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    Deutscher Bundestag 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jungherz, Schütz (München) und Huth 8129 A Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 1. Halbjahr des Rechnungsjahres 1960 (Drucksache 2467) 8129 B Erweiterung der Tagesordnung . 8129 B, 8164 B Begrüßung von Abgeordneten des österreichischen Nationalrates 8134 C Fragestunde (Drucksache 2497) Frage der Abg. Frau Dr. Rehling: Ratifikation der UNESCO-Konvention über den Schutz von Kulturgütern im Krieg Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 8130 B Frage des Abg. Kreitmeyer: Garnisonen des Bundesgrenzschutzes Dr. Hölzl, Staatssekretär . . . . 8130 C, D Kreitmeyer (FDP) 8130 D Frage des Abg. Wittrock: Todesurteile der Kriegs- und Sondergerichte des Dritten Reichs Schäffer, Bundesminister . . . . 8131 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . . 8131 C Frage des Abg. Dröscher: Lohneinbußen der Arbeitnehmer in den Munitionsdepots der US-Armee Dr. Hettlage, Staatssekretär 8131 D, 8132 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 8132 B Frage des Abg. Faller: Neubau des Zollabfertigungsgebäudes Weil-Otterbach Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8132 C Frage des Abg. Kreitmeyer: Ausgaben für die Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten und RAD-Führer Dr. Hettlage, Staatssekretär 8132 D, 8133 A Kreitmeyer (FDP) 8133 A, B Frage des Abg. Dr. Miessner: Unterschiedliche steuerliche Behandlung der Versorgungsbezüge der Beamten und der Sozialrenten Dr. Hettlage, Staatssekretär 8133 C, 8134 A Dr. Miessner (FDP) 8133 D Frage des Abg. Dewald: Mindestrenten für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Dr. Hettlage, Staatssekretär 8134 A, B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . 8134B, C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . 8134 C, 8135 A Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 A Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Einreise von Frauen und Kindern ausländischer Arbeitskräfte Blank, Bundesminister . . . . 8135 B, C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8135 C Frage der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Belastung öffentlicher Kassen durch ausländische Arbeitskräfte Blank, Bundesminister 8135 D, 8136 A, B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8136 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 8136 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Auflösung der Familienausgleichskassen Blank, Bundesminister 8136 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Altersvorsorge für die in der Angestelltenversicherung freiwillig Versicherten Blank, Bundesminister 8136 D, 8137 A, B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 8136 D, 8137 B Frage des Abg. Felder: Hygienische Bestimmungen für Transportfahrzeuge bei Überführung verstorbener Soldaten Hopf, Staatssekretär 8137 C, D Felder (SPD) 8137 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Schwarzhaupt: Bahnunterführung an der Saarstraße zwischen Wiesbaden und WiesbadenSchierstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 A Frage des Abg. Dr. Gossel: Bahnhof Mellinghausen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8138 B, C Dr. Gossel (CDU/CSU) 8138 C Frage des Abg. Ritzel: Benutzung des Treibstoffs J P 4 von ausländischen Düsenflugzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 8138 D, 8139 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 8139 A, B Frage des Abg. Spitzmüller: Mittel des Vierjahresplans für die Bundesstraßen im Regierungsbezirk Südbaden Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8139 B, C Dürr (FDP) 8139 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Feuerbeständige Schutzraumtüren der Firma Mannesmann Dr. Ernst, Staatssekretär . 8139 D, 8140 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8140 A, B Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 2492) 8140 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 2476) Dr. Arndt (SPD) 8140 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2360) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2468) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2469) — Zweite und dritte Beratung — 8141 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2458) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8142 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 mit der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache 2358) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2477) — Zweite und dritte Beratung — 8142 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2461) — Zweite und dritte Beratung — 8142 C Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2490) -- Zweite und dritte Beratung — 8142 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2447) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8143 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (FDP) (Drucksache 1798) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 2489, 2488) — Zweite und dritte Beratung — Odenthal (SPD) . . . . . . . . 8143 C Keller (FDP) 8146 A, 8149 A Scharnowski (SPD) . . . . . . 8146 B Scheppmann (CDU/CSU) . . . . 8147 B Behrendt (SPD) . . . 8149 C, 8159 D Maier (Mannheim) (CDU/CSU) . . 8150 D Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 8151 B Dr. Starke (FDP) . 8153 D, 8157 C, 8159 C Dr. Schellenberg (SPD) 8155 C, 8158 D Franzen (CDU/CSU) . . 8156 C, 8158 D Diebäcker (CDU/CSU) . . . . . . 