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    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jungherz, Schütz (München) und Huth 8129 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1960 (Drucksache 2467) 8129 B Erweiterung der Tagesordnung . 8129 B, 8164 B Begrüßung von Abgeordneten des österreichischen Nationalrates 8134 C Fragestunde (Drucksache 2497) Frage der Abg. Frau Dr. Rehling: Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz von Kulturgütern im Krieg Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 8130 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Garnisonen des Bundesgrenzschutzes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 8130 C, D Kreitmeyer (FDP) 8130 D Frage des Abg. Wittrock: Todesurteile der Kriegs- und Sondergerichte des Dritten Reichs Schäffer, Bundesminister . . . . 8131 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . . 8131 C Frage des Abg. Dröscher: Lohneinbußen der Arbeitnehmer in den Munitionsdepots der US-Armee Dr. Hettlage, Staatssekretär 8131 D, 8132 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8132 B Frage des Abg. Faller: Neubau des Zollabfertigungsgebäudes Weil-Otterbach Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8132 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Ausgaben für die Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten und RAD-Führer Dr. Hettlage, Staatssekretär 8132 D, 8133 A Kreitmeyer (FDP) 8133 A, B Frage des Abg. Dr. Miessner: Unterschiedliche steuerliche Behandlung der Versorgungsbezüge der Beamten und der Sozialrenten Dr. Hettlage, Staatssekretär 8133 C, 8134 A Dr. Miessner (FDP) 8133 D Frage des Abg. Dewald: Mindestrenten für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Dr. Hettlage, Staatssekretär 8134 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . 8134B, C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . 8134 C, 8135 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Einreise von Frauen und Kindern ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . . . . 8135 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 C Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Belastung öffentlicher Kassen durch ausländische Arbeitskräfte Blank, Bundesminister 8135 D, 8136 A, B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8136 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8136 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auflösung der Familienausgleichskassen Blank, Bundesminister 8136 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Altersvorsorge für die in der Angestelltenversicherung freiwillig Versicherten Blank, Bundesminister 8136 D, 8137 A, B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 8136 D, 8137 B Frage des Abg. Felder: Hygienische Bestimmungen für Transportfahrzeuge bei Überführung verstorbener Soldaten Hopf, Staatssekretär 8137 C, D Felder (SPD) 8137 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Bahnunterführung an der Saarstraße zwischen Wiesbaden und WiesbadenSchierstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 A Frage des Abg. Dr. Gossel: Bahnhof Mellinghausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8138 B, C Dr. Gossel (CDU/CSU) 8138 C Frage des Abg. Ritzel: Benutzung des Treibstoffs J P 4 von ausländischen Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 D, 8139 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 8139 A, B Frage des Abg. Spitzmüller: Mittel des Vierjahresplans für die Bundesstraßen im Regierungsbezirk Südbaden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8139 B, C Dürr (FDP) 8139 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Feuerbeständige Schutzraumtüren der Firma Mannesmann Dr. Ernst, Staatssekretär . 8139 D, 8140 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8140 A, B Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2492) 8140 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 2476) Dr. Arndt (SPD) 8140 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2360) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2468) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2469) — Zweite und dritte Beratung — 8141 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2458) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 mit der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache 2358) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2477) — Zweite und dritte Beratung — 8142 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2461) — Zweite und dritte Beratung — 8142 C Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2490) -- Zweite und dritte Beratung — 8142 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2447) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8143 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (FDP) (Drucksache 1798) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 2489, 2488) — Zweite und dritte Beratung — Odenthal (SPD) . . . . . . . . 