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    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jungherz, Schütz (München) und Huth 8129 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1960 (Drucksache 2467) 8129 B Erweiterung der Tagesordnung . 8129 B, 8164 B Begrüßung von Abgeordneten des österreichischen Nationalrates 8134 C Fragestunde (Drucksache 2497) Frage der Abg. Frau Dr. Rehling: Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz von Kulturgütern im Krieg Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 8130 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Garnisonen des Bundesgrenzschutzes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 8130 C, D Kreitmeyer (FDP) 8130 D Frage des Abg. Wittrock: Todesurteile der Kriegs- und Sondergerichte des Dritten Reichs Schäffer, Bundesminister . . . . 8131 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . . 8131 C Frage des Abg. Dröscher: Lohneinbußen der Arbeitnehmer in den Munitionsdepots der US-Armee Dr. Hettlage, Staatssekretär 8131 D, 8132 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8132 B Frage des Abg. Faller: Neubau des Zollabfertigungsgebäudes Weil-Otterbach Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8132 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Ausgaben für die Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten und RAD-Führer Dr. Hettlage, Staatssekretär 8132 D, 8133 A Kreitmeyer (FDP) 8133 A, B Frage des Abg. Dr. Miessner: Unterschiedliche steuerliche Behandlung der Versorgungsbezüge der Beamten und der Sozialrenten Dr. Hettlage, Staatssekretär 8133 C, 8134 A Dr. Miessner (FDP) 8133 D Frage des Abg. Dewald: Mindestrenten für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Dr. Hettlage, Staatssekretär 8134 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . 8134B, C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . 8134 C, 8135 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Einreise von Frauen und Kindern ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . . . . 8135 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 C Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Belastung öffentlicher Kassen durch ausländische Arbeitskräfte Blank, Bundesminister 8135 D, 8136 A, B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8136 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8136 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auflösung der Familienausgleichskassen Blank, Bundesminister 8136 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Altersvorsorge für die in der Angestelltenversicherung freiwillig Versicherten Blank, Bundesminister 8136 D, 8137 A, B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 8136 D, 8137 B Frage des Abg. Felder: Hygienische Bestimmungen für Transportfahrzeuge bei Überführung verstorbener Soldaten Hopf, Staatssekretär 8137 C, D Felder (SPD) 8137 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Bahnunterführung an der Saarstraße zwischen Wiesbaden und WiesbadenSchierstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 A Frage des Abg. Dr. Gossel: Bahnhof Mellinghausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8138 B, C Dr. Gossel (CDU/CSU) 8138 C Frage des Abg. Ritzel: Benutzung des Treibstoffs J P 4 von ausländischen Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 D, 8139 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 8139 A, B Frage des Abg. Spitzmüller: Mittel des Vierjahresplans für die Bundesstraßen im Regierungsbezirk Südbaden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8139 B, C Dürr (FDP) 8139 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Feuerbeständige Schutzraumtüren der Firma Mannesmann Dr. Ernst, Staatssekretär . 8139 D, 8140 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8140 A, B Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2492) 8140 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 2476) Dr. Arndt (SPD) 8140 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2360) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2468) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2469) — Zweite und dritte Beratung — 8141 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2458) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 mit der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache 2358) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2477) — Zweite und dritte Beratung — 8142 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2461) — Zweite und dritte Beratung — 8142 C Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2490) -- Zweite und dritte Beratung — 8142 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2447) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8143 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (FDP) (Drucksache 1798) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 2489, 2488) — Zweite und dritte Beratung — Odenthal (SPD) . . . . . . . . 8143 C Keller (FDP) 8146 A, 8149 A Scharnowski (SPD) . . . . . . 8146 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 8147 B Behrendt (SPD) . . . 8149 C, 8159 D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 8150 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8151 B Dr. Starke (FDP) . 8153 D, 8157 C, 8159 C Dr. Schellenberg (SPD) 8155 C, 8158 D Franzen (CDU/CSU) . . 8156 C, 8158 D Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . . 8159 D Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2487) — Zweite und dritte Beratung — 8160 B Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksache 1589); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2433) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 8160 D Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Drucksache 2248); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2475) — Zweite und dritte Beratung — 8162 B Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2481) — Zweite und dritte Beratung — 8162 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253); Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2482) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8162 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer - aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (Entwicklungshilfegesetz) (Drucksache 2288) 8163 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksachen 2229, 2379); Berichte des Haushaltsausschusses und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 2498, 2484, zu 2484) — Zweite und dritte Beratung - 8163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203); Schriftlicher Bericht ,des Finanzausschusses (Drucksache 2493) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8163 C Entwurf eines Gesetzes für die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2533) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . . 8163 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen (SPD) (Drucksache 2443) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und des Mieterschutzgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2542) — Erste Beratung —; dem IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2543) — Erste Beratung — und dem Antrag betr. Gewährung von Darlehen zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Familien (CDU/CSU) (Drucksache 2545) Jacobi (SPD) 8164 B Lücke, Bundesminister 8169 D, 8191 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 8174 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8175 D Mick (CDU/CSU) . . . 8177 C, 8186 D Dr. Will (FDP) 8177 D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 8180 B Schröter (Berlin) (SPD) 8189 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8191 C Reitz (SPD) 8195 A Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (SPD) (Drucksache 2437) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (SPD) (Drucksache 2438) — Erste Beratung —Regling (SPD) . . . . . . . . 8196 B Peters (SPD) . . . . . . . . . 8198 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 8199 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8202 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8204 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1960 mit der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2480) — Erste Beratung — . . . . . 8205 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1957 über die bodenständige Verteidigung und Polizei nach Artikel 5 des Protokolls Nr. II des revidierten Brüsseler Vertrages (Drucksache 2470) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. November 1959 mit Pakistan zur Förderung und zum Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 2495) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2496) — Erste Beratung — . . . 8205 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2442, Umdruck 595) . . 8205 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksache 2441) . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Deutschmeister-Kaserne (jetzt Caritaskrankenhaus) in Bad Mergentheim (Drucksachen 2321, 2499) . . . . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2363, 2530) . . . . . . 8206 A Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Senkung der Binnen-Zollsätze für Waren der Agrarwirtschaft) (Drucksache 2534) 8206 B Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Tabakerzeugnisse aus EWG-Ländern) (Drucksache 2535) . . 8206 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Karl-Heinz Sommer und Theodor Harnach (Drucksache 2531) . . 8206 C Muckermann (CDU/CSU) . . . . 8206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8207 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Reinhard, Worms, Dr. Martin u. Gen. betr. Schiffbarmachung der Lahn (Drucksachen 1374, 2483) Reitz (SPD 8207 C Gontrum (CDU/CSU) 8208 B Jahn (Marburg) (SPD) 8208 C Nächste Sitzung 8209 C Anlagen 821.1 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8129 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 24. 2. Bazille 15. 3. Dr. Bechert 22. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 2. Fürst von Bismarck 24. 2. Dr. Bucerius 22. 2. Caspers 1. 4. Deringer 24. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 2. Dowidat 24. 2. Ehren 28. 2. Eilers (Oldenburg) 23. 2. Eisenmann 24. 2. Erler 24. 2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Götz 24. 2. Dr. Gradl 24. 2. Dr. Greve 22. 2. Freiherr zu Guttenberg 24. 2. Höfler 24. 2. Dr. Hoven 22. 2. Jaksch 22. 2. Dr. Jordan 25. 2. Killat (Unterbach) 22. 2. Koch 22. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 18. 3. Leber 24. 2. Lohmar 22. 2. Lücker (München) 23. 2. Mensing 24. 2. Dr. Menzel 28. 2. Freiherr von Mühlen 24. 2. Neubauer 10. 3. Pöhler 22. 2. Probst (Freiburg) 24. 2. Ramms 22. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 3. 3. Scheel 24. 2. Schlee 22. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Schmidt (Hamburg) 24. 2. Schneider (Hamburg) 22. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 24. 2. Schüttler 24. 2. Dr. Schwörer 22. 2. Dr. Seffrin 1. 3. Spitzmüller 22. 2. Frau Dr. Steinbiß 4. 3. Stenger 28. 2. Stingl 22. 2. Storch 25. 2. Vehar 25. 2. Weber (Georgenau) 22. 2. Weimer 22. 2. Welke 25. 2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Wolff 22. 2. Dr. Zimmer 27. 2. b) Urlaubsanträge Bettgenhäuser 4. 3. Dr. Birrenbach 6. 3. Dr. Deist 2. 3. Demmelmeier 18. 3. Eberhard 7. 3. Funk 18. 3. Hörauf 10. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Martin 6. 3. Dr. Mende 4. 3. Ruhnke 25. 3. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 10. 2. 