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ID0314100400

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    Deutscher Bundestag 141. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1961 Inhalt Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache 2390) — Erste Beratung — Blank, Bundesminister . . . . . 7999 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8000 D Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 8002 D Junghans (SPD) . . . . . . . . 8007 A Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 8011 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8019 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 8025 D Mischnick (FDP) . . . . . . . . 8031 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 8033 C Berichtigung zur 138. Sitzung . . . . 8033 B Anlagen 8035 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1961 7999 141. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 138. Sitzung Seite 7881 D Zeile 20 und 21 statt „— Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.": Ich rufe auf Art. 2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading 27. 1. Bauknecht 27. 1. Bazille 31. 1. Dr. Bechert 27. 1. Behrisch 28. 1. Dr. Besold 27. 1. Birkelbach' 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Fürst von Bismarck 27. 1. Blachstein 27. 1. von Bodelschwingh 27. 1. Brese 16. 2. Dr. Bucerius 27. 1. Caspers 31. 1. Dr. Dahlgrün 27. 1. Demmelmeier 27. 1. Dr. Dittrich 27. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 28. 1. Eilers (Oldenburg) 27. 1. Eisenmann 11. 2. Engelbrecht-Greve 27. 1. Etzenbach 27. 1. Even (Köln) 27. 1. Folger 27. 1. Frehsee 27. 1. Dr. Frey 27. 1. Fuchs 27. 1. Funk 27. 1. Dr. Furler* 28. 1. Gehring 27. 1. Geiger (München) 28. 2. Glüsing 27. 1. Dr. Gradl 27. 1. Dr. Greve 27. 1. Haage 2. 2. Heye 28. 1. Hilbert 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Höfler 31. 1. Holla 27. 1. Frau Dr. Hubert 27. 1. Illerhaus 27. 1. für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jordan 27. 1. Jungherz 27. 1. Jürgensen 2. 2. Kalbitzer' 28. 1. Frau Klemmert 27. 1. Knobloch 27. 1. Dr. Kohut 27. 1. Dr. Kopf* 28. 1. Frau Krappe 27. 1. Kriedemann 27. 1. Dr. Krone 28. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 27. 1. von Lindeiner-Wildau 27. 1. Mattick 27. 1. Mauk 27. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Menke 31. 1. Mensing 27. 1. Dr. Menzel 28. 2. Metzger* 28. 1. Müller (Worms) 27. 1. Murr 27. 1. Neubauer 10. 3. Neuburger 27. 1. Neumann 27. 1. 011enhauer 27. 1. Pietscher 27. 1. Pöhler 27. 1. Frau Dr. Probst 27. 1. Rasner 28. 1. Frau Dr. Rehling 27. 1. Dr. Reinhard 27. 1. Riedel (Frankfurt) 27. 1. Rimmelspacher 27. 1. Ruland 27. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scharnberg 27. 1. Scheel 27. 1. Schmidt (Hamburg) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18. 2. Schneider (Hamburg) 4. 2. Schoettle 4. 2. Schüttler 27. 1. Dr. Seffrin 27. 1. Seuffert 27. 1. Dr. Seume 27. 1. Dr. Siemer 27. 1. Stahl 27. 1. Dr. Stammberger 4. 2. Stauch 27. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Steinmetz 27. 1. Stenger 28. 2. Struve 27. 1. Walter 27. 1. Wegener 27. 1. Welslau 27. 1. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Dr. Will 27. 1. Dr. Winter 27. 1. Wittmann 27. 1. Wittmer-Eigenbrodt 27. 1. Frau Wolff 27. 1. Wullenhaupt 27. 1. Dr. Zimmer 27. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Weber (Koblenz) 18. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Paul (Fragestunde der 140. Sitzung vom 25. Januar 1961, Drucksache 2432): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß in der Stadt Eßlingen am Neckar im Stadtteil Lerchenacker zahlreiche Geschäftsleute und im öffentlichen Leben stehende Personen seit mehr als einem Jahr auf einen Telefonanschluß warten? Bei dem Stadtteil Lerchenacker handelt es sich um eine Stadtrandsiedlung, mit deren Aufbau Mitte 1959 begonnen worden ist. Die Siedlung umfaßt zur Zeit etwa 300 Wohneinheiten. Von den für diese Siedlung vorliegenden Anträgen auf Neueinrichtung oder Verlegung eines Hauptanschlusses können im Frühjahr dieses Jahres über 40 v. H. berücksichtigt werden. Der weitere Ausbau wird im Rahmen des Möglichen beschleunigt weitergeführt, Er wird jedoch dadurch behindert, daß die Straßen und Wege in der Siedlung nur teilweise fertiggestellt sind.
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    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte — gegen die Gepflogenheit — schon an dieser Stelle einige zusätzliche Bemerkungen zu dem gesellschaftspolitischen Aspekt dieses Gesetzentwurfs machen, um so mehr deshalb, als manche Äußerungen laut geworden sind, daß diese Gesetzesvorlage sozusagen nicht in das Klima der sozia-



