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    Deutscher Bundestag 135. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Diel und Bauereisen . . . . . . 7705 A Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Frage des Abg. Richarts: Preiserhöhung für Brot und Brötchen . 7705 B Frage des Abg. Priebe: Abnahme von Rüben durch die Zuckerfabriken Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 7705 B, D, 7706 A Priebe (SPD) 7705 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 7706 A Frage des Abg. Hansing: Ausnahmegenehmigungen betr. die Schiffsbesetzungsordnung und die Besetzung der Seefunkstellen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7706 B, D Hansing (SPD) 7706 C Fragen des Abg. Zühlke: Verkehrsverbindungen von Coburg über Fürth am Berg bis Neustadt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7706 D, 7707 B Zühlke (SPD) 7707 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Hotel der Deutschen Bundespost am Bodensee Stücklen, Bundesminister . . . . 7707 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7707 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Zustellung von Telegrammen durch private Einrichtungen . . . . . . . 7707 C Frage des Abg. Windelen: Aufschrift „Deutsche Bundespost" auf den Briefmarken Stücklen, Bundesminister . . . 7707 C, D Krüger (CDU/CSU) . . . . . . . 7707 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Amtliches Fernsprechbuch Stücklen, Bundesminister . . . . 7707 D Fragen des Abg. Felder: Benachrichtigung der Familien bei tödlichen Unfällen von Soldaten Hopf, Staatssekretär . . . . . 7708 A, D Felder (SPD) . . . . . . . . 7708 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1693) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2261, 2221, zu 2221) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) . . 7709 B, 7714 B, 7716 D Müller (Worms) (SPD) 7709 D Dr. Starke (FDP) . . . . . 7710 D, 7716 A, 7717 D Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 7714 A Kriedemann (SPD) . . . . 7714 D, 7717 B Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse (ReichsnährstandsAbwicklungsgesetz) (Drucksache 1253) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2254) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . . 7718 B Frehsee (SPD) 7719 C Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7722 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Leicht, Leonhard, Baier (Mosbach), Neuburger, Knobloch, Höfler u. Gen. betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksachen 2072 [neu], 2246); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksachen 2152, 2247) Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7722 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) — Erste Beratung — Dr. Wuermeling, Bundesminister . 7723 B, 7738 A Kemmer (CDU/CSU) 7727 C Frau Keilhack (SPD) 7729 B Dürr (FDP) 7735 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7740 C Jahn (Marburg) (SPD) 7742 B Memmel (CDU/CSU) 7743 C Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Arndt (Drucksache 2237) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 7744 D Nächste Sitzung 7745 D Anlagen 7747 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7705 135. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3, Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7747 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 9. 12. Dr. Baade 9. 12. Bauer (Wasserburg) 17. 12. Bergmann 10. 12. Berkhan 9. 12. Fürst von Bismarck 9. 12. Blöcker 9. 12. Frau Blohm 9. 12. Dr. Böhm 31. 12. Frau Brauksiepe 9. 12. Brese 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 9. 12. Dopatka 17. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Engelbrecht-Greve 9. 12. Dr. Franz 9. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 12. Funk 16. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Haage 9. 12. Hahn 9. 12. Heiland 9. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Höfler 17. 12. Illerhaus 9. 12. Jacobi 9. 12. Jaksch 9. 12. Dr. Jordan 9. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Kramel 9. 12. Dr. Königswarter 9. 12. Dr. Kreyssig 9. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 12. Kühn (Köln) 9. 12. Lenz (Brühl) 9. 12. Lermer 14. 12. Leukert 9. 12. Logemann 9. 12. Lücker (München) 9. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 9. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller-Hermann 9. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 9. 12. Frau Dr. Pannhoff 9. 12. Frau Pitz-Salvelsberg 9. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 9. 12. Dr. Preusker 9. 12. Frau Dr. Probst 9. 12. Rademacher 9. 12. Ramms 9. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Frau Renger 9. 12. Richarts 9. 12. Ruhnke 17. 12. Sander 9. 12. Scheel 9. 12. Dr. Schild 9. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 9. 12. Schmidt (Hamburg) 9. 12. Schüttler 9. 12. Seither 9. 12. Simpfendörfer 9. 12. Stahl 9. 12. Stenger 31. 12. Storch 10. 12. Frau Strobel 9. 12. Tobaben 9. 12. Wacher 9. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weinkamm 9. 12. Werner 9. 12. Windelen 9. 12. Winkelheide 9. 12. Zoglmann 9. 