Rede:
ID0314102300

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    4. Zwischenfrage,: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordneter?: 1
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    Deutscher Bundestag 141. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1961 Inhalt Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache 2390) — Erste Beratung — Blank, Bundesminister . . . . . 7999 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8000 D Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 8002 D Junghans (SPD) . . . . . . . . 8007 A Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 8011 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8019 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 8025 D Mischnick (FDP) . . . . . . . . 8031 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 8033 C Berichtigung zur 138. Sitzung . . . . 8033 B Anlagen 8035 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1961 7999 141. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 138. Sitzung Seite 7881 D Zeile 20 und 21 statt „— Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.": Ich rufe auf Art. 2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading 27. 1. Bauknecht 27. 1. Bazille 31. 1. Dr. Bechert 27. 1. Behrisch 28. 1. Dr. Besold 27. 1. Birkelbach' 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Fürst von Bismarck 27. 1. Blachstein 27. 1. von Bodelschwingh 27. 1. Brese 16. 2. Dr. Bucerius 27. 1. Caspers 31. 1. Dr. Dahlgrün 27. 1. Demmelmeier 27. 1. Dr. Dittrich 27. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 28. 1. Eilers (Oldenburg) 27. 1. Eisenmann 11. 2. Engelbrecht-Greve 27. 1. Etzenbach 27. 1. Even (Köln) 27. 1. Folger 27. 1. Frehsee 27. 1. Dr. Frey 27. 1. Fuchs 27. 1. Funk 27. 1. Dr. Furler* 28. 1. Gehring 27. 1. Geiger (München) 28. 2. Glüsing 27. 1. Dr. Gradl 27. 1. Dr. Greve 27. 1. Haage 2. 2. Heye 28. 1. Hilbert 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Höfler 31. 1. Holla 27. 1. Frau Dr. Hubert 27. 1. Illerhaus 27. 1. für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jordan 27. 1. Jungherz 27. 1. Jürgensen 2. 2. Kalbitzer' 28. 1. Frau Klemmert 27. 1. Knobloch 27. 1. Dr. Kohut 27. 1. Dr. Kopf* 28. 1. Frau Krappe 27. 1. Kriedemann 27. 1. Dr. Krone 28. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 27. 1. von Lindeiner-Wildau 27. 1. Mattick 27. 1. Mauk 27. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Menke 31. 1. Mensing 27. 1. Dr. Menzel 28. 2. Metzger* 28. 1. Müller (Worms) 27. 1. Murr 27. 1. Neubauer 10. 3. Neuburger 27. 1. Neumann 27. 1. 011enhauer 27. 1. Pietscher 27. 1. Pöhler 27. 1. Frau Dr. Probst 27. 1. Rasner 28. 1. Frau Dr. Rehling 27. 1. Dr. Reinhard 27. 1. Riedel (Frankfurt) 27. 1. Rimmelspacher 27. 1. Ruland 27. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scharnberg 27. 1. Scheel 27. 1. Schmidt (Hamburg) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18. 2. Schneider (Hamburg) 4. 2. Schoettle 4. 2. Schüttler 27. 1. Dr. Seffrin 27. 1. Seuffert 27. 1. Dr. Seume 27. 1. Dr. Siemer 27. 1. Stahl 27. 1. Dr. Stammberger 4. 2. Stauch 27. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Steinmetz 27. 1. Stenger 28. 2. Struve 27. 1. Walter 27. 1. Wegener 27. 1. Welslau 27. 1. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Dr. Will 27. 1. Dr. Winter 27. 1. Wittmann 27. 1. Wittmer-Eigenbrodt 27. 1. Frau Wolff 27. 1. Wullenhaupt 27. 1. Dr. Zimmer 27. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Weber (Koblenz) 18. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Paul (Fragestunde der 140. Sitzung vom 25. Januar 1961, Drucksache 2432): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß in der Stadt Eßlingen am Neckar im Stadtteil Lerchenacker zahlreiche Geschäftsleute und im öffentlichen Leben stehende Personen seit mehr als einem Jahr auf einen Telefonanschluß warten? Bei dem Stadtteil Lerchenacker handelt es sich um eine Stadtrandsiedlung, mit deren Aufbau Mitte 1959 begonnen worden ist. Die Siedlung umfaßt zur Zeit etwa 300 Wohneinheiten. Von den für diese Siedlung vorliegenden Anträgen auf Neueinrichtung oder Verlegung eines Hauptanschlusses können im Frühjahr dieses Jahres über 40 v. H. berücksichtigt werden. Der weitere Ausbau wird im Rahmen des Möglichen beschleunigt weitergeführt, Er wird jedoch dadurch behindert, daß die Straßen und Wege in der Siedlung nur teilweise fertiggestellt sind.
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    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Am Ende haben Sie sich dann auf den verminderten und halbierten Sparprämiensatz geeinigt, jawohl.