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    len Marktwirtschaft passe oder sogar einen Verstoß gegen ihre Prinzipien darstelle. Ich brauche nicht zu betonen, daß ich mich zu diesem Gesetz bekenne und es für ein gutes Gesetz halte,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    das uns in neuer gesellschaftspolitischer Sicht bei der Lösung unserer aktuellen, modernen weltweiten Probleme weiterhilft.
    Es ist klar: es gibt keine Eigentumsbildung, an welcher Stelle der Volkswirtschaft auch immer, ohne daß diese nicht mit einem Sparakt und mit einem Konsumverzicht zwingend verbunden wäre, Es kann kein Eigentum gezaubert werden; das ist selbstverständlich. Aber daran ist hier auch gar nicht gedacht — ich werde später noch auf Einzelheiten zu sprechen kommen —; im Gegenteil! Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Ansatz, um der in manchen Bereichen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unvermeidbaren Konzentration der Produktionsmittel eine Dekonzentration des Eigentums an diesen Produktionsmitteln, an dem volkswirtschaftlichen Produktivkapital entgegenzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich darf um der Gerechtigkeit willen auch nicht verschweigen, daß wir nicht das erstemal etwas zur Förderung privater Kapitalbildung tun.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich erinnere nur an die 7er-Gruppe des Einkommensteuergesetzes. Wir haben also die Kapitalbildung auch in anderer Weise gefördert, und es ist nur recht und billig, wenn wir auf diesem Gebiet nun auch an dieser Stelle einen Anfang machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich verstehe gut, daß der Mittelstand Sorgen hat, er könnte durch diese Art von Belastung im Wettbewerb mit den Großbetrieben stark belastet werden und es könnte unter Umständen zu gesellschaftspolitisch negativen Auswirkungen kommen. Ich bin weit davon entfernt, diese Sorgen des Mittelstandes in Bausch und Bogen abzutun. Nein, mit dieser Frage müssen wir uns ernsthaft auseinandersetzen.
    Natürlich bezahlen bei dieser Art von Sparen diejenigen Betriebe relativ die meisten Lasten, bei denen die Arbeitskosten am stärksten ins Gewicht fallen, und das sind nun einmal die mittelständischen Betriebe, während z. B. der vollautomatisierte Großbetrieb, in dem man keine Arbeitskraft mehr sieht, an diesem Gesetz sozusagen fast unbeteiligt ist. Aber hier handelt es sich um eine Frage von viel größerer Tragweite: Alle Sozialleistungen, die lohnbezogen sind, sind unter diesem Gesichtspunkt einer nochmaligen Durchprüfung wert. Ich gebe allerdings zu, daß es schwierig ist, den Gedanken der Versicherung bei einer Änderung des Prinzips noch aufrechtzuerhalten.
    Dem Mittelstand kann aber am besten dadurch geholfen werden, daß wir seine eigene Kraft stärken und daß wir mit einer Politik fortfahren, die gegen die übermäßige und nicht notwendige Konzentration gerichtet ist.

    (Abg. Kurlbaum: Wo ist die?)

    Ich gebe zu — es wäre töricht, das leugnen zu wollen—, daß wir nicht alles, was dazu gehört, in der vergangenen Legislaturperiode tun konnten. Aber wer könnte schon für sich in Anspruch nehmen, so große Probleme, die in aller Welt anstehen, in einer solch kurzen Zeitspanne in aller Breite und auf jedem Gebiet befriedigend zu lösen?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich kann aber für die CDU/CSU sagen, daß wir uns der Bedeutung dieser Aufgabe bewußt sind und daß das der Inhalt unseres Programms für die nächste Legislaturperiode sein wird.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Immerhin sind aber Ansätze einer Hilfe auch für den Mittelstand und einer gerechteren Streuung — nicht nur des Einkommens, sondern auch des Vermögens — deutlich erkennbar. So liegen z. B. in der 11. Umsatzsteuernovelle Ansätze, die Situation der kleineren und mittleren Betriebe zu verbessern. Ich nenne weiter die Maßnahmen im Jahreseinkommensteuergesetz von 1961; durch eine Erhöhung der Freibeträge will man ganz bewußt der Vermögensbildung in den Mittelschichten dienen. Ich erinnere weiter an die Anrechnung eines Unternehmerlohnes in der Gewerbesteuer.
    Ein besonders wichtiges Problem für den Mittelstand ist die Herstellung einer Wettbewerbsneutralität. Das ist das A und O der Sorgen und der Anliegen des Mittelstandes.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir wissen, daß in dieser Beziehung vor allem die Umsatzsteuer einen Dorn im Auge des Mittelstandes darstellt, in meinem auch, obwohl ich mich nicht unmittelbar zum Mittelstand zähle. Die Umsatzsteuer bedarf einer Reform an Haupt und Gliedern. Das ist aber eine ungeheuer schwierige Aufgabe. Deshalb ist es nicht verwunderlich, daß dieses Problem, obwohl wir uns alle an seiner Lösung beteiligt und unsere Kraft darauf verwandt haben, in dieser Legislaturperiode keine voll befriedigende Regelung erfahren hat.
    Ein weiteres Problem, das unter mittelständischer Sicht besonders bedeutungsvoll ist, ist das der Organschaft und des Schachtelprivilegs. Auch dieses heiße Eisen müssen wir in der nächsten Legislaturperiode anpacken.

    (Beifall der CDU/CSU.)

    Wir haben ein Gesetz beschlossen, nach dem eine Untersuchung der Konzentration in der Wirtschaft durchgeführt werden soll. Ich bin überzeugt, daß diese Untersuchung, die von uns mit großem Nachdruck und mit großem Ernst gefördert und unterstützt wird, das Material zutage bringt, das uns mit sicherer Hand dann auch am rechten Ort mit den rechten Mitteln wird handeln lassen.



    Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
    Mein Kollege Blank sagte, das Gesetz sei bewußt einfach und elastisch gehalten, und es seien alle Möglichkeiten gegeben, durch besondere Vereinbarungen zu diesem vermögenswirksamen Sparen zu führen. Seien wir ehrlich: in dieser Konjunktursituation, bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage wird es keinen mittelständischen Betrieb geben — unabhängig von seiner Ertragslage —, der nicht gezwungen wäre, solche Mittel aufzuwenden. Ich glaube, diese Feststellung muß man ehrlicherweise treffen; das sind die Verhältnisse. Aber das kann nicht heißen, daß das Gesetz deshalb schlecht wäre. Angesichts der steigenden Löhne und der wachsenden Sozialleistungen stellt dieses Gesetz nun gerade einen interessanten Versuch zur Kanalisierung der Mehrleistungen in Richtung einer Kapitalbildung und einer Vermögensstreuung in breiter Hand dar. Die Löhne bleiben auch nicht stehen. Auch unter Anwendung aller Anreize für eine Sparbildung werden wir das gesellschaftspolitische Ziel, das uns vorschwebt, nicht von heute auf morgen und nicht mit einem Sprung erreichen; wir werden ihm aber unter allen Umständen näherkommen.
    Minister Blank sprach von der Sparfähigkeit und von der Sparwilligkeit. Ich muß leider feststellen, daß die Sparwilligkeit nicht im gleichen Grade gestiegen ist, in dem die Sparfähigkeit zugenommen hat, so daß auch von dieser Seite aus ein Impuls notwendig erscheint, um den Menschen den Wert, den Sinn und den Segen des Sparens vor Augen zu führen. Wenn jemand bloß so ein paar hundert Mark auf der hohen Kante hat, ist er bei einer Verlockung bereit, das Geld wieder abzuheben, auf den Kopf zu hauen und auszugeben. Wenn aber ein Sparkonto erst einmal die Höhe von 2000, 3000 oder 4000 DM erreicht hat, dann geht man — ich weiß das aus eigener Erfahrung — nicht so leicht an das Sparbuch heran. Diese „Durststrecke" muß überwunden werden. Wir müssen allmählich dahin kommen, daß das Sparen nicht bloß sozusagen ein Zwecksparen, ein Sparen von heute auf morgen ist, um irgendeinen schönen Gegenstand erwerben zu können, sondern daß es mehr und mehr von der Absicht zu einer echten Vermögensbildung sowie von der volkswirtschaftlichen Verantwortung getragen wird, an dem volkswirtschaftlichen Produktivkapital teilzuhaben; das ist es, meine Damen und Herren, was wir brauchen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Eine moderne Volkswirtschaft muß in ihren Leistungen auf der Höhe bleiben. Wenn das nicht über die Spartätigkeit in der ganzen Volkswirtschaft erzielt wird, bleibt nichts anderes als die Eigenfinanzierung übrig. Weil wir die Eigenfinanzierung nicht wollen, weil wir sie für schädlich halten, wollen wir dieses Gesetz schaffen, das bewußt einen anderen Weg einschlägt.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich mache kein Hehl daraus, daß ich dieses Gesetz auch noch aus einem anderen Grunde begrüße. Bei den Überlegungen waren auch Pläne im Schwange, die ich aus der gesellschaftspolitischen Sicht einer sozialen Marktwirtschaft nicht hätte billigen können. Um so mehr freue ich mich, daß wir mit diesem Gesetz den rechten Weg gefunden haben.
    Der Mittelstand ist berechtigterweise von der größten Sorge erfüllt. Lassen Sie mich deshalb noch einmal sagen, daß die beste Hilfe für ihn eine aufstrebende, expansive und dynamische Wirtschaft ist. Ich darf Ihnen einige Zahlen nennen. Das Bruttosozialprodukt machte im Jahre 1959 247 Milliarden DM aus. Es stieg bis zum Jahre 1960 auf 275 Milliarden DM, ohne Saarland und Berlin, die ich um des Vergleichs willen nicht einbezogen habe. Die Umsätze im Einzelhandel erhöhten sich von 31 Milliarden DM im Jahre 1950 auf 67 Milliarden DM im Jahre 1958 und auf 79 Milliarden DM im Jahre 1960. Im Handwerk stiegen die Umsätze in dieser Zehnjahresperiode von 26 Milliarden DM auf 72 Milliarden DM. Mit diesen Zahlen wollte ich illustrieren, daß keine Art von Hilfe, keine Art von Subventionen und keine Art von Steueränderung dem Mittelstand jemals diesen Erfolg und diese Chancen gebracht hätte wie eine Wirtschaft, die von Anfang an auf Expansion abgestellt war.

    (Beifall in der Mitte.)