8159 D Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2487) — Zweite und dritte Beratung — 8160 B Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksache 1589); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2433) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 8160 D Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Drucksache 2248); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2475) — Zweite und dritte Beratung — 8162 B Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2481) — Zweite und dritte Beratung — 8162 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253); Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2482) — Zweite und dritte Beratung — . . . 8162 D Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer - aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (Entwicklungshilfegesetz) (Drucksache 2288) 8163 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksachen 2229, 2379); Berichte des Haushaltsausschusses und des Kriegsopferausschusses (Drucksachen 2498, 2484, zu 2484) — Zweite und dritte Beratung - 8163 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203); Schriftlicher Bericht ,des Finanzausschusses (Drucksache 2493) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 8163 C Entwurf eines Gesetzes für die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2533) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . . 8163 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen (SPD) (Drucksache 2443) — Erste Beratung —; dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen und des Mieterschutzgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2542) — Erste Beratung —; dem IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2543) — Erste Beratung — und dem Antrag betr. Gewährung von Darlehen zur Förderung der Wohnungsbeschaffung für junge Familien (CDU/CSU) (Drucksache 2545) Jacobi (SPD) 8164 B Lücke, Bundesminister 8169 D, 8191 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 8174 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 8175 D Mick (CDU/CSU) . . . 8177 C, 8186 D Dr. Will (FDP) 8177 D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . 8180 B Schröter (Berlin) (SPD) 8189 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8191 C Reitz (SPD) 8195 A Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Kaffeesteuer (SPD) (Drucksache 2437) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Teesteuer (SPD) (Drucksache 2438) — Erste Beratung —Regling (SPD) . . . . . . . . 8196 B Peters (SPD) . . . . . . . . . 8198 B Etzel, Bundesminister . . . . . . 8199 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 8202 A Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 8204 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juli 1960 mit der Französischen Republik über Leistungen zugunsten französischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2480) — Erste Beratung — . . . . . 8205 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1957 über die bodenständige Verteidigung und Polizei nach Artikel 5 des Protokolls Nr. II des revidierten Brüsseler Vertrages (Drucksache 2470) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. November 1959 mit Pakistan zur Förderung und zum Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 2495) — Erste Beratung — 8205 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes im Saarland (Drucksache 2496) — Erste Beratung — . . . 8205 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2442, Umdruck 595) . . 8205 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksache 2441) . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Deutschmeister-Kaserne (jetzt Caritaskrankenhaus) in Bad Mergentheim (Drucksachen 2321, 2499) . . . . 8206 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksachen 2363, 2530) . . . . . . 8206 A Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Senkung der Binnen-Zollsätze für Waren der Agrarwirtschaft) (Drucksache 2534) 8206 B Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 (Zollkontingente für Tabakerzeugnisse aus EWG-Ländern) (Drucksache 2535) . . 8206 B Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Karl-Heinz Sommer und Theodor Harnach (Drucksache 2531) . . 8206 C Muckermann (CDU/CSU) . . . . 8206 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8207 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Reinhard, Worms, Dr. Martin u. Gen. betr. Schiffbarmachung der Lahn (Drucksachen 1374, 2483) Reitz (SPD 8207 C Gontrum (CDU/CSU) 8208 B Jahn (Marburg) (SPD) 8208 C Nächste Sitzung 8209 C Anlagen 821.1 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8129 144. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 24. 2. Bazille 15. 3. Dr. Bechert 22. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 2. Fürst von Bismarck 24. 2. Dr. Bucerius 22. 2. Caspers 1. 4. Deringer 24. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 2. Dowidat 24. 2. Ehren 28. 2. Eilers (Oldenburg) 23. 2. Eisenmann 24. 2. Erler 24. 2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Götz 24. 2. Dr. Gradl 24. 2. Dr. Greve 22. 2. Freiherr zu Guttenberg 24. 2. Höfler 24. 2. Dr. Hoven 22. 2. Jaksch 22. 2. Dr. Jordan 25. 2. Killat (Unterbach) 22. 2. Koch 22. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 18. 3. Leber 24. 2. Lohmar 22. 2. Lücker (München) 23. 2. Mensing 24. 2. Dr. Menzel 28. 2. Freiherr von Mühlen 24. 2. Neubauer 10. 3. Pöhler 22. 2. Probst (Freiburg) 24. 2. Ramms 22. 2. Dr. Rüdel (Kiel) 3. 3. Scheel 24. 2. Schlee 22. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Schmidt (Hamburg) 24. 2. Schneider (Hamburg) 22. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 24. 2. Schüttler 24. 2. Dr. Schwörer 22. 2. Dr. Seffrin 1. 3. Spitzmüller 22. 2. Frau Dr. Steinbiß 4. 3. Stenger 28. 2. Stingl 22. 2. Storch 25. 2. Vehar 25. 2. Weber (Georgenau) 22. 2. Weimer 22. 2. Welke 25. 2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Wolff 22. 2. Dr. Zimmer 27. 2. b) Urlaubsanträge Bettgenhäuser 4. 3. Dr. Birrenbach 6. 3. Dr. Deist 2. 3. Demmelmeier 18. 3. Eberhard 7. 3. Funk 18. 3. Hörauf 10. 3. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Martin 6. 3. Dr. Mende 4. 3. Ruhnke 25. 3. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 10. 2. 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 228. Sitzung am 10. Februar 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 25. Januar 1961 verabschiedeten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) gemäß Artikel 84 Abs. 1, 85 Abs. 1, 105 Abs. 3 und 120 a Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Außerdem hat der Bundesrat die aus der Anlage ersichtliche Entschließung angenommen. Dr. Meyers Bonn, den 10. 2. 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 26. Januar 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 10. Februar 1961 an den Bundeskanzler Entschließung des Bundesrates zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) Die Bundesregierung wird gebeten, die für eine zeitgerechte Durchführung des Gesetzes betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichs- 8212 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 gesetzes und der weiter zu erwartenden Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bei den Heimatauskunftstellen und den Vororten für die gewerblichen Betriebsvermögen erforderlich werdenden personellen und organisatorischen Maßnahmen in einer rasch wirksamen Weise zu ermöglichen. Begründung: Das Gesetz betr. Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes wie auch die zu erwartende weitere Novelle zum Lastenausgleichsgesetz verlangen eine Beschleunigung der Schadensfeststellung, welche die für den Lastenausgleich zuständigen Behörden in eine arbeitsmäßig angespannte Lage bringen wird. Bei der Durchführung sind sie in weitem Umfang von der Vorarbeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte für die gewerblichen Betriebsvermögen abhängig. Wenn eine den Anforderungen entsprechende zeitgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben erreicht werden soll, muß die Tätigkeit der Heimatauskunftstellen und der Vororte beschleunigt und intensiviert werden. Dazu werden personelle und organisatorische Maßnahmen erforderlich, für welche die Bundesregierung die in ihrer Kompetenz liegenden Voraussetzungen, insbesondere durch Genehmigung der erforderlichen Personalstellen, schaffen sollte. Anlage 3 Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Ruland über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233). Der vorliegende Gesetzentwurf wurde in der 134. Plenarsitzung des Bundestages vom 7. Dezember 1960 an den Wirtschaftsausschuß und Haushaltsausschuß überwiesen. Der Wirtschaftsausschuß behandelte den Entwurf in seinen Sitzungen vom 19. und 27. Januar 1961. Der Haushaltsausschuß stimmte dem Gesetzentwurf in der vom Wirtschaftsausschuß vorgeschlagenen Fassung in seiner Sitzung vom 15. Februar 1961 zu. 1. Das Gesetz ermöglicht für Guthaben, die heute noch als Reichsmarkguthaben bei Kreditinstituten im Saarland und beim Postscheckamt in Saarbrücken geführt werden, weil sie während der bis zum 5. Juli 1959 bestehenden Währungsunion des Saarlandes mit Frankreich nicht auf Franken umgewertet worden sind, die Umwandlung in Deutsche Mark, und zwar im Verhältnis von 6,5 Deutsche Mark für 100 Reichsmark; sofern die Guthaben Altsparanlagen im Sinne des Altsparergesetzes sind, gewährt es außerdem Alstparerentschädigung in Höhe von 13,5 v. H. 2. Der Wirtschaftsausschuß hat den Regierungsentwurf im wesentlichen gebilligt. In verfahrensrechtlicher Beziehung hat er erwogen, ob das wirtschaftliche Ziel des Gesetzes, den Inhabern von Reichsmarkguthaben die Verfügungsmöglichkeit über den Gegenwert ihrer Guthaben in Deutscher Mark zu verschaffen, nicht rascher und umfassender erreicht würde, wenn an Stelle einer Umwandlung auf Antrag des Berechtigten die kontoführenden Institute verpflichtet würden, die umwandlungsfähigen Guthaben ohne Antrag auf Deutsche Mark umzubuchen, und wenn in den Fällen, in denen die Institute von der derzeitigen Anschrift des Berechtigten keine Kenntnis haben, sie die Anschrift nach Möglichkeit zu ermitteln und den Berechtigten von dem Bestehen eines D-Mark-Guthabens zu unterrichten hätten. Nach eingehender Prüfung der umwandlungsrechtlichen, finanziellen und verwaltungsmäßigen Auswirkungen einer Umwandlung ohne Antrag gelangte der Ausschuß zu der Überzeugung, daß die Regierungsvorlage seinem Anliegen hinreichend Rechnung trägt, wenn von der in § 5 Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Befristung der Anmeldung bis zum 31. Dezember 1961 abgesehen wird und wenn die Institute angehalten werden, den Berechtigten — gegebenenfalls nach Ermittlung seiner Anschrift — über sein Antragsrecht zu unterrichten, sofern dieser bis zum 31. Dezember 1961 Antrag auf Umwandlung nicht gestellt hat. Der Ausschuß beschloß eine entsprechende Änderung des § 5 Abs. 1. Damit die Ansprüche der Institute auf Vergütung im Falle der Umwandlung eines Guthabens (§ 11 Abs. 1) und der Gewährung der Altsparerentschädigung (§ 12 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 des Altsparergesetzes in der Fassung vom 1. April 1959) unter denselben Voraussetzungen entfallen, wurde in § 11 ,Abs. 1 Satz 2 der Betrag von 100 Reichsmark auf 50 Reichsmark herabgesetzt. Entsprechend der Anregung des Bundesrates hat der Ausschuß in den Entwurf einen § 11 a eingefügt, nach dem auch die auf das Saarland übergegangenen Verbindlichkeiten aus Reichsmarkguthaben bei der ehemaligen Saarländischen Rediskontbank nach Maßgabe dieses Gesetzes umwandlungsfähig sind. Auf die Begründung des Bundesrates zu seinem Änderungsvorschlag wird verwiesen. Infolge der Einfügung des § 11 a bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Fragestunde der 142. Sitzung vom 8. 2. 