    (Abg. Katzer: Darauf kommt es ja an!) Darüber sind wir uns jetzt einig.

    Neben diesem Sparprämiengesetz gibt es aber noch Dinge in der Steuergesetzgebung, die uns außerordentlich stören, und darauf wollte ich auch zu sprechen kommen. Ich muß ganz offen sagen, daß ich den Mut des Herrn Bundeswirtschaftsministers bewundert habe, der heute hier die verschiedenen Siebenerparagraphen des Einkommensteuergesetzes erwähnte und sagte, daß die dort vorgesehenen Regelungen eine große Tat gewesen seien. Es gibt kaum Paragraphen im Einkommensteuergesetz, die einem so skandalösen Mißbrauch unterlegen haben wie gerade diese Gruppe des Siebenerparagraphen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ruf: Und trotzdem waren diese Paragraphen notwendig! Das ist die Ambivalenz der Dinge! Abg. Schmitt-Vockenhausen: Das war vielleicht Ironie!)

    Nun möchte ich zum Kernpunkt dieser Paragraphen kommen. Wir haben schon seinerzeit bei der Beratung des Sparprämiengesetzes auf die hier gegebenen Diskrepanzen hingewiesen. Durch den § 10 des Einkommensteuergesetzes wird heute noch den Beziehern hoher Einkommen praktisch eine Sparprämie bis zu 50 % gewährt, und zwar nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung für ein kinderloses Ehepaar über 50 Jahre bis zu einem Sparbetrag von 4400 DM pro Jahr. Wenn dasselbe Ehepaar 8800 DM pro Jahr spart, bekommt es praktisch noch eine Prämie von 37 1/2%. Vergleichen Sie das zahlenmäßig bitte einmal mit dem eben genannten Betrag von 312 DM, den Sie jetzt bei einer Sparprämie von nur 20 % für die breiten Arbeitnehmerschichten bewilligen wollen. Wenn Sie das tun, werden Sie verstehen, daß wir diese starke Diskrepanz aufs heftigste kritisieren und auch in Zukunft noch kritisieren werden.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Realpolitik, Herr Kurlbaum!)