    Das ist ,aber nur ein Teil des Problems. Hier ist eine wichtige Seite unserer modernen Gesellschaftspolitik angesprochen, und ich freue mich besonders darüber, daß hier alle Formen und Möglichkeiten des Sparens eröffnet werden. Ich bin davon überzeugt, daß dieses Gesetz dazu beitragen wird, den Sinn für die Vermögensbildung und das Verständnis für volkswirtschaftliche Notwendigkeiten zu wecken.
    Meine Damen und Herren, nicht alle für diese Gesellschaftspolitik notwendigen Gesetze können von der Regierung zur gleichen Zeit vorgelegt werden; aber dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, es ist ein neuer Anfang.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Katzer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Recht hat der Herr Bundesarbeitsminister darauf hingewiesen, daß mit der Vorlage eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer, Drucksache 2390, die Bundesregierung die von ihr begonnene Eigentumspolitik konsequent fortsetzt. Wir Christlichen Demokraten sehen in dem Entwurf einen weiteren wichtigen Baustein zur Erreichung des Zieles, das sich die CDU gestellt hat: Eigentum für jeden. Persönliches Eigentum ist nun einmal eine der Grundlagen unserer sozialwirtschaftlichen Ordnung. Diese Ordnung wird um so gefestigter sein, je mehr es uns gelingt, den Zugang zum Eigentum nicht nur theoretisch zu fordern, sondern auch praktisch für alle zu ermöglichen, gerade auch für diejenigen, die sparen wollen, aber dazu noch nicht in der Lage sind. Dabei wissen wir sehr wohl, daß



    Katzer
    mit einer breiten Streuung des Eigentums allein die Herstellung einer ausgewogenen gesellschaftlichen Ordnung nicht gelingt. Aber wir halten eine breite Streuung des Eigentums für eine, wie wir glauben, sehr wesentliche Voraussetzung. Auf diesem Wege ist bisher vieles und Beachtliches geschehen. Ich komme nachher noch darauf zurück.
    Mit einer Förderung des Sparens allein ist es nicht getan. Denn dem möglichen und zumutbaren Konsumverzicht sind allzu oft noch enge Grenzen gesetzt. Ich erinnere hier nur an unsere kinderreichen Familien. Es gilt, hier die Sparfähigkeit zu steigern. Es ist mehrfach, vorhin auch vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft, darauf hingewiesen worden, daß die derzeitige Vermögensverteilungssituation unbefriedigend ist. Es muß uns gelingen, den Differenzierungsprozeß in der Vermögensverteilung abzuschwächen und eine breite Vermögensbildung zu erzielen.
    Die gesellschaftliche Ordnung bedarf des Eigentums nicht nur als einer wesentlichen Stütze der Persönlichkeitswerte des Menschen. Das Eigentum hat vielmehr auch eine Ordnungsfunktion. Das gilt besonders für die Bestimmungsrechte, die sich aus dem Eigentum ergeben. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen, eine Eigentumspolitik kann nicht damit beginnen, anderen Eigentum wegzunehmen. Das hindert uns jedoch nicht — und die bisherigen Maßnahmen der Union beweisen es —, Mittel uni Wege zu suchen, um im Rahmen der Eigentumsordnung die derzeitige unbefriedigende Vermögenssituation zu ändern. Wir wissen dabei sehr wohl um die Gefahren wirtschaftlicher Machtkonzentration. Der Bundeswirtschaftsminister hat dankenswerterweise vorhin darauf hingewiesen.
    Dabei möchte ich meinen, man sollte nicht nur wirtschaftliche Machtkonzentrationen sehen. Es gibt auch andere Machtkonzentrationen, denen wir nicht ohne Sorge gegenüberstehen können.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Jawohl! — Auch bei den Gewerkschaften!)

    — Es ist hier ein Stichwort gefallen, ich will es ruhig in diesem Zusammenhang einmal nennen. Der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Metall hat innerhalb unserer Gesellschaft sicherlich eine beachtliche Machtposition, und mit Recht. Aber ich glaube, es muß uns alle doch etwas mit Sorge erfüllen, wenn der Mann an der Spitze einer der größten Gewerkschaften der Welt, der größten Einzelgewerkschaft in Deutschland, auf dem letzten Verbandstag der IG Metall über die Zustände in der Zone, nachdem er sich vorher von den Verhältnissen der Zone abgesetzt hatte, einen Satz gefunden hat, von dem ich meine, daß wir ihn nicht unwidersprochen lassen können. Er hat nämlich gesagt, ein großer Teil der schaffenden Menschen in der Zone — meint Herr Brenner — sieht in bestimmten staatlichen Einrichtungen etwas Positives. Er fährt wörtlich fort: „Man hat an vielen Stellen die Menschen der Zone zur Mitarbeit herangezogen, wenn auch oftmals etwas gewaltsam."

