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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wittmer-Eigenbrodt, Nieberg und des Vizepräsidenten Dr. Dehler 7751 A, 7793 C 85. Geburtstag von Paul Löbe Vizepräsident Dr. Schmid . . 7751 B Abg. Rommerskirchen tritt für den ausgeschiedenen Abg. Brüns in den Bundestag ein 7751 C Änderung der Tagesordnung 7751 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Paris-Reisen aus Mitteln des Verteidigungshaushalts von Eckardt, Staatssekretär . 7752 A, B, C Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7752 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anleihe für Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7752 D Frage des Abg. Dr. Imle: Voraussetzungen für die Einstellung als Sozialattaché Dr. Carstens, Staatssekretär 7752 D, 7753 A Dr. Imle (FDP) 7753 A Frage des Abg. Dr. Imle: Entsendung von Sozialattachés in die Entwicklungsländer Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7753 A, B Dr. Imle (FDP) 7753 A, B Frage des Abg. Dr. Bucher: Diplomatische Beziehungen zu Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7753 B Fragen der Abg. Dr. Bucher, Schneider (Bremerhaven) und Hansing: Aufbringung deutscher Schiffe, u. a. des Frachters „Weißesee", durch französische Streitkräfte Dr, Carstens, Staatssekretär . . . 7753 C, 7754 A, B, C, D, 7755 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) . . . 7754 A, 7755 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 7754 A, 7755 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7754 B, C Hansing (SPD) . . . . . . . 7754 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7754 D Blachstein (SPD) 7754 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7755 A- Heye (CDU/CSU) 7755 C Frage des Abg. Werner: Tbc-Untersuchungen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7755 D, 7756A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 7756 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 Frage des Abg. Werner: Röntgenlogische Untersuchungen von Lehrern Dr. Schrader, Bundesminister . . 7756 B Frage des Abg. Spitzmüller: Konserven aus dem Fleisch von Singvögeln Dr. Schröder, Bundesminister . . 7756 C, D. Spitzmüller (FDP) 7756 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus; Sicherheitsbestimmungen im Bundesministerium des Innern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7756 D, 7757 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7757 A Dr. Bucher (FDP) 7757 B Dr. Schäfer (SPD) 7757 C Frage des Abg. Bühler: Zollfreie Einfuhr von Kaffee an der Schweizer Grenze Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7757 C, D, 7758 A, B Bühler (CDU/CSU) . . 7757 D, 7.758 A Faller (SPD) . . . . . . . . . 7758 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Steuerbegünstigung bei der Umsatzsteuer für Weinkommissionäre Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Nachversteuerung im Lohnsteuerverfahren Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Spitzmüller: Ausbeutesätze gemäß § 122 der Brennereiordnung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7758 D, 7759 B Spitzmüller (FDP) 7759 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Kriegssachschäden von Seeleuten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7759 B, C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 7759 C, D Frage des Abg. Ritzel: Abwicklung der Wiedergutmachungsansprüche Dr. Hettlage, Staatssekretär 7759 D, 7760 B Ritzel (SPD) 7760 A Frage des Abg. Dr. Arndt: Beteiligung an den Weltausstellungen in New York und Moskau Dr. Westrick, Staatssekretär 7760 C, 7761 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7760 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Gutachten betr. Entschwefelung des Mineralöls Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Sinkende Primärenergiepreise Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7761 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313) — Erste Beratung -- 7762 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 2305) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 7762 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2306) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 7763 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 7764 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2308) Arndgen (CDU/CSU) 7764 D Große Anfrage der SPD betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2118) — Erste Beratung -- und dem Antrag der Fraktion der FDP betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2282) Keuning (SPD) 7765 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7772 D Dr. Imle (FDP) 7777 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 III Eilers (Oldenburg) (FDP) 7778 C, 7797 A Dr. Willeke (CDU/CSU) . . . . 7783 A Jacobi (SPD) 7786 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7790 B, 7793 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 7793 D Dr. Toussaint (CDU/CSU) . . . . 7798 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 7799 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 7801 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 7803 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7804 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7805 D, 7806 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7806 C Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 38); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2272) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7807 B Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2297) . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2269) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2273) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2303) Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 7808 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2304) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7808 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 2229) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . 7809 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2284) — Erste Beratung — . . 7809 B Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Düngemitteln (Düngemittelgesetz) (Drucksache 2258) — Erste Beratung — 7809 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2276) — Erste Beratung — . . 7809 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Abg. Bauknecht, Kriedemann, Walter, Logemann. u. Gen. (Drucksache 2265) — Erste Beratung — 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksachen 2025, 2274) 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dritten Verordnung zur ..nderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksachen 2132, 2281) . . . . 7810 A Entschließungen der 49. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 2240) 7810 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 7810 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7810 C Anlagen 7811 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7751 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.05 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Besold 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Even (Köln) 14. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gerns 14. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 14. 12. Höfler 17. 12. Dr. Hoven 14. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Krammig 14. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kurlbaum 14. 12. Leber 16. 12. Dr. Leiske 14. 12. Lermer 14. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Lohmar 17. 12. Lücker (München) 14. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 16. 12. Mattick 14. 12. Frau Dr. Maxsein 14. 12. Dr. Menzel 31. 12. Neubauer 31. 12. 011enhauer 14. 12. Paul 14. 12. Pelster 14. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 14. 12. Dr. Preusker 16. 12. Rademacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 16. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 12. Schmidt (Hamburg) 14. 12. Frau Schmitt (Fulda) 14. 12. Schüttler 14. 12. Stenger 31. 12. Wehner 14. 12. Weinkamm 14. 12. Wullenhaupt 14. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Willeke zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]), zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2118) und dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2282). Anlagen zum Stenographischen Bericht Steuerverbund Höhe der Verbundmasse: Baden-Württemberg: 20 v. H. des dein Lande nach Abzug des Bundesanteils in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Aufkommens an der Einkommen- und Körperschaftsteuer, außerdem 10 v. H. des Kraftfahrzeugsteueraufkommens für die kommunalen Träger der Wegebaulast (Ziff. 10). Bayern: 9 v. H. des dem Lande im vorangegangenen Kalenderjahr verbliebenen Istaufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer (Schlüsselmasse). Außerdem sind die Landkreise und Gemeinden mit 20 v. H. am Kraftfahrzeugsteueraufkommen beteiligt (vgl. Ziff. 10). Hessen: 18,5 v. H. der dem Lande verbleibenden Einnahmen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Maßgebend sind die Einnahmen des Kalenderjahres, das dem Ausgleichsjahr vorangeht. Die Einnahmen erhöhen oder vermindern sich um die Beträge, die das Land im gleichen Zeitraum im Finanzausgleich unter den Ländern erhalten oder gezahlt hat. Niedersachsen: 15 v. H. des dem Lande in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Isst-Aufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer. In den Steuerverbund sind auch die Einnahmen des Landes aus dem Länderfinanzausgleich einbezogen. Nordrhein-Westfalen: 15,61 v. H. des Landesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer und der übrigen Steuereinnahmen des Landes; das Aufkommen ermäßigt sich um die Abführungsbeträge im Finanzausgleich unter den Ländern und um die an den Lastenausgleichsstock abzuführenden Anteilsbeträge der Vermögensteuer. Rheinland-Pfalz: 15,5 v. H. des Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer, das dem Lande in dem dem Rechnungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr verbleibt, sowie des Ist-Aufkommens aus dem Länderfinanzausausgleich des vorangegangenen Kalenderjahres. Schleswig-Holstein: 21 v. H. des dem Lande im laufenden Kalenderjahr verbleibenden Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie des Aufkommens aus folgenden Landessteuern: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalver- 7812 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 kehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Rennwettsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer, Wechselsteuer, Biersteuer. Erhält das Land für die dem Finanzausgleichsjahr 1955 folgenden Jahre auf Grund des Länderfinanzausgleichsgesetzes von den übrigen Ländern mehr oder weniger als für das Finanzausgleichsjahr 1955, so erhöht oder vermindert sich die Finanzausgleichsmasse um 21 v. H. des Unterschieds. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeorldneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187). Bei der Drucksache 2187 handelt es sich um eine Auflage aus dem EWG-Vertrag, die zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erforderlich ist. Die Bestimmungen ides Gesetzentwurfs sind eine Auflage der Kommission der BWG, die am 28. Juni 1960 bestimmt hat, daß Hundertsätze der Zollsätze des Gemeinsamen Außentarifs :festgesetzt werden sollen. Die Entscheidung betrifft den Verkehr von Waren, die im Rahmen des sogenannten Veredelungsverkehrs in )den meisten Staaten völlig zollfrei sind oder Zollvergünstigungen unterliegen. Diese Vergünstigungen verfälschen den Wettbewerb dann, wenn bei der Herstellung Erzeugnisse aus dritten Ländern verwendet werden, es sei denn, es erfolgt die Erhebung eines anteiligen Zolls. Die Gefahr war in der ersten Phase der Zwanzigsten Zollsenkung nicht groß. Nachdem jedoch mit Ende dieses Jahres eine weitere Senkung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten vorgenommen worden ist, wurde von den Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, gleichzeitig eine erste Angleichung der für den größten Teil der Waren gegenüber dritten Ländern anwendbaren Zollsätze vorzunehmen. In dem Bericht der Kommission heißt es: Es ist ziweckmäßig, einen einheitlichen Satz für diesen anteiligen Zoll Festzusetzen, und es ist unter den vorgenannten Umständen gerechtfertigt, diesen Satz für den Zeitabschnitt zwischen dem Zeitpunkt, zu dem alle Mitgliedstaaten die zusätzliche Herabsetzung durchgeführt haben werden, und dem 31. Dezember 1961 auf 25 vom Hundert der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs festzusetzen. Der Finanzausschuß empfiehlt dem Parlament die Annahme mit der Maßgabe, daß das in § 12 eingesetzte Datum „1. Dezember 1960" durch „1. Januar 1961" ersetzt wird. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Bazille für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksache 2229) . Die Drucksache 2229 sollte ursprünglich als gemeinsamer Initiativentwurf aller Fraktionen dem Hohen Hause vorgelegt werden, nachdem 'die Mitglieder des Kriegsopferausschusses sich darüber klar geworden waren, daß ,das Fehlen ,der Rechtsverordnungen zum Ersten Neuregelungsgesetz in der Kriegsopferversorgung nicht nur zu einer Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Kriegsopfern führen muß, sondern auch die Verwaltungen der Länder durch den Eingang einer Flut von Anträgen stark belastet würden. Unverständlicherweise hat es aber der Bundesarbeitsminister, offensichtlich aus Prestigegründen, für richtig befunden, die Mehrheitsfraktion des Hauses von der Unterstützung ,dieses Entwurfs abzubringen, um eine reichlich späte Initiative ,der Bundesregierung an dessen Stelle zu setzen. Der dem Bundesrat überhastet zugeleitete Regierungsentwurf trägt den Gegebenheiten in keiner Weise Rechnung. Er bringt zwar zwei notwendige materiell-rechtliche Änderungen des Ersten Neuordnungsgesetzes, ändert aber nichts an der Sechsmonatsfrist, innerhalb derer Anträge zu stellen sind, wenn die Ansprüche rückwirkend ab 1. 6. 1960 für ,die Versorgungsberechtigten wirksam werden sollen. Durch die Rechtsunsicherheit sind die Kriegsopfer veranlaßt, Anträge zu stellen, um vermeintliche Nachteile abzuwenden. Solche Anträge gehen bereits waschkorbweise bei den Versorgungsbehörden ein und führen mit Sicherheit zu einem erheblichen sinnlosen Verwaltungsaufwand. Dieser Zustand ist nur zu ändern und ,die Verschwendung erheblicher Steuergelder ist nur zu verhindern, wenn der Kriegsopferausschuß des Bundestages unverzüglich die Drucksache 2229 berät und seinen Bericht so rechtzeitig ,dem Plenum zuleitet, daß das Gesetz in der Sitzung vom 16. 12. 1960 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann. In die Verantwortung für die eingetretene Verzögerung und die sich daraus ergebenden Nachteile, welche Steuerzahler und Versorgungsberechtigte gleichermaßen treffen, haben sich Bundesregierung und Mehrheitsfraktion zu teilen. Anlage 5 Umdruck 729 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über gemeinsame Rege- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7813 Lungen von Bund und Ländern zu verhandeln, durch die den Gemeinden der Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird, und das Ergebnis der Verhandlungen dem Bundestag bis zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs vorzulegen; 2. dem .Bundestag bis zum 31. März 1961 einen Bericht über das Ergebnis der Vorarbeiten der Bundesregierung zur Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems, die die Gemeinden zur Erfüllung der ihnen vom Grundgesetz übertragenen Aufgaben in die Lage versetzen soll, vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 730 Antrag der Abgeordneten Heiland, Dr. Willeke, Spies (Emmenhausen), Corterier und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über Regelungen zu verhandeln, durch die den Gemeinden ein wirksamer Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird. Das Ergebnis ,der Verhandlungen soll dem Bundestag mit der Einbringung des Gesetzentwurfs vorgelegt werden; 2. dem Bundestag bis zum 1. Juli 1961 Vorschläge für eine umfassende Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Heiland Dr. Willeke Spies (Emmenhausen) Corterier Dr. Pflaumbaum Brese Wienand Herold Schröder (Osterode) Gehring Dr. Storm (Duisburg) von Bodelschwingh Schulze-Pellengahr Weltner (Rinteln) Lücke (Osnabrück) Glüsing (Dithmarschen) Giencke Kuntscher Dr. Frey Hesemann Dr. Gossel Goldhagen Könen (Düsseldorf) Hellenbrock Seither Hermsdorf Regling Dr. Tamblé Haage Dr. Kreyssig Bauer (Würzburg) Bals Behrisch Lange (Essen) Heide Schmitt-Vockenhausen Ritzel Dr. Brecht Keuning Frau Bennemann Berlin Frau Kettig Büttner
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dresbach.


