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    Deutscher Bundestag 138. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1961 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Gantenberg, Frau Dr. Schwarzhaupt und des Bundeskanzlers Dr. Adenauer Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 7851 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 7852 B Gedenkworte zum Tage der Reichsgründung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 7851 D Abg. Bay tritt in den Bundestag ein . . . 7852 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7853 A Fragestunde (Drucksachen 2385, 2396) Frage ,des Abg. Dr. Kohut: Politische Erklärungen in der UFA-Wochenschau Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7854 B Frage des Abg. Seuffert: Äußerungen des Generals a. D. Unrein bezüglich der Gaskammer in Dachau Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7854 C, D, 7855 A, B Seuffert (SPD) 7854 D Kreitmeyer (FDP) . . . 7854 D, 7855 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . 7855 A, B Fragen der Abg. Dr. Schranz und Rollmann: Deutsche Schule in Madrid und Betreuung der deutschen Auslandsschulen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7855 C Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Schmitt-Vockenhausen: Lied von der „Grenzer-Kitty" und Bundesgrenzschutz Dr. Schröder, Bundesminister 7856 A, B, C, 7857 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7856 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7856 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7856 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Aufwendungen im Rechtsstreit betr. Fernsehen Dr. Schröder, Bundesminister . 7857 A, B Jahn (Marburg) (SPD) 7857 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige durch die Finanzbehörden Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 7857 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Besteuerung inländischer Einkünfte von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Aus- land wie im Falle Müller, Wipperfürth Dr. Hettlage, Staatssekretär 7857 D, 7858 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7858 B Frage ,des Abg. Rollmann: Kinderzuschläge aus dem Lastenausgleich und Kinderzuschüsse aus der Angestelltenversicherung für uneheliche Kinder Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 7858 C Frage des Abg. Dr. Bucher: Kaffee-Einfuhr im kleinen Grenzverkehr mit der Schweiz Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 7859 A Frage des Abg. Ritzel: Private Kredite an das Ausland und deutsche Kapitalanlagen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7859 B Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Sammelbesteller, die für Versandhäuser arbeiten Dr. Westrick, Staatssekretär . 7859 C, D, 7860 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7859 D, 7860 A Frage des Abg. Dr. Dittrich: Förderung des Winterbaues Dr. Claussen, Staatssekretär 7860 A, B, C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 7860 B Fragen des Abg. Leber: Verleihen von Arbeitskräften Dr. Claussen, Staatssekretär . 7860 C, D, 7861 A, B Leber (SPD) 7860 D, 7861 A Frage des Abg. Simpfendörfer: Rechtsverordnungen auf Grund des KOV-Neuregelungsgesetzes Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7861 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Aufstellung von Rentenbildern und Versichertenkonten Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7861 D Frage des Abg. Merten: Fragebogen bei der Bundeswehr Hopf, Staatssekretär . . . 7862 B, C, D Merten (SPD) 7862 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Befreiung vom Wehrdienst Hopf, Staatssekretär . . 7862 D, 7863 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 7863 A Frage des Abg. Ritzel: Belästigung durch Abgase und Qualm von Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 7863 A, C, D Ritzel (SPD) 7863 C, D Frage des Abg. Müller-Hermann: Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7864 A, B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7864 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7864 C Fragen der Abg. Dr. Kohut und Könen (Düsseldorf) : Schreiben des Bundes der Steuerzahler betr. die Privatbauten des Ministerialdirektors Dr. Kunde Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7864 D Frage der Abg. Frau Rudoll: Gebühren für Eil- und Telegrammzustellung im Landzustellbereich Stücklen, Bundesminister . . . . 7865 B, C Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 7865 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gebührennachlaß für Fernsprechanschlüsse von Zivilblinden Stücklen, Bundesminister . . . 7865 C, D, 7866 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7865 D, 7866 A Frage der Abg. Frau Dr. Steinbiß: Überwachung der Telefongespräche des Kirchenpräsidenten D. Niemöller . . . 7866 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 III Frage des Abg. Büttner: Sondermittel für Obdachlosenunterkünfte von Gemeinden Lücke, Bundesminister 7866 B, C Büttner (SPD) 7866 B, C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Förderung von Forschungsreaktoren durch EURATOM Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 7866 D, 7867 A, B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7866 D, 7867 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Errichtung von Leistungsreaktoren auf Grund des EURATOM-Programms Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . 7867 B, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7867 D, 7868 A Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2371) . . . . . 7868 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (FDP) (Drucksache 2298) — Erste Beratung —Dr. Imle (FDP) . . . . 7868 B, 7872 C Maucher (CDU/CSU) 7870 B Merten (SPD) . . . . . . . . 7870 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (FDP) (Drucksache 2299) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 2404) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2410) — Erste Beratung — Dr. Imle (FDP) 7873 A Hamacher (SPD) . . . . . . . 7873 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 7874 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (CDU/CSU) (Drucksache 1205); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 2373) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (FDP) 7867 B, 7877 C, 7880 B, 7882 D Welslau (SPD) 7876 B Memmel (CDU/CSU) 7877 A Kemmer (CDU/CSU) . . 7879 A, 7883 B Wegener (SPD) . . . . 7879 D, 7882 C Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 7881 A Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 7882 A Entwurf eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungsgesetz — StBAG) (Drucksache 2048); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2366) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 7883 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 1959 mit der Französischen Republik zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen usw. (Drucksache 2234); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2370, Nachtrag zu 2370) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7884 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1957 über den Austausch von Postpaketen mit der Republik Kuba (Drucksache 1598); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2324) — Zweite und dritte Beratung — 7884 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 29. April 1957 zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (Drucksache 2081); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2335) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kopf (CDU/CSU) 7884 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 7885 D Dr. Bucher (FDP) 7888 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Ruhnke, Dr. Dahlgrün, Dr. Schneider [Lollar] u. Gen.) (Drucksache 1025); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2378) — Zweite und dritte Beratung —von Lindeiner-Wildau (CDU/CSU) 7889 A, D, 7890 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7890 C, 7891 A, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 7891 B Dr. Dahlgrün (FDP) 7891 B, C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 Entwurf eines Gesetzes zu den Zollabkommen vom 18. Mai 1956 über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen usw. (Drucksache 2285) — Erste Beratung — 7892 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 mit der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286) — Erste Beratung — 7892 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Mai 1960 mit Irland über Gastarbeitnehmer (Drucksache 2287) — Erste Beratung — 7892 C Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (Entwicklungshilfegesetz) (Drucksache 2288) — Erste Beratung — 7892 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310) — Erste Beratung — 7892 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) — Erste Beratung — . . . 7892 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Abg. Frau Blohm, Horn, Frau Dr. Steinbiß u. Gen.) (Drucksache 2331) — Erste Beratung — . . . 7893 A Entwurf eines Gesetzes über die Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338) — Erste Beratung — . 7893 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1960 mit dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen usw. — (Ausgleichsvertrag) (Drucksache 2341) — Erste Beratung — . . . . 7893 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 mit Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7893 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 mit der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349) — Erste Beratung — . . . . . . 7893 B Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) — Erste Beratung — 7893 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357) — Erste Beratung — 7893 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 mit der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache 2358) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7893 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 2359) — Erste Beratung — 7893 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2360) — Erste Beratung — 7893 d Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361) — Erste Beratung — 7894 A Entwurf eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 27. September 1956, 26. September 1957 und 4. September 1958 über das Personenstands- und Namensrecht (Drucksache 2362) — Erste Beratung — 7894 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache 2368) — Erste Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7894 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1961 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1961) (Drucksache 2380) — Erste Beratung — 7895 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 2379) — Erste Beratung — 7895 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 V Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 2397) — Erste Beratung — . . . 