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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jungherz, Schütz (München) und Huth 8129 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1960 (Drucksache 2467) 8129 B Erweiterung der Tagesordnung . 8129 B, 8164 B Begrüßung von Abgeordneten des österreichischen Nationalrates 8134 C Fragestunde (Drucksache 2497) Frage der Abg. Frau Dr. Rehling: Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz von Kulturgütern im Krieg Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 8130 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Garnisonen des Bundesgrenzschutzes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 8130 C, D Kreitmeyer (FDP) 8130 D Frage des Abg. Wittrock: Todesurteile der Kriegs- und Sondergerichte des Dritten Reichs Schäffer, Bundesminister . . . . 8131 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . . 8131 C Frage des Abg. Dröscher: Lohneinbußen der Arbeitnehmer in den Munitionsdepots der US-Armee Dr. Hettlage, Staatssekretär 8131 D, 8132 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8132 B Frage des Abg. Faller: Neubau des Zollabfertigungsgebäudes Weil-Otterbach Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8132 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Ausgaben für die Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten und RAD-Führer Dr. Hettlage, Staatssekretär 8132 D, 8133 A Kreitmeyer (FDP) 8133 A, B Frage des Abg. Dr. Miessner: Unterschiedliche steuerliche Behandlung der Versorgungsbezüge der Beamten und der Sozialrenten Dr. Hettlage, Staatssekretär 8133 C, 8134 A Dr. Miessner (FDP) 8133 D Frage des Abg. Dewald: Mindestrenten für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Dr. Hettlage, Staatssekretär 8134 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . 8134B, C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . 8134 C, 8135 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Einreise von Frauen und Kindern ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . . . . 8135 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 C Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Belastung öffentlicher Kassen durch ausländische Arbeitskräfte Blank, Bundesminister 8135 D, 8136 A, B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8136 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8136 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auflösung der Familienausgleichskassen Blank, Bundesminister 8136 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Altersvorsorge für die in der Angestelltenversicherung freiwillig Versicherten Blank, Bundesminister 8136 D, 8137 A, B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 8136 D, 8137 B Frage des Abg. Felder: Hygienische Bestimmungen für Transportfahrzeuge bei Überführung verstorbener Soldaten Hopf, Staatssekretär 8137 C, D Felder (SPD) 8137 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Bahnunterführung an der Saarstraße zwischen Wiesbaden und WiesbadenSchierstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 A Frage des Abg. Dr. Gossel: Bahnhof Mellinghausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8138 B, C Dr. Gossel (CDU/CSU) 8138 C Frage des Abg. Ritzel: Benutzung des Treibstoffs J P 4 von ausländischen Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 D, 8139 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 8139 A, B Frage des Abg. Spitzmüller: Mittel des Vierjahresplans für die Bundesstraßen im Regierungsbezirk Südbaden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8139 B, C Dürr (FDP) 8139 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Feuerbeständige Schutzraumtüren der Firma Mannesmann Dr. Ernst, Staatssekretär . 8139 D, 8140 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8140 A, B Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2492) 8140 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 2476) Dr. Arndt (SPD) 8140 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2360) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2468) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2469) — Zweite und dritte Beratung — 8141 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2458) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 mit der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache 2358) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2477) — Zweite und dritte Beratung — 8142 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2461) — Zweite und dritte Beratung — 8142 C Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2490) -- Zweite und dritte Beratung — 8142 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2447) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8143 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (FDP) (Drucksache 1798) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 2489, 2488) — Zweite und dritte Beratung — Odenthal (SPD) . . . . . . . . 8143 C Keller (FDP) 8146 A, 8149 A Scharnowski (SPD) . . . . . . 8146 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 8147 B Behrendt (SPD) . . . 8149 C, 8159 D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 8150 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8151 B Dr. Starke (FDP) . 8153 D, 8157 C, 8159 C Dr. Schellenberg (SPD) 8155 C, 8158 D Franzen (CDU/CSU) . . 8156 C, 8158 D Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . . 8159 D Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2487) — Zweite und dritte Beratung — 8160 B Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksache 1589); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2433) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 8160 D Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Drucksache 2248); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2475) — Zweite und dritte Beratung — 8162 B Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2481) — Zweite und dritte Beratung — 8162 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253); Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2482) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8162 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer - aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (Entwicklungshilfegesetz) (Drucksache 2288) 8163 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksachen 2229, 2379); Berichte des Haushaltsausschusses und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 2498, 2484, zu 2484) — Zweite und dritte Beratung - 8163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203); Schriftlicher Bericht ,des Finanzausschusses (Drucksache 2493) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8163 C Entwurf eines Gesetzes für die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2533) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . . 8163 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen (SPD) (Drucksache 2443) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und des Mieterschutzgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2542) — Erste Beratung —; dem IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2543) — Erste Beratung — und dem Antrag betr. Gewährung von Darlehen zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Familien (CDU/CSU) (Drucksache 2545) Jacobi (SPD) 8164 B Lücke, Bundesminister 8169 D, 8191 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 8174 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8175 D Mick (CDU/CSU) . . . 8177 C, 8186 D Dr. Will (FDP) 8177 D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 8180 B Schröter (Berlin) (SPD) 8189 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8191 C Reitz (SPD) 8195 A Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (SPD) (Drucksache 2437) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (SPD) (Drucksache 2438) — Erste Beratung —Regling (SPD) . . . . . . . . 8196 B Peters (SPD) . . . . . . . . . 8198 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 8199 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8202 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8204 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1960 mit der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2480) — Erste Beratung — . . . . . 8205 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1957 über die bodenständige Verteidigung und Polizei nach Artikel 5 des Protokolls Nr. II des revidierten Brüsseler Vertrages (Drucksache 2470) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. November 1959 mit Pakistan zur Förderung und zum Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 2495) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2496) — Erste Beratung — . . . 8205 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2442, Umdruck 595) . . 8205 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksache 2441) . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Deutschmeister-Kaserne (jetzt Caritaskrankenhaus) in Bad Mergentheim (Drucksachen 2321, 2499) . . . . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2363, 2530) . . . . . . 8206 A Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Senkung der Binnen-Zollsätze für Waren der Agrarwirtschaft) (Drucksache 2534) 8206 B Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Tabakerzeugnisse aus EWG-Ländern) (Drucksache 2535) . . 8206 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Karl-Heinz Sommer und Theodor Harnach (Drucksache 2531) . . 8206 C Muckermann (CDU/CSU) . . . . 8206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8207 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Reinhard, Worms, Dr. Martin u. Gen. betr. Schiffbarmachung der Lahn (Drucksachen 1374, 2483) Reitz (SPD 8207 C Gontrum (CDU/CSU) 8208 B Jahn (Marburg) (SPD) 8208 C Nächste Sitzung 8209 C Anlagen 821.1 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8129 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 24. 2. Bazille 15. 3. Dr. Bechert 22. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 2. Fürst von Bismarck 24. 2. Dr. Bucerius 22. 2. Caspers 1. 4. Deringer 24. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 2. Dowidat 24. 2. Ehren 28. 2. Eilers (Oldenburg) 23. 2. Eisenmann 24. 2. Erler 24. 2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Götz 24. 2. Dr. Gradl 24. 2. Dr. Greve 22. 2. Freiherr zu Guttenberg 24. 2. Höfler 24. 2. Dr. Hoven 22. 2. Jaksch 22. 2. Dr. Jordan 25. 2. Killat (Unterbach) 22. 2. Koch 22. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 18. 3. Leber 24. 2. Lohmar 22. 2. Lücker (München) 23. 2. Mensing 24. 2. Dr. Menzel 28. 2. Freiherr von Mühlen 24. 2. Neubauer 10. 3. Pöhler 22. 2. Probst (Freiburg) 24. 2. Ramms 22. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 3. 3. Scheel 24. 2. Schlee 22. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Schmidt (Hamburg) 24. 2. Schneider (Hamburg) 22. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 24. 2. Schüttler 24. 2. Dr. Schwörer 22. 2. Dr. Seffrin 1. 3. Spitzmüller 22. 2. Frau Dr. Steinbiß 4. 3. Stenger 28. 2. Stingl 22. 2. Storch 25. 2. Vehar 25. 2. Weber (Georgenau) 22. 2. Weimer 22. 2. Welke 25. 2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Wolff 22. 2. Dr. Zimmer 27. 2. b) Urlaubsanträge Bettgenhäuser 4. 3. Dr. Birrenbach 6. 3. Dr. Deist 2. 3. Demmelmeier 18. 3. Eberhard 7. 3. Funk 18. 3. Hörauf 10. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Martin 6. 3. Dr. Mende 4. 3. Ruhnke 25. 3. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 10. 2. 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 228. Sitzung am 10. Februar 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Januar 1961 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Dr. Meyers Bonn, den 10. 2. 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Januar 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 10. Februar 1961 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) Die Bundesregierung wird gebeten, die für eine zeitgerechte Durchführung des Gesetzes betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichs- 8212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 gesetzes und der weiter zu erwartenden Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bei den Heimatauskunftstellen und den Vororten für die gewerblichen Betriebsvermögen erforderlich werdenden personellen und organisatorischen Maßnahmen in einer rasch wirksamen Weise zu ermöglichen. Begründung: Das Gesetz betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes wie auch die zu erwartende weitere Novelle zum Lastenausgleichsgesetz verlangen eine Beschleunigung der Schadensfeststellung, welche die für den Lastenausgleich zuständigen Behörden in eine arbeitsmäßig angespannte Lage bringen wird. Bei der Durchführung sind sie in weitem Umfang von der Vorarbeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte für die gewerblichen Betriebsvermögen abhängig. Wenn eine den Anforderungen entsprechende zeitgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben erreicht werden soll, muß die Tätigkeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte beschleunigt und intensiviert werden. Dazu werden personelle und organisatorische Maßnahmen erforderlich, für welche die Bundesregierung die in ihrer Kompetenz liegenden Voraussetzungen, insbesondere durch Genehmigung der erforderlichen Personalstellen, schaffen sollte. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Ruland über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233). Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 134. Plenarsitzung des Bundestages vom 7. Dezember 1960 an den Wirtschaftsausschuß und Haushaltsausschuß überwiesen. Der Wirtschaftsausschuß behandelte den Entwurf in seinen Sitzungen vom 19. und 27. Januar 1961. Der Haushaltsausschuß stimmte dem Gesetzentwurf in der vom Wirtschaftsausschuß vorgeschlagenen Fassung in seiner Sitzung vom 15. Februar 1961 zu. 1. Das Gesetz ermöglicht für Guthaben, die heute noch als Reichsmarkguthaben bei Kreditinstituten im Saarland und beim Postscheckamt in Saarbrücken geführt werden, weil sie während der bis zum 5. Juli 1959 bestehenden Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich nicht auf Franken umgewertet worden sind, die Umwandlung in Deutsche Mark, und zwar im Verhältnis von 6,5 Deutsche Mark für 100 Reichsmark; sofern die Guthaben Altsparanlagen im Sinne des Altsparergesetzes sind, gewährt es außerdem Alstparerentschädigung in Höhe von 13,5 v. H. 2. Der Wirtschaftsausschuß hat den Regierungsentwurf im wesentlichen gebilligt. In verfahrensrechtlicher Beziehung hat er erwogen, ob das wirtschaftliche Ziel des Gesetzes, den Inhabern von Reichsmarkguthaben die Verfügungsmöglichkeit über den Gegenwert ihrer Guthaben in Deutscher Mark zu verschaffen, nicht rascher und umfassender erreicht würde, wenn an Stelle einer Umwandlung auf Antrag des Berechtigten die kontoführenden Institute verpflichtet würden, die umwandlungsfähigen Guthaben ohne Antrag auf Deutsche Mark umzubuchen, und wenn in den Fällen, in denen die Institute von der derzeitigen Anschrift des Berechtigten keine Kenntnis haben, sie die Anschrift nach Möglichkeit zu ermitteln und den Berechtigten von dem Bestehen eines D-Mark-Guthabens zu unterrichten hätten. Nach eingehender Prüfung der umwandlungsrechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Auswirkungen einer Umwandlung ohne Antrag gelangte der Ausschuß zu der Überzeugung, daß die Regierungsvorlage seinem Anliegen hinreichend Rechnung trägt, wenn von der in § 5 Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Befristung der Anmeldung bis zum 31. Dezember 1961 abgesehen wird und wenn die Institute angehalten werden, den Berechtigten — gegebenenfalls nach Ermittlung seiner Anschrift — über sein Antragsrecht zu unterrichten, sofern dieser bis zum 31. Dezember 1961 Antrag auf Umwandlung nicht gestellt hat. Der Ausschuß beschloß eine entsprechende Änderung des § 5 Abs. 1. Damit die Ansprüche der Institute auf Vergütung im Falle der Umwandlung eines Guthabens (§ 11 Abs. 1) und der Gewährung der Altsparerentschädigung (§ 12 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 des Altsparergesetzes in der Fassung vom 1. April 1959) unter denselben Voraussetzungen entfallen, wurde in § 11 ,Abs. 1 Satz 2 der Betrag von 100 Reichsmark auf 50 Reichsmark herabgesetzt. Entsprechend der Anregung des Bundesrates hat der Ausschuß in den Entwurf einen § 11 a eingefügt, nach dem auch die auf das Saarland übergegangenen Verbindlichkeiten aus Reichsmarkguthaben bei der ehemaligen Saarländischen Rediskontbank nach Maßgabe dieses Gesetzes umwandlungsfähig sind. Auf die Begründung des Bundesrates zu seinem Änderungsvorschlag wird verwiesen. Infolge der Einfügung des § 11 a bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8. 2. 1961, Drucksache 2457, Frage IV/1): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 13. September 1935 betreffend steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern noch geltendes Recht ist? Bei der Anfrage dürfte es sich um den Erlaß des früheren Reichsministers der Finanzen vom 13. Dezember 1935 — S 4107 — 58 III — über die Umsatzsteuerpflicht der sogenannten Verteiler bei Sammelbestellungen handeln. Die in dem Erlaß vertretene Auffassung entspricht dem geltenden Recht. Eine Aufhebung des Erlasses ist deshalb nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8213 Anlage 5 Umdruck 763 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, in Verfolg ihrer Eigentumspolitik durch Veräußerung bundeseigener unbebauter Grundstücke zum Bau von Wohnungen, insbesondere von Familienheimen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues breiten Kreisen der Bevölkerung Eigentum an Grund und Boden zu verschaffen. Der Deutsche Bundestag hält es für unerläßlich, daß diese Gesichtspunkte bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke beachtet werden, um tragbare Belastungen der zukünftigen Eigentümer von Familienheimen sowie tragbare Mieten zu erreichen. Er wird daher durch Aufnahme entsprechender Vorschriften in das Haushaltsgesetz 1961 dafür Sorge tragen, daß diesem Anliegen bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke vom Bund unverzüglich Rechnung getragen wird. 2. Um dieses Ziel auch in Zukunft zu erreichen, wird die Bundesregierung ersucht, unverzüglich dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem folgende Regelung getroffen wird: Zur Förderung des Wohnungsbaues, vorzugsweise zur Begründung von Einzeleigentum, namentlich in der Form von Familienheimen, soll der Bund die ihm gehörenden Grundstücke, die als Bauland geeignet sind, für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen und Grundstücke, die als Bauland ungeeignet sind, zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitstellen. Dabei ist ein Preis zugrunde zu legen, der tragbare Lasten und Mieten für die breiten Schichten der Bevölkerung ermöglicht. Eine gleiche Regelung ist für die Grundstücke anzustreben, die zum Sondervermögen des Bundes gehören oder im Eigentum einer juristischen Person stehen, an der der Bund allein oder überwiegend beteiligt ist. 3. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, bei der Verteilung der öffentlichen Mittel darauf hinzuwirken, daß in ausreichendem Maße den Erfordernissen der Entlastung der Ballungsgebiete und der Auflockerung der Städte Rechnung getragen wird, um auch hierdurch die Möglichkeiten der Baulandbeschaffung zu günstigeren Preisen zu erleichtern. 4. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einzuwirken, daß ihrerseits alle Maßnahmen ergriffen werden, die der Baulandbeschaffung dienen. Dazu gehört namentlich, daß vorausschauend in dem notwendigen Umfange Baugebiete durch förmliche Bebauungspläne ausgewiesen werden, insbesondere wo bereits Flächennutzungspläne oder ähnliche Pläne bestehen. 5. Der Bundestag erwartet im übrigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbände, in gleicher Weise aber auch von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einschließlich der Heimstättengesellschaften, daß sie ebenfalls die ihnen rechtlich oder wirtschaftlich gehörenden Grundstücke, die für eine Bebauung mit Wohnungen geeignet sind, zu den gleichen günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen, wie es für den Bund gesetzlich angeordnet werden wird. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 764 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung des Entwurfs wiederhergestellt. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 765 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion- der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: 1. In § 164 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für die Zeit vom 1. April 1961 bis zum 31. März 1962 wird der Beitragssatz auf eins vom Hundert gesenkt." ', b) wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 766 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis spätestens 1. Mai 1961 den Gemeinden die im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke, 8214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 die für eine Bebauung mit Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues oder als Tauschland geeignet sind, mitzuteilen. und anzubieten; 2. den Verkauf derartiger Grundstücke an bauwillige Bauherren zu beschleunigen und dabei Preise zugrunde zu legen, die für den sozialen Wohnungsbau tragbar sind und die das überhöhte Preisgefüge des Baulandmarktes nachhaltig drükken; 3. ferner sicherzustellen, daß bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke nur die eigenen Aufwendungen berücksichtigt werden dürfen und Spekulationsgewinne ausgeschlossen bleiben. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 767 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Juni 1961 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den in ähnlicher Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 768 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksachen 1589, 2433) . Der Bundestag wolle beschließen: In Teil A Abschnitt I Nr. 2 der dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügten Kriegswaffenliste werden die Worte angefügt: ,,, sofern nicht die Genehmigung nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 erteilt ist." Bonn, den 22. Februar 1961 Dr. Dahlgrün Memmel Höcherl Dr. Kempfler Dr. Wahl Funk Ruland Dr. Winter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selten hat eine Interpellation bereits vor ihrer Beratung im Bundestag so viel Aufmerksamkeit gefunden — ich meine nicht in diesem im Augenblick noch schwach besetzten Hause, sondern in der Öffentlichkeit — wie die Große Anfrage der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zur Steigerung der Baulandpreise auf Drucksache 2436, die heute ansteht und die ich namens der Interpellanten zu begründen habe.
    Presse und Rundfunk haben sich in den letzten Wochen bis zur Stunde mit der Frage beschäftigt, um was es bei der Großen Anfrage geht, ob sie, wie die Sozialdemokraten meinen, eine Frage anspricht, die dringend der Erörterung und Lösung bedarf, oder ob hier den Interpellanten lediglich etwas im Blick
    auf Kommunalwahlen und Bundestagswahlen eingefallen sei.
    In ,den vielen öffentlichen Stellungnahmen, die wir in diesem Zusammenhang zur Kenntnis nehmen konnten, findet sich je nach dem Standort der Betrachter eine recht unterschiedliche Behandlung der Baulandpreissituation. Man liest Überschriften wie „Die SPD rennt offene Türen ein", „Torpedo auf Bundesbaugesetz", „Falscher Baulandalarm", aber auch „Wohnwucher ist Krebsgeschwür", „Sollen Millionen Bausparer bitter enttäuscht werden?" oder gar „Der Kölner Erzbischof geißelt Bodenspekulanten".
    Schon derartige Überschriften beweisen, daß die SPD offenbar mit ihrer Großen Anfrage ins Schwarze getroffen, daß sie die Geister in Bewegung gebracht hat. Würde ein bloßes Wahlmanöver hierzu ausgereicht haben? Hätte es zu einer solch breiten Diskussion führen können? Beweist nicht zuletzt die bereits bisher spürbar gewordene Reaktion der Bundesregierung auf die Aktion der sozialdemokratischen Opposition, daß mit dem Ansprechen der Baulandpreise ein brennendes Politikum, ein wirklich besorgniserregender Sachverhalt zur Diskussion gestellt wird? In ,der Tat, wenn man von denen absieht, die aus Sachunkunde oder aus Verantwortungslosigkeit die Situation auf dem Baulandmarkt verharmlosen möchten oder selbst bei einem so ernsten Fragenkomplex Gefallen daran finden, Kritikern in erster Linie einseitige politische Motive zu unterschieben — wenn man von solchen Methoden der Vernebelung der Wahrheit absieht, so ergibt sich im Grunde genommen mindestens in der Erkenntnis des Übels eine weitgehend einheitliche Auffassung. Sie läßt folgendes feststellen:
    Die Baulandpreise, die seit zehn Jahren teils legal, teils illegal in ganz erheblichem Maße gestiegen sind, steigen seit der Aufhebung des Preisstopps leider weiter. Der einzige Unterschied scheint darin zu bestehen, daß die anhaltende Baulandpreissteigerung jetzt in vollem Umfange legalisiert ist. Ohne das umfangreiche Zahlenmaterial, welches sich auf Grund örtlicher Beobachtungen darbietet, im einzelnen anzuführen — ich bin aber in der Lage und bereit, es Ihnen für den Fall der Anzweiflung meiner Feststellungen zu unterbreiten —: es ergibt sich, daß die Bodenpreissteigerungen für den vergleichbaren Bauboden von der Einführung des Preisstopps bis zu dessen Aufhebung mindestens das Dreifache, oft das Zehnfache und manchmal ein weit darüber hinausgehendes Mehrfaches betragen. Der Mittelwert der Bodenpreissteigerungen dürfte nicht unter dem Siebenfachen Liegen.
    In konkreten Zahlen bedeutet das: In den für den Wohnungsneubau größeren Umfangs in erster Linie in Betracht kommenden stadtnahen Gebieten ist baureifes Gelände im allgemeinen nicht mehr unter einem Quadratmeterpreis von 40 DM zu kaufen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    In besseren Wohnlagen ist der doppelte bis dreifache Betrag aufzubringen. Das aber heißt, meine
    Damen und Herren: Der Eigenheimbauer muß heute