Rede von Dr. August Dresbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei manchen Ausführungen am heutigen Tage hatte ich den Eindruck, wir wollen das Wort „kommunale Selbstverwaltung" abschaffen und statt dessen „Lokalverwaltung" sagen. Es ist vielleicht etwas vulgär gesagt, wenn ich behaupte, die kommunale Selbstverwaltung, die kommunale Selbstverantwortung erstreckt sich nicht nur auf die Ausgabenseite des Haushalts, sondern auch auf die Einnahmenseite.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Herr Kollege Wienand, ich darf Ihnen die kleine Schmeichelei zurückgeben, die Sie mir dargebracht haben. Sie sind einer der wenigen Abgeordneten gewesen, die auf diesen Zusammenhang hingewiesen haben, vor allen Dingen auch auf die Dotationen und das Betteln in Düsseldorf und anderen Landeshauptstädten vor den Toren der die Fonds verwaltenden Ministerialräte.
Es ist wirklich nicht gleichgültig, woher der Finanzbedarf, oder noch genauer gesagt, der Steuerbedarf einer einzelnen Gemeinde gedeckt wird. Die Gemeindeverbände scheiden bei dieser Betrachtung aus; denn sie sind immer auf Umlagen und Dotationen von oben her angewiesen. Ich darf es jetzt einmal in etwas überspitzter, dialektischer Form sagen: Alle Ausgleiche schwächen prinzipiell die Selbstverantwortung, ob sie nun vom Staate her, von ober her kommen oder sozusagen von der Seite her in Form eines interkommunalen Lastenausgleichs, wie er teilweise auch in der Erklärung der Regierung befürwortet wurde. Aber ich bin mir bewußt, daß es ein Zurück zu Miguel, d. h. zur Finanz- und Steuerautonomie der Einzelgemeinde, nicht mehr geben kann. Ich bin sogar der Meinung, daß der Finanzausgleich, den wir in der Weimarer Republik hatten, recht gut war, auch mit der Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Aber, verehrte Herren Kollegen, wir betreiben hier manchmal das, was wir als alte Waffenstudenten Phantomfechterei nannten. Denn solche Regelungen scheitern doch einfach, wie wir erlebt haben, an der Länderkammer, die sich Bundesrat nennt und die einen direkten Verkehr zwischen Bund und Gemeinden nicht zuläßt. Ich möchte bitten, meine verehrten Herren von der sozialdemokratischen Opposition: Wirken Sie mehr auf die Regierungen, in denen Sie Macht und Stärke haben, ein im Sinne Ihrer Ziele und richten Sie die Angriffe nicht so sehr gegen die Bundesregierung, auch nicht gegen die CDU.

(Abg. Dr. Schäfer: Tun Sie es bitte auch! Tun Sie bitte das gleiche! — Zurufe von der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schäfer: Sie sind zur Zeit im Bundesrat in der Mehrheit!)

— Verzeihen Sie, aber ich glaube doch, es wäre
nett, wenn man aus den Ländern, die von der So-
7800 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960
Dr. Dr. h. c. Dresbach
zialdemokratie beherrscht werden, einmal eine Initiative erlebte.

(Beifall bei der CDU/CSU.) Meinetwegen sollte Niedersachsen einmal den Antrag stellen — auch Sie hätten es tun können, als Sie in Nordrhein-Westfalen an der Macht waren —, eine vollzügige Bundesfinanzverwaltung einzurichten. Aber das ist doch nie erfolgt. Es scheint mir so zu sein: es ist fast gleichgültig, wer in den Ländern an der Regierung ist. Sie sind alle von ihrer Macht so trunken, daß sie nichts davon abgeben wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe.)