7895 B Entwurf eines Gesetzes über die Altersgrenze der Berufssoldaten (Drucksache 2391) — Erste Beratung — . . . . . 7895 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 1518, 2169) Dr. Stecker (CDU/CSU) . 7895 C, 7897 B Dr. Schild (CDU/CSU) 7895 D Schoettle (SPD) . . . . . . . 7898 A Beschlußunfähigkeit 7898 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7898 C Anlagen 7899 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 7851 138. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann* 21. 1. Berkhan* 21. 1. Birkelbach* 19. 1. Dr. Birrenbach * 21. 1. Frau Blohm 20. 1. Dr. Burgbacher * 21. 1. Corterier 18. 1. Dr. Deist * 21. 1. Demmelmeier 20. 1. Deringer * 21. 1. Frau Eilers (Bielefeld) 20. 1. Engelbrecht-Greve * 21. 1. Erler 20. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 21. 1. Funk 20. 1. Dr. Furler * 21. 1. Geiger (München) * 21. 1. Dr. Greve 20. 1. Hahn' 21. 1. Häussler 18. 1. Illerhaus ' 21. 1. Kalbitzer * 21. 1. Dr. Kohut 20. 1. Dr. Kopf ' 21. 1. Dr. Kreyssig * 21. 1. Lenz (Brühl) * 21. 1. Dr. Lindenberg * 21. 1. Dr. Löhr * 21. 1. Lücker (München) * 21. 1. Margulies * 21. 1. Metzger * 21. 1. Freiherr von Mühlen 18. 1. Müller (Worms) 18. 1. Frau Nadig 20. 1. Odenthal * 21. 1. Dr.-Ing. Philipp * 21. 1. Dr. Preusker 20. 1. Frau Dr. Probst * 21. 1. Rademacher 20. 1. Frau Dr. Rehling 20. 1. Richarts * 21. 1. Scheel ' 21. 1. Dr. Schild ' 21. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) * 21. 1. Schmidt (Hamburg) ' 21.1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 1. Schüttler 20. 1. Dr. Schwörer 20. 1. Spitzmüller 20. 1. Stahl 20. 1. Dr. Starke ' 21. 1. Storch' 21. 1. Sträter *- 21. 1. Frau Strobel * 21. 1. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 20, 1. Weinkamm * 21.1. b) Urlaubsanträge Bazille 31. 1. Caspers 31. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Hilbert 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Höfler 31. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Menke 31. 1. Dr. Menzel 28. 2. Rasner 28. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Schneider (Hamburg) 4. 2. Dr. Siemer 25. 1. Dr. Stammberger 4. 2. Stenger 28. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) (Fragestunde ,der 137. Sitzung vom 16. 12. 1960, Drucksache 2301, Frage IV/ 6): Wie erklärt es der Herr Bundeswirtschaftsminister, daß trotz der ständig steigenden Motorisierung und des damit verbundenen ständig steigenden Kraftstoffverbrauchs die Benzinpreise in der Bundesrepublik weiterhin unverändert bleiben und sogar noch eine Steigerung erfahren sollen? 1. Es trifft zu, daß der Verbrauch von Motorenbenzin in den letzten Jahren in der Bundesrepublik ständig durchschnittlich um mehr als 1/2 Mio t pro Jahr gestiegen ist. 2. Es trifft dagegen nicht zu, daß der Tankstellenpreis für Benzin in dieser Zeit unverändert geblieben ist. Er ist vielmehr von 63 Pf/ Liter in der niedrigsten Preiszone (Hamburg) und 68 Pf/ Liter in der höchsten Preiszone (München) im Jahre 1954 auf zur Zeit 60 Pf/ Liter im gesamten Bundesgebiet gefallen. Die staatliche Abgabenbelastung ist in dieser Zeit durch das Verkehrsfinanzgesetz von 1955 und das Straßenbaufinanzierungsgesetz von 1960 um 4 Pf und damit auf insgesamt etwa 34 Pf /Liter staatliche Belastung gestiegen. Ohne diese Erhöhung der Verbrauchsteuer betrüge die Preissenkung in der höchsten Preiszone also 12 Pf/ Liter bzw. in der niedrigsten Preiszone 7 Pf/ Liter. Hierbei ist nicht berücksichtigt, daß die deutschen Mineralölgesellschaften in der gleichen Zeit * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 7900 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 die Qualität des Normalbenzins von durchschnittlich 83 Oktanzahlen auf durchschnittlich 91 Oktanzahlen verbessert haben. Das europäische Mittel liegt bei 85 Oktanzahlen. 3. Demgegenüber ist der Weltmarktpreis für Motorenbenzin (87 Oktanzahlen) seit Ende 1954 — von zwischenzeitlichen Schwankungen abgesehen — nur unbedeutend von etwa 11,6 Pf/ Liter auf etwa 11,2 Pf/ Liter ermäßigt worden. 4. Darüber hinaus hat der deutsche Verbraucher im Jahre 1960 durch die starke Zunahme der sog. freien Tankstellen in einem ganz anderen Ausmaß als 1954 die Möglichkeit, Benzin unter den Preisen der großen Gesellschaften zu erwerben. Der Preisunterschied beträgt durchschnittlich 4 Pf/ Liter. 