8143 C Keller (FDP) 8146 A, 8149 A Scharnowski (SPD) . . . . . . 8146 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 8147 B Behrendt (SPD) . . . 8149 C, 8159 D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 8150 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8151 B Dr. Starke (FDP) . 8153 D, 8157 C, 8159 C Dr. Schellenberg (SPD) 8155 C, 8158 D Franzen (CDU/CSU) . . 8156 C, 8158 D Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . . 8159 D Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2487) — Zweite und dritte Beratung — 8160 B Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksache 1589); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2433) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 8160 D Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Drucksache 2248); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2475) — Zweite und dritte Beratung — 8162 B Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2481) — Zweite und dritte Beratung — 8162 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253); Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2482) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8162 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer - aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (Entwicklungshilfegesetz) (Drucksache 2288) 8163 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksachen 2229, 2379); Berichte des Haushaltsausschusses und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 2498, 2484, zu 2484) — Zweite und dritte Beratung - 8163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203); Schriftlicher Bericht ,des Finanzausschusses (Drucksache 2493) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8163 C Entwurf eines Gesetzes für die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2533) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . . 8163 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen (SPD) (Drucksache 2443) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und des Mieterschutzgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2542) — Erste Beratung —; dem IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2543) — Erste Beratung — und dem Antrag betr. Gewährung von Darlehen zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Familien (CDU/CSU) (Drucksache 2545) Jacobi (SPD) 8164 B Lücke, Bundesminister 8169 D, 8191 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 8174 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8175 D Mick (CDU/CSU) . . . 8177 C, 8186 D Dr. Will (FDP) 8177 D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 8180 B Schröter (Berlin) (SPD) 8189 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8191 C Reitz (SPD) 8195 A Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (SPD) (Drucksache 2437) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (SPD) (Drucksache 2438) — Erste Beratung —Regling (SPD) . . . . . . . . 8196 B Peters (SPD) . . . . . . . . . 8198 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 8199 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8202 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8204 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1960 mit der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2480) — Erste Beratung — . . . . . 8205 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1957 über die bodenständige Verteidigung und Polizei nach Artikel 5 des Protokolls Nr. II des revidierten Brüsseler Vertrages (Drucksache 2470) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. November 1959 mit Pakistan zur Förderung und zum Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 2495) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2496) — Erste Beratung — . . . 8205 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2442, Umdruck 595) . . 8205 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksache 2441) . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Deutschmeister-Kaserne (jetzt Caritaskrankenhaus) in Bad Mergentheim (Drucksachen 2321, 2499) . . . . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2363, 2530) . . . . . . 8206 A Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Senkung der Binnen-Zollsätze für Waren der Agrarwirtschaft) (Drucksache 2534) 8206 B Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Tabakerzeugnisse aus EWG-Ländern) (Drucksache 2535) . . 8206 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Karl-Heinz Sommer und Theodor Harnach (Drucksache 2531) . . 8206 C Muckermann (CDU/CSU) . . . . 