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  • tocInhaltsverzeichnis
    Bundestag Deutscher 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Maier Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 7815 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7815 C Frage des Abg. Dr. Atzenroth (135. Sitzung) : Privatisierung des Telegraphendienstes Schriftliche Beantwortung . . . . . 7815 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Kohlefrachthilfe bei der Energieversorgung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7815 D, 3816C, D, 3817 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) '7816 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 7816 C, 7817 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 7817 C Frage des Abg. Matthes: Projekt der Hamburger Flugzeugbau GmbH. Dr. Westrick, Staatssekretär 7817 D, 7818 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7818 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Benzinpreise 7818 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Mietwucher Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7818 B, D, 7819 A Dr. Brecht (SPD) 7818 C, D Wittrock (SPD) 7818 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes beim Bundesarbeitsgericht Blank, Bundesminister 7819 A, B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7819 B Wittrock (SPD) 7819 C, D Frage des Abg. Dr. Arndt: Internationale Arbeitsausstellung in Turin Blank, Bundesminister 7819 D, 7820 B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7820 B Scharnowski (SPD) . . . . . . . 7820 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7820 C, D Frage des Abg. Welslau: Vergleichsberechnung nach Art. 2 § 42 des ArVNG Blank, Bundesminister . . . . 7821 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 7821 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Frage des Abg. Josten: Soldatenliederbuch Hopf, Staatssekretär 7821 B, C Josten (CDU/CSU) 7821 C Dr. Schäfer (SPD) 7821 C Frage des Abg. Spitzmüller: Landstraße Nr. 21 Hopf, Staatssekretär . . 7821 D, 7822 A Spitzmüller (FDP) 7822 A Frage des Abg. Welslau: Transport von 131 und Benzin im Straßenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7822 B, 7823 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 7822 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7823 A Frage des Abg. Ritzel: Geschwindigkeitskontrollen mit Radarmeßgeräten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7823 B, 7824 A, B Ritzel (SPD) 7824 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Bundesstraße 37 Schriftliche Beantwortung . . . . 7824 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rationalisierung der Briefverteilung durch Einführung vierstelliger Leitzahlen Stücklen, Bundesminister 7824 C, D, 7825 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7824 D Bauer (Würzburg) (SPD) 7825 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Postgebühren Stücklen, Bundesminister . . . 7825 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7825 B, C Frage des Abg. Faller: Luftpostmarken Stücklen, Bundesminister . . . . 7825 D Frage des Abg. Reitz: Fragebogen für Mietbeihilfen Dr. Ernst, Staatssekretär . 7826 A, B, C Reitz 7826 A Harnacher (SPD) 7826 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 7826 C Dr. Brecht (SPD) 7826 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einkommensgrenze im Zweiten Wohnungsbaugesetz Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 7826 D, '7827 A, B, C, D Dr. Brecht (SPD) 7827 A, B Hauffe (SPD) 7827 B Müller (Erbendorf) (SPD) . . . 7827 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7827 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (SPD) (Drucksache 2078) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2256) — Erste Beratung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (FDP) (Drucksache 2241) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Anderung und Ergänzung des j 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283) — Erste Beratung — Zühlke (SPD) . . . . . . . . . 7828 A Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 7831 B Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 7833 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7837 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7840 A, 7846 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7842 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7844 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313); Mündlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2326) — Zweite und dritte Beratung — Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7846 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) — Erste Beratung — . 7847 B Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Ernteschäden 1960 (Abg. Bauknecht, Glüsing [Dithmarschen], Dr. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 III Pflaumbaum, Wehking und Fraktion der CDU/CSU) und über den Antrag betr. Ausgleich der Getreideernteschäden (FDP) (Drucksachen 2095, 2144, 2325) und Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2322) 7847 C Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1697, 2327) Hoogen (CDU/CSU) 7847 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2184, 2328) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7848 C Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285) . . . . . . . . . 7848 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7848 D Anlagen 7849 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7815 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.06 Uhr
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    *) Siehe Anlage 3 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Bärsch 16. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Wasserburg) 16. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 16. 12. Behrisch 16. 12. Frau Berger-Heise 16. 12. Dr. Besold 16. 12. Birkelbach 16. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Blachstein 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Börner 16. 12. Frau Brauksiepe 16. 12. Brese 16. 12. Brück 16. 12. Dr. Bucerius 16. 12. Dr. Burgbacher 16. 12. Burgemeister 16. 12. Caspers 16. 12. Dr. Conring 16. 12. Dr. Deist 16. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 16. 12. Dopatka 17. 12. Dowidat 16. 12. Drachsler 16. 12. Dr. Eckhardt 16. 12. Eisenmann 16. 12. Enk 16. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gehring 16. 12. Geiger (München) 16. 12. Glüsing (Dithmarschen) 16. 12. Dr. Gradl 16. 12. Dr. Greve 16. 12. Günther 16. 12. Hahn 16. 12. Dr. von Haniel-Niethammer 16. 12. Dr. Harm 16. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Frau Herklotz 16. 12. Hermsdorf 16. 12. Höfler 16. 12. Huth 16. 12. Illerhaus 16. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Dr. Jordan 16. 12. Dr. Kanka 16. 12. Koch 16. 12. Kreitmeyer 16. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kühlthau 16. 12. Leber 16. 12. Leukert 16. 12. von Lindeiner-Wildau 16. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Logemann 16. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lohmar 17. 12. Lücker (München) 16. 12. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 16. 12. Margulies 16. 12. Frau Dr. Maxsein 16. 12. Dr. Menzel 31. 12. Murr 16. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 16. 12. Dr. Pflaumbaum 16. 12. Pohle 31. 12. Dr. Preiß 16. 12. Dr. Preusker 17. 12. Rademacher 16. 12. Frau Renger 16. 12. Richarts 16. 12. Rimmelspacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scharnberg 16. 12. Scheel 16. 12. Seuffert 16. 12. Dr. Seume 16. 12. Stahl 16. 12. Dr. Starke 16. 12. Stauch 16. 12. Frau Dr. Steinbiß 16. 12. Stenger 3.1. 12. Frau Strobel 16. 12. Sühler 16. 12. Tobaben 16. 12. Varelmann 16. 12. Wacher 16. 12. Wagner 16. 12. Wegener 16. 12. Werner 16. 12. Wieninger 16. 12. Frau Wolff 16. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richarts (Fragestunde der 135. Sitzung vom 9. 12. 1960, Drucksache 2266) : Kennt und billigt die Bundesregierung die Gründe, die zu der unterschiedlichen Preiserhöhung für Brot und Brötchen geführt haben? Die Preise für Brot und Kleingebäck (auch Brötchen) sind nicht gesetzlich geregelt; von der Ermächtigung des § 10 Abs. 2 Ziff. b Getreidegesetz hat die Bundesregierung keinen Gebrauch gemacht. Daher sind sie von den Backbetrieben in eigener Verantwortung zu kalkulieren. Die vom Statistischen Bundesamt für verschiedene Brotsorten (nämlich für Weißbrot, Mischbrot hell, Mischbrot dunkel, Roggenbrot sowie für Kleingebäck einschließlich Brötchen) monatlich ermittelten Preise sind in den 7850 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 einzelnen Bundesländern unterschiedlich und lassen erkennen, daß z. B. Weißbrot eine Preisskala von 1,01 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) bis 1,30 DM je kg (in Bayern) aufweist; auch bei den anderen Brotsorten liegen die Verhältnisse ähnlich, wenn auch die Preisunterschiede nicht so ausgeprägt sind. Bei Kleingebäck (auch Brötchen) sind Unterschiede zwischen 1,62 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) und 1,89 DM je kg (in Bremen) festzustellen. Auch innerhalb der Bundesländer selbst sind die Preise unterschiedlich. Die Unterschiede beruhen vorwiegend auf der landschaftlichen Verschiedenheit der Verzehrsgewohnheiten und der dadurch bedingten verschiedenartigen Verwendung oder Mischung von Mehlen bzw. Mehltypen. Die Gründe, welche für die vereinzelt, namentlich in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vorgenommenen Preiserhöhungen für Brot und Brötchen angeführt werden, sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. In den unverändert gebliebenen Erzeugerpreisen für Brotgetreide kann ein Grund hierfür nicht gefunden werden; ebenso liegen die Mehlpreise noch im Rahmen der seit dem 1. Januar 1958 genehmigten Konventionspreise des Mühlenkartells, nachdem sie zwischenzeitlich beachtlich (bis zu 6,— DM je 100 kg Mehl) unter den Konventionspreis abgesunken waren. Die Bundesregierung ist bemüht, nach ihren Kräften und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu einer Stabilisierung der Preise beizutragen, wie ihre ständigen Bemühungen in den Beratungen mit den wichtigsten Wirtschaftsgruppen und Tarifpartnern zeigen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksachen 2184, 2328) . Mit der Drucksache 2184 soll dem Zollgesetz aus dem Jahre 1939 ein neuer § 55 b eingefügt werden. Diese Änderung ist aus folgenden Gründen erforderlich: Mit dean Vertrag über die Gründung der Bruropäischen Wirtschaftsgemeinschaft wunde der allmähliche Abbau der Zölle und Kontingente innerhalb der sechs Mitgliedstaaten eingeleitet. Es stand von vornherein lest, daß auf Grand der Untterschieidlichkeit der Märkte in den einzelnen Mitgliedstaaten bei einer Reihe von Waren — so vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten — Schwierigkeiten entstehen würden, die zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen führen. Der EWG-Vertrag sieht daher für den Übergang zur Überwindung solcher Schwierigkeiten Schutzklauseln vor, die der Kommission — in dringenden Fällen auch Iden Mitgliedstaaten — die Festsetzung von Ausgleichsabgaben in Form von Zöllen ader Steuern ermöglichen. So liegt, wie aus der Entscheidung der Komntission der EWG zu dieser Frage hervorgeht, der Preis für einen Zentner Weizenmehl und für einen lentner Zucker, die in jeweils (aus den Niederlanden ausgeführtem Brot oder ausgeführter Fondantmasse sowie Fondantmasse Verwendung finden, die aus Belgien nach Deutschland ausgeführt wird, um etwa die Hälfte unter dem Verkaufspreis der entsprechenden Erzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Aus dem Bericht der Kommission ist weiter zu entnehmen, daß auf Grund von Art. 235 des Vertriages geeignete Maßnahmen getroffen werden sollen, um auf die Dauer diese schändlichen Folgen abstellen zu können. Bis zum Wirksamwerden solcher Schutzmaßnahmen Ist daher die Erhebungeiner Ausgleichsabgabe notwendig. In der Sache waren sich alle beteiligten Ausschüsseeinig. Während jedoch der an der Beratung mitbeteiligte Ernährungsausschuß mit Mehrheit der Regierungsvorlage unverändert zustimmte, schlagen der ebenfalls mitberatende Wirtschaftsausschuß sowie der federführende Finanzausschuß — für den ich zu berichten habe — vor, daß der neu einzufügende § 55 b Abs. 1 eine Ergänzung erfährt, so daß hinter den Worten „Die Bundesregierung kann" die Worte „, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zustinhnhung ides Bundestages," eingefügt wenden, womit eine gleiche Behandlung wie bei Zollvorlagen des § 4 des Zolltarifgesetzes erreicht worden wäre. In der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 1960 wurden die Vorlagen auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung noch einmal an den zuständigen Finanzausschuß zurückverwiesen, um dem Außenhandelsausschuß noch als mitberatendem Ausschuß Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Außenhandelsausschuß befaßte sich in seiner Sitzung vom 15. Dezember mit der Drucksache 2184 und faßte in Abweichung vom Finanzausschuß — Drucksache 2303 — den Beschluß, in Art. 1 dem § 55 b folgenden Abs. 3 anzufügen: (3) Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen nach Verkündung der Rechtsverordnung den gesetzgebenden Körperschaften einen auf der Ermächtigung der Absätze 1 und 2 beruhenden Verordnungsentwurf zur verfahrensmäßigen Behandlung nach § 49 Abs. 2 zuzuleiten. Der Finanzausschuß schloß sich in seiner Sitzung vom gleichen Tage diesem Vorschlag mit Mehrheit an, nachdem von Mitgliedern des Ausschusses wie auch von Vertretern der Bundesregierung überzeugend dargestellt wurde, daß noch in diesem Monat während der Weihnachtsferien mit weiteren Auflagen seitens der Europäischen Kommission zu rechnen sei, die mit Wirkung vom 1. 1. 1961 Gültigkeit erlangen sollen. Mit dieser Lösung folgt man einem Verfahren, das sich im Rahmen der Montanbehörde bewährt hat, und da auch mit dieser Regelung die Mitwirkung des Parlaments gesichert ist, bittet der Finanzausschuß des Parilament, die Drucksache 2184 mit Änderung — Drucksache 2328 — anzunehmen.

Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)


(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)


(Beifall.)

Wir können die Geschädigten nicht auf die Verhältnisse des Jahres 1948 festnageln!

(Zuruf von der CDU/CSU: Ausgezeichnet! — Zuruf von der SPD: Einverstanden!)

Starthilfen und gewisse soziale Leistungen müssen nicht mit einem perfektionistisch umschriebenen absoluten Rechtsanspruch verbunden werden, ja sie können es gar nicht.
Die Regierung ist sich bewußt, daß dem Grundsatzpostulat der Beseitigung von Erscheinungsformen der Unterentwicklung noch nicht voll Genüge geschieht. Sie ist aber der Überzeugung, daß mit dem Angebot einer Möbelhilfe für Zonenflüchtlinge ohne C-Ausweis und der dem Hohen Haus vorliegenden 13. Novelle des Lastenausgleichsgesetzes ein eindrucksvoller Schritt getan wird. Es ist ein Schritt, der getan wird, sicherlich nicht der letzte, der zur Vollendung dieses Werkes notwendig ist.
Wir sollten uns von Zeit zu Zeit etwas zurückbesinnen. Was wollte der Lastenausgleich? So leidenschaftlich, wie wir mit vollem Recht die Kollektivschuld ablehnen, wollte er die Kollektivhaftung gegenüber den Trägern der Hauptlast zum Ausdruck bringen.

(Zustimmung.)

Bombe und Vertreibung sind kein Gottesurteil, mit
dem sich der Betroffene allein herumzuplagen hat.

(Beifall.)

Die Ausgebombten, die Vertriebenen und die Bewohner des heimgesuchten Mitteldeutschlands leiden stellvertretend für uns alle! Ihnen Leid und Last zu erleichtern, Ist die Pflicht der Menschlichkeit, der Gerechtigkeit und der nationalen Solidarität.

