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    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Frede 7943 A Begrüßung des Ministerpräsidenten des Landes Tanganjika Dr. Nyerere . . . 7971 D Erweiterung der Tagesordnung 7943 A Fragestunde (Drucksachen 2422, 2432) Frage des Abg. Dr. Bucher: Kosten des Abreißkalenders des Bundespresse- und Informationsamtes von Eckardt, Staatssekretär . . . 7943 C, D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 7943 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Verteilung des Abreißkalenders von Eckardt, Staatssekretär 7944 A, B, C, D, 7945 A, B, C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7944 A, B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7944 C, D Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7945 A Erler (SPD) 7945 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . 7945 C Frage des Abg. Dr. Arndt: Platz des israelischen Missions-Chefs beim Neujahrsempfang Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D Frage des Abg. Dr. Kohut: Äußerungen des hessischen Ministers Franke über den Ausbau des Triester Hafens Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7945 D, 7946 A Dr. Kohut (FDP) 7946 A, B Frage des Abg. Gottesleben: Steuerabzug für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7946 C, D, 7947 A Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 7946 D Frage des Abg. Dröscher: Nichtzahlung von öffentlichen Gebühren durch amerikanische Streitkräfte in Rheinland-Pfalz Dr. Hettlage, Staatssekretär 7947 A, C, D Dröscher (SPD) 7947 C, D Dr. Atzenroth (FDP) 7947 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aufstiegsprüfung für Beamte des gehobenen Dienstes Dr. Anders, Staatssekretär . . . 7948 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7948 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 Frage des Abg. Josten: Autobahnbrücke bei Bendorf am Rhein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7948 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 7948 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Ausfuhrverbot für Schlachtpferde Schwarz, Bundesminister . 7948 D, 7949 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 7949 A Frage ,des Abg. Dr. Schellenberg: Vereinbarungen des Bundeskanzlers mit den Vertretern der Ärzteorganisationen vom 17. 8. 1960 Blank, Bundesminister . . . 7949 C, D Dr. Schellenberg (SPD) 7949 C Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Schreiben des Bundeskanzlers an den Bundesarbeitsminister betr. die Vereinbarungen mit den Ärzteorganisationen Blank, Bundesminister 7949 D, 7950 A, B Dr. Schellenberg (SPD) 7950 A Horn (CDU/CSU) 7950 B. C Frage des Abg. Börner: Bau der Autobahnstrecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7950 D, 7951 A Börner (SPD) 7951 A Frage des Abg. Börner: Ausbau der Teilabschnitte der Strecke Kassel—Kamen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 7951 B, C Börner (SPD) . . . . . . . . . 7951 C Frage des Abg. Dürr: Bundesbahnstrecke Horb—RottweilTuttlingen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 7951 C Frage des Abg. Paul: Telefonanschlüsse in Eßlingen . . . 7951 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 1901) ; Schriftlicher und Mündlicher Bericht ,des Rechtsausschusses (Drucksachen 2426, 2445) — Zweite und dritte Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksache 1749); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2405, zu 2405) — Zweite und dritte Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes über +die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 und über die am 31. Oktober 1958 in Lissabon beschlossene Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die Unterdrükkung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (Drucksache 1750) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 2406, zu 2406) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Arndt (SPD) . . . . 7952 A, 7954 A Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 7953 B, 7974 D Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . . 7954 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7955 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 7955 D, 7976 C Hoogen (CDU/CSU) . . 7956 B, 7976 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7979 A Deringer (CDU/CSU) 7979 B Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . 7980 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 2397) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2428, zu 2428) — Zweite und dritte Beratung — Peters (SPD) 7956 D Krammig (CDU/CSU) . . 7957 A, 7959 A Leicht (CDU/CSU) 7958 A Schlick (CDU/CSU) . . . 7958 C, 7960 A Corterier (SPD) . . . . . . . . 7958 D Dr. Starke (FDP) . . . . . . . . 7959 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 2423) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Seffrin (CDU/CSU) 7960 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen usw. (Drucksache 2197) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2434) — Zweite und dritte Beratung — 7961 A Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2435) — Zweite und dritte Beratung — 7961 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 III Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2376) — Zweite und dritte Beratung — 7961 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der EWG (Drucksache 2276); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2413) — Zweite und dritte Beratung — 7961 D Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2395) . . . . . . . 7962 A Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 2053) — Erste Beratung - Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 7962 B Dr. Seume (SPD) . . . . . . . 7963 D Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . . . 7970 C Dr. Atzenroth (FDP) 7973 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) ; Berichte ,des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2425, 2424) — Zweite und dritte Beratung — Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7981 A, C Dr. Schellenberg (SPD) 7981 C, 7982 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 2418) — Zweite und dritte Beratung — Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7982 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7984 B, 7988 A Mischnick (FDP) 7986 C Leukert (CDU/CSU) . . . . . 7988 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) ; Berichte des Haushalts- und des Sozialpol. Ausschusses (Drucksachen 2430, 2429) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Franz (CDU/CSU) 7989 D Memmel (CDU/CSU) . . . . . 7990 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2402) — Erste Beratung — Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 7990 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 7991 C Krammig (CDU/CSU) 7993 B Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen vom 17. August 1960 (Drucksache 2415) . . . . . . . 7993 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 15. Januar 1959 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) (Drucksache 2398) Erste Beratung — 7993 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 1949 über den Straßenverkehr (Drucksache 2399) — Erste Beratung — 7993 D Übersicht 17 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2414) 7993 D Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (Drucksache 2416, Umdruck 531) . . 7994 A Schriftlicher Bericht ides Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksachen 2238, 2394) . . 7994 A Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. —1. Halbjahr 1961) (Drucksache 2411) . . 7994 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Pionierkaserne in Ulm (Drucksache 2419) . . . . . . . 7994 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7994 C Anlagen 7995 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7943 140. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.06 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 136. Sitzung Seite 7758 A Zeile 12 statt „in Betracht." : in Betracht kommt.; 138. Sitzung Seite 7885 A Zeile 28 statt „Beitrag": Beitritt. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7995 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 25. 1. Bazille 31. 1. Dr. Bechert 25. 