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 228. Sitzung am 10. Februar 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Januar 1961 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Dr. Meyers Bonn, den 10. 2. 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Januar 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 10. Februar 1961 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) Die Bundesregierung wird gebeten, die für eine zeitgerechte Durchführung des Gesetzes betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichs- 8212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 gesetzes und der weiter zu erwartenden Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bei den Heimatauskunftstellen und den Vororten für die gewerblichen Betriebsvermögen erforderlich werdenden personellen und organisatorischen Maßnahmen in einer rasch wirksamen Weise zu ermöglichen. Begründung: Das Gesetz betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes wie auch die zu erwartende weitere Novelle zum Lastenausgleichsgesetz verlangen eine Beschleunigung der Schadensfeststellung, welche die für den Lastenausgleich zuständigen Behörden in eine arbeitsmäßig angespannte Lage bringen wird. Bei der Durchführung sind sie in weitem Umfang von der Vorarbeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte für die gewerblichen Betriebsvermögen abhängig. Wenn eine den Anforderungen entsprechende zeitgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben erreicht werden soll, muß die Tätigkeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte beschleunigt und intensiviert werden. Dazu werden personelle und organisatorische Maßnahmen erforderlich, für welche die Bundesregierung die in ihrer Kompetenz liegenden Voraussetzungen, insbesondere durch Genehmigung der erforderlichen Personalstellen, schaffen sollte. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Ruland über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233). Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 134. Plenarsitzung des Bundestages vom 7. Dezember 1960 an den Wirtschaftsausschuß und Haushaltsausschuß überwiesen. Der Wirtschaftsausschuß behandelte den Entwurf in seinen Sitzungen vom 19. und 27. Januar 1961. Der Haushaltsausschuß stimmte dem Gesetzentwurf in der vom Wirtschaftsausschuß vorgeschlagenen Fassung in seiner Sitzung vom 15. Februar 1961 zu. 1. Das Gesetz ermöglicht für Guthaben, die heute noch als Reichsmarkguthaben bei Kreditinstituten im Saarland und beim Postscheckamt in Saarbrücken geführt werden, weil sie während der bis zum 5. Juli 1959 bestehenden Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich nicht auf Franken umgewertet worden sind, die Umwandlung in Deutsche Mark, und zwar im Verhältnis von 6,5 Deutsche Mark für 100 Reichsmark; sofern die Guthaben Altsparanlagen im Sinne des Altsparergesetzes sind, gewährt es außerdem Alstparerentschädigung in Höhe von 13,5 v. H. 2. Der Wirtschaftsausschuß hat den Regierungsentwurf im wesentlichen gebilligt. In verfahrensrechtlicher Beziehung hat er erwogen, ob das wirtschaftliche Ziel des Gesetzes, den Inhabern von Reichsmarkguthaben die Verfügungsmöglichkeit über den Gegenwert ihrer Guthaben in Deutscher Mark zu verschaffen, nicht rascher und umfassender erreicht würde, wenn an Stelle einer Umwandlung auf Antrag des Berechtigten die kontoführenden Institute verpflichtet würden, die umwandlungsfähigen Guthaben ohne Antrag auf Deutsche Mark umzubuchen, und wenn in den Fällen, in denen die Institute von der derzeitigen Anschrift des Berechtigten keine Kenntnis haben, sie die Anschrift nach Möglichkeit zu ermitteln und den Berechtigten von dem Bestehen eines D-Mark-Guthabens zu unterrichten hätten. Nach eingehender Prüfung der umwandlungsrechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Auswirkungen einer Umwandlung ohne Antrag gelangte der Ausschuß zu der Überzeugung, daß die Regierungsvorlage seinem Anliegen hinreichend Rechnung trägt, wenn von der in § 5 Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Befristung der Anmeldung bis zum 31. Dezember 1961 abgesehen wird und wenn die Institute angehalten werden, den Berechtigten — gegebenenfalls nach Ermittlung seiner Anschrift — über sein Antragsrecht zu unterrichten, sofern dieser bis zum 31. Dezember 1961 Antrag auf Umwandlung nicht gestellt hat. Der Ausschuß beschloß eine entsprechende Änderung des § 5 Abs. 1. Damit die Ansprüche der Institute auf Vergütung im Falle der Umwandlung eines Guthabens (§ 11 Abs. 1) und der Gewährung der Altsparerentschädigung (§ 12 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 des Altsparergesetzes in der Fassung vom 1. April 1959) unter denselben Voraussetzungen entfallen, wurde in § 11 ,Abs. 1 Satz 2 der Betrag von 100 Reichsmark auf 50 Reichsmark herabgesetzt. Entsprechend der Anregung des Bundesrates hat der Ausschuß in den Entwurf einen § 11 a eingefügt, nach dem auch die auf das Saarland übergegangenen Verbindlichkeiten aus Reichsmarkguthaben bei der ehemaligen Saarländischen Rediskontbank nach Maßgabe dieses Gesetzes umwandlungsfähig sind. Auf die Begründung des Bundesrates zu seinem Änderungsvorschlag wird verwiesen. Infolge der Einfügung des § 11 a bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8. 2. 1961, Drucksache 2457, Frage IV/1): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 13. September 1935 betreffend steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern noch geltendes Recht ist? Bei der Anfrage dürfte es sich um den Erlaß des früheren Reichsministers der Finanzen vom 13. Dezember 1935 — S 4107 — 58 III — über die Umsatzsteuerpflicht der sogenannten Verteiler bei Sammelbestellungen handeln. Die in dem Erlaß vertretene Auffassung entspricht dem geltenden Recht. Eine Aufhebung des Erlasses ist deshalb nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8213 Anlage 5 Umdruck 763 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, in Verfolg ihrer Eigentumspolitik durch Veräußerung bundeseigener unbebauter Grundstücke zum Bau von Wohnungen, insbesondere von Familienheimen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues breiten Kreisen der Bevölkerung Eigentum an Grund und Boden zu verschaffen. Der Deutsche Bundestag hält es für unerläßlich, daß diese Gesichtspunkte bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke beachtet werden, um tragbare Belastungen der zukünftigen Eigentümer von Familienheimen sowie tragbare Mieten zu erreichen. Er wird daher durch Aufnahme entsprechender Vorschriften in das Haushaltsgesetz 1961 dafür Sorge tragen, daß diesem Anliegen bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke vom Bund unverzüglich Rechnung getragen wird. 2. Um dieses Ziel auch in Zukunft zu erreichen, wird die Bundesregierung ersucht, unverzüglich dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem folgende Regelung getroffen wird: Zur Förderung des Wohnungsbaues, vorzugsweise zur Begründung von Einzeleigentum, namentlich in der Form von Familienheimen, soll der Bund die ihm gehörenden Grundstücke, die als Bauland geeignet sind, für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen und Grundstücke, die als Bauland ungeeignet sind, zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitstellen. Dabei ist ein Preis zugrunde zu legen, der tragbare Lasten und Mieten für die breiten Schichten der Bevölkerung ermöglicht. Eine gleiche Regelung ist für die Grundstücke anzustreben, die zum Sondervermögen des Bundes gehören oder im Eigentum einer juristischen Person stehen, an der der Bund allein oder überwiegend beteiligt ist. 3. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, bei der Verteilung der öffentlichen Mittel darauf hinzuwirken, daß in ausreichendem Maße den Erfordernissen der Entlastung der Ballungsgebiete und der Auflockerung der Städte Rechnung getragen wird, um auch hierdurch die Möglichkeiten der Baulandbeschaffung zu günstigeren Preisen zu erleichtern. 4. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einzuwirken, daß ihrerseits alle Maßnahmen ergriffen werden, die der Baulandbeschaffung dienen. Dazu gehört namentlich, daß vorausschauend in dem notwendigen Umfange Baugebiete durch förmliche Bebauungspläne ausgewiesen werden, insbesondere wo bereits Flächennutzungspläne oder ähnliche Pläne bestehen. 5. Der Bundestag erwartet im übrigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbände, in gleicher Weise aber auch von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einschließlich der Heimstättengesellschaften, daß sie ebenfalls die ihnen rechtlich oder wirtschaftlich gehörenden Grundstücke, die für eine Bebauung mit Wohnungen geeignet sind, zu den gleichen günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen, wie es für den Bund gesetzlich angeordnet werden wird. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 764 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung des Entwurfs wiederhergestellt. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 765 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion- der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: 1. In § 164 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für die Zeit vom 1. April 1961 bis zum 31. März 1962 wird der Beitragssatz auf eins vom Hundert gesenkt." ', b) wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 766 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis spätestens 1. Mai 1961 den Gemeinden die im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke, 8214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 die für eine Bebauung mit Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues oder als Tauschland geeignet sind, mitzuteilen. und anzubieten; 2. den Verkauf derartiger Grundstücke an bauwillige Bauherren zu beschleunigen und dabei Preise zugrunde zu legen, die für den sozialen Wohnungsbau tragbar sind und die das überhöhte Preisgefüge des Baulandmarktes nachhaltig drükken; 3. ferner sicherzustellen, daß bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke nur die eigenen Aufwendungen berücksichtigt werden dürfen und Spekulationsgewinne ausgeschlossen bleiben. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 767 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Juni 1961 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den in ähnlicher Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 768 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksachen 1589, 2433) . Der Bundestag wolle beschließen: In Teil A Abschnitt I Nr. 2 der dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügten Kriegswaffenliste werden die Worte angefügt: ,,, sofern nicht die Genehmigung nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 erteilt ist." Bonn, den 22. Februar 1961 Dr. Dahlgrün Memmel Höcherl Dr. Kempfler Dr. Wahl Funk Ruland Dr. Winter
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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD-Fraktion über die Steigerung der Baulandpreise gibt der Bundesregierung eine willkommene Gelegenheit, zu dieser hochpolitischen Frage eingehend vor dem Parlament und damit vor der gesamten Öffentlichkeit Stellung zu nehmen.
    Der Baulandmarkt und die Entwicklung der Baulandpreise sind für die Wohnungsbau- und Städtebaupolitik der Bundesregierung von grundlegender Bedeutung. Daher legte die Bundesregierung bereits dem 2. Bundestag das Bundesbaugesetz vor. Das Gesetz konnte damals vom 2. Bundestag wegen Arbeitsüberlastung nicht mehr verabschiedet werden. Die Bundesregierung legte den Gesetzentwurf erneut dem 3. Bundestag vor, der nach eingehenden



