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    Deutscher Bundestag 135. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Diel und Bauereisen . . . . . . 7705 A Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Frage des Abg. Richarts: Preiserhöhung für Brot und Brötchen . 7705 B Frage des Abg. Priebe: Abnahme von Rüben durch die Zuckerfabriken Dr. Sonnemann, Staatssekretär . 7705 B, D, 7706 A Priebe (SPD) 7705 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 7706 A Frage des Abg. Hansing: Ausnahmegenehmigungen betr. die Schiffsbesetzungsordnung und die Besetzung der Seefunkstellen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7706 B, D Hansing (SPD) 7706 C Fragen des Abg. Zühlke: Verkehrsverbindungen von Coburg über Fürth am Berg bis Neustadt Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7706 D, 7707 B Zühlke (SPD) 7707 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Hotel der Deutschen Bundespost am Bodensee Stücklen, Bundesminister . . . . 7707 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7707 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Zustellung von Telegrammen durch private Einrichtungen . . . . . . . 7707 C Frage des Abg. Windelen: Aufschrift „Deutsche Bundespost" auf den Briefmarken Stücklen, Bundesminister . . . 7707 C, D Krüger (CDU/CSU) . . . . . . . 7707 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Amtliches Fernsprechbuch Stücklen, Bundesminister . . . . 7707 D Fragen des Abg. Felder: Benachrichtigung der Familien bei tödlichen Unfällen von Soldaten Hopf, Staatssekretär . . . . . 7708 A, D Felder (SPD) . . . . . . . . 7708 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1693) ; Berichte des Haushaltsausschusses und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2261, 2221, zu 2221) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) . . 7709 B, 7714 B, 7716 D Müller (Worms) (SPD) 7709 D Dr. Starke (FDP) . . . . . 7710 D, 7716 A, 7717 D Müller (Ravensburg) (SPD) . . . . 7714 A Kriedemann (SPD) . . . . 7714 D, 7717 B Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse (ReichsnährstandsAbwicklungsgesetz) (Drucksache 1253) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2254) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . . 7718 B Frehsee (SPD) 7719 C Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7722 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Abg. Leicht, Leonhard, Baier (Mosbach), Neuburger, Knobloch, Höfler u. Gen. betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksachen 2072 [neu], 2246); in Verbindung mit dem Schriftlichen Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit (Drucksachen 2152, 2247) Mauk (FDP) . . . . . . . . . 7722 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) — Erste Beratung — Dr. Wuermeling, Bundesminister . 7723 B, 7738 A Kemmer (CDU/CSU) 7727 C Frau Keilhack (SPD) 7729 B Dürr (FDP) 7735 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7740 C Jahn (Marburg) (SPD) 7742 B Memmel (CDU/CSU) 7743 C Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. Arndt (Drucksache 2237) Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 7744 D Nächste Sitzung 7745 D Anlagen 7747 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7705 135. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3, Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7747 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 9. 12. Dr. Baade 9. 12. Bauer (Wasserburg) 17. 12. Bergmann 10. 12. Berkhan 9. 12. Fürst von Bismarck 9. 12. Blöcker 9. 12. Frau Blohm 9. 12. Dr. Böhm 31. 12. Frau Brauksiepe 9. 12. Brese 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 9. 12. Dopatka 17. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Engelbrecht-Greve 9. 12. Dr. Franz 9. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 9. 12. Funk 16. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Haage 9. 12. Hahn 9. 12. Heiland 9. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Höfler 17. 12. Illerhaus 9. 12. Jacobi 9. 12. Jaksch 9. 12. Dr. Jordan 9. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Kramel 9. 12. Dr. Königswarter 9. 12. Dr. Kreyssig 9. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 9. 12. Kühn (Köln) 9. 12. Lenz (Brühl) 9. 12. Lermer 14. 12. Leukert 9. 12. Logemann 9. 12. Lücker (München) 9. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 9. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller-Hermann 9. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 9. 12. Frau Dr. Pannhoff 9. 12. Frau Pitz-Salvelsberg 9. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 9. 12. Dr. Preusker 9. 12. Frau Dr. Probst 9. 12. Rademacher 9. 12. Ramms 9. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Frau Renger 9. 12. Richarts 9. 12. Ruhnke 17. 12. Sander 9. 12. Scheel 9. 12. Dr. Schild 9. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 9. 12. Schmidt (Hamburg) 9. 12. Schüttler 9. 12. Seither 9. 12. Simpfendörfer 9. 12. Stahl 9. 12. Stenger 31. 12. Storch 10. 12. Frau Strobel 9. 12. Tobaben 9. 12. Wacher 9. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weinkamm 9. 12. Werner 9. 12. Windelen 9. 12. Winkelheide 9. 12. Zoglmann 9. 12. b) Urlaubsanträge Lohmar 17. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Bundesministers Wuermeling zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226). Es ist beanstandet worden, daß der Gesetzentwurf den auch nach Meinung der Bundesregierung wichtigen Bereich der Ausbildungsbeihilfen ausklammert. Diese Beanstandung habe ich erwartet, zumal ich selbst auch volles Verständnis für das Bedauern 7748 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 darüber habe, daß Ihnen noch kein Gesetzentwurf für eine Neuordnung dieses Bereichs vorliegt. Ich stimme der Kritik darin bei, daß hier eine wesentliche Aufgabe noch vor uns liegt, die gelöst werden muß, und nicht leichten Herzens habe ich mich von dem eine Zeitlang verfolgten Gedanken getrennt, den Komplex Ausbildungsbeihilfen in die Neufassung des Jugendwohlfahrtsgesetzes einzubeziehen. Wenn dennoch der Ihnen vorliegende Entwurf insoweit schweigt, so aus der in vielfältigen Erörterungen gewonnenen Erkenntnis heraus, daß die Neuordnung des Ausbildungsbeihilfewesens den einem Jugendwohlfahrtsgesetz gesteckten Rahmen sprengen müßte. Die Neuordnung des Ausbildungsbeihilfewesens ist ein außerordentlich umfassendes, vielschichtiges Unternehmen. Pädagogische und bildungspolitische Erwägungen müssen ebenso wie soziale, familienpolitische und arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte aufeinander abgestimmt werden. Die schwierigen Fragen des Kostenbedarfs und nicht zuletzt der Kostendeckung sind zu lösen, verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Probleme zu bewältigen. Bei der Tragweite jeder Neuordnung könnte gerade hier eine unausgereifte Lösung mehr schaden als nützen. Die Gefahr einer später schwer aufzufangenden Fehlentwicklung, deren Folgen letztlich unsere Jugend zu tragen hätte, wäre kaum zu vermeiden. Der Verzicht auf eine Regelung des Ausbildungsbeihilfewesens im Jugendwohlfahrtsgesetz bedeutet für die Bundesregierung — ich möchte das mit allem Nachdruck unterstreichen — kein Ausweichen vor dieser Aufgabe. Darüber, daß etwas geschehen muß, besteht keine Meinungsverschiedenheit. Die beteiligten Bundesressorts haben dafür vor allem in den letzten Monaten gemeinsam bereits wesentliche Vorarbeiten geleistet. Ich habe in meinem Hause schon seit Monaten einen besonderen Referenten mit diesen Arbeiten betraut. Die Beratungen der Ressorts werden mit Nachdruck und Gründlichkeit fortgesetzt. Sobald über die erreichbaren Ziele und über die einzuschlagenden Wege Klarheit und Einverständnis besteht, ist die Zusammenfassung wesentlicher, allgemeiner Bestimmungen über die Ausbildungsbeihilfen sinnvoll und geboten. Ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit soweit sind. Dem Wunsch des Bundestages vom 8. April 1959 wird dann entsprochen werden können. Wenn auch hier und heute nicht der Ort ist, im einzelnen über den Stand der Überlegungen zu berichten, möchte ich angesichts des besonderen Interesses, das offenbar im Hohen Hause für dieses Thema besteht, noch einiges wenige zur Sache hinzufügen: Tatsächliche Feststellungen Die öffentlichen Mittel des Bundes und der auf Bundesebene wirkende Träger, die gegenwärtig für die hauptsächlichen Formen der Einzelhilfen zur Berufsausbildung aufgebracht werden, betrugen im Jahre 1959 310 Mill. DM. Sie sind im laufenden Jahr gestiegen und werden 1961 noch weiter erhöht werden. Von etwa 21/2 Mill. Jugendlichen im Alter von 15 bis 25 Jahren, die sich jährlich in einer irgendwie gearteten Ausbildung befinden, werden rund 325 000 Jugendliche gefördert. Bemerkenswert ist, daß die Zahl der geförderten jungen Menschen von 1957 bis jetzt um 20 % angestiegen ist. (Dabei sind die Hilfen für ausländische Studenten nicht einbegriffen.) (Auch ist die Fülle der indirekten Hilfen — insbesondere Schulgeld- und Gebührenfreiheit — außer Ansatz geblieben.) Von dem genannten Betrag werden etwa zwei Fünftel nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes und je ein Fünftel nach denen des Lastenausgleichs und des Honnefer Modells bewilligt. Über das, was Länder, Gemeinden, Stiftungen und die freie Wirtschaft zusätzlich an Einzelbeihilfen leisten, lassen sich sichere Angaben im Augenblick noch nicht machen. Man wird aber davon ausgehen dürfen, daß insgesamt im Bundesgebiet der für Einzelbeihilfen pro Jahr aufgewandte Betrag nicht weit unter der Halbmilliardengrenze liegt. Eine künftige Neuordnung wird diese Dinge und Größenordnungen im Auge behalten und dafür Sorge tragen müssen, daß die vorhandenen Initiativen nicht gelähmt werden. Die freiwilligen Träger von Ausbildungsbeihilfen sollen ja nicht von ihrer Verantwortung freigestellt und nicht angeregt werden, ihre bisherigen Hilfen auf die öffentliche Hand abzuwälzen. Darüber hinaus wird unter Wahrung der dem Bund gesetzten verfassungsmäßigen Schranken eine sinnvolle Teilung der Aufgaben und Lasten zwischen Bund und Ländern anzustreben sein. Das bisherige System der Ausbildungsbeihilfen geht von einem speziellen sozialen Defizit wie z. B. Kriegsbeschädigung oder Flüchtlingseigenschaft aus und ist damit im wesentlichen kausal bestimmt. Eine künftige Regelung wird dieses System wohl weitgehend durch eine an der Aufgabe der Ausbildung selbst ausgerichtete Lösung zu ersetzen haben. Allerdings werden auch künftig soziale Gesichtspunkte weiterhin ausschlaggebend sein; denn Ausbildungsbeihilfen der öffentlichen Hand lassen sich nur vertreten, wo die Kraft des einzelnen oder seiner Familie nicht ausreicht. Förderung ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage würde die Tendenz zum Versorgungsstaat in unverantwortlicher Weise stärken. Die Ungereimtheiten und Überschneidungen des derzeitigen Rechtszustandes werden auszuräumen sein. Der Vielfalt der Tatbestände kann man aber nicht durch eine starre Einheitslösung, sondern nur durch adäquate Maßnahmen gerecht werden. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7749 Eine Vereinheitlichung der Organisation und Begründung einer Einheitszuständigkeit erscheint weder notwendig noch erstrebenswert. Dem einzelnen zu Betreuenden wird nicht durch eine formelle Zentralisierung, sondern dadurch am besten gedient, daß ihn jeweils diejenige Stelle betreut, die über die besten Kenntnisse des Personenkreises verfügt, dem er angehört. Ich möchte mich heute auf diese wenigen Bemerkungen beschränken, aus denen Sie den Stand unserer Arbeiten ersehen können, und nochmals hinzufügen, daß wir weiter intensiv an der Arbeit bleiben. Ich hoffe mit Ihnen, daß wir bald dazu kommen, in gemeinsamem Bemühen den richtigen Weg zu finden — im Interesse der Sache und im Interesse unserer Jugend. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Strauß auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Hamburg) (Fragestunde der 133. Sitzung vom 17. November 1960 (Drucksache 2217) : Beruhte die vom Pressereferenten des Bundesverteidigungsministeriums in offizieller Pressekonferenz erteilte Antwort auf die Frage, wer während des gegenwärtigen Urlaubs des Herrn Bundsverteidigungsministers die Befehls- und Kommandogewalt ausübe — wonach diese Frage effektiv nicht zu beantworten' sei, „weil die Entscheidung erst vor uns liegt" —, auf einer damals tatsächlich unklaren Regelung der Befehlsverhältnisse oder nur auf einer unzureichenden Kenntnis des die Antwort erteilenden Stabsoffiziers? Die Antwort des Pressereferenten des Bundesverteidigungsministeriums bezog sich auf die Frage, ob die Befehls- und Kommandogewalt im Falle einer aus dienstlichen oder privaten Gründen eintretenden Abwesenheit des Ministers auf den Staatssekretär delegiert wird oder nicht, ferner darauf, unter welchen Voraussetzungen und an wen eine Delegierung der Befehls- und Kommandogewalt erfolgt. Während der ganzen Zeit seit Errichtung des Bundesverteidigungsministeriums hat diese Frage keine praktische Bedeutung gehabt, weil der Staatssekretär die Vertretung des Ministers in allen ihm obliegenden Dienstgeschäften ausübt. Nur für den Fall, daß der Verteidigungsminister aus irgendwelchen Gründen verhindert ist, die Befehls- und Kommandogewalt beizubehalten, hat sich der Herr Bundeskanzler vorbehalten, durch Kabinettsbeschluß ein anderes Mitglied der Regierung damit zu betrauen. Der Pressereferent wollte nicht der Erklärung des Ministers vorgreifen, daß bei einem kurzfristigen Urlaub und ähnlichen Fällen die Befehls- und Kommandogewalt nicht auf den Staatssekretär übergeht oder auf irgend jemand anderen, sondern beim Bundesminister für Verteidigung verbleibt unbeschadet der Tatsache, daß sie gemäß o. a. Klarstellung vom Staatssekretär ausgeübt wird. Strauß Anlage 4 Umdruck 726 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksachen 2152, 2247) betreffend Schäden im deutschen Tabakbau infolge Auftretens der Blauschimmelkrankheit Der Bundestag wolle beschließen, dem Ausschußantrag folgende Worte anzufügen: „und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 1961 über das Ergebnis zu berichten". Bonn, den 6. Dezember 1960 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 727 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksachen 1693, 2221). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1. § 8 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Wer aus dem Ausland Brotgetreide oder Malz, auch geröstet, einführt oder aus sonstigen Gebieten in das Bundesgebiet verbringt, hat diese Erzeugnisse spätestens bei der Zoll- oder Grenzabfertigung der Einfuhr-und Vorratsstelle zum Kauf anzubieten." ' 2. In Artikel 1 wird folgende Nr. 5 a eingefügt: ,5 a. § 8 Abs. 8 erhält folgende Fassung: „ (8) Der Bundesminister kann bestimmen, daß auch folgende Erzeugnisse den Vorschriften der Absätze 1, 3, 5 und 7 unterworfen werden oder Gegenstand der Vorratshaltung 'sind, soweit dies zur Sicherstellung der Versorgung notwendig ist oder soweit es die Marktlage erfordert: 1. andere Getreidearten sowie Mehl, Grieß, Dunst und Schrot, 2. Körner von Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Mais, Buchweizen, Hirse aller Art und Reis, geschält, geschliffen, perlförmig geschliffen, gequetscht (einschließlich Flocken), aufgeschlossen oder in ähnlicher Weise be- oder verarbeitet, 3. Malzextrakt, 4. Zubereitung zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder Küchengebrauch auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malz- 7750 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 extrakt, auch mit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 Gewichtshundertteilen, 5. Teigwaren, 6. Brot, Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren, ohne Zusatz von Zucker, Honig, Eiern, Fett, Käse oder Früchten, 7. feine Backwaren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao, 8. geröstete Kaffeemittel auf Getreidebasis." 3. Artikel 2 erhält folgende Fassung: „Artikel 2 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 8. Dezember 1960 Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Haus hat die Begründung des Gesetzentwurfs entgegengenommen. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Abgeordnete Kemmer.