1. Behrisch 28. 1. Dr. Besold 27. 1. Birkelbach* 28. 1. Dr. Birrenbach 27. 1. Brese 16. 2. Caspers 31. 1. Demmelmeier 27. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Drachsler 27. 1. Dr. Eckhardt 28. 1. Eisenmann 11. 2. Engelbrecht-Greve 28. 1. Funk 27. 1. Dr. Furler' 28. 1. Gaßmann 25. 1. Dr. Greve 27. 1. Haage 2. 2. Heye 28. 1. Hilbert 31. 1. Höfler 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Illerhaus 25. 1. Jacobs 25. 1. Dr. Jordan 25. 1, Kalbitzer* 28. 1. Frau Kipp-Kaule 25. 1. Frau Klemmert 27. 1. Dr. Kopf* 28. 1. Dr. Krone 28. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 27. 1. von Lindeiner-Wildau 25. 1. Frau Dr. Maxsein 27. 1. Menke 31. 1. Mensing 25. 1. Dr. Menzel 28. 2. Merten 25. 1. Metzger* 28. 1. Ollenhauer 27. 1. Pelster 25. 1. Pietscher 27. 1. Rasner 28. 1. Dr. Rutschke 27. 1. für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Scheel 27.1. Dr. Schild 25.1. Schmidt (Hamburg) 27.1. Schneider (Hamburg) 4.2. Schüttler 27. 1. Dr. Siemer 25.1. Dr. Stammberger 4.2. Stenger 28. 2. Weimer 25.1. Werner 25.2. Frau Wolff 27.1. Dr. Zimmer 27. 1. b) Urlaubsanträge Geiger (München) 28. 2. Jürgensen 2.2. Neubauer 28.2. Dr. Schmidt (Wuppertal) 18.2. Schoettle 4.2. Wendelborn 26. 2. Anlage 2 Umdruck 736 Änderungsantrag der Abgeordneten Deringer, Jahn (Marburg), Dr. Bucher und Genossen zur' zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 27: § 36 i erhält folgende Fassung: „§ 36 i (1) Beim Patentgericht können Richter kraft Auftrags verwendet werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 ist anzuwenden. (2) Richter kraft Auftrags und abgeordnete Richter können nicht den Vorsitz führen." 2. Zu Artikel 6: Dem § 12 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Beim Patentgericht können als Hilfsrichter auf Lebenszeit angestellte Richter sowie auf Lebenszeit angestellte Beamte, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem Gerichtsverfassungsgesetz besitzen oder technische Mitglieder des Patentamts sind, bestellt werden. § 36 b Abs. 2 Satz 3 des Patentgesetzes ist anzuwenden. Die Hilfsrichter bestellt der Bundesminister der Justiz. Die Hilfsrichter müssen für eine bestimmte Zeit von mindestens einem Jahr bestellt und 7996 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 dürfen nicht vorher abberufen werden. Die Hilfsrichter können nicht den Vorsitz führen. In einem Senat darf nicht mehr als ein Hilfsrichter mitwirken; er muß in der Entscheidung als solcher bezeichnet werden." Bonn, den 24. Januar 1961 Deringer Jahn (Marburg) Dr. Bucher Dr. Arndt Bauer (Würzburg) Bühler Dr. Hauser Hoogen Dr. Kanka Frau Dr. Kuchtner Leonhard Müller-Hermann Dr.-Ing. Philipp Storm (Meischenstorf) Seidl (Dorfen) Dr. Wahl Dr. Weber (Koblenz) Wittrock Anlage 3 Umdruck 737 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 30. Juni 1961" ersetzt. Bonn, den 24. Januar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 738 Änderungsantrag der Abgeordneten Memmel und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (Drucksachen 2315, 2429) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 werden in dem neu eingefügten § 6 a die Sätze 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 25. Januar 1961 Memmel Schlee Höcherl Anlage 5 Umdruck 739 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksachen 2283, 2418). Der Bundestag wolle .beschließen: In Artikel 1 werden in § 252 Abs. 2 die Worte „nach dem 31. Dezember 1962" durch die Worte „nach dem 31. Dezember 1961" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Mischnick Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 340 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Wagner, Frau Dr. Kuchtner, Seidl (Dorfen) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 6 § 11 Abs. 2, 3, 4, 5, 6 unid 7 wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 25. Januar 1961 Höcherl Frau Dr. Kuchtner Seidl (Dorfen) Spies (Emmenhausen) Dr. Graf Henckel Vogt Schlee Memmel Dr. Gleissner Sühler Fuchs Weinkamm Dr. Kanka Bauereisen Bauer (Wasserburg) Wittmann Wagner Anlage 7 Umdruck 741 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2280, 2424). i. Nach Artikel 4 wird folgender neuer Artikel 4 a eingefügt: Artikel 4 a Änderung des Gesetzes über Krankenversicherung der Rentner Artikel 2 § 6 des Dritten Gesetzes über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner — KVdR) vom 12. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 500) wird wie folgt geändert: Die Worte „bis zum 31. Dezember 1960" werden durch die Worte „bis zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung" ersetzt.' Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1961 7997 2. Artikel 6 erhält folgende Fassung: „Artikel 6 Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats, Artikel 4 a am 1. Januar 1961 in Kraft." Bonn, den 25. Januar 1961 Arndgen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 742 Änderungsantrag des Abgeordneten Krammig zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen 2397, 2428) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird die Zahl „25" durch die Zahl „20" ersetzt. Bonn, den 25. Januar 1961 Krammig Anlage 9 Umdruck 743 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Ritzel, Eilers (Oldenburg), Leicht, Dr. Schäfer und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Drucksachen 1749, 2405, zu 2405). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 5 ist in § 10 unter II, Bundesbesoldungsordnung B die Nummer 1 in der Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Bonn, den 25. Januar 1961 Dr. Stecker Ritzel Eilers (Oldenburg) Leicht Dr. Schäfer Bauer (Wasserburg) Hermsdorf Hackethal Koch Nieberg Dr. Dresbach Niederalt
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    Rede von Dr. Heinrich Lindenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt Ihnen heute den Gesetzentwurf über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank zum zweiten Mal in dieser Sitzungsperiode vor. Die Regierungspartei stimmt diesem Entwurf erneut zu, weil sie in dieser Gesetzesvorlage — gerade, nachdem sie Zeit hatte, sie noch einmal ausführlich zu prüfen — eine gerechte, faire, notwendige und inzwischen sehr dringlich gewordene Lösung sieht.
    Ich muß ,die Ausführungen meines Vorredners entschieden zurückweisen, daß die Vorlage des Entwurfs eine Zumutung an das Hohe Haus sei. Ich bin im Gegenteil der Auffassung, daß die Bundesregierung nur ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nachkommt, wenn sie die nach Ablehnung des vorherigen Entwurfs am 19. Mai 1960 entstandene Gesetzeslücke ausfüllt, indem sie einen neuen Entwurf vorlegt, von dem sie überzeugt ist, daß er gerecht und fair ist.
    Ich brauche heute nicht mehr auf diesen Entwurf im gesamten einzugehen. Ich möchte es mir ersparen, hier so zu dozieren, wie es mein Vorredner, Herr Seume, getan hat, der in einer Zeitdauer von 45 Minuten seine persönlichen Rechtsauffassungen und vielleicht auch die Auffassungen seiner Partei mitgeteilt hat. Ich schätze Herrn Seume sehr und weiß, daß er ein kluger Jurist ist. Aber, Herr Seume, Sie wissen, daß in dieser Materie viele Gutachter zu Wort gekommen sind; dickleibige Gutachten liegen vor. Ich habe sie studiert, kann mich aber zu diesen Auffassungen nicht bekennen und muß Ihnen sagen, daß auch Ihre Auffassung nach wie vor nicht den Kern der Sache trifft und ,den Auffassungen der Bundesregierung nicht gerecht wird.
    Meine Aufgabe heute sehe ich lediglich darin, noch einmal kurz zu den hauptsächlichsten Bedenken der Opposition vom 19. Mai 1960 und — soweit sie heute ergänzt worden sind — vom heutigen Tage Stellung zu nehmen.
    Herr Seume formuliert drei Einwendungen. Er sagt, die Reichsbank sei funktionslos, tot und überschuldet. Er kommt dann noch einmal auf die früheren Einwendungen zurück, daß die Reichsbankaktien in Wirklichkeit keine Anteilsrechte seien sondern Obligationen, die eben mit 10 Prozent bis höchstens 20 Prozent — für Altsparerbesitz — entschädigt werden sollen.
    Meine Damen und Herren, man kann zu diesem Thema sehr viel sprechen. Ich habe schon am 19. Mai 1960 ausgeführt, daß die Besonderheiten dieses Gesetzes darin liegen, daß es sich hier um die Auslegung von Rechtsfragen und um die Konstruktion