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Meine Freunde, da muß ich wirklich sagen: das ist eine Verkennung der Position des Freiheitlichen, die wir nicht unwidersprochen lassen dürfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich sage das in diesem Zusammenhang, weil wir die Frage der gesellschaftlichen Macht und der gesellschaftlichen Kräfte, wie ich glaube, von allen Seiten sehen müssen und nicht nur von einer Position her.
    Aus diesem Wissen heraus, meine Freunde, hat die CDU — und hier waren es insonderheit unsere Freunde aus dem Mittelstand — den Gesetzentwurf über eine Enquete über die Konzentration in der Wirtschaft vorgelegt.
    Lassen Sie mich feststellen, was der Herr Bundeswirtschaftsminister vorhin mit Recht ausgeführt hat. 1945/46/47, als wir an die Arbeit herangingen — das sollten wir doch heute nicht vergessen — war das erste Ziel unserer Arbeit der Wiederaufbau unserer Wirtschaft. Dieses wichtigste Ziel, mitsamt der Eingliederung der Vertriebenen und mitsamt dem ersten Ziel, das die Gewerkschaften immer auf ihre Fahne geschrieben haben, nämlich Vollbeschäftigung, haben wir unter Führung von Professor Erhard nach 1945 hier bei uns erreicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Es war, so glaube ich, richtig und notwendig, die Mittel der Finanz- und Steuerpolitik dem Aufbau der Wirtschaft zuzuwenden.
    Ich füge hinzu — und ich freue mich, da auch in Übereinstimmung mit Herrn Minister Erhard zu sein —: wir halten es aus gesellschaftspolitischen Überlegungen für ebenso wichtig und notwendig, die persönliche Eigentumsbildung zu fördern. Regierung und CDU/CSU-Fraktion haben diesem Grundsatz bei der Verabschiedung des Sparprämiengesetzes Geltung verschafft, und wir lassen uns bei dem vorliegenden Gesetzentwurf im Grunde von dem gleichen Grundsatz leiten.
    Der Gesetzentwurf zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer muß im Zusammenhang mit den bereits verabschiedeten gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung gesehen werden. Es ist ein ganzer Fächer von Maßnahmen. Es sei nur erinnert an das Wohnungsbauprämiengesetz, an das Investmentgesetz, an die verschiedensten steuerlichen Maßnahmen, und erinnert sei insonderheit an das Sparprämiengesetz.
    Dabei darf ich dankbar auch die Maßnahmen der Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Banken anerkennen, die durch Schaffung neuer Sparformen diese Entwicklung wesentlich mit gefördert haben. Ich denke an Junghandwerkersparen, Heiratssparen, Versicherungssparen, Prämien- und Gewinnsparen.
    Nicht zuletzt schließlich sei hingewiesen auf die Förderung des Wertpapiersparens durch die Privatisierungsmaßnahmen, die Teilprivatisierung der Preußag. Mehr als 80 % der Aktionäre haben — entgegen den Prognosen der SPD — trotz erheb-



    Katzer
    licher Kurssteigerungen ihre Aktien behalten. Unsere Erwartung, daß es den Kleinaktionären überwiegend darauf ankommt, ein solides Anlagepapier zu haben, dürfte damit ihre Bestätigung gefunden haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Kurlbaum: Wer von uns hat denn das prophezeit?)

    Wir sind überzeugt, daß es bei der Privatisierung des Volkswagenwerkes nicht anders sein wird.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang das Ergebnis der zahlreichen Maßnahmen der Sparförderung in wenigen — wir mir scheinen will, eindrucksvollen — Zahlen zusammenfassen.
    Es gab Ende des Jahres 1960 3,4 Millionen Bausparverträge mit einer Bausparsumme von 55 Milliarden DM. Allein im Jahre 1960 wurden 590 000 Verträge mit einer Bausparsumme von 10,8 Milliarden DM neu abgeschlossen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Der Anteil der Arbeitnehmer an den Bausparverträgen in den letzten Jahren — nur darüber liegen uns soziologische Untersuchungen vor — beträgt über 50 %, fast 60 %. Keine Zahl beweist so nachdrücklich wie diese die in unserem Volke vorhandene Sparwilligkeit. Diese Zahl beweist aber auch, daß wir alles tun müssen, um denen, die von Hause aus diese Sparwilligkeit mitbringen, durch eine Erhöhung ihrer Sparfähigkeit zu weiterem Sparen zu verhelfen. Ich denke an das Sparprämiengesetz, das wir zum Teil gegen die Stimmen der Opposition beschlossen haben.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    — Ich weiß, Sie wollen das nicht wahrhaben.

    (Abg. Dr. Deist: Es stimmt gar nicht!)

    — Es tut mir leid; Sie haben in der Opposition zum Teil auch in der Schlußabstimmung gegen das Sparprämiengesetz gestimmt. Auf Grund des Sparprämiengesetzes haben wir Geldkonten mit 900 Millionen DM und Wertpapierkonten mit 1,6 Milliarden DM, insgesamt also mit 2,5 Milliarden DM. Denken wir auch an die Investmentanteile, bei denen Sie mitgestimmt haben: 26,5 Millionen Stück im Wert von mehr als 3,2 Milliarden DM. Erinnert sei schließlich noch an das Lebensversicherungssparen.
    Die Initiative zu diesen eigentumspolitischen Maßnahmen ging entscheidend von den Christlichen Demokraten aus. Die CDU hat auf allen ihren Parteitagen — zuerst Karl Arnold im Jahre 1951 in Karlsruhe — der eigentumspolitischen Diskussion größten Raum gegeben, stark unterstützt durch die konfessionellen Standesorganisationen; ich denke hier nicht zuletzt an die Katholische Arbeiterbewegung, die bereits im Jahre 1952 konkrete Vorschläge unterbreitet hat. Ich will darauf nur deshalb hinweisen, weil es angesichts dieser Tatsachen doch mehr als erstaunlich ist, wenn Herr Dr. Deist in einem Artikel im „Industriekurier" vom 10. Dezember 1960 unter anderem — wenn ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren darf — feststellt:
    Die Sozialdemokratie hatte sich bereits im Jahre 1954 in ihrem Aktionsprogramm zu einer aktiven Eigentumspolitik bekannt,
    dieses zitiert und fortfährt: Seitdem
    — seitdem sich also im Jahre 1954 die Sozialdemokratie dazu bekannt hat —
    haben sich die Wissenschaft, die Arbeitnehmerorganisationen und auf Arbeitgeberseite die Walter-Raymond-Stiftung auf vielen Tagungen und in Veröffentlichungen mit dem Problem der Vermögensbildung befaßt.
    Und jetzt kommt der fürwahr erstaunliche Satz des Herrn Dr. Deist:
    Im Zuge dieser Entwicklung forderte die CDU im Jahre 1957 auf dem Parteitag in Hamburg „Eigentum für alle".

