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    Deutscher Bundestag 138. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1961 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Gantenberg, Frau Dr. Schwarzhaupt und des Bundeskanzlers Dr. Adenauer Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 7851 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 7852 B Gedenkworte zum Tage der Reichsgründung Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 7851 D Abg. Bay tritt in den Bundestag ein . . . 7852 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7853 A Fragestunde (Drucksachen 2385, 2396) Frage ,des Abg. Dr. Kohut: Politische Erklärungen in der UFA-Wochenschau Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7854 B Frage des Abg. Seuffert: Äußerungen des Generals a. D. Unrein bezüglich der Gaskammer in Dachau Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7854 C, D, 7855 A, B Seuffert (SPD) 7854 D Kreitmeyer (FDP) . . . 7854 D, 7855 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . 7855 A, B Fragen der Abg. Dr. Schranz und Rollmann: Deutsche Schule in Madrid und Betreuung der deutschen Auslandsschulen Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7855 C Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus und Schmitt-Vockenhausen: Lied von der „Grenzer-Kitty" und Bundesgrenzschutz Dr. Schröder, Bundesminister 7856 A, B, C, 7857 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7856 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . . 7856 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7856 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Aufwendungen im Rechtsstreit betr. Fernsehen Dr. Schröder, Bundesminister . 7857 A, B Jahn (Marburg) (SPD) 7857 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige durch die Finanzbehörden Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 7857 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Besteuerung inländischer Einkünfte von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Aus- land wie im Falle Müller, Wipperfürth Dr. Hettlage, Staatssekretär 7857 D, 7858 B Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7858 B Frage ,des Abg. Rollmann: Kinderzuschläge aus dem Lastenausgleich und Kinderzuschüsse aus der Angestelltenversicherung für uneheliche Kinder Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 7858 C Frage des Abg. Dr. Bucher: Kaffee-Einfuhr im kleinen Grenzverkehr mit der Schweiz Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 7859 A Frage des Abg. Ritzel: Private Kredite an das Ausland und deutsche Kapitalanlagen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7859 B Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Sammelbesteller, die für Versandhäuser arbeiten Dr. Westrick, Staatssekretär . 7859 C, D, 7860 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 7859 D, 7860 A Frage des Abg. Dr. Dittrich: Förderung des Winterbaues Dr. Claussen, Staatssekretär 7860 A, B, C Dr. Dittrich (CDU/CSU) 7860 B Fragen des Abg. Leber: Verleihen von Arbeitskräften Dr. Claussen, Staatssekretär . 7860 C, D, 7861 A, B Leber (SPD) 7860 D, 7861 A Frage des Abg. Simpfendörfer: Rechtsverordnungen auf Grund des KOV-Neuregelungsgesetzes Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7861 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Aufstellung von Rentenbildern und Versichertenkonten Dr. Claussen, Staatssekretär . . . 7861 D Frage des Abg. Merten: Fragebogen bei der Bundeswehr Hopf, Staatssekretär . . . 7862 B, C, D Merten (SPD) 7862 C Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Befreiung vom Wehrdienst Hopf, Staatssekretär . . 7862 D, 7863 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 7863 A Frage des Abg. Ritzel: Belästigung durch Abgase und Qualm von Kraftfahrzeugen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . . . 7863 A, C, D Ritzel (SPD) 7863 C, D Frage des Abg. Müller-Hermann: Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7864 A, B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7864 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7864 C Fragen der Abg. Dr. Kohut und Könen (Düsseldorf) : Schreiben des Bundes der Steuerzahler betr. die Privatbauten des Ministerialdirektors Dr. Kunde Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7864 D Frage der Abg. Frau Rudoll: Gebühren für Eil- und Telegrammzustellung im Landzustellbereich Stücklen, Bundesminister . . . . 