    Dr. Lindenberg
    von Rechtstheorien handelt, eine Aufgabe, die überhaupt nicht Angelegenheit des Plenums sein kann, sondern die in erster Linie im Ausschuß zu behandeln ist. Ich möchte es mir deshalb versagen, auf dieses Thema in derselben Breite wie Herr Seume einzugehen, möchte mich vielmehr in gedrängter Kürze mit ,den soeben vorgetragenen Einwendungen der SPD auseinandersetzen.
    Am wenigstens stichhaltig ist der Einwand der Opposition, daß die Anteilseigner der Reichsbank in Wirklichkeit gar keine Anteilseigner seien, sondern Obligationäre. Gerade hier muß ich feststellen, daß der Kollege Dr. Seume bei der Beratung des Gesetzes am 19. Mai 1960 einem bedauerlichen Irrtum zum Opfer gefallen ist insofern, als er eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1957 übersehen hat. Heute trägt er sie allerdings vor, legt sie aber völlig falsch aus. Nach der Entscheidung vom 9. Juli 1957, die der Bundesgerichtshof am 13. Januar 1958 bestätigt hat, sind die Reichsbankanteile keine Obligationen, keine Forderungen, sondern — und das ist das Entscheidende
    eine Verkörperung der wirtschaftlichen Substanz der Reichsbank. Es handelt sich also um wirkliche Anteils- und Mitgliedschaftsrechte, ähnlich wie allgemein jede Aktie diese Rechte ebenfalls verkörpert.
    Ich glaube, wir brauchen uns angesichts dieser Entscheidung nicht mehr über die wissenschaftliche Frage zu unterhalten, inwiefern sich die Reichsbankanteile irgendwie Obligationen annähern. Sicherlich war die Reichsbank keine echte Aktiengesellschaft des privaten Rechtes. Sie war sehr stark staatlich beeinflußt. Sie ist aber niemals eine Staatsgesellschaft gewesen, sondern es steht fest, daß die Aktionäre Substanzrechte hatten, an der Gesellschaft beteiligt waren, insbesondere bei der Liquidation an dem Liquidationserlös teilnehmen sollten.
    Diese Gedanken würdigt der Bundesgerichtshof in der Weise, daß er erklärt: Die Anteile der Reichsbank sind echte Aktien und keine Obligationen.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Damit ist die Sache res judicata, und wir brauchen uns nicht mehr eingehend mit der Angelegenheit zu befassen.
    In der Sache selbst hatten wir immer schon darauf hingewiesen, daß Obligationen zum nominalen Zinssatz von 5 % niemals den Kurs der Reichsbankanteile von 200 bis 300 % erreicht hätten. Meine Damen und Herren, hätte die Hitlerregierung sogar den von ihr rechtlos gemachten jüdischen Reichsbankanteilseignern 180 % des Nominals als Abfindung gegeben, wenn es sich um Obligationen gehandelt hätte? Hätte die Hitlerregierung den ausländischen Anteilseignern 200 % des Nominals in Dego-Aktien gegeben, wenn es sich Obligationen gehandelt hätte? Ich werfe die Frage auf und brauche sie nicht selbst zu beantworten.
    Zu einem weiteren Einwand der SPD! Die SPD behauptet, die Reichsbank sei seit 1945 nicht mehr existent, also tot. Auch das stimmt mit den Tatsachen nicht überein. Im amerikanischen und französischen Besatzungsgebiet existierte sie bis 1947;
    in der britischen Besatzungszone arbeitete sie sogar bis 1948. Aber das ist nicht einmal das Entscheidende; sondern wesentlich ist, daß die Institution einer Notenbank als solcher von Natur aus permanent ist, bis sie der Gesetzgeber zum Erlöschen bringt. Seinerzeit wechselte die Reichsbank infolge des sogenannten Morgenthauplans nur ihre Gestalt in das Landeszentralbanksystem bis zur heutigen Bundesbank. Die Reichsbank fungiert also nach 1945 zunächst allein, dann neben den damals neuen Landeszentralbanken, Herr Seume, als noch nicht ausgeschiedener Bestandteil des Zentralbankensystems. Sie ist nicht tot, sondern sie ist lediglich ruhend, und es ist Aufgabe der Bundesregierung, dieses ruhende Institut nun zu liquidieren.
    Entgegen der Auffassung der SPD war dieser Zustand nicht aus rein technischen Gründen entstanden und als Notlösung anzusehen, sondern war durchaus gewollt, nachdem sich kurz vor der Währungsreform der amerikanische Wunsch nach Dezentralisation durchsetzte. Allen Beteiligten war es damals völlig klar und selbstverständlich, daß es nun Aufgabe des Bundes sein würde, die Reichsbank zu liquidieren. Sie ist nicht durch die Gesetze der Besatzungsmacht liquidiert worden, sondern sie ist erhalten geblieben mit der Auflage, die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Dezentralisation vorzunehmen. Das setzt aber voraus, daß ein Vermögensträger vorhanden war und blieb und daß zwischen den bestehenden Vermögensträgern, nämlich der alten Reichsbank und den Nachfolgeinstituten, eine Vermögensauseinandersetzung zu erfolgen hatte.


Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich unterbreche für einige Augenblicke, um den Ministerpräsidenten des Landes Tanganjika, Herrn Dr. Nyerere, und seine Begleitung in unserem Hause herzlich willkommen zu heißen.

(Lebhafter Beifall.)

Herr Dr. Nyerere vertritt ein Land, das manchem Deutschen seit langem ans Herz gewachsen ist, Tanganjika. Herr Dr. Nyerere befindet sich mit seinem Land auf dem Weg in die volle Unabhängigkeit und erfreut sich einer besonders freundlichen und konstruktiven Zusammenarbeit mit England. Heute ist er hierhergekommen, um die ersten Verbindungen zur Bundesrepublik Deutschland zu knüpfen. Er kann unserer herzlichen Aufnahme sicher sein und — ich bin gewiß — auch der Sympathien und der tatkräftigen Unterstützung dieses Hauses.

(Beifall.)

Wir heißen Sie, Herr Ministerpräsident, herzlich willkommen und wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihrem schönen Land von Herzen alles Gute auf dem Weg in die Zukunft.

(Beifall.)

Fahren Sie bitte fort, Herr Abgeordneter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Lindenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Dezentralisation der Reichsbank hat gewisse Parallelerscheinungen und gewisse beispielhafte Vorgänge. Sie beruht

    Dr. Lindenberg
    ja nicht nur auf ,diesem einen Gesetz, ,das die Besatzungsmächte für die Reichsbank gemacht haben. Erinnern Sie sich ,daran, ,daß eine ähnliche Dezentralisation bei ,den Großbanken vorgenommen worden ist.
    Dieser Grundsatz — Dezentralisation ging ,da-
    hin, daß die Anteilseigner 'irgendeinen Nachteil durch die Dezentralisation nicht erleiden sollten. Dies war ,auch der Sinn der ausdrücklichen gesetzlichen Vorbehalte der sogenannten späteren Vermögensauseinandersetzung, in der wir uns jetzt befinden. Daher ist diese Vermögensauseinandersetzung nicht, wie ,die SPD meint, eine normale Ordnungsaufgabe der Liquidation; sie ist eine besondere, dem Gesetzgeber gestellte Aufgabe, die er natürlich nur nach Maßgabe des aus Anlaß der Währungsreform geschaffenen Umstellungsrechts durchführen konnte. Deshalb wird das Kapital auf 44 % per Währungsreform ,am 20. Juni 1948, um die aufgelaufenen Zinsen auf 662/3 % per 31. Dezember 1957 aufgestockt.
    Weitermüssen die Anteilseigner nach dem Prinzip der Dezentralisation wieder Anteilsrechte an der vom Besatzungsgesetzgeber dezentralisierten und vom Bundesgesetzgeber inzwischen rezentralisierten Bundesbank erhalten, nach dem Regierungsentwurf in der Form von Bundesbankgenußrechten, ähnlich wie die Aktionäre der Großbanken wieder Aktien ,der neuen Nachfolgeinstitute erhalten haben.
    Wegen des Wertes der Liquidationsrechte kann ich mich auf die sehr ausführlichen Darlegungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers beziehen und brauche dazu keine weiteren Erklärungen abzugeben. Das Entscheidende ist dies: Die Reichsbank ist nicht, wie Herr Seume wieder betont hat, mit 7,8 Milliarden DM überschuldet. Zu ,dieser irrtümlichen Auffassung kann man nur gelangen, wenn man die Währungsreform mit einem Konkurs verwechselt. Wir können die Liquidation der Reichsbank aber nicht nach konkursrechtlichen Grundsätzen behandeln. Hier gilt vielmehr das für die Währungsreform geschaffene Umstellungsrecht. Hat denn die Opposition vergessen, daß alle Banken, insbesondere auch die Landeszentralbanken und die Bank deutscher Länder, durch die Währungsreform einen Passivüberhang hatten, der dann durch die Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand ausgeglichen wurde? Alle Unternehmen haben die Währungsreform durchlaufen müssen, die völlig abweichend von konkursrechtlichen Grundsätzen Forderungen und Schulden umwertete und zu einer daraus resultierenden Neubewertung von Kapitalanteilen führte.
    Anders als im Konkurs haben die Aktionäre trotzdem die Substanz behalten. Ja, die Aktionäre sind sogar besser davon gekommen als die Gläubiger. Man mag diese Auswirkung der Währungsreform bedauern, sie entsprach ,aber ,den Vorschriften der damals geltenden Gesetze. Es wäre eine Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung vor dem Gesetz, wenn die Reichsbankanteilseigner na ch anderen Prinzipien behandelt würden.
    Dazu ist um so weniger Veranlassung, als bei der Reichsbankrestmasse als solcher, wenn man sie einmal isoliert von dem Schicksal der Nachfolgeinstitute betrachtet, die Dinge ganz offensichtlich zugunsten der Reichsbankanteilseigner liegen. Stellen Sie sich bitte vor, es wäre rechtlich und wirtschaftlich möglich, die Reichsbankrestmasse auszuliquidieren. Wäre das möglich, so wäre diese Reichsbankrestmasse trotz ihres Verlustes an Aktiven anläßlich der Dezentralisation immer noch aktiv.
    Wenn die SPD glaubt, mit einer Abfindung von 10 bis 20 % auskommen zu können, weil sie von einer echten Liquidation ausgeht, dann möchte ich sie darauf aufmerksam machen, daß der Bund, wenn es zu einer echten Liquidation im Rahmen der allgemeinen Vorschriften käme, nicht 10 oder 20 % zahlen müßte, sondern daß der Bund dann angesichts der vorliegenden Aktivmasse verpflichtet wäre, 300 % für 100 RM zu zahlen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Seuffert: Das mag für die Dego gelten!)

