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  • tocInhaltsverzeichnis
    Bundestag Deutscher 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Maier Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 7815 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7815 C Frage des Abg. Dr. Atzenroth (135. Sitzung) : Privatisierung des Telegraphendienstes Schriftliche Beantwortung . . . . . 7815 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Kohlefrachthilfe bei der Energieversorgung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7815 D, 3816C, D, 3817 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) '7816 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 7816 C, 7817 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 7817 C Frage des Abg. Matthes: Projekt der Hamburger Flugzeugbau GmbH. Dr. Westrick, Staatssekretär 7817 D, 7818 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7818 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Benzinpreise 7818 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Mietwucher Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7818 B, D, 7819 A Dr. Brecht (SPD) 7818 C, D Wittrock (SPD) 7818 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes beim Bundesarbeitsgericht Blank, Bundesminister 7819 A, B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7819 B Wittrock (SPD) 7819 C, D Frage des Abg. Dr. Arndt: Internationale Arbeitsausstellung in Turin Blank, Bundesminister 7819 D, 7820 B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7820 B Scharnowski (SPD) . . . . . . . 7820 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7820 C, D Frage des Abg. Welslau: Vergleichsberechnung nach Art. 2 § 42 des ArVNG Blank, Bundesminister . . . . 7821 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 7821 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Frage des Abg. Josten: Soldatenliederbuch Hopf, Staatssekretär 7821 B, C Josten (CDU/CSU) 7821 C Dr. Schäfer (SPD) 7821 C Frage des Abg. Spitzmüller: Landstraße Nr. 21 Hopf, Staatssekretär . . 7821 D, 7822 A Spitzmüller (FDP) 7822 A Frage des Abg. Welslau: Transport von 131 und Benzin im Straßenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7822 B, 7823 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 7822 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7823 A Frage des Abg. Ritzel: Geschwindigkeitskontrollen mit Radarmeßgeräten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7823 B, 7824 A, B Ritzel (SPD) 7824 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Bundesstraße 37 Schriftliche Beantwortung . . . . 7824 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rationalisierung der Briefverteilung durch Einführung vierstelliger Leitzahlen Stücklen, Bundesminister 7824 C, D, 7825 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7824 D Bauer (Würzburg) (SPD) 7825 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Postgebühren Stücklen, Bundesminister . . . 7825 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7825 B, C Frage des Abg. Faller: Luftpostmarken Stücklen, Bundesminister . . . . 7825 D Frage des Abg. Reitz: Fragebogen für Mietbeihilfen Dr. Ernst, Staatssekretär . 7826 A, B, C Reitz 7826 A Harnacher (SPD) 7826 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 7826 C Dr. Brecht (SPD) 7826 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einkommensgrenze im Zweiten Wohnungsbaugesetz Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 7826 D, '7827 A, B, C, D Dr. Brecht (SPD) 7827 A, B Hauffe (SPD) 7827 B Müller (Erbendorf) (SPD) . . . 7827 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7827 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (SPD) (Drucksache 2078) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2256) — Erste Beratung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (FDP) (Drucksache 2241) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Anderung und Ergänzung des j 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283) — Erste Beratung — Zühlke (SPD) . . . . . . . . . 7828 A Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 7831 B Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 7833 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7837 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7840 A, 7846 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7842 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7844 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313); Mündlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2326) — Zweite und dritte Beratung — Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7846 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) — Erste Beratung — . 7847 B Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Ernteschäden 1960 (Abg. Bauknecht, Glüsing [Dithmarschen], Dr. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 III Pflaumbaum, Wehking und Fraktion der CDU/CSU) und über den Antrag betr. Ausgleich der Getreideernteschäden (FDP) (Drucksachen 2095, 2144, 2325) und Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2322) 7847 C Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1697, 2327) Hoogen (CDU/CSU) 7847 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2184, 2328) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7848 C Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285) . . . . . . . . . 7848 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7848 D Anlagen 7849 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7815 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.06 Uhr
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 3 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Bärsch 16. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Wasserburg) 16. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 16. 12. Behrisch 16. 12. Frau Berger-Heise 16. 12. Dr. Besold 16. 12. Birkelbach 16. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Blachstein 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Börner 16. 12. Frau Brauksiepe 16. 12. Brese 16. 12. Brück 16. 12. Dr. Bucerius 16. 12. Dr. Burgbacher 16. 12. Burgemeister 16. 12. Caspers 16. 12. Dr. Conring 16. 12. Dr. Deist 16. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 16. 12. Dopatka 17. 12. Dowidat 16. 12. Drachsler 16. 12. Dr. Eckhardt 16. 12. Eisenmann 16. 12. Enk 16. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gehring 16. 12. Geiger (München) 16. 12. Glüsing (Dithmarschen) 16. 12. Dr. Gradl 16. 12. Dr. Greve 16. 12. Günther 16. 12. Hahn 16. 12. Dr. von Haniel-Niethammer 16. 12. Dr. Harm 16. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Frau Herklotz 16. 12. Hermsdorf 16. 12. Höfler 16. 12. Huth 16. 12. Illerhaus 16. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Dr. Jordan 16. 12. Dr. Kanka 16. 12. Koch 16. 12. Kreitmeyer 16. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kühlthau 16. 12. Leber 16. 12. Leukert 16. 12. von Lindeiner-Wildau 16. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Logemann 16. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lohmar 17. 12. Lücker (München) 16. 12. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 16. 12. Margulies 16. 12. Frau Dr. Maxsein 16. 12. Dr. Menzel 31. 12. Murr 16. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 16. 12. Dr. Pflaumbaum 16. 12. Pohle 31. 12. Dr. Preiß 16. 12. Dr. Preusker 17. 12. Rademacher 16. 12. Frau Renger 16. 12. Richarts 16. 12. Rimmelspacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scharnberg 16. 12. Scheel 16. 12. Seuffert 16. 12. Dr. Seume 16. 12. Stahl 16. 12. Dr. Starke 16. 12. Stauch 16. 12. Frau Dr. Steinbiß 16. 12. Stenger 3.1. 12. Frau Strobel 16. 12. Sühler 16. 12. Tobaben 16. 12. Varelmann 16. 12. Wacher 16. 12. Wagner 16. 12. Wegener 16. 12. Werner 16. 12. Wieninger 16. 12. Frau Wolff 16. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richarts (Fragestunde der 135. Sitzung vom 9. 12. 1960, Drucksache 2266) : Kennt und billigt die Bundesregierung die Gründe, die zu der unterschiedlichen Preiserhöhung für Brot und Brötchen geführt haben? Die Preise für Brot und Kleingebäck (auch Brötchen) sind nicht gesetzlich geregelt; von der Ermächtigung des § 10 Abs. 2 Ziff. b Getreidegesetz hat die Bundesregierung keinen Gebrauch gemacht. Daher sind sie von den Backbetrieben in eigener Verantwortung zu kalkulieren. Die vom Statistischen Bundesamt für verschiedene Brotsorten (nämlich für Weißbrot, Mischbrot hell, Mischbrot dunkel, Roggenbrot sowie für Kleingebäck einschließlich Brötchen) monatlich ermittelten Preise sind in den 7850 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 einzelnen Bundesländern unterschiedlich und lassen erkennen, daß z. B. Weißbrot eine Preisskala von 1,01 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) bis 1,30 DM je kg (in Bayern) aufweist; auch bei den anderen Brotsorten liegen die Verhältnisse ähnlich, wenn auch die Preisunterschiede nicht so ausgeprägt sind. Bei Kleingebäck (auch Brötchen) sind Unterschiede zwischen 1,62 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) und 1,89 DM je kg (in Bremen) festzustellen. Auch innerhalb der Bundesländer selbst sind die Preise unterschiedlich. Die Unterschiede beruhen vorwiegend auf der landschaftlichen Verschiedenheit der Verzehrsgewohnheiten und der dadurch bedingten verschiedenartigen Verwendung oder Mischung von Mehlen bzw. Mehltypen. Die Gründe, welche für die vereinzelt, namentlich in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vorgenommenen Preiserhöhungen für Brot und Brötchen angeführt werden, sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. In den unverändert gebliebenen Erzeugerpreisen für Brotgetreide kann ein Grund hierfür nicht gefunden werden; ebenso liegen die Mehlpreise noch im Rahmen der seit dem 1. Januar 1958 genehmigten Konventionspreise des Mühlenkartells, nachdem sie zwischenzeitlich beachtlich (bis zu 6,— DM je 100 kg Mehl) unter den Konventionspreis abgesunken waren. Die Bundesregierung ist bemüht, nach ihren Kräften und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu einer Stabilisierung der Preise beizutragen, wie ihre ständigen Bemühungen in den Beratungen mit den wichtigsten Wirtschaftsgruppen und Tarifpartnern zeigen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksachen 2184, 2328) . Mit der Drucksache 2184 soll dem Zollgesetz aus dem Jahre 1939 ein neuer § 55 b eingefügt werden. Diese Änderung ist aus folgenden Gründen erforderlich: Mit dean Vertrag über die Gründung der Bruropäischen Wirtschaftsgemeinschaft wunde der allmähliche Abbau der Zölle und Kontingente innerhalb der sechs Mitgliedstaaten eingeleitet. Es stand von vornherein lest, daß auf Grand der Untterschieidlichkeit der Märkte in den einzelnen Mitgliedstaaten bei einer Reihe von Waren — so vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten — Schwierigkeiten entstehen würden, die zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen führen. Der EWG-Vertrag sieht daher für den Übergang zur Überwindung solcher Schwierigkeiten Schutzklauseln vor, die der Kommission — in dringenden Fällen auch Iden Mitgliedstaaten — die Festsetzung von Ausgleichsabgaben in Form von Zöllen ader Steuern ermöglichen. So liegt, wie aus der Entscheidung der Komntission der EWG zu dieser Frage hervorgeht, der Preis für einen Zentner Weizenmehl und für einen lentner Zucker, die in jeweils (aus den Niederlanden ausgeführtem Brot oder ausgeführter Fondantmasse sowie Fondantmasse Verwendung finden, die aus Belgien nach Deutschland ausgeführt wird, um etwa die Hälfte unter dem Verkaufspreis der entsprechenden Erzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Aus dem Bericht der Kommission ist weiter zu entnehmen, daß auf Grund von Art. 235 des Vertriages geeignete Maßnahmen getroffen werden sollen, um auf die Dauer diese schändlichen Folgen abstellen zu können. Bis zum Wirksamwerden solcher Schutzmaßnahmen Ist daher die Erhebungeiner Ausgleichsabgabe notwendig. In der Sache waren sich alle beteiligten Ausschüsseeinig. Während jedoch der an der Beratung mitbeteiligte Ernährungsausschuß mit Mehrheit der Regierungsvorlage unverändert zustimmte, schlagen der ebenfalls mitberatende Wirtschaftsausschuß sowie der federführende Finanzausschuß — für den ich zu berichten habe — vor, daß der neu einzufügende § 55 b Abs. 1 eine Ergänzung erfährt, so daß hinter den Worten „Die Bundesregierung kann" die Worte „, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zustinhnhung ides Bundestages," eingefügt wenden, womit eine gleiche Behandlung wie bei Zollvorlagen des § 4 des Zolltarifgesetzes erreicht worden wäre. In der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 1960 wurden die Vorlagen auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung noch einmal an den zuständigen Finanzausschuß zurückverwiesen, um dem Außenhandelsausschuß noch als mitberatendem Ausschuß Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Außenhandelsausschuß befaßte sich in seiner Sitzung vom 15. Dezember mit der Drucksache 2184 und faßte in Abweichung vom Finanzausschuß — Drucksache 2303 — den Beschluß, in Art. 1 dem § 55 b folgenden Abs. 3 anzufügen: (3) Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen nach Verkündung der Rechtsverordnung den gesetzgebenden Körperschaften einen auf der Ermächtigung der Absätze 1 und 2 beruhenden Verordnungsentwurf zur verfahrensmäßigen Behandlung nach § 49 Abs. 2 zuzuleiten. Der Finanzausschuß schloß sich in seiner Sitzung vom gleichen Tage diesem Vorschlag mit Mehrheit an, nachdem von Mitgliedern des Ausschusses wie auch von Vertretern der Bundesregierung überzeugend dargestellt wurde, daß noch in diesem Monat während der Weihnachtsferien mit weiteren Auflagen seitens der Europäischen Kommission zu rechnen sei, die mit Wirkung vom 1. 1. 1961 Gültigkeit erlangen sollen. Mit dieser Lösung folgt man einem Verfahren, das sich im Rahmen der Montanbehörde bewährt hat, und da auch mit dieser Regelung die Mitwirkung des Parlaments gesichert ist, bittet der Finanzausschuß des Parilament, die Drucksache 2184 mit Änderung — Drucksache 2328 — anzunehmen.

Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Beifall bei der CDU/CSU.)


(Zustimmung in .der Mitte.)


(Erneute Zustimmung in der Mitte.)

7828 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960
Vizepräsident Dr. Schmid
Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2078).
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) (Drucksache 2256).
c) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (13. ÄndG LAG) (Drucksache 2241).
d) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2283).
Die einzelnen Entwürfe werden getrennt begründet, aber gemeinsam zur Aussprache gestellt.
Zunächst 14 a. Dieser Entwurf soll nach dem Wunsch der einbringenden Fraktion durch zwei Kollegen begründet werden. Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Zühlke.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß wir uns heute, acht Jahre nach der Verkündung .des Lastenausgleichsgesetzes, wieder mit ,der Problematik befassen müssen, liegt wohl zum Teil daran, daß den Erwartungen der Kriegssachgeschädigten, Heimatvertriebenen und Flüchtlinge auf entscheidende Verbesserungen des Lastenausgleichsgesetzes seitens der Bundesregierung nicht entsprochen worden ist. Die SPD-Fraktion hat diese Wünsche in ihren Gesetzentwurf Drucksache 2078 aufgenommen.
    Es ist nicht das erntemal, daß eine Fraktion dieses Hauses die Initiative ergriffen hat, um Verbesserungen des Lastenausgleichsgesetzes zu erreichen. Ich erinnere nur an den einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom Dezember 1958, der ebenfalls auf einen Antrag der SPD vom Mai 1958 zurückging und in der 11. Novelle vom Juli 1959 seinen Niederschlag gefunden hat.
    Diesmal haben wir eine eigene Vorlage erarbeitet, die am 27. Juni 1960 dem Bundestag zugeleitet worden ist. Heute ist festzustellen, daß sich nach dieser Vorlage die Bundesregierung bemühen mußte, ,selbst einen Entwurf zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vorzulegen. Nach einem halben Jahr müssen wir schon wieder überprüfen, ob nicht die bisher gesammelten Erfahrungen Verbesserungen über die Vorlage hinaus notwendig erscheinen lassen.
    Wie dem auch sei, unser besonderer Wunsch — ich will nicht sagen: Forderung — geht dahin, eine schnellere Abwicklung des Lastenausgleichsgesetzes zu erreichen, damit die noch lebenden unmittelbar Geschädigten in den Genuß ,der Leistungen kommen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die Leistungen müssen den veränderten Lebenshaltungskosten und der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt werden.
    Ich hoffe auf Ihr Verständnis, wenn ich sage, daß die Änderungsvorschläge in der ersten Lesung nicht bis ins letzte Detail begründet und erörtert werden können. Wir werden uns in den Ausschußberatungen mit diesem sehr komplizierten Fragenkomplex ausgiebig zu beschäftigen haben.
    Unsere Vorlage ist nach dem Gesetz aufgebaut. Ich klammere jetzt einmal bewußt den § 6 — Beitrag der öffentlichen Haushalte zum Ausgleichsfonds — vorläufig aus. Ich werde die Frage zum Schluß noch einmal kurz aufgreifen.
    Nun zu unseren grundsätzlichen Forderungen. Was ist ein Vertreibungsschaden? Diese Frage muß erneut erörtert werden. Die 11. Novelle brachte die Lastenausgleichsberechtigung von Erben von nach dem 1. April 1952 in der Heimat verstorbenen Personen, sofern es sich um Erben handelt, die nach dem Tode des Erblassers ausgesiedelt worden sind. Die grundsätzlich zu begrüßende Neuregelung kann jedoch nicht als ausreichend angesehen werden. Für diejenigen Erben, die bereits vor dem Tode des Erblassers ausgesiedelt wurden oder sonstwie in die Bundesrepublik kamen, ergeben sich unüberbrückbare Härten. Nicht selten kommt der Fall vor, daß der 1945 nach Westdeutschland geflohene oder ausgesiedelte Ehegatte keine Leistungen erhält, während später ausgesiedelten entfernteren Erben jetzt Lastenausgleichsleistungen gezahlt werden. Eine die Härten beseitigende Novellierung ist deshalb erforderlich. Nach der jetzigen Fassung des Gesetzes würden zwar Ehegatten und Kinder als antragsberechtigt anerkannt es führt jedoch zu Härten, wenn diese Antragsberechtigung davon abhängig gemacht wird, daß die Erben erst nach dem Tode des unmittelbar Geschädigten ausgesiedelt wurden.
    Ein zweiter Fragenkomplex betrifft die Berechnung des Schadens, und zwar insbesondere bei Kriegssachgeschädigten. Es wird als besondere Härte empfunden, daß für vor dem 21. Juni 1948 beseitigte Kriegsschäden keine Entschädigung gewährt wird und darüber hinaus unvermindert Vermögensabgabe gezahlt werden muß. In diesen Fällen wird empfohlen, nach Totalzerstörung oder Betriebszerstörung in Teilen eine Abgabeminderung herbeizuführen.
    Eine der schwierigsten Fragen ist vielleicht die des Stichtages. Sie beschäftigt den Bundestag nun schon seit vier oder sechs Jahren. Die Verlegung des Stichtages erscheint unerläßlich, da sich die bisherige Regelung insbesondere zum Nachteil derjenigen Geschädigten ausgewirkt hat, die nach der Vertreibung ihren ständigen Aufenthalt zunächst im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone oder des sowjetisch besetzten Sektors von Berlin genommen hatten. Für die Gewährung von Leistungen aus dem Lastenausgleich sollte bei diesem Personenkreis kein anderer sozialer Ausgangspunkt zugrunde gelegt werden als bei denjenigen Geschädigten, die unmittelbar nach der Vertreibung in den Geltungsbereich des Grundgesetzes gekommen sind oder in den darauf folgenden Jahren ihren ständigen Aufenthalt in diesem Gebiet genommen haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7829
    Zühlke
    Der bisherige Stichtag hat u. a. zu einer aus politischen und sozialen Gründen unvertretbaren Kategorisierung, nämlich zu einer unterschiedlichen Bewertung bestimmter Kreise der Geschädigten geführt. Er erscheint auch im Hinblick auf die politische Entwicklung überholt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Durch die Neuregelung wollen wir diesen Stichtag ändern.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Ich komme nunmehr zum Begriff des Schadensbetrages. Schon in früheren Novellen haben wir eine Aufstockung des errechneten Schadensbetrages vorgesehen. Wir sehen jedoch, daß sich die bisher geltende Erhöhung des Schadensbetrages bei festgestellten Schäden an forstwirtschaftlichem Vermögen als ungenügend erwiesen hat. Die Schadensfeststellung hat gerade bei Schäden dieser Art nur zu festgestellten Schäden in einer verhältnismäßig niedrigen Größenordnung geführt. Die auf Grund der bisherigen Berechnung zustehende Hauptentschädigung steht darüber hinaus in keinem Verhältnis zu dem Wertzuwachs bei forstwirtschaftlichem Vermögen Nichtgeschädigter im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Das ist die Frage, die wir erörtern müssen. Die gleichen Gesichtspunkte gelten auch für Schäden an Wirtschaftsgütern.
    Ich darf mich jetzt dem großen Komplex der Hauptentschädigung zuwenden. Dabei will ich hier jetzt nicht die ganze Skala der Schadensgruppen aufzeigen. Wir sind der Meinung, daß die Anhebung der Grundbeträge, die auch im Regierungsentwurf vorgesehen ist, insbesondere im Bereich des mittelständischen Vermögens für eine angemessene Entschädigung nicht ausreicht.

