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ID0314100000

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    Deutscher Bundestag 141. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1961 Inhalt Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache 2390) — Erste Beratung — Blank, Bundesminister . . . . . 7999 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8000 D Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 8002 D Junghans (SPD) . . . . . . . . 8007 A Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 8011 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 8019 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 8025 D Mischnick (FDP) . . . . . . . . 8031 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 8033 C Berichtigung zur 138. Sitzung . . . . 8033 B Anlagen 8035 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1961 7999 141. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 138. Sitzung Seite 7881 D Zeile 20 und 21 statt „— Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; angenommen.": Ich rufe auf Art. 2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading 27. 1. Bauknecht 27. 1. Bazille 31. 1. Dr. Bechert 27. 1. Behrisch 28. 1. Dr. Besold 27. 1. Birkelbach' 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Fürst von Bismarck 27. 1. Blachstein 27. 1. von Bodelschwingh 27. 1. Brese 16. 2. Dr. Bucerius 27. 1. Caspers 31. 1. Dr. Dahlgrün 27. 1. Demmelmeier 27. 1. Dr. Dittrich 27. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 28. 1. Eilers (Oldenburg) 27. 1. Eisenmann 11. 2. Engelbrecht-Greve 27. 1. Etzenbach 27. 1. Even (Köln) 27. 1. Folger 27. 1. Frehsee 27. 1. Dr. Frey 27. 1. Fuchs 27. 1. Funk 27. 1. Dr. Furler* 28. 1. Gehring 27. 1. Geiger (München) 28. 2. Glüsing 27. 1. Dr. Gradl 27. 1. Dr. Greve 27. 1. Haage 2. 2. Heye 28. 1. Hilbert 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Höfler 31. 1. Holla 27. 1. Frau Dr. Hubert 27. 1. Illerhaus 27. 1. für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Jordan 27. 1. Jungherz 27. 1. Jürgensen 2. 2. Kalbitzer' 28. 1. Frau Klemmert 27. 1. Knobloch 27. 1. Dr. Kohut 27. 1. Dr. Kopf* 28. 1. Frau Krappe 27. 1. Kriedemann 27. 1. Dr. Krone 28. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 27. 1. von Lindeiner-Wildau 27. 1. Mattick 27. 1. Mauk 27. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Menke 31. 1. Mensing 27. 1. Dr. Menzel 28. 2. Metzger* 28. 1. Müller (Worms) 27. 1. Murr 27. 1. Neubauer 10. 3. Neuburger 27. 1. Neumann 27. 1. 011enhauer 27. 1. Pietscher 27. 1. Pöhler 27. 1. Frau Dr. Probst 27. 1. Rasner 28. 1. Frau Dr. Rehling 27. 1. Dr. Reinhard 27. 1. Riedel (Frankfurt) 27. 1. Rimmelspacher 27. 1. Ruland 27. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scharnberg 27. 1. Scheel 27. 1. Schmidt (Hamburg) 27. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18. 2. Schneider (Hamburg) 4. 2. Schoettle 4. 2. Schüttler 27. 1. Dr. Seffrin 27. 1. Seuffert 27. 1. Dr. Seume 27. 1. Dr. Siemer 27. 1. Stahl 27. 1. Dr. Stammberger 4. 2. Stauch 27. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Steinmetz 27. 1. Stenger 28. 2. Struve 27. 1. Walter 27. 1. Wegener 27. 1. Welslau 27. 1. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Dr. Will 27. 1. Dr. Winter 27. 1. Wittmann 27. 1. Wittmer-Eigenbrodt 27. 1. Frau Wolff 27. 1. Wullenhaupt 27. 1. Dr. Zimmer 27. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Weber (Koblenz) 18. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Stücklen auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Paul (Fragestunde der 140. Sitzung vom 25. Januar 1961, Drucksache 2432): Ist dem Herrn Bundespostminister bekannt, daß in der Stadt Eßlingen am Neckar im Stadtteil Lerchenacker zahlreiche Geschäftsleute und im öffentlichen Leben stehende Personen seit mehr als einem Jahr auf einen Telefonanschluß warten? Bei dem Stadtteil Lerchenacker handelt es sich um eine Stadtrandsiedlung, mit deren Aufbau Mitte 1959 begonnen worden ist. Die Siedlung umfaßt zur Zeit etwa 300 Wohneinheiten. Von den für diese Siedlung vorliegenden Anträgen auf Neueinrichtung oder Verlegung eines Hauptanschlusses können im Frühjahr dieses Jahres über 40 v. H. berücksichtigt werden. Der weitere Ausbau wird im Rahmen des Möglichen beschleunigt weitergeführt, Er wird jedoch dadurch behindert, daß die Straßen und Wege in der Siedlung nur teilweise fertiggestellt sind.
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, wir kommen zum einzigen Punkt der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache 2390).
Das Wort zur Begründung der Vorlage hat Herr Bundesminister Blank.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Theodor Blank