8206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8207 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Reinhard, Worms, Dr. Martin u. Gen. betr. Schiffbarmachung der Lahn (Drucksachen 1374, 2483) Reitz (SPD 8207 C Gontrum (CDU/CSU) 8208 B Jahn (Marburg) (SPD) 8208 C Nächste Sitzung 8209 C Anlagen 821.1 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8129 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 24. 2. Bazille 15. 3. Dr. Bechert 22. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 2. Fürst von Bismarck 24. 2. Dr. Bucerius 22. 2. Caspers 1. 4. Deringer 24. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 2. Dowidat 24. 2. Ehren 28. 2. Eilers (Oldenburg) 23. 2. Eisenmann 24. 2. Erler 24. 2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Götz 24. 2. Dr. Gradl 24. 2. Dr. Greve 22. 2. Freiherr zu Guttenberg 24. 2. Höfler 24. 2. Dr. Hoven 22. 2. Jaksch 22. 2. Dr. Jordan 25. 2. Killat (Unterbach) 22. 2. Koch 22. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 18. 3. Leber 24. 2. Lohmar 22. 2. Lücker (München) 23. 2. Mensing 24. 2. Dr. Menzel 28. 2. Freiherr von Mühlen 24. 2. Neubauer 10. 3. Pöhler 22. 2. Probst (Freiburg) 24. 2. Ramms 22. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 3. 3. Scheel 24. 2. Schlee 22. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Schmidt (Hamburg) 24. 2. Schneider (Hamburg) 22. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 24. 2. Schüttler 24. 2. Dr. Schwörer 22. 2. Dr. Seffrin 1. 3. Spitzmüller 22. 2. Frau Dr. Steinbiß 4. 3. Stenger 28. 2. Stingl 22. 2. Storch 25. 2. Vehar 25. 2. Weber (Georgenau) 22. 2. Weimer 22. 2. Welke 25. 2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Wolff 22. 2. Dr. Zimmer 27. 2. b) Urlaubsanträge Bettgenhäuser 4. 3. Dr. Birrenbach 6. 3. Dr. Deist 2. 3. Demmelmeier 18. 3. Eberhard 7. 3. Funk 18. 3. Hörauf 10. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Martin 6. 3. Dr. Mende 4. 3. Ruhnke 25. 3. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 10. 2. 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 228. Sitzung am 10. Februar 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Januar 1961 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Dr. Meyers Bonn, den 10. 2. 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Januar 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 10. Februar 1961 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) Die Bundesregierung wird gebeten, die für eine zeitgerechte Durchführung des Gesetzes betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichs- 8212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 gesetzes und der weiter zu erwartenden Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bei den Heimatauskunftstellen und den Vororten für die gewerblichen Betriebsvermögen erforderlich werdenden personellen und organisatorischen Maßnahmen in einer rasch wirksamen Weise zu ermöglichen. Begründung: Das Gesetz betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes wie auch die zu erwartende weitere Novelle zum Lastenausgleichsgesetz verlangen eine Beschleunigung der Schadensfeststellung, welche die für den Lastenausgleich zuständigen Behörden in eine arbeitsmäßig angespannte Lage bringen wird. Bei der Durchführung sind sie in weitem Umfang von der Vorarbeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte für die gewerblichen Betriebsvermögen abhängig. Wenn eine den Anforderungen entsprechende zeitgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben erreicht werden soll, muß die Tätigkeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte beschleunigt und intensiviert werden. Dazu werden personelle und organisatorische Maßnahmen erforderlich, für welche die Bundesregierung die in ihrer Kompetenz liegenden Voraussetzungen, insbesondere durch Genehmigung der erforderlichen Personalstellen, schaffen sollte. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Ruland über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233). Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 134. Plenarsitzung des Bundestages vom 7. Dezember 1960 an den Wirtschaftsausschuß und Haushaltsausschuß überwiesen. Der Wirtschaftsausschuß behandelte den Entwurf in seinen Sitzungen vom 19. und 27. Januar 1961. Der Haushaltsausschuß stimmte dem Gesetzentwurf in der vom Wirtschaftsausschuß vorgeschlagenen Fassung in seiner Sitzung vom 15. Februar 1961 zu. 1. Das Gesetz ermöglicht für Guthaben, die heute noch als Reichsmarkguthaben bei Kreditinstituten im Saarland und beim Postscheckamt in Saarbrücken geführt werden, weil sie während der bis zum 5. Juli 1959 bestehenden Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich nicht auf Franken umgewertet worden sind, die Umwandlung in Deutsche Mark, und zwar im Verhältnis von 6,5 Deutsche Mark für 100 Reichsmark; sofern die Guthaben