    Bundesminister Lücke
    Beratungen das bedeutende Gesetzeswerk im vergangenen Jahr verabschieden konnte. Mit dem Bundesbaugesetz wird einer Entwicklung auf dem Baulandmarkt gesteuert, die in einzelnen Bereichen der Bundesrepublik zu unvertretbaren Mißständen geführt hat. Das Gesetz bietet Möglichkeiten, den Baulandmarkt zu aktivieren und so zu gerechten Baulandpreisen zu kommen. Daß die bis zum Herbst letzten Jahres geltenden Regelungen des Preisstopps für unbebaute Grundstücke — seit 1936, also seit 25 Jahren galt der Preisstopp — zu grotesken Verzerrungen der Preisbildung für Bauland geführt haben, ist bekannt, zeigt jedoch die Dringlichkeit — aber auch die außerordentliche Schwierigkeit — der hier zur Regelung anstehenden Materie an.
    Das Ziel der Bundesregierung ist eine Preisgestaltung des Baulandes, welche die Erfüllung folgender politischer Ziele weiterhin ermöglicht und erleichtert.
    1. Eine breite Streuung des Eigentums an Grund und Boden -- vor allem in der Form des Eigenheimes. Die geschichtliche Erfahrung lehrt uns, daß persönliches Eigentum zugleich Bürge und Voraussetzung für die Freiheit des einzelnen Menschen ist. Unsere bedrohte Lage am Eisernen Vorhang fordert mehr denn je persönliches Eigentum in den Händen breiter Kreise. Das Eigentum an Grund und Boden ist die sicherste, glaubwürdigste und ursprünglichste Form des Eigentums überhaupt. Deshalb muß der Baulandmarkt so geordnet sein, daß es jedem möglich ist, zu gerechtem Preis Eigentum an Grund und Boden zu erwerben, der dafür in zumutbarem Umfange gespart hat. 1,3 Millionen Eigenheime sind seit 1950 gebaut worden. Zur Zeit bestehen in der Bundesrepublik 3,4 Millionen Bausparverträge mit einer Bausparsumme von insgesamt 55 Milliarden DM. Das sind Zahlen, die mehr als Worte beweisen, wie groß der Widerhall der Forderung der Bundesregierung nach breit gestreutem Eigentum in weitesten Kreisen unseres Volkes ist.
    2. Den Bau familiengerechter Wohnungen im sozialen Wohnungsbau. Weit über 5 Millionen Wohnungen sind seit 1949 errichtet worden, davon mehr als 3 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues. Die Bundesregierung steht nach wie vor zu ihrer wiederholt gegebenen Erklärung, auch in den nächsten Jahren bis zur Beseitigung des Wohnungsfehlbestandes jährlich jeweils 500 000 Wohnungen zu bauen, Die Fortführung ihrer erfolgreichen Wohnungsbaupolitik darf nicht durch die Entwicklung der Baulandpreise gehemmt oder gefährdet werden.
    3. Die Auflockerung und Gliederung der Städte, besonders die Sanierung überalteter und ungesunder Wohngebiete. Um diese Aufgaben zu bewältigen, müssen großzügig neue Baugebiete aufgeschlossen werden. Es wird ein wachsender Flächenbedarf entstehen. Er ergibt sich folgerichtig aus den veränderten Wohngewohnheiten der Menschen heute und den modernen Fertigungsmethoden der Industrie. Eine Befriedigung dieses Bedarfs im unmittelbarem Anschluß an die bisherigen Standorte
    von Industrie und Wohnungen dürfte kaum möglich sein. In diesen Brennpunkten des Baugeschehens ist es sehr schwierig, geeignetes Bauland zu tragbaren Preisen zu schaffen. Besonders betroffen werden hier die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Und gerade diesen Menschen gilt die besondere wohnungspolitische Vorsorge der Bundesregierung.
    4. Eine gesunde Raumordnung, vor allem aber eine Entlastung der Ballungsräume, in deren Kerngebieten die Bevölkerungsdichte bereits auf rund 2200 Menschen je qkm angestiegen ist.
    Diese vier Punkte umreißen in großem Rahmen die wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung. Der Baulandmarkt muß so geordnet werden, daß ihre Verwirklichung möglich wird.
    Was ist bisher geschehen? Welche konkreten Vorschläge sind bisher gemacht und gesetzlich verankert warden?
    Im Jahr 1953 wurde das Baulandbeschaffungsgesetz beschlossen. Die mit diesem Gesetz gesammelten Erfahrungen haben folgendes bestätigt: Mit enteignungsrechtlichen Handhaben allein ist die Baulandfrage nicht zu lösen. Hinzu kam, daß die Entschädigungsvorschriften dieses Gesetzes an die noch bestehenden Preisbindungen für unbebaute Grundstücke anknüpfen. Der Preisstopp war jedoch auf völlig andere wirtschaftliche Verhältnisse abgestellt. Er widersprach den Prinzipien unserer marktwirtschaftlichen Ordnung, erwies sich als wirkungslos und sogar schädlich. Der Preisstopp mußte daher als geeignetes Ordnungsinstrument ausscheiden.
    In der zurückliegenden Zeit, in den letzten Jahren, sind eine Reihe von Vorschlägen zur Auflokkerung des Baulandmarktes gemacht worden. Soweit sie eine Änderung der Grundstruktur unserer Gesellschafts- und Verfassungsordnung bedingten, konnte ihre gesetzgeberische Realisierung ernsthaft nicht erwogen werden. Andere Vorschläge sahen die Abschöpfung entweder aller sogenannten unverdienten Bodenwertsteigerungen oder jedenfalls der durch die städtebauliche Planung hervorgerufenen Wertsteigerung des Bodens vor. Hierher gehören die Vorschläge zur Einführung einer Grundrentenabgabe und eines Planungswertausgleichs.
    Ein wissenschaftlicher Beirat hat diese Vorschläge eingehend untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchung stellte den gewünschten Erfolg in Zweifel und wies nach, daß es keinen praktikablen Weg für ihre Durchführung gab.
    Die Grundrentenabgabe sollte eine Stabilisierung der Baulandpreise bezwecken, indem man den Eigentümern von Baugrundstücken die Abgabe einer Zuwachsrente auferlegte. Diese Zuwachsrente sollte aus der Differenz zwischen einer Stopprente und der jeweiligen Zeitrente im Zeitpunkt der Veranlagung errechnet werden. Dabei ist schon die Ermittlung des Ausgangswertes — das wird jeder bestätigen, der sich mit Grundstücksfragen befaßt — äußerst schwierig. Auch die Zeitrente läßt sich mit