(Zustimmung.)

Die Pflicht, die sich aus diesen Erwägungen ergibt, findet ihre Grenze nicht an der persönlichen Opferscheu, sondern an der Belastbarkeit der Volkswirtschaft, der Verteidigung der Freiheit und der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des individuellen Eigentums, das die Grundlage unserer Wirtschafts- und Sozialform ist.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Ich darf sagen: Eigentum ist gewissermaßen die dingliche Entsprechung der persönlichen Freiheit.

(Abg. Kraft: Jawohl!)

Diese Grundlage verpflichtet uns wiederum, das Eigentum überall dort wieder zu begründen, wo es ohne eigenes Versagen durch die Kriegsfolgen verlorengegangen ist.
Der Lastenausgleich ist Hauptfinanzierungsquelle für die soziale und wirtschaftliche Eingliederung der Vertriebenen, Ausgebomten und Zonenflüchlinge mit dem C-Ausweis. Die bisher ausgeschütteten 37 Milliarden DM wurden gewonnen aus 25 Milliarden DM Abgaben der Abgabepflichtigen, 8 Milliarden DM Pflichtbeiträgen des Bundes und der Länder auf Grund des § 6 des Lastenausgleichsgesetzes, 1,7 Milliarden DM Anleihen, Kassenhilfen und ähnlichen Maßnahmen und 2,1 Milliarden DM vorzeitiger freiwilliger Ablösung der Lasten-ausgleichsschuld. Aus 37 Milliarden DM wurden hauptsächlich geleistet 9,5 Milliarden DM Unterhaltshilfe, 10 Milliarden DM Förderung des Wohnungsbaues, 8 Milliarden DM Hausrathilfe, 3,8 Milliarden DM Existenzaufbauhilfe und 1,4 Milliarden DM Hauptentschädigung. Ca. 5 Milliarden DM Darlehen sind auf die Hauptenschädigung anrechenbar.
Die Geschädigtenorganisationen hatten in den Kämpfen um die Grundkonzeption leidenschaftlich den Vorrang des Entschädigungsgedankens vertreten. Der Kompromiß, den der Gesetzgeber nach langem Ringen mit den parlamentarischen Verfechtern der sozialen Indikation gefunden hat, verpflichtet zur betonten Berücksichtigung des Entschädigungsgedankens in der zweiten Phase.

(Abg. Kraft: Jawohl!)

Diese hat 1958 begonnen. Im Wirtschaftsplan des kommenden Jahres wird dank einer vom Bundeskabinett gegebenen Anleiheermächtigung von 300 Millionen DM zum erstenmal 1 Milliarde DM für die unmittelbare Erfüllung von Hauptentschädigungsansprüchen bar zur Verfügung stehen.
Folgerichtig sind wir an die 13. Novelle unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung und der Beschleunigung der Hauptentschädigung herangegangen. Vieles wurde mit Hilfe der allgemeinen Förderungsmaßnahmen der Mittel des Lastenausgleichs bereits erreicht. Wir wollen es weder als eine per-
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Bundesminister Dr. von Merkatz
fekte Lösung ansehen, die es meines Erachtens überhaupt nicht geben kann — denn die Heimat ist ja unersetzlich —; wir wollen es aber auch nicht unterschätzen. Erreicht werden konnten erstens die Sicherung des Arbeitsplatzes für alle Arbeitsfähigen, zweitens die soziale Sicherung ehemals Unselbständiger durch das umfassende Fremdrentengesetz und drittens die Versorgung mit ordentlichem Wohnraum zu 85 bis 90 %. Dabei wollen wir allerdings nicht übersehen, daß auch hinter den Mauern eines Neubaues noch eine lagerähnliche Belegungsdichte angetroffen werden kann.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Nicht oder nur teilweise bewältigt sind erstens trotz imponierender Eingliederungszahlen die Eingliederung in einen ,dem Beruf in der Heimat entsprechenden Beruf — hier sind vor allem die Bauern besonders hart betroffen; sie verdienen unsere besondere Sorge —, zweitens die hinreichende soziale Sicherung der ehemals Selbständigen, die hier Unterhaltshilfe in Anspruch nehmen müssen, und drittens die Neubildung des verlorenen Eigentums. Der totale Verlust des Eigentums für Millionen stellt einen gefährlichen Bruch in unserer Sozialstruktur dar.
Die 13. Novelle soll zur Heilung dieses Bruches beitragen. Sie bringt erstens die Erhöhung der Hauptentschädigung in den unteren und mittleren Schadensgruppen, zweitens die Barverzinsung der Hauptentschädigung und drittens die Verkürzung der Wartezeit bis zur Auszahlung der Hauptentschädigung. Diese drei Punkte, die die Novelle enthält bitte ich Sie als eine Einheit, als einen in innerem Zusammenhang stehenden Schritt zur Besserung zu betrachten.
Die Wirkung der partiellen Anhebung der Entschädigungssätze wird ergänzt durch die allgemeine Barverzinsung. Diese macht den Zuerkennungsbescheid zu einem Wertpapier mit allen dem Wertpapier innewohnenden sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen.
Die Bundesregierung legt größten Wert auf die Verkürzung der Auszahlungsfrist um rund 10 Jahre. Sie weiß sich dabei mit den Geschädigten einig, die immer wieder betonen und betont haben, daß es ihnen in erster Linie auf eine schnelle Auszahlung ankommt. Es muß unser aller Ziel sein, die älteren Anspruchsberechtigten die Zahlung ihrer Hauptentschädigung noch erleben zu lassen. Gerade die Anstrengungen und Vorschläge der Bundesregierung wenden sich diesem vordringlichen Ziel zu. Die Bundesregierung unterbreitet praktische Vorschläge zur Geldbeschaffung und zur Durchführung.
Die Wächter unserer Währung und Wirtschaft haben aus dem Verhalten der Währungsgeschädigten und den bereits mit Hauptentschädigungszahlungen bedachten Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten die Überzeugung gewonnen, daß die ausgezahlten Gelder nicht zu einem Konsumstoß führen, sondern vornehmlich der Substanzbildung dienen und gedient haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Der Eigentumsbildung!)