    Jacobi
    bei freihändigem Geländeerwerb aus privater Hand damit rechnen, zwischen 25 000 und 50 000 DM allein für das Grundstück aufwenden zu müssen. Das ist eine zusätzliche Belastung, die über die Möglichkeiten eines Eigenheimbewerbers, der nicht gerade Industrieller oder erfolgreicher Kaufmann ist, erheblich hinausgeht. Schon diese unbestreitbare Feststellung — sie kann, wie gesagt, mit Zahlen aus unzähligen Orten belegt werden — zeigt, daß der Bau von Eigenheimen und von Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaus infolge der Baulandpreissteigerungen erheblich behindert ist. Man kann, ohne zu dramatisieren, in nicht wenigen Gebieten von einer echten Katastrophe sprechen.
    Diese Katastrophe ist jedoch nicht als eine natürliche oder notwendige Begleiterscheinung unserer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Wettbewerbswirtschaft zu begreifen; sie stellt, soweit es die handelnden Grundeigentümer und ihre Gehilfen anlangt, die schamlose Ausnützung einer Notsituation dar, in der der Fluch der Vertreibung von über elf Millionen Menschen aus dem Osten sich in den goldgemünzten Segen der Raumenge des verbliebenen Teiles unseres Vaterlandes verwandelt hat. An jener Katastrophe der Baulandspekulation sind aber nicht nur die Handelnden beteiligt. Sie anzuprangern, gibt es jederzeit und überall Gelegenheit. Von ihr ist gerade in den letzten Wochen oft Gebrauch gemacht worden. Der Herr Bundeswohnungsbauminister selbst hat von verbrecherischen Manipulationen gesprochen. Von Beamten aus seinem Hause war zu hören, daß die über die spekulative Entwicklung der Bodenpreise getroffenen Feststellungen teilweise zum Himmel schrien. Und es ist nicht von ungefähr, daß der Kölner Erzbischof, Kardinal Frings, vor wenigen Tagen in seinem Hirtenbrief zur Fastenzeit an die Bodenbesitzer die dringende Mahnung gerichtet hat, „sich jeder Art des Wuchers mit Grund und Boden zu enthalten".
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies sei nur am Rande vermerkt. Hier und heute geht es in erster Linie um die Frage nach der staatlichen Mitverantwortung für die eingetretene Situation. Diese Mitverantwortung, insbesondere die der Bundesgesetzgebung und der Bundesregierung, kann schlechterdings nicht geleugnet werden. Das muß, soweit es das Prinzip anlangt, auch von der Mehrheit dieses Hauses zugegeben werden. Einstimmig gefaßte Entschließungen haben wiederholt der Notwendigkeit Ausdruck gegeben, der Bodenspekulation wirksam entgegenzutreten. So hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit und der Opposition bereits bei Gelegenheit der Verabschiedung des Baulandbeschaffungsgesetzes am 11. Juni 1953 seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, daß es notwendig sei — ich zitiere wörtlich —, „u. a. die Preisstoppvorschriften abzulösen und eine Regelung zu treffen, durch die Spekulationsgewinne am Grund und Boden ausgeschlossen werden".
    Durch ihre Beteiligung an Gesetzesinitiativen, die diesem Ziele zu dienen geeignet gewesen wären, haben führende Abgeordnete der Regierungspartei, darunter der derzeit amtierende Bundesminister für
    Wohnungsbau, das Gefühl, in der Verantwortung zu stehen, in der Vergangenheit deutlich unterstrichen. Aber jene Initiativen sind in ihren entscheidenden Teilen nicht realisiert worden. Ich denke dabei an die Bestimmungen im Initiativgesetzentwurf zu einem Bundesbaugesetz über die Planungswertabschöpfung. Ich nenne den Entwurf eines Gesetzes über die Bodenbewertung. Ich erinnere schließlich an die immer wieder infolge der Passivität der Mehrheit des 2. und dieses 3. Bundestages gescheiterten Bemühungen, raumordnerische Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Von den seit nunmehr zehn Jahren als notwendig erkannten Regelungen gegen die Bodenspekulation ist nichts übriggeblieben als die im Bundesbaugesetz getroffenen Maßnahmen. Von ihnen wird als einem verheißungsvollen Bündel, das sich demnächst auswirken werde, besonders wieder in den letzten Wochen gesprochen. Wie sieht es jedoch mit der bodenpolitischen Wirksamkeit der Instrumente des Bundesbaugesetzes in Wirklichkeit aus? Die Opposition hat während der Beratungen des Bundesbaugesetzes und bei seiner Verabschiedung kein Hehl aus ihrer Überzeugung gemacht, daß die bodenpolitischen Instrumente des Bundesbaugesetzes nicht halten können, was die Bundesregierung sich und der Öffentlichkeit davon versprach. Ich darf noch einmal kurz präzisieren, weshalb wir die im Bundesbaugesetz getroffene Regelungen für untauglich halten, der Bodenspekulation entgegenzuwirken. Ich kann Ihnen dies leider deshalb nicht ersparen, weil sich bei den Stellungnahmen zu unserer Großen Anfrage immer wieder die Feststellung findet, die Opposition möge doch erst einmal die Auswirkungen des Bundesbaugesetzes abwarten; die Große Anfrage komme ein halbes Jahr zu früh.
    Der Bodenpreis als solcher ist im Bundesbaugesetz unmittelbar nur in zwei Bestimmungen angesprochen, nämlich in derjenigen über die Aufhebung des Preisstopps und in dem Abschnitt über die Ermittlung von Grundstückswerten. Die Aufhebung des Preisstopps braucht hier nicht weiter erörtert zu werden, da sie kaum als tauglich angesehen werden kann, den Auftrieb des Bodenpreises zu begrenzen.
    Und die Grundstücksschätzung? — Die in den §§ 136 bis 144 geregelte Ermittlung von Grundstückswerten kann nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers die Bodenpreise nicht unmittelbar beeinflussen. § 142 des Bundesbaugesetzes bestimmt: die Gutachten haben keine bindende Wirkung. Gewiß ist die mit dem Institut der Grundstücksschätzung gesetzlich eröffnete Informationsmöglichkeit und die sogenannte Transparenz des Bodenmarktes eine durchaus zu begrüßende gesetzlich Institution. Es ist aber kaum einzusehen, worauf die Erwartung gegründet wird, die lediglich feststellenden, registrierenden, gutachtlich tätigen Schätzstellen könnten, wenn auch nur mittelbar, einen materiellen Einfluß auf die Bodenpreisentwicklung nehmen. Ausdrücklich stellt § 141 des Bundesbaugesetzes auf den Verkehrswert ab, eben jenen also, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wird. Nach der Aufhebung des Preisstopps ist der gewöhnliche, im Geschäftsverkehr zu erzielende Preis aber haarge-