7865 B, C Frau Rudoll (SPD) . . . . . . . 7865 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gebührennachlaß für Fernsprechanschlüsse von Zivilblinden Stücklen, Bundesminister . . . 7865 C, D, 7866 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7865 D, 7866 A Frage der Abg. Frau Dr. Steinbiß: Überwachung der Telefongespräche des Kirchenpräsidenten D. Niemöller . . . 7866 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 III Frage des Abg. Büttner: Sondermittel für Obdachlosenunterkünfte von Gemeinden Lücke, Bundesminister 7866 B, C Büttner (SPD) 7866 B, C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Förderung von Forschungsreaktoren durch EURATOM Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 7866 D, 7867 A, B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7866 D, 7867 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Errichtung von Leistungsreaktoren auf Grund des EURATOM-Programms Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . 7867 B, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7867 D, 7868 A Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2371) . . . . . 7868 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (FDP) (Drucksache 2298) — Erste Beratung —Dr. Imle (FDP) . . . . 7868 B, 7872 C Maucher (CDU/CSU) 7870 B Merten (SPD) . . . . . . . . 7870 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (FDP) (Drucksache 2299) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (SPD) (Drucksache 2404) — Erste Beratung —; und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache 2410) — Erste Beratung — Dr. Imle (FDP) 7873 A Hamacher (SPD) . . . . . . . 7873 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 7874 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (CDU/CSU) (Drucksache 1205); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 2373) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (FDP) 7867 B, 7877 C, 7880 B, 7882 D Welslau (SPD) 7876 B Memmel (CDU/CSU) 7877 A Kemmer (CDU/CSU) . . 7879 A, 7883 B Wegener (SPD) . . . . 7879 D, 7882 C Hoogen (CDU/CSU) . . . . . . 7881 A Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 7882 A Entwurf eines Gesetzes über die einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungsgesetz — StBAG) (Drucksache 2048); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2366) — Zweite und dritte Beratung — Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 7883 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 1959 mit der Französischen Republik zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen usw. (Drucksache 2234); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2370, Nachtrag zu 2370) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7884 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Mai 1957 über den Austausch von Postpaketen mit der Republik Kuba (Drucksache 1598); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2324) — Zweite und dritte Beratung — 7884 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 29. April 1957 zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten (Drucksache 2081); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2335) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Kopf (CDU/CSU) 7884 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 7885 D Dr. Bucher (FDP) 7888 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Abg. Schulze-Pellengahr, Ruhnke, Dr. Dahlgrün, Dr. Schneider [Lollar] u. Gen.) (Drucksache 1025); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2378) — Zweite und dritte Beratung —von Lindeiner-Wildau (CDU/CSU) 7889 A, D, 7890 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7890 C, 7891 A, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 7891 B Dr. Dahlgrün (FDP) 7891 B, C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 Entwurf eines Gesetzes zu den Zollabkommen vom 18. Mai 1956 über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen usw. (Drucksache 2285) — Erste Beratung — 7892 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 mit der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286) — Erste Beratung — 7892 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Mai 1960 mit Irland über Gastarbeitnehmer (Drucksache 2287) — Erste Beratung — 7892 C Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierungshilfe für Entwicklungsländer aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (Entwicklungshilfegesetz) (Drucksache 2288) — Erste Beratung — 7892 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310) — Erste Beratung — 7892 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1958 und des Fünften Überleitungsgesetzes (Drucksache 2320) — Erste Beratung — . . . 