1961, Drucksache 2457, Frage IV/1): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 13. September 1935 betreffend steuerliche Erfassung von Sammelbesteller-Verteilern noch geltendes Recht ist? Bei der Anfrage dürfte es sich um den Erlaß des früheren Reichsministers der Finanzen vom 13. Dezember 1935 — S 4107 — 58 III — über die Umsatzsteuerpflicht der sogenannten Verteiler bei Sammelbestellungen handeln. Die in dem Erlaß vertretene Auffassung entspricht dem geltenden Recht. Eine Aufhebung des Erlasses ist deshalb nicht beabsichtigt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 8213 Anlage 5 Umdruck 763 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, in Verfolg ihrer Eigentumspolitik durch Veräußerung bundeseigener unbebauter Grundstücke zum Bau von Wohnungen, insbesondere von Familienheimen, im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues breiten Kreisen der Bevölkerung Eigentum an Grund und Boden zu verschaffen. Der Deutsche Bundestag hält es für unerläßlich, daß diese Gesichtspunkte bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke beachtet werden, um tragbare Belastungen der zukünftigen Eigentümer von Familienheimen sowie tragbare Mieten zu erreichen. Er wird daher durch Aufnahme entsprechender Vorschriften in das Haushaltsgesetz 1961 dafür Sorge tragen, daß diesem Anliegen bei der Preisgestaltung für die zu veräußernden Grundstücke vom Bund unverzüglich Rechnung getragen wird. 2. Um dieses Ziel auch in Zukunft zu erreichen, wird die Bundesregierung ersucht, unverzüglich dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem folgende Regelung getroffen wird: Zur Förderung des Wohnungsbaues, vorzugsweise zur Begründung von Einzeleigentum, namentlich in der Form von Familienheimen, soll der Bund die ihm gehörenden Grundstücke, die als Bauland geeignet sind, für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen und Grundstücke, die als Bauland ungeeignet sind, zum Austausch gegen geeignetes Bauland bereitstellen. Dabei ist ein Preis zugrunde zu legen, der tragbare Lasten und Mieten für die breiten Schichten der Bevölkerung ermöglicht. Eine gleiche Regelung ist für die Grundstücke anzustreben, die zum Sondervermögen des Bundes gehören oder im Eigentum einer juristischen Person stehen, an der der Bund allein oder überwiegend beteiligt ist. 3. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, bei der Verteilung der öffentlichen Mittel darauf hinzuwirken, daß in ausreichendem Maße den Erfordernissen der Entlastung der Ballungsgebiete und der Auflockerung der Städte Rechnung getragen wird, um auch hierdurch die Möglichkeiten der Baulandbeschaffung zu günstigeren Preisen zu erleichtern. 4. Ferner wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einzuwirken, daß ihrerseits alle Maßnahmen ergriffen werden, die der Baulandbeschaffung dienen. Dazu gehört namentlich, daß vorausschauend in dem notwendigen Umfange Baugebiete durch förmliche Bebauungspläne ausgewiesen werden, insbesondere wo bereits Flächennutzungspläne oder ähnliche Pläne bestehen. 5. Der Bundestag erwartet im übrigen von den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbände, in gleicher Weise aber auch von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen einschließlich der Heimstättengesellschaften, daß sie ebenfalls die ihnen rechtlich oder wirtschaftlich gehörenden Grundstücke, die für eine Bebauung mit Wohnungen geeignet sind, zu den gleichen günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen, wie es für den Bund gesetzlich angeordnet werden wird. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 6 Umdruck 764 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird in der Fassung des Entwurfs wiederhergestellt. Bonn, den 21. Februar 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 765 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion- der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksachen 1798, 2488). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 a) erhält Nr. 1 folgende Fassung: 1. In § 164 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Für die Zeit vom 1. April 1961 bis zum 31. März 1962 wird der Beitragssatz auf eins vom Hundert gesenkt." ', b) wird Nr. 2 gestrichen. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 766 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. bis spätestens 1. Mai 1961 den Gemeinden die im Besitz des Bundes befindlichen Grundstücke, 8214 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1961 die für eine Bebauung mit Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues oder als Tauschland geeignet sind, mitzuteilen. und anzubieten; 2. den Verkauf derartiger Grundstücke an bauwillige Bauherren zu beschleunigen und dabei Preise zugrunde zu legen, die für den sozialen Wohnungsbau tragbar sind und die das überhöhte Preisgefüge des Baulandmarktes nachhaltig drükken; 3. ferner sicherzustellen, daß bei der Weiterveräußerung dieser Grundstücke nur die eigenen Aufwendungen berücksichtigt werden dürfen und Spekulationsgewinne ausgeschlossen bleiben. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 767 Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Baulandpreise (Drucksache 2436). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Juni 1961 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den in ähnlicher Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 21. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 768 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffengesetz) (Drucksachen 1589, 2433) . Der Bundestag wolle beschließen: In Teil A Abschnitt I Nr. 2 der dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügten Kriegswaffenliste werden die Worte angefügt: ,,, sofern nicht die Genehmigung nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 erteilt ist." Bonn, den 22. Februar 1961 Dr. Dahlgrün Memmel Höcherl Dr. Kempfler Dr. Wahl Funk Ruland Dr. Winter

Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 2468)

(Erste Beratung 138. Sitzung) ;

b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesregierung Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361);
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 2469)

(Erste Beratung 138. Sitzung).

Zu beiden Gesetzen liegen die Schriftlichen Berichte des Herrn Abgeordneten Dr. Wahl vor. Wir danken dem Herrn Berichterstatter. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich komme zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf unter Punkt 4 a) der Tagesordnung. Ich rufe auf Art. 1, Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. -- Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme. Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
Aussprache wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.

Vizepräsident Dr. Dehler
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf unter Punkt 4 b) der Tagesordnung, Drucksache 2361. Aussprache wird nicht gewünscht. Ich rufe auf § 1, - § 2, - § 3, - § 4, - § 5, - § 6, - § 7 § 8, - § 9, - § 10, - § 11, - § 12, - Einleitung und Überschrift. Ich bitte um das Zeichen im Falle der Zustimmung. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Einstimmige Annahme. Ich schließe die zweite Beratung. Wir kommen zur
dritten Beratung.
Keine Aussprache. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 5 der. Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) ;
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses 14. Ausschuß) (Drucksache 2458)


(Erste Beratung 138. Sitzung)

Es liegt der Schriftliche Bericht des Finanzausschusses - des Herrn Abgeordneten Schlick - vor. Wir danken dem Herrn Berichterstatter. Mündliche Ergänzung wird nicht gewünscht, auch keine Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. § 1, mit der Änderung, wie er im Antrag des Ausschusses enthalten ist, - § 2, - § 3, - § 4, - § 5, - § 6, - Einleitung und Überschrift. Wir zuzustimmen wünscht, gebe das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Aussprache wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle die einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs fest.
Ich rufe auf Punkt 6:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 2358) ;
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 2477)

(Erste Beratung 138. Sitzung)

Es liegt vor der Schriftliche Bericht des Herrn Abgeordneten Regling. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Es wird keine Aussprache gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf Art. 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen angenommen. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen zur
dritten Beratung,
und zwar zur Schlußabstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen
Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357) ;
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 2461)

(Erste Beratung 138. Sitzung)

Es liegt vor der Bericht des Herrn Abgeordneten Goldhagen. Wird Ergänzung des Berichts gewünscht? - Nein. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Es liegen keine Wortmeldungen vor; wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe auf § 1 in der Fassung des Ausschusses, - § 2, - § 3, - § 4, 4-§ 5 in der Fassung des Ausschusses, - § 6 mit den Änderungen, die der Ausschuß beschlossen hat, -§ 7, - § 8, - § 9, - § 10, - § 11, - § 12, mit Änderung der Anlage zu § 12 und einer Änderung der Überschrift durch den Ausschuß, - § 13 mit Änderungen des Ausschusses, - § 14, - § 15, -§ 16, - § 17, - § 18, geändert durch den Ausschuß, - § 19, - § 20, - § 21, - § 22, - Einleitung und Überschrift.
Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmige Annahme. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Keine Wortmeldungen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen wünscht, möge sich bitte erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme des Gesetzes fest.
Punkt 8 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186);



Vizepräsident Dr. Dehler
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 2490)

(Erste Beratung 133. Sitzung).

Es liegt vor der Bericht des Herrn Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm. Es wird keine mündliche Ergänzung gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Keine Wortmeldungen; wir kommen zur Abstimmung.
Ich rufe auf die §§ 1 bis 11, — § 12 in der Fassung des Ausschusses, — § 13 mit Änderungen des Ausschusses, — § 14 mit Änderungen, — ebenso § 15, — § 16, — § 17, — § 17 a, in der Fassung des Ausschusses eingefügt, — § 18, — § 19 in der Fassung des Ausschusses, ebenso § 20, — Einleitung und Überschrift.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, Zeichen zu geben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
— Keine Wortmeldungen; wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen wünscht, bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194) ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) (Drucksache 2447)

(Erste Beratung 133. Sitzung).

Eine Ergänzung des Mündlichen Berichts wird nicht gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen iur Abstimmung. Ich rufe auf die Artikel 1, — 2, — 3 — sowie Einleitung und Überschrift. — Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Ich schließe die zweite Beratung.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

(Drucksache 1798)

a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 2489)
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (21. Ausschuß) (Drucksache 2488)

(Erste Beratung 123. Sitzung).