    (Zustimmung bei der SPD und bei der FDP.)

    Überdies sollte auch der Grundsatz beachtet werden, daß für den Verlust von Sachwerten einheitlich eine bestimmte Entschädigungsquote zu gewähren ist. Als Mindestquote bietet sich die bei der Währungsreform angewandte Umstellungsquote an. Das würde dazu führen, daß auch bei Schäden, ganz gleich welcher Höhe, der Grundbetrag in einer Höhe von mindestens 6,5 v. H. angesetzt werden muß, eine Frage, die wir im Ausschuß mit Interesse diskutieren werden, allein schon mit Rücksicht auf den Gleichheitsgrundsatz.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Da sind wir uns einig! — Welch eine Wandlung durch Gottes Fügung!)

    — Bitte, ja!
    Die Regelung des Zuschlages und der Kürzung des Grundbetrages ist bei den Kriegssachgeschädigten und Heimatvertriebenen etwas unterschiedlich.

    (Abg. Reitzner: Sehr richtig!)

    Wir haben den Wunsch, die gegenwärtige Regelung durch Einführung eines Freibetrages in Höhe von 5000 DM zu verbessern. Das erscheint uns sozial eher gerechtfertigt als die im Regierungsentwurf vorgesehene Verbesserung unter Anhebung des Prozentsatzes von 30 auf 35 %. Bei der Anwendung der
    Kürzungsbestimmungen haben sich vielfach Härten ergeben. Aus diesen Gründen sollte ein Mindestgrundbetrag von 25 % als Hauptentschädigung übrigbleiben.
    Soweit ich aus den Vorlagen ersehe, herrscht hinsichtlich der Auszahlung der Zinsen eine ziemlich einheitliche Auffassung. Ich kann mich also ganz kurz fassen. In unserem Entwurf ist das enthalten! Wir haben in unserem Entwurf § 252 bewußt nicht aufigeführt, weil es hier um die 'grundsätzliche Frage der Vorfinanzierung geht. Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung und auch die CDU/CSU diese Frage zur Diskussion stellen. Wir werden sehen, was damit zu erreichen ist, um eine schnellere Abwicklung des Lastenausgleichs zu ermöglichen, wie es der Wunsch meiner Fraktion ist. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Zinsen recht bald auch an denjenigen gezahlt werden müssen, der nach der Struktur des Gesetzes noch keine Hauptentschädigung erhalten kann.
    Von dem Problem der Kriegsschadensrente behandeln wir hier die Altersversorgung der ehemals Selbständigen. Eines der noch offenen Probleme der immer wieder 'diskutierten Altersversorgung der geschädigten ehemals Selbständigen ist die Einbeziehung eines Teils der nach dem 31. August 1953 erwerbsunfähig gewordenen Personen in den Kreis der Empfänger von Kriegsschadensrente. Es handelt sich dabei um 'diejenigen Geschädigten, deren Betrieb eine nicht unerhebliche Größe hatte und die im Zeitpunkt des Schadenseintrittes das 40. Lebensjahr bereits überschritten hatten.

    (Abg. Kuntscher: Auch in der Regierungsvorlage!)