7892 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der medizinisch-technischen Assistentin (Abg. Frau Blohm, Horn, Frau Dr. Steinbiß u. Gen.) (Drucksache 2331) — Erste Beratung — . . . 7893 A Entwurf eines Gesetzes über die Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338) — Erste Beratung — . 7893 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1960 mit dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen usw. — (Ausgleichsvertrag) (Drucksache 2341) — Erste Beratung — . . . . 7893 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 mit Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7893 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 mit der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349) — Erste Beratung — . . . . . . 7893 B Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) — Erste Beratung — 7893 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) (Drucksache 2357) — Erste Beratung — 7893 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1959 mit der Vereinigten Arabischen Republik (Ägyptische Provinz) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung usw. (Drucksache 2358) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7893 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache 2359) — Erste Beratung — 7893 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2360) — Erste Beratung — 7893 d Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 2361) — Erste Beratung — 7894 A Entwurf eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 27. September 1956, 26. September 1957 und 4. September 1958 über das Personenstands- und Namensrecht (Drucksache 2362) — Erste Beratung — 7894 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs (Drucksache 2368) — Erste Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7894 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1961 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1961) (Drucksache 2380) — Erste Beratung — 7895 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 2379) — Erste Beratung — 7895 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 V Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 2397) — Erste Beratung — . . . 7895 B Entwurf eines Gesetzes über die Altersgrenze der Berufssoldaten (Drucksache 2391) — Erste Beratung — . . . . . 7895 B Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 1518, 2169) Dr. Stecker (CDU/CSU) . 7895 C, 7897 B Dr. Schild (CDU/CSU) 7895 D Schoettle (SPD) . . . . . . . 7898 A Beschlußunfähigkeit 7898 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7898 C Anlagen 7899 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 7851 138. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 14.31 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann* 21. 1. Berkhan* 21. 1. Birkelbach* 19. 1. Dr. Birrenbach * 21. 1. Frau Blohm 20. 1. Dr. Burgbacher * 21. 1. Corterier 18. 1. Dr. Deist * 21. 1. Demmelmeier 20. 1. Deringer * 21. 1. Frau Eilers (Bielefeld) 20. 1. Engelbrecht-Greve * 21. 1. Erler 20. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 21. 1. Funk 20. 1. Dr. Furler * 21. 1. Geiger (München) * 21. 1. Dr. Greve 20. 1. Hahn' 21. 1. Häussler 18. 1. Illerhaus ' 21. 1. Kalbitzer * 21. 1. Dr. Kohut 20. 1. Dr. Kopf ' 21. 1. Dr. Kreyssig * 21. 1. Lenz (Brühl) * 21. 1. Dr. Lindenberg * 21. 1. Dr. Löhr * 21. 1. Lücker (München) * 21. 1. Margulies * 21. 1. Metzger * 21. 1. Freiherr von Mühlen 18. 1. Müller (Worms) 18. 1. Frau Nadig 20. 1. Odenthal * 21. 1. Dr.-Ing. Philipp * 21. 1. Dr. Preusker 20. 1. Frau Dr. Probst * 21. 1. Rademacher 20. 1. Frau Dr. Rehling 20. 1. Richarts * 21. 1. Scheel ' 21. 1. Dr. Schild ' 21. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) * 21. 1. Schmidt (Hamburg) ' 21.1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 1. Schüttler 20. 