muß, der Bodenvorrat der Gemeinden ist weitestgehend ausverkauft.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir hätten die Wohnungsbaumaßnahmen der letzten 12 Jahre gar nicht so betreiben können, wenn nicht dieser Bodenvorrat der Gemeinden als Bodenhilfe dagewesen und verwendet worden wäre.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir hätten namentlich nicht die Preise im Rahmen des Preisstopps halten können, wenn die Gemeinden nicht bei ihren Verkäufen von Boden soziale Einsichten bezüglich der sozialen Gestaltung der Bodenpreise gehabt hätten.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU. — Zurufe: Nicht immer!)

    Deshalb sollte man vorsichtig sein und nicht gegenüber den Gemeinden immer gleich den Finger erheben — der Herr Minister tut das so gerne, und deshalb müssen Sie gestatten, daß ich dagegen etwas sage —, man sollte nicht kritisieren und sagen: Aber ihr Gemeinden jetzt auch! Die Gemeinden, Herr Minister, haben auf dem Gebiet in ungewöhnlichem Ausmaße vorgeleistet! Es ist nicht mehr wie recht und billig, daß der Bund jetzt nachleistet, nachdem auch dem Bund — nicht nur den Gemeinden — mit dem Zweiten Wohnungsbaugesetz — schon damals — die Verpflichtung auferlegt worden ist, in gleicher Weise bodenwirtschaftlich tätig zu sein. Das ist unser Antrag auf Umdruck 766.
    Nun haben wir noch eine Entschließung auf Umdruck 767 vorgelegt. Lassen Sie mich noch dazu ein paar Worte sagen.
    Wir begrüßen die Bereitstellung von Bundesbauland, wenn auch nur mit Vorbehalt, weil ja die bundeseigenen Grundstücke nicht immer gerade da liegen, wo sie benötigt werden, und weil wir noch nicht wissen, wie sich diese Sache abwickelt. Wir haben schon Meldungen aus Hamburg, Stuttgart und anderen Gegenden, wo gesagt wird: „In unserer Gemeinde sind keine ausreichenden bundeseigenen Grundstücke vorhanden, um damit einen wirksamen Einfluß ausüben zu können." Aber unabhängig davon glauben wir, daß über diese Maßnahme hinaus — nachdem die anderen drei im Bundesbaugesetz vorgesehenen Maßnahmen nach unserer Meinung völlig — oder wenigstens teilweise — versagt haben, weitere Maßnahmen notwendig sind.
    Die notwendige Einwirkung wird nicht mit der Baulandsteuer erreicht, auch wenn sie im Sinne von Herrn Staatssekretär Professor Ernst verschärft wird; er hat das ja in seinem letzten Artikel angekündigt. Die Bodenpreise müssen vielmehr mit ganz anderen Mitteln beeinflußt werden. Ein Einfluß auf die Bodenpreise ist nur dadurch möglich, daß der Bodenerwerb für die spekulative Wirtschaft und erwerbswirtschaftlichen Interessenten uninteressant gemacht wird. Der Boden ist keine Ware! Er ist nicht irgendein Konsumgut, das wie alles andere beliebig ersetzbar ist. Er ist keine Ware, mit der man wie mit einer Aktie Gewinne erzielen kann. Deshalb fordern wir erneut, wie wir es schon beim Bundesbaugesetz getan haben, daß eine Wertzuwachs- oder Wertausgleichsabgabe, oder wie Sie es nennen wollen, mit dem Ziele eingeführt wird, daß die Gewinne aus dem unverdienten Wertzuwachs zugunsten der Allgemeinheit abgeschöpft werden.
    Es ist durchaus nicht so, daß das nicht zu machen wäre. Wir sagen der Bundesregierung ja nicht, daß sie das in einer bestimmten Weise zu tun habe, etwa im Sinne der Dortmunder Vorschläge über