    (die Erwerbsunfähigkeit angesetzten Termin des 31. August 1953 verändern. Auch hier ist die Frage von einer unendlichen Bedeutung. Soweit es sich um die Gewährung von Unterhaltshilfe auf Grund des höheren Alters handelt, ist es verständlich, daß 'geschädigte ehemals Selbständige durch die 8. und 11. Novelle begünstigt wurden, da sie in der Regel nicht oder nicht ausreichend rentenberechtigt sind. Soweit es sich dagegen um den Kreis der .Erwerbsunfähigen —auch der früher Selbständigen — handelt, kommt diese Erwägung hei weitem nicht immer zum Zuge, da gerade die Erwerbsunfähigen, gleichgültig, ob sieehemals selbständig gewesen sind oder nicht, zum Teil keine ausreichende Rente haben. Nun kommen wir wieder zu der Diskussion um die Höhe der Unterhaltshilfe. Wir schlagen hier vor, den Ecksatz der Unterhaltshilfe von 140 DM 7830 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Zühlke auf 160 DM im Monat 211 erhöhen. Wir können es begründen mit allem, was wir ihm sozialpolitischen Raum — Rentenanpassung usw. — hier bereits durchgeführt haben. Nun zur Verrechnung zwischen Unterhaltshilfe und Hauptentschädigung. Es geht nicht an, daß die Unterhaltshilfeerhöhung ails teilweise Teuerungsfolge —so möchte ich das hinstellen — bei den Unterhaltshilfefällen auf Lebenszeit aus der Hauptentstchädigung der Getroffenen gezahlt wird. Dias heißt, sie verzehren nestlos ihre Hauptentschädigung, wenn sie Unterhaltshilfe auf Lebenszeit bekommen. Was wir in d n früheren Novellen nach meinem Dafürhalten noch übersehen haben, ist die Frage, wer Entschädigungsrente erhält. Wir haben anläßlich des 11. Änderungsgesetzes trotz Erhöhung des Einkoamnenishöcbstbetrages für die Unterhaltshilfe eine Erhöhung ,des Einkommenshöchstbetrages der Entschädigungsrente nicht vorgenommen. Diese Erhöhung wird faber gerade auf dem Gebiet der Entschädigungsrenten im Hinblick auf die Entwicklung der Sozialverhältnisse in der Bundesrepublik erforderlich. Wir schlagen hier vor, daß der Einkommenshöchstbetrag bei Bezug von Entschädigungsrente von 300 DM tauf 600 DM 'als Sockelbetrag festgestellt wird. Eines der Kapitel, wo die meisten Feststellungsbescheide erfolgt sind und zum Teil auch eine Auszahlung erfolgt ist, ist die Hausratentschädigung. Wir greifen dieses Problem bewußt noch einmal auf. Hier sind zwei Motive maßgebend gewesen. Es ist einmal der immer wieder an uns herangetragene Wunsch, den Umfang des verlorenen Hausrats grundsätzlich nach dem Familienstand im Zeitpunkt der Schädigung zu errechnen. Wir sind vorsichtig genug und möchten den Geschädigten die Wahl überlassen, ob der Familienstand im Zeitpunkt der Schädigung oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gelten soll. Die soziale Bedeutung der Hausratentschädigung zeigt sich vor allem darin, daß der Kreis der Antragsteller besonders groß ist. Die Höhe der gewährten Entschädigung steht unter Berücksichtigung des derzeitigen Preisniveaus in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Verluste. Eine allgemeine Anhebung des Sockelbetrages und des Aufstockungsbetrages halten wir für notwendig. Nun kommt noch ein besonderes Problem auf den Deutschen Bundestag zu, nicht nur auf die Fraktion der SPD. Es ist die Frage: Was machen wir innerhalb des Lastenausgleichsgesetzes mit der Betreuùng der Sowjetzonenflüchtlinge? Dazu wird aber meine Kollegin Korspeter noch einiges sagen. Ich komme zurück auf die Deckungsfrage. Die angeblich so komplizierte Frage der Mittelaufbringung ist nach meinem Dafürhalten gar nicht so kompliziert. Alle Novellen zum Lastenausgleich sind bisher an den Vermittlungsausschuß gelangt, wo sie im Hinblick auf den § 6 des Lastenausgleichsgesetzes abgeändert wurden. Die Vermögensabgabe und die Hypothekengewinnabgabe reichen nicht aus, um die Leistungen abzudecken. Wir haben Bund und Länder mit in die Verpflichtung genommen. Anläßlich des Achten Änderungsgesetzes hat der Gesetzgeber auf Grund des § 6 auf der Ausgabenseite einen durch Einnahmen zunächst nicht gedeckten Mehrbetrag von 5,5 Milliarden DM in Kauf genommen, der nicht sofort fällig ist und der als laufender Bundeszuschuß dem Fonds zufließen soll. Wir befürchten, daß sich die Bundesregierung dieser Verpflichtung entziehen will. Wir werden also darauf besonders Obacht geben müssen. Ich darf bei all diesen Betrachtungen auf die Diskussion im Bundesrat vom 28. Oktober 1960 verweisen und meinen Kollegen besonders die Rede des Herrn Ministers Hemsath zum Studium empfehlen. Aber auch der Herr Ministerpräsident von Schleswig-Holstein hat einiges zu der Erörterung dieses Problems beigetragen. Als wir im Mai 1952 nach jahrelanger Vorbereitung im Deutschen Bundestag das Lastenausgleichsgesetz verabschiedet hatten, war klar erkennbar, daß allein wegen der Laufdauer von 30 Jahren Anderungen notwendig sein würden. Sicherlich ist das Lastenausgleichsgesetz eines der umstrittensten Gesetze und wird es auch immer bleiben. Die Frage ist aufzuwerfen, ob von Anfang an die Weichen richtig gestellt waren. Wir wollen am Aufbau des Gesetzes nichts ändern; das möchte ich hier besonders betonen. Aber die Änderungen auf der Leistungsseite im Rahmen der Vierten und Achten Novelle — das waren ja die entscheidenden Novellen — ergaben zwangsläufig, daß der Bundeshaushalt und die Länderhaushalte herangezogen werden mußten. Wir kommen also bei jeder Verbesserung des Lastenausgleichs aus der Zuständigkeit des Ressortministers automatisch in die Mühle des Bundesfinanzministers und der Länderfinanzminister. Hier hätte ich die Bitte, daß, ähnlich wie der Bundesrat, auch unser neuer Minister Dr. von Merkatz als jetziger Ressortminister sich dieses Problems besonders annimmt und sich im Interesse der Heimatvertriebenen und der Kriegssachgeschädigten bemüht, sich gegenüber dem finanzstärkeren Finanzminister durchzusetzen. Die Frage des Spiels von Einnahme und Ausgabe möchte ich jetzt nicht behandeln. Wir wissen, daß in der Vorlage der Bundesregierung ein Überhang von 4,9 Milliarden DM 'in der Schlußbilanz errechnet ist. Die Bundesregierung verplant heute 4,6 Milliarden DM. Diese Zahlen beruhen ja nur auf Schätzungen, und ich bin davon überzeugt, daß zu den 4,6 Milliarden DM weitere 7 Milliarden DM hinzukommen werden. Herr Kollege Schütz, Sie wissen