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ID0313509100

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    Deutscher Bundestag 135. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Diel und Bauereisen . . . . . . 7705 A Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Frage des Abg. Richarts: Preiserhöhung für Brot und Brötchen . 7705 B Frage des Abg. Priebe: Abnahme von Rüben durch die Zuckerfabriken Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 7705 B, D, 7706 A Priebe (SPD) 7705 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 7706 A Frage des Abg. Hansing: Ausnahmegenehmigungen betr. die Schiffsbesetzungsordnung und die Besetzung der Seefunkstellen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7706 B, D Hansing (SPD) 7706 C Fragen des Abg. Zühlke: Verkehrsverbindungen von Coburg über Fürth am Berg bis Neustadt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7706 D, 7707 B Zühlke (SPD) 7707 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Hotel der Deutschen Bundespost am Bodensee Stücklen, Bundesminister . . . . 7707 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7707 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Zustellung von Telegrammen durch private Einrichtungen . . . . . . . 7707 C Frage des Abg. Windelen: Aufschrift „Deutsche Bundespost" auf den Briefmarken Stücklen, Bundesminister . . . 7707 C, D Krüger (CDU/CSU) . . . . . . . 7707 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Amtliches Fernsprechbuch Stücklen, Bundesminister . . . . 7707 D Fragen des Abg. Felder: Benachrichtigung der Familien bei tödlichen Unfällen von Soldaten Hopf, Staatssekretär . . . . . 7708 A, D Felder (SPD) . . . . . . . . 7708 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1693) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2261, 2221, zu 2221) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) . . 7709 B, 7714 B, 7716 D Müller (Worms) (SPD) 7709 D Dr. Starke (FDP) . . . . . 7710 D, 7716 A, 7717 D Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 7714 A Kriedemann (SPD) . . . . 7714 D, 7717 B Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse (ReichsnährstandsAbwicklungsgesetz) (Drucksache 1253) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2254) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . . 7718 B Frehsee (SPD) 7719 C Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7722 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Leicht, Leonhard, Baier (Mosbach), Neuburger, Knobloch, Höfler u. Gen. betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksachen 2072 [neu], 2246); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksachen 2152, 2247) Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7722 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) — Erste Beratung — Dr. Wuermeling, Bundesminister . 7723 B, 7738 A Kemmer (CDU/CSU) 7727 C Frau Keilhack (SPD) 7729 B Dürr (FDP) 7735 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7740 C Jahn (Marburg) (SPD) 7742 B Memmel (CDU/CSU) 7743 C Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Arndt (Drucksache 2237) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 7744 D Nächste Sitzung 7745 D Anlagen 7747 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7705 135. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3, Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7747 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 9. 12. Dr. Baade 9. 12. Bauer (Wasserburg) 17. 12. Bergmann 10. 12. Berkhan 9. 12. Fürst von Bismarck 9. 12. Blöcker 9. 12. Frau Blohm 9. 12. Dr. Böhm 31. 12. Frau Brauksiepe 9. 12. Brese 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 9. 12. Dopatka 17. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Engelbrecht-Greve 9. 12. Dr. Franz 9. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 12. Funk 16. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Haage 9. 12. Hahn 9. 12. Heiland 9. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Höfler 17. 12. Illerhaus 9. 12. Jacobi 9. 12. Jaksch 9. 12. Dr. Jordan 9. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Kramel 9. 12. Dr. Königswarter 9. 12. Dr. Kreyssig 9. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 12. Kühn (Köln) 9. 12. Lenz (Brühl) 9. 12. Lermer 14. 12. Leukert 9. 12. Logemann 9. 12. Lücker (München) 9. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 9. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller-Hermann 9. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 9. 12. Frau Dr. Pannhoff 9. 12. Frau Pitz-Salvelsberg 9. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 9. 12. Dr. Preusker 9. 12. Frau Dr. Probst 9. 12. Rademacher 9. 12. Ramms 9. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Frau Renger 9. 12. Richarts 9. 12. Ruhnke 17. 12. Sander 9. 12. Scheel 9. 12. Dr. Schild 9. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 9. 12. Schmidt (Hamburg) 9. 12. Schüttler 9. 12. Seither 9. 12. Simpfendörfer 9. 12. Stahl 9. 12. Stenger 31. 12. Storch 10. 12. Frau Strobel 9. 12. Tobaben 9. 12. Wacher 9. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weinkamm 9. 12. Werner 9. 12. Windelen 9. 12. Winkelheide 9. 12. Zoglmann 9. 12. b) Urlaubsanträge Lohmar 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Bundesministers Wuermeling zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226). Es ist beanstandet worden, daß der Gesetzentwurf den auch nach Meinung der Bundesregierung wichtigen Bereich der Ausbildungsbeihilfen ausklammert. Diese Beanstandung habe ich erwartet, zumal ich selbst auch volles Verständnis für das Bedauern 7748 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 darüber habe, daß Ihnen noch kein Gesetzentwurf für eine Neuordnung dieses Bereichs vorliegt. Ich stimme der Kritik darin bei, daß hier eine wesentliche Aufgabe noch vor uns liegt, die gelöst werden muß, und nicht leichten Herzens habe ich mich von dem eine Zeitlang verfolgten Gedanken getrennt, den Komplex Ausbildungsbeihilfen in die Neufassung des Jugendwohlfahrtsgesetzes einzubeziehen. Wenn dennoch der Ihnen vorliegende Entwurf insoweit schweigt, so aus der in vielfältigen Erörterungen gewonnenen Erkenntnis heraus, daß die Neuordnung des Ausbildungsbeihilfewesens den einem Jugendwohlfahrtsgesetz gesteckten Rahmen sprengen müßte. Die Neuordnung des Ausbildungsbeihilfewesens ist ein außerordentlich umfassendes, vielschichtiges Unternehmen. Pädagogische und bildungspolitische Erwägungen müssen ebenso wie soziale, familienpolitische und arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte aufeinander abgestimmt werden. Die schwierigen Fragen des Kostenbedarfs und nicht zuletzt der Kostendeckung sind zu lösen, verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Probleme zu bewältigen. Bei der Tragweite jeder Neuordnung könnte gerade hier eine unausgereifte Lösung mehr schaden als nützen. Die Gefahr einer später schwer aufzufangenden Fehlentwicklung, deren Folgen letztlich unsere Jugend zu tragen hätte, wäre kaum zu vermeiden. Der Verzicht auf eine Regelung des Ausbildungsbeihilfewesens im Jugendwohlfahrtsgesetz bedeutet für die Bundesregierung — ich möchte das mit allem Nachdruck unterstreichen — kein Ausweichen vor dieser Aufgabe. Darüber, daß etwas geschehen muß, besteht keine Meinungsverschiedenheit. Die beteiligten Bundesressorts haben dafür vor allem in den letzten Monaten gemeinsam bereits wesentliche Vorarbeiten geleistet. Ich habe in meinem Hause schon seit Monaten einen besonderen Referenten mit diesen Arbeiten betraut. Die Beratungen der Ressorts werden mit Nachdruck und Gründlichkeit fortgesetzt. Sobald über die erreichbaren Ziele und über die einzuschlagenden Wege Klarheit und Einverständnis besteht, ist die Zusammenfassung wesentlicher, allgemeiner Bestimmungen über die Ausbildungsbeihilfen sinnvoll und geboten. Ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit soweit sind. Dem Wunsch des Bundestages vom 8. April 1959 wird dann entsprochen werden können. Wenn auch hier und heute nicht der Ort ist, im einzelnen über den Stand der Überlegungen zu berichten, möchte ich angesichts des besonderen Interesses, das offenbar im Hohen Hause für dieses Thema besteht, noch einiges wenige zur Sache hinzufügen: Tatsächliche Feststellungen Die öffentlichen Mittel des Bundes und der auf Bundesebene wirkende Träger, die gegenwärtig für die hauptsächlichen Formen der Einzelhilfen zur Berufsausbildung aufgebracht werden, betrugen im Jahre 1959 310 Mill. DM. Sie sind im laufenden Jahr gestiegen und werden 1961 noch weiter erhöht werden. Von etwa 21/2 Mill. Jugendlichen im Alter von 15 bis 25 Jahren, die sich jährlich in einer irgendwie gearteten Ausbildung befinden, werden rund 325 000 Jugendliche gefördert. Bemerkenswert ist, daß die Zahl der geförderten jungen Menschen von 1957 bis jetzt um 20 % angestiegen ist. (Dabei sind die Hilfen für ausländische Studenten nicht einbegriffen.) (Auch ist die Fülle der indirekten Hilfen — insbesondere Schulgeld- und Gebührenfreiheit — außer Ansatz geblieben.) Von dem genannten Betrag werden etwa zwei Fünftel nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes und je ein Fünftel nach denen des Lastenausgleichs und des Honnefer Modells bewilligt. Über das, was Länder, Gemeinden, Stiftungen und die freie Wirtschaft zusätzlich an Einzelbeihilfen leisten, lassen sich sichere Angaben im Augenblick noch nicht machen. Man wird aber davon ausgehen dürfen, daß insgesamt im Bundesgebiet der für Einzelbeihilfen pro Jahr aufgewandte Betrag nicht weit unter der Halbmilliardengrenze liegt. Eine künftige Neuordnung wird diese Dinge und Größenordnungen im Auge behalten und dafür Sorge tragen müssen, daß die vorhandenen Initiativen nicht gelähmt werden. Die freiwilligen Träger von Ausbildungsbeihilfen sollen ja nicht von ihrer Verantwortung freigestellt und nicht angeregt werden, ihre bisherigen Hilfen auf die öffentliche Hand abzuwälzen. Darüber hinaus wird unter Wahrung der dem Bund gesetzten verfassungsmäßigen Schranken eine sinnvolle Teilung der Aufgaben und Lasten zwischen Bund und Ländern anzustreben sein. Das bisherige System der Ausbildungsbeihilfen geht von einem speziellen sozialen Defizit wie z. B. Kriegsbeschädigung oder Flüchtlingseigenschaft aus und ist damit im wesentlichen kausal bestimmt. Eine künftige Regelung wird dieses System wohl weitgehend durch eine an der Aufgabe der Ausbildung selbst ausgerichtete Lösung zu ersetzen haben. Allerdings werden auch künftig soziale Gesichtspunkte weiterhin ausschlaggebend sein; denn Ausbildungsbeihilfen der öffentlichen Hand lassen sich nur vertreten, wo die Kraft des einzelnen oder seiner Familie nicht ausreicht. Förderung ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage würde die Tendenz zum Versorgungsstaat in unverantwortlicher Weise stärken. Die Ungereimtheiten und Überschneidungen des derzeitigen Rechtszustandes werden auszuräumen sein. Der Vielfalt der Tatbestände kann man aber nicht durch eine starre Einheitslösung, sondern nur durch adäquate Maßnahmen gerecht werden. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7749 Eine Vereinheitlichung der Organisation und Begründung einer Einheitszuständigkeit erscheint weder notwendig noch erstrebenswert. Dem einzelnen zu Betreuenden wird nicht durch eine formelle Zentralisierung, sondern dadurch am besten gedient, daß ihn jeweils diejenige Stelle betreut, die über die besten Kenntnisse des Personenkreises verfügt, dem er angehört. Ich möchte mich heute auf diese wenigen Bemerkungen beschränken, aus denen Sie den Stand unserer Arbeiten ersehen können, und nochmals hinzufügen, daß wir weiter intensiv an der Arbeit bleiben. Ich hoffe mit Ihnen, daß wir bald dazu kommen, in gemeinsamem Bemühen den richtigen Weg zu finden — im Interesse der Sache und im Interesse unserer Jugend. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Hamburg) (Fragestunde der 133. Sitzung vom 17. November 1960 (Drucksache 2217) : Beruhte die vom Pressereferenten des Bundesverteidigungsministeriums in offizieller Pressekonferenz erteilte Antwort auf die Frage, wer während des gegenwärtigen Urlaubs des Herrn Bundsverteidigungsministers die Befehls- und Kommandogewalt ausübe — wonach diese Frage effektiv nicht zu beantworten' sei, „weil die Entscheidung erst vor uns liegt" —, auf einer damals tatsächlich unklaren Regelung der Befehlsverhältnisse oder nur auf einer unzureichenden Kenntnis des die Antwort erteilenden Stabsoffiziers? Die Antwort des Pressereferenten des Bundesverteidigungsministeriums bezog sich auf die Frage, ob die Befehls- und Kommandogewalt im Falle einer aus dienstlichen oder privaten Gründen eintretenden Abwesenheit des Ministers auf den Staatssekretär delegiert wird oder nicht, ferner darauf, unter welchen Voraussetzungen und an wen eine Delegierung der Befehls- und Kommandogewalt erfolgt. Während der ganzen Zeit seit Errichtung des Bundesverteidigungsministeriums hat diese Frage keine praktische Bedeutung gehabt, weil der Staatssekretär die Vertretung des Ministers in allen ihm obliegenden Dienstgeschäften ausübt. Nur für den Fall, daß der Verteidigungsminister aus irgendwelchen Gründen verhindert ist, die Befehls- und Kommandogewalt beizubehalten, hat sich der Herr Bundeskanzler vorbehalten, durch Kabinettsbeschluß ein anderes Mitglied der Regierung damit zu betrauen. Der Pressereferent wollte nicht der Erklärung des Ministers vorgreifen, daß bei einem kurzfristigen Urlaub und ähnlichen Fällen die Befehls- und Kommandogewalt nicht auf den Staatssekretär übergeht oder auf irgend jemand anderen, sondern beim Bundesminister für Verteidigung verbleibt unbeschadet der Tatsache, daß sie gemäß o. a. Klarstellung vom Staatssekretär ausgeübt wird. Strauß Anlage 4 Umdruck 726 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 2152, 2247) betreffend Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit Der Bundestag wolle beschließen, dem Ausschußantrag folgende Worte anzufügen: „und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 1961 über das Ergebnis zu berichten". Bonn, den 6. Dezember 1960 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 727 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksachen 1693, 2221). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 8 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Wer aus dem Ausland Brotgetreide oder Malz, auch geröstet, einführt oder aus sonstigen Gebieten in das Bundesgebiet verbringt, hat diese Erzeugnisse spätestens bei der Zoll- oder Grenzabfertigung der Einfuhr-und Vorratsstelle zum Kauf anzubieten." ' 2. In Artikel 1 wird folgende Nr. 5 a eingefügt: ,5 a. § 8 Abs. 8 erhält folgende Fassung: „ (8) Der Bundesminister kann bestimmen, daß auch folgende Erzeugnisse den Vorschriften der Absätze 1, 3, 5 und 7 unterworfen werden oder Gegenstand der Vorratshaltung 'sind, soweit dies zur Sicherstellung der Versorgung notwendig ist oder soweit es die Marktlage erfordert: 1. andere Getreidearten sowie Mehl, Grieß, Dunst und Schrot, 2. Körner von Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Mais, Buchweizen, Hirse aller Art und Reis, geschält, geschliffen, perlförmig geschliffen, gequetscht (einschließlich Flocken), aufgeschlossen oder in ähnlicher Weise be- oder verarbeitet, 3. Malzextrakt, 4. Zubereitung zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder Küchengebrauch auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malz- 7750 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 extrakt, auch mit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 Gewichtshundertteilen, 5. Teigwaren, 6. Brot, Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren, ohne Zusatz von Zucker, Honig, Eiern, Fett, Käse oder Früchten, 7. feine Backwaren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao, 8. geröstete Kaffeemittel auf Getreidebasis." 3. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 8. Dezember 1960 Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 hat einen guten Start gehabt. Es fand bei seiner Verabschiedung im Parlament eine breite Mehrheit. Daß es nicht so bald voll wirksam geworden ist, lag nicht am schlechten Willen der Parlamentarier,