    Bundesminister Lücke
    hinreichender Genauigkeit nicht ermitteln. Schließlich ist die nach diesem Vorschlag notwendige Unterscheidung zwischen „verdientem" und „unverdientem" Wertzuwachs praktisch kaum oder nur außerordentlich schwierig durchzuführen. Dieser Vorschlag ging von der Erwartung aus, daß der Käufer eines Grundstückes sich nur zu dem Kaufpreis bereitfinden wird, welcher der kapitalisierten Stopprente unter Berücksichtigung der Geldwertveränderung entspricht. Diese Annahme trifft nicht zu. Da die Abgabe in Form einer Rente erhoben werden sollte, hätte der Käufer nur einen Teil der Gesamtkosten des Grundstückes sofort aufbringen müssen, und zwar beim Kauf. Die Belastung durch die Grundrentenabgabe wäre nur zu einem Bruchteil unmittelbar wirksam geworden. Die mit entsprechenden Regelungen im Ausland gesammelten Erfahrungen zeigen, daß die Käufer nicht nur im Ausland, sondern auch bei uns geneigt sind, die künftigen Belastungen zu unterschätzen. Die reinen Kaufpreise wären daher mit Sicherheit über den bereinigten Stopppreis hinausgegangen.
    Die der Grundrentenabgabe zugedachte preissenkende Wirkung beruht im übrigen auf einem Trugschluß. Selbst wenn der Käufer nur den um die Kaufkraftminderung des Geldes erhöhten Stopppreis zahlen würde, müßte er noch die von ihm an die Gemeinde zu entrichtende Abgabe in Rechnung stellen. Im Endeffekt würde ihn das Grundstück also auch dann schließlich genau so viel kosten, wie er ohne Grundrentenabgabe zu zahlen hätte.
    Auch gegen die Einführung eines Planungswertausgleichs bestanden Bedenken. Vor der Bebauung lassen sich die Steigerungen des Bodenwertes nicht so genau bewerten, wie das für eine Abgabe notwendig ist. Dieser nicht zu unterschätzende Unsicherheitsfaktor ließ befürchten, daß die Abgabebescheide in großem Umfange zu Rechtsstreitigkeiten geführt hätten.
    Diese Überlegungen führten zu dem Schluß, daß das erstrebte Ziel, Ordnung auf dem Baulandmarkt, sich nicht durch eine einzelne Maßnahme erreichen läßt. Vielmehr mußten eine Mehrzahl von Regelungen getroffen werden, die aufeinander abgestimmt sind und in ihrer Gesamtheit die ihnen zugedachten Funktionen erfüllen. Das ist im Bundesbaugesetz geschehen:
    1. Am 29. Oktober 1960, vor nunmehr also rund vier Monaten, wurde der Preisstopp für unbebaute Grundstücke, nachdem er 25 Jahre gegolten hatte, aufgehoben. In der Praxis ist er weitgehend umgangen worden. Wegen seiner inneren Unwahrhaftigkeit hat er zahlreiche Eigentümer von Bauland vom Verkauf zurückgehalten. Er war die Ursache für die Unübersichtlichkeit des Baulandmarktes und machte zuverlässige Aussagen über die tatsächlichen Wert- und Preisverhältnisse unmöglich.
    2. Das Angebot an Bauland wird in dem notwendigen Umfang vergrößert. Das Gesetz legt den Gemeinden die Verpflichtung auf, in ihren städtebaulichen Plänen in ausreichendem Umfang Baugebiete auszuweisen und zu erschließen.
    3. Die Gemeinden werden wirtschaftlich in die Lage versetzt, diese Erschließung von Bauland vorzunehmen. Der Zeitpunkt, in ,dem die Beitragspflicht der Grundeigentümer für die Straßenkosten entsteht, wurde vorverlegt. Die Beitragspflicht entsteht also jetzt bereits mit der endgültigen Herstellung der Straße und nicht erst mit der Bebauung des Grundstücks. Durch diese Regelung wird zusätzlich ein wirksamer Angebotsdruck auf diejenigen Grundstücke ausgeübt, die an erschlossenen Straßen liegen, aber nicht bebaut werden.