    Jacobi
    nau der, den wir hier anprangern, nämlich der der freien Bodenspekulation.
    Es mag sein, daß durch die sachverständige Beratung der Schätzstellen dieser oder jener Baulanderwerber davon abgehalten wird, einen Preis zu zahlen, der über dem Verkehrswert liegt. In diesem Sinne, nämlich zum Schutze Unerfahrener, haben sich die auf landesrechtlicher Basis existierenden Schätzstellen in verschiedenen Bundesländern durchaus bewährt. Aber auch dort, wo derartige Schätzstellen bestanden, sind die Bodenpreisbewegungen genauso verlaufen wie in den übrigen Bundesländern. Auf Grund tatsächlicher Erfahrungen scheint uns damit erwiesen, daß die Grundstücksschätzung, so begrüßenswert sie in anderen Zusammenhängen ist, kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der allgemeinen Baulandpreisentwicklung darstellt.
    Aber ich höre: „Die Baulandsteuer!" Nun, als spezifische Mittel des Bundesbaugesetzes zur Beeinflussung des Baulandmarktes kommen in der Tat nur die Baulandsteuer und die Vorverlegung der Fälligkeit des Erschließungsbeitrages in Betracht. Beiden Maßnahmen hat die Opposition ihre Zustimmung gegeben, weil sie sachlich gerechtfertigt sind und weil angesichts der Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause nichts Besseres zu erreichen war. Wir haben jedoch von Anfang an eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß auch diese beiden Instrumente zur maßgeblichen Beeinflussung des Baulandmarktes nicht taugen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wird die Baulandsteuer unter Zugrundelegung der im Bundesbaugesetz bestimmten Meßbeträge nach den Hebesätzen der übrigen Grundsteuerarten erhoben, so ergeben sich nach Berechnungen, die uns seinerzeit vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegt worden sind, Jahresbelastungen, die 2 v. H. des Verkehrswertes nicht überschreiten. Das hat seine leicht erklärbare Ursache darin, daß auch der Baulandsteuer die an dem Preisniveau von 1935 orientierten alten Einheitswerte zugrunde liegen. Es kann aber keinem Zweifel unterliegen, daß eine Belastung, die in aller Regel nicht einmal 2 v. H. des Verkehrswerts erreicht, den ökonomisch denkenden Eigentümer nicht zur Grundstücksveräußerung veranlassen kann. Diese Steuerbelastung stellt nur einen geringfügigen Bruchteil der laufenden Bodenpreissteigerungen dar.
    Ich darf in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen, daß die Bodenpreise im groben Mittel in keinem der letzten zehn Jahre um weniger als 50 v. H. des Ausgangswertes gestiegen sind. Selbst wenn sich, wozu unseres Erachtens kaum eine Hoffnung besteht, die Bodenpreissteigerungskurve wesentlich abflachen sollte, wird sie — und darf sie auch legitimerweise — der schleichenden Geldentwertung folgen. Aber selbst diese hat in den vergangenen Jahren pro anno jedenfalls mehr als 2 v. H. betragen. Daraus folgt, daß der Grundstückseigentümer einen größeren Kapitalgewinn dadurch erzielt, daß er das Grundstück solange wie möglich behält.
    Allenfalls wäre es theoretisch denkbar, die gemeindlichen Hebesätze der Grundsteuer so weit zu steigern, daß der Gegenwert der schleichenden Geldentwertung wesentlich überschritten würde. Das aber erfordert nach grober Schätzung Hebesätze von mindestens ca. 600 %. Es ist nur schwer vorstellbar, daß die Gemeinden das Odium auf sich nehmen, derart exorbitante Hebesätze zu bestimmen, die von denen der übrigen Grundsteuerarten so entscheidend abweichen. Man sollte die politische Belastung nicht unterschätzen, der sich die einzelne Gemeinde ihren Bürgern gegenüber auf diese Weise aussetzt. Dem Einwand, daß es den Gemeinden offenbar an dem notwendigen politischen Mut fehle, zu derartig radikalen Mitteln zu greifen, muß ich entgegenhalten, daß die Mehrheit dieses Hauses zu einer solchen Feststellung nicht legitimiert wäre. Den Mut zu einschneidenden Maßnahmen hätte dieses Haus haben müssen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Den Gemeinden den Schwarzen Peter zuzuspielen, ist nicht nur unsachlich; es ist auch unfair, und es erinnert ein wenig an die beliebte Methode des „Haltet den Dieb!"
    Selbst wenn sich einzelne Gemeinden zu so einschneidenden Maßnahmen entschließen sollten, müßte — es ist wichtig, das festzuhalten — der Erfolg begrenzt sein. Das folgt schon aus der außerordentlich einschränkenden Bestimmung des Begriffs der baureifen Grundstücke in der durch das Bundesbaugesetz eingeführten Neufassung von § 12 a des Grundsteuergesetzes. Entgegen der sonst im Bundesbaugesetz beachteten gegenständlichen Beschränkung wird hier in den Begriff der Baureife auch noch die versorgungsmäßige Erschließung hineingezogen.
    Darüber hinaus schränkt § 12 a Abs. 6 den Kreis der in Betracht kommenden Grundstücke weiter dadurch erheblich ein, daß land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, selbst wenn derartiges Gelände baureif im Sinne des Gesetzes ist, so gut wie grundsätzlich freigestellt bleiben. Wenn aber dieses Gelände in einem förmlichen Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, bleibt der landwirtschaftliche Eigentümer von der Baulandsteuer freigestellt, solange dem Inhaber des Betriebes geeignetes Ersatzland nicht nachgewiesen werden kann. Jedermann aber weiß, daß es praktisch überhaupt nicht möglich ist, in vollem oder auch nur in einem ins Gewicht fallenden Umfang landwirtschaftliches Ersatzland für die zu Siedlungszwecken in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Flächen zu stellen.
    Zur Baulandsteuer und ihrer Wirksamkeit hat es im übrigen in Ihren eigenen Reihen von Anfang an vorsichtig geäußerte Zweifel gegeben.

