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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wittmer-Eigenbrodt, Nieberg und des Vizepräsidenten Dr. Dehler 7751 A, 7793 C 85. Geburtstag von Paul Löbe Vizepräsident Dr. Schmid . . 7751 B Abg. Rommerskirchen tritt für den ausgeschiedenen Abg. Brüns in den Bundestag ein 7751 C Änderung der Tagesordnung 7751 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Paris-Reisen aus Mitteln des Verteidigungshaushalts von Eckardt, Staatssekretär . 7752 A, B, C Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7752 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anleihe für Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7752 D Frage des Abg. Dr. Imle: Voraussetzungen für die Einstellung als Sozialattaché Dr. Carstens, Staatssekretär 7752 D, 7753 A Dr. Imle (FDP) 7753 A Frage des Abg. Dr. Imle: Entsendung von Sozialattachés in die Entwicklungsländer Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7753 A, B Dr. Imle (FDP) 7753 A, B Frage des Abg. Dr. Bucher: Diplomatische Beziehungen zu Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7753 B Fragen der Abg. Dr. Bucher, Schneider (Bremerhaven) und Hansing: Aufbringung deutscher Schiffe, u. a. des Frachters „Weißesee", durch französische Streitkräfte Dr, Carstens, Staatssekretär . . . 7753 C, 7754 A, B, C, D, 7755 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) . . . 7754 A, 7755 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 7754 A, 7755 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7754 B, C Hansing (SPD) . . . . . . . 7754 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7754 D Blachstein (SPD) 7754 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7755 A- Heye (CDU/CSU) 7755 C Frage des Abg. Werner: Tbc-Untersuchungen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7755 D, 7756A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 7756 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 Frage des Abg. Werner: Röntgenlogische Untersuchungen von Lehrern Dr. Schrader, Bundesminister . . 7756 B Frage des Abg. Spitzmüller: Konserven aus dem Fleisch von Singvögeln Dr. Schröder, Bundesminister . . 7756 C, D. Spitzmüller (FDP) 7756 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus; Sicherheitsbestimmungen im Bundesministerium des Innern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7756 D, 7757 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7757 A Dr. Bucher (FDP) 7757 B Dr. Schäfer (SPD) 7757 C Frage des Abg. Bühler: Zollfreie Einfuhr von Kaffee an der Schweizer Grenze Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7757 C, D, 7758 A, B Bühler (CDU/CSU) . . 7757 D, 7.758 A Faller (SPD) . . . . . . . . . 7758 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Steuerbegünstigung bei der Umsatzsteuer für Weinkommissionäre Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Nachversteuerung im Lohnsteuerverfahren Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Spitzmüller: Ausbeutesätze gemäß § 122 der Brennereiordnung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7758 D, 7759 B Spitzmüller (FDP) 7759 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Kriegssachschäden von Seeleuten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7759 B, C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 7759 C, D Frage des Abg. Ritzel: Abwicklung der Wiedergutmachungsansprüche Dr. Hettlage, Staatssekretär 7759 D, 7760 B Ritzel (SPD) 7760 A Frage des Abg. Dr. Arndt: Beteiligung an den Weltausstellungen in New York und Moskau Dr. Westrick, Staatssekretär 7760 C, 7761 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7760 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Gutachten betr. Entschwefelung des Mineralöls Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Sinkende Primärenergiepreise Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7761 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313) — Erste Beratung -- 7762 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 2305) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 7762 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2306) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 7763 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 7764 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2308) Arndgen (CDU/CSU) 7764 D Große Anfrage der SPD betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2118) — Erste Beratung -- und dem Antrag der Fraktion der FDP betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2282) Keuning (SPD) 7765 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7772 D Dr. Imle (FDP) 7777 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 III Eilers (Oldenburg) (FDP) 7778 C, 7797 A Dr. Willeke (CDU/CSU) . . . . 7783 A Jacobi (SPD) 7786 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7790 B, 7793 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 7793 D Dr. Toussaint (CDU/CSU) . . . . 7798 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 7799 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 7801 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 7803 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7804 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7805 D, 7806 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7806 C Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 38); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2272) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7807 B Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2297) . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2269) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2273) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2303) Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 7808 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2304) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7808 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 2229) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . 7809 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2284) — Erste Beratung — . . 7809 B Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Düngemitteln (Düngemittelgesetz) (Drucksache 2258) — Erste Beratung — 7809 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2276) — Erste Beratung — . . 7809 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Abg. Bauknecht, Kriedemann, Walter, Logemann. u. Gen. (Drucksache 2265) — Erste Beratung — 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksachen 2025, 2274) 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dritten Verordnung zur ..nderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksachen 2132, 2281) . . . . 7810 A Entschließungen der 49. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 2240) 7810 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 7810 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7810 C Anlagen 7811 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7751 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.05 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Besold 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Even (Köln) 14. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gerns 14. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 14. 12. Höfler 17. 12. Dr. Hoven 14. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Krammig 14. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kurlbaum 14. 12. Leber 16. 12. Dr. Leiske 14. 12. Lermer 14. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Lohmar 17. 12. Lücker (München) 14. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 16. 12. Mattick 14. 12. Frau Dr. Maxsein 14. 12. Dr. Menzel 31. 12. Neubauer 31. 12. 011enhauer 14. 12. Paul 14. 12. Pelster 14. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 14. 12. Dr. Preusker 16. 12. Rademacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 16. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 12. Schmidt (Hamburg) 14. 12. Frau Schmitt (Fulda) 14. 12. Schüttler 14. 12. Stenger 31. 12. Wehner 14. 12. Weinkamm 14. 12. Wullenhaupt 14. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Willeke zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]), zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2118) und dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2282). Anlagen zum Stenographischen Bericht Steuerverbund Höhe der Verbundmasse: Baden-Württemberg: 20 v. H. des dein Lande nach Abzug des Bundesanteils in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Aufkommens an der Einkommen- und Körperschaftsteuer, außerdem 10 v. H. des Kraftfahrzeugsteueraufkommens für die kommunalen Träger der Wegebaulast (Ziff. 10). Bayern: 9 v. H. des dem Lande im vorangegangenen Kalenderjahr verbliebenen Istaufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer (Schlüsselmasse). Außerdem sind die Landkreise und Gemeinden mit 20 v. H. am Kraftfahrzeugsteueraufkommen beteiligt (vgl. Ziff. 10). Hessen: 18,5 v. H. der dem Lande verbleibenden Einnahmen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Maßgebend sind die Einnahmen des Kalenderjahres, das dem Ausgleichsjahr vorangeht. Die Einnahmen erhöhen oder vermindern sich um die Beträge, die das Land im gleichen Zeitraum im Finanzausgleich unter den Ländern erhalten oder gezahlt hat. Niedersachsen: 15 v. H. des dem Lande in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Isst-Aufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer. In den Steuerverbund sind auch die Einnahmen des Landes aus dem Länderfinanzausgleich einbezogen. Nordrhein-Westfalen: 15,61 v. H. des Landesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer und der übrigen Steuereinnahmen des Landes; das Aufkommen ermäßigt sich um die Abführungsbeträge im Finanzausgleich unter den Ländern und um die an den Lastenausgleichsstock abzuführenden Anteilsbeträge der Vermögensteuer. Rheinland-Pfalz: 15,5 v. H. des Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer, das dem Lande in dem dem Rechnungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr verbleibt, sowie des Ist-Aufkommens aus dem Länderfinanzausausgleich des vorangegangenen Kalenderjahres. Schleswig-Holstein: 21 v. H. des dem Lande im laufenden Kalenderjahr verbleibenden Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie des Aufkommens aus folgenden Landessteuern: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalver- 7812 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 kehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Rennwettsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer, Wechselsteuer, Biersteuer. Erhält das Land für die dem Finanzausgleichsjahr 1955 folgenden Jahre auf Grund des Länderfinanzausgleichsgesetzes von den übrigen Ländern mehr oder weniger als für das Finanzausgleichsjahr 1955, so erhöht oder vermindert sich die Finanzausgleichsmasse um 21 v. H. des Unterschieds. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeorldneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187). Bei der Drucksache 2187 handelt es sich um eine Auflage aus dem EWG-Vertrag, die zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erforderlich ist. Die Bestimmungen ides Gesetzentwurfs sind eine Auflage der Kommission der BWG, die am 28. Juni 1960 bestimmt hat, daß Hundertsätze der Zollsätze des Gemeinsamen Außentarifs :festgesetzt werden sollen. Die Entscheidung betrifft den Verkehr von Waren, die im Rahmen des sogenannten Veredelungsverkehrs in )den meisten Staaten völlig zollfrei sind oder Zollvergünstigungen unterliegen. Diese Vergünstigungen verfälschen den Wettbewerb dann, wenn bei der Herstellung Erzeugnisse aus dritten Ländern verwendet werden, es sei denn, es erfolgt die Erhebung eines anteiligen Zolls. Die Gefahr war in der ersten Phase der Zwanzigsten Zollsenkung nicht groß. Nachdem jedoch mit Ende dieses Jahres eine weitere Senkung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten vorgenommen worden ist, wurde von den Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, gleichzeitig eine erste Angleichung der für den größten Teil der Waren gegenüber dritten Ländern anwendbaren Zollsätze vorzunehmen. In dem Bericht der Kommission heißt es: Es ist ziweckmäßig, einen einheitlichen Satz für diesen anteiligen Zoll Festzusetzen, und es ist unter den vorgenannten Umständen gerechtfertigt, diesen Satz für den Zeitabschnitt zwischen dem Zeitpunkt, zu dem alle Mitgliedstaaten die zusätzliche Herabsetzung durchgeführt haben werden, und dem 31. Dezember 1961 auf 25 vom Hundert der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs festzusetzen. Der Finanzausschuß empfiehlt dem Parlament die Annahme mit der Maßgabe, daß das in § 12 eingesetzte Datum „1. Dezember 1960" durch „1. Januar 1961" ersetzt wird. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Bazille für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksache 2229) . Die Drucksache 2229 sollte ursprünglich als gemeinsamer Initiativentwurf aller Fraktionen dem Hohen Hause vorgelegt werden, nachdem 'die Mitglieder des Kriegsopferausschusses sich darüber klar geworden waren, daß ,das Fehlen ,der Rechtsverordnungen zum Ersten Neuregelungsgesetz in der Kriegsopferversorgung nicht nur zu einer Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Kriegsopfern führen muß, sondern auch die Verwaltungen der Länder durch den Eingang einer Flut von Anträgen stark belastet würden. Unverständlicherweise hat es aber der Bundesarbeitsminister, offensichtlich aus Prestigegründen, für richtig befunden, die Mehrheitsfraktion des Hauses von der Unterstützung ,dieses Entwurfs abzubringen, um eine reichlich späte Initiative ,der Bundesregierung an dessen Stelle zu setzen. Der dem Bundesrat überhastet zugeleitete Regierungsentwurf trägt den Gegebenheiten in keiner Weise Rechnung. Er bringt zwar zwei notwendige materiell-rechtliche Änderungen des Ersten Neuordnungsgesetzes, ändert aber nichts an der Sechsmonatsfrist, innerhalb derer Anträge zu stellen sind, wenn die Ansprüche rückwirkend ab 1. 6. 1960 für ,die Versorgungsberechtigten wirksam werden sollen. Durch die Rechtsunsicherheit sind die Kriegsopfer veranlaßt, Anträge zu stellen, um vermeintliche Nachteile abzuwenden. Solche Anträge gehen bereits waschkorbweise bei den Versorgungsbehörden ein und führen mit Sicherheit zu einem erheblichen sinnlosen Verwaltungsaufwand. Dieser Zustand ist nur zu ändern und ,die Verschwendung erheblicher Steuergelder ist nur zu verhindern, wenn der Kriegsopferausschuß des Bundestages unverzüglich die Drucksache 2229 berät und seinen Bericht so rechtzeitig ,dem Plenum zuleitet, daß das Gesetz in der Sitzung vom 16. 12. 1960 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann. In die Verantwortung für die eingetretene Verzögerung und die sich daraus ergebenden Nachteile, welche Steuerzahler und Versorgungsberechtigte gleichermaßen treffen, haben sich Bundesregierung und Mehrheitsfraktion zu teilen. Anlage 5 Umdruck 729 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über gemeinsame Rege- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7813 Lungen von Bund und Ländern zu verhandeln, durch die den Gemeinden der Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird, und das Ergebnis der Verhandlungen dem Bundestag bis zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs vorzulegen; 2. dem .Bundestag bis zum 31. März 1961 einen Bericht über das Ergebnis der Vorarbeiten der Bundesregierung zur Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems, die die Gemeinden zur Erfüllung der ihnen vom Grundgesetz übertragenen Aufgaben in die Lage versetzen soll, vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 730 Antrag der Abgeordneten Heiland, Dr. Willeke, Spies (Emmenhausen), Corterier und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über Regelungen zu verhandeln, durch die den Gemeinden ein wirksamer Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird. Das Ergebnis ,der Verhandlungen soll dem Bundestag mit der Einbringung des Gesetzentwurfs vorgelegt werden; 2. dem Bundestag bis zum 1. Juli 1961 Vorschläge für eine umfassende Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Heiland Dr. Willeke Spies (Emmenhausen) Corterier Dr. Pflaumbaum Brese Wienand Herold Schröder (Osterode) Gehring Dr. Storm (Duisburg) von Bodelschwingh Schulze-Pellengahr Weltner (Rinteln) Lücke (Osnabrück) Glüsing (Dithmarschen) Giencke Kuntscher Dr. Frey Hesemann Dr. Gossel Goldhagen Könen (Düsseldorf) Hellenbrock Seither Hermsdorf Regling Dr. Tamblé Haage Dr. Kreyssig Bauer (Würzburg) Bals Behrisch Lange (Essen) Heide Schmitt-Vockenhausen Ritzel Dr. Brecht Keuning Frau Bennemann Berlin Frau Kettig Büttner
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Jacobi, während Ihrer Ausführungen ist der Herr Staatssekretär im Bundesministerium des Innern erschienen. Er war vorher infolge dringender Inanspruchnahme in Ausschüssen ,des Hauses verhindert.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Stecker.