Altsparanlagen im Sinne des Altsparergesetzes sind, gewährt es außerdem Alstparerentschädigung in Höhe von 13,5 v. H. 2. Der Wirtschaftsausschuß hat den Regierungsentwurf im wesentlichen gebilligt. In verfahrensrechtlicher Beziehung hat er erwogen, ob das wirtschaftliche Ziel des Gesetzes, den Inhabern von Reichsmarkguthaben die Verfügungsmöglichkeit über den Gegenwert ihrer Guthaben in Deutscher Mark zu verschaffen, nicht rascher und umfassender erreicht würde, wenn an Stelle einer Umwandlung auf Antrag des Berechtigten die kontoführenden Institute verpflichtet würden, die umwandlungsfähigen Guthaben ohne Antrag auf Deutsche Mark umzubuchen, und wenn in den Fällen, in denen die Institute von der derzeitigen Anschrift des Berechtigten keine Kenntnis haben, sie die Anschrift nach Möglichkeit zu ermitteln und den Berechtigten von dem Bestehen eines D-Mark-Guthabens zu unterrichten hätten. Nach eingehender Prüfung der umwandlungsrechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Auswirkungen einer Umwandlung ohne Antrag gelangte der Ausschuß zu der Überzeugung, daß die Regierungsvorlage seinem Anliegen hinreichend Rechnung trägt, wenn von der in § 5 Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Befristung der Anmeldung bis zum 31. Dezember 1961 abgesehen wird und wenn die Institute angehalten werden, den Berechtigten — gegebenenfalls nach Ermittlung seiner Anschrift — über sein Antragsrecht zu unterrichten, sofern dieser bis zum 31. Dezember 1961 Antrag auf Umwandlung nicht gestellt hat. Der Ausschuß beschloß eine entsprechende Änderung des § 5 Abs. 1. Damit die Ansprüche der Institute auf Vergütung im Falle der Umwandlung eines Guthabens (§ 11 Abs. 1) und der Gewährung der Altsparerentschädigung (§ 12 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 des Altsparergesetzes in der Fassung vom 1. April 1959) unter denselben Voraussetzungen entfallen, wurde in § 11 ,Abs. 1 Satz 2 der Betrag von 100 Reichsmark auf 50 Reichsmark herabgesetzt. Entsprechend der Anregung des Bundesrates hat der Ausschuß in den Entwurf einen § 11 a eingefügt, nach dem auch die auf das Saarland übergegangenen Verbindlichkeiten aus Reichsmarkguthaben bei der ehemaligen Saarländischen Rediskontbank nach Maßgabe dieses Gesetzes umwandlungsfähig sind. Auf die Begründung des Bundesrates zu seinem Änderungsvorschlag wird verwiesen. Infolge der Einfügung des § 11 a bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8. 2. 1961, Drucksache 2457, Frage IV/1): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 13. September 1935 betreffend steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern noch geltendes Recht ist? Bei der Anfrage dürfte es sich um den Erlaß des früheren Reichsministers der Finanzen vom 13. Dezember 1935 — S 4107 — 58 III — über die Umsatzsteuerpflicht der sogenannten Verteiler bei Sammelbestellungen handeln. Die in dem Erlaß vertretene Auffassung entspricht dem geltenden Recht. Eine Aufhebung des Erlasses ist deshalb nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8213 Anlage 5 Umdruck 763 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, in Verfolg ihrer Eigentumspolitik durch Veräußerung bundeseigener unbebauter Grundstücke zum Bau von Wohnungen, insbesondere von Familienheimen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues breiten Kreisen der Bevölkerung Eigentum an Grund und Boden zu verschaffen. Der Deutsche Bundestag hält es für unerläßlich, daß diese Gesichtspunkte bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke beachtet werden, um tragbare Belastungen der zukünftigen Eigentümer von Familienheimen sowie tragbare Mieten zu erreichen. Er wird daher durch Aufnahme entsprechender Vorschriften in das Haushaltsgesetz 1961 dafür Sorge tragen, daß diesem Anliegen bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke vom Bund unverzüglich Rechnung getragen wird. 2. Um dieses Ziel auch in Zukunft zu erreichen, wird die Bundesregierung ersucht, unverzüglich dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem folgende Regelung getroffen wird: Zur Förderung des Wohnungsbaues, vorzugsweise zur Begründung von Einzeleigentum, namentlich in der Form von Familienheimen, soll der Bund die ihm gehörenden Grundstücke, die als Bauland geeignet sind, für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen und Grundstücke, die als Bauland ungeeignet sind, zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitstellen. Dabei ist ein Preis zugrunde zu legen, der tragbare Lasten und Mieten für die breiten Schichten der Bevölkerung ermöglicht. Eine gleiche Regelung ist für die Grundstücke anzustreben, die zum Sondervermögen des Bundes gehören oder im Eigentum einer juristischen Person stehen, an der der Bund allein oder überwiegend beteiligt ist. 3. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, bei der Verteilung der öffentlichen Mittel darauf hinzuwirken, daß in ausreichendem Maße den Erfordernissen der Entlastung der Ballungsgebiete und der Auflockerung der Städte Rechnung getragen wird, um auch hierdurch die Möglichkeiten der Baulandbeschaffung zu günstigeren Preisen zu erleichtern. 4. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einzuwirken, daß ihrerseits alle Maßnahmen ergriffen werden, die der Baulandbeschaffung dienen. Dazu gehört namentlich, daß vorausschauend in dem notwendigen Umfange Baugebiete durch förmliche Bebauungspläne ausgewiesen werden, insbesondere wo bereits Flächennutzungspläne oder ähnliche Pläne bestehen. 5. Der Bundestag erwartet im übrigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbände, in gleicher Weise aber auch von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einschließlich der Heimstättengesellschaften, daß sie ebenfalls die ihnen rechtlich oder wirtschaftlich gehörenden Grundstücke, die für eine Bebauung mit Wohnungen geeignet sind, zu den gleichen günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen, wie es für den Bund gesetzlich angeordnet werden wird. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 764 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung des Entwurfs wiederhergestellt. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 765 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion- der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: 1. In § 164 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für die Zeit vom 1. April 1961 bis zum 31. März 1962 wird der Beitragssatz auf eins vom Hundert gesenkt." ', b) wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 766 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis spätestens 1. Mai 1961 den Gemeinden die im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke, 8214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 die für eine Bebauung mit Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues oder als Tauschland geeignet sind, mitzuteilen. und anzubieten; 2. den Verkauf derartiger Grundstücke an bauwillige Bauherren zu beschleunigen und dabei Preise zugrunde zu legen, die für den sozialen Wohnungsbau tragbar sind und die das überhöhte Preisgefüge des Baulandmarktes nachhaltig drükken; 3. ferner sicherzustellen, daß bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke nur die eigenen Aufwendungen berücksichtigt werden dürfen und Spekulationsgewinne ausgeschlossen bleiben. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 767 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Juni 1961 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den in ähnlicher Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 768 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksachen 1589, 2433) . Der Bundestag wolle beschließen: In Teil A Abschnitt I Nr. 2 der dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügten Kriegswaffenliste werden die Worte angefügt: ,,, sofern nicht die Genehmigung nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 erteilt ist." Bonn, den 22. Februar 1961 Dr. Dahlgrün Memmel Höcherl Dr. Kempfler Dr. Wahl Funk Ruland Dr. Winter
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    Rede von Karl-Heinz Vogt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Scharnowski, das ist zwar keine Frage gewesen, wie sie hier im Hause üblich ist; ich bin aber gern bereit, darauf auch noch einzugehen, insbesondere mich auch der Argumente zu bedienen, die Sie oder Ihre Kollegen im Ausschuß zu einer solchen eventuell vorzunehmenden Senkung geltend gemacht haben. Von der Fraktion der Freien Demokratischen Partei war nur eine Senkung auf 1,5 % beantragt worden.

    (Abg. Scharnowski: Und von Ihnen!)

    — Auch dazu will ich etwas sagen, Herr Kollege Scharnowski. Auch von mir persönlich! Aber lassen Sie mich erst einmal mit einigen Ausführungen in Fluß kommen und mich ein klein wenig mit dem auseinandersetzen, was Sie, Herr Kollege Scharnowski, vorhin so emphatisch vorgetragen haben.
    Ich möchte zunächst richtigstellen, daß es sich nicht um ein Ermächtigungsgesetz handelt. Ich habe den Eindruck, als wenn Sie durch Ihre Ausführungen, wie Sie sie vorhin vorgetragen haben, angegesichts der voll besetzten Tribüne den Anschein erwecken wollten, daß es sich hier im Bundestag um ein Ermächtigungsgesetz handele, und ich weiß nicht, ob dabei nicht einige Anspielungen auf gewisse Zeiten bezweckt wurden. Meine Damen und Herren, das ist ganz und gar nicht der Fall. Durch eine Anfügung an den § 164 AVAVG wird der Bundesregierung lediglich eine Ermächtigung erteilt, falls das Hohe Haus so beschließen sollte, wie der Ausschuß für Arbeit bei nur 4 Stimmenthaltungen beschlossen hat.