5. Die in der Presse erörterte mögliche Erhöhung des Tankstellenpreises hängt mit der vom Bundeskabinett dem Bundesrat zugeleiteten 11. Novelle zum Umsatzsteuergesetz (Drucksache 375/60) zusammen, die das bisherige Großhandelsprivileg beseitigen und damit künftig alle Benzinlieferungen an Endverbraucher mit 4 % Umsatzsteuer belasten will. Gegenüber dem bisherigen Zustand führt dies zu einer Erhöhung der Umsatzsteuerbelastung für Benzin um 3 0/o vom Tankstellenpreis. Für weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit steht das Bundeswirtschaftsministerium jederzeit zur Verfügung. Anlage 3 Schrifliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Wilhelmi auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Atzenroth (Fragestunde der 137. Sitzung vom 16. 12. 1960, Drucksache 2311, Frage VII): Ist bei den Überlegungen, die laut Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP — Drucksache 1931 — von den Herren Bundesministern für Verteidigung und wirtschaftlichen Besitz des Bundes über die Umorganisation der Industrieverwaltungsgesellschaften mbH angetellt werden, auch daran gedacht, die Gliederung dieser Gesellschaften auf verteidigungswirtschaftliche Aufgaben einzurichten? Die gegenwärtige Organisation der Industrieverwaltungsgesellschaft entspricht den ihr zur Zeit übertragenen Aufgaben. Die Überlegungen, ob die IVG im Hinblick auf verteidigungswirtschaftliche Aufgaben umorganisiert werden sollte, sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 4 Umdruck 732 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksachen 1205, 2373) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a erhält § 1 Abs. 1 folgende Fassung: „(1) Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, sind in eine Liste aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizende sowie den Krieg verherrlichende oder verharmlosende Schriften. Die Aufnahme ist bekanntzumachen." 2. In Artikel 1 wird folgende Nr. 5 a eingefügt: „5 a. In § 6 wird Absatz 2 gestrichen." Bonn, den 17. Januar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 733 Änderungsantrag der Abgeordneten von Lindeiner-Wildau und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Schulze-Pellengahr, Ruhnke, Dr. Dahlgrün, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Drucksache 1025, 2378). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. In Nr. 6 erhält § 13 Satz 2 folgende Fassung: „Er erlischt auch dann, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines abgelaufen ist und entweder die zuständige Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines unanfechtbar abgelehnt hat oder der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines nicht fristgemäß erfüllt." 2. In Nr. 12 (§ 22) erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Absatz 2 folgender Satz 2 angefügt: „Die Länder können Ausnahmen bei Störung des biologischen Gleichgewichts, bei schwerer Schädigung der Landeskultur und zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken zulassen." 3. In Nr. 13 werden in § 36 a) in Satz 1 die Worte „Länderregierungen durch Rechtsverordnung" ersetzt durch das Wort „Länder", b) Satz 2 gestrichen. Bonn, den 18. Januar 1961 von Lindeiner-Wildau Glüsing Gibbert Brese Wacher Wittmer-Eigenbrodt Dr. Reinhard Dr. Preiß Struve Bauknecht Anlage 6 Umdruck 734 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksachen 1205, 2373) . Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 7901 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. In Nr. 4 werden in § 4 Abs. 1 in Nr. 3 das Wort „oder" gestrichen, c) die Nr. 4 gestrichen. 2. Folgende Nr. 5 a wird eingefügt: „5a. In § 6 wird Absatz 2 gestrichen." 3. In Nr. 16 Buchstabe a a) wird in § 21 der Absatz 2 gestrichen; b) werden in § 21 Abs. 3 die Worte , abgesehen von den Fällen des Absatzes 2," gestrichen. Bonn, den 18. Januar 1961 Dürr Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 735 Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen und Bading zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Schulze-Pellengahr, Ruhnke, Dr. Dahlgrün, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Drucksachen 1025, 2378) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 wird dem § 11 Abs. 2 folgender zweiter Satz angefügt: „Die Länder können die Verpachtung eines Teiles von geringerer Größe zulassen, soweit dies einer besseren Reviergestaltung dient." Bonn, den 18. Januar 1961 Schmitt-Vockenhausen Bading
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt in diesem Raum sicher keinen einzigen, der die Absicht haben könnte, gegen den Antrag, der uns vorgelegt worden ist,



    Schmid (Frankfurt)

    zu polemisieren. Ich glaube, wir sind allesamt glücklich darüber, daß es gelungen ist, im Europarat diese Konvention zustande zu bringen, und daß die Bundesregierung sich entschlossen hat, ohne Vorbehalte zu unterzeichnen. Ich bin überzeugt, daß auch der Bundestag sein Votum dahin abgeben wird, diese Konvention ohne Einschränkung und ohne Vorbehalt Recht werden zu lassen, an das sich die Bundesrepublik gebunden fühlt.

    (Beifall.)

    Für mich ist dieser Augenblick, in dem wir über diese Konvention beraten, eine feierliche Stunde. Denn es kommt für uns Deutsche damit eine Entwicklung zu einem vorläufigen Abschluß, die ein halbes Jahrhundert alt ist, die von erlauchten Geistern eingeleitet wurde, nicht von Utopisten, die um die Welt nicht Bescheid wußten, sondern von Leuten, die um die Welt Bescheid wußten und die aus Erfahrungen gelernt hatten, daß Kriege sich nie rentieren, auch siegreiche Kriege nicht.