1. Dr. Schwörer 20. 1. Spitzmüller 20. 1. Stahl 20. 1. Dr. Starke ' 21. 1. Storch' 21. 1. Sträter *- 21. 1. Frau Strobel * 21. 1. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 20, 1. Weinkamm * 21.1. b) Urlaubsanträge Bazille 31. 1. Caspers 31. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Hilbert 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Höfler 31. 1. Kühn (Bonn) 31. 1. Menke 31. 1. Dr. Menzel 28. 2. Rasner 28. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Schneider (Hamburg) 4. 2. Dr. Siemer 25. 1. Dr. Stammberger 4. 2. Stenger 28. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Westrick auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schneider (Bremerhaven) (Fragestunde ,der 137. Sitzung vom 16. 12. 1960, Drucksache 2301, Frage IV/ 6): Wie erklärt es der Herr Bundeswirtschaftsminister, daß trotz der ständig steigenden Motorisierung und des damit verbundenen ständig steigenden Kraftstoffverbrauchs die Benzinpreise in der Bundesrepublik weiterhin unverändert bleiben und sogar noch eine Steigerung erfahren sollen? 1. Es trifft zu, daß der Verbrauch von Motorenbenzin in den letzten Jahren in der Bundesrepublik ständig durchschnittlich um mehr als 1/2 Mio t pro Jahr gestiegen ist. 2. Es trifft dagegen nicht zu, daß der Tankstellenpreis für Benzin in dieser Zeit unverändert geblieben ist. Er ist vielmehr von 63 Pf/ Liter in der niedrigsten Preiszone (Hamburg) und 68 Pf/ Liter in der höchsten Preiszone (München) im Jahre 1954 auf zur Zeit 60 Pf/ Liter im gesamten Bundesgebiet gefallen. Die staatliche Abgabenbelastung ist in dieser Zeit durch das Verkehrsfinanzgesetz von 1955 und das Straßenbaufinanzierungsgesetz von 1960 um 4 Pf und damit auf insgesamt etwa 34 Pf /Liter staatliche Belastung gestiegen. Ohne diese Erhöhung der Verbrauchsteuer betrüge die Preissenkung in der höchsten Preiszone also 12 Pf/ Liter bzw. in der niedrigsten Preiszone 7 Pf/ Liter. Hierbei ist nicht berücksichtigt, daß die deutschen Mineralölgesellschaften in der gleichen Zeit * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 7900 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 die Qualität des Normalbenzins von durchschnittlich 83 Oktanzahlen auf durchschnittlich 91 Oktanzahlen verbessert haben. Das europäische Mittel liegt bei 85 Oktanzahlen. 3. Demgegenüber ist der Weltmarktpreis für Motorenbenzin (87 Oktanzahlen) seit Ende 1954 — von zwischenzeitlichen Schwankungen abgesehen — nur unbedeutend von etwa 11,6 Pf/ Liter auf etwa 11,2 Pf/ Liter ermäßigt worden. 4. Darüber hinaus hat der deutsche Verbraucher im Jahre 1960 durch die starke Zunahme der sog. freien Tankstellen in einem ganz anderen Ausmaß als 1954 die Möglichkeit, Benzin unter den Preisen der großen Gesellschaften zu erwerben. Der Preisunterschied beträgt durchschnittlich 4 Pf/ Liter. 5. Die in der Presse erörterte mögliche Erhöhung des Tankstellenpreises hängt mit der vom Bundeskabinett dem Bundesrat zugeleiteten 11. Novelle zum Umsatzsteuergesetz (Drucksache 375/60) zusammen, die das bisherige Großhandelsprivileg beseitigen und damit künftig alle Benzinlieferungen an Endverbraucher mit 4 % Umsatzsteuer belasten will. Gegenüber dem bisherigen Zustand führt dies zu einer Erhöhung der Umsatzsteuerbelastung für Benzin um 3 0/o vom Tankstellenpreis. Für weitere Auskünfte in dieser Angelegenheit steht das Bundeswirtschaftsministerium jederzeit zur Verfügung. Anlage 3 Schrifliche Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Wilhelmi auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Atzenroth (Fragestunde der 137. Sitzung vom 16. 12. 1960, Drucksache 2311, Frage VII): Ist bei den Überlegungen, die laut Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP — Drucksache 1931 — von den Herren Bundesministern für Verteidigung und wirtschaftlichen Besitz des Bundes über die Umorganisation der Industrieverwaltungsgesellschaften mbH angetellt werden, auch daran gedacht, die Gliederung dieser Gesellschaften auf verteidigungswirtschaftliche Aufgaben einzurichten? Die gegenwärtige Organisation der Industrieverwaltungsgesellschaft entspricht den ihr zur Zeit übertragenen Aufgaben. Die Überlegungen, ob die IVG im Hinblick auf verteidigungswirtschaftliche Aufgaben umorganisiert werden sollte, sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 4 Umdruck 732 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksachen 1205, 2373) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a erhält § 1 Abs. 1 folgende Fassung: „(1) Schriften, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, sind in eine Liste aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizende sowie den Krieg verherrlichende oder verharmlosende Schriften. Die Aufnahme ist bekanntzumachen." 2. In Artikel 1 wird folgende Nr. 5 a eingefügt: „5 a. In § 6 wird Absatz 2 gestrichen." Bonn, den 17. Januar 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 733 Änderungsantrag der Abgeordneten von Lindeiner-Wildau und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Schulze-Pellengahr, Ruhnke, Dr. Dahlgrün, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Drucksache 1025, 2378). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. In Nr. 6 erhält § 13 Satz 2 folgende Fassung: „Er erlischt auch dann, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines abgelaufen ist und entweder die zuständige Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines unanfechtbar abgelehnt hat oder der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines nicht fristgemäß erfüllt." 2. In Nr. 12 (§ 22) erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Absatz 2 folgender Satz 2 angefügt: „Die Länder können Ausnahmen bei Störung des biologischen Gleichgewichts, bei schwerer Schädigung der Landeskultur und zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken zulassen." 3. In Nr. 13 werden in § 36 a) in Satz 1 die Worte „Länderregierungen durch Rechtsverordnung" ersetzt durch das Wort „Länder", b) Satz 2 gestrichen. Bonn, den 18. Januar 1961 von Lindeiner-Wildau Glüsing Gibbert Brese Wacher Wittmer-Eigenbrodt Dr. Reinhard Dr. Preiß Struve Bauknecht Anlage 6 Umdruck 734 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksachen 1205, 2373) . Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 7901 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel I 1. In Nr. 4 werden in § 4 Abs. 1 in Nr. 3 das Wort „oder" gestrichen, c) die Nr. 4 gestrichen. 2. Folgende Nr. 5 a wird eingefügt: „5a. In § 6 wird Absatz 2 gestrichen." 3. In Nr. 16 Buchstabe a a) wird in § 21 der Absatz 2 gestrichen; b) werden in § 21 Abs. 3 die Worte , abgesehen von den Fällen des Absatzes 2," gestrichen. Bonn, den 18. Januar 1961 Dürr Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 735 Änderungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen und Bading zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Schulze-Pellengahr, Ruhnke, Dr. Dahlgrün, Dr. Schneider (Lollar) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (Drucksachen 1025, 2378) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 4 wird dem § 11 Abs. 2 folgender zweiter Satz angefügt: „Die Länder können die Verpachtung eines Teiles von geringerer Größe zulassen, soweit dies einer besseren Reviergestaltung dient." Bonn, den 18. Januar 1961 Schmitt-Vockenhausen Bading
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    Rede von Dr. Wolfgang Imle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Fragen der Kriegsgefangenen und der Heimkehrer hat das Haus in seinen früheren Entschließungen stets eine Einmütigkeit gezeigt, wie sie sonst nicht immer an der Tagesordnung war. Wenn wir heute nun die dritte Novelle im ersten Durchgang beraten, darf ich eingangs vielleicht einmal darauf hinweisen, ,daß im zweiten Teil dieses Gesetzes eine starke Angleichung an das Lastenausgleichsgesetz erfolgt ist, daß aber bereits, als das erste Anderungsgesetz zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz verabschiedet wurde, die siebente Novelle des Lastenausgleichs vorlag und daß wir heute bei ,der dreizehnten Novelle angelangt sind, ohne daß inzwischen entsprechende Angleichungen beim Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz erfolgt sind. Wir haben lediglich 1954 eine erste Novelle gehabt, als man die 1953 heimgekehrten Kriegsgefangenen möglichst schnell in den Genuß der Kriegsgefangenenentschädigung kommen lassen wollte. Damals hat man den Termin — nach Inkraftsetzung 'des Gesetzes sollte ein Jahr gewartet werden, bis die ersten Entschädigungen ausgezahlt würden — einfach vorgezogen.