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung ist seit langem bemüht, durch steuerliche und andere materielle Anreize die Vermögensbildung in breiten Schichten anzuregen und zu fördern. Sie hat schon früh damit begonnen, das Kontensparen, den Abschluß von Lebensversicherungsverträgen und den Erwerb von Wohnungseigentum steuerlich zu begünstigen. Die Gewährung von Bausparprämien, die Ausgabe der ersten Volksaktien und die Ablösung des steuerbegünstigten Sparens durch das Sparprämiengesetz waren weitere Maßnahmen ihrer Eigentumspolitik.
    Der Ihnen heute zur ersten Lesung vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer führt die bisher verfolgte eigentumspolitische Linie der Bundesregierung weiter. Es werden auch hier materielle Anreize geboten, um die Ansammlung von Vermögenswerten anzuregen. Durch einen günstigen Pauschsteuersatz von 10 % bei der Lohnsteuer und die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer veranlaßt werden, freiwillige Vereinbarungen über vermögenswirksame Zuwendungen zu treffen. Es sollen also Einzelarbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen mit dem Ziel abgeschlossen werden, einmalige Zahlungen der Arbeitgeber zur Anlage von prämienbegünstigten Sparkonten, zum Abschluß von Bausparverträgen oder zum Erwerb von Wertpapieren einschließlich von Belegschaftsaktien zu benutzen. Besonders erwünscht wäre, wenn derartige Zuwendungen aus Verträgen über eine leistungsbezogene Ergebnisbeteiligung der Arbeitnehmer fließen würden. Ein Zwang hierzu ist jedoch nicht vorgesehen.
    Da die Begünstigungen des Gesetzentwurfes vornehmlich die Vermögensbildung von Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen fördern sollen, sind sie auf Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis zu 15 000 DM beschränkt. Sie werden außerdem nur für Zuwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von 312 DM jährlich gewährt.
    Es gibt Stimmen, die unter Hinweis auf den Umfang der eben aufgezählten vielfältigen Maßnahmen eine besondere Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer für unnötig halten. Ich kann mich dieser Auffassung nicht anschließen. Wie neuere wissenschaftliche Untersuchungen, die zum Teil mit Unterstützung meines Ministeriums durchgeführt wurden, gezeigt haben, kann von einer befriedigenden Vermögensbildung gerade in den unteren Einkommensschichten noch nicht gesprochen werden.

    (Abg. Börner: Woran liegt das wohl?)

    — Das will ich Ihnen gerade auseinandersetzen, und deshalb bringe ich ja einen Gesetzentwurf ein, um diesen Zustand zu ändern.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Es wird manchmal vergessen, daß zur Ansammlung von Vermögenswerten nicht nur eine gewisse Sparwilligkeit vorhanden sein muß; die Menschen müssen auch fähig sein, aus ihrem laufenden Einkommen Ersparnisse zu bilden.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Das kommt Ihnen sicherlich alles erfreulich vor, muß es ja auch, denn es gehört auch zu Ihrer neueren Wahlplatte, daß etwas zur Vermögensbildung getan werden müsse. Deshalb also, meine Damen und Herren, sind Sie über das überrascht, was ich hier vortrage.

    (Erneute Zurufe von der SPD.) Wahlplatte hatte ich gesagt, jawohl.

    Wenn man berücksichtigt, daß sich das verfügbare Einkommen in der Mehrzahl aller Arbeitnehmerfamilien in einer Größenordnung um etwa 600 DM monatlich bewegt, so wird man bei realistischer Einschätzung des heute für normal gehaltenen Lebensstandards zugeben müssen, daß bei derartigen Einkünften der Spielraum für freiwillige Ersparnisse