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr richtig!)

    sondern es lag an den Auswirkungen und an den Folgen der Inflation.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr richtig!)

    Auch die Novelle zu 'diesem Gesetz vom Jahre 1953 hatte einen guten Start. Das Protokoll dieses Hohen Hauses verzeichnet keine Gegenstimmen und nur einige Enthaltungen bei der Schlußabstimmung.
    Dem vorliegenden Entwurf kann man .das gleiche Glück nicht prophezeien. Das sieht man schon daran, daß der Bundesrat im ersten Durchgang dem Gesetzentwurf nicht weniger als 42 Änderungsvorschläge beigefügt hat. Diese Änderungsvorschläge beruhen zum Teil auf verfassungsrechtlichen Bedenken und sind 'deshalb besonders wichtig zu nehmen.
    Es erhebt sich die Frage, ob dieses Gesetz eine brauchbare Übergangslösung bringen kann oder aber ob es ein Sperriegel sein wird, ein Gesetz, das einer organischen weiteren Reform des Jugendwohlfahrtsrechts im Wege steht. Nach diesem Entwurf kann das Gesetz ein Sperriegel sein, wenn schon der Entwurf so viel Sprengstoff enthält, daß sich alle um die Jugendarbeit Bemühten aller politischen Richtungen darüber sehr entzweien, und das ist leider zu befürchten.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Der Entwurf enthält wertvolle Ansätze zu einer Weiterentwicklung: die Erhöhung des Schutzalters der Pflegekinder auf 16 Jahre, das Rechtsinstitut der Erziehungsbeistandschaft, das zumindest erwägenswert ist, die gesetzliche Normierung der freiwilligen Erziehungshilfe und, was uns besonders wichtig ist, die Feststellung des Vorrangs der freiwilligen Erziehungshilfe vor der Fürsorgeerziehung. Aber, meine politischen Freunde können sich des Eindrucks nicht erwehren, daß dieser materiellrechtliche Inhalt nicht viel mehr ist als schmückendes Beiwerk um die politischen Grundsatzfragen, die uns in § 4 und § 4 a dieses Gesetzentwurfs entgegentreten. Hier dreht es sich um die schon öfters erwähnte Subsidiarität. Man kann mir und meinen politischen Freunden von der FDP bestimmt nicht den Vorwurf machen, wir seien für den Vorrang des Staates und gegen die freien Verbände. Das können wir beweisen, ,daß wir es nicht sind und nie waren.