    Herr Kollege Scharnowski, Sie haben davon gesprochen, daß man es der Bundesregierung nicht überlassen könne, über Milliarden zu verfügen und eine so delikate Angelegenheit allein durch eine Rechtsverordnung zu regulieren. Ich verstehe nicht, Herr Kollege Scharnowski, daß Ihre Fraktion so wenig Vertrauen zu den Selbstverwaltungsorganen hat.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wir sind froh darüber, daß wir eine so umfassende, umfangreiche und bis ins einzelne gehende detaillierte Darstellung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Ausschuß erhalten haben. Wir sind darüber froh und dankbar dafür; denn auf der Grundlage dieser umfangreichen und eingehenden Darlegungen haben wir eingehend und ausführlich im Ausschuß für Arbeit diskutieren und dann beschließen können.
    Ich darf Sie, meine Damen und Herren, die im Ausschuß mitgewirkt haben, doch daran erinnern, daß wir die Sachverständigen alle gehört haben. Es hat sich zwar insofern eine Groteske ergeben — immerhin, das ist nicht anzukreiden —, als alle Sachverständigen, die wir gehört haben — aus
    Handwerk, Handel und Industrie, auch die der beiden Gewerkschaften —, zugleich im Verwaltungsrat der Bundesanstalt Sitz und Stimme haben. Sie haben uns auf Anfrage bestätigt, daß sie sowohl die Meinung der von ihnen vertretenen Verbände und Organisationen dargelegt hätten als auch die Lage der Bundesanstalt berücksichtigt und natürlich auch als Mitglieder des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gesprochen hätten. Ich darf Ihnen im Vertrauen auch noch sagen, daß selbst der Vertreter des Finanzministeriums, den ich nachher ansprach, zu meinem Erstaunen ebenfalls Mitglied der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung war. Aber auch das ist ja kein Beinbruch. Dieses Anhören war für uns, für unsere Beratungen sehr förderlich.
    Herr Kollege Scharnowski, wir — ich meine jetzt die Fraktion der CDU/CSU — haben uns im Ausschuß dafür stark gemacht und werden uns sicher auch heute bei der Abstimmung im Plenum dafür stark machen, daß die Bundesregierung je nach der Finanzlage der Bundesanstalt von der ihr erteilten Ermächtigung zur Beitragssenkung oder -aussetzung Gebrauch machen soll. Wir tun das, weil wir wissen, daß die Bundesregierung oder das Bundesarbeitsministerium, bevor die Rechtsverordnung ergehen würde, mit dem Verwaltungsrat der Bundesanstalt Fühlung nehmen wird und sich zunächst einmal die Stellungnahme der Bundesanstalt geben lassen wird. Auch das ist im Ausschuß besprochen und einhellig dargelegt worden.
    Ich muß es hier wiederholen: wir haben ,das Vertrauen zu diesem Selbstverwaltungsorgan bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, daß es der Bundesregierung auf Grund der Finanzlage der Anstalt Empfehlungen erteilen und sagen kann: Jetzt können wir so oder so handeln. Die Bundesregierung wird auf das Votum oder die Stellungnahme des Verwaltungsrates der Bundesanstalt sicher ein entscheidendes Gewicht legen. Insoweit war unser Antrag, war unsere Beschlußfassung in höchstem Maße von der Absicht initiert und beeinflußt, das Vertrauen in die Selbstverwaltung zu bestärken und der Selbstverwaltung eine entscheidende Rolle zuzuweisen bei dieser Ermächtigung, die wir der Bundesregierung erteilt haben.