    (Abg. Dr. Brecht: Sehr richtig!)

    Der Herr Bundeswohnungsbauminister selbst hat beispielsweise vor dem Deutschen Maklertag in München bereits im Oktober des vergangenen Jahres noch vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen die im Bundesbaugesetz getroffenen Regelungen als ein „Minimum sozialer Bodenordnung" be-



    Jacobi
    zeichnet. Er fügte hinzu, die Regelungen des Gesetzes könnten jederzeit verbessert werden, falls sie sich als nicht ausreichend erweisen sollten. Eine solche Erklärung — sie steht nicht allein da—läßt doch klar erkennen, daß die Bundesregierung im Grunde genommen der Durchschlagskraft der Baulandsteuer nicht traut. Nach alledem bedarf es unseres Erachtens keiner Prophetie, um vorauszusagen, daß die Baulandsteuer wegen der Fortgeltung des alten Einheitspreisniveaus, wegen der im Verhältnis dazu unerheblichen Steuermeßbeträge, wegen des engen Begriffes der baureifen Grundstücke und wegen der sehr weitgehenden Freistellungen keinen in die Breite gehenden Einfluß auf den Baulandmarkt ausüben wird.
    Wie steht es nun mit der Vorverlegung der Fälligkeit des Erschließungsbeitrages? Diese Maßnahme kann, wenn die Handhaben des Bundesbaugesetzes ausgeschöpft werden, einen möglicherweise schwerwiegenden Impuls auf die Entscheidungen des Grundeigentümers bewirken. Ich sage „möglicherweise". Es handelt sich um Beträge, die für den einzelnen Eigentümer dann eventuell durchaus ins Gewicht fallen können. Auch hier wird allerdings vornehmlich derjenige Grundeigentümer betroffen, der nicht genügend wirtschaftliche Bewegungsfreiheit besitzt, den fällig gewordenen Erschließungsbeitrag zunächst einmal zu investieren. Dies zu tun, würde sich aber gegebenenfalls lohnen, weil eines bei den Beratungen des Bundesbaugesetzes wie manches andere auch nicht genügend erwogen worden ist, nämlich die Tatsache, daß der Grundeigentümer für den Fall der späteren Veräußerung nicht nur den von ihm aufgewandten Erschließungsbeitrag von dem Erwerber erhält. Vielmehr kann er auch damit rechnen, daß ihm später ein Ersatz gegeben wird in dem Umfange und mit dem Bewertungsmaßstab, der zu jenem künftigen Zeitpunkt für vergleichbare Grundstücke anzuwenden ist. Die laufend anzupassenden Erschließungsbeiträge richten sich nämlich nach den jeweiligen Grundstücks- und Baupreisen. Trotz der Vorleistung des Erschließungsbeitrages hat daher der Eigentümer vollen Anteil an der sich darin auswirkenden Boden- und Baupreissteigerung, die, soweit ich das in privaten Berechnungen überprüfen konnte, sogar höher ist als die Zinsaufwendungen für den Bauherrn, der sich die zu investierenden Erschließungsbeiträge vom Kapitalmarkt beschafft hat.
    Im übrigen sind — das ist Ihnen allen wohl noch in Erinnerung — dieselben in letzter Minute bei der Grundsteuer in das Gesetz eingeführten Beschränkungen auch bei dem Erschließungsbeitrag beschlossen worden. Nach § 135 Abs. 4 kann bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken der Beitrag gestundet werden, solange das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes genutzt werden muß. Diese sehr allgemein gefaßte Stundungsvoraussetzung wird wohl bei der Mehrzahl der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke vorliegen.
    Alle diese Erwägungen führen zu dem Ergebnis, daß die vorzeitige Fälligkeit des Erschließungsbeitrages als bodenmarktpolitisches Instrument nur sehr bedingt wirken wird, nämlich nur gegenüber den Grundeigentümern, die nicht in der Lage sind, die Erschließungsbeiträge aus liquiden Mitteln aufzubringen.
    Bleiben die städtebauliche Enteignung und das gemeindliche Vorkaufsrecht! Auch die Vorschriften über die Enteignung und über das gemeindliche Vorkaufsrecht können nicht als Instrumente der Baulandpreisbeeinflussung angesprochen werden. Für das gemeindliche Vorkaufsrecht liegt das eigentlich für jedermann auf der Hand, denn die Gemeinde kann nur in einen abgeschlossenen Vertrag eintreten und muß daher zwangsläufig den vereinbarten Preis gegen sich gelten lassen. Auch im Bereich der Enteignung nimmt das Bundesbaugesetz den Verkehrswert als entscheidenden Maßstab für die Entschädigung hin. Das aber heißt: die Enteignungsentschädigung folgt dem im freien Spiel der Kräfte gebildeten Preis.
    Eine gewisse Bedeutung kann allenfalls der Bestimmung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 zukommen, wonach ein spekulativer Preisauftrieb nach dem angemessenen Angebot des Enteignungsbewerbers nicht mehr zulässig sein soll. Indes werden die praktischen Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Bestimmung nicht gering sein, da es oft genug im Streit sein wird, was die angemessenen Bedingungen sind.
    Lassen Sie mich nach diesen um der Sache willen leider unerläßlichen fachlichen Ausführungen etwas über den Kern der politischen Meinungsverschiedenheiten sagen, um die es im Zusammenhang mit dem Bundesbaugesetz geht. Entgegen unserer soeben begründeten Ansicht hat die Bundesregierung wiederholt erkennen lassen, daß sie noch immer daran glaubt, die Regelungen des Bundesbaugesetzes würden ausreichen, der Steigerung der Baulandpreise, der Zurückhaltung von Bauland und der hemmungslosen Bodenspekulation wirksam zu begegnen. Nur so ist die kürzlich an die Bauwilligen zu unserer Überraschung gerichtete Empfehlung verständlich, noch einige Monate mit dem Grundstückskauf zu warten, und zwar so lange, bis die Maßnahmen des Bundesbaugesetzes wirksam geworden seien. Man konnte das in den verschiedensten Zeitungen lesen. Wir halten solche Vertröstungen, das Erwecken von Erwartungen und Hoffnungen für unverantwortlich.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir sind sogar der Überzeugung, daß auch auf der anderen Seite dieses Hauses kein ernsthaftes Vertrauen in die bodenpolitische Wirksamkeit des Bundesbaugesetzes gesetzt wird. Die im Plenum dieses Hauses stattgefundenen beiden letzten Lesungen des Gesetzes haben deutlich gemacht, daß das Bundesbaugesetz nach der Absicht der Mehrheit bestimmte ökonomische und berufsständische Interessen respektieren sollte und daß bei der politischen Entscheidung eben jene Gesichtspunkte und nicht die des Baulandmarktes den Ausschlag gegeben haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Hinzu kommt — das muß hier noch einmal in aller
    Offenheit ausgesprochen werden —, daß man der