    (Abg. Dr. Even [Düsseldorf] : Beweisen Sie es hier!)

    7736 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960
    Dürr
    — Herr Kollege Even, das tue ich. Ich beweise es mit einem Zitat aus der Rede der damaligen Reichstagsabgeordneten Marie-Elisabeth Lüders aus dem Jahre 1922. Es lautet:
    Es wäre nichts törichter und nichts dem Zwecke dieses Gesetzes abträglicher, nichts bewiese eine größere Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse in der Wohlfahrtspflege als etwa die Erfüllung des hier und da aus schlechten Einzelerfahrungen resultierenden verallgemeinerten Verlangens nach Ausmerzung der Organisationen der freien Liebestätigkeit.
    Daran können wir uns nach 38 Jahren immer noch vollinhaltlich halten. So lange bleiben nicht alle politischen Äußerungen in einem Parlament in Kraft!

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Was der Regierungsentwurf schaffen will, ist statt einer Gleichbehandlung eine Übermacht der Verbände über die staatlichen Organisationen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Diese Übermacht der Verbände hat eine Kehrseite: nämlich eine Überlastung der Verbände und einen Zwang für diese Verbände zur Bürokratisierung; verantwortungsbewußten Vertretern vieler freien Verbände graust es davor heute schon.

    (Erneuter Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Es ist bereits bedenklich, wenn auch nur die Frage streitig ist, ob die Verbände nach Verabschiedung dieses Entwurfs einen klagbaren Anspruch auf Subventionen hätten. Was Frau Kollegin Keilhack über die Gefährdung der Verbände durch das Subventionssystem gesagt hat, ist für alle Gruppen in diesem Hohen Hause und darüber hinaus des Nachdenkens wert.
    Der Herr Minister hat mit seinem Hinweis auf den früheren Minister Koch-Weser durchklingen lassen, daß wir Liberalen seinen Ausführungen über die Subsidiarität eigentlich vollinhaltlich zustimmen müßten. Er hätte recht, wenn sein Entwurf eine Partnerschaft zwischen dem einzelnen oder dem freien Verband einerseits und dem Staat andererseits vorsähe. Aber darum geht es nicht. Herr Minister Wuermeling hat vor dem Bundesrat erklärt, es gehe um den Schutz des Wirkungsbereichs der freien Träger vor der mitunter übermächtigen öffentlichen Hand und damit um den Schutz des Freiheitsraumes des Bürgers. Das ist sogar noch eine Untertreibung seines wirklichen Willens, wie er ihn im Bundesrat formuliert hat. In Wirklichkeit will dieser Enti wurf — das ist aus ihm herauszulesen — die Übermacht der freien Träger über die staatlichen Behörden bei gleichzeitigem Subventionsanspruch. Dieses Übergewicht ist nicht mehr nach unserem Willen. Der Entwurf verlangt nicht nur eine kritische Wachsamkeit gegenüber staatlichen Organen. Aus ihm spricht sehr weitgehend ein offenes Mißtrauen gegenüber staatlichen Organen, genau gesagt: den Jugendämtern. Und da muß man doch sagen: So mißtrauisch soll man nicht sein; denn im demokratischen Staat gilt noch immer der Grundsatz: Der Staat sind wir!
    Wie weit das geht, läßt sich erschreckend an ein paar Sätzen deutlich machen, die Ministerialrat Dr. Rothe in den „Blättern der Wohlfahrtspflege" veröffentlicht hat. Dort heißt es:
    Das Jugendwohlfahrtsgesetz ist in seinem Kern ein Erziehungsgesetz. In Fragen der Erziehung stellt sich das Grundgesetz aber ganz bewußt auf den Boden religiöser und weltanschaulicher Neutralität.
    — Das sind die Prämissen.
    Erziehung ist, wie u. a. auch Professor Dr. Trost im Rahmen der Veröffentlichungen des Deutschen Vereins von der pädagogischen Seite her erwiesen hat . . ., stets an sittliche Wertbindungen und an eine Weltanschauung oder Religion gebunden.
    Es heißt weiter — und jetzt hören Sie bitte die Folgerung —.
    Eine solche konkretisierte Wertbindung kann aber den Organen der öffentlichen Hand nach unserem Grundgesetz vom Gesetzgeber nicht zugewiesen werden. Vom Wesen der Erziehung her kann daher auf dem Gebiete der Erziehung den Organen der öffentlichen Jugendhilfe nur eine subsidiäre Aufgabe zugewiesen werden.

    (Hört! Hört! bei 'der FDP.)

    — Dieser Satz ist schlechthin erstaunlich.

    (Frau Dr. Dr. h. c. Lüders: Wie ist es denn mit der Schule?!)

    — Sie haben recht, Frau Kollegin Lüders. Wenn man von dieser Äußerung nur einen kleinen Schritt weitergeht, ist man in der Lage, zu bestreiten, daß die staatliche Schule als Regelschulform mit unserem Grundgesetz überhaupt noch vereinbar ist.

    (Beifall bei 'der FDP und der SPD.)