    Lassen Sie mich noch auf etwas Weiteres aufmerksam machen. Der Herr Bundesfinanzminister hat kürzlich — sehr mit Recht — den Vorschlag gebracht und damit sofort unsere Zustimmung gefunden, die Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer bei der Einkommensteuer auch bei natürlichen Personen zu beseitigen. Das ist auch eine der komplizierten steuerlichen Regelungen, die von der Mehrheit der Staatsbürger gar nicht bemerkt wird. Diese Bestimmung wirkt sich so aus, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, daß noch heute, 12 Jahre nach der Währungsreform, der Bezieher hoher Einkommen in unserer Bundesrepublik einen niedrigeren Vermögensteuersatz bezahlt als der Bezieher eines kleinen Einkommens. Ich bedauere es außerordentlich, daß dieser Vorschlag bei Ihnen so sang- und klanglos von der Bildfläche verschwunden ist und im Steueränderungsgesetz 1961 keine Aufnahme gefunden hat.
    Ich brauche in diesem Zusammenhang auch wieder nur alle Ihre Sünden zu erwähnen, die mit der Entlastung der Kapitalgesellschaften durch die Herabsetzung des Körperschaftsteuersatzes auf die ausgeschütteten Gewinne zusammenhängen. Damit haben Sie einen sehr wesentlichen Beitrag zu der ungesunden Vermögenskonzentration geliefert, der wir uns gegenübersehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Auf Grund dieses Entschlusses liegt die Belastung der Kapitalgesellschaften in der Bundesrepublik unter derjenigen in den großen westlichen Industrieländern, und ich möchte wirklich mal wissen, mit welcher Berechtigung Sie so weit heruntergegangen sind. Als wir Sie seinerzeit vor diesem Schritt warnten, sagten Sie, das werde eine Beschränkung der Selbstfinanzierung bewirken.
    Wir wären glücklich, wenn es in ,dieser Richtung gewirkt hätte. Aber heute, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, ist allgemein sichtbar geworden: die Senkung des Körperschaftsteuersatzes für ausgeschüttete Gewinne hat im wesentlichen nur dahin gewirkt, daß die Ausschüttungen um den Betrag der gesparten Steuer erhöht wurden. Das also ist die wesentliche Wirkung dieser Senkung, sonst nichts weiter.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Zahl nennen, die ich schon einmal genannt habe, die letzten Endes deutlich macht, wie sich diese gesamte Steuergesetzgebung auswirkt. Der Kurswert aller deutschen Aktien — nicht nur der börsengängigen — ist seit 1953 von 25 Milliarden DM auf etwa


    Kurlbaum
    200 Milliarden DM gestiegen. Bitte, das sind nur Größenordnungen. Wir wissen, ,daß sich der Aktienbesitz bestenfalls auf einige hunderttausend Aktionäre verteilt. Bitte vergleichen Sie mal, meine Damen und Herren, die Lage dieser einigen hunderttausend Aktionäre, denen in sieben Jahren 175 Milliarden DM zugewachsen sind, mit der Lage des Kleinsparers, mit der Lage der 25 Millionen Sparkonteninhaber.
    Zur Abrundung des ganzen Bildes möchte ich folgende Bemerkung anschließen. Wir haben in der Bundesrepublik, meine Damen und Herren von der Regierungsfraktion, elf Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit dieses Hauses und der Bundesregierung keine zeitnahe Statistik über die Vermögensverteilung in der Bundesrepublik. Nehmen Sie es uns bitte nicht übel, wenn wir in diesem Zusammenhang den Verdacht äußern, daß offenbar ein Bestreben vorhanden ist, die deutsche Öffentlichkeit über die Vermögensverteilung in der Bundesrepublik möglichst lange im unklaren zu lassen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Burgbacher: Deshalb ist das Buch erschienen!)

    — Ja, elf Jahre hat es gedauert, bis zwei Mitarbeiter des Ministers von sich aus dieses Buch geschrieben haben.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Aber das haben wir doch schon selbst gesagt! — Abg. Ruf: Das steht doch in Berichten der Deutschen Bundesbank bereits drin!)