    Jacobi
    Erörterung der grundsätzlichsten Fragen wie derjenigen der Einführung einer Bodenwertsteigerungsabgabe sowie eines Planungswertausgleichs — von der Lubahnschen Grundrentenabgabe einmal ganz abgesehen — ausgewichen ist und daß man Lösungen gesucht hat, die den politischen Konstellationen und Interessengruppierungen innerhalb der Regierungspartei entsprachen und einen schnellen Abschluß der Beratungen des Bundesbaugesetzes ermöglichten. Dieser schnelle Abschluß der Beratungen des Bundesbaugesetzes erschien der Regierung nötig — Sie wissen das alle, meine Damen und Herren —, um vor allem die Mietengesetzgebung noch in einem ausreichenden zeitlichen Abstand vor den Neuwahlen zu absolvieren. Hier haben politische Zweckmäßigkeitserwägungen den Ausschlag gegeben. Es liegt auf der Hand, daß die den Kern der Bodenpolitik betreffenden sachlichen Gesichtspunkte dabei zu kurz kommen mußten.
    In dieser Situation können wir uns nicht damit abfinden, gegen unsere Überzeugung die Öffentlichkeit auf den höchst ungewissen und unsicher erscheinenden künftigen Erfolg untauglicher Maßnahmen vertröstet zu sehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es wäre für uns ohne Zweifel einfacher und bequemer, wenn wir jene 1 bis 11/2 Jahre zuwarteten, bis die Praxis über die Tauglichkeit des Bundesbaugesetzes endgültig entschieden haben dürfte. In der sicheren Überzeugung, daß unbeschadet aller übrigen Vorzüge des Bundesbaugesetzes der in ihm enthaltene bodenmarktpolitische Gestaltungsversuch scheitern wird, bedeutet weiteres Zuwarten jedoch nichts anderes als die Legalisierung immer weiterer Bodenpreissteigerungen. Wir halten es deshalb für unsere Verpflichtung, die bodenpolitische Debatte nicht zur Ruhe kommen zu lassen und wirksame bodenpolitische Maßnahmen zu fordern. Dazu gehört zunächst der Beitrag — darüber war in den letzten Tagen in der Presse plötzlich viel zu lesen —, den der Bund in eigener Verwaltungskompetenz leisten kann, nämlich durch die Bereitstellung von bundeseigenen Grundstücken zu tragbaren Bedingungen innerhalb kürzester Zeiträume. Zur Entfaltung der theoretisch in der Baulandsteuer enthaltenen Möglichkeiten halten wir die alsbaldige gesetzliche Neuregelung der Einheitsbewertung für erforderlich.
    Schließlich glauben wir, daß die im Bundesbaugesetz umgangene Frage der Bodenwertsteigerungsabschöpfung bzw. des Planungswertausgleichs oder eine ähnliche Regelung der gesetzlichen Fundierung bedarf.
    Dem kann nicht mit dem Argument ausgewichen werden, daß es dazu eventuell einer Grundgesetzänderung bedürfe. Selbst wenn dem so ist, daß diese Materie der Landesgesetzgebung untersteht, weiß doch jeder, daß von dort aus eine die gesamte Bundesrepublik umfassende einheitliche Regelung niemals erwartet werden kann. Das liegt an vielfältigen Besonderheiten. Nur eine bundeseinheitliche Regelung kann überhaupt Erfolg versprechen, wenn man einen solchen in dieser Sache will, meine Damen und Herren, wovon wir von Ihnen bisher nicht überzeugt worden sind.
    Wenn man sich auch mit Recht scheut, materielle Grundprinzipien unserer Verfassung anzutasten, so stellen sich doch Kompetenzregelungen, wenn die Länder nicht an ihnen interessiert sind, lediglich als eine formale Korrektur dar. Daß eine solche unmöglich sei, kann nicht im Ernst behauptet werden.
    Sie werden also zu all diesen Fragen Stellung nehmen müssen. Sie werden nachher bei der Abstimmung über unsere Entschließungsanträge mit Ihrer Entscheidung zu zeigen haben, ob Sie wirklich zu den Worten stehen, die wir in den vergangenen Jahren gelegentlich von Ihnen gehört haben.
    Schließlich bedarf eine mit dein Wohnmarktproblem eng zusammenhängende, in der letzten Legislaturperiode ebenfalls völlig unberührt gebliebene Materie der Regelung, von der auch in diesen Tagen wieder, nachdem wir die Große Anfrage bekanntgegeben haben, merkwürdigerweise viel die Rede war, nämlich die Raumordnung. Es liegt auf der Hand, daß eine vorausschauende großräumige Ordnungspolitik die Entwicklung solcher Gebiete bevorzugt fördern kann, in denen zur Zeit noch tragbare Bodenpreise gegeben sind oder erreicht werden können.
    Eine Aktivierung der Raumordnung im Zusammenhang mit der Bodenfrage hat aber nur dann einen vernünftigen Sinn, wenn alsbald nach der Entscheidung über die Standortfrage die Möglichkeit des vorsorglichen treuhänderischen Erwerbs der zur Plandurchführung notwendigen Flächen gegeben ist. Hier ist wiederum das von mir in diesem Hause bereits mehrfach erwähnte Instrument -der öffentlichen Landankaufs- oder Bodenordnungsgesellschaften angesprochen. Die Realisierung derartiger Pläne ist ohne größere gesetzgeberische Arbeit möglich. Die Gründung entsprechender Gesellschaften fällt in die Verwaltungskompetenz der beteiligten Gebietskörperschaften. Der gesetzlichen Regelung bedürften allenfalls gewisse, wohl notwendige Steuerbefreiungen. Der entscheidende Faktor dürfte hier in der Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel liegen. Scheut man andere, in den Marktmechanismus tiefer eingreifende Maßnahmen, so wäre es eine der nützlichsten öffentlichen Investitionen, große zur Aufschließung und Besiedlung benötigte Flächen vorsorglich zu erwerben. Entsprechende Pläne sind dem Vernehmen nach von der Bundesregierung erwogen worden, offensichtlich aber über dies-es Stadium nie hinausgelangt.
    Möglicherweise wirken sich auch hier gewisse Abhängigkeiten aus, denen die Regierung und die Mehrheit dieses Hauses immer wieder dann Rechnung tragen, wenn -es darum geht, mutig Neuland zu betreten. Sie wissen genau, was ich damit meine, aber Sie gestehen es wahrscheinlich nicht ein. Ihre Baulandpolitik war bisher interessentengebunden. Sie war eine Politik der Rücksichtnahme auf den großen Grundbesitz. Sie war eine Politik der großen Worte und der kleinen Taten,

    (Beifall bei der SPD)

    eine Politik, die für die kleinen, wirtschaftsschwachen Eigenheimer viele Worte einsetzte, zugleich aber hohe Spekulationsgewinne ermöglichte.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)




    Jacobi
    Man darf wirklich davon sprechen, daß die Entwicklung, die sich daraufhin vollzogen hat, zum Himmel schreit. Mehr als 3 Millionen Bausparer stehen in vielen Orten ratlos da. Von ihnen haben mehr als 100 000 zwar den Zuteilungsbescheid in Händen, doch keinen Bauplatz.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem wird auch mit einer demnächstigen Bereitstellung von bundeseigenem Gelände allein nicht beigekommen werden. Es genügt nicht, irgendwo Gelände zur Verfügung zu stellen, es gilt vor allem auch, den Preis für den Bauboden nachhaltig tragbar zu machen. Wir sind sehr begierig, zu sehen, was bei den von Ihnen angekündigten Beratungen über Regelungen, die Sie nun mit einem Mal präsentieren, effektiv herauskommen wird. Zu solchen Maßnahmen gehört aber auch, daß sie in absehbarer Zeit vollzogen werden.
    Dem Bausparer — und Sie sprechen in diesem Zusammenhang ja auch immer wieder von der Notwendigkeit der Entballung der Ballungsräume — ist in der Tat nicht dadurch geholfen, daß er irgendwo in die Randgebiete ausweichen kann.