    (Abg. Jacobi: Denkste!)

    4. Für unbebaute Grundstücke ist eine Baulandsteuer eingeführt worden. Die bisherige Grundsteuer für diese Grundstücke wird auf das Vierfache erhöht und steigt alle zwei Jahre bis höchstens zum Sechsfachen. Die Gemeinde kann zusätzlich durch Festsetzung eines besonderen Hebesatzes eine weitere Erhöhung dieser Steuer vornehmen.
    5. Mit den Vorschriften über das Vorkaufsrecht wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, vor allem in solche Grundstückskäufe einzutreten, die in Hortungsabsichten abgeschlossen worden sind. Die Gemeinden werden gleichzeitig verpflichtet, die so erworbenen Grundstücke innerhalb von drei Jahren an Bauwillige zu veräußern.
    6. Die Baulandumlegung, die ihrem Wesen nach ja ein Baulandbeschaffungsinstrument ist, wurde verbessert. In Sanierungsgebieten können Grundstücke mit einer Bebauungspflicht zugeteilt werden, also mit der zwingenden Auflage, sie in absehbarer Zeit zu bebauen.
    7. Bei den Stadt- und Landkreisen werden unabhängige Gutachterausschüsse errichtet. Sie werden auf Antrag den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken ermitteln. Damit werden die Baulandpreise transparent. Den ernsthaften Interessenten wird ,die Möglichkeit eröffnet, eine objektive Aussage über den Wert eines Grundstückes zu erhalten. Diese der Aufklärung dienende Maßnahme wird ergänzt durch die Einführung von Kaufpreissammlungen und die Ermittlung von Richtwerten für Grundstücke bestimmter Art und Lage. Diese Richtwerte werden veröffentlicht und erleichtern die Ubersicht über die Marktsituation.
    8. Das Enteignungsverfahren zur Baulandbeschaffung ist vereinfacht und verbessert worden.
    Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen funktionsfähigen Baulandmarkt zu erreichen. Nur im Zusammenwirken aller Maßnahmen, vor allem aber durch die verstärkte Ausweisung von Bauland, wird dieses Ziel erreicht.
    Nun dürfte es der SPD-Fraktion bekannt sein, daß die bodenordnerischen Maßnahmen des Bundesbaugesetzes — soweit sie überhaupt schon in Kraft sind — sich praktisch noch gar nicht ausgewirkt haben können. Die Einrichtung der Gutachterausschüsse erfordert eine gewisse Anlaufzeit wie auch die vorzeitige Erhebung der Erschließungsbeiträge und die Erhebung der Baulandsteuer.

    (Abg. Jacobi: Herr Minister, Sie satteln ein bereits geschlachtetes Pferd!)




    Bundesminister Lücke
    Schließlich ist zumindest bei den Experten der SPD-Fraktion, die ja beim Bundesbaugesetz mitgearbeitet haben, bekannt, daß die Vorschriften über die Bauleitplanung und das gemeindliche Vorkaufsrecht noch gar nicht in Kraft sind. Es ist daher unter jedem Gesichtspunkt unmöglich, bereits heute schon ein Urteil über die Wirksamkeit dieser Maßnahme des Gesetzes abzugehen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Diese Auffassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, kam dann auch in einem Schreiben des Herrn Kollegen Dr. Brecht in seiner Eigenschaft als Direktor des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen vom 19. Januar zum Ausdruck.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Brecht: Da steht etwas anderes drin!)

    Herr Dr. Brecht richtete dieses Schreiben an seine Mitglieder. Herr Dr. Brecht stellt fest — ich zitiere nun Ihren Text —, „daß diese drei Maßnahmen" — es handelt sich um die erwähnte Regelung der Erschließungsbeiträge, um die Gutachterausschüsse und um die Baulandsteuer —, „namentlich die letztgenannten zwei, erst im weiteren Verlauf, vielleicht erst nach 1-2 Jahren wirksam werden können".

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist die Doppelzüngigkeit!)

    Herr Dr. Brecht fährt in seinem Schreiben an die 2300 Unternehmen, die im Gesamtverband gemeinnütziger Unternehmen zusammengeschlossen sind, fort: „Die Bewertungsausschüsse werden vielfach gerade erst gebildet und kommen allmählich erst dazu, sich einzurichten". Nun kommt Herr Dr. Brecht dann in seinem Schreiben zu dem durch nichts zu belegenden Urteil, daß eine „wirksame Einflußnahme auf die Entwicklung der Bauland- und Bodenpreise nicht gegeben ist." Die mit diesem Schreiben von den Mitgliedern des Gesamtverbandes gemeinnütziger Unternehmen angeforderten Unterlagen über die Baulandpreisentwicklung sollen also die Behauptung von Herrn Dr. Brecht stützen. Dieses Schreiben wurde am 19. Januar geschrieben, und am 24. Januar reichte die SPD die Große Anfrage ein.

    (Zuruf des Abg. Jacobi.)