— Ja, der Eigentumsbildung.
Die Novelle enthält keine unmittelbare Vorfinanzierungsmaßnahmen. Sie schafft aber unter anderem die Ermächtigung, aussichtsvoll geführte Verhandlungen mit Sparkassen und Banken zu einem guten Abschluß zu bringen, um über Sparbücher einen Teil der Hauptentschädigung sobald wie möglich abzuwickeln. Dabei bietet sich das Modell an, das sich bei der vorzeitigen Auszahlung der Altsparerentschädigung bewährt hat. Ich danke von dieser Stelle aus den Instituten für die in den Vorverhandlungen gezeigte Bereitschaft. Ich hoffe, daß die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesausgleichsamt und den Instituten zu einem guten sozialen und — das möchte ich unterstreichen — volkswirtschaftlichen Ergebnis führen wird.
Die Bundesregierung bleibt in ihrem Bemühen um Vorfinanzierungsmaßnahmen nicht stehen. Ich werde noch während der Ausschußberatungen der Novelle Vorschläge nachreichen. Dabei ist besonders 'daran gedacht, die Laufzeit der Abgaben für jene Abgabenpflichtige zu kürzen, die infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu einem großen — ich betone: großen — Vermögenszuwachs gekommen sind.

(Zustimmung bei 'der CDU/CSU.)

Die Bundesregierung hat sich auch bemüht, in der Novelle der inzwischen erkannten besonderen Lage der Kriegssachgeschädigten, die Teilschäden erlitten haben, Rechnung zu tragen. Neben der bereits in der Novelle enthaltenen Verbesserung der Kürzungsbestimmungen ist die Bundesregierung gewillt, Aufbauleistungen, die vor dem Währungsstichtag vorgenommen worden sind, realistischer zu bewerten. Auch den Zonenflüchtlingen, die Vermögenswerte in der Bundesrepublik hatten oder vor dem Währungsstichtag geschaffen haben, soll eine weitere Milderung der Abgabeleistung gewährt werden.
In allen ihren Teilen ist die Novelle ein weiterer Schritt zur Herstellung der durch Krieg und Kriegsfolgen empfindlich gestörten harmonischen Schichtung der Bevölkerung. Ein französischer Enzyklopädist hat einmal gesagt, der Reichtum eines Volkes bestehe in seiner Proportion, also in seiner sozialen Ebenmäßigkeit — la richesse d'un peuple, c'est la proportionalité —. An diesem Reichtum, der trotz der Erschütterungen infolge des ersten Weltkrieges noch vorhanden war und durch den Nationalsozialismus freventlich verspielt worden ist, fehlt uns heute noch viel, sehr viel.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Die Förderung des möglichen Teils der Wiederherstellung der inneren Ebenmäßigkeit unter Bejahung der beruflichen Selbständigkeit und des Eigentums ist der Leitsatz, den ich vorgefunden habe und den ich weiterführen möchte. Ich sage mit aller Betonung: die Wiederherstellung der Ebenfäßigkeit oder Homogenität ist keine Nivellierung und keine karitative Aufgabe.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie führt nicht in den Wohlfahrtsstaat, sondern von
diesem weg. Diese Tendenz kommt von den Geschädigten selbst, die auch in den schwersten Tagen
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Bundesminister Dr. von Merkatz
ein, ich möchte sagen, geschichtsbildendes Beispiel zähen Selbstbehauptungswillens gegeben haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Gut!)