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Deist: Ist das nicht richtig?)

    — Nein, Herr Dr. Deist, das ist nicht richtig. Denn als wir uns damals über die Frage einer breiten Eigentumsstreuung unterhielten, hatten Sie noch eine ganz negative Vorstellung von dieser unserer Forderung.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Deist: Wann?)

    — Ich habe Ihnen dargelegt, daß die Diskussion über diese Dinge nicht erst 1954 nach Ihrem Parteitag — das Dortmunder Aktionsprogramm war es, glaube ich — begonnen hat; diese Diskussion ist vielmehr längst vorher in der Union lebendig gewesen. Wenn Sie mir vorhin zugehört hätten, hätten Sie ,es, nebenbei bemerkt, gewußt; denn ich habe soeben den Parteitag 1951 mit Karl Arnold zitiert.
    Wenn ich die jetzige Situation betrachte, stelle ich fest, daß das genau in Ihr Programm paßt. Sie möchten jetzt eben nicht mehr alles anders machen, wie das früher der Fall war, sondern Sie möchten nur noch alles besser machen, wie das auf Ihrem letzten Parteitag zum Ausdruck kam:

    (Abg. Kurlbaum: Ist auch nicht schwer!)

    Verdoppelung des Lebensstandards, und was der Diege mehr sind. Es fehlt nur noch ein Hinweis, Herr Kollege Kurlbaum und Herr Dr. Deist, daß die Volksaktie eine Erfindung der SPD ist!

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn wir noch etwas warten, werden wir das, glaube ich, aus Ihrem Munde auch noch hören können. Es geht dabei gar nicht darum, kleinlich ein Erstgeburtsrecht in Anspruch zu nehmen; denn niemand kann sich schließlich mehr über diesen Wandel bei der SPD freuen als die Christlichen Demokraten.

    (Zuruf von der SPD: Na, na!)

    Es gibt doch wohl kaum einen überzeugenderen Beweis für die Richtigkeit der Politik der CDU als



    Katzer
    der Versuch der SPD, sich dieser Politik anzugleichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Jahn [Marburg] : Nicht so voreilig, Herr Katzer! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Ich sage noch einmal: Es geht uns bei der Feststellung dieser Daten nicht um eine kleinliche Anerkennung des Erstgeburtsrechts, wohl aber möchten wir sichtbar werden lassen, auf welcher Ebene unsere Eigentumspolitik gewachsen ist. Die Christlich-Demokratische Union hat sich zu keiner Zeit als Klassenpartei verstanden. Ihr Ordnungsbild war und ist geprägt von der Grundvorstellung der unverletzlichen Personenwürde und Freiheit des Menschen in seiner wechselseitigen Verbundenheit mit dem Gesellschaftsganzen. Der Klassenkampfgedanke — weder der von oben noch der von unten — hat in unserem Denken niemals Platz gehabt. Das gesellschaftspolitische Leitbild dieser Leistungsgemeinschaft war für uns, ist für uns und bleibt für uns die partnerschaftliche Ordnung.
    Der vorliegende Gesetzentwurf gibt diesem Gedanken der Partnerschaft eine neue, eine gute Chance. Wir stehen hier vor neuen Entscheidungen, auf eine längere Entwicklungsdauer hingezielt. Eigentumspolitik, die sich als Gesellschaftspolitik begreift — und so hat sie auch der Herr Bundeswirtschaftsminister dargestellt —, muß im Zusammenhang mit der Notwendigkeit gesehen werden, die zweite Phase der sozialen Marktwirtschaft einzuleiten. Diese Eigentumspolitik ist nicht Sache nur eines Gesetzes oder nur einer Legislaturperiode. Das möchte ich an die Adresse der Opposition in diesem Hause richten, die immer glaubt, die Lösung des gesellschaftspolitischen Problems in globalen Gesamtplänen suchen zu müssen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Eigentumspolitik heißt, das hat die Union bewiesen, unter einem Minimum an Dirigismus und direkter Einwirkung auf die Wirtschaft einige Fakten setzen, aus denen sich dann eine Vielzahl neuer Formen gut entwickeln, und zwar deshalb gut entwickeln, weil die Eigeninitiative einen genügend weiten und breiten Spielraum hat.