    Ich würde nachher gern erfahren, wie 'der Herr Minister zu ,dieser Äußerung steht, damit wir noch besser wissen, wohin der Hase läuft, damit wir ebenfalls ganz genau wissen, ob 'das Etikett, das diesem Gesetz beigegeben ist, richtig oder falsch ist.
    Das Jugendamt hat nach dem Entwurf — Frau Kollegin Keilhack hat schon darauf hingewiesen — nur noch zwei Aufgaben: 1. die Aufgabe der Zahlmeisterei, id. h. die Finanzierung der Vorhaben anderer, und 2. muß sich das Jugendamt — gestatten Sie mir, daß ich es etwas überspitzt ausdrücke — in Richtung auf ein Jugendverfolgungsamt zurückentwickeln, weil es nämlich Aufgaben in alleiniger Zuständigkeit nur noch da hat, wo es um Gerichtsbeschlüsse und um staatlichen Zwang geht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Das ist doch gerade das, was insbesondere die Reform des Jugendwohlfahrtsrechts vom Jahr 1953 vermeiden wollte. Ziel dieser Reform war das lebendige Jugendamt. Es sollte dahin kommen, daß die Vertreter des Jugendamtes, insbesondere die Jugendwohlfahrtspfleger, sich von der Amtsperson immer mehr zur Vertrauensperson für die Jugend weiterentwickeln. Wir bitten dringend und von ganzem Herzen, diese Entwicklung nicht zu stoppen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7737
    Dürr
    Vertrauen entwickelt sich — das wissen wir alle — wie ,ein zartes Pflänzlein. Es wäre schade, wenn wir auf diesem Gebiet sagen müßten: Und der wilde Knabe brach's Röslein ,auf der Heiden.
    Nicht nur im Bundesrat hat sich die Frage der Verfassungswidrigkeit erhoben, und zwar wegen der Einschränkung des Gesetzgebungsrechts der Länder und wegen der Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts ,der Gemeinden. Wir müssen ,diese verfassungsrechtliche Frage sehr ernst nehmen. Meine politischen Freunde unterstützen deshalb voll den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, auch den Rechtsausschuß als mitberatenden Ausschuß zu bestimmen.
    Ich will die verfassungsrechtliche Frage unerörtert lassen. Juristische Erörterungen am Beginn des Freitagnachmittag sind in diesem Bundestag unbeliebt. Aber aus verfassungspolitischen Gründen sind wir alle genötigt, zu sagen: Die kommunale Selbstverwaltung muß gehütet und gepflegt werden, sosehr wir es vermögen.
    Den Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion dieses Hauses möchte ich die Lektüre des Entwurfs dringend empfehlen. Ich darf die Anwesenden bitten, es ihren Fraktionskolleginnen und -kollegen, die jetzt nicht mehr da sind, weiterzuerzählen. Die Lektüre dieses Entwurfs möchte ich ganz dringend denen in der CDU/CSU empfehlen, die sonst so oft erklären, die Türen für Liberale weit offenhalten zu wollen, und außerdem denen, die die Gegebenheiten der Kommunalpolitik gut kennen. Sie werden nach dem Lesen vermutlich nicht mehr vollinhaltlich mit dem Herrn Minister Wuermeling der gleichen Meinung sein.
    Meine Damen und Herren, man mag mir vorwerfen, ich hätte die Steckenpferde des Herrn Ministers Wuermeling in den §§ 4 und 4 a dieses Gesetzentwurfs vielleicht etwas karikaturenhaft überzeichnet. Das kann zur Verdeutlichung geschehen sein. Der Entwurf wirft aber Grundsatzprobleme auf, die nicht unbedingt heute und hier gelöst werden müssen. Unnötige Verquickung mit Grundsatzfragen bringt die Gefahr, daß die organische Weiterentwicklung eines Rechtsgebietes gehemmt wird. Wenn Sie auch dafür wieder den Beweis wollen, —ich kann ihn erbringen, und ich erbringe ihn mit Begeisterung. Die Verquickung der Frage des Kindergeldes mit der grundsätzlichen Forderung nach Aufbringung der Mittel für das Kindergeld über die Familienausgleichskassen hat uns in der Kindergeldfrage jahrelang in eine Sackgasse geführt, und wir sehen erst jetzt einen Silberstreifen am Horizont, seit die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat, ihr jahrelang benutztes Steckenpferd in den Stall zu stellen.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD. — Abg. Horn: Das war aber „wunderbar" formuliert!)

    Aus den gleichen Gründen bitten wir, die Entscheidung über diese notwendigerweise zu regelnden Sachfragen nicht mehr als nötig mit der Entscheidung politischer Grundsatzfragen verkoppeln zu wollen. Einige Paragraphen dieses Entwurfs sind nämlich mehr als ein Steckenpferd. Sie enthalten parteipolitischen Sprengstoff, und zwar — ich sage es mit aller Deutlichkeit — unnötigerweise.
    Wird dieses Gesetz eigentlich noch in dieser Legislaturperiode fertig werden? Das ist eine Frage, die wir uns vorlegen müssen,

    (Zuruf des Abg. Memmel)

    wenn wir ein Dreivierteljahr vor ihrem Ende stehen. — Ich weiß, Herr Kollege Memmel und Herr Kollege Rollmann, Sie haben die Forderungen Ihres Parteivorsitzenden, mit Ihrer Mehrheit in diesem Punkte nicht gar so „pingelig" zu sein, zu erfüllen und sind bereit, dieses Gesetz beschleunigt durch die Ausschüsse zu bringen.
    Aber selbst Sie werden vor der Tatsache stehen, daß Art. IX dieses Entwurfs erst beschlossen werden kann, wenn das Bundessozialhilfegesetz verabschiedet sein wird; denn in diesem Art. IX wird hinsichtlich der Kostentragung in jedem Paragraphen auf das Bundessozialhilfegesetz verwiesen. Da aber der Regierungsentwurf des Bundessozialhilfegesetzes eine solche Spitzenleistung wohlfahrtsstaatlicher Perfektion ist, daß — man höre und staune! — sogar die SPD-Vertreter im Ausschuß auf die sozialpolitische Bremse drücken, dürfte es noch einige Zeit dauern, bis dieser Entwurf in die zweite und in die dritte Lesung kommt. Und ob er ungestreift den Bundesrat passiert, ist wieder eine andere Frage. Solange wir aber dieses Bundessozialhilfegesetz nicht im Bundesgesetzblatt gelesen haben, können wir diesen Entwurf nicht fertigberaten, das ist klar.
    Es ist auch kein besonderer Schade, wenn dieser Entwurf etwas liegenbleibt und im nächsten Bundestag verbessert und entschärft wiederkommt.