    Eine zweite Novelle wurde im Jahre 1956 verabschiedet. Hierbei war sich das Hohe Haus darüber klar, daß man nicht sämtliche Tatbestände, die eigentlich geregelt werden müßten, in dieses Gesetz einbeziehen konnte. Der Bundestag 'hat dann am 28. September 1956 eine Entschließung gefaßt, die ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten noch einmal kurz ins Gedächtnis zurückrufen darf. Der Bundestag beschloß damals auf Antrag sämtlicher Fraktionen einstimmig:
    Der Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß gerade dieses Gesetz nicht dem Buchstaben nach einengend, sondern so ausgelegt werden sollte, daß es bei natürlicher Betrachtungsweise ,den Personen zugute kommt, denen mit diesem Gesetz geholfen werden soll. Die unübersehbare Vielseitigkeit der Verhältnisse während und nach dem Zusammenbruch lassen eine Erfassung ,aller Tatbestände durch Anführung im einzelnen praktisch nicht zu. Es wird daher
    — und darauf möchte ich den Ton legen —
    auf eine aufgeschlossene, menschliche Auslegung ,der Gesetzesbestimmungen ankommen, die bestimmend und leitend für die Schaffung dieses Gesetzes gewesen ist.
    Diese Entschließung des Bundestages war wohl auch noch ein Ausfluß 'der Begeisterung, die durch das ganze Volk ging, als in den Jahren 1953 und 1955 ,die letzten großen Heimkehrerentlassungen erfolgten. Es ist freilich nicht immer so gewesen; denn als z. B. nach Abschluß der Legislaturperiode des 1. Bundestages und nach der Wahl des 2. Bundestages eine Umfrage durchgeführt wurde, mit welchen Fragen sich der neue Bundestag vordringlich befassen solle, stand auch die Forderung dabei, sich für die Rückführung 'der Kriegsgefangenen einzusetzen. Dies stand allerdings an 17. Stelle, während Fragen des Materiellen, wie Erhöhung der Löhne, Wohnungsbau usw., im Vordergrund standen. Aber diese Frage wurde zu einem Element des Volkes, als die Heimkehrer tatsächlich nach Hause kamen. Wir sollten daher der damaligen Entschließung, die auch Herr Bundespräsident Heuss und verschiedene Minister bei der Begrüßung in Friedland zum Ausdruck brachten, heute Rechnung tragen.



    Dr. Imle
    Wie hat sich nun diese Entschließung des Bundestags ausgewirkt? Leider hat man damit die Verantwortung auf die Bürokratie verlagert. Bürokratie braucht nicht von vornherein etwas Schlechtes zu sein, wie es heute im allgemeinen angenommen wird. Die Verwaltung ist ja darauf angewiesen, die Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen auszulegen. Wenn diese Gesetze keinen größeren Spielraum geben, dann kann trotz eines solchen Appells des Bundestages auch der Verwaltungsbeamte nicht mehr in sie hineinlegen, als wirklich in ihnen enthalten ist. Es sind denn auch Entscheidungen ergangen, über die man manchmal nur den Kopf schütteln kann. Ich möchte hier nur zwei Beispiele anführen.
    Wenn Mutter und Tochter in einem Lager zusammen waren, die Mutter nach einem Land der Bundesrepublik und die Tochter nach einem anderen entlassen wurde und für beide dieselben Tatbestände zutrafen, dann erhielt z. B. die Tochter die Entschädigung und die Mutter, die 83 Jahre alt war, erhielt sie nicht. Sie mußte dann bis zum Bundesverwaltungsgericht klagen, ehe es gelang, die Verwaltung zu veranlassen, die Revision zurückzunehmen. Oder der zweite Fall: Ein Volksdeutscher aus Litauen gerät in französische Gefangenschaft. Er wird von den Franzosen auf Grund eines Übereinkommens an die Sowjetunion ausgeliefert und kehrt von dort nach zahlreichen Jahren der Gefangenschaft zurück. Als er dann seinen Antrag auf Kriegsgefangenenentschädigung stellt, wird ihm bescheinigt, daß durch die Auslieferung an die Sowjetrussen seinem berechtigten Heimführungsanspruch entsprochen worden sei.