    (Abg. Mick: Auf die Hohe Straße, Herr Jacobi!)

    — Ach, Herr Mick, Sie haben sich schon einmal in einem Gespräch mit mir nicht durchsetzen können. Wenn Sie mir jetzt den Einwand machen, ich hätte angedeutet, Bausparer gehörten auf die Hohe Straße in Köln, dann muß ich sagen, daß das doch wirklich kein ernsthafter Hinweis ist. Ich spreche doch nicht gegen die Entballung der Ballungsräume, sondern ich weise lediglich darauf hin, daß bei der Ansiedlung von Bausparern auch der Arbeitsplatz, die Entfernung zu ihm und vieles andere mit berücksichtigt werden müssen.
    Im übrigen, wenn der Baulandsparer irgendwo weit draußen vor der Stadt ein Grundstück bekommt, für das er vor Jahren etwa 3000 DM hätte aufbringen müssen und können, dann verlangt man von ihm heute, auch ganz weit draußen, das Dreibis Vierfache des Preises. Kommt trotz dieser Schwierigkeiten ein Bau zustande, so muß der Eigenheimer für die Fahrt zum Arbeitsplatz auch noch zusätzliche Belastungen auf sich nehmen. Das alles ist zu beachten, dem allem ist Rechnung zu tragen.
    Aber, meine Damen und Herren, es kommt nicht nur auf die Erkenntnis dieses Sachverhalts an, es kommt darauf an, daß Sie sich willens und fähig zeigen, durchgreifende Maßnahmen zu treffen. Und hier haben wir einige Sorgen.
    Kürzlich war in einer angesehenen Wirtschaftszeitschrift zu lesen, die CDU/CSU kranke an einem unbewältigten Interessenpluralismus. Als Symptome dieser Malaise wurden die Krankenversicherungsreform und die Konjunkturpolitik genannt. Nun, was mit der heute zur Behandlung anstehenden Großen Anfrage der SPD angesprochen wird, Baulandnot und Baulandwucher, gehört demselben Bereich unbewältigter, von mächtigen Interessenten beherrschter Probleme an, dem Bereich, in dem es unabweisbar erforderlich ist, ein glaubhaftes und dauerhaftes System der sozialen Sicherheit zu schaffen. Hier sind Entscheidungen zu treffen, die den gesellschaftlich-kulturellen Notwendigkeiten unserer Zeit Rechnung tragen. Hier gilt es ganz besonders, das allgemeine Wohl dem egoistischen Einzelinteresse gegenüber durchzusetzen.
    Mit einer vom Gesetz her längst fälligen Baulandaktion des Bundes, die möglicherweise auch noch auf die lange Bank geschoben wird — wir sind begierig, heute hierüber einiges klarer dargestellt zu erhalten, als dies durch die bisherigen Presseverlautbarungen geschehen ist —, allein ist nur ein Schritt getan. Er führt nicht auf den richtigen Weg, wenn er nicht unverzüglich erfolgt und wenn er nicht mit strengen Absicherungen gegen jeden Mißbrauch versehen wird.
    Die sozialdemokratischen Vorstellungen hierzu werden Ihnen durch zwei Entschließungsanträge unterbreitet, die im Verlaufe der Aussprache durch meinen Freund Dr. Brecht begründet werden. Die darin enthaltenen Vorschläge sind von uns im Laufe der letzten Jahre wiederholt in mannigfacher Form vorgetragen worden, ohne daß die Bundesregierung und die sie tragende Mehrheit dieses Hauses ihnen ernsthafte Beachtung geschenkt haben. Wir sind begierig, zu hören, was die Bundesregierung und die sie tragende Mehrheit nicht zuletzt auch zu den damit verbundenen grundsätzlichen Fragen zu sagen haben.
    Sie, meine Damen und Herren, sind durch unsere Große Anfrage spürbar unruhig geworden. Möge es die fruchtbare Unruhe ,des angesprochenen Gewissens sein, die sich dabei äußert. Dann gibt es vielleicht noch eine Hoffnung darauf, daß den gewissen- und schamlosen Bodenwucherern mehr und mehr die Chance und die Freude am Geschäft verdorben wird. Sie darauf anzusprechen, an Ihr Gewissen zu appellieren und wirksame Taten von Ihnen zu verlangen, ist der Sinn unserer Großen Anfrage.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
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Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat das Wort der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD-Fraktion über die Steigerung der Baulandpreise gibt der Bundesregierung eine willkommene Gelegenheit, zu dieser hochpolitischen Frage eingehend vor dem Parlament und damit vor der gesamten Öffentlichkeit Stellung zu nehmen.
    Der Baulandmarkt und die Entwicklung der Baulandpreise sind für die Wohnungsbau- und Städtebaupolitik der Bundesregierung von grundlegender Bedeutung. Daher legte die Bundesregierung bereits dem 2. Bundestag das Bundesbaugesetz vor. Das Gesetz konnte damals vom 2. Bundestag wegen Arbeitsüberlastung nicht mehr verabschiedet werden. Die Bundesregierung legte den Gesetzentwurf erneut dem 3. Bundestag vor, der nach eingehenden



    Bundesminister Lücke
    Beratungen das bedeutende Gesetzeswerk im vergangenen Jahr verabschieden konnte. Mit dem Bundesbaugesetz wird einer Entwicklung auf dem Baulandmarkt gesteuert, die in einzelnen Bereichen der Bundesrepublik zu unvertretbaren Mißständen geführt hat. Das Gesetz bietet Möglichkeiten, den Baulandmarkt zu aktivieren und so zu gerechten Baulandpreisen zu kommen. Daß die bis zum Herbst letzten Jahres geltenden Regelungen des Preisstopps für unbebaute Grundstücke — seit 1936, also seit 25 Jahren galt der Preisstopp — zu grotesken Verzerrungen der Preisbildung für Bauland geführt haben, ist bekannt, zeigt jedoch die Dringlichkeit — aber auch die außerordentliche Schwierigkeit — der hier zur Regelung anstehenden Materie an.
    Das Ziel der Bundesregierung ist eine Preisgestaltung des Baulandes, welche die Erfüllung folgender politischer Ziele weiterhin ermöglicht und erleichtert.
    1. Eine breite Streuung des Eigentums an Grund und Boden -- vor allem in der Form des Eigenheimes. Die geschichtliche Erfahrung lehrt uns, daß persönliches Eigentum zugleich Bürge und Voraussetzung für die Freiheit des einzelnen Menschen ist. Unsere bedrohte Lage am Eisernen Vorhang fordert mehr denn je persönliches Eigentum in den Händen breiter Kreise. Das Eigentum an Grund und Boden ist die sicherste, glaubwürdigste und ursprünglichste Form des Eigentums überhaupt. Deshalb muß der Baulandmarkt so geordnet sein, daß es jedem möglich ist, zu gerechtem Preis Eigentum an Grund und Boden zu erwerben, der dafür in zumutbarem Umfange gespart hat. 1,3 Millionen Eigenheime sind seit 1950 gebaut worden. Zur Zeit bestehen in der Bundesrepublik 3,4 Millionen Bausparverträge mit einer Bausparsumme von insgesamt 55 Milliarden DM. Das sind Zahlen, die mehr als Worte beweisen, wie groß der Widerhall der Forderung der Bundesregierung nach breit gestreutem Eigentum in weitesten Kreisen unseres Volkes ist.
    2. Den Bau familiengerechter Wohnungen im sozialen Wohnungsbau. Weit über 5 Millionen Wohnungen sind seit 1949 errichtet worden, davon mehr als 3 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues. Die Bundesregierung steht nach wie vor zu ihrer wiederholt gegebenen Erklärung, auch in den nächsten Jahren bis zur Beseitigung des Wohnungsfehlbestandes jährlich jeweils 500 000 Wohnungen zu bauen, Die Fortführung ihrer erfolgreichen Wohnungsbaupolitik darf nicht durch die Entwicklung der Baulandpreise gehemmt oder gefährdet werden.
    3. Die Auflockerung und Gliederung der Städte, besonders die Sanierung überalteter und ungesunder Wohngebiete. Um diese Aufgaben zu bewältigen, müssen großzügig neue Baugebiete aufgeschlossen werden. Es wird ein wachsender Flächenbedarf entstehen. Er ergibt sich folgerichtig aus den veränderten Wohngewohnheiten der Menschen heute und den modernen Fertigungsmethoden der Industrie. Eine Befriedigung dieses Bedarfs im unmittelbarem Anschluß an die bisherigen Standorte
    von Industrie und Wohnungen dürfte kaum möglich sein. In diesen Brennpunkten des Baugeschehens ist es sehr schwierig, geeignetes Bauland zu tragbaren Preisen zu schaffen. Besonders betroffen werden hier die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Und gerade diesen Menschen gilt die besondere wohnungspolitische Vorsorge der Bundesregierung.
    4. Eine gesunde Raumordnung, vor allem aber eine Entlastung der Ballungsräume, in deren Kerngebieten die Bevölkerungsdichte bereits auf rund 2200 Menschen je qkm angestiegen ist.
    Diese vier Punkte umreißen in großem Rahmen die wohnungspolitischen Ziele der Bundesregierung. Der Baulandmarkt muß so geordnet werden, daß ihre Verwirklichung möglich wird.
    Was ist bisher geschehen? Welche konkreten Vorschläge sind bisher gemacht und gesetzlich verankert warden?
    Im Jahr 1953 wurde das Baulandbeschaffungsgesetz beschlossen. Die mit diesem Gesetz gesammelten Erfahrungen haben folgendes bestätigt: Mit enteignungsrechtlichen Handhaben allein ist die Baulandfrage nicht zu lösen. Hinzu kam, daß die Entschädigungsvorschriften dieses Gesetzes an die noch bestehenden Preisbindungen für unbebaute Grundstücke anknüpfen. Der Preisstopp war jedoch auf völlig andere wirtschaftliche Verhältnisse abgestellt. Er widersprach den Prinzipien unserer marktwirtschaftlichen Ordnung, erwies sich als wirkungslos und sogar schädlich. Der Preisstopp mußte daher als geeignetes Ordnungsinstrument ausscheiden.
    In der zurückliegenden Zeit, in den letzten Jahren, sind eine Reihe von Vorschlägen zur Auflokkerung des Baulandmarktes gemacht worden. Soweit sie eine Änderung der Grundstruktur unserer Gesellschafts- und Verfassungsordnung bedingten, konnte ihre gesetzgeberische Realisierung ernsthaft nicht erwogen werden. Andere Vorschläge sahen die Abschöpfung entweder aller sogenannten unverdienten Bodenwertsteigerungen oder jedenfalls der durch die städtebauliche Planung hervorgerufenen Wertsteigerung des Bodens vor. Hierher gehören die Vorschläge zur Einführung einer Grundrentenabgabe und eines Planungswertausgleichs.
    Ein wissenschaftlicher Beirat hat diese Vorschläge eingehend untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchung stellte den gewünschten Erfolg in Zweifel und wies nach, daß es keinen praktikablen Weg für ihre Durchführung gab.
    Die Grundrentenabgabe sollte eine Stabilisierung der Baulandpreise bezwecken, indem man den Eigentümern von Baugrundstücken die Abgabe einer Zuwachsrente auferlegte. Diese Zuwachsrente sollte aus der Differenz zwischen einer Stopprente und der jeweiligen Zeitrente im Zeitpunkt der Veranlagung errechnet werden. Dabei ist schon die Ermittlung des Ausgangswertes — das wird jeder bestätigen, der sich mit Grundstücksfragen befaßt — äußerst schwierig. Auch die Zeitrente läßt sich mit