    Auch dieser Regierungsentwurf setzt neue Daten. Er steckt ein neues Ziel, das über die herkömmlichen Vorstellungen hinausgeht. Sein Grundgedanke, die Ergebnisbeteiligung in den Dienst der Vermögensbildung der Arbeitnehmer zu stellen, ist gut. Wir können dem Arbeitsministerium für diesen glücklichen Gedanken dankbar sein.
    Zu bejahen ist auch, daß die Regierung ein Rahmengesetz vorgelegt hat, das auf der Basis der Freiwilligkeit der Praxis einen sehr weiten Spielraum läßt. So können nach diesem Entwurf Zuwendungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer steuerlich begünstigt und sozialversicherungsfrei ebenso gewährt werden, wie eine vermögenswirksame Ergebnisbeteiligung vereinbart werden kann. Beides setzt voraus, daß sie vom Arbeitnehmer vermögenswirksam angelegt werden. Das bedeutet eine Festlegung auf fünf Jahre. Dabei bestimmt der Arbeitnehmer selbst, wie und wo die Anlage erfolgen soll. In beiden Fällen wird die Möglichkeit zur Stärkung der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand eingeräumt.
    Dabei sind zwei wesentliche Neuerungen in dem Gesetzentwurf vorgesehen.
    Erstens. Während alle bisherigen Maßnahmen die Sparfähigkeit voraussetzten, soll mit diesem Gesetzentwurf die Sparfähigkeit gesteigert werden.
    Zweitens. Erstmals wird der Begriff der Ergebnisbeteiligung in die Gesetzessprache eingeführt. Das hebt auch trotz mancher kritischen Anmerkung der Bundesrat hervor, der den Entwurf als einen grundsätzlich begrüßenswerten Versuch bezeichnete, die Sparfähigkeit der Arbeitnehmer zu stärken.
    Man mag geteilter Meinung darüber sein, ob der Betrag von 312 DM ausreicht oder nicht. Aber wer so tut, als seien 312 DM für den einzelnen Arbeitnehmer kein nennenswerter Betrag — wie es der Bundesrat getan hat und wie man es auch hie und da in der Öffentlichkeit hört —, verkennt doch wohl die Bedeutung dieser Maßnahme und übersieht die Tatsache, daß der Bruttodurchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer je Monat im Jahre 1960 502 DM betrug.
    Ich selbst komme aus einer Familie mit sechs Kindern und weiß, daß mein Vater zeit seines Lebens Mühe gehabt hat, das Haus, das er sich anschaffte, abzuzahlen. Er hatte nicht die Möglichkeit, jährlich einen Betrag von 312 DM zu sparen und zur Verfügung zu haben. Ich meine, man sollte nicht so tun, als seien diese Beträge Kleinigkeiten. Das sind doch schon erhebliche Summen, die hier dem einzelneu Arbeitnehmer gegeben werden können. Man muß auch berücksichtigen, daß der Arbeitnehmer diesen Betrag zusätzlich zu den bisherigen Sparmöglichkeiten erhält. Sicherlich wird dies eine segensreiche Wirkung für die Zukunft haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Frage, ob der steuerliche Pauschalsatz von 10 % gerechtfertigt ist, muß man, so glauben wir, in den Ausschußberatungen noch einmal überprüfen. Hier sind doch gerade bei Beziehern kleiner Einkommen Differenzierungen zu beachten. Es erhebt sich die Frage, ob man nicht entweder einen niedrigeren Pauschalsatz oder einen auf den einzelnen Betrieb bezogenen Durchschnittssatz nehmen sollte.
    Ebenso wird man die Frage prüfen müssen, ob eine Begrenzung des Personenkreises erforderlich ist. Auch wird darüber zu sprechen sein, ob — diese Frage hat der Bundesrat aufgeworfen — gesetzlich das Erfordernis einer Betriebszugehörigkeit verankert werden sollte.
    Die zweite Möglichkeit, nämlich die Ergebnisbeteiligung, die in § 5 und § 6 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist, hat der Herr Bundesarbeitsminister vorhin mit Recht als besonders wünschenswert bezeichnet. Leistungsbezogene Formen der Vermögensbildung sind sicherlich betriebs- und auch gesamtwirtschaftlich erwünscht.
    In § G wird zum ersten Male der Begriff Ergebnisbeteiligung gesetzlich verankert. Er wird definiert als die Einräumung von Ansprüchen an die Arbeite