Sie wollten aus der Nivellierung und Vermassung heraus, in die ein grausamer Land- und Eigentumsnehmer sie gestoßen hatte.
Selbstbehauptung, beharrlicher Wille auf Wiederherstellung des sozialen Profils, also des europäischen Gesichts, ist der wertvollste Impuls, den die Geschädigten dem gesamten Westen gebracht haben.

(Abg. Kuntscher: Das kann man wohl sagen!)

Mögen alle westdeutschen Menschen, besonders die Behördenvertreter, denen der unmittelbare Umgang mit den Geschädigten obliegt, stets an dieses Geschenk der Vertriebenen und Flüchtlinge denken!

(Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD.) Es darf in unserer Hand nicht verkümmern.

Ich erwähne hier das Wort eines in den Kampf mit den Paragraphen verstrickten Menschen, der am 19. November folgendes geschrieben hat:
Wir Flüchtlinge sind mit so viel Begeisterung und ganzer Kraft für die Freiheit eingetreten. Man muß mit uns etwas mehr Geduld haben — besonders wenn die Ämter statt miteinander gegeneinander arbeiten.

(Zuruf von der SPD: Soll vorkommen!)

Ich weiß, daß die ausführenden Bediensteten oft nein sagen müssen, weil ihre materielle Zuständigkeit eben endet. Aber die menschliche Zuständigkeit endet nie.

(Richtig! bei der CDU/CSU.)

Oft ist ein guter Rat — ein empfehlendes Wort an eine andere Behörde — die Rettung aus einer Verstrickung, in die der Unkundige geraten ist. Nicht das Prestige eines Amtes, sondern die Hilfe hat den Vorrang. Ich bitte alle um diese nie erlöschende Zuständigkeit im Menschlichen.
Sosehr ich für die Herstellung der Homogenität eintrete, sosehr bemühe ich mich, die Sonderrechte und Betreuungsmaßnahmen dort beendet zu sehen, wo sie nicht mehr notwendig sind. Ich meine die Anwendung des § 13 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes, der die Einstellung der Rechte und Vergünstigungen vorsieht, wenn der Geschädigte — nun zitiere ich wörtlich —
in das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach seinen früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zumutbaren Maße eingegliedert st.
Die Länder sind auf Grund der von meinem Ministerium ausgearbeiteten empfehlenden Richtlinien an eine gerechte Durchführung des durchaus logischen und notwendigen § 13 herangegangen. Ich wünsche die zügige Durchführung nicht etwa im Interesse des Fiskus, sondern im Hinblick auf die noch der Betreuung bedürftigen Geschädigten. Ich kann für diese nur dann mit Überzeugung und Erfolg eintreten, wenn dem § 13 Rechnung getragen wird.
Dieser Paragraph nimmt mit Fug und Recht sein Maß an den heimatlichen Verhältnissen. Er ist eine im Gesetz verankerte Widerlegung der materialistischen Auffassung, die da meint, daß jeder, der einen Arbeitsplatz, Wohnung und Hausrat hat, als eingegliedert betrachtet werden kann. Ein derart Ausgestatteter ist nicht eingegliedert, er ist versorgt. Eingegliedert, d. h. an den ihm gebührenden Platz in der Volksgemeinschaft gebracht ist er damit noch nicht.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Daß er diesen Platz erhält, erstreben wir jedoch im Interesse unseres ganzen Volkes.
Der Auftrag zur Eingliederung wird uns täglich neu gestellt. 550 Flüchtlinge treffen Tag für Tag aus dem Teil unseres Vaterlandes ein, der dem kommunistischen Machtbereich gewaltsam ausgeliefert worden ist. 550 Menschen treffen in der Bundesrepublik ein, die mit der Beschaffung einer zweiten Wäschegarnitur, mit Bett, Tisch, Stuhl ganz von vorn anfangen müssen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie in diesem Punkte um Ihre besondere Aufmerksamkeit. Eine Hochkonjunktur verdeckt den beispiellosen Vorgang der Entwurzelung und Deklassierung.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jawohl!)

Wir sind im Begriff, uns an einen Zustand zu gewöhnen, der so widernatürlich, grausam und rechtswidrig ist, daß er die ganze Welt, erst recht aber uns stündlich empören müßte.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