Wird eine Ergänzung des Schriftlichen Berichts gewünscht? — Herr Abgeordneter Odenthal!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Odenthal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und meine Herren! Ich habe den Bericht des Ausschusses für Arbeit und seine Empfehlungen zu dem Antrag der FDP auf Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vorzutragen. Vorher möchte ich jedoch auf einige redaktionelle Änderungen hinweisen.
    Bei der Beratung sind folgende redaktionelle Änderungen zu berücksichtigen. Da das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Fassung vom 3. April 1957, zuletzt geändert durch das Dritte Änderungsgesetz zum AVAVG vom 28. Oktober 1960, durch diese Vorlage geändert und ergänzt wird — darauf kommt es an —, muß die Überschrift wie folgt lauten:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Viertes Änderungsgesetz zum AVAVG).
    Auf Grund dieser redaktionellen Änderung müssen in Art. 1, Zeile 6, nach den Worten „wie folgt" die Worte „geändert und" eingefügt werden.
    In Art. 1 Nr. 1 erscheinen die Worte „für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" überflüssig, da aus dem Gesetz ohne weiteres hervorgeht, daß es sich nur um die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung handeln kann und nicht um eine andere Bundesanstalt mit anderen Zwecken und anderen Aufgaben.
    Aus dem Schriftlichen Bericht, den ich sehr straff gefaßt habe, ersehen Sie im wesentlichen, um was es geht. Ich bin beauftragt, Ihnen vorzutragen, was der Ausschuß Ihnen zur Annahme empfiehlt. Man muß nur einige Zahlen vorausschicken. Von 1948 bis zum heutigen Tage hat sich die Zahl der Beschäftigten verdoppelt. In einer ähnlichen Relation hat sich die Zahl der Arbeitslosen verringert. Wir rechnen heute mit 145 000 Arbeitnehmern, die arbeitswillig sind und Arbeit suchen. Auf der anderen Seite haben wir Stellenangebote in einer Größenordnung von 500 000 zu verzeichnen. Ich vermute — das war auch die Meinung im Ausschuß —, daß in diesen Zahlen noch sehr viel Luft ist. Denn man darf unterstellen, daß der Arbeitgeber, der fünf Arbeitskräfte benötigt, das Mehrfache dieser Zahl angibt, um wenigstens die fünf Kräfte zu bekommen.
    Zum andern dürfen wir nicht nur die Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen, sondern