12. b) Urlaubsanträge Lohmar 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Bundesministers Wuermeling zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226). Es ist beanstandet worden, daß der Gesetzentwurf den auch nach Meinung der Bundesregierung wichtigen Bereich der Ausbildungsbeihilfen ausklammert. Diese Beanstandung habe ich erwartet, zumal ich selbst auch volles Verständnis für das Bedauern 7748 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 darüber habe, daß Ihnen noch kein Gesetzentwurf für eine Neuordnung dieses Bereichs vorliegt. Ich stimme der Kritik darin bei, daß hier eine wesentliche Aufgabe noch vor uns liegt, die gelöst werden muß, und nicht leichten Herzens habe ich mich von dem eine Zeitlang verfolgten Gedanken getrennt, den Komplex Ausbildungsbeihilfen in die Neufassung des Jugendwohlfahrtsgesetzes einzubeziehen. Wenn dennoch der Ihnen vorliegende Entwurf insoweit schweigt, so aus der in vielfältigen Erörterungen gewonnenen Erkenntnis heraus, daß die Neuordnung des Ausbildungsbeihilfewesens den einem Jugendwohlfahrtsgesetz gesteckten Rahmen sprengen müßte. Die Neuordnung des Ausbildungsbeihilfewesens ist ein außerordentlich umfassendes, vielschichtiges Unternehmen. Pädagogische und bildungspolitische Erwägungen müssen ebenso wie soziale, familienpolitische und arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte aufeinander abgestimmt werden. Die schwierigen Fragen des Kostenbedarfs und nicht zuletzt der Kostendeckung sind zu lösen, verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Probleme zu bewältigen. Bei der Tragweite jeder Neuordnung könnte gerade hier eine unausgereifte Lösung mehr schaden als nützen. Die Gefahr einer später schwer aufzufangenden Fehlentwicklung, deren Folgen letztlich unsere Jugend zu tragen hätte, wäre kaum zu vermeiden. Der Verzicht auf eine Regelung des Ausbildungsbeihilfewesens im Jugendwohlfahrtsgesetz bedeutet für die Bundesregierung — ich möchte das mit allem Nachdruck unterstreichen — kein Ausweichen vor dieser Aufgabe. Darüber, daß etwas geschehen muß, besteht keine Meinungsverschiedenheit. Die beteiligten Bundesressorts haben dafür vor allem in den letzten Monaten gemeinsam bereits wesentliche Vorarbeiten geleistet. Ich habe in meinem Hause schon seit Monaten einen besonderen Referenten mit diesen Arbeiten betraut. Die Beratungen der Ressorts werden mit Nachdruck und Gründlichkeit fortgesetzt. Sobald über die erreichbaren Ziele und über die einzuschlagenden Wege Klarheit und Einverständnis besteht, ist die Zusammenfassung wesentlicher, allgemeiner Bestimmungen über die Ausbildungsbeihilfen sinnvoll und geboten. Ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit soweit sind. Dem Wunsch des Bundestages vom 8. April 1959 wird dann entsprochen werden können. Wenn auch hier und heute nicht der Ort ist, im einzelnen über den Stand der Überlegungen zu berichten, möchte ich angesichts des besonderen Interesses, das offenbar im Hohen Hause für dieses Thema besteht, noch einiges wenige zur Sache hinzufügen: Tatsächliche Feststellungen Die öffentlichen Mittel des Bundes und der auf Bundesebene wirkende Träger, die gegenwärtig für die hauptsächlichen Formen der Einzelhilfen zur Berufsausbildung aufgebracht werden, betrugen im Jahre 1959 310 Mill. DM. Sie sind im laufenden Jahr gestiegen und werden 1961 noch weiter erhöht werden. Von etwa 21/2 Mill. Jugendlichen im Alter von 15 bis 25 Jahren, die sich jährlich in einer irgendwie gearteten Ausbildung befinden, werden rund 325 000 Jugendliche gefördert. Bemerkenswert ist, daß die Zahl der geförderten jungen Menschen von 1957 bis jetzt um 20 % angestiegen ist. (Dabei sind die Hilfen für ausländische Studenten nicht einbegriffen.) (Auch ist die Fülle der indirekten Hilfen — insbesondere Schulgeld- und Gebührenfreiheit — außer Ansatz geblieben.) Von dem genannten Betrag werden etwa zwei Fünftel nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes und je ein Fünftel nach denen des Lastenausgleichs und des Honnefer Modells bewilligt. Über das, was Länder, Gemeinden, Stiftungen und die freie Wirtschaft zusätzlich an Einzelbeihilfen leisten, lassen sich sichere Angaben im Augenblick noch nicht machen. Man wird aber davon ausgehen dürfen, daß insgesamt im Bundesgebiet der für Einzelbeihilfen pro Jahr aufgewandte Betrag nicht weit unter der Halbmilliardengrenze liegt. Eine künftige Neuordnung wird diese Dinge und Größenordnungen im Auge behalten und dafür Sorge tragen müssen, daß die vorhandenen Initiativen nicht gelähmt werden. Die freiwilligen Träger von Ausbildungsbeihilfen sollen ja nicht von ihrer Verantwortung freigestellt und nicht angeregt werden, ihre bisherigen Hilfen auf die öffentliche Hand abzuwälzen. Darüber hinaus wird unter Wahrung der dem Bund gesetzten verfassungsmäßigen Schranken eine sinnvolle Teilung der Aufgaben und Lasten zwischen Bund und Ländern anzustreben sein. Das bisherige System der Ausbildungsbeihilfen geht von einem speziellen sozialen Defizit wie z. B. Kriegsbeschädigung oder Flüchtlingseigenschaft aus und ist damit im wesentlichen kausal bestimmt. Eine künftige Regelung wird dieses System wohl weitgehend durch eine an der Aufgabe der Ausbildung selbst ausgerichtete Lösung zu ersetzen haben. Allerdings werden auch künftig soziale Gesichtspunkte weiterhin ausschlaggebend sein; denn Ausbildungsbeihilfen der öffentlichen Hand lassen sich nur vertreten, wo die Kraft des einzelnen oder seiner Familie nicht ausreicht. Förderung ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage würde die Tendenz zum Versorgungsstaat in unverantwortlicher Weise stärken. Die Ungereimtheiten und Überschneidungen des derzeitigen Rechtszustandes werden auszuräumen sein. Der Vielfalt der Tatbestände kann man aber nicht durch eine starre Einheitslösung, sondern nur durch adäquate Maßnahmen gerecht werden. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7749 Eine Vereinheitlichung der Organisation und Begründung einer Einheitszuständigkeit erscheint weder notwendig noch erstrebenswert. Dem einzelnen zu Betreuenden wird nicht durch eine formelle Zentralisierung, sondern dadurch am besten gedient, daß ihn jeweils diejenige Stelle betreut, die über die besten Kenntnisse des Personenkreises verfügt, dem er angehört. Ich möchte mich heute auf diese wenigen Bemerkungen beschränken, aus denen Sie den Stand unserer Arbeiten ersehen können, und nochmals hinzufügen, daß wir weiter intensiv an der Arbeit bleiben. Ich hoffe mit Ihnen, daß wir bald dazu kommen, in gemeinsamem Bemühen den richtigen Weg zu finden — im Interesse der Sache und im Interesse unserer Jugend. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Hamburg) (Fragestunde der 133. Sitzung vom 17. November 1960 (Drucksache 2217) : Beruhte die vom Pressereferenten des Bundesverteidigungsministeriums in offizieller Pressekonferenz erteilte Antwort auf die Frage, wer während des gegenwärtigen Urlaubs des Herrn Bundsverteidigungsministers die Befehls- und Kommandogewalt ausübe — wonach diese Frage effektiv nicht zu beantworten' sei, „weil die Entscheidung erst vor uns liegt" —, auf einer damals tatsächlich unklaren Regelung der Befehlsverhältnisse oder nur auf einer unzureichenden Kenntnis des die Antwort erteilenden Stabsoffiziers? Die Antwort des Pressereferenten des Bundesverteidigungsministeriums bezog sich auf die Frage, ob die Befehls- und Kommandogewalt im Falle einer aus dienstlichen oder privaten Gründen eintretenden Abwesenheit des Ministers auf den Staatssekretär delegiert wird oder nicht, ferner darauf, unter welchen Voraussetzungen und an wen eine Delegierung der Befehls- und Kommandogewalt erfolgt. Während der ganzen Zeit seit Errichtung des Bundesverteidigungsministeriums hat diese Frage keine praktische Bedeutung gehabt, weil der Staatssekretär die Vertretung des Ministers in allen ihm obliegenden Dienstgeschäften ausübt. Nur für den Fall, daß der Verteidigungsminister aus irgendwelchen Gründen verhindert ist, die Befehls- und Kommandogewalt beizubehalten, hat sich der Herr Bundeskanzler vorbehalten, durch Kabinettsbeschluß ein anderes Mitglied der Regierung damit zu betrauen. Der Pressereferent wollte nicht der Erklärung des Ministers vorgreifen, daß bei einem kurzfristigen Urlaub und ähnlichen Fällen die Befehls- und Kommandogewalt nicht auf den Staatssekretär übergeht oder auf irgend jemand anderen, sondern beim Bundesminister für Verteidigung verbleibt unbeschadet der Tatsache, daß sie gemäß o. a. Klarstellung vom Staatssekretär ausgeübt wird. Strauß Anlage 4 Umdruck 726 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 2152, 2247) betreffend Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit Der Bundestag wolle beschließen, dem Ausschußantrag folgende Worte anzufügen: „und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 1961 über das Ergebnis zu berichten". Bonn, den 6. Dezember 1960 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 727 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksachen 1693, 2221). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 8 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Wer aus dem Ausland Brotgetreide oder Malz, auch geröstet, einführt oder aus sonstigen Gebieten in das Bundesgebiet verbringt, hat diese Erzeugnisse spätestens bei der Zoll- oder Grenzabfertigung der Einfuhr-und Vorratsstelle zum Kauf anzubieten." ' 2. In Artikel 1 wird folgende Nr. 5 a eingefügt: ,5 a. § 8 Abs. 8 erhält folgende Fassung: „ (8) Der Bundesminister kann bestimmen, daß auch folgende Erzeugnisse den Vorschriften der Absätze 1, 3, 5 und 7 unterworfen werden oder Gegenstand der Vorratshaltung 'sind, soweit dies zur Sicherstellung der Versorgung notwendig ist oder soweit es die Marktlage erfordert: 1. andere Getreidearten sowie Mehl, Grieß, Dunst und Schrot, 2. Körner von Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Mais, Buchweizen, Hirse aller Art und Reis, geschält, geschliffen, perlförmig geschliffen, gequetscht (einschließlich Flocken), aufgeschlossen oder in ähnlicher Weise be- oder verarbeitet, 3. Malzextrakt, 4. Zubereitung zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder Küchengebrauch auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malz- 7750 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 extrakt, auch mit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 Gewichtshundertteilen, 5. Teigwaren, 6. Brot, Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren, ohne Zusatz von Zucker, Honig, Eiern, Fett, Käse oder Früchten, 7. feine Backwaren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao, 8. geröstete Kaffeemittel auf Getreidebasis." 3. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 8. Dezember 1960 Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zeit ist ziemlich fortgeschritten, darum möchte ich den Kolleginnen und Kollegen den Gefallen tun, mich so kurz wie nur irgend möglich zu fassen. Aber ich bitte mir das nicht so auszulegen, als wenn ich dieser oder jener Frage ausweichen wollte. Ich kann auch gern längere Ausführungen machen, wenn Sie das wünschen.