550 Menschen! Das ist ein Dorf, das wir tagtäglich neu bauen, mit Arbeit versehen und gliedern müssen. Wir bauen und geben Arbeit, aber die Gliederung scheinen wir zu vergessen, wenn wir uns mit der Nivellierung, die aus dem Tatbestand der Vertreibung und der Flucht hervorgeht, abfinden wollten. Die 550 bleiben nicht ohne einen Reflex auf die sowjetisch besetzte Zone, die wir auch — das möchte ich sehr deutlich namens der Regierung zum Ausdruck bringen—weder entvölkern noch in ihren wirtschaftlichen Funktionen stören wollen.
Wir alle wünschen sehnlichst, daß das System der Zone niemanden zwingt, wegen seines Gewissens und seines Dranges nach Freiheit und Selbständigkeit, wegen Bedrohung von Freiheit und Leben, die Zone zu verlassen. Solange aber ein freiheitsfeindliches System Menschen in die harte Wahl zwischen Heimat und Freiheit drängt, wächst uns aus den Opfern des Zwangs eine Dynamik zu, die sich auf alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens auswirkt und zunächst mit ganzer Wucht auf mein Ministerium fällt.
Die Ostzonenflüchtlinge mit dem C-Ausweis nehmen an allen Verbesserungen der Novelle mit Ausnahme der Hauptentschädigung teil. Die Möglichkeiten des Härtefonds wurden zunächst bis zum Jahre 1965 verlängert. Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn ich auch die Zonenflüchtlinge ohne C-Ausweis hier erwähne. Ich muß meinen Auftrag komplex sehen und für diesen Personenkreis an pragmatische Lösungen außerhalb der zementierten
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7837
Bundesminister Dr. von Merkatz
Einnahmen des Fonds denken. Mit dem Vorschlag einer Möbelhilfe hat die Bundesregierung nicht nur den Willen, sondern auch den Weg gezeigt. Sie will großzügig überall dort helfen, wo die Hilfe benötigt wird. Aber sie will vermeiden, ja, sie muß vermeiden, daß öffentliche Gelder 'dorthin fließen, wo sie nicht benötigt werden. Wir müssen im Interesse der Gerechtigkeit und der Hilfsbedürftigen, der wirklich Hilfsbedürftigen, die zu versorgen sind, Ärgernisse vermeiden.

(Abg. Rehs: Verschlechterung der Oppositionsvorschläge, Herr Minister!)

Endlich ist es gelungen, — —

(Abg. Frau Korspeter meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Frau Korspeter, ich bitte, mich zu Ende sprechen zu lassen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Kollegin, bei der Begründung eines Antrages oder eines Entwurfs ist es nicht möglich, Zwischenfragen zu stellen. — Entschuldigen Sie, Herr von Merkatz!
    Dr. 'von Merkatz, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte: Vielen Dank, Herr Präsident!
    Endlich ist es gelungen, daß die Leistungen der Bundesrepublik für die soziale Betreuung und Eingliederung 'der Vertriebenen und Flüchtlinge in dem Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zum Weltflüchtlingsjahr vom 27. Oktober 1960 aufgenommen und anerkannt wurden. Ich möchte heute bei der Einbringung dieses wichtigen Gesetzes die Gelegenheit benutzen, diese Tatsache auch einmal vor die internationale Öffentlichkeit zu stellen. Neben den Sonderspenden zum Weltflüchtlingsjahr, in idem die Bundesrepublik mit rund 20 Millionen DM an vierter Stelle einer Liste von 63 Staaten steht, zählt das Dokument A/4546 auch die laufenden jährlichen Leistungen auf. Hier steht die Bundesrepublik Deutschland mit jährlich 818 Millionen Dollar — das sind 3430 Millionen DM — weit vor allen genannten Nationen, die zusammen nur 167 Millionen Dollar — gleich 700 Millionen DM —, also nur ein Fünftel aufzubringen pflegen.

    (Abg. Kraft: Sehr interessant!)

    Hier wird eine Sonderbelastung und Sonderleistung der Bundesrepublik sichtbar, Idle uns zwar eines kräftigen Beitrages zur Verteidigung und Entwicklungshilfe nicht enthebt, aber eine beachtliche und noch anhaltende, keineswegs zu übersehende Vorleistung ist. Ich darf dieses doch einmal denen sagen, die hier immer von dem „fetttriefenden Deutschland" und auch von dem „Wirtschaftswunder" reden. Das sind die tatsächlichen Leistungen, die diese Nation in ihrer Selbstachtung hinter sich gebracht hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Lassen Sie mich mit diesen speziellen und allgemeinen Bemerkungen nunmehr die Regierungsvorlage einbringen. Seit ihrer Ausarbeitung sind mehrere Monate vergangen. Inzwischen sind an die 'Bundesregierung ebenso wie an den Bundestag eine Reihe von weitergehenden Anregungen für die Ausgestaltung der Novelle herangetragen worden. Den meisten Anträgen des Bundesrats hat das Bundeskabinett zugestimmt und damit gezeigt, daß es nicht starr

    (Zuruf von der CDU/CSU: Gut!)

    am Konzept klebt. Die Bundesregierung wird auch andere Anregungen, woher sie immer kommen mögen, auf ihre Realisierbarkeit prüfen.

    (Abg. Kraft: Sehr gut!)

    Die Ausschußberatungen ides Bundestages werden der Regierung Gelegenheit geben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen.