    Vizepräsident Dr. Dehler
    müssen auch die Finanzlage der Bundesanstalt in Betracht ziehen. Ich sagte eben, daß sich die Zahl der Versicherten verdoppelt habe. Im gleichen Umfang hätten sich auch die Beiträge erhöhen müssen. Wir haben aber die seit 1929 geltenden Beiträge von 61/2 % zunächst auf 4 %, dann zugunsten der Rentenversicherung von 4 auf 3 % und noch einmal von 3 auf 2 % gesenkt. Trotz dieser dauernden Senkung der Beiträge sind die Rücklagen von 1952 bis heute auf 5 Milliarden DM angewachsen.
    Diese Gesamtrücklage von 5 Milliarden DM ist zum großen Teil langfristig angelegt. Der Ausschuß hat den Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß sie zum größten Teil kurzfristig angelegt wird.
    Im Ausschuß wurde über die Frage verhandelt, was nun zu geschehen hat. Darüber, daß eine Beitragssenkung herbeigeführt werden muß, bestand Einigkeit im Ausschuß. Insoweit entsprach der Ausschuß auch der Forderung der FDP, allerdings nicht hinsichtlich der von ihr vorgeschlagenen Formulierung, nach ,der alle drei Monate eine Neufestsetzung erfolgen sollte. Grundsätzlich stand der Ausschuß auf ,dem Standpunkt, ,daß der gesetzliche Beitrag von 2 % nicht geändert werden sollte, daß er aber je nach der Lage des Arbeitsmarktes und der Finanzlage der Bundesanstalt sowie nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und den Aufgaben der Bundesanstalt gesenkt werden sollte.
    Dazu muß ich Ihnen einige ergänzende Worte sagen. Die Frage, ob man sich gegen Arbeitslosigkeit versichern kann, ist sehr umstritten. Die Regierung ist der Auffassung, daß sich der einzelne sehr wohl in einer Schadensversicherung gegen den Fall der Arbeitslosigkeit versichern kann. Wir sind hingegen ,der Meinung, daß das unmöglich ist. Die Unwägbarkeiten auf dem Arbeitsmarkt für den einzelnen und für die Gesamtheit sind so groß, daß hier eine Solidarhaftung eintreten muß, wie sie auch in der Sozialversicherung, zu der die Arbeitslosenversicherung bisher nicht gehört, vorgesehen ist.
    Es wurde dann eingewandt, daß ein Vergleich mit der Rentenversicherung und der Krankenversicherung einfach nicht möglich sei. Dort sei das Risiko auf Grund der Zahl der Krankheitsfälle sowie der Krankheitsdauer während einer Zeit von vielen Jahren ziemlich genau zu ermitteln. Aber auch in der Rentenversicherung und in der Krankenversicherung sei die Frage zu prüfen, ob nach zwei Kriegen und zwei Inflationen nicht vom Kapitaldeckungsprinzip zum Umlageverfahren übergegangen werden könne. In zwei Generationen, nach zwei Kriegen sind etwa 50 Milliarden Mark, gespart im Kapitaldeckungsverfahren, ins Nichts zerronnen; davon ist nichts übriggeblieben. Nach diesem Kriege haben wir wieder begonnen, im Kapitaldeckungsverfahren Kapitalien aufzusparen, aus deren Zinsen die Lasten gedeckt werden sollen. Dieser Gefahr weicht die Unfallversicherung durch die Erhebung einer Umlage aus, indem sie — nach den Zahlen der vergangenen Jahre — aus den überschaubaren Risiken in den einzelnen Berufszweigen und aus den Unfallhäufigkeiten sowie auf Grund der Unfallschwere jährlich die Umlage festsetzt. Wir haben auch überlegt —
    wir haben die Erörterung nicht vertieft, weil die Frage nicht auf der Tagesordnung stand; aber man sollte einmal darüber nachdenken —, ob man nicht auch in der Arbeitslosenversicherung eine Synthese zwischen Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren finden könnte, die den Versicherten einen Anspruch auf die Leistungen gibt und ihnen nicht mehr Beiträge abverlangt, als zur Sicherung der Arbeitslosen bei einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit und zum Auffangen einer stärkeren Arbeitslosigkeit erforderlich sind. Das würde bedeuten, daß für 1 Million, also 5 % der heute Versicherten, ein Auffangkapital vorhanden sein müßte, das im Gegensatz zu der bisherigen Methode kurzfristig angelegt werden müßte. 3 Milliarden DM müßten also kurzfristig angelegt werden, um sie zur Verfügung zu haben, falls ein geringerer Anstieg der Arbeitslosigkeit eintreten sollte.
    Im Ausschuß für Arbeit bestand Einstimmigkeit darüber, daß unabdingbare Grundlage aller Überlegungen ungekürzte Leistungen im Falle der Arbeitslosigkeit sind. Wir waren uns auch darin einig, daß im Falle einer größeren Arbeitslosigkeit nicht die Verhältnisse eintreten dürfen, wie wir sie 1929 mit Bedauern erlebt haben, daß der Leistung lange Wartezeiten vorausgehen, daß es nicht nur bei der Arbeitslosenhilfe, sondern auch bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes zu Bedürftigkeitsprüfungen kommt.
    Wir waren auch darin einig, daß die heutige Hochkonjunktur nicht bestimmend für die Beitragshöhe sein darf. Darum soll der gesetzliche Beitrag von
    2 % des Grundlohns im Grundsatz bestehen bleiben. Nur der Gesetzgeber soll eine Erhöhung dieses Beitrages beschließen können und dürfen.
    Beitragszahlung, Beitragshöhe und die Rücklage stehen in einem ursächlichen Zusammenhang. Die Rücklage hat in diesen Tagen eine Höhe von 5 Milliarden DM erreicht. Wir sollten ein weiteres Anwachsen vermeiden. Wir sollten aber eine Reserve behalten, die alle die Gefahren ausschließt, die bei einem stärkeren Ansteigen der Arbeitslosigkeit entstehen könnten.
    Die Bundesanstalt ist nach Auffassung des Ausschusses kein Bankunternehmen, das den größten Teil der Rücklagen langfristig anlegen darf. Um eine Arbeitslosenzahl von nur 5 % der Versicherten auffangen zu können, ist schon eine Rücklage von
    3 Milliarden DM erforderlich. Diese Rücklage muß kurzfristig angelegt werden, damit die Leistungen nicht gefährdet werden, weil das restliche Kapital langfristig angelegt ist. Es wurde auch von einer Einfrierung, von einer Thesaurierung nach holländischem Vorbild gesprochen. Wir waren der Meinung, daß wir die Erörterung dieser Frage im Augenblick nicht vertiefen können. Würden die MilliardenBeträge der Rücklage bei der Deutschen Bundesbank angelegt, bestünde im Falle eines größeren Bedarfs kaum die Möglichkeit, die Rücklage als Konjunkturspritze zu gebrauchen; denn die Bundesanstalt hat keine Möglichkeit, auf die Methoden der Bundesbank einzuwirken.