    (Beifall.)

    Es handelt sich hier nicht um Träume vom ewigen Frieden, obwohl solche Träume etwas Edles, etwas Nobles sind. Ich kann mir wenig edlere, erlauchtere Schriften über den Staat, das Verhältnis des Menschen zum Staat und der Staaten zueinander denken als Immanuel Kants Schriften vom ewigen Frieden,

    (Beifall)

    und es tut mir leid, daß dieses Schriftehen — es ist ein kleines „Insel"-Bändchen — in unseren Schulen so wenig gelesen wird. Wir hätten dann vielleicht in der Schicht, die wir unsere Bildungsschicht nennen, mehr Menschen, die wissen, daß der einzelne sein Dasein sittlich nur dann voll verantworten kann, wenn sein Dasein als Individuum ganz ins Recht des Staates eingebettet ist, und daß der Staat dies nur dann kann, wenn sein Recht anderen Staaten gegenüber auch ins Recht eingebettet ist, daß also Völkerrecht voraussetzt, daß das Recht des Staates den einzelnen danz freistellen kann vom Dilemma, sich selber darüber entscheiden zu müssen, ob das, was sein Staat tut, etwas ist, dem er folgen darf oder nicht.
    Nun, wir haben keinen Weltstaat, wir haben keinen Weltgesetzgeber, wir haben kein Weltgericht und wir haben keine Weltpolizei. Heute noch ist die Staatenwelt eine Gesellschaft souveräner Wesenheiten, d. h. Wesenheiten, die beanspruchen, ausschließliche und alleinige Richter in ihren Sachen zu sein, vorausgesetzt daß sie sich nicht untereinander darüber einigen, Gerichte einzusetzen und Rechtsnormen festzusetzen, nach denen diese Schiedsgerichte tätig werden sollen. Friede ist ein kostbares Gut, unendlich kostbar; aber auch das Recht ist ein kostbares Gut, und es hat immer die Frage gegeben, wie ein Staat, der sein Recht in Anspruch nimmt und dem andere Staaten es bestreiten, zu seinem Rechte kommen kann. So große Geister wie Aristoteles oder der heilige Augustin haben gesagt, in diesem Falle müsse zunächst das Recht im Wege der Selbsthilfe durchgesetzt werden, denn ein Friede, den man durch Beugung unter Unrecht erkaufe, sei ein schlechter Friede und sei nichts sittlich Wertvolles. Diese Selbsthilfe der Staaten ist bis zu idesem Tage gewesen: die Gewalt, Einsatz von Macht, Repressalie oder der Krieg.
    Seit etwa hundert Jahren hat man versucht, an die Stelle der Selbsthilfe zur Durchsetzung des Rechtes Verfahren zu setzen, die den Rekurs zu den Waffen unnötig machen, Kriegsverhütungsmittel zu schaffen — wie der terminus technicus heißt —, und man hat dazu zwei Institutionen ausgebildet. Die eine nennt man die Vermittlung oder das Vergleichsverfahren. Hierbei schließen die beiden Staaten, die um Interessen im allgemeinen und nicht um Rechte im Streit liegen, miteinander eine Vereinbarung, ein Dritter möge zwischen ihnen vermitteln, früher meistens eine andere Regierung. Sie sind dann frei, den Vermittlungsvorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Sie kaufen also die Katze nicht im Sack.
    Das andere Verfahren ist das Schiedsgerichtsverfahren. Hier verpflichten sich die Staaten, ihren Streitfall einem Schiedsgericht zu unterbreiten; sie verpflichten sich, seinen Spruch auszuführen, wie auch immer er ausfallen möge. Sie kaufen also hier praktisch die Katze im Sack. Es ist klar, daß die Staaten, diese souveränen Wesenheiten, nur sehr ungern ihre Streitigkeiten in dieser Weise der Entscheidung durch Dritte unterworfen haben. In einer Reihe von Fällen haben sie es getan, sogar in Fällen, in denen es um Krieg und Frieden ging. So ist etwa nach dem amerikanischen Sezessionskrieg in dem berühmten Alabamafall zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien am 8. Mai 1871 ein Schiedsvertrag geschlossen worden. Seitdem besteht zwischen Großbritannien und den Vereinigten Staaten Freundschaft. Aber damals hatte man auf beiden Seiten schon mobil gemacht.