    Dr. Brecht
    eine konsequente Einheitsbesteuerung oder im Sinne der Lubahnschen Grundrente oder im Sinne der Wertausgleichsabgabe, die der Herr Minister einmal selbst mit unterschrieben hat. Wir lassen alle Möglichkeiten offen, hier eine zweckmäßige und gute Konstruktion zu finden. Aber ohne eine solche Abschöpfung von Bodengewinnen, ohne eine Erfassung des unverdienten Vermögenszuwachses aus der Bodenwertsteigerung kann auf die Dauer kein nachhaltiger Einfluß auf die Bodenpreise gewonnen werden. Daraus erklärt sich unser zweites Anliegen, das wir in dieser Entschließung niedergelegt haben und das in der CDU-Entschließung völlig fehlt. Ich hoffe, daß Sie unserem Antrag folgen, mit dem die Bundesregierung ersucht wird, einen Gesetzentwurf über eine Bodenwertzuwachsabgabe vorzulegen.
    Ich glaube, wir kämen mit der Lösung des Problems sehr viel schneller zu einem Ziel und könnten sehr viel schneller befriedigende Verhältnisse auf dem Bodenmarkt herbeiführen, wenn auch nur angekündigt oder zu verstehen gegeben würde, daß wir alle nicht bereit sind, die Bodengewinne ins Uferlose Isteigen zu lassen, sondern daß wir im Interesse der Gesamtheit gemeinsam alles tun werden, um die Bodengewinne in den Griff zu bekommen.
    Wir freuen uns sehr über den Aufruf gegen die Bodenspekulation, den Herr Kardinal Frings in seinem Fastenhirtenbrief gebracht hat.

    (Beifall bei der SPD.) Ich darf Ihnen daraus vorlesen:

    An die Besitzer von Bauland richte ich die dringende Mahnung, sich jeder Art des Wuchers mit Grund und Boden zu enthalten. Bei der ungeheuren Verknappung des Bodens und der immer noch herrschenden Wohnungsnot ist auch ein Zurückhalten von baureifem Land nicht mehr zu rechtfertigen, wenn Bauwillige sich melden und den gerechten Preis zahlen wollen.
    Wir sind für diese Erklärung sehr dankbar, wissen aber, daß diese Mahnung allein nicht genügt. Meine Damen und Herren, auch Sie werden kaum der Auffassung sein, daß es nur dieses Hirtenwortes bedarf, um den Bodenwucher zu unterbinden. Ich glaube vielmehr, wir sind verpflichtet, auch von uns aus und hier eine Maßnahme zu ergreifen, wie wir sie in unserem Entschließungsantrag empfohlen haben.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch eine Bitte und eine Warnung aussprechen. Herr Will hat zu Beginn seiner Ausführungen mit Recht gesagt, daß es sich bei der Steigerung der Bodenpreise um ein Problem handele, das nicht verniedlicht und verharmlost werden dürfe. Ich möchte wirklich die Warnung aussprechen, auch an den Herrn Minister, auch an die CDU, daß dieses Problem nicht bagatellisiert werden darf. Es ist nicht nur ein Problem der Einzelbeispiele, und es ist nicht so, daß jetzt schon auf breiter Ebene gesagt werden kann, wie es der Herr Minister schon andeutete: Wir haben ein größeres Angebot von Grund und Boden. Nein, das kommt zwar
    auch einmal vor, aber das ist eine Einzelerscheinung, die man nicht verallgemeinern darf.
    Ich habe heute im DUD gelesen, daß nur ich der Sünder, der Bodenpreissteigerer bin, weil ich die Bodenpreise heraufgeredet haben soll. Dazu muß ich sagen: etwas Dümmeres kann wirklich nicht geschrieben werden als dies.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es lohnt sich einfach nicht, sich mit einem solchen „Argument" auseinanderzusetzen.

    (Abg. Pelster: Sie wollten es nicht, aber es ist eingetreten!)

    — Wenn Sie Ihren Leuten glauben und vertrauen, dann müßten Sie darauf vertrauen, daß Ihre Bodenbesitzer im Sinne der Mahnung von Herrn Kardinal Frings keinen Bodenwucher treiben, sondern nachgeben und die Preise senken: Das wäre doch die Konsequenz, die eintreten müßte.

    (Beifall bei der SPD.)