    Ich möchte noch kurz einen anderen Punkt erwähnen, der gerade bezüglich der Vermögenskonzentration eine große Rolle spielt. Es handelt sich um die Mängel des Kartellgesetzes. Bei der Debatte unseres Änderungsantrages zu diesem Gesetz werden wir Gelegenheit haben, darüber näher zu diskutieren; aber eines steht heute eindeutig fest: die bisherige Praxis des Bundeskartellamts hat erwiesen, daß das Kartellgesetz keine brauchbare Handhabe bietet, den Verbraucher vor überhöhten Preisen marktbeherrschender Unternehmen und Gruppen zu schützen. Das beste Beispiel für diese Behauptung ist die folgende Tatsache. Das Bundeskartellamt steht machtlos dem System der von den Mineralölgesellschaften diktierten Tankstellenpreise gegenüber. Auch dieser Mangel des Kartellgesetzes muß zwangsläufig mit zu der sich schnell steigernden Vermögenskonzentration gerade bei diesen marktbeherrschenden Unternehmen führen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn man vor noch gar nicht langer Zeit in der Zeitung las, was die Antitrustbehörde in den USA gegenüber den vier größten Unternehmungen der Elektroindustrie durchzusetzen vermochte, muß einem das angesichts der Lage, der sich das deutsche Bundeskartellamt bei gleichgroßen Unternehmen in der Bundesrepublik gegenübersieht, wirklich wie eine Nachricht aus einem demokratischen Märchenlande vorkommen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir müssen feststellen, daß die Bundesregierung und die Regierungsfraktion offensichtlich immer noch nicht bereit sind, nunmehr großzügig unsere Steuer- und Wirtschafts-Gesetze von all den Bestandteilen zu reinigen, die auch weiterhin die Vermögenskonzentration so stark begünstigen, und daß auch die direkten Maßnahmen, die sie jetzt vorschlagen, diese vermögenkonzentrierenden Tendenzen unserer Gesetzgebung auch nicht annähernd ausgleichen können. Das betrifft das, was ich zur bestehenden Gesetzgebung zu sagen habe.
    Lassen Sie mich nun einiges sagen, was bei der Schaffung von direkten Anreizen bei neuen Maßnahmen zur Vermögensstreuung beachtet werden muß. Dabei müssen nach unserer Auffassung eine ganze Reihe von Grundsätzen beachtet werden.
    Der erste Grundsatz ist, daß alle Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung allen Staatsbürgern mit kleinem und mittlerem Einkommen zugute kommen müssen, mit einem besonderen Schwerpunkt gerade bei den kleinen Einkommen. Ich möchte hier klar und deutlich sagen: Wir würden es für außerordentlich gut halten, wenn man das Sparprämiengesetz in der Weise verbesserte, daß man den einheitlichen Prozentsatz von 20 % für Bezieher kleiner Einkommen noch über 20 % hinaus wesentlich erhöhte, einfach auf Grund der Binsenwahrheit. daß das Sparen des kleinen Einkommensbeziehers ein ganz besonders schwieriges Problem ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Er braucht die Förderung, nicht die Bezieher von Einkommen, die 5000 his 10 000 DM pro Jahr zu sparen in der Lage sind.
    Wenn ich mir nun den Gesetzentwurf der CDU/ CSU daraufhin ansehe, komme ich zu folgendem bedenklichen Ergebnis. Im wesentlichen wird sich die Anwendung dieses Gesetzes nach meiner Auffassung — und das wird sich wahrscheinlich als richtig erweisen — auf die Ausgabe von Belegschaftsaktien konzentrieren. — Jawohl, Herr Burgbacher, das werden Sie sehen. Ich werde es auch begründen. Sie haben vorhin mit Recht gesagt. daß es, wenn es so käme, eine gefährliche Entwicklung wäre. Wägen Sie bitte einmal die Anreize realistisch ah! Welchen Anreiz hat der kleine Einkommensbezieher, der mit seiner Sparfähigkeit an der Creme liegt, die 20%ige Sparprämie bei fünfiähriger Festlegung entgegenzunehmen angesichts der Tatsache — Sie mögen das sehen, wie Sie wollen —, daß in den letzten zehn .Tatiren die Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik um ein Fünftel his ein Viertel gestiegen sind?
    Wieviel größer ist aber der Anreiz für Mitarbeiter großer Unternehmen mit bekannten börsengängigen Aktien, nunmehr eine Aktie entgegenzunehmen, die einen Sachwert darstellt und deren Wert im Zuge der Selbstfinanzierung dieser Unternehmen noch steigen muß.
    Schließlich möchte ich noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Die steuerliche Förderung der Ausgabe von Belegschaftsaktien geht noch über die Förderung der traditionellen Sparformen hinaus, indem für die Differenz zwischen wirklichem Kurswert und Vorzugskurs weder Sozialversicherungsbeiträge



    Kurlbaum
    noch Lohnsteuer bezahlt werden muß. Ich bitte, das zu beachten. Bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien spart also der Arbeitnehmer dieser weniger als 700 Aktiengesellschaften mit börsengängigen Aktien noch zusätzlich etwas durch den Erlaß der Lohnsteuer auf die Differenz zwischen dem wirklichen Wert der Aktie und dem Ausgabekurs.