    Die Praxis dieser Schiedsgerichtsbarkeit und dieses Vergleichsverfahren war nicht derart, daß man mit Sicherheit damit rechnen konnte, daß durch Anrufung der Vermittlung oder durch Anrufung des Schiedsgerichts akute Krisen ausgeräumt werden könnten. Dazu dauerten diese Verfahren im allgemeinen zu lange. Es sind uns Fälle bekannt, bei denen Vergleichsverfahren 40 Jahre gedauert haben; fünf Jahre, vier Jahre, drei Jahre waren keine Seltenheit.
    Es ist klar, daß man mit solchen Rechtseinrichtungen feststellen kann, wer schuldig ist, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, daß man im allgemeinen aber nicht verhindern kann, daß das Kind in den Brunnen fällt. Deswegen haben sich verantwortliche Staatsmänner und Rechtsgelehrte überlegt, ob man nicht zu anderen Verfahren kommen könnte, die es möglich machen, zu verhindern, daß das Kind in den Brunnen fällt, die uns nicht darauf anweisen, nachher festzustellen, wer die Kosten zu bezahlen hat.
    Die beiden Haager Konferenzen vom Jahre 1899 und 1907 sind zu dem Behuf zusammengerufen worden, solche Verfahren auszubilden, den Staaten zu empfehlen, Konventionen herbeizuführen. Die Tendenz der Rechtsgelehrten war die, die Staaten sollten sich verpflichten, jeden Streitfall schiedsgericht-



    Dr. Schmid (Frankfurt)

    licher Entscheidung zu unterbreiten und nicht nur dann, wenn sie mochten. Sie sollten sich weiter verpflichten, permanente Schiedsgerichte zu schaffen, die man nicht erst in langen Verhandlungen zusammenstellen mußte. Sie sollten sich verpflichten, die Entscheidung auszuführen und unter internationale Kontrolle stellen zu lassen.
    Nun, nichts davon konnte auf den Haager Konferenzen erreicht werden. Der Haager Schiedshof war kein permanentes Gericht. Ein Obligatorium ist nicht geschaffen worden. Die Schiedsgerichtsbarkeit blieb etwas Fakultatives.
    Ein praktischer Amerikaner, der Staatssekretär Bryan, hat in den Jahren vor dem Weltkrieg einen Vorschlag gemacht, der auch in dieser Konvention seinen Niederschlag gefunden hat. Er hat gesagt: Wir werden die Staaten im allgemeinen nicht dazu bringen, daß sie, wenn es um Lebensinteressen geht, die Entscheidung einem Gericht überlassen. Aber wir können sie vielleicht dazu bringen, untereinander vermitteln zu lassen, wenn der Vermittler nicht ein dritter Staat, sondern ein Kollegium ist, das kein unmittelbares politisches Interesse hat, und wenn man dieses Kollegium ein für allemal schafft, so daß es permanent ist und man es lediglich anzurufen braucht, um es tätig werden zu lassen. Diese sogenannten Bryan-Vorschläge sind in den Jahren vor dem ersten Weltkrieg in Verträgen zwischen den Vereinigten Staaten, Frankreich und England in die Tat umgesetzt worden. Höchstwahrscheinlich hat dieser Umstand entscheidend dazu
    beigetragen, daß die Vereinigten Staaten von Amerika sich in der Zeit vor dem ersten Weltkrieg und im ersten Weltkrieg den Staaten der Entente verbundener fühlten als den Mittelmächten, die auf den Haager Konferenzen im wesentlichen nein gesagt haben. Bis zum Jahre 1924 waren etwa 30 solcher Vergleichsvertäge nach dem Bryan-Muster abgeschlossen worden.
    Es kam dann schließlich im Versailler Vertrag zur Völkerbundssatzung. In der Völkerbundssatzung ist unter anderem der Ständige Internationale Gerichtshof im Haag eingesetzt worden, ein permanentes Gericht, das aus einem festen Richterkollegium besteht, das jederzeit angerufen werden kann und das nach bestimmten, in Art. 38 seines Statuts festgelegten Normen urteilt wie irgendein staatliches Gericht, urteilt mit Verbindlichkeit für die Parteien, die das Gericht angerufen haben.
    Dieser Ständige Internationale Gerichtshof ist nun auch von der UNO übernommen worden, im wesentlichen in der alten Form. Aber auch heute ist es wie damals für die Staaten nicht obligatorisch, bei Streitigkeiten diesen Gerichtshof anzurufen. Auch heute noch bedarf es, um die Zuständigkeit zu begründen, eines sogenannten Kompromisses, d. h. einer Vereinbarung der entzweiten Staaten: Das Gericht soll in ihrem Streitfall entscheiden.