    Katzer
    nehmer nach Maßgabe des Leistungserfolges des Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile. Es handelt sich also um die Beteiligung an dem auf innerbetrieblichen Faktoren beruhenden Betriebsergebnis, wobei ja die verantwortungsbewußte Mitarbeit des einzelnen Arbeitnehmers eine besondere Rolle spielt. Einzelvorschriften sind mit Recht nicht vorgesehen. Das ist angesichts der außerordentlich unterschiedlichen Struktur der Betriebe auch gar nicht möglich. Diese unterschiedlichen Gegebenheiten in den Betrieben machen ein Abstellen auf den einzelnen Betrieb erforderlich.
    Im Verlauf der bisherigen Erörterungen des Gesetzentwurfes sind zahlreiche Anregungen gegeben worden, die wir in den Ausschußberatungen sorgsam prüfen sollten. Das gilt insbesondere für die Frage — die auch der Herr Bundeswirtschaftsminister schon angeschnitten hat —, ob sich dieses Gesetz etwa zuungunsten von mittelständischen Unternehmungen auswirken kann und ob man durch dieses Gesetz nicht zweierlei Gruppen von Arbeitnehmern schafft. Lassen Sie mich zu diesen zwei Fragen kurz Stellung nehmen.
    Zu der ersten Frage! Wir halten sie für sehr ernst und bedeutungsvoll. Man muß aber, glaube ich, zunächst darauf hinweisen, daß der Gesetzgeber hier von dem Grundsatz der Freiwilligkeit ausgeht. Dabei wird unterschiedlich argumentiert. Auf der einen Seite hört man das Argument, ohne gesetzlichen Zwang habe dieses Gesetz gar keinen Sinn. Auf der anderen Seite wird geltend gemacht, angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktsituation komme dieses Gesetz praktisch doch einem Zwange gleich.
    Ich glaube, man sollte zweierlei nicht übersehen: einmal, daß die Begrenzung auf 312 DM gerade im Hinblick auf mittelständische Unternehmungen gewählt worden ist, und zum anderen, daß in Abweichung von den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes die Möglichkeit der Einbeziehung mithelfender Familienangehöriger vorgesehen ist, also eines Personenkreises, der immerhin 2,7 Millionen Menschen umfaßt.
    Lassen Sie mich zum Thema Mittelstand und Sozialpolitik noch eine allgemeine Bemerkung machen. Das Problem begegnet uns bei fast allen Sozialgesetzen. Ich meine, die Lösung kann doch nicht darin liegen, daß der Mittelstand aus der Konkurrenzsituation heraus gezwungen ist, sich einem sozialen Fortschritt zu sperren, sondern im Gegenteil — hier kann ich nur unterstreichen, was der Bundeswirtschaftsminister gesagt hat —, wir müssen den Mittelstand durch steuerliche Maßnahmen in die Lage versetzen, auch auf dem Gebiete des Arbeitsmarktes konkurrenzfähig zu bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dazu wollen und müssen wir ihm jede nur mögliche Hilfe geben. Im übrigen sind wir selbstverständlich sehr dankbar für Anregungen, damit auch bei diesem Gesetz mittelständische Wünsche und Belange besonders berücksichtigt werden können.
    Zum Thema „zwei Gruppen von Arbeitnehmern" ist darauf hinzuweisen, daß das Lohngefälle und die sogenannten freiwilligen Sozialleistungen seit Jahr und Tag sehr unterschiedliche Arbeitsbedingungen schaffen. Diese Situation wird meines Erachtens — das wird bei einer Prüfung der Vorlage im Ausschuß sicherlich herauskommen— durch die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung auf 312 DM nicht verschärft, sondern im Gegenteil entschärft werden. Ich sehe Herrn Kollegen Atzenroth nicht, mit dem ich mich sonst darüber unterhalte. Von dieser Seite kommt immer das Argument, man schaffe ein Gesetz, das nicht für alle im gleichen Augenblick das gleiche gebe. Dazu möchte ich fragen: Seit wann stand auf unserer Fahne „Jedem das Gleiche" ? Für uns hat es immer noch geheißen „Jedem das Seine". Diese Differenzierung ist sehr wohl von uns zu sehen und anzuerkennen. — Ich habe aus der Fülle der Anregungen nur diese herausgegriffen. Die bisherigen Maßnahmen der CDU .haben in der Bevölkerung der Bundesrepublik eine über alle Erwartungen starke Aufnahme gefunden, auch und gerade in der Arbeitnehmerschaft. Das hat die SPD wohl schließlich veranlaßt, jetzt eigene Volksaktienpläne zu entwickeln. Herr Dr. Deist, ich darf Sie noch einmal zitieren. Ich tue es nicht aus dem Zusammenhang. Sie haben in der Arbeitskreissitzung auf dem Parteitag von Hannover sehr offen gegenüber den kritischen Stimmen Ihrer Parteifreunde aus den Gewerkschaften gesagt:
    Täuschen wir uns nicht über die große Differenziertheit der heutigen Arbeitnehmerschaft, über die Schichtung, die hier vorhanden ist, wie verschieden ihre Einstellung zum sozialen Leben und zum Einkommen ist.
    Ich freue mich darüber. Es heißt dann weiter:
    Man frage unsere Freunde in der Bank für Gemeinwirtschaft, wieviel Interesse auf Arbeitnehmerseite Lauch schon für Volksaktien bestanden hat und besteht. Genossinnen und Genossen!
    — so meinten Sie, Herr Dr. Deist —Wir sollten das richtig sehen.
    Ich freue mich darüber, daß Sie jetzt offenbar, nachdem Sie diese Erkenntnis, die wir seit langem gehabt haben, mit uns teilen, bereit sind, auf diesem Wege eine Strecke mit uns gemeinsam zu gehen.
    Es hat sich gezeigt, die Arbeitnehmerschaft ist bereit, Eigentum zu erwerben. Sie ist bereit, eine neue Funktion in der gesellschaftlichen Ordnung zu übernehmen. Damals, als wir zuerst den Gedanken einer breiten Eigentumsbildung in der Hand der Arbeitnehmer in unser politisches Programm aufgenommen hatten, hat man uns von allen Seiten vorgeworfen, wir seien Sozialromantiker. Der Arbeitnehmer, so hieß es damals, wolle gar kein Eigentum, er wolle lediglich ein genügend hohes Einkommen. Noch heute begegnet man der Auffassung, man solle nur kräftig die Löhne und Gehälter erhöhen, dann könne der Arbeitnehmer auch Eigentum erwerben, wo und wie er wolle. Dabei steht bei allen Einsichtigen längst fest, daß das Problem der ständig wachsenden Differenzierung



    Katzer
    in der Vermögensbildung von dieser Seite her nicht gelöst werden kann.
    Die CDU/CSU ist bereit, mit dem vorliegenden Regierungsentwurf ihre Eigentumspolitik mit dem Ziel einer sozial gerechten und freiheitlichen Ordnung fortzusetzen, einer Ordnung, die ihre Grundlagen nur in der Freiheit der Einzelpersönlichkeit haben kann. Wir begrüßen daher die Vorlage der Bundesregierung. Wir werden die gegebenen Anregungen, insbesondere auch diejenigen des Bundesrates, bei den Beratungen berücksichtigen. Wir betrachten dieses Gesetz als ein weiteres Stück im Rahmen der Eigentumspolitik und werden uns nachdrücklich für seine baldige Verabschiedung einsetzen. Dazu bitten wir alle Fraktionen dieses Hauses um ihre Mitarbeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)