Rede von Emil Kemmer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich empfinde es als sehr glücklich, daß wir gerade in dieser Stunde ein Jugendgesetz beraten, in der die deutsche Olympiamannschaft auf der Tribüne dieses Hohen Hauses sitzt.

(Beifall im ganzen Hause.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt den Entwurf der Bundesregierung und hat den Wunsch und auch die Absicht, dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Wir sind nicht der Meinung, daß dabei gehetzt werden muß; denn in der noch zur Verfügung stehenden Zeit läßt sich dieser Entwurf sehr wohl beraten, zumal zumindest über die rein fachlichen Abschnitte mit den Ländern und in den Fachkreisen weitgehend Einmütigkeit besteht.
Meine Fraktion begrüßt es, daß nicht nur die Einzelbestimmungen des geltenden Jugendwohlfahrtsrechts den besonderen Erfordernissen unserer Zeit angepaßt werden. Das gilt insbesondere für die Fachabschnitte des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes. Ihre Beratung kann in den Ausschüssen erfolgen; hierzu möchte ich mich jetzt in der ersten Lesung nicht äußern. Das Wesentliche scheint mir zu sein, daß das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz als Gesetz mit pädagogischem Grundgehalt ,anerkannt wird. Die Novelle versucht, durch die Herausstellung einiger für den Erziehungsraum wichtiger Grundsätze eine möglichst breite Basis für die Aufgaben der Jugendhilfe zu schaffen, insbesondere durch die Stärkung der Familie und durch die Stärkung der Träger der freien Jugendhilfe.
Die Familie ist, wie sich auch aus Art. 6 des Grundgesetzes ergibt, der natürliche Erziehungsraum für den jungen Menschen. Das Fundament der Erziehung muß daher die Familie sein, nicht bloß, weil sie ein Recht darauf besitzt, sondern weil die gesunde, natürliche Erziehung in der Familie auch im öffentlichen Interesse liegt. Deshalb muß die Hilfe für die Kinder in erster Linie eine Hilfe für die Familie sein. Der Entwurf staffelt daher folgerichtig die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Hinblick auf das Elternhaus wie folgt: 1. Beratung und Unterstützung der Eltern, 2. zusätzliche Hilfen in Zusammenarbeit mit den Eltern und 3. nur in extremen Fällen eine Ersatzerziehung und die Anwendung von Zwangsmitteln, aber auch selbst dann keine völlige Ausschaltung der natürlichen Erzieher.

(Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr richtig!)

Es erscheint besonders wichtig, daß die Familie bei allen Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe stets zu beteiligen ist und daß das Recht der Eltern, die Grundrichtung der Erziehung des Kindes zu bestimmen, unbedingt gewährleistet sein muß.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Auffassung des Bundesrats, dieser ausdrückliche Hinweis auf das Elternrecht sei überflüssig, weil es schon im Art. 6 des Grundgesetzes verankert sei, vermag sich meine Fraktion nicht zu
7728 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960
Kemmer
eigen zu machen. In den Ausschüssen werden wir Gelegenheit haben, uns mit diesen Fragen im einzelnen auseinanderzusetzen.
Ich komme nun wohl zu dem umstrittensten Punkt des Gesetzes, nämlich dem Verhältnis der öffentlichen zur freien Jugendhilfe und Jugendarbeit. Was steht darüber im Entwurf? Es wird lediglich gesagt, daß überall dort, wo geeignete freie Kräfte am Werk sind, ihnen der Vorrang vor der unmittelbaren Tätigkeit der öffentlichen Hand eingeräumt werden muß.

(Befall bei der CDU/CSU.)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    unsere Frau Kollegin Weber und unsere verehrte Alterspräsidentin Frau Dr. Lüders.

    (Beifall.)

    Der Herr Minister hat auch auf die Entschließung des Bundestages im Jahr 1953 hingewiesen, bei der wir uns nicht ganz einig waren; Frau Kollegin Schanzenbach, Sie haben ja damals eine sehr heftige Rede gegen diese Entschließung gehalten. Meine Damen und Herren, wäre die Praxis allenthalben dem Willen des Gesetzgebers gefolgt, so wären die erläuternden Bestimmungen wahrscheinlich gar nicht nötig gewesen.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Hört! Hört!)

    Aus der Praxis und aus den verschiedenen Äußerungen und Veröffentlichungen ergibt sich nämlich, daß von der Linie, die das schon jetzt geltende Gesetz zwingend vorschreibt, in vielen Fällen bewußt abgewichen wird. So hat z. B. Frau Senatorin Mevissen im Bundesrat beim ersten Durchgang des Gesetzes unter anderem wörtlich erklärt:
    Der Art. II des Entwurfs sieht die völlige Umkehrung des Verhältnisses zwischen den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe vor und weist den Trägern der freien Jugendhilfe bewußt einen Vorrang gegenüber den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu.
    Das heißt: Frau Senatorin Mevissen liest aus dem jetzt geltenden Gesetz genau das Gegenteil von dem heraus, was zu diesem Punkt eigentlich drinsteht.
    Der Senator Dr. Nevermann in Hamburg hat vor der Hamburger Bürgerschaft folgende Grundsatzerklärung abgegeben:
    Das Prinzip der Subsidiarität soll den Kollektivismus verhindern und die freie Persönlichkeit schützen. Dies tut aber die Kommunalpolitik in einer freien demokratischen Gemeinde selbst. In der Demokratie verliert daher das Prinzip der Subsidiarität seinen Inhalt .und damit seine Notwendigkeit.

    (Hört! Hört! in der Mitte. — Abg. Memmel: Sollte das mit einer gewissen Parteizugehörigkeit zusammenhängen?!)