    (Abg. Wittrock: Die Zeit ist das einzige, was fortgeschritten ist, nicht Sie!)

    Zunächst, Frau Kollegin Keilhack, ein Wort freundlichen Dankes dafür, daß Sie sachliche Mitarbeit bei der Beratung dieses Gesetzentwurfes zugesagt haben, obschon erhebliche Meinungsverschiedenheiten in den grundsätzlichen Fragen bestehen. Aber, verehrte Frau Kollegin, sonst war manches, was Sie hier vorgetragen haben, wenn ich so sagen darf, etwas starker Tobak. Ich habe aber nicht die Absicht, diesen starken Tobak mit noch männlicherem starken Tobak zu beantworten. Ich möchte vielmehr den Versuch machen, ein der Dame gegenüber angebrachtes zarteres Parfüm zur Anwendung kommen zu lassen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war „keil-gehackt"!)

    Ich muß aber eines nachdrücklich vorausschicken, Frau Kollegin. Sie haben an einer Stelle von dem „Nachtwächteramt" gesprochen, das ich dem Staate bei seiner Tätigkeit gegenüber der Familie nur zuerkennen wolle. Das wurde sehr ironisch und mit entsprechendem Gelächter aufgenommen. Ich möchte darauf hinweisen, daß in Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Wächteramt des Staates über die Aufgaben der Familie die Rede ist. Ich möchte Einspruch dagegen einlegen, daß eine solch wichtige Grundgesetzbestimmung hier im Hohen Hause ironisiert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)

    Im übrigen waren manche der Formulierungen recht heftig: „Sprengstoff", „explosiver Sprengstoff", und was es alles war. Meine Damen und Herren, man braucht nicht deshalb alles mies zu machen, weil einem die ganze Richtung nicht paßt. Darum geht es doch bei der Beratung des Gesetzes hier. Da wird auch die Begründung, die ich nach meiner Auffassung überzeugend vorgetragen habe,

    (Lachen bei der SPD)

    warum wir eine Novelle eingebracht haben, einfach ins Gegenteil verkehrt. Da werden einem Unterstellungen gemacht, zu denen gar keine Veranlassung vorliegt.
    Ich möchte zunächst auf eines kurz antworten. Es war davon die Rede, daß dem Bundesjugendring die Mittel gesperrt worden seien. Davon ist mir nichts bekannt und meinen Referenten auch nicht.

    (Abg. Frau Keilhack: Erkundigen Sie sich, Herr Minister!)

    Ich werde mich noch näher erkundigen. Ich weiß aber, glaube ich, worum es geht, verehrte Frau Kollegin. Da sind Schwierigkeiten bei der Abrechnung. Wir haben seit langen Jahren den gesunden Grundsatz, daß wir neue Mittel erst dann bewilligen, wenn über die alten die Abrechnungen wenigstens vorgelegt worden sind. Wir haben beim Haushaltsausschuß immer wieder ein sehr starkes Drängen erlebt, in dieser Hinsicht unsere Pflicht wahrzunehmen. Die Schwierigkeiten bezüglich des Bundesjugendringes liegen in materieller Hinsicht zur Zeit darin, daß er entgegen mehrfachen Forderungen des Bundesrechnungshofs und des Bundesministeriums für Familien- und Jugendfragen seinen hauptamtlich tätigen leitenden Herren Bezüge zahlt, die über das hinausgehen, was im öffentlichen Dienst normalerweise üblich ist.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Das ist nicht angängig, wo wir freie Vereinigungen und Verbände unterstützen.

    (Zurufe von der Mitte: Das klingt ganz anders! Das ist ja interessant!)