— Ich habe nicht gesagt: „betrunken", sondern ich habe die 'altdeutsche Form „trunken" gebraucht.

(Heiterkeit.)

Ich habe vorhin den Zwischenruf gemacht, daß wir im Grundgesetz nun einmal das Trennsystem haben, das die Steuerquellen nach den Gebietskörperschaften trennt. Ich darf aber darauf aufmerksam machen, daß wir bei einer Änderung des Art. 106 dieses Trennsystem überwunden haben. Die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer sind nämlich nicht mehr wie ursprünglich Landessteuern, von denen ein Happen auch an den Bund abfällt, wenn er den Etat nicht ausgleichen kann. So war die ursprüngliche Fassung. Sie sind, zwar nicht expressis verbis, aber de facto, Gemeinschaftssteuern geworden. Ich könnte mir vorstellen, daß wir, wenn wir genügend Einfluß beim Bundesrat haben, auch bei der Umsatzsteuer zu einer solchen
Regelung kommen könnten. Allerdings bedarf das einer Änderung des Grundgesetzes.
Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, dieses Zurück zur vollen Finanzautonomie — ein Ausdruck, den auch Sie, Herr Wienand, gebrauchten — ist nicht mehr möglich; denn solche großen Unterschiede in der öffentlichen Belastung, vor allen Dingen auch in den öffentlichen Verwaltungsleistungen, verträgt die Welt dieser Zeit nicht mehr.
Herr Wienand, wir sind so ungefähr aus denselben Verhältnissen und aus der Nachbarschaft. Wir haben es in meiner Jugendzeit gottergeben hingenommen — wir waren ja immer einfrommes Volk —, daß meinetwegen im Pensionopolis der rheinischen Kapitalisten Godesberg ein Einkommensteuerzuschlag ein 90 % erhoben wurde und wir daheim in unserer Landgemeinde 340 % nötig hatten. Wir haben es gottergeben hingenommen, daß wir nur Straßen hatten, auf denen sich Ochsenfuhrwerke und Fußgänger bewegen konnten, daß wir keine Wasserleitungen und kein elektrisches Licht hatten. Das ist in meinem Heimatdorf erst nach dem ersten Weltkrieg ,gekommen.
Aber die Zeiten sind dahin. An die Stelle der frommen ständischen Auffassung ist das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit getreten, bei dem auch der Neid einen gewissen Motor abgibt. Schön, wir werden eine reine alternative Form in der Gemeindefinanzverfassung nicht mehr, sondern immer ein Mischsystem haben. Nun aber frage ich mich, ab die heutige Finanzverfassung schon Anspruch auf den Begriff eines guten Mischsystems haben kann.
Herr Keuning, es war nett, daß Sie Miquel zitierten; meistens bin ich es, der es tut. Man kann bei der Betrachtung der kommunalen Finanzverhältnisse an Miquel einfach nicht vorbeigehen. Seine Diktion ist von Popitz später übernommen worden. Miguel hatte drei Grundlagen für die Kommunalbesteuerung; es waren der Betrieb, der Boden und die Person. Verehrte Damen und Herren, diese Personenbezogenheit fehlt heutzutage. Als die Erzbergersche Finanzreform 1920 den Gemeinden die Möglichkeiten der Personenbesteuerung nahm, indem sie den Zuschlag zur staatlichen Einkommensteuer durch die Gemeinde beseitigte, da war das in jenen Jahren — ,das hat Herr Keuning durchaus richtig dargestellt — notwendig; denn nach einem verlorenen Krieg bedurfte es einer Verstärkung der Finanzmasse der obersten Körperschaft, die ja Kontrahent bezüglich der Kriegsschuld, der Reparationen war. Aber in jenen Jahren war überall eine gewisse Malaise da, weil gleichzeitig mit dem Wegfall dieser allgemeinen direkten Besteuerung auch für die Gemeinden — wenigstens in Preußen; in Süddeutschland war es nicht nötig — das allgemeine und gleiche Wahlrecht eingeführt wurde.
Wir haben es dann in dem sozialdemokratisch regierten Preußen erlebt, daß eine Art ständisches Element in das System der repräsentativen Demokratie eingeführt wurde, nämlich das Anhörungsrecht der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern bei Beschlüssen der Gemeinden zur Gewerbesteuer. Sie sehen, man hat dort eine Ausflucht in ein an sich fremdes Element versucht, das in 'das reine System der repräsentativen Demokratie, der volonté générale, nicht hineinpaßt.
Dann haben wir seinerzeit in der ersten Brüningschen Notverordnung die Folgerungen aus dieser Malaise gezogen. Sie sah die Bürgersteuer als autonome Steuerquelle - neben der Biersteuer und der Getränkesteuer — vor. Ich habe eben schon dem Kollegen Keuning gesagt, er möchte nicht mit dem Ausdruck „Kopfsteuer", „Negersteuer" operieren. Die Negersteuer war, glaube ich, eine Einheitssteuer pro Kral in der Kolonialwirtschaft. Die Bürgersteuer war nämlich von Anfang an ,schon in der ersten Form, gestaffelt und ist immer wieder verfeinert worden. Im Jahre 1942 ist sie dann in die Reichseinkommensteuer eingebaut worden, damals mit dem unbedingten Versprechen, sie nach Schluß des Krieges wieder aufleben zu lassen. Nach Schluß des Krieges war es eben anders geworden; die Nazis waren Gott sei Dank nicht mehr da, und die Gemeinden waren froh, als sie in den Ländern eine Zeitlang die Bürgersteuerausgleichsbeträge bekamen.
Sie sollten sich deshalb nicht so sehr gegen eine Personalbesteuerung durch die Gemeinden sträuben. Wir haben ja auch das Notopfer Berlin erlebt, das doch etwas Ähnliches 'darstellte, nämlich auch eine Einkommensbesteuerung mit einem etwas gröberen Tarif als die Einkommensteuer. Nach meinem Dafürhalten gehört die allgemeine direkte Steuer nun einmal zum kommunalen Finanzverfassungssystem. Sie entspricht dem genossenschaftlichen,
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7801
Dr. Dr. h. c. Dresbach
gebietskörperschaftlichen Wesen der Gemeinde. Der genossenschaftliche Charakter unterscheidet die Gemeinde vom Staat, wobei ich unter „Staat" den Bund und die Länder verstehe.
Zu einer kommunalen Finanzreform rechne ich auch eine Reform der Einheitswerte, der Besteuerungsgrundlage für die Grundsteuer. Es handelt sich einfach darum, daß wir den Einheitswerten wieder einen ehrlichen Aussagewert geben müssen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Gestatten Sie mir ein Beispiel! Ich habe mir im Jahre 1954 ein Häuschen gebaut. Das Finanzamt hat mir für dieses Haus nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes einen Abschreibungswert von 68 000 DM zugebilligt. Der Einheitswert beträgt 14 600 DM, von demselben Finanzamt festgesetzt. Bei Einfamilienhäusern soll der Einheitswert gleich dem Verkehrswert sein. Ich hoffe, daß, wenn ich mal vom Leben zum Tod gegangen bin und meine Frau ebenfalls, meine Kinder, falls sie das Haus verkaufen müssen, etwas mehr erlösen werden als 14 600 DM.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das war der Ertragswert!)

— Nein, bei Einfamilienhäusern ist der Einheitswert nicht der Ertragswert, sondern der Verkehrswert, lieber Freund! Ich habe Ihnen eben schon gesagt, wenn Sie die Bibel zitieren, müssen Sie sie auch richtig zitieren.
Unter dem Gesichtspunkt, daß die Gemeinden ihre Einnahmen in möglichst großem Maße unter 1) eigener Verantwortung festsetzen sollten, fällt es mir nicht leicht, zu der kommenden Gewerbesteuernovelle ja zu sagen. Ich tue es aber in der Hoffnung, daß diese Novelle zum Gewerbesteuergesetz den Zwang zu solch umfassenden Reformen auslöst, wie sie Ziffer 2 des Antrags der FDP vorsieht. Wenn ich auch nicht geneigt bin, der Ziffer 1 zuzustimmen, — der Ziffer 2 des Antrags Drucksache 2282 möchte ich voll und ganz zustimmen. Die Gewerbesteuernovelle mußte kommen. Der gewerbliche Mittelstand sieht in der Gewerbeertragsteuer, die ja vornehmlich für ihn in Frage kommt, mit Recht eine zusätzliche Einkommensteuer. Aber wir müssen jetzt weiterkommen. Ob es dieser Bundestag noch kann, weiß ich nicht. Die allgemeine Reform der kommunalen Finanzverfassung ist notwendig, und für meinen Geschmack muß sie auch eine kommunale allgemeine direkte Besteuerung enthalten.

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und Abgeordneten der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dollinger.