    Ich darf deshalb, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, sagen, daß ich aus den zuletzt genannten Gründen den Antrag, den Sie heute ganz überraschend im Plenum eingebracht haben, überhaupt nicht verstehe. Im Ausschuß war von einer solchen Senkung keine Rede. Sie wissen ganz genau, daß wir darum gestritten haben, ob bei der Erteilung der Ermächtigung an die Bundesregierung eine Einschränkung dahin gehend gemacht werden sollte, der Bundesregierung nur die Möglichkeit zu gehen, auf 1,5 % zu senken und nicht weiter. Das waren Bleichlautende Anträge von Ihrem Kollegen Odenthal und von meinem Kollegen Storch, einem Mitglied der CDU/CSU-Fraktion. Aber die Mehrheit meiner Fraktion und zum Teil auch Kollegen Ihrer Fraktion, der SPD, haben sich dagegen gewandt. —



    Vogt
    Ich darf auch sagen, warum. Ich selbst habe im Ausschuß ausgeführt, es sei tunlich und nützlich, der Bundesregierung die Ermächtigung zur Senkung oder gar zur Aussetzung im Rahmen von 0 bis 2 % zu erteilen; auch darum ist gestritten worden. Warum habe ich das vertreten, und warum haben meine Freunde aus der CDU/CSU-Fraktion das vertreten? Wir haben es vertreten, weil nämlich dann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber eine fühlbare Entlastung bei der Beitragszahlung zu verzeichnen sein wird. Das ist hei 0,5 % und auch bei 1 % nicht der Fall.
    Wir brauchen uns hier über die Zahlen nicht zu unterhalten; Sie kennen sie ganz genau. Wenn aber die Bundesregierung bis 0 oder 2 %, oder was weiß ich, senken oder wenn sie für eine gewisse Zeit aussetzen kann, dann gibt es eine fühlbare Entlastung. Man kann aber nicht durch Beschluß des Bundestages der Bundesregierung die Auflage machen: Ihr habt jetzt auszusetzen, oder: Ihr habt für diese und jene Zeit — einen begrenzten Zeitraum — nur 1 % zu erheben. Das können wir hier, so zusammengerafft, nicht tun, wenn wir verantwortungsbewußt handeln. Wir müßten dann unsererseits zunächst einmal die Selbstverwaltungsorgane hören, um sagen zu können: in dieser Saison — Frühling, Sommer, Herbst oder Winter — ist es möglich, ist es vertretbar, ist es nützlich. Das wäre ein Verfahren, daß nicht sehr flexibel wäre. Ein Verfahren, das flexibel ist, ist die Erteilung einer Ermächtigung oder Entscheidungsbefugnis an die Bundesanstalt. Es wäre noch besser — das ist von uns noch mehr gutgeheißen worden —, diese Entscheidungsbefugnis, also die Ermächtigung der Bundesregierung zu geben. Denn sie könnte senken und auch heben, ohne erst den langen Weg über das Parlament zu gehen.
    Überlegen Sie einmal folgendes. Angenommen, wir beschlössen heute, daß die Beiträge, wie Sie es vorgeschlagen haben, für eine befristete Zeit gesenkt werden. Es könnte ja sein, daß wir während dieser Zeit die Beiträge wieder anheben müßten. Dann müßte das Hohe Haus das beschließen, und dem müßten Beratungen im Ausschuß vorangehen.

    (Abg. Scharnowski: Das müssen wir ja öfter machen!)

    — Mein lieber Kollege Scharnowski, Sie und Ihre Kollegen im Ausschuß sind mit uns der Meinung gewesen, wir sollten eine Möglichkeit dafür schaffen, daß eine Senkung oder auch eine Anhebung möglichst rasch vorgenommen werden kann, ohne daß wir erst den Ausschuß oder das Parlament mit langwierigen Verhandlungen bemühen müssen;

    (Zuruf von der SPD: Bei einer Anhebung über 2% müßte das Parlament das ja auch!)

    das war doch bei unseren Beratungen im Ausschuß maßgebend.