    Ich glaube, wir sind uns alle in diesem Hause wohl einig, daß das nicht im Sinne der Entschließung des Bundestags gelegen hat. Wir sollten daher dafür Sorge tragen, daß diese Dinge ein für allemal in Ordnung gebracht werden.
    Daß die Verwaltung die Entscheidungen vielfach durch eigene Richtlinien erschwert hat, kommt darin zum Ausdruck, daß z. B. in den Richtlinien des Bundesausgleichsamtes vom 13. Januar 1960, in welchen neue Bestimmungen über die Gewährung von Darlehen und Beihilfen getroffen wurden, cum grano salis gesagt wurde, daß alle diejenigen, die nach dem Währungsstichtag nach Hause gekommen seien, als eingegliedert angesehen werden müßten. Damit wurde der Stichtag des Gesetzes vorn 1. Januar 1947 durch eine Verwaltungsanordnung für die entsprechenden Behörden nachträglich auf den Währungsstichtag Juni 1948 verlegt. Wir sollten daher jetzt all diesen Dingen Rechnung tragen und für Klarheit sorgen.
    Ich darf zu dem Gesetzentwurf selbst noch folgendes sagen. Die Freie Demokratische Partei ist mit ihrer Fraktion der Auffassung, daß man nun auch in das Gesetz gewissermaßen als eine Vorleistung auf die Wiedervereinigung alle Zonenflüchtlinge, die Heimkehrer sind, einbeziehen sollte, und zwar alle, die den Ausweis C erhalten haben und nach dem Stichtag vom 3. Februar 1954 in die Bundesrepublik gekommen sind. Sie haben zunächst dort drüben ausgehalten, dann aber wegen Bedrohung von Leib und Leben flüchten müssen. Deswegen sollte man sie genauso stellen wie diejenigen, die unmittelbar nach der Rückkehr aus der Gefangenschaft in die Bundesrepublik gekommen sind.
    Eine besondere Schwierigkeit betrifft § 2 Abs. 3 Satz 2, wonach als Kriegsgefangene nicht gelten „Deutsche, die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes arbeitsverpflichtet wurden, auch wenn sie lagermäßig untergebracht waren". Diese Bestimmung hat zu zahlreichen Prozessen Anlaß gegeben. Es hat im großen und ganzen von den bewachenden Russen oder der Lagermannschaft abgehangen, wie der betreffende Insasse des Lagers eingeteilt wurde, ob er Munition herstellen oder Munition putzen mußte oder ob er auf die Kolchose geschickt wurde; in dem einen Fall war er nicht arbeitsverpflichtet, in dem anderen Fall war er arbeitsverpflichtet. Diese Bestimmung hat zu einer derartigen Unklarheit Anlaß gegeben, daß wir auch hier zu einer Bereinigung beitragen sollten.
    Weiterhin darf ich auf den Antrag der FDP-Fraktion hinweisen, für alle ehemaligen Kriegsgefangenen, die nach dem 1. Januar 1951 zurückgekehrt sind, eine ähnliche Bestimmung einzufügen, wie wir sie im Häftlingshilfegesetz haben, wonach nach einem zweijährigen Gewahrsam die Haftentschädigung für jedes Gewahrsamsvierteljahr um 250 DM erhöht wird. Während bezüglich der Häftlinge festgelegt ist, daß die Inhaftnahme aus persönlichen Gründen erfolgt sein muß, spricht eine Vermutung dafür, daß bei den ehemaligen Kriegsgefangenen immer solche persönlichen Gründe vorgelegen haben; denn diejenigen, die nach 1950 noch zurückgehalten wurden, sind ja alle aus diesen Gründen verurteilt worden.