    Meine Damen und Herren, eines überraschte mich. Frau Kollegin Keilhack war mein Gesetzentwurf, wenn ich es kurz sagen soll, zu dürftig. Andererseits wurde aber gesagt, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf diesem Gebiet müsse erst einmal sehr gründlich nachgeprüft werden. Danach scheint Ihnen im Gesetzentwurf also doch noch zuviel drinzustehen. Ich habe das Gefühl, daß wir bei dem Entwurf gerade den richtigen Mittelweg gegangen sind zwischen den berechtigten Anliegen der Länder einerseits und den berechtigten Ansprüchen des Bundes andererseits.
    Meine Damen und Herren, ich komme auf mein Versprechen zurück, mich möglichst kurz zu fassen. Es wurde, was ich erwartet habe, sehr nachdrücklich beanstandet, daß die Frage der Ausbildungsbeihilfen in diesem Gesetz nicht geregelt worden ist. Es war sogar von einer Mißachtung des Bundestages die Rede. Wir haben zwischen den beteiligten Bundesressorts eine Erklärung zu dieser Frage ausgearbeitet, die ich an sich heute dem Hohen Hause vorzutragen vorhatte, um Sie wenigstem über den Stand der Dinge zu unterrichten. Ich bin aber bereit, wenn Sie den Wunsch haben, im Augenblick darauf zu verzichten — das würde etwa acht oder zehn Minuten dauern — und diese Erklärung zu Protokoll des Bundestages zu geben*), so daß sie von jedem dort eingesehen werden kann. Ich nehme
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7739
    Bundesminister Dr. Wuermeling
    nicht an, daß diese heute hier noch des näheren diskutiert werden wird. Aber mir liegt sehr daran, durch diese Erklärung das große Interesse der Bundesregierung daran zu unterstreichen, daß die Frage der Ausbildungsbeihilfen so bald wie möglich geregelt wird. Vielleicht können wir uns dann im Ausschuß noch näher über diese Dinge unterhalten.

    (Abg. Frau Keilhack: Das haben Sie schon vor drei Jahren gesagt, Herr Minister!)

    Dann war die Rede von einer überstürzten Einbringung des Gesetzentwurfs. Als hätte ich hier mein Steckenpferdchen noch im letzten Moment unter Dach bringen wollen! Ich habe bereits vorher dargelegt, daß diese Novelle in dreijähriger Arbeit vorbereitet worden ist und im übrigen sachlich all das enthält, was auch ein gesamter Gesetzentwurf enthalten hätte.
    Meine Damen und Herren, die Dinge liegen, glaube ich, ein bißchen anders. Hier wurde nichts überstürzt, hier wurde nur überrundet. Überrundet wurden nämlich die sozialistischen Kreise, die, wie wir wissen und erlebt haben, nun schon seit langem versuchen, das Zustandekommen dieses Gesetzes wegen seiner möglichst behördenfreien Grundtendenz zu verhindern,

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    denen die parteipolitische Zielsetzung hier wichtiger ist als die Sorge um die Jugend, für die wir dieses Gesetz brauchen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Lebhafter Widerspruch bei der SPD und Zurufe: das ist Verleumdung! Das müssen Sie aber im Ausschuß beweisen!)

    Dann wurde beanstandet, daß die Finanzierung im Gesetz nicht geregelt sei. Darüber haben wir uns sehr viele Gedanken gemacht. Neue Finanzierungswege — Herr Kollege Kemmer hat es schon angedeutet — sind im Entwurf deshalb nicht vorgesehen, weil die Finanzierungswege für Selbstverwaltungsaufgaben durch die Finanzausgleichsgesetze der Länder wie auch durch Art. 106 des Grundgesetzes erschöpfend geregelt sind. Ihre Neuregelung hätte eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Voraussetzung, die doch sicher niemand wollte. Deshalb mußten neue Finanzierungsvorschriften aus dem Gesetz herausbleiben.
    Dann kam das Stichwort vom „lebendigen Jugendamt",

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Ach, das ist so alt!)

    das angeblich getötet werden soll, und von der „Schrumpfung des Jugendamtes" usw. Meine Damen und Herren, was steht denn in § 4 Abs. 3 Satz 1 in voller Breite?:
    Das Jugendamt hat darauf hinzuwirken, daß die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen ausreichend zur Verfügung stehen.
    Das heißt also, die volle Verantwortung dafür, d a ß das Notwendige geschieht, ist und bleibt wie bisher beim Jugendamt. Lediglich in der Handhabung des „ Wi e " soll das Jugendamt an die Grundsätze einer nicht von Staatsomnipotenz beherrschten Ordnung gebunden sein. Das ist das, was wir mit dieser Vorschrift bezwecken.
    Es wurde behauptet, daß ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung einzelner freier Verbände statuiert werde,

    (Abg. Dürr: Ich habe nur gesagt, das sei streitig!)

    Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, Herr Kollege, daß der Entwurf keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf Subventionierung einzelner freier Verbände vorsieht und deshalb von der bisherigen Konzeption nicht abweicht. Die Formulierung „hat", an die man dabei anknüpft, ist nach § 6 bereits geltendes Recht. Wie das geltende Recht enthält also auch der Entwurf keine gesetzliche Norm, die den zu fördernden Institutionen einen einklagbaren Anspruch auf Subventionierung gibt. Die erläuternden Bestimmungen der Novelle verpflichten also nicht zur Zahlung bestimmter Förderungsbeträge im Einzelfall.
    Die Höhe der Förderung liegt nach wie vor im pflichtgemäßen Ermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. § 4 a bringt ebenfalls nur einen Förderungs grundsatz und läßt, indem er die Berücksichtigung einer Eigenleistung vorschreibt, den notwendigen Ermessensspielraum. Diese Ermessensentscheidungen — und bier kommt nun die gerichtliche Kontrolle — sind nur nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung über die gerichtliche Nachprüfung von Ermessensfehlern im Rechtsweg angreifbar. Aber gegen eine verwaltungsgerichtliche Nachprüfbarkeit etwaigen Ermessensmißbrauchs wird doch wohl niemand etwas einwenden können, dem an dem notwendigen Schutz der freien Träger vor einer Überrollung durch die öffentliche Hand gelegen ist.
    Aber ich weiß, hier scheiden sich eben die Geister. Wir wollen den Schutz der freien Träger und ihres angestammten Wirkungsbereichs. Die SPD hingegen verlangt praktisch schrankenlose Rechte der öffentlichen Hand gegenüber den freien Trägern,

    (Widerspruch bei der SPD)

    wie sie entgegen dem Geist des geltenden Gesetzes in sozialistisch beherrschten Gemeinden unter Mißachtung der freien Träger wiederhol in Anspruch genommen wurden und in Anspruch genommen werden.

    (Beifall bei der CDU CSU.— Zurufe von der SPD.)

    Solchen Mißbrauch der öffentlichen Gewalt wollen wir allerdings in Zukunft unmöglich machen, weil die Freiheit des staatsbürgerlich-gesellschaftlichen Raums nicht ohne Not angetastet werden sollte. Von einer verfassungswidrigen Einschränkung der Selbstverwaltung der Gemeinden kann doch wirklich keine Rede sein, brenn die verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte der Bürger in ihren
    7740 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960
    Bundesminister Dr. Wuermeling
    1 engeren Gemeinschaften gesetzlich geschützt werden.
    Es war schließlich von der notwendigen Zusamarbeit der öffentlichen und der freien Jugendpflege die Rede, es wurde von Partnerschaft und von einer angeblichen Übermacht der freien Verbände gesprochen. Wenn man von Partnerschaft zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe redet, dann muß man beachten, daß eine echte Partnerschaft — wenn ich mir den Ausdruck einmal zu eigen machen soll — voraussetzt, daß der eine Partner den anderen nicht einfach überfahren kann, wo er will.

    (Abg. Frau Keilback: Das ist jetzt so!)

    Wenn also ein Partner eine wesentlich stärkere Position hat als der andere — und der wesentlich Stärkere, Frau Kollegin Keilhack, ist hier doch wohl die öffentliche Gewalt mit ihrer Kompetenzkompetenz und ihren Finanzen —, dann muß der andere, der schwächere Partner — und das sind ohne Zweifel die freien Verbände mit ihren meist schwachen Finanzmitteln —, gegen einen etwaigen Mißbrauch der Machtstellung des stärkeren Partners geschützt werden, um auch wirklich Partner sein zu können.
    Meine Damen und Herren, daß die Beamten der Behörden solche Schutzvorschriften gegen mißbräuchliche Anwendung ihrer Ermessensfreiheit, also gegen Ermessensüberschreitung, vielfach nicht wünschen und daß sie sich über Spitzenverbände und Ministerialbürokratien gegen solche Kontrolle ihrer Ermessenshandhabung zu wehren suchen, ist
    zwar menschlich verständlich, aber nach meiner Auffassung staatspolitisch bedauerlich. Hier liegt doch ein wesentlicher Teil der Widerstände gegen den Schutz des schwächeren freien Partners begründet. Weder Beamte noch kommunale Parlamente sollen aber gegenüber den freien Trägern machen können, was sie wollen, ohne an gesetzliche Schutzvorschriften zugunsten des schwächeren Partners gebunden zu sein. f
    Gerade solche Bindung wollen wir mit dem Entwurf, wie sie schon der geltende § 6 nachweislich wollte, aber nicht überall durchsetzt. Ich erkläre das nochmals ausdrücklich, weil die Bundesregierung der Meinung ist, daß die öffentliche Hand eben nicht soll machen können, was sie will — das Umgekehrte haben wir von 1939 bis 1945 wohl zur Genüge erleiden müssen —, daß die öffentliche Hand also nicht berechtigt ist, ohne Not in den freien Raum einzugreifen.

    (Zurufe von der SPD.)

    „So wenig Staat und so viel Freiheit wie möglich", muß das stets gesunde Prinzip bleiben, von dem ich übrigens, meine Damen und Herren, auch im Godesberger Programm der SPD gelesen zu haben glaube.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU; Zuruf von der SPD: Lesen Sie das Ahlener Programm auch hin und wieder einmal?)

    Da steht ,auch wörtlich drin, daß „die Eigenständigkeit der freien Wohlfahrtsverbände zu schützen" ist.

    (Abg. Frau Schanzenbach: Die respektieren wir!)