    (Abg. Memmel: Daher die Verweisung in den Rechtsausschuß! Ist doch nur Taktik, wie?)

    — Herr Kollege Memmel, ich möchte Ihnen — unter uns Juristen — sagen, ,daß unser Antrag auf Verweisung an den Rechtsausschuß auf den verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten beruht und nicht Taktik ist, wie wir überhaupt der Meinung sind, daß das Recht kein ideologischer Überbau zur Erreichung taktischer Ziele ist. Hier geht es uns um das Recht und nicht um die Taktik. Lassen Sie sich das bitte gesagt sein!

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Der Herr Minister selbst hat erklärt, ihm habe daran gelegen, daß sich im Bereich der Jugendarbeit kein Streit wie der Fernsehstreit entwickele. In diesem Punkt sind wir uns alle einig. Aber dieser Entwurf ist geeignet, Streit zu entfachen, und nicht geeignet, Streit zu schlichten. Herr Kollege Memmel, vorhin haben Sie selber den Zwischenruf gemacht, man könne nicht ganz auf Gegensätze verzichten. Darin bin ich mit Ihnen einig. Aber man sollte Entwürfe bringen, die jeden Streit möglichst ausschließen, die also nicht nach dem Grundsatz „Nur keinen Streit vermeiden" gebaut sind und zu grundsätzlichen Kontroversen führen, sollte also Entwürfe bringen, in denen es um die Regelung konkreter Sachfragen geht.

    (Abg. Memmel: Da haben Sie mich mißverstanden!)

    7738 Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960
    Dürr
    Wir wünschen keinen parteipolitischen Streit in Fragen der Jugendarbeit. Deshalb wünschen wir im nächsten Bundestag einen anderen, einen besseren Entwurf. Wir wünschen dem Herrn Minister für die Verfertigung des neuen Entwurfs eine glücklichere Hand, als er sie bei diesem Entwurf bewiesen hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Familien- und Jugendfragen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zeit ist ziemlich fortgeschritten, darum möchte ich den Kolleginnen und Kollegen den Gefallen tun, mich so kurz wie nur irgend möglich zu fassen. Aber ich bitte mir das nicht so auszulegen, als wenn ich dieser oder jener Frage ausweichen wollte. Ich kann auch gern längere Ausführungen machen, wenn Sie das wünschen.

    (Abg. Wittrock: Die Zeit ist das einzige, was fortgeschritten ist, nicht Sie!)

    Zunächst, Frau Kollegin Keilhack, ein Wort freundlichen Dankes dafür, daß Sie sachliche Mitarbeit bei der Beratung dieses Gesetzentwurfes zugesagt haben, obschon erhebliche Meinungsverschiedenheiten in den grundsätzlichen Fragen bestehen. Aber, verehrte Frau Kollegin, sonst war manches, was Sie hier vorgetragen haben, wenn ich so sagen darf, etwas starker Tobak. Ich habe aber nicht die Absicht, diesen starken Tobak mit noch männlicherem starken Tobak zu beantworten. Ich möchte vielmehr den Versuch machen, ein der Dame gegenüber angebrachtes zarteres Parfüm zur Anwendung kommen zu lassen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war „keil-gehackt"!)

    Ich muß aber eines nachdrücklich vorausschicken, Frau Kollegin. Sie haben an einer Stelle von dem „Nachtwächteramt" gesprochen, das ich dem Staate bei seiner Tätigkeit gegenüber der Familie nur zuerkennen wolle. Das wurde sehr ironisch und mit entsprechendem Gelächter aufgenommen. Ich möchte darauf hinweisen, daß in Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Wächteramt des Staates über die Aufgaben der Familie die Rede ist. Ich möchte Einspruch dagegen einlegen, daß eine solch wichtige Grundgesetzbestimmung hier im Hohen Hause ironisiert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)

    Im übrigen waren manche der Formulierungen recht heftig: „Sprengstoff", „explosiver Sprengstoff", und was es alles war. Meine Damen und Herren, man braucht nicht deshalb alles mies zu machen, weil einem die ganze Richtung nicht paßt. Darum geht es doch bei der Beratung des Gesetzes hier. Da wird auch die Begründung, die ich nach meiner Auffassung überzeugend vorgetragen habe,

    (Lachen bei der SPD)

    warum wir eine Novelle eingebracht haben, einfach ins Gegenteil verkehrt. Da werden einem Unterstellungen gemacht, zu denen gar keine Veranlassung vorliegt.
    Ich möchte zunächst auf eines kurz antworten. Es war davon die Rede, daß dem Bundesjugendring die Mittel gesperrt worden seien. Davon ist mir nichts bekannt und meinen Referenten auch nicht.

    (Abg. Frau Keilhack: Erkundigen Sie sich, Herr Minister!)

    Ich werde mich noch näher erkundigen. Ich weiß aber, glaube ich, worum es geht, verehrte Frau Kollegin. Da sind Schwierigkeiten bei der Abrechnung. Wir haben seit langen Jahren den gesunden Grundsatz, daß wir neue Mittel erst dann bewilligen, wenn über die alten die Abrechnungen wenigstens vorgelegt worden sind. Wir haben beim Haushaltsausschuß immer wieder ein sehr starkes Drängen erlebt, in dieser Hinsicht unsere Pflicht wahrzunehmen. Die Schwierigkeiten bezüglich des Bundesjugendringes liegen in materieller Hinsicht zur Zeit darin, daß er entgegen mehrfachen Forderungen des Bundesrechnungshofs und des Bundesministeriums für Familien- und Jugendfragen seinen hauptamtlich tätigen leitenden Herren Bezüge zahlt, die über das hinausgehen, was im öffentlichen Dienst normalerweise üblich ist.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Das ist nicht angängig, wo wir freie Vereinigungen und Verbände unterstützen.