    Bundesarbeitsminister Blank
    gering ist. Tatsächlich werden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in vierköpfigen Arbeitnehmerhaushalten der mittleren Verbrauchergruppe von einem verfügbaren Familieneinkommen von etwa 600 DM monatlich rund 25 DM gespart. Diese Feststellungen werden durch die Ergebnisse einer Untersuchung der Sparkassen bestätigt, wonach das durchschnittliche Sparguthaben von Arbeitern Ende 1959 etwa 550 DM, der Zugang auf dem Sparkonto im Jahre 1959 114 DM betrug. Dabei besaß jedoch nur jeder zweite Arbeiter ein Sparbuch. Die Durchschnittsguthaben der Angestellten betrugen 827 DM und ihre Durchschnittsersparnisse im Jahre 1959 145 DM.
    Wenn man berücksichtigt, daß auch heute noch das Kontensparen für die Masse der Arbeitnehmer die wichtigste Form der Geldvermögensbildung darstellt, so ergibt sich aus den genannten Größen, daß die Vermögensbildung der Arbeitnehmer immer noch in den Anfängen steckt. Selbstverständlich gibt es Ausnahmen. Vor allem in ländlichen Gebieten haben in den letzten Jahren zahlreiche Arbeiter Hauseigentum erworben, indem sie durch Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe das erforderliche Eigenkapital auf einen Minimalbetrag herabdrückten. Daß generell das Interesse am eigenen Hause wächst, erkennen wir daraus, daß Arbeiter und Angestellte heute einen erheblichen Teil der neuen Bausparverträge abschließen. In zunehmendem Maße treten darüber hinaus Arbeitnehmer als Käufer von Wertpapieren — nicht nur von Volksaktien — auf. Trotz dieser im ganzen erfreulichen Tendenz zur breiteren Streuung der Vermögen ist jedoch für die Masse der Arbeitnehmer — vor allem soweit sie eine größere Familie zu ernähren haben — eine wirksame Vermögensbildung unmöglich. Das bedeutet aber, daß der Arbeitnehmer zur Sicherung seines Lebensunterhaltes allein auf das Arbeitseinkommen und auf die Einrichtungen der sozialen Sicherheit angewiesen ist. Wenn wir diesen Zustand überwinden wollen — und dies ist das erklärte Ziel der Regierungspolitik —, dann müssen wir also etwas tun, um die Bildung insbesondere auch von Geldvermögen bei den Arbeitnehmern zu fördern.
    Die angeführten Größenordnungen zeigen weiter, daß die im Gesetzentwurf gezogene Grenze von 312 DM für die Begünstigung von vermögenswirksamen Zuwenden in einer vernünftigen Relation zur gegenwärtigen Spartätigkeit der Arbeitnehmer steht. Für zahlreiche Arbeitnehmer würde durch vermögenswirksame Zuwendungen z. B. von 300 DM eine Vervielfachung ihrer Geldvermögensbildung eintreten, soweit sie nicht überhaupt erst durch ein solches Gesetz zur Anlage von prämienbegünstigten Ersparnissen der verschiedensten Art veranlaßt werden. Ich halte es deshalb für ungerechtfertigt, wenn gesagt wird, daß mit diesen 312 DM jährlich noch keine wirksame Vermögensbildung der Arbeitnehmer erfolgen könne. Man darf nicht vergessen, daß aus 312 DM einschließlich der Sparprämie und Verzinsung nach 5 Jahren bereits rund 500 DM werden und daß eine Gewährung derartiger Zuwendungen über einen längeren Zeitraum hinweg auch beachtliche Beträge ergeben könnte. Ich gebe
    zu Ersparnisse von 5000 oder 6000 DM machen aus einem Arbeiter noch keinen wohlhabenden Mann sie würden es ihm aber erlauben, seinen Kindern eventuell eine bessere Ausbildung zukommen zu lassen, und ihm im übrigen das Gefühl vermitteln, nicht allen Wechselfällen des Lebens ohne Reserven gegenüberzustehen.
    Es ist die Frage gestellt worden, ob man es nicht dem einzelnen Arbeitnehmer überlassen sollte, wieviel er aus seinem Arbeitseinkommen sparen will. Man hat aus dieser Sicht die Gewährung der 312 DM mit einer Lohnerhöhung verglichen und ihre Festlegung als Zwangssparen bezeichnet. Eine solche Bewertung des Gesetzentwurfs verkennt den eigentlichen Kern des von uns zu lösenden Problems. Es geht doch darum, die Arbeitnehmer in stärkerem Maße als bisher an der gesamtwirtschaftlichen Vermögensbildung teilhaben zu lassen. Dieses Ziel ist durch einfache Lohnerhöhungen nicht zu erreichen, weil Barlohnerhöhungen vornehmlich in den Konsum fließen. Man muß deshalb deutlich machen, daß es Einkommensteile gibt, die ihrer Natur nach nicht verzehrbar sind, weil ihr Gegenwert in Maschinen, Gebäuden und Lagervorräten steckt. Diese Erkenntnis läßt sich nur durch die Abhebung solcher Einkommensteile vom Barlohn vermitteln.
    Selbstverständlich müssen auch die unverzehrbaren Einkommensteile verdient werden. Ich habe deshalb von Anfang an den Gedanken einer leistungsbezogenen Ergebnisbeteiligung vertreten, um den inneren Zusammenhang zwischen der Vermögensbildung der Arbeitnehmer und ihren betrieblichen Leistungen hervorzuheben. Ich hoffe, daß gerade dieser Gedanke aufgegriffen wird, und zwar sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern. Denn wir wollen keine neue betriebliche Sozialleistung und kein geschenktes Eigentum, wir wollen vielmehr der modernen Erkenntnis zum Durchbruch verhelfen, daß eine breite Streuung der Vermögen nur möglich ist, wenn die Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom reinen Konsumlohndenken abrücken und einer Festlegung jener Einkommensteile zustimmen, die ihrer Natur nach unverzehrbar sind.
    Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein erster Schritt auf diesem Wege. Ich bitte das Hohe Haus, nach eingehender Prüfung der von mir vorgelegten Vorschläge diesem Gesetzentwurf im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens die Zustimmung nicht zu versagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)