    Soll das in der Jugendhilfe etwa nicht — oder wohlweislich nicht wirksam — geschehen?
    Meine Damen und Herren, wenn man schon bei anderen Parteien Programmpunkte abschreibt: Hic Rhodus, hic salta! Verleugnen Sie bitte Ihr theoretisches neues Godesberger Programm hier nicht, wie wir auf manchen anderen Gebieten bereits den Eindruck haben. Hier geht es wirklich einmal darum, Ihre Absage an die marxistische Staatsomnipotenz glaubwürdig zu beweisen.

    (Lachen bei der SPD; Zurufe von der SPD: Quatschkopf! Ausgesprochener Quatschkopf!)

    Die Entscheidung, ob Sie ,das tun wollen ,oder nicht, liegt bei Ihnen, meine Damen und Herren. Wir haben unsere Entscheidung getroffen ,gegen die Staatsomnipotenz und für die Freiheit und werden diese Entscheidung durchsetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Das war eine „Sonntagsrede" am Freitag! — Unruhe.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Lüders.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nie in meinem parlamentarischen Leben habe ich mich so belobt und geehrt gefühlt wie heute durch die Ausführungen des Herrn Ministers. Er hat uns, die wir damals dieses Gesetz geschaffen haben — meine Mitarbeiterin Frau Helene Weber sitzt vor mir —, so belobt, ,daß man sich beinahe fragen könnte: Warum brauchen wir eigentlich, Herr Minister, wenn das Gesetz so wunderbar ist, wie Sie ,das doch immer wieder betont haben und wie Sie es auch in Ihren schriftlichen Ausführungen immer wieder betont haben, diese Novelle? Aber es sind in dem alten Gesetz, das gebe ich Ihnen zu, einige Punkte, die bei der Entwicklung heute geändert bzw. ergänzt werden müssen.
    Man hat beanstandet, daß Ihre Vorlage erst jetzt kommt. Ich finde es ja auch ein bißchen sonderbar, Herr Minister: drei Jahre, sagten Sie, haben Sie an der Novelle gearbeitet, und dann kommt nur das heraus. Der Reichstag hat keine drei Jahre gebraucht, um das ganze riesige Gesetz so gut zu 1 schaffen, wie es heute in seinen allermeisten Teilen noch vor uns liegt. Dieses Zeitverhältnis kommt mir für den Gegenstand ein bißchen unpassend vor. Aber das ist ja nun vorbei.
    Vielleicht aber darf ich nun als eine der wenigen alten petrefakten Salzsäulen, die aus jener Zeit noch am Leben sind, einiges zu der ganzen Sache bemerken. Herr Minister, Sie können aus jedem Wort des damaligen Gesetzes, aus der Begründung, aus den Reden ,der Abgeordneten aller Parteien und nicht zuletzt gerade aus den ausgezeichneten Ausführungen von Vertretern des Zentrums, wie Frau Neuhaus, immer wieder herauslesen, daß alles einzig ,und allein von ,dem „Geist tätiger Menschen, liebe" regiert werden sollte, daß allen der weiteste
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7741
    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
    Spielraum zur Mitarbeit unid, Herr Minister, zur Zusammenarbeit gegeben werden sollte. Die Voraussetzung allerdings für alle Beteiligten war die Forderung, daß sie die ihnen in dem Gesetz zugewiesenen Pflichten auch wirklich durchführen können.
    Nun lassen Sie mich ein Wort zu dem viel umstrittenen Begriff der „Subsidiarität" sagen. — Es wäre ganz gut, wenn sich einmal einer fände, der das richtig ins Deutsche übersetzte; denn Fremdworte scheinen auch heute noch bei manchen Leuten Glücksache zu sein. — Ich darf jedenfalls zu dieser Frage der Subsidiarität das zitieren — wenn Sie gestatten, Herr Präsident —, was ich seinerzeit in meiner Rede im Reichstag, und zwar mit Zustimmung aller Fraktionen, aller Abgeordneten gesagt habe. Herr Minister, ich habe damals folgendes erklärt:
    Als Sünde gegen den Geist dieses Gesetzes ist auch der leiseste Versuch anzusehen, Mitarbeit und Mitverantwortung nach sozialer oder konfessioneller Richtung zu mißbrauchen.
    Ich wiederhole und betone heute, daß es für uns damals nicht um die Frage der Subsidiarität ging in der Weise, wie sie heute ausgelegt wird, sondern daß es uns in dem Gesetz um die „Gleichrangigkeit" aller an der Jugendfürsorge und an dem Jugendwohl interessierten Kreise gegangen ist. Ich darf deshalb weiter zitieren:
    Niemand darf unter dem Vorwand, der Jugend
    dienen und helfen zu wollen, irgendwelche andersgearteten Geschäfte zu betreiben versuchen.
    Der Vorwand hierfür
    — habe ich damals gesagt, und das stimmt leider auch heute noch —
    ist nur zu leicht gefunden. Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Jugend sind kein Tummelplatz für die Kämpfe zwischen den Zeloten in den Parteien und anderen Organen. Dasselbe gilt für manche Kreise, die
    — übrigens damals und auch heute vielleicht —
    bisher der gesamten freien Wohlfahrtspflege sehr skeptisch gegenüberstanden. Unter diesen finden sich viele, für die die Zugehörigkeit zu einer Partei auch heute noch wichtiger ist als wirkliche Kenntnisse.
    Aber damals wie heute richtet sich diese Neigung nicht einzig und allein gegen oder auf bestimmte Parteien, sondern genausogut auch auf Organisationen konfessioneller Richtung. Der oberste und gesundeste Grundsatz des alten Gesetzes ist die gleichberechtigte Mitarbeit und Zusammenarbeit aller, die um das Wohl der Jugend besorgt sind. Ich glaube, das kann man heute genauso unterschreiben, wie diesem Satz damals der gesamte Reichstag zugestimmt hat. Das alles haben wir damals mit großen Schwierigkeiten, mit sehr fleißiger, emsiger Arbeit in einem Gesetz zusammengefaßt, und zwar unter Abschaffung aller armen- und polizeirechtlichen Maßnahmen sowie unter Eliminierung alles dessen, was in den Grundsätzen und gesellschaftlich unzweckmäßigen Bestimmungen
    mancher Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten war.
    Die Gemeinsamkeit und die Zusammenarbeit aller, also der öffentlichen Organe und der freien Wohlfahrtspflege, kam in dem damaligen Gesetz auch deutlich in der Bildung der sogenannten Sachverständigenkommission zum Ausdruck, an der alle beteiligt waren, ohne Rücksicht auf rechts und links, auf Partei oder Konfession.
    Ein weiterer Beweis für diesen Willen und für die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Arbeitshilfe ist z. B. die damalige Einführung der Schutzaufsicht und die Aufrechterhaltung der Einzelvormundschaft, gerade weil wir wußten und hofften, daß die freien Organe in dieser Hinsicht Wesentliches würden leisten können.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr richtig!)