    (Zurufe von der Mitte: Das klingt ganz anders! Das ist ja interessant!)

    Meine Damen und Herren, eines überraschte mich. Frau Kollegin Keilhack war mein Gesetzentwurf, wenn ich es kurz sagen soll, zu dürftig. Andererseits wurde aber gesagt, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf diesem Gebiet müsse erst einmal sehr gründlich nachgeprüft werden. Danach scheint Ihnen im Gesetzentwurf also doch noch zuviel drinzustehen. Ich habe das Gefühl, daß wir bei dem Entwurf gerade den richtigen Mittelweg gegangen sind zwischen den berechtigten Anliegen der Länder einerseits und den berechtigten Ansprüchen des Bundes andererseits.
    Meine Damen und Herren, ich komme auf mein Versprechen zurück, mich möglichst kurz zu fassen. Es wurde, was ich erwartet habe, sehr nachdrücklich beanstandet, daß die Frage der Ausbildungsbeihilfen in diesem Gesetz nicht geregelt worden ist. Es war sogar von einer Mißachtung des Bundestages die Rede. Wir haben zwischen den beteiligten Bundesressorts eine Erklärung zu dieser Frage ausgearbeitet, die ich an sich heute dem Hohen Hause vorzutragen vorhatte, um Sie wenigstem über den Stand der Dinge zu unterrichten. Ich bin aber bereit, wenn Sie den Wunsch haben, im Augenblick darauf zu verzichten — das würde etwa acht oder zehn Minuten dauern — und diese Erklärung zu Protokoll des Bundestages zu geben*), so daß sie von jedem dort eingesehen werden kann. Ich nehme
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7739
    Bundesminister Dr. Wuermeling
    nicht an, daß diese heute hier noch des näheren diskutiert werden wird. Aber mir liegt sehr daran, durch diese Erklärung das große Interesse der Bundesregierung daran zu unterstreichen, daß die Frage der Ausbildungsbeihilfen so bald wie möglich geregelt wird. Vielleicht können wir uns dann im Ausschuß noch näher über diese Dinge unterhalten.

    (Abg. Frau Keilhack: Das haben Sie schon vor drei Jahren gesagt, Herr Minister!)

    Dann war die Rede von einer überstürzten Einbringung des Gesetzentwurfs. Als hätte ich hier mein Steckenpferdchen noch im letzten Moment unter Dach bringen wollen! Ich habe bereits vorher dargelegt, daß diese Novelle in dreijähriger Arbeit vorbereitet worden ist und im übrigen sachlich all das enthält, was auch ein gesamter Gesetzentwurf enthalten hätte.
    Meine Damen und Herren, die Dinge liegen, glaube ich, ein bißchen anders. Hier wurde nichts überstürzt, hier wurde nur überrundet. Überrundet wurden nämlich die sozialistischen Kreise, die, wie wir wissen und erlebt haben, nun schon seit langem versuchen, das Zustandekommen dieses Gesetzes wegen seiner möglichst behördenfreien Grundtendenz zu verhindern,

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    denen die parteipolitische Zielsetzung hier wichtiger ist als die Sorge um die Jugend, für die wir dieses Gesetz brauchen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Lebhafter Widerspruch bei der SPD und Zurufe: das ist Verleumdung! Das müssen Sie aber im Ausschuß beweisen!)

    Dann wurde beanstandet, daß die Finanzierung im Gesetz nicht geregelt sei. Darüber haben wir uns sehr viele Gedanken gemacht. Neue Finanzierungswege — Herr Kollege Kemmer hat es schon angedeutet — sind im Entwurf deshalb nicht vorgesehen, weil die Finanzierungswege für Selbstverwaltungsaufgaben durch die Finanzausgleichsgesetze der Länder wie auch durch Art. 106 des Grundgesetzes erschöpfend geregelt sind. Ihre Neuregelung hätte eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Voraussetzung, die doch sicher niemand wollte. Deshalb mußten neue Finanzierungsvorschriften aus dem Gesetz herausbleiben.
    Dann kam das Stichwort vom „lebendigen Jugendamt",

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Ach, das ist so alt!)

    das angeblich getötet werden soll, und von der „Schrumpfung des Jugendamtes" usw. Meine Damen und Herren, was steht denn in § 4 Abs. 3 Satz 1 in voller Breite?:
    Das Jugendamt hat darauf hinzuwirken, daß die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen ausreichend zur Verfügung stehen.
    Das heißt also, die volle Verantwortung dafür, d a ß das Notwendige geschieht, ist und bleibt wie bisher beim Jugendamt. Lediglich in der Handhabung des „ Wi e " soll das Jugendamt an die Grundsätze einer nicht von Staatsomnipotenz beherrschten Ordnung gebunden sein. Das ist das, was wir mit dieser Vorschrift bezwecken.
    Es wurde behauptet, daß ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung einzelner freier Verbände statuiert werde,

    (Abg. Dürr: Ich habe nur gesagt, das sei streitig!)