ja noch besser als ich, was der Kontrollausschuß und die Feststellungsbehörden allein bezüglich des Durchschnittsbetrages der Hauptentschädigung heute und was sie vor zwei Jahren errechnet haben. Das ist dieses Spiel mit Zahlen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß die Methode der Schätzung beibehalten werden sollte, weil die Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7831 Zühlke Feststellungsbehörden einfach noch nicht fertig sind und infolgedessen auch ich, das Endergebnis noch nicht feststellen kann. Wir sind aber der Meinung, daß die Schätzungen wie früher zu niedrig sind. Nun zu dem, was sich seit dem 21. Juni 1948 in Westdeutschland abgespielt hat. Die ganze wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung geht am Lastenausgleich vorbei. Die Abgaben sind die gleichen wie 1952, bezogen auf den Stichtag 21. Juni 1948. Auch wenn die Abgabeverpflichteten inzwischen noch so wohlhabend geworden sind, können sie ihre Vermögensabgabe bis 1979 in Raten abtragen und können auch die Leistungen des Lastenausgleichs erst 1979 auslaufen. Allerdings haben wir das Problem nicht verkannt. Man war bereit, die Starrheit des Lastenausgleichs, die durch die Fixierung der Vermögensabgabe auf den Währungsstichtag gegeben war, insofern abzumildern, als die Vermögensteuer, die ja mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten wird, dem Fonds zufließen sollte. Aber dieses Regulativ fiel durch den Widerspruch der Länder, denen ja die Vermögensteuer zusteht, fort. Wir erhalten also nach langem Kampf nur 25 % des Aufkommens aus der Vermögensteuer für den Fonds. Wir wissen, daß das Lastenausgleichsgesetz seit 1952 wiederholt ergänzt wurde und daß, soweit ich es überprüfen konnte, allein 62 Rechtsverordnungen zum LAG vorhanden sind, die den Verwaltungsablauf erschweren und den Weg vom Antrag zur Auszahlung viel zu lang machen. Wir haben nun diese Drucksache als unseren eigenen Änderungsvorschlag im Bundestag eingebracht, und wir haben die Hoffnung, daß eine breite Mehrheit im Hause die von uns vorgeschlagenen Änderungen annimmt. Diese Novelle trägt die Zahl 13. Ich möchte diese Zahl als Glückszahl bezeichnen in der Hoffnung, daß uns diese 13. Novelle einen Schritt näher an das Schlußgesetz heranbringt. Sie soll noch nicht Schlußgesetz sein, aber sie soll uns dicht an das Schlußgesetz heranführen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Korspeter. Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nach einer Abmachung im Ältestenrat ist es mir gestattet, als zweite Sprecherin meiner Fraktion die Fragen zu behandeln, von denen die Sowjetzonenflüchtlinge in unserem Gesetzentwurf zur Dreizehnten Novelle zum Lastenausgleichsgesetz berührt werden, und ich bitte Sie sehr herzlich um Ihre Geduld und um Ihre Aufmerksamkeit. Wir halten es für notwendig, etwas Grundsätzliches über diese Zielsetzung unseres Gesetzentwurfs zu sagen, weil wir den Versuch unternommen haben, für die Betreuung und Eingliederung der Flüchtlinge neue Wege zu gehen, und weil wir wissen, mit wieviel Interesse, ja mit wieviel Erwartung und Hoffnung die Flüchtlinge dieser Dreizehnten Novelle zum Lastenausgleichsgesetz entgegengesehen haben. Ich möchte sogar sagen: sie haben die Gesetzentwürfe, die von der Regierung und von den einzelnen Fraktionen vorgelegt wurden, geradezu zu einem Prüfstein dafür gemacht, inwieweit man bereit ist, ihnen eine gerechte Behandlung zuteil werden zu lassen. Bis heute haben sie sich als Stiefkinder 'des Lastenausgleichsgesetzes betrachtet und; wie ich glaube, auch betrachten müssen. Um es an den Anfang meiner Ausführungen zu stellen: Diese gerechte Behandlung sehen die Flüchtlinge in ihrer Gleichstellung mit den Vertriebenen in allen materiellen Hilfen, die aus dem Lastenausgleich gewährt werden. Meine Fraktion unterstützt diese Gedankengänge und diese Forderungen, und sie haben in unserem Gesetzentwurf ihren Niederschlag gefunden. Als wir vor acht Jahren das Lastenausgleichsgesetz verabschiedeten, wurde in der Präambel des Gesetzes der Anspruch auf den Ausgleich von Lasten ausdrücklich anerkannt. Diese Regelung bezog sich nicht nur auf Vertriebene und Kriegssachgeschädigte, sondern ganz allgemein auf die durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Teile unseres Volkes. Wer will es heute noch bestreiten, daß nicht auch denen ein wirklicher Ausgleich gewährt werden sollte, die die Zone verlassen mußten? Wer will, wenn er 'diesen Tatbestand anerkennt, sich nichtdafür 'einsetzen, .daß auch den Flüchtlingen dieselben sozialen und wirtschaftlichen Hilfen zur Betreuung und Eingliederung zuerkannt werden müssen wie den übrigen Geschädigten? Bei der Schaffung des Lastenausgleichsgesetzes wurde der sozialen Problemstellung bei den Vertriebenen und Flüchtlingen ein unterschiedliches Gewicht beigemessen. Das Gesetz sah in den Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten die eigentlich Geschädigten. Man betrachtete ihre Verluste als die großen, typischen Schadenstatbestände, und für die Flüchtlinge schuf man nur den Härtefonds, und zwar aus der Einstellung heraus, daß es sich hierbei nur um kleinere und nur verwandte Schadenstatbestände handle. Bei der Gesetzgebung ging man deshalb davon aus, den Vertriebenen, die unmittelbar in die Bundesrepublik kamen oder als Spätaussiedler heute noch kommen, einen eindeutigen Status zu geben, nach dem' jeder, der die Vertreibungsgebiete verlassen mußte, als Vertriebener anerkannt werden und grundsätzlich alle Rechte und Vergünstigungen als Vertriebener in Anspruch nehmen konnte. Bei den Deutschen dagegen, die aus der Zone in die Bundesrepublik flüchten mußten, ging man im Gégensatz zu dem allgemeinen Vertriebenenschicksal vom Einzelschicksal aus, und diese Betrachtungsweise, meine Herren und Damen, führte zu einer völlig unterschiedlichen gesetzlichen Re7832 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Fran Korspeter gelung bei der Betreuung und Eingliederung der Flüchtlinge. Sie wurden im Lastenausgleichsgesetz nicht mit einem Rechtsanspruch auf Leistungen ausgestattet, sondern sie wurden — ich möchte das einmal so ausdrücken — mehr oder weniger als Fürsorgefälle behandelt, deren Situation man im einzelnen überprüfen mußte, ehe man ihnen