    Deswegen haben eine Reihe von Staaten, darunter das Deutsche Reich von Weimar, eine Reihe von Schiedsgerichts- und Vergleichsverträgen abgeschlossen. Es ist der Ruhm der Republik von Weimar, den ersten Schiedsgerichts- und Vergleichsvertrag umfassender Tendenz, universalistischer Tendenz abgeschlossen zu haben: im Jahre 1923 mit der Schweiz den sogenannten Gauß-Huber-Vertrag. Die Konvention, über die wir heute abstimmen werden, hält sich in wesentlichen Punkten an dieses Modell, an dem die deutsche Jurisprudenz und das deutsche Auswärtige Amt entscheidenden Anteil haben.
    In diesem Vertragsmodell werden die Schiedsgerichtsbarkeit und das Vergleichsverfahren gekoppelt. Wo sich die Parteien ein Recht bestreiten — so der Text des Vertrages —, rufen sie das Schiedsgericht an. Wo es um einen Interessenstreit geht, den der Richter nicht entscheiden kann, gehen sie vor eine Vergleichkommission, die ihnen einen Vergleichsvorschlag macht.
    Das sogenannte Genfer Protokoll von 1928, das eine ähnliche Kombination von Schiedsgericht und Vergleichsverfahren vorsah, ist vom Deutschen Reich seinerzeit aus einer Reihe von Gründen nicht ratifiziert worden. So wie es war, hätte es bedeutet, daß man in einem geordneten Verfahren den Status quo von Versailles nie hätte anfechten können. Deswegen war es notwendig, wenn auch die Bundesrepublik universal mit anderen Staaten durch Schiedsgerichts- und Vergleichsverträge verbunden sein sollte, eine Konvention zu schließen. Diese Konvention ist vor dem Europarat geschlossen worden, und wir haben heute über sie zu entscheiden.
    Ich finde, es ist gut, daß es eine eigene Europäische Konvention gibt. Denn Rechtsbeziehungen zwischen Staaten, die gerichtsfähig sind, sind um so intensiver, je mehr diese Staaten in den Grundwerten übereinstimmen, die für ihre eigene Existenz gelten sollen. Je weniger sie übereinstimmen, desto weniger leicht werden sie geeignet sein, ihre Streitigkeiten einem Gericht zu unterbreiten.
    Die Regelung, die jetzt in der Konvention getroffen ist, ist subsidiär. Alle Sonderregelungen gehen ihr vor. Also die Gerichtsverfahren, die in der EWG oder in der Kohle- und Stahl-Gemeinschaft oder in der WEU vorgesehen sind, und die bilateralen Verträge gehen als Sonderverträge, als leges speciales dieser lex generalis, dieser Konvention vor.
    Diese Konvention sieht auch Vorbehalte vor. Man kann also erklären: Das und das soll für uns gelten, die und ,die Bestimmungen sollen nicht für uns gelten. Wie Herr Kollege Kopf dargelegt hat, haben einzelne Staaten — leider — solche Vorbehalte geltend gemacht. Ich wiederhole, ich bin glücklich darüber, daß die Bundesregierung keinen Vorbehalt gemacht hat.