    — Das hängt natürlich mit der Dego zusammen, denn der Wert ,der Reichsbankaktien wird repräsentiert durch die Degoaktien.
    Man kann also wirklich nicht von einer Pleite der Reichsbank sprechen, wie wir das aus den Reihen der Opposition immer wieder hören, auch heute. Natürlich verschwindet das Restvermögen der Reichsbank, wenn ihre Liquidationsmasse unter dem Zwang der Vermögensauseinandersetzung an den Bund abgeführt wird, der seinerseits in vollem Umfang Schuldner der 7,8 Milliarden DM Ausgleichsforderungen bleibt. Hierfür erwirbt aber die Reichsbank das Recht, eine eigene fiktive Umstellungsrechnung aufzumachen mit dem schon erwähnten Ergebnis, daß über ein zu errechnendes Kapital die Anteilseigner 44 % per Währungsreform bekommen.
    Auf keinen Fall kann man aber sagen, daß der Passivüberhang der Landeszentralbanken ein handelsrechtliches oder gar konkursrechtliches Passivum der Reichsbank sei.
    Ich möchte also nochmals ganz entschieden der These widersprechen, die heute hier aufgestellt worden ist, die Reichsbank sei mit 7,8 Milliarden DM überschuldet.

    (Abg. Seuffert: Was denn sonst?!)

    — Die Reichsbank hat ein Vermögen von 350 Millionen DM. Wenn Sie auf DM umstellen, ergibt sich keine Überschuldung, sondern es zeigt sich, daß die Reichsbank ein sehr positives Vermögen hat.

    (Abg. Seuffert: Das ist schon abgerechnetes Vermögen!)

    — Natürlich! Sie können es aber noch in der Bilanz aufführen und kommen zu einem Vermögen von 350 Millionen DM.

    (Abg. Seuffert: Das ist ja ein Minus-Saldo!)

    - Nein, das ist ein positiver Saldo. Aber bitte,
    lassen Sie uns im Ausschuß noch einmal darüber

    Dr. Lindenberg
    sprechen. Ich hatte es nicht für richtig, daß wir das
    Haus mit dieser Frage belasten.
    Die Opposition hat weiter erklärt, es handele sich beim Reichsbank- und Dego-Liquidationsgesetz um eine rein politische Entscheidung, der jedoch eine entsprechende politische Begründung fehle. Natürlich handelt es sich um eine politische Entscheidung, um eine sehr weitgehende politische Entscheidung, und zwar eine solche, die eine sehr handfeste Begründung hat. Ich glaube, in diesem Punkt liegt überhaupt die Entscheidung, die wir aus politischer Sicht treffen müssen. Es hat gar keinen Sinn, sich in die Einzelheiten dieses Gesetzes zu vertiefen. Natürlich machen wir das im Ausschuß. Aber die politische Entscheidung, die hier vorliegt, betrifft einfach die Frage: Sollen wir die Reichsbank, die ein Nachzügler im Rahmen der Umstellung ist, anders behandeln, als wir sämtliche Unternehmungen — die Unternehmungen der- privaten Wirtschaft, Kreditinstitute und alle sonstigen Unternehmungen — im Rahmen der Währungsreform behandelt haben?