    Ich darf mich aber noch ein wenig den Ausführungen des Herrn Kollegen Keller zuwenden. Er hat in seiner zweiten kurzen Rede zur Begründung des von der FDP-Fraktion gestellten Änderungsantrages ausgeführt, man müsse die Wiederherstellung der
    Vorlage beschließen, zumal 500 000 Arbeitsplätze, wie er angab, offen seien. Nun, meine Damen und Herren, wenn man sich die eine Seite ansieht, muß man sich auch die andere ansehen und muß, verehrter Herr Kollege Keller, die notwendigen Schlußfolgerungen ziehen. Es ist ja doch kein Geheimnis, daß es trotz der mehr als 500 000 offenen Stellen — es sind fast 600 000 — eine bestimmte Quote von Arbeitslosen gibt. Das wissen Sie, Herr Kollege Keller, genauso gut wie alle hier im Saal. Es wird Sie wahrscheinlich interessieren, daß laut Statistik am
    31. Januar dieses Jahres 390 143 Arbeitslose vorhanden waren. Dabei sind die Bezieher von Schlechtwettergeld noch nicht einbezogen, und auch das hat bei den Beratungen im Ausschuß eine Rolle gespielt; darüber aber hat heute noch niemand gesprochen. Ich möchte nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß wir erst einmal die finanziellen Auswirkungen der Gewährung des Schlechtwettergeldes abwarten und uns Unterlagen darüber geben lassen müssen, bevor wir zu Schlußfolgerungen kommen. Alles das wirkt sich ja auf die gesamte Finanzlage der Bundesanstalt aus.
    Ich darf dem Hohen Hause empfehlen, beide Änderungsanträge abzulehnen, sowohl den Antrag der Fraktion der SPD als auch den der Fraktion der FDP, und den Antrag des Ausschusses anzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Starke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Stand der Debatte ist es sicherlich notwendig, noch ein paar Worte zu sagen, damit am Schluß auch alle wissen, worüber nun im einzelnen abgestimmt wird. Die Dinge gehen im Augenblick doch schon ein wenig durcheinander mit den zwei Änderungsanträgen, von denen der unsere die Wiederholung unseres alten Antrags ist, während der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion etwas überraschend gekommen ist.
    Ich darf zunächst noch einmal ganz kurz sagen, was uns seinerzeit zu unserem Antrag veranlaßt hat. Der Kollege Atzenroth ist heute leider nicht da; er gehört dem Verwaltungsrat der Bundesanstalt an. Aus dem Einblick in die Dinge, den er dort gewonnen hat, ist der Antrag entstanden. Ihm liegt die Überlegung zugrunde, die eigentlich schon so ziemlich der Mann auf der Straße anstellt: daß hei aller Anerkennung der Arbeit der Bundesanstalt und ihrer unteren Organe der Beitrag nicht mehr den veränderten Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt entspricht. Eine Überprüfung dieser Gegebenheiten hat uns zu dem Antrag veranlaßt.
    Wir haben den Beitragssatz auf 11/2 % bemessen. Das war natürlich nicht errechnet — das kann man nämlich nicht —, aber es war auch nicht willkürlich gegriffen, sondern beruhte auf den angestellten Ermittlungen. Nun aber überlegen Sie bitte einmal, was sich da abgespielt hat, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das darf man doch nicht übersehen. Wir sind auf völliges Unverständnis gestoßen



    Dr. Starke
    mit den 11/2%, mit unserem Senkungsantrag, und zwar nicht nur bei der Regierungspartei, sondern auch bei Ihnen, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion. Man hat zunächst wie üblich gesagt: „Die kleinen Parteien! Jetzt kommen sie wieder mit solchen Anträgen! Was soll man denen für Bedeutung beimessen?" Schließlich kam es dann aber doch dazu, daß weitere Überlegungen angestellt werden mußten, weil der Antrag nun einmal da war und in den Ausschuß kam.
    Dann denken Sie einmal daran, was sich bei der Bundesanstalt abgespielt hat! bei der Bundesanstalt sind doch zuerst Erklärungen abgegeben worden, die ganz deutlich zeigten, daß man dort gar nicht senken wollte.