    Das kommt gleich. In der Grundsatzerklärung heißt es weiter:
    Die sozialdemokratische Kommunalpolitik sollte bei aller Anerkennung der Einzelverbände klar und eindeutig Verantwortung und Hauptanteil den Städten und Gemeinden zuweisen, wenn es sich um die Ausfüllung des sozialen Rechtsstaats handelt.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Auf der gleichen Linie liegen Erklärungen, die der Herr Bürgermeister Brauer und andere führende Sozialdemokraten abgegeben haben.

    (Abg. Memmel: Also doch! — Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Meine Fraktion begrüßt es, daß um solchen eklatanten Mißdeutungen des Gesetzes vorzubeugen, hinsichtlich des Verhältnisses der öffentlichen zu den freien Trägern ein für allemal Klarheit geschaffen wird.

    (Abg. Frau Dr. h. c. Weber [Essen] : Sehr gut!)

    Dagegen bedauere ich es, daß der immer wieder geforderte Aufgabenkatalog, der in den Vorentwürfen auch formuliert war, nunmehr in der Novelle nicht mehr enthalten ist. Der Katalog, der die Aufgaben des Sports, der Verbände, der freien Jugendhilfe usw. enthält, ist in die Novelle leider nicht mit aufgenommen worden. Der Herr Minister hat darauf hingewiesen, daß im Einvernehmen mit den Ländern der bis ins einzelne erarbeitete Aufgabenkatalog einer Rechtsverordnung überlassen bleiben solle. Ich persönlich empfinde das als einen Mangel. Ich weiß, daß der Herr Minister und sein Haus diesen Katalog sehr gern mit in den Entwurf aufgenommen hätten, wenn nur die geringste Chance bestanden hätte, den Gesetzentwurf dann mit einiger Sicherheit über die Hürden des Bundesrates zu bringen.

    (Abg. Horn: Hört! Hört!)

    Wir werden in den Ausschußberatungen sehr eingehend prüfen müssen, meine Damen und Herren, ob und inwieweit der Aufgabenkatalog nicht doch noch im Gesetz selbst verankert werden sollte.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Wenn die Regelung dieser Materie einer Rechtsverordnung überlassen würde, wäre dieses Hohe Haus bei der Gestaltung des Inhalts dieses für die Jugendpflege und Jugendarbeit außerordentlich bedeutsamen Aufgabenkatalogs einfach ausgeschaltet, da die Rechtsverordnung lediglich zwischen Bundesregierung und Bundesrat abgestimmt wird.
    Der Entwurf enthält in den §§ 14, 16 und 17 auch Aufgaben der obersten Jugendbehörden der Länder und der Bundesregierung. Ich begrüße es im Namen meiner Fraktion, daß diese Aufgaben im Entwurf genannt und gegeneinander abgegrenzt worden sind. Zwar hält der Bundesrat eine gesetzliche Regelung insoweit für überflüssig. Meiner Überzeugung nach ist es aber besonders zu begrüßen, daß die Novelle nicht nur die Aufgaben auf der Ortsebene berücksichtigt, sondern in Würdigung der umfassen-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Dezember 1960 7729
    Kemmer
    den Bedeutung, die die Jugendarbeit auf allen Ebenen bis zur Bundesebene hin erlangt hat, die gesetzlichen Konsequenzen zieht.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Der vielseitig geäußerte Wunsch, besondere Finanzierungswege für das Jugendwohlfahrtsgesetz festzulegen, hat sich in dem Entwurf leider nicht verwirklichen lassen, und zwar aus denselben Gründen, aus denen auch der Aufgabenkatalog nicht in den Gesetzentwurf hat aufgenommen werden können. Es ist richtig, daß nur schwer neue Finanzierungswege zu finden sind, solange die Aufgaben der Jugendhilfe reine Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden sind. Angesichts der Bedeutung, die der Jugendarbeit zukommt — diese hat das gesamte Hohe Haus immer wieder bejaht —, werden wir in den Ausschüssen und auch hier im Plenum ernsthaft prüfen müssen, ob nicht doch zusätzliche finanzielle Hilfen ermöglicht werden können.
    Meine Damen und Herren, ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß dieses Gesetz trotz der sehr unterschiedlichen Auffassungen, die wir gerade in den wichtigsten Punkten haben, in einer guten Atmosphäre beraten und noch in diesem Bundestag verabschiedet werden kann.
    Namens meiner Fraktion beantrage ich Überweisung an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen — federführend — und an den Ausschuß für Kommunalpolitik — mitberatend —.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)