    Ich sagte vorhin, daß his zur Verabschiedung der ersten Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz schon sieben Novellen zum Lastenausgleichsgesetz herausgekommen waren. Die achte Novelle zum Lastenausgleichsgesetz brachte etwas Entscheidendes. Bis dahin mußten Lastenausgleichsberechtigte, die einen Prozeß in der ersten Instanz geführt hatten, die Anwaltskosten selbst tragen. Das wurde mit der achten Novelle geändert: wenn sie den Prozeß gewonnen hatten, bekamen sie auch die Anwaltskosten vom Staat erstattet. Für die ehemaligen Kriegsgefangenen und ihnen Gleichgestellte besteht heute noch jene durch die achte Novelle aufgehobene Bestimmung. Wir sollten daher dafür Sorge tragen, daß diese Bestimmung des § 27 Abs. 4 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ersatzlos gestrichen wird.
    Eine weitere Neuordnung ist in § 28 erforderlich. Die Kriegsgefangenenentschädigung sollte nicht mehr auf beantragte Darlehen und Beihilfen angerechnet werden. Bisher ist das noch vorgeschrieben. Vielfach wurde mit großem bürokratischem Aufwand eine Nachprüfung in den Haushalten vorgenommen, wieweit die Entschädigung verbraucht oder verwertet war, und das lediglich wegen einer Entschädigung von vielleicht 600 oder 800 DM. Wir sind der Meinung, daß diese Bestimmung geändert werden muß.



    Dr. Imle
    Die Anhebung der Darlehnssumme von 35 000 auf 40 000 DM bei Darlehen zum Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz entspricht der Regelung im Lastenausgleichsgesetz.
    Ferner sollte eine Bestimmung eingefügt werden, wonach die Höhe von Wohnraumbeschaffungsdarlehen bei einer Änderung der entsprechenden Bestimmung des Lastenausgleichsgesetzes jeweils angeglichen wird. Für die ehemaligen Kriegsgefangenen beträgt diese Summe heute noch 5000 DM, während sie nach dem Lastenausgleichsgesetz bereits auf 8000 DM angehoben ist.
    Schließlich beantragen wir, als § 44 a eine Härteklausel einzufügen. Diese Härteklausel würde bei Annahme durch das Hohe Haus der von mir schon mehrfach. erwähnten Entschließung vom September 1956 Rechnung tragen, weil hierdurch nämlich die obersten Landesbehörden mit dem Bundesvertriebenenministerium in Härtefällen die Entschädigung aus besonderen Gründen gewähren können. Im Sinne dessen, was der Bundestag damals mit seiner Entschließung wollte, nämlich in Abwandlung des Wortes aus dem Strafrecht „in dubio pro reo", wird hier gesagt: „Im Zweifel für den Heimkehrer und für ,den ehemaligen Kriegsgefangenen". Das würde eine erneute Rechtfertigung dieser Entschließung des damaligen Bundestages sein. Sollten wir uns nicht in dieser Frage durch alle Fraktionen hindurch zu einer Einigung im Bundestag zusammenfinden?

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Maucher, wünschen Sie das Wort? — Bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Maucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, namens der CDU/CSU-Fraktion folgende Erklärung zu diesem Gesetzentwurf abzugeben.
    Der von der FDP-Fraktion dem Hohen Hause vorgelegte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes ist nach Auffassung der CDU/ CSU-Fraktion aus dem Bestreben heraus geboren, bei dem großen und staatspolitisch wichtigen Verband der Heimkehrer einen politischen Erfolg zu erzielen.

    (Pfui-Rufe von der FDP.)

    — Ich glaube, Sie können sich das durchaus ersparen, denn die Vergangenheit hat es ja durch einige Tatbestände erwiesen. Die CDU/CSU-Fraktion ist bereit, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz in seiner jetzigen Fassung zu überprüfen, hält aber den von der FDP vorgelegten Entwurf für nicht ausreichend überlegt. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich dafür einsetzen, ein gerechtes und sinnvolles Verhältnis der Leistungen dieses Gesetzes zum gesamten Sozialgefüge in der Bundesrepublik zu wahren. Sie wird sich dafür bei den Ausschußberatungen einsetzen. Sie bittet das Hohe Haus, der Überweisung des Entwurfs an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend -zuzustimmen.