Rede von Dr. Josef Stecker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf eine verfassungsrechtliche Frage eingehen. Herr Kollege Eilers und Herr Kollege Jacobi: Das Schlagwort von dem Bund, der auf Kosten der Gemeinden Geschenke verteile oder sich aus anderer Leute Fell Riemen schneide, wird nicht dadurch zu einem echten Argument, daß es ständig wiederholt wird. Unsere Verfassung, die Sie mit beschlossen haben, gibt dem Bund das Gesetzgebungsrecht für alle Steuern, auch für die kommunalen Steuern. Daraus ergibt sich auch die verfassungsmäßige Pflicht, dann Steuersenkungen vorzunehmen, wenn dafür Gründe bei den Steuerpflichtigen vorliegen. Es kann keine Rede davon sein, daß Geschenke auf anderer Leute Kosten verteilt würden.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Nur nicht für die Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis!)

Aber für das materielle Steuerrecht, auch für die Gewerbesteuer, hat der Bund das Gesetzgebungsrecht.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Das ist keine Steuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis!)

— Das ist sehr richtig, Herr Kollege Dresbach, aber ich glaube, daß mein Argument darum nicht schlechter wird.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Ich möchte mich im übrigen mit der Situation unserer Landkreise und Landgemeinden befassen. Das ist in diesem Hause nicht so sehr attraktiv. Man liebt hier mehr, von den „großen Dimensionen" des Daseins zu sprechen, 'die man „in den Griff bekommen" möchte, wie das so schön heißt.

(Abg. Heiland: Warum diese Minderwertigkeitsgefühle?)

— Nein, keineswegs, Herr Heiland. Wer aus der Welt der kleinen Gemeinden kommt und die Ehre hat, für sie gestaltend tätig zu sein, empfindet das keineswegs als etwa Diminutives, sondern durchaus als ehrenvoll. Auch der Zahl nach nehmen die Landgemeinden keine so unbedeutende Stellung ein, wie man so oft denkt. Noch heute wohnen drei Fünftel unserer Bevölkerung in den Landkreisen. Die Zahl der Einwohner der echten Landgemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern ist heute noch größer als die der Großstädte. 90% unserer Landgemeinden haben eben weniger als 3000 Einwohner, sind also noch echte Landgemeinden.
Abgesehen von der Bedeutung der Zahl der Gemeinden ist in den letzten Jahren der Finanzbedarf durch zwei Ereignisse außerordentlich gestiegen. Der Flüchtlingsstrom ergoß sich nach dem Kriege zu 75 bis 80 % in die Landkreise. Im Jahre 1950 wohnten mindestens 75 % der Flüchtlinge in den Landkreisen. Das hat sich nachher verändert; die Landkreise wurden dadurch zwar in quantitativer, aber nicht in qualitativer Hinsicht entlastet: die arbeitsfähigen und arbeitskräftigen jungen Leute sind vom Lande weggezogen. In unseren Landgemeinden sind die oft unterstützungsbedürftigen, die, sagen wir einmal, nicht produktiv mitarbeitenden Menschen zurückgeblieben. Das hat zu einer völligen Veränderung der sozialen Struktur auf dem Lande geführt.
Dazu ist eine zweite Tatsache gekommen, von der heute schon einmal gesprochen worden ist. Bereits seit dem ersten Weltkrieg ist festzustellen, daß auch der Bürger auf dem Lande eine gleichwertige Versorgung mit den Leistungen des öffentlichen Dienstes verlangt. Man mag das begrüßen, oder
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7791
Dr. Stecker
0 man mag es verurteilen. Ich persönlich bin der Meinung, daß die Maxime „Wohlstand für alle" auch durchaus eine brauchbare Maxime für die kommunale Finanzverteilung ist.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Dann handeln Sie mal nach der Maxime; dann sind wir einig!)

— Ja, das kommt gleich, Herr Kollege.
Ich will nun, wenn ich die Situation der Finanzen der Landkreise schildere und untersuche, ob sie den gestiegenen Bedürfnissen entsprechen, keineswegs von einem kommunalen Notstand sprechen, auch nicht bei den Landgemeinden, wie das Herr Kollege Eilers schon einmal getan hat und wie das auch hier geschehen ist.

(Zuruf: Aber viele Landgemeinden!)

— Ich spreche von den Landgemeinden allgemein. Herr Professor Hettlage hat doch, Herr Kollege Jacobi, eindrucksvolle Zahlen über die Entwicklung der Finanzen gegeben.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Es ist die List und Tücke der Statistik, daß man bestimmte Jahre herausgreift, in denen die Gemeinden endlich aufgeholt haben!)

Unsere Landgemeinden haben an der wirtschaftlichen Entwicklung durchaus teilgenommen; das wollen wir nicht verkennen.

(Abg. Brese: Leider nicht! — Weiterer Zuruf: Ihr im Emsland! — Abg. Schmücker: Herr Brese war 10 Jahre vorher da! — Abg. Jacobi: Stadt und Land Hand in Hand!)

— Gewiß, wir sind etwas später gekommen, Herr Brese! Aber, meine Damen und Herren, ich möchte jedenfalls nicht in die Verlegenheit kommen, wenn es einmal wirklich schlechter wird, ein neues Vokabular für die Schilderung der kommunalen Finanzsituation erfinden zu müssen.

(Zuruf rechts: Wir wollen es hoffen!)

Meine Damen und Herren, wir reden im Zusammenhang mit den kommunalen Finanzen so oft und so gern von der Hoheit der Gemeinden. Ich meine, daraus resultiert auch die Pflicht, daß wir uns nicht den Jargon zulegen, dessen sich manche Interessenten in ihren Übertreibungen bedienen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Manches ist auch in der Tat vom Bund und von den Ländern — —(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Leider wollen manche 'die Gemeinden an die Klagemauer der Interessenten abschieben!)

— Ich bin ja selber an der Klagemauer, Herr Kollege; so schlimm ist das nicht.
Wenn wir die spezielle Situation der Landkreise und ihrer Gemeinden in Relation zur Finanzausstattung und zur Finanzentwicklung in den übrigen Körperschaften setzen, ergibt sich allerdings in der Tat, Herr Kollege Brese, ein ungeheures Gefälle, das sich noch ständig zuungunsten der Landgemeinden verstärkt und das auf die Dauer unerträglich ist, weil es zu einer Minderleistung der kommunalen Dienste auf dem Lande und damit zu einer Verschärfung der Abwanderung vom Lande führt, die wir in keiner Weise wünschen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich möchte da einige spezielle Zahlen in Ergänzung zu den Ausführungen von Herrn Professor Hettlage geben. Die Steuerkraft der Gemeinden unter 3000 Einwohner beträgt — das wurde schon gesagt — nur ein Viertel derjenigen der kreisfreien Städte. Auch unter Einbeziehung des Finanzausgleichs zeigt die Statistik für das Jahr 1956 — das ist das letzte Jahr, von dem ich die Zahl zur Verfügung hatte —, daß die Ausstattung der kreisfreien Städte noch um 70 % höher liegt als die der Landgemeinden.
Ich darf ein spezielles Beispiel aus dem Land Niedersachsen anführen. Da weist ein Landkreis meines Wahlkreises — ich will nicht einseitig eine einzelne Gemeinde herausstellen — mit 65 000 Einwohnern eine Steuerkraft von 38 DM pro Kopf aus und eine Stadt im selben Land eine solche von 630 DM; das ist ungefähr das Zwanzigfache. Darin sehe ich in der Tat das Problem.

(Abg. Eilers [Oldenburg] : Das ist eine einmalige Erscheinung in der Bundesrepublik!)

— Aber es gibt außerdem noch eine Gemeinde, deren Steuerkraft über 400 DM pro Kopf liegt.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Mit solchen Argumenten schaden Sie dem Anliegen des kommunalen Finanzausgleichs!)

— Nein, damit schade ich nicht, sondern nütze ich den Landgemeinden.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Wenn Sie Wolfsburg als Beispiel nehmen!)

— Ich trage hier meine Meinung vor, und ich glaube, daß sie auch berechtigt ist.
Dann ist auch über die kommunale Verschuldung gesprochen worden. Meine Erfahrung ist die — und das weist ja auch die Statistik aus —, daß die Schuldenlast allein kein Maßstab der Finanzsituation der betreffenden Gemeinde ist. Steuerkräftige Gemeinden sind oft leichter bereit, Schulden zu machen, als es arme Gemeinden sind. Aber, meine Damen und Herren, wir müssen auch ehrlich sehen, daß bei der Situation der Landgemeinden die mangelnde Steuerkraft vielfach dazu führt, daß beim Bau eines einzigen Kilometers Straße oder einer einzigen Schulklasse oder eines Feuerlöschteichs jede Investitionstätigkeit praktisch für Jahre ruhen muß,

(Zuruf von der SPD: Genau das!)

Weil der Kapitaldienst einen so hohen Prozentsatz der Deckungsmasse erreicht, daß man überhaupt keine Schulden mehr machen kann.

(Zurufe von der SPD.)

— Ich differenziere ja, meine Damen und Herren. Darin sehe ich das Problem der kommunalen Finanzen.
7792 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960
Dr. Stecker

(die Eigenleistungen nicht erbringen können, selbst wenn die Gelder zinsgünstigst bereitgestellt werden. (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bei den Grenzlanddebatten werden wir Sie aber daran erinnern! Das haben Sie ,dabei bestritten!)

Das sind die Größenondnungen — ich will das hier nur anreißen —, 'in denen unsere Landgemeinden denken und mit (denen sie rechnen müssen, wobei wir durchaus auch noch die Nöte sehen müssen, die die Städte insbesondere mit dem Verkehrsproblem haben und !die sie auch ,auf anderen Gebieten vor sich sehen.

(eialten, weil sonst das flache Land noch mehr veröden würde. Wir wissen außerdem, daß das Gewerbe auf dem Land wegen der Verkehrsverhältnisse stark mit der Konkurrenz kapitalkräftiger Unternehmen — Versandhäuser, Warenhäuser, Fabrikationsstätten -zu kämpfen hat und daß jede Verschlechterung der Ausgangssituation gegenüber diesen kapitalkräftigen Unternehmen sich beim mittelständischen Gewerbe ,auf dem Lande besonders scharf auswirkt. Auf der anderen Seite kann eine Gemeinde ihre Aufgabe natürlich nur dann erfüllen, wenn sie die notwendige Finanzausstattung hat, und der Gewerbetreibende auf dem Land ist in besonderem Maße daran interessiert, daß die Gemeinde ihre Aufgaben erfüllt. (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Sehr richtig, sonst wandern die Leute ab!)

Dieser Situation kann man nicht durch Schlagworte gerecht werden, sondern nur dadurch, daß den steuerschwachen Gemeinden gleichzeitig mit der Verabschiedung der Gewerbesteuernovelle der Ausfall erstattet wird. Dazu besteht nach meiner Ansicht durchaus eine reale Chance. Der Herr Staatssekretär hat das Steueraufkommen de r Länder angeführt. Wir erkennen daraus, daß die Länder bei ,einigem guten Willen dazu in der Lage sind. Ich glaube auch nicht, daß sich die Länder die Patenschaft über die Gemeinden, auf die sie so sehr Wert Legen, abkaufen lassen. Ich bin darüber hinaus der Meinung, daß sich auch der Bund die Förderung des Gewerbes etwas kosten lassen sollte. Da läßt sich durchaus ein Weg finden, der beiden Interessen gerecht wird.

(auseinanderhalten, denn in unseren Landgemeinden können wir mit keiner wie auch immer gearteten Steuer den kommunalen Finanzbedarf decken, ganz gleichgültig, ob wir diese Steuer an die Person, ,an das Einkommen oder an die Einheitswerte binden. Letzten Endes muß doch jede Steuer aus dem Ertrag bezahlt wenden, und der ist eben in unseren Landgemeinden wesentlich niedriger als Lassen Sie mich zunächst auf das erste Problem eingehen, die Beteiligung möglichst vieler Bürger an den Gemeindelasten! Hier ergibt sich die Notwendigkeit, unser Gemeindesteuersystem zu überholen. Wir müssen z. B. die Grundsteuer modernisieren. Ich bin allerdings der Meinung, daß bei der heutigen Wirtschaftsentwicklung für die Gemeinden kein großes Mehr aus der Grundsteuer zu erwarten ist. Ich bin auch der Meinung, daß wir das Gewerbesteuersystem überprüfen müssen, und denke mir, daß man die Gewerbesteuer bei unserer heutigen Entwicklung mehr auf das Kapital als auf den Ertrag verlagern sollte. Das gibt erstens der Gewerbesteuer eine höhere Stabilität in der Einkommensgröße und nimmt ihr die starke Fluktuation und entspricht zum zweiten nach meiner Auffassung auch unserer wirtschaftlichen Entwicklung. (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Das wäre schon ein Stück .Betriebssteuer!)

--- Nein, nein, das ist nur eine andere Aufgliederung. Wir haben ja jetzt schon eine Aufgliederung zwischen Gewerbekapital und Gewerbeertrag. Das Aufkommen aus dem Gewerbekapital beträgt jetzt schon etwa 10 %. Ich stelle mir vor: wenn man das auf 20 % heraufsetzte und 80 % aus dem Ertrag nähme, so wäre das eine bessere Relation.
Wenn wir uns über die gemeindliche Steuerhoheit, über die Mitbeteiligung und die Gemeinde als demokratische Erziehungsstätte — oder was sonst alles für große Worte gebraucht worden sind — einig sind, sollten wir uns auch ernsthaft die Frage eines allgemeinen, an die Person gebundenen, grob nach Einkommen gestaffelten Gemeindebeitrags überlegen.
Das zweite Problem, die Beseitigung oder — sagen wir besser — die Milderung der Finanzkraftunterschiede, erscheint mir noch bedeutungsvoller. Auch ich bin keineswegs für eine Nivellierung. Es muß, um das Leben in der Gemeinde zu erhalten, sicher auch Unterschiede geben, und es müssen auch Unterschiede bleiben. Es wäre auch verfrüht, an dieser Stelle jetzt einen Überblick zu geben, wie man sich insgesamt etwa den Finanz-
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7793
Dr. Stecker
ausgleich denken kann. Ich möchte nur einige Gesichtspunkte hervorheben.
Wie schon Herr Professor Hettlage ausgeführt hat, zwingt die wirtschaftliche Entwicklung, die zumindest auch in einer natürlichen Konzentration liegt, dazu, einen interkommunalen Ausgleich in den Bereich der Überlegungen einzubeziehen. Für viele mag das ein schreckliches Wort sein. Mein Kollege Dresbach sitzt mir hier gegenüber; er wird sich ja auch noch dazu äußern. Ich meine, die Kommunen sollten sich in der Tat zu dieser Solidarität bekennen. Wir haben ja auch schon einen Ausgleich in der Form des Gewerbesteuerausgleichs zwischen Wohn- und Betriebsgemeinden. Es gibt die Abschöpfung über die Landesumlage. Einen sehr interessanten Versuch, finde ich, hat das Saarland mit einer allgemeinen Umlage gemacht, die nach der Steuerkraft erhoben wird und die voll und ganz in die kommunale Schlüsselmasse eingeführt wird.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Jeder Kommunalverband ist ein Lastenausgleich! Der Kreiskommunalverband!)

— Herr Dresbach, Sie haben mir aus der Seele gesprochen. Ich glaube, daß der Kreis in der Tat eine ganz wesentliche Lastenausgleichsfunktion ausübt, und ich möchte auch sagen, daß manche Anomalien in der Verteilung der Steuern deshalb entstehen, weil man wirtschaftlich zusammengehörige Gebiete auseinanderreißt, indem z. B. in einigen Ländern Städte, wenn sie gerade Kleinstadtformat erreicht haben, schon selbständig, d. h. kreisunmittelbare Städte werden wollen. Das bedeutet, daß sich die Steuerkraft in einer einzigen Gemeinde zusammenfindet und das umliegende Land völlig ohne Finanzkraft bleibt.
Die größere Reform, die natürlich nur im Wege einer Grundgesetzänderung kommen kann, würde auch ich etwa — das ist hier schon öfter angesprochen worden — in dem österreichischen Modell sehen. Das heißt, daß die Gewerbesteuer — wie sie das früher ja auch war, wie sie das bis 1937 in außerpreußischen Ländern vielfach war — eine zwischen Ländern und Gemeinden geteilte Steuer wäre und die Gemeinden dafür an der Einkommen- und Körperschaftsteuer beteiligt würden. Herr Dresbach, ich weiß, Sie werden mir sagen: Sie geben damit das Prinzip der Trennung der Steuerquellen auf! Aber ich glaube, das tun wir gar nicht. Wir haben ja auch jetzt die Einkommen- und Körperschaftsteuer zwischen Bund und Ländern geteilt. Wir könnten, wenn wir diese Lösung fänden, damit gleichzeitig das Problem der einseitigen Abstützung der gemeindlichen Finanzen auf die Gewerbesteuer lösen. Wir könnten auch ein drittes Problem lösen, dessen Lösung ich für wichtig halte. Die jetzige Regelung der Gewerbesteuer stellt einen Anreiz dar, in die steuerstarken Gemeinden immer noch mehr Gewerbe hineinzuziehen. Dadurch ergeben sich Verfälschungen der Standortkosten, die ganz erheblich sind.
Nun soll man nicht sagen, ich brächte durch meine Ausführungen die Finanzhoheit der Kommunen und damit die Selbstverwaltung in Gefahr.

(Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Einen Augenblick, Herr Abgeordneter. Ich darf dem Vizepräsidenten des Hauses, Herrn Abgeordneten Dr. Dehler, die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag aussprechen.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Ich bitte fortzufahren.