    Bundesminister Lücke
    hinreichender Genauigkeit nicht ermitteln. Schließlich ist die nach diesem Vorschlag notwendige Unterscheidung zwischen „verdientem" und „unverdientem" Wertzuwachs praktisch kaum oder nur außerordentlich schwierig durchzuführen. Dieser Vorschlag ging von der Erwartung aus, daß der Käufer eines Grundstückes sich nur zu dem Kaufpreis bereitfinden wird, welcher der kapitalisierten Stopprente unter Berücksichtigung der Geldwertveränderung entspricht. Diese Annahme trifft nicht zu. Da die Abgabe in Form einer Rente erhoben werden sollte, hätte der Käufer nur einen Teil der Gesamtkosten des Grundstückes sofort aufbringen müssen, und zwar beim Kauf. Die Belastung durch die Grundrentenabgabe wäre nur zu einem Bruchteil unmittelbar wirksam geworden. Die mit entsprechenden Regelungen im Ausland gesammelten Erfahrungen zeigen, daß die Käufer nicht nur im Ausland, sondern auch bei uns geneigt sind, die künftigen Belastungen zu unterschätzen. Die reinen Kaufpreise wären daher mit Sicherheit über den bereinigten Stopppreis hinausgegangen.
    Die der Grundrentenabgabe zugedachte preissenkende Wirkung beruht im übrigen auf einem Trugschluß. Selbst wenn der Käufer nur den um die Kaufkraftminderung des Geldes erhöhten Stopppreis zahlen würde, müßte er noch die von ihm an die Gemeinde zu entrichtende Abgabe in Rechnung stellen. Im Endeffekt würde ihn das Grundstück also auch dann schließlich genau so viel kosten, wie er ohne Grundrentenabgabe zu zahlen hätte.
    Auch gegen die Einführung eines Planungswertausgleichs bestanden Bedenken. Vor der Bebauung lassen sich die Steigerungen des Bodenwertes nicht so genau bewerten, wie das für eine Abgabe notwendig ist. Dieser nicht zu unterschätzende Unsicherheitsfaktor ließ befürchten, daß die Abgabebescheide in großem Umfange zu Rechtsstreitigkeiten geführt hätten.
    Diese Überlegungen führten zu dem Schluß, daß das erstrebte Ziel, Ordnung auf dem Baulandmarkt, sich nicht durch eine einzelne Maßnahme erreichen läßt. Vielmehr mußten eine Mehrzahl von Regelungen getroffen werden, die aufeinander abgestimmt sind und in ihrer Gesamtheit die ihnen zugedachten Funktionen erfüllen. Das ist im Bundesbaugesetz geschehen:
    1. Am 29. Oktober 1960, vor nunmehr also rund vier Monaten, wurde der Preisstopp für unbebaute Grundstücke, nachdem er 25 Jahre gegolten hatte, aufgehoben. In der Praxis ist er weitgehend umgangen worden. Wegen seiner inneren Unwahrhaftigkeit hat er zahlreiche Eigentümer von Bauland vom Verkauf zurückgehalten. Er war die Ursache für die Unübersichtlichkeit des Baulandmarktes und machte zuverlässige Aussagen über die tatsächlichen Wert- und Preisverhältnisse unmöglich.
    2. Das Angebot an Bauland wird in dem notwendigen Umfang vergrößert. Das Gesetz legt den Gemeinden die Verpflichtung auf, in ihren städtebaulichen Plänen in ausreichendem Umfang Baugebiete auszuweisen und zu erschließen.
    3. Die Gemeinden werden wirtschaftlich in die Lage versetzt, diese Erschließung von Bauland vorzunehmen. Der Zeitpunkt, in ,dem die Beitragspflicht der Grundeigentümer für die Straßenkosten entsteht, wurde vorverlegt. Die Beitragspflicht entsteht also jetzt bereits mit der endgültigen Herstellung der Straße und nicht erst mit der Bebauung des Grundstücks. Durch diese Regelung wird zusätzlich ein wirksamer Angebotsdruck auf diejenigen Grundstücke ausgeübt, die an erschlossenen Straßen liegen, aber nicht bebaut werden.

    (Abg. Jacobi: Denkste!)

    4. Für unbebaute Grundstücke ist eine Baulandsteuer eingeführt worden. Die bisherige Grundsteuer für diese Grundstücke wird auf das Vierfache erhöht und steigt alle zwei Jahre bis höchstens zum Sechsfachen. Die Gemeinde kann zusätzlich durch Festsetzung eines besonderen Hebesatzes eine weitere Erhöhung dieser Steuer vornehmen.
    5. Mit den Vorschriften über das Vorkaufsrecht wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, vor allem in solche Grundstückskäufe einzutreten, die in Hortungsabsichten abgeschlossen worden sind. Die Gemeinden werden gleichzeitig verpflichtet, die so erworbenen Grundstücke innerhalb von drei Jahren an Bauwillige zu veräußern.
    6. Die Baulandumlegung, die ihrem Wesen nach ja ein Baulandbeschaffungsinstrument ist, wurde verbessert. In Sanierungsgebieten können Grundstücke mit einer Bebauungspflicht zugeteilt werden, also mit der zwingenden Auflage, sie in absehbarer Zeit zu bebauen.
    7. Bei den Stadt- und Landkreisen werden unabhängige Gutachterausschüsse errichtet. Sie werden auf Antrag den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken ermitteln. Damit werden die Baulandpreise transparent. Den ernsthaften Interessenten wird ,die Möglichkeit eröffnet, eine objektive Aussage über den Wert eines Grundstückes zu erhalten. Diese der Aufklärung dienende Maßnahme wird ergänzt durch die Einführung von Kaufpreissammlungen und die Ermittlung von Richtwerten für Grundstücke bestimmter Art und Lage. Diese Richtwerte werden veröffentlicht und erleichtern die Ubersicht über die Marktsituation.
    8. Das Enteignungsverfahren zur Baulandbeschaffung ist vereinfacht und verbessert worden.
    Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen funktionsfähigen Baulandmarkt zu erreichen. Nur im Zusammenwirken aller Maßnahmen, vor allem aber durch die verstärkte Ausweisung von Bauland, wird dieses Ziel erreicht.
    Nun dürfte es der SPD-Fraktion bekannt sein, daß die bodenordnerischen Maßnahmen des Bundesbaugesetzes — soweit sie überhaupt schon in Kraft sind — sich praktisch noch gar nicht ausgewirkt haben können. Die Einrichtung der Gutachterausschüsse erfordert eine gewisse Anlaufzeit wie auch die vorzeitige Erhebung der Erschließungsbeiträge und die Erhebung der Baulandsteuer.

    (Abg. Jacobi: Herr Minister, Sie satteln ein bereits geschlachtetes Pferd!)




    Bundesminister Lücke
    Schließlich ist zumindest bei den Experten der SPD-Fraktion, die ja beim Bundesbaugesetz mitgearbeitet haben, bekannt, daß die Vorschriften über die Bauleitplanung und das gemeindliche Vorkaufsrecht noch gar nicht in Kraft sind. Es ist daher unter jedem Gesichtspunkt unmöglich, bereits heute schon ein Urteil über die Wirksamkeit dieser Maßnahme des Gesetzes abzugehen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Diese Auffassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, kam dann auch in einem Schreiben des Herrn Kollegen Dr. Brecht in seiner Eigenschaft als Direktor des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen vom 19. Januar zum Ausdruck.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Brecht: Da steht etwas anderes drin!)

    Herr Dr. Brecht richtete dieses Schreiben an seine Mitglieder. Herr Dr. Brecht stellt fest — ich zitiere nun Ihren Text —, „daß diese drei Maßnahmen" — es handelt sich um die erwähnte Regelung der Erschließungsbeiträge, um die Gutachterausschüsse und um die Baulandsteuer —, „namentlich die letztgenannten zwei, erst im weiteren Verlauf, vielleicht erst nach 1-2 Jahren wirksam werden können".

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist die Doppelzüngigkeit!)