    Jedes Gesetz, meine Damen und Herren, braucht eine Bewährungszeit. Der Übergang von der Zwangswirtschaft auf dem Gebiet des Bau- und Bodenrechts zur sozialen Marktwirtschaft braucht ebenfalls seine Zeit. In wenigen Wochen kann nicht eine 25 Jahre währende Zwangswirtschaft überwunden werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Man sollte im Hinblick auf die Durchführung des Gesetzes sich davor hüten, ein solch bedeutendes Gesetzeswerk zu diskriminieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Staatspolitisches Handeln von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ist erfolglos — und es war eine Tat, dieses bedeutende Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verabschieden —,
    wenn es keine Resonanz in der Verantwortung der l Bürger findet. Die Bundesregierung erwartet auch von der Sozialdemokratischen Partei in Bund, Ländern und Gemeinden,' daß sie sich für die Durchführung des Gesetzes einsetzt und dem Gesetzgebungswerk eine ausreichende Bewährungschance gibt. Der Gesetzgeber hat in diesem Reformwerk auf dem Gebiet des Baulandmarktes und des Bodenrechts echte Verantwortungsfreude gezeigt. Die Gemeinden und Kreise sind nun mit der Durchführung des Gesetzes beauftragt und führen diese Aufgabe derzeit durch. Sie haben dabei die Hauptlast zu tragen. Nun sollte man zunächst einmal die Bestimmungen anwenden, bevor man die Alarmglocke schlägt.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Auch das beste Bauland ist schließlich nur so viel wert, wie der Käufer dafür zu zahlen bereit ist.

    (Lachen bei der SPD.)

    Bei überhöhten Preisforderungen sollten Käufer daher im jetzigen Zeitpunkt von Bodenkäufen Abstand nehmen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich wiederhole diesen Satz im Interesse, im wahren Interesse der Bausparer und der Eigenheimwilligen: Bei überhöhten Preisforderungen sollten Käufer daher im jetzigen Zeitpunkt von Bodenkäufen Abstand nehmen. Der Sprecher der Sozialdemokratischen Partei hat hier vorhin diese Aufforderung als unverantwortlich bezeichnet. Ich möchte antworten: Unverantwortlich muß man wohl eine Panikmache nennen, die von der Sozialdemokratischen Partei mit ihrer Großen Anfrage auf diesem Gebiet bewirkt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD. — Abg. Jacobi: Wer die Wahrheit sagt, ist ein „Panikmacher"!)

    Meine Damen und Herren, mir ist aus vielen mir vorliegenden Berichten und aus zahlreichen Gesprächen bekannt, daß auch Wohnungsunternehmen, und zwar nicht wenige, bereits jetzt so handeln. Sie wissen, daß in der Übergangszeit Vorsicht am Platze ist. Ich bin sicher, daß sich diese Haltung in der Zukunft als wirtschaftlich vernünftig herausstellen wird.
    Der Appell an die staatsbürgerliche Verantwortung des einzelnen Bürgers ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn auch die Gemeinden und die Länder ihn richtig verstehen. Vorratswirtschaft mit Bauland in der öffentlichen Hand ist nur dann gut, wenn sie tatsächlich der Baulandbeschaffung dient. Deshalb muß diese auch mit einer Bodenpreispolitik Hand in Hand gehen. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß zahlreiche Gemeinden und auch die Kirchen bereits in der Vergangenheit durch Beschaffung und Bereitstellung von Bauland zu außerordentlich günstigen Preisen einen hervorragenden Beitrag zur Behebung der Baulandnot geleistet haben. Das Bundesbaugesetz gibt der Selbstverwaltung und damit der Selbstverantwortung der Gemeinden breiten Raum. Die in diesem Gesetz gegebenen Möglichkeiten gewinnen nur dann echten Wert, wenn die Gemeinden ihre Aufgabe im Rah-



    Bundesminister Lücke
    men dieses Gesetzes erkennen und tatkräftig durchführen, und sie sind dabei, es zu tun. Nur so können die wichtigen Ziele des Gesetzes erreicht werden: ein funktionsfähiger Baulandmarkt und schließlich gerechte Baulandpreise.
    Nach diesen Vorbemerkungen darf ich die in der Großen Anfrage, Drucksache 2436, gestellten Fragen im einzelnen wie folgt beantworten:
    Zu 1. Es ist der Bundesregierung aus zahlreichen vorliegenden Berichten und Unterlagen bekannt, daß von einer Steigerung der Bodenpreise nach Aufhebung des Preisstopps und nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes generell nicht die Rede sein kann.

    (Abg. Jacobi: Was heißt „generell"?!)

    Was jetzt vor sich geht — und das wird übereinstimmend in zahlreichen mir vorliegenden Berichten bestätigt —, ist lediglich, daß die unglückselige Entwicklung der bisher gezahlten Schwarzmarktpreise zutage getreten ist.

    (Abg. Jacobi: Hier irrt Lücke!)