    (Die Bewältigung der Aufgabe, ein harmonisches Gesellschaftsgef ge wiederherzustellen und damit geschichtlich die Zukunft Deutschlands aufzubauen, geht weit über das rein Parteipolitische, auch über idle Propagandamöglichkeiten eines Wahlkampfes 'hinaus. Sie ist ein Stück der Existenzsicherung, die wir uns alle schuldig sind. Der von der Fraktion der FDP eingebrachte Gesetzentwurf wird von dem Abgeordneten Dr. Rutschke begründet. Ich erteile ihm das Wort. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Besonders in der letzten Zeit zieht eine Interessentengruppe im Gewand einer politischen Partei landauf, landab und behauptet, daß die Parteien des Deutschen Bundestages für die Heimatvertriebenen und für die Flüchtlinge nichts getan hätten und nichts tun werden. Nach meiner Meinung beweist aber der heutige Tag und beweist die Tagesordnung, daß dem keineswegs so ist. Wir haben in dieser Legislaturperiode die 11. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz verabschiedet, die erhebliche Verbesserungen auf der Leistungsseite brachte. Zur heutigen 13. Novelle liegen vier Entwürfe vor, von allen drei Fraktionen und von der Regierung, so daß damit wohl der Beweis erbracht sein dürfte, daß es im Bundestag durchaus ein Verantwortungsbewußtsein gibt, diesem Personenkreis entsprechend seinen Verhältnissen zu helfen. Das sollten sich auch die Herren merken, die in dieser Form abwertend über unsere Tätigkeit in diesem Bundestag sprechen zu können glauben. — Nun, das wird daran liegen, wir wir uns, Herr Kollege, verhalten werden, ob wir hier nun wirklich eine Regelung finden, auf die die Vertriebenen, auf die die Flüchtlinge, auf die die Kriegssachgeschädigten einen Anspruch haben. Wir hatten bereits im Jahre 1958 die Elfte Novelle verabschiedet. Die FDP-Fraktion hatte seinerzeit einen sehr umfangreichen Antrag eingebracht, 7838 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Dr. Rutschke dessen Verwirklichung nicht billig gewesen wäre. Leider wurde uns seinerzeit von der Bundesregierung erklärt, daß dieser Antrag utopisch sei; die für seine Durchführung notwendigen Mittel seien nicht aufzubringen. Mit Freude, aber auch mit gewissem Erstaunen können wir heute feststellen, daß diese Utopie vom Jahre 1958 im Jahre 1960/61 Realität geworden ist. Die Bundesregierung stellt heute fest, es seien 4,9 Milliarden DM an Überschüssen im Lastenausgleichsfonds vorhanden. Bei dieser ernormen Summe Geldes ist es doch immerhin merkwürdig, daß dieser Sachverhalt nicht bereits im Jahre 1958 von der Bundesregierung übersehen werden konnte. So hängt nun leider dem Regierungsentwurf ein Hautgoût an. Im Jahre 1961 wird eine politische Entscheidung getroffen werden, die sehr maßgeblich für die Entwicklung der parteipolitischen Situation in der Bundesrepublik sein kann. Das ist kein gutes Zeichen. Man darf die mit der Not dieser Menschen zusammenhängenden Fragen nicht zur Plattform für parteipolitische Entscheidungen in einem ganz bestimmten Sinne machen, und den Vorwurf, daß ,das geschieht, kann ich Ihnen leider nicht ersparen. Die FDP-Fraktion hat zur Dreizehnten Novelle einen Entwurf eingebracht, der in seinem Umfang sehr bescheiden ist, bescheiden nicht deshalb, weil wir etwa meinten, es sei für diesen Personenkreis schon so viel getan worden, daß es nicht mehr nötig wäre, ihm wesentlich zu helfen, sondern weil wir es nicht für sinnvoll halten, noch weitere umfangreiche Anträge einzubringen, nachdem bereits der Regierungsentwurf und der Entwurf der SPD eingebracht sind. Diese Entwürfe entsprechen weitgehend auch unseren Vorstellungen. Sie bieten uns eine geeignete Grundlage, die Ungerechtigkeiten, die jetzt im Lastenausgleichsgesetz noch als besonders hart erscheinen, abzubauen. Deshalb und nur deshalb haben wir uns darauf beschränkt, einen ergänzenden Entwurf einzubringen, und ich bitte, ihn in diesem Sinne zu verstehen. Wir haben insbesondere im Hinblick auf die Fliegergeschädigten und andere verschiedene Verbesserungen vorgesehen, die uns unerläßlich erschienen; sie zu erreichen, war für uns der Grund, zusätzlich zu den bereits vorgelegten Gesetzentwürfen einen eigenen Entwurf einzubringen. Frau Kollegin Keilhack und Herr Bundesminister von Merkatz haben in bezug auf die Flüchtlinge schon einiges ausgeführt. Ich meine, daß die rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen gewisse Schwierigkeiten mit sich bringen wird. Die Mehrheitsfraktion wird eingedenk der Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, von Hassel, — — — Herr Pelster, Sie müssen, wenn Sie Zwischenrufe machen, so laut sprechen, daß man Sie versteht. Ich bin gern bereit, .darauf einzugehen. (Abg. Pelster: Herr von Hassel ist nie Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen gewesen!)


    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)