    (Abg. Dr. Seume: Wollen wir ja gar nicht! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Wir liquidieren ja erst hier! Das ist der Auftrag, den die Bundesregierung durch den Besatzungsgesetzgeber bekommen hat: die Reichsbank im Wege der Vermögensauseinandersetzung zu liquidieren.
    Ich darf noch einmal auf das Kernproblem dieses Gesetzes zu sprechen kommen, auf den politischen Gehalt. Ich sehe ihn, um es nochmals zu wiederholen, darin, daß hier das Umstellungsrecht auf eine Gesellschaft angewendet werden muß, die, hätten wir sie 1948 oder 1949 liquidiert, genauso behandelt worden wäre wie jede andere Gesellschaft.
    Ich bin dem Herrn Wirtschaftsminister sehr dankbar, daß er zur allgemeinen Begründung unseres Standpunktes darauf hingewiesen hat, daß die Anteile der Reichsbank, insbesondere die Reichsbankaktien, so wie sie in der Zeit vor 1948 bestanden haben, als echte Volksaktien bezeichnet werden konnten. Ich habe diesen Gedanken schon in der zweiten und dritten Lesung am 19. Mai 1960 zum Ausdruck gebracht. Ich freue mich, daß diese meine Auffassung von ,der Bundesregierung geteilt wird.
    Schließlich noch ein Hinweis auf die Lösung des Reichsbankproblems in Verbindung mit der Dego. Voraussetzung für die Regelung der Dego ist die im Gesetz vorgesehene Übernahme der reichsbankeigenen Degoaktien auf den Bund. Es ist dann Aufgabe des Bundes, sich mit den freien Degoaktionären auseinanderzusetzen und zu einem Vergleich zu kommen. Dazu sind diese Degoaktionäre bereit. Aber es ist notwendig, daß zunächst einmal der Bund in den Besitz der Degoaktien kommt, und er hat Anspruch darauf, dieses Dego-Paket zu bekommen, weil er ja weiterhin im Rahmen der Bundesbank Schuldner der 7,8 Milliarden DM Ausgleichsforderungen bleibt. Er hätte natürlich saldieren können, hätte das Vermögen der Reichsbank von 350 Millionen DM mit den geschuldeten Ausgleichsforderungen aufrechnen können. Er ist den anderen
    Weg gegangen; er übernimmt das Vermögen und
    bleibt weiter Schuldner der Ausgleichsforderungen.
    Infolge der jahrelangen Verzögerung des Reichsbankliquidationsgesetzes ist es bei den ausländischen Degoaktionären bereits zu einer starken Verstimmung gekommen. Ich kann hier die Worte des Herrn Bundeswirtschaftsministers nur unterstreichen. Ich stehe völlig auf dem Boden des Appells, den er an uns gerichtet hat, nunmehr mit der Verabschiedung des Reichsbank- und Degogesetzes die Voraussetzungen zu schaffen, unter denen zwischen dem Bund und den Degoaktionären ein klares Verhältnis begründet werden kann.
    Noch ein Wort zu der Frage, ob die Reichsbank zur Vermögensabgabe im Rahmen des Lastenausgleichs herangezogen werden kann! Das ist eine sehr schwierige Frage, die sich auch bei den bei der Behandlung dieses Gesetzes anzustellenden Erörterungen nicht ohne weiteres beantworten läßt. Es wird Aufgabe der Regierung und des Lastenausgleichsausschusses sein, diese Frage zu prüfen. Dadurch brauchen in der Bearbeitung des vorliegenden Entwurfs keine Verzögerungen einzutreten.
    Damit habe ich ganz kurz zu den Hauptargumenten der Opposition Stellung genommen; ich kann es dabei bewenden lassen. Die Opposition hat angekündigt, daß sie im Ausschuß ihre Argumente eingehend darlegen wolle; sie wünscht sogar, daß die Überschrift des Gesetzes geändert wird. Wir sehen dieser Ausschußarbeit mit Ruhe entgegen.
    Ich beantrage, den Gesetzentwurf zur weiteren Behandlung an den Wirtschaftsausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)