    Es liegt auf der Hand, daß es irreführend ist, die
    heute gezahlten Preise mit den früheren nur auf
    dem Papier stehenden Stopppreisen zu vergleichen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die Preisentwicklung des Baulandes war und ist in den einzelnen Gebieten der Bundesrepublik sehr unterschiedlich. In den Ballungsgebieten zeigen die Preise naturgemäß vielfach noch eine steigende Tendenz. Diese hat aber seit Jahren bestanden und kann im jetzigen Zeitpunkt, da das Bundesbaugesetz zum Teil noch gar nicht wirksam ist, zum Teil noch gar nicht in Kraft getreten ist, auch nicht eingedämmt sein. In nicht wenigen Gebieten zeigt sich dabei bereits eine deutliche Vermehrung des Angebots an Bauland.
    Für das Gebiet der gesamten Bundesrepublik ergibt die Fortführung der wissenschaftlichen Erhebungen über die Gestaltung der Baulandpreise, auf die in den Untersuchungen des Wissenschaftlichen Beirats für Fragen der Bodenbewertung Bezug genommen ist, eindeutig folgende Feststellung — so der Bericht —: Selbst in den Ballungsgebieten kann von einer ernsthaften Behinderung des Wohnungsbaues, insbesondere auch des Eigenheimbaues, im allgemeinen nicht die Rede sein. 620 000 Wohnungen sind im letzten Jahre genehmigt worden, die gleiche Anzahl wird wohl im laufenden Jahre genehmigt werden, und wir werden auch in diesem und im nächsten Jahr die gesteckten Ziele erreichen.
    Zu 2. Da die Maßnahmen des Bundesbaugesetzes, wie bereits dargelegt, entweder noch nicht in Kraft oder praktisch noch nicht durchgeführt sind, ist es irreführend, die Sachlage so darzustellen, als ob etwaige jetzt auftretende Zurückhaltungstendenzen mit den Maßnahmen des Bundesbaugesetzes im Zusammenhang stünden. Diese Frage läßt sich daher in der hier gestellten Form nicht beantworten.
    Zu 3. Die Bundesregierung hat bereits rechtzeitig alle erforderlichen Schritte unternommen, um die beschleunigte Durchführung des Bundesbaugesetzes
    sicherzustellen. Sie wird das auch künftighin tun. Vor allem wird sie darauf hinwirken, daß die Gemeinden in ausreichendem Umfange in ihren Plänen Bauland ausweisen. Sehr Wesentliches hängt dabei auch von einer gesunden Raumordnung in den Ballungsgebieten .ab.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Zu 4. Die Bundesregierung hält die Maßnahmen des Bundesbaugesetzes für wirksam. Sie sind im übrigen bewußt so angelegt, daß ihre Wirksamkeit ohne Änderung des Systems jederzeit verstärkt werden kann.
    Zu 5. Die Bundesregierung ist entschlossen, die für eine Bebauung mit Wohnungen, insbesondere mit Familienheimen, in Betracht kommenden Grundstücke aus dem Bundesvermögen zu verkaufen. Sie beabsichtigt, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die Grundstücke zu Preisen zu verkaufen, die für breite Schichten der Bevölkerung tragbare Mieten und Belastungen ergeben. Sie ist zudem bestrebt, diese Maßnahmen auch auf das Sondervermögen des Bundes auszudehnen. Auch wird sie bemüht sein, die Länder und Gemeinden auf ihre Verpflichtung aus § 89 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes hinzuweisen und deren Erfüllung weiterhin verstärkt zu erreichen.
    Zum Schluß stelle ich fest: Ich habe niemals einen Zweifel daran gelassen, daß eine Lösung der Baulandfrage nur im Rahmen einer wirksamen Raumordnung und einer umfassenden Städtebaupolitik möglich ist. Dabei sind die Entlastung der Ballungsgebiete und die Auflockerung, Gliederung und Durchgrünung der vielfach zu dicht bebauten und besonders in den letzten Jahrzehnten ungeordnet gewachsenen Städte die vordringliche Aufgabe. Nur im Rahmen einer solchen Politik wird es möglich sein, auf die Dauer ausreichendes Bauland zu gerechten Preisen für die breiten Schichten unserer Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hat gerade in diesen Tagen gezeigt, daß sie entschlossen ist, ihre Politik in dieser Richtung weiterzuentwickeln. Ich hoffe zuversichtlich, meine Damen und Herren, daß alle Parteien des Hohen Hauses die Bundesregierung in ihrem Willen unterstützen, diese zukünftige Aufgabe in gemeinsamer Arbeit zu meistern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich darf wohl unterstellen, daß mehr als 30 Mitglieder des Hauses die Beratung der Antwort wünschen. Die Aussprache soll nach der Begründung der weiteren vorliegenden Gesetzentwürfe gemeinsam erfolgen.
Zunächst gebe ich das Wort zur Begründung des Punktes b:
Antrag der Fraktion der SPD — Gesetzentwurf über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen —
Herrn Abgeordneten Hauffe.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Hauffe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Aufgabe, den Gesetzentwurf meiner Fraktion zu begründen, und will das wie folgt tun.
    Dieser Gesetzentwurf soll eine Lücke in der Wohnraumversorgung unserer Bevölkerung schließen. Leider ist es so, daß die Wohnungsbaumittel in den letzten Jahren nur noch in Töpfchen zur Verfügung gestellt wurden. Wir haben uns vergeblich bemüht, von dieser Töpfchenwirtschaft wegzukommen. Unser Vorschlag war, die Mittel global zur Verfügung zu stellen, entsprechend der Wohnungsnot zu verteilen und es weitgehend den Gemeinden zu überlassen, wie und wo gebaut wird. Aber es ist nun leider einmal so, daß bei der Mehrheitspartei dieses Hauses ein ungeheures Mißtrauen gegen die Gemeinden besteht. Man bekommt den Eindruck, daß für Sie die Gemeinden die unzuverlässigsten Gebilde in unserem Staate sind,

    (Abg. Baier [Mosbach] : Aber, aber!)

    und deswegen sind Sie bei der Töpfchenwirtschaft geblieben.

    (Abg. Baier [Mosbach] : Warum machen Sie jetzt mit?! Das ist doch ein Witz!)

    Nun müssen wir folgendes tun. Da unsere anderen Bemühungen leider hoffnungslos gescheitert sind, müssen wir eben versuchen, für die Personen, die jetzt nicht zum Zuge gekommen sind, ein neues Töpfchen zu schaffen.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    So leid es uns tut: wir müssen diese Sammlung vergrößern.
    Hinzu kommt folgendes. Es wurde immer als Ideal angesehen — so wie es eigentlich bei Investitionen sein sollte -, weitgehend mit Darlehen zu arbeiten und sie entsprechend zu verbilligen, um eine normale Belastung zu haben. Nun, auch das hat bei Ihnen in der letzten Zeit wenig Gegenliebe gefunden. Sie sind mehr und mehr zu den Zinssubventionen übergegangen. Uns ist es gleich, in welcher Form geholfen wird; die Hauptsache ist, es wird geholfen. Deswegen haben wir uns diesmal, in der Hoffnung, bei Ihnen recht viel Sympathie zu finden, zu dieser Methode der Zinssubvention entschlossen. Um so überraschter sind wir, daß jetzt von Ihnen ein Antrag vorliegt, nach dem etwas weniger gegeben werden soll, und zwar 30 statt 50 Millionen DM; diese sollen nicht in Form von Zinssubventionen, sondern plötzlich wieder als Darlehen gegeben werden. Aber trotzdem sind wir froh, Herr Mick, daß unsere Initiative Sie aus Ihrer Trägheit hervorgelockt hat und daß Sie wenigstens etwas zu tun bereit sind.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Herr Hauffe, wenn Sie wüßten, wie ich wegen der 30 Millionen DM gelaufen bin!)