    Herr Dr. Brecht fährt in seinem Schreiben an die 2300 Unternehmen, die im Gesamtverband gemeinnütziger Unternehmen zusammengeschlossen sind, fort: „Die Bewertungsausschüsse werden vielfach gerade erst gebildet und kommen allmählich erst dazu, sich einzurichten". Nun kommt Herr Dr. Brecht dann in seinem Schreiben zu dem durch nichts zu belegenden Urteil, daß eine „wirksame Einflußnahme auf die Entwicklung der Bauland- und Bodenpreise nicht gegeben ist." Die mit diesem Schreiben von den Mitgliedern des Gesamtverbandes gemeinnütziger Unternehmen angeforderten Unterlagen über die Baulandpreisentwicklung sollen also die Behauptung von Herrn Dr. Brecht stützen. Dieses Schreiben wurde am 19. Januar geschrieben, und am 24. Januar reichte die SPD die Große Anfrage ein.

    (Zuruf des Abg. Jacobi.)

    Jedes Gesetz, meine Damen und Herren, braucht eine Bewährungszeit. Der Übergang von der Zwangswirtschaft auf dem Gebiet des Bau- und Bodenrechts zur sozialen Marktwirtschaft braucht ebenfalls seine Zeit. In wenigen Wochen kann nicht eine 25 Jahre währende Zwangswirtschaft überwunden werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Man sollte im Hinblick auf die Durchführung des Gesetzes sich davor hüten, ein solch bedeutendes Gesetzeswerk zu diskriminieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Staatspolitisches Handeln von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ist erfolglos — und es war eine Tat, dieses bedeutende Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verabschieden —,
    wenn es keine Resonanz in der Verantwortung der l Bürger findet. Die Bundesregierung erwartet auch von der Sozialdemokratischen Partei in Bund, Ländern und Gemeinden,' daß sie sich für die Durchführung des Gesetzes einsetzt und dem Gesetzgebungswerk eine ausreichende Bewährungschance gibt. Der Gesetzgeber hat in diesem Reformwerk auf dem Gebiet des Baulandmarktes und des Bodenrechts echte Verantwortungsfreude gezeigt. Die Gemeinden und Kreise sind nun mit der Durchführung des Gesetzes beauftragt und führen diese Aufgabe derzeit durch. Sie haben dabei die Hauptlast zu tragen. Nun sollte man zunächst einmal die Bestimmungen anwenden, bevor man die Alarmglocke schlägt.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Auch das beste Bauland ist schließlich nur so viel wert, wie der Käufer dafür zu zahlen bereit ist.

    (Lachen bei der SPD.)

    Bei überhöhten Preisforderungen sollten Käufer daher im jetzigen Zeitpunkt von Bodenkäufen Abstand nehmen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich wiederhole diesen Satz im Interesse, im wahren Interesse der Bausparer und der Eigenheimwilligen: Bei überhöhten Preisforderungen sollten Käufer daher im jetzigen Zeitpunkt von Bodenkäufen Abstand nehmen. Der Sprecher der Sozialdemokratischen Partei hat hier vorhin diese Aufforderung als unverantwortlich bezeichnet. Ich möchte antworten: Unverantwortlich muß man wohl eine Panikmache nennen, die von der Sozialdemokratischen Partei mit ihrer Großen Anfrage auf diesem Gebiet bewirkt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD. — Abg. Jacobi: Wer die Wahrheit sagt, ist ein „Panikmacher"!)

    Meine Damen und Herren, mir ist aus vielen mir vorliegenden Berichten und aus zahlreichen Gesprächen bekannt, daß auch Wohnungsunternehmen, und zwar nicht wenige, bereits jetzt so handeln. Sie wissen, daß in der Übergangszeit Vorsicht am Platze ist. Ich bin sicher, daß sich diese Haltung in der Zukunft als wirtschaftlich vernünftig herausstellen wird.
    Der Appell an die staatsbürgerliche Verantwortung des einzelnen Bürgers ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn auch die Gemeinden und die Länder ihn richtig verstehen. Vorratswirtschaft mit Bauland in der öffentlichen Hand ist nur dann gut, wenn sie tatsächlich der Baulandbeschaffung dient. Deshalb muß diese auch mit einer Bodenpreispolitik Hand in Hand gehen. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß zahlreiche Gemeinden und auch die Kirchen bereits in der Vergangenheit durch Beschaffung und Bereitstellung von Bauland zu außerordentlich günstigen Preisen einen hervorragenden Beitrag zur Behebung der Baulandnot geleistet haben. Das Bundesbaugesetz gibt der Selbstverwaltung und damit der Selbstverantwortung der Gemeinden breiten Raum. Die in diesem Gesetz gegebenen Möglichkeiten gewinnen nur dann echten Wert, wenn die Gemeinden ihre Aufgabe im Rah-



    Bundesminister Lücke
    men dieses Gesetzes erkennen und tatkräftig durchführen, und sie sind dabei, es zu tun. Nur so können die wichtigen Ziele des Gesetzes erreicht werden: ein funktionsfähiger Baulandmarkt und schließlich gerechte Baulandpreise.
    Nach diesen Vorbemerkungen darf ich die in der Großen Anfrage, Drucksache 2436, gestellten Fragen im einzelnen wie folgt beantworten:
    Zu 1. Es ist der Bundesregierung aus zahlreichen vorliegenden Berichten und Unterlagen bekannt, daß von einer Steigerung der Bodenpreise nach Aufhebung des Preisstopps und nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes generell nicht die Rede sein kann.

    (Abg. Jacobi: Was heißt „generell"?!)

    Was jetzt vor sich geht — und das wird übereinstimmend in zahlreichen mir vorliegenden Berichten bestätigt —, ist lediglich, daß die unglückselige Entwicklung der bisher gezahlten Schwarzmarktpreise zutage getreten ist.

    (Abg. Jacobi: Hier irrt Lücke!)

    Es liegt auf der Hand, daß es irreführend ist, die
    heute gezahlten Preise mit den früheren nur auf
    dem Papier stehenden Stopppreisen zu vergleichen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die Preisentwicklung des Baulandes war und ist in den einzelnen Gebieten der Bundesrepublik sehr unterschiedlich. In den Ballungsgebieten zeigen die Preise naturgemäß vielfach noch eine steigende Tendenz. Diese hat aber seit Jahren bestanden und kann im jetzigen Zeitpunkt, da das Bundesbaugesetz zum Teil noch gar nicht wirksam ist, zum Teil noch gar nicht in Kraft getreten ist, auch nicht eingedämmt sein. In nicht wenigen Gebieten zeigt sich dabei bereits eine deutliche Vermehrung des Angebots an Bauland.
    Für das Gebiet der gesamten Bundesrepublik ergibt die Fortführung der wissenschaftlichen Erhebungen über die Gestaltung der Baulandpreise, auf die in den Untersuchungen des Wissenschaftlichen Beirats für Fragen der Bodenbewertung Bezug genommen ist, eindeutig folgende Feststellung — so der Bericht —: Selbst in den Ballungsgebieten kann von einer ernsthaften Behinderung des Wohnungsbaues, insbesondere auch des Eigenheimbaues, im allgemeinen nicht die Rede sein. 620 000 Wohnungen sind im letzten Jahre genehmigt worden, die gleiche Anzahl wird wohl im laufenden Jahre genehmigt werden, und wir werden auch in diesem und im nächsten Jahr die gesteckten Ziele erreichen.
    Zu 2. Da die Maßnahmen des Bundesbaugesetzes, wie bereits dargelegt, entweder noch nicht in Kraft oder praktisch noch nicht durchgeführt sind, ist es irreführend, die Sachlage so darzustellen, als ob etwaige jetzt auftretende Zurückhaltungstendenzen mit den Maßnahmen des Bundesbaugesetzes im Zusammenhang stünden. Diese Frage läßt sich daher in der hier gestellten Form nicht beantworten.
    Zu 3. Die Bundesregierung hat bereits rechtzeitig alle erforderlichen Schritte unternommen, um die beschleunigte Durchführung des Bundesbaugesetzes
    sicherzustellen. Sie wird das auch künftighin tun. Vor allem wird sie darauf hinwirken, daß die Gemeinden in ausreichendem Umfange in ihren Plänen Bauland ausweisen. Sehr Wesentliches hängt dabei auch von einer gesunden Raumordnung in den Ballungsgebieten .ab.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Zu 4. Die Bundesregierung hält die Maßnahmen des Bundesbaugesetzes für wirksam. Sie sind im übrigen bewußt so angelegt, daß ihre Wirksamkeit ohne Änderung des Systems jederzeit verstärkt werden kann.
    Zu 5. Die Bundesregierung ist entschlossen, die für eine Bebauung mit Wohnungen, insbesondere mit Familienheimen, in Betracht kommenden Grundstücke aus dem Bundesvermögen zu verkaufen. Sie beabsichtigt, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die Grundstücke zu Preisen zu verkaufen, die für breite Schichten der Bevölkerung tragbare Mieten und Belastungen ergeben. Sie ist zudem bestrebt, diese Maßnahmen auch auf das Sondervermögen des Bundes auszudehnen. Auch wird sie bemüht sein, die Länder und Gemeinden auf ihre Verpflichtung aus § 89 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes hinzuweisen und deren Erfüllung weiterhin verstärkt zu erreichen.
    Zum Schluß stelle ich fest: Ich habe niemals einen Zweifel daran gelassen, daß eine Lösung der Baulandfrage nur im Rahmen einer wirksamen Raumordnung und einer umfassenden Städtebaupolitik möglich ist. Dabei sind die Entlastung der Ballungsgebiete und die Auflockerung, Gliederung und Durchgrünung der vielfach zu dicht bebauten und besonders in den letzten Jahrzehnten ungeordnet gewachsenen Städte die vordringliche Aufgabe. Nur im Rahmen einer solchen Politik wird es möglich sein, auf die Dauer ausreichendes Bauland zu gerechten Preisen für die breiten Schichten unserer Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hat gerade in diesen Tagen gezeigt, daß sie entschlossen ist, ihre Politik in dieser Richtung weiterzuentwickeln. Ich hoffe zuversichtlich, meine Damen und Herren, daß alle Parteien des Hohen Hauses die Bundesregierung in ihrem Willen unterstützen, diese zukünftige Aufgabe in gemeinsamer Arbeit zu meistern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)