Leistungen gewährte. Die Leistungen, die die Flüchtlinge nach der jetzigen Regelung aus dem Lastenausgleichsgesetz erhalten, werden als Beihilfen zur Milderung von Härten aus dem sogenannten Härtefonds gewährt, Beihilfen, die vor der Achten Novelle sogar die Bedürftigkeitsprüfung in jedem einzelnen Fall voraussetzten und die weit hinter den Leistungen für die Vertriebenen zurückstanden und auch heute noch stehen. Nach der Beseitigung der Bedürftigkeitsprüfung und nachdem inzwischen auch noch einige Vergünstigungen und bessere Regelungen eingeführt wurden, kann man — allerdings mit der gebotenen Einschränkung — sagen, daß der Weg zu einer Gleichstellung in den sozialen Hilfen angebahnt wurde. Aber dieser Weg wurde keineswegs zu Ende geführt. Die Leistungen für die Flüchtlinge sind nach wie vor ihrem Wesen nach Beihilfen, die außerdem nur dann gewährt werden können, wenn ausreichende Mittel vorhanden sind. Es klafft also nicht nur in der Voraussetzung für die Gewährung der Leistungen, sondern auch in der Höhe der Leistungen ein Unterschied zwischen Vertriebenen und Flüchtlingen, und zwar — lassen Sie es mich noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen — zuungunsten der Flüchtlinge. Wir haben deshalb voiles Verständnis für die Beunruhigung der Flüchtlinge, die durch diese unterschiedliche Behandlung ausgelöst ist und auf die die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf leider gar keine Rücksicht genommen hat. Allein auf Grund der Tatsache, daß die Zahl der Flüchtlinge sich durch den dauernden Flüchtlingsstrom auf ungefähr 4 Millionen erhöht hat, ist der Ruf nach einer Gleichstellung der Betreuungsund Eingliederungshilfen mit den Vertriebenen unüberhörbar geworden. Dieses Parlament kann und darf an dieser Tatsache nicht vorübergehen. Im Raum unserer sozialen Verantwortung steht heute die Frage, ob die Grundsätze der Gerechtigkeit und die seit 1952 erweiterten volkswirtschaftlichen Möglichkeiten auch heute noch einen gebührenden Ausdruck in 'den Gesetzen finden, von denen die Flüchtlinge berührt werden. Wir wissen alle, daß es eine formelle Feststellung der in der Zone erlittenen Schäden nicht gibt, und wir wissen, daß es auch keine Abgeltung durch eine Hauptentschädigung gibt. Aber wir sind 'der Meinung und haben das durch unseren Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht, daß man für die Flüchtlinge eine sinngemäße Lösung herbeiführen sollte, d. h. daß die Leistungen an sie den vergleichbaren Leistungen an Geschädigte entsprechen sollten. Das ist der Sinn unseres Gesetzentwurfs in bezug auf diese Fragen. Unsere wesentliche Forderung 'betrifft die Gleichstellung der Flüchtlinge auf dem Gebiete der Hausrathilfe, auf dem Gebiete der Unterhaltssicherung und des Aufbaudarlehens. Darüber hinaus muß allerdings noch eine Reihe von anderen Fragen geregelt werden, auf die ich heute bei der ersten Lesung nicht eingehen kann. Im Fortschreiten auf dem Wege zur Gleichstellung muß ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen geschaffen werden. Daneben wollen wir auch die schwierige Lage derjenigen Deutschen, die vorläufig noch nicht nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes als Flüchtlinge im engeren Sinne anerkannt werden, nicht unberücksichtigt lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sucht diese Ziele durch eine Neufassung einer Reihe von Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes zu erreichen. Die Bestimmung des § 301 a in unserem Gesetzentwurf sieht eine Hilfsmöglichkeit für die Deutschen aus der Zone vor, die zwar im Notaufnahmeverfahren aufgenommen, aber nicht als Flüchtlinge im engeren Sinne anerkannt wurden. Sie sollen, wenn sie erstmalig mit Wohnraum versorgt werden, nach den Grundsätzen des Härtefonds eine Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat erhalten. In diesem Zusammenhang lassen Sie mich schon heute eines sagen! Wir werden unis unseren Vorschlag auch den nicht anerkannten Flüchtlingen eine Hausrathilfe zu geben, nicht durch die jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagene sogenannte Möbelhilfe 'abwerten lassen. Unsere Forderung geht darauf hinaus, keinesfalls eine Art fürsorgerechtliche Bedürfnisprüfung durchzuführen, sondern 'allen Flüchtlingen, die nach einem bestimmten Zeitpunkt erstmals mit Wohnraum versorgt werden, ohne eine solche Prüfung diese Hausrathilfe in der Höhe der Grundstufe des Lastenausgleichsgesetzes zu geben. Wir bedauern es in diesem Zusammenhang außerordentlich, daß die Bundesregierung nicht schon längst eine praktikable Lösung von sich aus vorgeschlagen hat. Im übrigen behält dieser Paragraph nur so lange seine Bedeutung, bis der § 3 des Bundesvertriebenengesetzes durch unseren Antrag in unserem Sinne geregelt wird, der endlich 'die Kluft zwischen den anerkannten und den nicht (anerkannten Flüchtlingen beseitigen soll. Bitte bedenken Sie: Diese Kluft wiegt um so schwerer, da der soziale Ausgangspunkt, (die Entwurzelung, die Notlage, bei allen, die aus der Zone kommen, in der Regel der gleiche ist. Mit dem § 301 b, einem der wichtigsten Paragraphen, von denen die Sowjetzonenflüchtlinge berührt werden, wollen wir vom Begriff der bisher gewährten Beihilfe abrücken und den Flüchtlingen einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die sozialen und wirtschaftlichen Leistungen im gleichen Umfange und in derselben Höhe wie den Vertriebenen gewähren. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7833 Frau Korspeter Die Flüchtlinge sollen daher nach unserem Vorschlag nicht mehr Beihilfen zum Lebensunterhalt, sondern Unterhaltshilfe, nicht mehr Beihilfen zur Beschaffung von Hausrat, sondern Hausratentschädigung ,erhalten. Die Steigerungsbeträge, die den beruflichen Existenzverlust berücksithtigen, sollten dem Umfang der wegen Existenzverlust gewährten Entschäldidigungsrente angepaßt werden. Sie sollten in Zukunft auch nicht mehr nach der Zweiten Leistungsdurchïührungsverordnung, sondern auf Grund einer gesetzlichen Regelung dieser 13. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz festgesetzt werden. Wir werden bei den Beratungen im Ausschuß eine solche Regelung vorschlagen, weil wir sie .als gerecht empfinden. Mein Kollege hat vorhin schon auf die günstige finanzielle Situation hingewiesen. Wir sind der Meinung, daß die finanziellen Aufwendungen, die aus unserem Gesetzentwurf für die Verbesserung der Leistungen an Flüchtlinge entstehen, nicht so groß sind, daß sie nicht aufgebracht werden könnten. Wir dürfen es nach unserer Meinung auch nicht zulassen, daß eine Aufstockung notwendiger Leistungen etwa durch ein Veto des Bundesfinanzministers verhindert wird. Schließlich ist die Tatsache, daß nach dem Vorschlag der Bundesregierung die Flüchtlinge hinsichtlich der Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz bei der Schätzung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des Ausgleichsfonds ab 1. April 1960 von 49,2 Milliarden DM nur mit 500 Millionen DM aus dem Härtefonds bedacht werden, geradezu beschämend. Meine Damen und Herren, nur mit einem Prozent sind die Flüchtlinge durch den Härtefonds an diesen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben beteiligt! Dem Flüchtling geht es selbstverständlich neben verbesserten Leistungen auch um eine Stärkung der rechtlichen Stellung. Ich muß noch einmal sagen: wir und mit uns die Flüchtlinge bedauern 'es außerordentlich, daß im Gesetzentwurf der Bundesregierung von einer solchen Entwicklung nichts, aber auch gar nichts zu spüren ist. Deshalb braucht sich niemand darüber zu wundern, daß bei den Betroffenen nicht nur tiefste Enttäuschung, sondern auch größte Beunruhigung herrscht. Diese Enttäuschung ist um so größer, als der frühere Bundesminister für Vertriebene gegenüber dem Gesamtverband der Sowjetzonenflüchtlinge bereits vor längerer Zeit gewisse Zusicherungen gemacht hat. Danach sollte die Hausrathilfe für Flüchtlinge entsprechend 'der Hausratentschädigung für Vertriebene angehoben werden; diese Regelung sollte mit der Dreizehnten Novelle kommen. Nichts davon ist in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu lesen. Damit entsteht die Frage, ob die Zusage eines Ministers — auch wenn er inzwischen seinen Ministersessel verlassen mußte — nichts mehr gilt; er hat schließlich diese Zusicherungen nicht als Einzelperson, sondern als Repräsentant ,des Ministeriums und der Regierung gemacht. Auch Herr Ministerpräsident von Hassel hat im Bundesrat beim ersten Durchgang des Gesetzentwurfes sehr warme Worte für die Flüchtlinge und ihre Rechtsstellung gefunden. Er ist für eine rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen — gemäß dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz — eingetreten. Er führte unter anderem aus, daß die Forderung nach einer Verbesserung der Ansprüche der Flüchtlinge an den Lastenausgleich völlig berechtigt sei. Die Hausratentschädigung, so sagte er, solle in allen Stufen in gleicher Höhe wie bei den Vertriebenen zuerkannt werden. Statt der verhältnismäßig kurzfristig rückzahlbaren Eingliederungsdarlehen soll ein echte Eingliederungshilfe gegeben werden. Schließlich solle statt der Unterhaltshilfe eine ausreichende Alterssicherungsund Berufsunfähigkeitsrentegewährt werden; dabei verstehe ich die letzte Äußerung so, daß sie eine Mindestforderung darstellt. Ich halte diese Ausführungen von Herr von Hassel zumindest für sehr interessant. Wir haben allerdings den Wunsch, vor einer Enttäuschung bewahrt zu werden, nämlich vor der Enttäuschung, daß sich die Fraktion der CDU bei der Beratung der Gesetzentwürfe unter Umständen nicht mehr an die Worte ihres stellvertretenden Parteivorsitzenden erinnert und sich nicht mehr daran hält. Dadurch würde verhindert werden, daß diese vordringlichen Fragen in der Dreizehnten Novelle gelöst werden. Zum Schluß lassen Sie mich noch eines sagen: Für die Flüchtlinge aus der Zone bedeutet das Verlassen der Zone die Aufgabe der Heimat, den Verlust von Existenz und Wohnstätte, die Zerreißung familiärer Bande. Die Verhältnisse, in die wir uns heute gestellt sehen, haben es mit sich gebracht, daß ein Teil unseres Vaterlandes schwerer als der andere Teil belastet wurde. Daß wir hier in der Bundesrepublik weniger belastet sind, ist ein unverdientes Geschenk, das uns zuteil geworden ist. Wir haben nicht oft Gelegenheit, die Zusammengehörigkeit unseres Volkes durch mehr als durch Worte zu beweisen. Hier hätten wir diese Gelegenheit. Ich bitte Sie alle sehr herzlich, diese Gelegenheit durch eine gerechte Behandlung der Flüchtlinge in diesen Fragen zu nutzen. Das Wort zur Begründung des Regierungsentwurfs hat Herr Bundesminister Dr. von Merkatz. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das erste Mal, daß der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte nach dem Ministerwechsel im Namen der Bundesregierung zu einer wichtigen Phase der Entwicklung des Lastenausgleichs Stellung nimmt. Ich möchte bewußt nicht zu Einzelheiten der Vorlage Stellung nehmen; auf die Darlegung des Grundsätzlichen und der Komplexität kommt es mir an. 7834 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Bundesminister Dr. von Merkatz Der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat geringe materielle Zuständigkeiten. Es ist aber falsch, das Ministerium nach diesen geringen materiellen Zuständigkeiten zu messen. Aufgabe und Wert besteht vielmehr darin, ständiger Anwalt der Geschädigten zu sein. Dabei ist es durchaus nicht notwendig, daß das Plädoyer öffentlich geführt wird. Wichtig ist, daß ein Fortschritt erreicht, nicht minder, daß ein Nachteil verhütet wird. Grundsatz für mein Handeln und für die von mir vorzutragenden Wünsche und Forderungen ist, dem grundgesetzlichen Anspruch aller Staatsbürger auf Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes zu entsprechen. 1st der Vertriebenenminister zu der Überzeugung gelangt, daß sich in der hochentwickelten Bundesrepublik noch unterentwickelte Gruppen befinden, so muß er sich dafür einsetzen, daß dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen wird. Die primären Gesichtspunkte des Gleichheitsgrundsatzes sind: Startbedingungen, Alterssicherung und Sicherung des Anschlusses an die allgemeine Entwicklung der Volkswirtschaft und der Lebenshaltung. (Zuruf von der CDU/CSU: Und der Gesellschaft!)


    (Beifall bei ,der SPD.)


    (Abg. Rehs: Sehr richtig!)


    (Abg. Rehs: „Politik der Stärke"!)


    (Zustimmung bei der SPD.)


    (Zuruf von der SPD: Hoffentlich!)


    (Beifall bei der SPD.)