    Die Konvention sieht eine glückliche Mischung aller Möglichkeiten vor. Sie stellt drei Verfahren zur Verfügung. Dort, wo sich die Parteien ein Recht bestreiten, soll der Ständige Internationale Gerichtshof tätig werden. Dort, wo sie im Konflikt um Interessen stehen, soll primär das Vergleichsverfahren vor einer Vergleichskommission stattfinden. Erst dann, wenn die Vergleichskommission es nicht erreicht hat, die Staaten zusammenzubringen, sollen sie ein Schiedsverfahren durchführen, d. h. ein ad hoc zusammengesetztes Schiedsgericht
    7888 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18 Januar 1961
    Dr. Schmid (Frankfurt)


    (his dann eine Entscheidung fällen soll. Die Staaten, 'die die Konvention ohne Vorbehalt angenommen haben, können also jeden einzelnen Streitfall sowohl politisch als auch juristisch zur Erledigung bringen. Es bleibt keine Lücke. Ich finde, daß die Juristen, die diesen Text ausgearbeitet haben, eine vorzügliche Arbeit geleistet haben. Denn es gibt nach diesem Text keine Möglichkeit mehr, zu schikanieren, etwa dadurch, daß man sagt, man könne sich auf den und den Richter nicht einigen, das Verfahren ad calendas graecas hinauszuziehen. Nach drei Monaten entscheidet in allen Fällen der Ständige internationale Gerichtshof über die Kontroverse. Das ist ein großer Fortschritt. Wie glücklich hätten wir sein können, wenn es eine solche Konvention vor 1914 gegeben hätte und wenn man nur das Feststellungsverfahren, das darin vorgesehen ist, hätte in Gang bringen können, um festzustellen: Was war denn eigentlich in Sarajewo los, wer waren die eigentlichen Schuldigen? Das hätte so lange gedauert, daß die ganze, nun, Kriegsbegeisterung 'dieser Zeit verflogen gewesen wäre. Leider hatten wir das nicht. Nun darf man sich keine Illusionen machen Dort, wo es um die Lebensinteressen der Staaten geht, wird man wahrscheinlich auch mit dieser Konvention nicht auskommen und keine endgültigen Lösungen finden. Die Locarno-Verträge z. B. enthielten ebenfalls ein ausgezeichnetes Verfahren zur friedlichen Erledigung von Rechtsstreitigkeiten. B)


    (Beifall bei 'der SPD.)

    Ich glaube, unser Parlament wird bereit sein, die jeweilige deutsche Regierung daran zu erinnern, daß die Unterschrift unter dieser Konvention nur dann den vollen Wert hat, wenn jede deutsche Regierung entschlossen ist, was hier vereinbart ist, höher zu stellen als die Staatsräson der jeweiligen Situation.
    Neben diesem Rechtsverfahren gibt es die politischen Institutionen, die UNO mit ihrem Sicherheitsrat und mit ihrer Generalversammlung, wo man sich weniger darum bemüht, festzustellen, wer Recht und wer Unrecht hat, als so rasch wie möglich Maßnahmen zu beschließen, mit denen man ein drohendes Feuer verhindern oder ein schon beginnendes Buschfeuer rechtzeitig austreten kann. Diese Dinge sind notwendig neben den Verfahren zur friedlichen Regelung von Streitigkeiten. Bei diesen Dingen — UNO und Völkerbund — geht es wesentlich um Politik, d. h. um den richtigen Umgang mit der Macht, um die richtige Ausbalancierung der Machtverhältnisse. Das mag ein Wermutstropfen sein für jene, die glauben, daß der Friede allein durch Anwendung von Rechtsverfahren gesichert werden könne. Er kann dadurch weitgehend gesichert werden. Aber im entscheidenden
    Fall, wenn das eintritt, was man den Grenznutzenwert nennt, wird wahrscheinlich immer die Politik, d. h. der richtige Umgang mit der Macht, notwendig sein, um den Frieden wirklich zu erhalten.
    Nun, das Ideal — Friede durch Recht — ist durch diese Konvention also nicht voll verwirklicht. Es bleibt weiter die Notwendigkeit politischer, d. h. pragmatischer und damit nicht justizgerechter Lösungen.
    Trotzdem sind wir mit dieser Konvention unendlich viel weitergekommen. Wir können uns beglückwünschen, daß die 15 Staaten, die im Europarat vereinigt sind, diese Konvention unterzeichnet haben. Ich wünsche, alle mögen sie ratifizieren und möglichst wenige mögen Vorbehalte anmelden. Denn wenn sich einmal ein Prinzip durchgesetzt hat — und sei es nur im Reich der Ideen —, dann pflegt, wie die Erfahrung zeigt, die Wirklichkeit sich dem Prinzip anzugleichen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bucher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was die Kollegen Dr. Kopf und Professor Schmid hier über die Vorgeschichte und Bedeutung dieses Übereinkommens ausgeführt haben, war im Inhalt so umfassend und in der Form so eindrucksvoll, daß es mir wohl nicht gelingen würde, noch Wesentliches dazu beizutragen. Ich möchte deshalb auf die von mir beabsichtigten Ausführungen verzichten und lege nur Wert auf die Feststellung, daß auch die FDP-Fraktion das Zustandekommen dieses Übereinkommens und den Beitritt der Bundesrepublik wärmstens begrüßt. Wir hoffen nur, daß dieses Übereinkommen ein Anreiz, sich in naher Zukunft einem solchen Abkommen anzuschließen, für die Staaten sein möge, die zwar geographisch auch zu Europa gehören, aber eben nicht den europäischen Organisationen angehören und die ja immer besonderen Wert 'darauf legen, ihre Friedfertigkeit zu betonen.

    (Beifall.)