    Odenthal
    Der zweite Fall, der Fall des Art. 120 des Grundgesetzes, wurde auch besprochen. Nach dieser Bestimmung muß der Bund im Falle der Leistungsminderung oder der Leistungsunfähigkeit der Bundesanstalt helfend eingreifen, damit die Leistungen gewährt werden können. Beides sind Illusionen. Wenn eine starke Krise den Arbeitsmarkt erschüttert, dann weiß keiner von uns, ob die Deutsche Bundesbank die eingefrorenen Mittel zu einer Konjunkturspritze verwenden wird oder überhaupt kann. Zum anderen: wenn eine Krise zu einer großen Beitragsminderung führt, fehlen dem Bund auch die Steuermittel, um helfend eingreifen zu können. Beide Hoffnungen, und zwar sowohl die Hoffnung auf die Thesaurierung als auch die Hoffnung auf den Rückgriff auf den Art. 120 des Grundgesetzes, enden dann praktisch in einer Geldneuschöpfung, also in einer Notendruckerei, die inflatorische Gefahren in sich birgt, wenn man bedenkt, in welcher Größenordnung die Rücklage eingefroren ist.
    Bei allem darf aber nicht vergessen werden, daß die Hauptaufgabe der Arbeitsverwaltung nicht in der Zahlung von Arbeitslosengeld besteht; das ist die fast allgemein herrschende Auffassung. Die Hauptaufgabe der Arbeitsämter liegt in der Berufsberatung, in der Arbeitsvermittlung für Jugendliche und für Erwachsene sowie bei den arbeitsfördernden Maßnahmen. Diese Aufgaben sind nach Auffassung der Minderheit des Ausschusses für Arbeit gesellschaftliche Aufgaben, die vom Staat getragen werden müssen, weil man sie in dieser Form nicht dem Arbeitnehmer und auch nicht dem Arbeitgeber aufbürden kann.
    Wir haben diese Fragen zwar aufgeworfen, wir haben sie aber nicht vertieft, weil im Augenblick nur die Frage der Beitragsenkung zur Debatte stand. Das schließt aber nicht aus, daß wir uns eines Tages grundlegend einmal mit der ganzen Aufgabe, mit der Gestaltung der Selbstverwaltung und mit der Frage der Aufbringung der Mittel beschäftigen müssen. Heute steht nur zur Debatte, ob nach dem Ermessen der Bundesregierung der Beitrag teilweise oder ganz, d. h. von 2 % bis auf 0 % gesenkt oder nach Lage des Arbeitsmarktes und nach der Finanzlage der Bundesanstalt zeitweise ausgesetzt werden soll.
    Dem Ausschuß lag ein Antrag der FDP vor. Dieser Antrag wurde nicht angenommen, weil er verwaltungsmäßige Schwierigkeiten zur Folge gehabt und unter Umständen dazu geführt hätte, daß sich der Gesetzgeber oder der Verwaltungsrat der Bundesanstalt alle drei Monate mit der Neuprüfung des Arbeitsmarktes bzw. der Finanzgebarung der Bundesanstalt befassen muß. Das war der wesentliche Grund. Es bestand auch keine Klarheit darüber, ob der Verwaltungsrat die Beitragsaussetzung ganz oder teilweise durchführen oder ob dies durch Rechtsverordnung geschehen soll. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich dafür ausgesprochen, daß die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates, der ja an den Ausgaben nicht beteiligt ist, an der Frage auch nicht interessiert sein kann, durch Rechtsverordnung eine Herabsetzung oder eine
    Aussetzung — ganz oder teilweise — durchführen kann.
    Diesem Antrag standen zwei andere Anträge gegenüber. Der Kollege Storch hat beantragt, das Wort „ganz" zu streichen. Er hat gewünscht, daß nur eine teilweise Aussetzung der Beiträge eingeführt wird. Dein stand ein Antrag Odenthal gegenüber, der verlangt hat, den Beitrag nicht unter 1,5 % zu senken. Die Auffassung beider Antragsteller war die gleiche. Beide befürchteten, daß durch eine allzu starke Senkung des Beitrags die Gefahr entstehen könnte, daß die Aufgaben der Bundesanstalt gefährdet seien, nicht nur bezüglich der ungekürzten Gewährung des Arbeitslosengeldes, sondern auch hinsichtlich der Durchführung der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung oder der arbeitsfördernden Aufgaben, die man der Bundesanstalt weiter belassen sollte. Beide Anträge wurden mit Mehrheit abgelehnt.
    Von der Bundesregierung wurde mündlich zugesichert, daß sie nicht daran denke, den Beitrag so weit zu senken, daß die Wahrnehmung der eigentlichen Aufgaben der Arbeitsämter und der Bundesanstalt irgendwie gefährdet werde. Des weiteren wurde zugesichert, daß die Bundesregierung den Arbeitsmarkt dauernd beobachten und rechtzeitig eingreifen werde, sobald eine Beitragssenkung angezeigt erscheine. Diese Zusicherungen fanden die einmütige Billigung des Ausschusses. Nach Auffassung des Ausschusses und der Bundesregierung kann eine Beitragserhöhung über 2 % nur vom Gesetzgeber vorgenommen werden, wenn dazu Anlaß gegeben ist.
    Das ist im wesentlichen das, was ich Ihnen vorzutragen habe. Ich habe mich darauf beschränkt in der Annahme, daß Ihnen die Dinge bekannt sind. Bemerken darf ich noch folgendes. Wir waren uns klar darüber, daß die Ansprüche der Arbeitslosen an die Rentenversicherung nicht geschmälert werden dürfen. Es ist der Wunsch laut geworden, daß nicht erst von der sechsten Woche an, sondern sofort bei Eintritt der Arbeitslosigkeit, auch einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit, die Anwartschaft und Wartezeit erhalten werden sollten.
    Meine Damen und Herren, ich habe als Berichterstatter noch die Pflicht, Sie zu bitten, den Antrag des Ausschusses anzunehmen, der dahin geht:
    Der Bundestag wolle beschließen,
    den Gesetzentwurf — Drucksache 1798 — in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung mit der Überschrift „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Viertes Änderungsgesetz zum AVAVG)" anzunehmen.
    Nach dem Beschluß des 21. Ausschusses wird dem § 164 Abs. 1 AVAVG folgender Satz 2 angefügt:
    Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Erhebung des Beitrages nach Maßgabe der Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver-



    Odenthal
    Sicherung zeitweise ganz oder zum Teil auszusetzen.
    Damit entfallen in § 209 Abs. 1 die Worte „Abs. 2 Nr. 3".