    — Schön, wenn Sie auf Grund unserer Initiative ein bißchen schneller gelaufen sind und wenn von Ihnen noch ein paar mitgelaufen sind und das nun der Erfolg ist, dann wollen wir zufrieden sein.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir wollen nun nicht darüber streiten, wer zuerst da war. In der Öffentlichkeit waren wir zufällig eher da. Wenn Sie früher schneller gelaufen sind, dann haben Sie das versteckt getan.
    Genauso ist es doch mit dem Anbieten von Bauland aus Bundesbesitz. Wir wollen doch auch hier nicht streiten, bei wem die erste Initiative lag. Ich bin zufrieden, wenn etwas geschieht. Ich habe diesbezüglich sogar noch eine weitere Hoffnung. Darauf werde ich im Verlaufe meiner Ausführungen noch zurückkommen.
    Ich hoffe, daß das Bekanntwerden einer SPD-Initiative auf einem anderen Gebiet die CDU/CSU veranlassen wird, auch hier etwas schneller zu laufen. Hoffentlich sind Sie dann sogar soweit, daß Sie den Gesetzentwurf eher einbringen als wir. Ihnen steht ja in Form des Ministeriums der größere Apparat zur Vorbereitung zur Verfügung.
    Nun einige Worte zu dem begünstigten Personenkreis! Wie schon gesagt, sind diejenigen, die wir bedenken wollen, die Normalverbraucher, die bisher in keine Kategorie gepaßt haben. Es ist doch so, daß wir bei der Wohnraumversorgung praktisch einen ähnlichen Zustand haben, wie er vor der Währungsreform bei der Lebensmittelkartenverteilung vorhanden war. Wir wollen jetzt den Leuten etwas bringen, die keinerlei Berechtigung haben, irgendwie als Angehörige einer besonderen Kategorie bevorzugt zu werden.
    Zu diesem Personenkreis, der auf der Strecke geblieben ist, gehören insbesondere die jungen Familien. Die Aktion „Junge Familie", die von dem Herrn Minister gestartet wurde, ist unzureichend, weil sie sich nur auf das Eigenheim bezieht. Sie wissen, daß ich ein sehr großer Verfechter des Eigenheimes bin. Aber es ist einfach nicht zu bestreiten, daß es eine große Zahl von Menschen — besonders junge Familien — gibt, die sich beim besten Willen noch kein Eigenheim leisten können, einmal, weil das notwendige Eigenkapital nicht zur Verfügung steht, zum anderen, weil kein geeigneter Bauplatz vorhanden ist. Wenn ein solcher zu finden wäre, wäre vielleicht der Weg zum Arbeitsplatz zu weit. Andererseits können junge Menschen — das ist sehr häufig der Fall — aus beruflichen Gründen sich noch nicht endgültig binden und seßhaft werden. Deshalb sind sie vorerst einmal auf eine Mietwohnung angewiesen. Aber auch diese Menschen haben einen Anspruch auf eine anständige Wohnung. So entsteht nun leider der Zustand, daß die junge Familie in sehr vielen Fällen mit in der elterlichen Wohnung sitzt. Oft wohnen beide Eheleute aber auch getrennt jeweils bei ihren Eltern und können nicht zusammenkommen. In anderen Fällen hocken sie in unwürdigem Zustand als Untermieter. Oftmals sitzen neben den Eltern und Großeltern die jungen Familien mit Geschwistern zusammen in dem Einfamilienhaus und machen dieses Häuschen, das einmal ein Ideal war, zum Elendsquartier. Deshalb ist es notwendig, daß etwas für die jungen Familien geschieht.
    Dasselbe gilt für die Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen, die sich kein Eigenheim bauen

    Hauffe
    können. Der Herr Minister bestreitet zwar seit Jahr und Tag und weist auf die Statistik hin, daß es noch genügend Antragsteller mit geringen Einkommen gäbe, die sich ein Eingenheim bauen wollten.

    (Abg. Baier [Mosbach] : Stimmt auch!)

    Aber ich verlange genauso lange von dem Herrn Minister und dem Ministerium, daß diese Statistik getrennt werden möge in bauwillige Personen, die tatsächlich ein geringes Einkommen haben, und solche, die ,diesem Personenkreis auf Grund des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gleichgestellt sind. Der Herr Minister hat uns bisher immer verwehrt, hierüber Genaues zu erfahren. Ich habe die Befürchtung, er weiß warum. Aber der Herr Staatssekretär hat uns in einer der letzten Fragestunden Hoffnung gemacht, daß das Ministerium bereit sei, diese Statistik einmal zu trennen. Hoffen wir, daß wir die getrennten Zahlen bald bekommen, damit wir wirklich wissen, wieviel Personen aus den Bevölkerungskreisen mit geringem Einkommen in der Lage sind, sich ein Eigenheim zu bauen.
    Ferner ist es notwendig, daß wir etwas tun, weil im kommenden Jahre ein Zustand eintritt, der unsere gesamte Wohnungsbaufinanzierung bedrohlich gefährdet. Im nächsten Jahre ist es nämlich so weit, daß der Betrag von 700 Millionen DM durch die Degression so weit gekürzt ist, daß die verbleibenden Mittel wahrscheinlich gar nicht mehr ganz ausreichen, um die Bausparprämien zu decken.

    (Abg. Baier [Mosbach] : Sie haben doch schon gehört, daß das Gesetz geändert werden soll!)

    — Ich habe es gehört und komme darauf zurück, Herr Baier. Aber vom Hörensagen allein bin ich noch nicht befriedigt; denn eigentlich müßte der Gesetzentwurf jetzt schon da sein, wenn das Gesetz im nächsten Jahr praktiziert werden soll. Stellen Sie sich einmal den Ablauf des Terminkalenders vor!
    Ich habe immerhin die Hoffnung, daß etwas geschieht; denn die Töpfchen mit den Sonderprogrammen bleiben uns sonst als einzige Finanzierungsmöglichkeit. Zusätzlich sind Mittel aus den Rückflüssen vorhanden, aber sie fließen auch wieder in die Töpfchen, so daß die Normalverbraucher auf der Strecke bleiben.
    Sie werden etwas über die Finanzierungsmöglichkeit für die in unserem Gesetzentwurf beanspruchten 50 Millionen DM wissen wollen. Wir können Ihnen sagen: in diesem Jahre wäre es leicht, durch Umgruppierung einiger Positionen im Haushalt diesen Betrag zu beschaffen. Die Vorschläge werden wir im Ausschuß bei der Beratung machen. Ich nehme nicht an, daß Sie gewillt sind, die Ausschußberatungen heute bereits bei der ersten Lesung im Plenum vorzunehmen. Wenn der Herr Minister sein angekündigtes Versprechen hält, daß die Bausparprämien in Zukunft gesondert finanziert werden sollen, bleibt uns aus den Wohnungsbaumitteln für das nächste Jahr eine beträchtliche Anzahl von Millionen zur Verfügung. Dann könnten wir mit den von uns gewünschten Zinszuschüssen und mit den dann zur Verfügung stehenden Mitteln auf Grund
    des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sehr schöne Mischfinanzierungen durchführen, die einen vollen Erfolg gerade für den Personenkreis möglich machen würden, der bisher zu kurz gekommen ist.
    Sie werden mich fragen: Ihr Gesetzentwurf hat eine Laufzeit von sieben Jahren; was soll nach diesen sieben Jahren geschehen? Nun, wir hoffen, bis dahin ist — ganz egal wie — der endgültige Gesetzentwurf über Miet- und Lastenbeihilfen verabschiedet.
    Dafür gilt das, was ich vorhin angedeutet habe. Sie haben ja durch eine Presseverlautbarung gehört, daß die SPD bereits initiativ ist, etwas vorzuschlagen. Ich nehme an, daß der Pressedienst, in dem das steht, im Ministerium bestimmt gelesen wurde. Ich habe die Hoffnung, daß dann das geschieht, was wir heute bereits zweimal erlebt haben. Die Bauland-Interpellation der SPD hat das Wollen des Ministeriums — wie der Herr Minister es ausgedrückt hat; er sagte, daß es sein Wollen war — derart beschleunigt, daß es sichtbar geworden ist, nämlich bereits acht Tage vor der Debatte im Bundestag., Ferner haben wir erreicht, daß unser Gesetzentwurf Ihnen einen eigenen Gesetzentwurf, wenn auch bloß mit 30 Millionen, für junge Familien, entlockt hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir hoffen, daß unsere Initiative die in Ihrem stillen Kämmerlein schlummernden Vorschläge für die endgültige Regelung der Miet- und Lastenbeihilfen auch bald an das Tageslicht bringen wird.

    (Beifall bei der SPD.)