    Es hat sich um die Einzelvormundschaft neben der Amtsvormundschaft gehandelt, weil wir gerade die Vormundschaft in diesem Fall nicht vollkommen bürokratisieren wollten. Aber niemand, Herr Minister, hatte den Gedanken oder die Absicht, jemandem die Möglichkeit dazu zu geben, daß die amtlichen Instanzen die freie Wohlfahrtspflege oder umgekehrt diese die amtlichen Instanzen an die Wand drückten. Das eine ist so falsch wie das andere, es schädigt den ganzen Sinn des Gesetzes.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD)

    und schädigt die Absicht — wie ich glaube — von uns allen.
    Wir sollten keine Möglichkeiten haben — oder uns selber geben —, die Sorge um die Wohlfahrt der Jugend unter dem Gesichtspunkt einer Art Boxkampf zu betreiben: wer boxt und knockt out diesen oder jenen? Wir gehören in dieser Frage meines Erachtens alle zusammen. Beide Organe, beide Teile, die diese Aufgaben für Jugendpflege und Jugendhilfe übernehmen, sind absolut unentbehrlich, sowohl die öffentliche Instanz wie die freie Wohlfahrtspflege.
    Ich habe selber als freie Wohlfahrtspflegerin angefangen. Man wird nicht vermuten, daß ich meine Arbeit nachher diskreditieren wolle. Aber es gehört die offene und ehrliche Konkurrenz beider Organe dazu, und zwar, Herr Minister, unter gleicher finanzieller Förderung aus den Taschen aller Steuerzahler. Wir haben schon damals bei Schaffung des Gesetzes nicht zu Unrecht manchmal das Gefühl gehabt — aus den Jahren vorher —, daß hier eine Ungleichmäßigkeit vorliegt.
    Ich will damit meine Ausführungen zur Sache schließen und heute nicht mehr besondere Dinge herausgreifen. Aber an eines darf ich Sie noch erinnern — wenn Sie nicht allzu lange Zeit dafür brauchen, denn es würde ein ganzes Gesetz sein —: bitte, erklären Sie sich doch einmal eines Tages dazu, weshalb Sie an der immer wiederholten Forderung vorbeigehen, die damals im Reichstag, und zwar in erster Linie auch von der Zentrumspartei, die ja Ihnen heute indirekt nahesteht, erhoben wurde, der Forderung nach einem Bewahrungsgesetz. Sehr vieles, was nachher durch Jugend-
    7742 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960
    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders
    hilfe, Jugendfürsorge, Wohlfahrtspflege — wie heißt das neue Gesetz; ich kapiere die neuen Namen gar nicht mehr — —

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sozialhilfegesetz!)

    — Ach ja, weshalb man nicht einfach Fürsorgegesetz sagt, weiß ich nicht.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen]: Das darf man nicht mehr sagen!)

    — Das ist ja furchtbar!

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Das ist nicht mehr modern!)

    — Ich finde, man soll nicht Gesetze danach machen, was dieser oder jener Sprachgewandte und Sprachlustige an neuen Ausdrücken findet, sondern man soll Gesetze dazu machen, daß sie wirklich gebraucht werden und nachher durchführbar sind, zu weiter gar nichts.

    (Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

    Herr Minister — entschuldigen Sie das harte Wort —, drücken Sie sich doch nicht länger an der Frage des Bewahrungsgesetzes vorbei!

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)