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ID0313614400

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    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wittmer-Eigenbrodt, Nieberg und des Vizepräsidenten Dr. Dehler 7751 A, 7793 C 85. Geburtstag von Paul Löbe Vizepräsident Dr. Schmid . . 7751 B Abg. Rommerskirchen tritt für den ausgeschiedenen Abg. Brüns in den Bundestag ein 7751 C Änderung der Tagesordnung 7751 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Paris-Reisen aus Mitteln des Verteidigungshaushalts von Eckardt, Staatssekretär . 7752 A, B, C Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7752 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anleihe für Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7752 D Frage des Abg. Dr. Imle: Voraussetzungen für die Einstellung als Sozialattaché Dr. Carstens, Staatssekretär 7752 D, 7753 A Dr. Imle (FDP) 7753 A Frage des Abg. Dr. Imle: Entsendung von Sozialattachés in die Entwicklungsländer Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7753 A, B Dr. Imle (FDP) 7753 A, B Frage des Abg. Dr. Bucher: Diplomatische Beziehungen zu Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7753 B Fragen der Abg. Dr. Bucher, Schneider (Bremerhaven) und Hansing: Aufbringung deutscher Schiffe, u. a. des Frachters „Weißesee", durch französische Streitkräfte Dr, Carstens, Staatssekretär . . . 7753 C, 7754 A, B, C, D, 7755 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) . . . 7754 A, 7755 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 7754 A, 7755 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7754 B, C Hansing (SPD) . . . . . . . 7754 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7754 D Blachstein (SPD) 7754 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7755 A- Heye (CDU/CSU) 7755 C Frage des Abg. Werner: Tbc-Untersuchungen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7755 D, 7756A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 7756 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 Frage des Abg. Werner: Röntgenlogische Untersuchungen von Lehrern Dr. Schrader, Bundesminister . . 7756 B Frage des Abg. Spitzmüller: Konserven aus dem Fleisch von Singvögeln Dr. Schröder, Bundesminister . . 7756 C, D. Spitzmüller (FDP) 7756 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus; Sicherheitsbestimmungen im Bundesministerium des Innern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7756 D, 7757 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7757 A Dr. Bucher (FDP) 7757 B Dr. Schäfer (SPD) 7757 C Frage des Abg. Bühler: Zollfreie Einfuhr von Kaffee an der Schweizer Grenze Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7757 C, D, 7758 A, B Bühler (CDU/CSU) . . 7757 D, 7.758 A Faller (SPD) . . . . . . . . . 7758 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Steuerbegünstigung bei der Umsatzsteuer für Weinkommissionäre Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Nachversteuerung im Lohnsteuerverfahren Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Spitzmüller: Ausbeutesätze gemäß § 122 der Brennereiordnung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7758 D, 7759 B Spitzmüller (FDP) 7759 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Kriegssachschäden von Seeleuten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7759 B, C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 7759 C, D Frage des Abg. Ritzel: Abwicklung der Wiedergutmachungsansprüche Dr. Hettlage, Staatssekretär 7759 D, 7760 B Ritzel (SPD) 7760 A Frage des Abg. Dr. Arndt: Beteiligung an den Weltausstellungen in New York und Moskau Dr. Westrick, Staatssekretär 7760 C, 7761 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7760 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Gutachten betr. Entschwefelung des Mineralöls Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Sinkende Primärenergiepreise Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7761 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313) — Erste Beratung -- 7762 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 2305) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 7762 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2306) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 7763 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 7764 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2308) Arndgen (CDU/CSU) 7764 D Große Anfrage der SPD betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2118) — Erste Beratung -- und dem Antrag der Fraktion der FDP betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2282) Keuning (SPD) 7765 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7772 D Dr. Imle (FDP) 7777 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 III Eilers (Oldenburg) (FDP) 7778 C, 7797 A Dr. Willeke (CDU/CSU) . . . . 7783 A Jacobi (SPD) 7786 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7790 B, 7793 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 7793 D Dr. Toussaint (CDU/CSU) . . . . 7798 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 7799 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 7801 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 7803 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7804 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7805 D, 7806 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7806 C Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 38); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2272) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7807 B Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2297) . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2269) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2273) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2303) Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 7808 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2304) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7808 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 2229) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . 7809 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2284) — Erste Beratung — . . 7809 B Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Düngemitteln (Düngemittelgesetz) (Drucksache 2258) — Erste Beratung — 7809 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2276) — Erste Beratung — . . 7809 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Abg. Bauknecht, Kriedemann, Walter, Logemann. u. Gen. (Drucksache 2265) — Erste Beratung — 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksachen 2025, 2274) 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dritten Verordnung zur ..nderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksachen 2132, 2281) . . . . 7810 A Entschließungen der 49. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 2240) 7810 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 7810 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7810 C Anlagen 7811 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7751 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.05 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Besold 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Even (Köln) 14. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gerns 14. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 14. 12. Höfler 17. 12. Dr. Hoven 14. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Krammig 14. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kurlbaum 14. 12. Leber 16. 12. Dr. Leiske 14. 12. Lermer 14. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Lohmar 17. 12. Lücker (München) 14. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 16. 12. Mattick 14. 12. Frau Dr. Maxsein 14. 12. Dr. Menzel 31. 12. Neubauer 31. 12. 011enhauer 14. 12. Paul 14. 12. Pelster 14. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 14. 12. Dr. Preusker 16. 12. Rademacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 16. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 12. Schmidt (Hamburg) 14. 12. Frau Schmitt (Fulda) 14. 12. Schüttler 14. 12. Stenger 31. 12. Wehner 14. 12. Weinkamm 14. 12. Wullenhaupt 14. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Willeke zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]), zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2118) und dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2282). Anlagen zum Stenographischen Bericht Steuerverbund Höhe der Verbundmasse: Baden-Württemberg: 20 v. H. des dein Lande nach Abzug des Bundesanteils in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Aufkommens an der Einkommen- und Körperschaftsteuer, außerdem 10 v. H. des Kraftfahrzeugsteueraufkommens für die kommunalen Träger der Wegebaulast (Ziff. 10). Bayern: 9 v. H. des dem Lande im vorangegangenen Kalenderjahr verbliebenen Istaufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer (Schlüsselmasse). Außerdem sind die Landkreise und Gemeinden mit 20 v. H. am Kraftfahrzeugsteueraufkommen beteiligt (vgl. Ziff. 10). Hessen: 18,5 v. H. der dem Lande verbleibenden Einnahmen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Maßgebend sind die Einnahmen des Kalenderjahres, das dem Ausgleichsjahr vorangeht. Die Einnahmen erhöhen oder vermindern sich um die Beträge, die das Land im gleichen Zeitraum im Finanzausgleich unter den Ländern erhalten oder gezahlt hat. Niedersachsen: 15 v. H. des dem Lande in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Isst-Aufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer. In den Steuerverbund sind auch die Einnahmen des Landes aus dem Länderfinanzausgleich einbezogen. Nordrhein-Westfalen: 15,61 v. H. des Landesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer und der übrigen Steuereinnahmen des Landes; das Aufkommen ermäßigt sich um die Abführungsbeträge im Finanzausgleich unter den Ländern und um die an den Lastenausgleichsstock abzuführenden Anteilsbeträge der Vermögensteuer. Rheinland-Pfalz: 15,5 v. H. des Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer, das dem Lande in dem dem Rechnungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr verbleibt, sowie des Ist-Aufkommens aus dem Länderfinanzausausgleich des vorangegangenen Kalenderjahres. Schleswig-Holstein: 21 v. H. des dem Lande im laufenden Kalenderjahr verbleibenden Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie des Aufkommens aus folgenden Landessteuern: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalver- 7812 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 kehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Rennwettsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer, Wechselsteuer, Biersteuer. Erhält das Land für die dem Finanzausgleichsjahr 1955 folgenden Jahre auf Grund des Länderfinanzausgleichsgesetzes von den übrigen Ländern mehr oder weniger als für das Finanzausgleichsjahr 1955, so erhöht oder vermindert sich die Finanzausgleichsmasse um 21 v. H. des Unterschieds. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeorldneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187). Bei der Drucksache 2187 handelt es sich um eine Auflage aus dem EWG-Vertrag, die zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erforderlich ist. Die Bestimmungen ides Gesetzentwurfs sind eine Auflage der Kommission der BWG, die am 28. Juni 1960 bestimmt hat, daß Hundertsätze der Zollsätze des Gemeinsamen Außentarifs :festgesetzt werden sollen. Die Entscheidung betrifft den Verkehr von Waren, die im Rahmen des sogenannten Veredelungsverkehrs in )den meisten Staaten völlig zollfrei sind oder Zollvergünstigungen unterliegen. Diese Vergünstigungen verfälschen den Wettbewerb dann, wenn bei der Herstellung Erzeugnisse aus dritten Ländern verwendet werden, es sei denn, es erfolgt die Erhebung eines anteiligen Zolls. Die Gefahr war in der ersten Phase der Zwanzigsten Zollsenkung nicht groß. Nachdem jedoch mit Ende dieses Jahres eine weitere Senkung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten vorgenommen worden ist, wurde von den Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, gleichzeitig eine erste Angleichung der für den größten Teil der Waren gegenüber dritten Ländern anwendbaren Zollsätze vorzunehmen. In dem Bericht der Kommission heißt es: Es ist ziweckmäßig, einen einheitlichen Satz für diesen anteiligen Zoll Festzusetzen, und es ist unter den vorgenannten Umständen gerechtfertigt, diesen Satz für den Zeitabschnitt zwischen dem Zeitpunkt, zu dem alle Mitgliedstaaten die zusätzliche Herabsetzung durchgeführt haben werden, und dem 31. Dezember 1961 auf 25 vom Hundert der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs festzusetzen. Der Finanzausschuß empfiehlt dem Parlament die Annahme mit der Maßgabe, daß das in § 12 eingesetzte Datum „1. Dezember 1960" durch „1. Januar 1961" ersetzt wird. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Bazille für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksache 2229) . Die Drucksache 2229 sollte ursprünglich als gemeinsamer Initiativentwurf aller Fraktionen dem Hohen Hause vorgelegt werden, nachdem 'die Mitglieder des Kriegsopferausschusses sich darüber klar geworden waren, daß ,das Fehlen ,der Rechtsverordnungen zum Ersten Neuregelungsgesetz in der Kriegsopferversorgung nicht nur zu einer Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Kriegsopfern führen muß, sondern auch die Verwaltungen der Länder durch den Eingang einer Flut von Anträgen stark belastet würden. Unverständlicherweise hat es aber der Bundesarbeitsminister, offensichtlich aus Prestigegründen, für richtig befunden, die Mehrheitsfraktion des Hauses von der Unterstützung ,dieses Entwurfs abzubringen, um eine reichlich späte Initiative ,der Bundesregierung an dessen Stelle zu setzen. Der dem Bundesrat überhastet zugeleitete Regierungsentwurf trägt den Gegebenheiten in keiner Weise Rechnung. Er bringt zwar zwei notwendige materiell-rechtliche Änderungen des Ersten Neuordnungsgesetzes, ändert aber nichts an der Sechsmonatsfrist, innerhalb derer Anträge zu stellen sind, wenn die Ansprüche rückwirkend ab 1. 6. 1960 für ,die Versorgungsberechtigten wirksam werden sollen. Durch die Rechtsunsicherheit sind die Kriegsopfer veranlaßt, Anträge zu stellen, um vermeintliche Nachteile abzuwenden. Solche Anträge gehen bereits waschkorbweise bei den Versorgungsbehörden ein und führen mit Sicherheit zu einem erheblichen sinnlosen Verwaltungsaufwand. Dieser Zustand ist nur zu ändern und ,die Verschwendung erheblicher Steuergelder ist nur zu verhindern, wenn der Kriegsopferausschuß des Bundestages unverzüglich die Drucksache 2229 berät und seinen Bericht so rechtzeitig ,dem Plenum zuleitet, daß das Gesetz in der Sitzung vom 16. 12. 1960 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann. In die Verantwortung für die eingetretene Verzögerung und die sich daraus ergebenden Nachteile, welche Steuerzahler und Versorgungsberechtigte gleichermaßen treffen, haben sich Bundesregierung und Mehrheitsfraktion zu teilen. Anlage 5 Umdruck 729 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über gemeinsame Rege- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7813 Lungen von Bund und Ländern zu verhandeln, durch die den Gemeinden der Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird, und das Ergebnis der Verhandlungen dem Bundestag bis zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs vorzulegen; 2. dem .Bundestag bis zum 31. März 1961 einen Bericht über das Ergebnis der Vorarbeiten der Bundesregierung zur Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems, die die Gemeinden zur Erfüllung der ihnen vom Grundgesetz übertragenen Aufgaben in die Lage versetzen soll, vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 730 Antrag der Abgeordneten Heiland, Dr. Willeke, Spies (Emmenhausen), Corterier und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über Regelungen zu verhandeln, durch die den Gemeinden ein wirksamer Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird. Das Ergebnis ,der Verhandlungen soll dem Bundestag mit der Einbringung des Gesetzentwurfs vorgelegt werden; 2. dem Bundestag bis zum 1. Juli 1961 Vorschläge für eine umfassende Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Heiland Dr. Willeke Spies (Emmenhausen) Corterier Dr. Pflaumbaum Brese Wienand Herold Schröder (Osterode) Gehring Dr. Storm (Duisburg) von Bodelschwingh Schulze-Pellengahr Weltner (Rinteln) Lücke (Osnabrück) Glüsing (Dithmarschen) Giencke Kuntscher Dr. Frey Hesemann Dr. Gossel Goldhagen Könen (Düsseldorf) Hellenbrock Seither Hermsdorf Regling Dr. Tamblé Haage Dr. Kreyssig Bauer (Würzburg) Bals Behrisch Lange (Essen) Heide Schmitt-Vockenhausen Ritzel Dr. Brecht Keuning Frau Bennemann Berlin Frau Kettig Büttner
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, ich kann Ihnen diese Erlaubnis nicht geben, die Fragestunde ist abgelaufen. Sie, Herr Abgeordneter, werden am Freitag Ihre Fragen wiederholen können.

    (Zuruf.)

    Ich bin dafür verantwortlich, daß wir die Tagesordnung fristgemäß abwickeln.
    Meine Damen und Herren, wir haben vereinbart, daß der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes in erster Lesung jetzt behandelt werde. Ich rufe daher auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache 2313).
    Die Fraktionen haben auf eine allgemeine Aussprache verzichtet. Sie sind sich darüber einig, daß die Vorlage an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen und sonst an keinen Ausschuß überwiesen werden soll. — Kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Dann rufe ich auf Punkt 3 der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 ,des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 2305).
    Das Wort als Berichterstatter hat Herr Senator Klein.
    Dr. Klein, Senator des Landes Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vom Vermittlungsausschuß verabschiedete, Ihnen in Drucksache 2305 vorliegende Gesetzesbeschluß kann nicht ohne Zusammenhang mit dem Gesetz zur Einfügung eines Artikels über die Luftverkehrsverwaltung in das Grundgesetz (Drucksache 1534) gesehen werden. Dieser Gesetzentwurf war lange Zeit Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bund und der Mehrheit der Länder über die Frage, ob die Luftverkehrsverwaltung im Grundsatz beim Bund liegen solle oder ob diese Verwaltung grundsätzlich Sache der Länder sei. Diese Meinungsverschiedenheit ist durch den in diesem Jahr beschlossenen Art. 87 d zum Grundgesetz beigelegt. Die Luftverkehrsverwaltung ist jetzt grundsätzlich Sache des Bundes, doch kann den Ländern eine Reihe von Aufgaben auf diesem Gebiet durch Gesetz übertragen werden. Dieser Aufgabe dient der vorliegende Gesetzesbeschluß. Der der Luftverkehrsverwaltung gewidmete § 31 lautete im Luftverkehrsgesetz in der Fassung vom 10. Januar 1959 bisher wie folgt:
    Die Zuständigkeit für die Durchführung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Aufgaben wird, soweit in diesem Gesetz oder in anderen Gesetzen eine Regelung nicht getroffen ist, durch besonderes Gesetz neu geregelt.
    Dieses besondere Gesetz, das hier erwähnt wird, ist der beiliegende Gesetzesbeschluß. Er enthält jetzt einen Katalog derjenigen Aufgaben, die von den Ländern im Auftrage des Bundes wahrgenommen werden.
    Trotz seiner Zustimmung zu der Grundkonzeption des Entwurfs hat der Bundesrat in der Sitzung vorn 28. Oktober 1960 beschlossen, hinsichtlich des vom Deutschen Bundestag am 29. September 1960 verabschiedeten Gesetzes über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung den Vermittlungsausschuß anzurufen mit dem Ziel, die Nummern 2, 3, 11, 14 und 15 dieses Kataloges abzuändern. Des weiteren hat der Bundesrat beschlossen, die Berlin-Klausel des Gesetzes in das Vermittlungsverfahren einzubeziehen, da verschiedene neue Gesichtspunkte eine andere Formulierung dieser Klausel im Zusammenhang mit der Neufassung des § 31 des Luftverkehrsgesetzes notwendig machten. Durch die vorgeschlagenen Änderungen der angeführten Nummern de Kataloges sollten die den Ländern als Auftragsverwaltung übertragenen Befugnisse teils eingeengt so in den vorgeschlagenen Änderungen zu den Nummern 2, 3 und 14, teils etwas erweitert werden so in den beabsichtigten Änderungen zu den Nummern 11 und 15. Alle diese Änderungen betreffen Fragen, die so in technische Einzelheiten der Luftfahrt gehen, daß ich es mir erübrigen kann, sie hie] im einzelnen darzulegen.
    Der Vermittlungsausschuß ist dem Anliegen des Bundesrates im wesentlichen gefolgt, hat jedoch ir einzelnen Punkten klarere Formulierungen erarbeitet und im Interesse der Gesetzesklarheit notweh dige Ergänzungen eingefügt.
    Die Berlin-Klausel hat im Vermittlungsausschuß diejenige Fassung erhalten, die sich nach den derzeitigen Gegebenheiten als notwendig erwiesen hat
    Namens des Ausschusses darf ich Sie darum bitten, den Änderungsvorschlägen des Vermittlungs ausschusses gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Nach der Geschäftsordnung findet über Anträge des Vermittlungsausschusses eine Aussprache nicht statt.
Werden Erklärungen zur Abstimmung abgegeben? — Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir ab über den Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache 2305. Es soll über den Antrag im ganzen abgestimmt werden. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7763
Vizepräsident Dr. Schmid
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Notarrechts (Drucksache 2306).
Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Seidl (Dorfen), das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Seidl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    (auf dem Gebiet des Notarrechts hat der Bundesrat am 11. November 1960 den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel angerufen, in Art. 7 die Absätze 2 und 3 zu streichen. Mit diesem Streichungsvorschlag steht auch die vo Bundesrat gewünschte Änderung des Art. 7 Abs. 1 sowie die von ihm vorgeschlagene Änderung von Art. 12 Nr. 18 im inneren Zusammenhang. In Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes, wie es vom Bundestag verabschiedet worden ist, sollen die Art. 142 und 143 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch aufgehoben wenden. Diese Bestimmungen geben dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit, die Befugnis zur Beurkundung gewisser Rechtsgeschäfte auf Verwaltungsbehörden oder Beamte zu übertragen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder auch ausgiebig Gebrauch gemacht. Um die weitere Zersplitterung der Beurkundungszuständigkeiten zu verhindern, sollen also die Art. 142 und 143 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch taufgehoben werden. Die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen oder aufrechterhaltenen landesrechtlichen Vorschriften sollen jedoch bestehen bleiben. Im inneren Zusammenhang damit steht die in Art. 7 Abs. 3 getroffene Regelung, die ,auf eine Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages zurückgeht. Danach soll ,es Behörden und Beamten künftig nicht mehr möglich sein, Beurkundungen in Angelegenheiten vorzunehmen, an denen die Körperschaft oder Anstalt, (der sie angehören oder die sie zur Beurkundung bestellt hat, selbst beteiligt ist. Diese Einschränkung wurde gemacht, Ida die Beurkundung durch Behörden und Beamte in eigenen Angelegenheiten der Verwaltung gegen einen elementaren Grundsatz des Beurkundungsrechts und damit gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstößt; die Objektivtität der Beurkunndungsperson erscheint in diesen Fällen nicht immer gewährleistet. Der Bundesrat begründet seinen Vorschlag, die Absätze 2 und 3 des Art. 7 zu streichen, damit, daß die erstrebte Vereinheitlichung des Beurkundungsrechts doch nicht erreicht würde, daß hinsichtlich der Objektivität der fraglichen Beamten in den letzten Jahrzehnten keine wesentlichen Beanstandungen aufgetreten seien und ,daß die Beseitigung der Art. 142 und 143 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch die Länder hindern würde, bei einer Reform des Landesrechts altes und bewährtes Landesrecht weiter zu entwickeln. Zu Abs. 3 wurde vor allem geltend gemacht, daß die erwähnte Einschränkung der Beurkundungsbefugnis von Behörden und Verwaltungsbeamten sowohl zu einer l Verteuerung als auch zu einer Verzögerung der Beurkundungen führen würde. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit den Bedenken des Bundesrates sehr eingehend auseinandergesetzt, wobei alle Argumente vorgebracht wurden, die für und gegen die vom Bundestag beschlossene Neuordnung sprachen. Im Ergebnis konnte sich (der Vermittlungsausschuß nicht entschließen, den Streichungswünschen des Bundesrates zu entsprechen. Die Mehrheit des Vermittlungsausschusses machte sich die bereits erwähnten rechtsstaatlichen Bedenken gegen den seitherigen Rechtszustand zu eigen. Für (die grundsätzliche Beseitigung der Art. 142 und 143 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sprach der Gesichtspunkt, daß der weiteren Zersplitterung des Beurkundungsrechts ein Riegel vorgeschoben werden sollte und für die Ausnutzung der dort enthaltenen landesrechtlichen Vorbehalte auch kaum mehr ein praktisches Bedürfnis besteht. Zu Art. 7 Abs. 3 setzte sich im Vermittlungsausschuß die Auffassung durch, daß die vom Bundesrat befürchtete Verzögerung der Beurkundungen nicht eintreten wird und daß eine etwaige Verteuerung — wenn sie überhaupt ins Gewicht fallen sollte — kein Anlaß sein darf, rechtsstaatliche Bedenken in den Hintergrund zu schieben. Um jedoch dem praktischen Bedürfnis in einigen Ländern Rechnung zu tragen, wurde der Art. 7 Abs. 2 in der Weise geändert, daß von den Art. 142 und 143 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch noch insoweit Gebrauch gemacht werden darf, als es zur Rechtsvereinheitlichung innerhalb eines Landes notwendig ist. Zu Art. 7 Abs. 3 schlägt der Vermittlungsausschuß zu der für Baden-Württemberg gemachten Ausnahme noch vor, dort „die Ratsschreiber" zu streichen. Es ist nach Auffassung des Vermittlungsausschusses inkonsequent, sie von der allgemeinen Einschränkung in Abs. 3 auszunehmen; auch besteht insoweit kein praktisches Bedürfnis für eine Ausnahmeregelung, da überall an Stelle der Ratsschreiber die Notare und Bezirksnotare die Beurkundung ohne weiteres vornehmen können. Die weitere Änderung, die der Vermittlungsausschuß zu Art. 7 Abs. 3 Satz 1 vorschlägt, hat nur redaktionelle Bedeutung. Gleiches gilt für die vorgesehene Ergänzung des § 82 Abs. 3, mit der eine versehentlich unterbliebene Gleichstellung dieser Vorschrift mit § 73 bereinigt wird. Mit dem neuen Abs. 2 zu Art. 12 sollen Zweifel klargestellt werden, die sich aus der Frage, ob § 22 Abs. 4 und 5 der Notarordnung für Rheinland-Pfalz Bundesoder Landesrecht ist, für die künftige Landesgesetzgebung ergeben. Zugleich wird dadurch für Abs. 5 eine vom Bundesgesetzgeber durch Art. 5 II Nr. 4 des Rechtsvereinheitlichungsgesetzes nicht 'beabsichtigte etwaige Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber beseitigt. 7764 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 Seidl Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, den Änderungsvorschlägen, wie sie im einzelnen aus Drucksache 2306 ersichtlich sind, zuzustimmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird eine Erklärung abgegeben? — Das ist nicht der Fall. Wir stimmen ab über den Antrag des Vermittlungsausschusses, Drucksache 2306. Wer zustimmen will, der gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes Das Wort hat 'der Abgeordnete Brand als Berichterstatter. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat am 11. November 1960 zu dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte den Vermittlungsausschuß angerufen. Das Begehren des Bundesrates ging dahin, einmal in § 1 die Nr. 2 zu streichen, die neben den üblichen monatlichen Erhebungen bei einer beschränkten Anzahl von Haushalten zusätzlich eine repräsentative Jahreserhebung bei Haushalten aller Bevölkerungskreise vorsieht, und zwar in Abständen von 3 bis 5 Jahren. Der Bundesrat war der Auffassung, daß diese zusätzliche Jahreserhebung entbehrlich, eine Überbelastung der Statistischen Ämter im Jahre 1961 wegen der dann stattfindenden •Volkszählung zu befürchten sei und man deshalb auch aus Gründen der Kostenersparnis auf diese Erhebung verzichten sollte. Weiter wollte der Bundesrat in § 2 Abs. 2 die Erhebung „über die Ausrüstung der Haushalte mit technischen Gebrauchsgütern" beseitigen, da dieser Erhebung kein besonderer Aussagewert zukomme. Was den letzteren Änderungsvorschlag des Bundesrates angeht, so hat ihm der Vermittlungsausschuß nicht folgen können. Die fraglichen Erhebungen über langlebige Verbrauchsgüter, um die es sich hier handelt, haben für eine statistische Erfassung des privaten Verbrauchs und damit für die Marktbeobachtung einen wesentlichen Erkenntniswert. Kostenmäßig fallen diese Feststellungen nicht ins Gewicht. Auch dem Streichungsvorschlag des Bundesrates zu § 1 Nr. 2 konnte sich der Vermittlungsausschuß nicht anschließen. Im Vermittlungsausschuß hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß der Jahreserhebung mit der Möglichkeit ihrer Wiederholung neben den schon bisher gebräuchlichen monatlichen Erhebungen für die Wirtschaftsund Sozialpolitik besondere Bedeutung zukommt. Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß sich die Sozialpartner, d. h. sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, nachdrücklich für das in diesem Gesetz vorgesehene Programm ausgesprochen haben. Außerdem müssen wir bemüht sein, uns den statistischen Erfordernissen der supranationalen Organisationen anzupassen. Um den Bedenken des Bundesrates aber wenigstens teilweise Rechnung zu tragen, schlägt der Vermittlungsausschuß vor, die Jahreserhebungen mit Rücksicht auf die Volkszählung im Jahre 1961 erst im Jahre 1962 statt im Jahre 1961 beginnen zu lassen. Weiter soll nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses die Bestimmung des Zeitpunktes künftiger Jahreserhebungen abweichend von der seitherigen Gesetzesfassung der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Im Namen des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, den von mir vorgetragenen Änderungsvorschlägen, wie sie aus der Drucksache 2307 ersichtlich sind, zuzustimmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Eine allgemeine Aussprache findet nicht statt. Werden Erklärungen abgegeben? — Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab über den Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache 2307. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. — Punkt 5 der Tagesordnung ist erledigt. Punkt 6: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Arndgen. Ich erteile ihm das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 9. November 1960 beschlossen, der Ziffer 17 des § 3 im ,Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 11. Oktober 1960 eine neue Fassung zu geben, nach der für alle lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber ihnen eine Weihnachtszuwendung gewährt, im Weihnachtsmonat ein Betrag von 100 DM von dem Bruttolohn abzusetzen und steuerfrei zu lassen ist. Der Bundesrat hat zwar in seiner Sitzung am 2. Dezember zu erkennen gegeben, daß er gegen diese Neuregelung nichts einzuwenden hat, hat aber beschlossen, aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen, die in ihrer Auswirkung mit der neuen lohnsteuerrechtlichen Regelung zusammenhängen, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Ziel des Anrufungsbegehrens war, nach Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes einen Art. 2 a einzufügen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7765 Arndgen Nach § 19 der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzuges vom 24. April 1942 und dem gemeinsamen Erlaß des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 10. September 1944 sind die Lohnsteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich von dergleichen Bemessungsgrundlage aus zu berechnen. Diese alten Bestimmungen, die heute noch gelten, sind wahrscheinlich bei der Beratung des Gesetzes hier in. diesem Hause übersehen worden. Würde es bei ,der Beschlußfassung des Bundestages verbleiben, 'so würde sich ergeben, daß sich im Weihnachtsmonat auch die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge um 100 DM ermäßigt; dies hätte zur Folge, daß auch die Leistungen der Sozialversicherungsträger an die Versicherten in der Folgezeit sich nach der niedrigeren Bemessungsgrundlage richten und sich entsprechend verringern wtürden. Das würde sich insbesondere auf dem Gebiete des Krankengeldes, des Sterbegeldes, des Arbeitslosengeldes und des Schlechtwettergeldes zum Nachteil der Versicherten auswirken. Demgemäß ist auch die Begründung des Bundesrates für die Anrufung des Vermittlungsausschusses abgefaßt. Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner Sitzung am 8. Dezember das Begehren des Bundesrates zu eigen gemacht und die vorgeschlagene Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes beschlossen. Aus redaktionellen Gründen schlägt der Vermittlungsausschuß außerdem vor, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Art. 2 a als Art. 3 zu bezeichnen und dementsprechend die Art. 3 und 4 des Gesetzentwurfs als Art. 4 und 5 anzuhängen. Ferner empfiehlt der Vermittlungsausschuß, in Art. 3, der nunmehr Art. 4 werden soll, hinter den Worten § 12 Abs. 1" die Worte „und § 13 Abs. 1" einzufügen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß im vorliegenden Falle nicht nur die bundesabgabenrechtliche, sondern auch die sozialversicherungsrechtliche Regelung im Lande Berlin miteinbezogen wird. Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich das Hohe Haus, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der in der Drucksache 2308 niedergelegt ist, zuzustimmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Auch hier ist eine allgemeine Aussprache nicht zulässig. Werden Erklärungen zur Abstimmung abgegeben? — Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über die in der Anlage der Drucksache 2308 zusammengefaßten Beschlüsse ab. Wer zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Wir gehen jetzt zu Punkt 13 der Tagesordnung über: a)