    Ich möchte hier ausdrücklich feststellen, Herr Kollege, daß der Entwurf keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf Subventionierung einzelner freier Verbände vorsieht und deshalb von der bisherigen Konzeption nicht abweicht. Die Formulierung „hat", an die man dabei anknüpft, ist nach § 6 bereits geltendes Recht. Wie das geltende Recht enthält also auch der Entwurf keine gesetzliche Norm, die den zu fördernden Institutionen einen einklagbaren Anspruch auf Subventionierung gibt. Die erläuternden Bestimmungen der Novelle verpflichten also nicht zur Zahlung bestimmter Förderungsbeträge im Einzelfall.
    Die Höhe der Förderung liegt nach wie vor im pflichtgemäßen Ermessen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. § 4 a bringt ebenfalls nur einen Förderungs grundsatz und läßt, indem er die Berücksichtigung einer Eigenleistung vorschreibt, den notwendigen Ermessensspielraum. Diese Ermessensentscheidungen — und bier kommt nun die gerichtliche Kontrolle — sind nur nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung über die gerichtliche Nachprüfung von Ermessensfehlern im Rechtsweg angreifbar. Aber gegen eine verwaltungsgerichtliche Nachprüfbarkeit etwaigen Ermessensmißbrauchs wird doch wohl niemand etwas einwenden können, dem an dem notwendigen Schutz der freien Träger vor einer Überrollung durch die öffentliche Hand gelegen ist.
    Aber ich weiß, hier scheiden sich eben die Geister. Wir wollen den Schutz der freien Träger und ihres angestammten Wirkungsbereichs. Die SPD hingegen verlangt praktisch schrankenlose Rechte der öffentlichen Hand gegenüber den freien Trägern,

    (Widerspruch bei der SPD)

    wie sie entgegen dem Geist des geltenden Gesetzes in sozialistisch beherrschten Gemeinden unter Mißachtung der freien Träger wiederhol in Anspruch genommen wurden und in Anspruch genommen werden.

    (Beifall bei der CDU CSU.— Zurufe von der SPD.)

    Solchen Mißbrauch der öffentlichen Gewalt wollen wir allerdings in Zukunft unmöglich machen, weil die Freiheit des staatsbürgerlich-gesellschaftlichen Raums nicht ohne Not angetastet werden sollte. Von einer verfassungswidrigen Einschränkung der Selbstverwaltung der Gemeinden kann doch wirklich keine Rede sein, brenn die verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte der Bürger in ihren
    7740 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960
    Bundesminister Dr. Wuermeling
    1 engeren Gemeinschaften gesetzlich geschützt werden.
    Es war schließlich von der notwendigen Zusamarbeit der öffentlichen und der freien Jugendpflege die Rede, es wurde von Partnerschaft und von einer angeblichen Übermacht der freien Verbände gesprochen. Wenn man von Partnerschaft zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe redet, dann muß man beachten, daß eine echte Partnerschaft — wenn ich mir den Ausdruck einmal zu eigen machen soll — voraussetzt, daß der eine Partner den anderen nicht einfach überfahren kann, wo er will.

    (Abg. Frau Keilback: Das ist jetzt so!)

    Wenn also ein Partner eine wesentlich stärkere Position hat als der andere — und der wesentlich Stärkere, Frau Kollegin Keilhack, ist hier doch wohl die öffentliche Gewalt mit ihrer Kompetenzkompetenz und ihren Finanzen —, dann muß der andere, der schwächere Partner — und das sind ohne Zweifel die freien Verbände mit ihren meist schwachen Finanzmitteln —, gegen einen etwaigen Mißbrauch der Machtstellung des stärkeren Partners geschützt werden, um auch wirklich Partner sein zu können.
    Meine Damen und Herren, daß die Beamten der Behörden solche Schutzvorschriften gegen mißbräuchliche Anwendung ihrer Ermessensfreiheit, also gegen Ermessensüberschreitung, vielfach nicht wünschen und daß sie sich über Spitzenverbände und Ministerialbürokratien gegen solche Kontrolle ihrer Ermessenshandhabung zu wehren suchen, ist
    zwar menschlich verständlich, aber nach meiner Auffassung staatspolitisch bedauerlich. Hier liegt doch ein wesentlicher Teil der Widerstände gegen den Schutz des schwächeren freien Partners begründet. Weder Beamte noch kommunale Parlamente sollen aber gegenüber den freien Trägern machen können, was sie wollen, ohne an gesetzliche Schutzvorschriften zugunsten des schwächeren Partners gebunden zu sein. f
    Gerade solche Bindung wollen wir mit dem Entwurf, wie sie schon der geltende § 6 nachweislich wollte, aber nicht überall durchsetzt. Ich erkläre das nochmals ausdrücklich, weil die Bundesregierung der Meinung ist, daß die öffentliche Hand eben nicht soll machen können, was sie will — das Umgekehrte haben wir von 1939 bis 1945 wohl zur Genüge erleiden müssen —, daß die öffentliche Hand also nicht berechtigt ist, ohne Not in den freien Raum einzugreifen.

    (Zurufe von der SPD.)

    „So wenig Staat und so viel Freiheit wie möglich", muß das stets gesunde Prinzip bleiben, von dem ich übrigens, meine Damen und Herren, auch im Godesberger Programm der SPD gelesen zu haben glaube.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU; Zuruf von der SPD: Lesen Sie das Ahlener Programm auch hin und wieder einmal?)

    Da steht ,auch wörtlich drin, daß „die Eigenständigkeit der freien Wohlfahrtsverbände zu schützen" ist.

    (Abg. Frau Schanzenbach: Die respektieren wir!)

    Soll das in der Jugendhilfe etwa nicht — oder wohlweislich nicht wirksam — geschehen?
    Meine Damen und Herren, wenn man schon bei anderen Parteien Programmpunkte abschreibt: Hic Rhodus, hic salta! Verleugnen Sie bitte Ihr theoretisches neues Godesberger Programm hier nicht, wie wir auf manchen anderen Gebieten bereits den Eindruck haben. Hier geht es wirklich einmal darum, Ihre Absage an die marxistische Staatsomnipotenz glaubwürdig zu beweisen.

    (Lachen bei der SPD; Zurufe von der SPD: Quatschkopf! Ausgesprochener Quatschkopf!)

    Die Entscheidung, ob Sie ,das tun wollen ,oder nicht, liegt bei Ihnen, meine Damen und Herren. Wir haben unsere Entscheidung getroffen ,gegen die Staatsomnipotenz und für die Freiheit und werden diese Entscheidung durchsetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Das war eine „Sonntagsrede" am Freitag! — Unruhe.)