    (Abg. Katzer: Die Erhöhung ist aber nicht unbegrenzt!)

    — Nicht daß wir das den Menschen nicht gönnen. Ich gönne es ihnen gern. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß, wie ich glaube, darin die günstigste Chance liegt und daß diese im wesentlichen ausgenutzt werden wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Bitte warten Sie es ab. Hoffentlich irren Sie sich nicht ebenso wie bei der angeblichen Beseitigung der Selbstfinanzierung durch Herabsetzung der Körperschaftsteuer.

    (Heiterkeit bei der SPD.)

    Es bedeutet also, daß hier im wesentlichen eine Chance gegeben wird, die sich auf nicht einmal 700 Unternehmen mit börsengängigen Aktien konzentriert. Und da kommen allerdings auch unsere Bedenken — dieselben Bedenken, wie sie insbesondere auch Herr Dr. Starke vorgetragen hat —, daß hier durch Steuererlaß eine relativ geringe Anzahl von Großunternehmen gefördert wird.
    Die zweite Forderung, die wir für die Bemühungen um eine Streuung des Eigentums aufzustellen haben, ist die: Angesichts der 25 Millionen Sparkonten und ihrer schweren Benachteiligung schon bei der Währungsreform und schließlich durch die Entwicklung des Geldwertes müssen die traditionellen Sparformen bevorzugt gefördert werden, in größerem Ausmaß gefördert werden als die Käufe von Aktien. Ich möchte das Problem nur mit einem Satz streifen. Meine Damen und Herren von der Regierungspartei, ich finde, es ist eine sehr schlechte Sache, daß sich die Bundesregierung trotz aller Ermahnungen durch den Präsidenten der Bundesbank, trotz all der Gutachten neutraler volkswirtschaftlicher Institute noch immer nicht entschlossen hat, endlich einmal auch ergänzende konjunkturpolitische Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Geldwertes zu treffen. Wir haben hier heute keine konjunkturpolitische Debatte; aber das muß in diesem Zusammenhang gesagt werden. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß der Bundesregierung auch bei diesem Gesetz wiederum letzten Endes die kleine Minderheit der Aktionäre nähersteht als die 25 Millionen Sparer.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Bitte, was haben denn die Aktionäre davon?)

    — Ich sage bloß: die Maßnahmen zielen wieder so stark auf die Förderung der Aktie, daß wir mit Recht darauf hinweisen, — —

    (Abg. Dr. Burgbacher: Haben Sie ,,Aktionäre" oder „Aktie" gesagt?)

    — Hier wird beides gefördert. Da wird auch die Aktiengesellschaft gefördert. Das können Sie nicht mehr auseinanderhalten.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Was haben die denn von den Belegschaftsaktien?)

    — Ich habe Ihnen ja soeben gesagt, daß durch dieses Gesetz den nur etwa 700 Aktiengesellschaften mit börsengängigen Aktien eine besondere Chance gegeben wird. Lesen Sie meine Ausführungen in Ruhe, dann wird Ihnen der Zusammenhang völlig klar sein.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Katzer: Die Chance doch für die Arbeitnehmer, nicht für die Unternehmen!)

    — Sie wissen doch ganz genau, daß durch den Steuererlaß oder durch die Steuerermäßigung bei der Lohnsteuer die Stellung dieser großen Aktiengesellschaften auf dem Arbeitsmarkt gegenüber den anderen Unternehmen verbessert wird. Darüber kann es doch überhaupt keine Diskussionen geben.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
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    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte!