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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kinat (Spork), Maier (Mannheim) und Dr. Krone 7615 A Mandatsniederlegung des Abg. Brüns . 7615 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959 . . . 7615 B Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Fragen der Abg. Müller-Hermann und Seuffert: Deutsches Privatvermögen in den USA Dr. von Brentano, Bundesminister 7616 A, B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7616 A, B Erler (SPD) 7616 C Frage des Abg. Rehs: Hilfe für die c Ölvergifteten in Marokko Dr. von Brentano, Bundesminister 7616C,D, 7617A Rehs (SPD) . . . . . . 7616D, 7617 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Ladung des Frachters LAS PALMAS Dr. von Brentano, Bundesminister 7617A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 7617 B, C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Wasserübungsplatz bei Haufelde an der Oberelbe Dr. Hölzl, Staatssekretär 7617 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Geographieunterricht auf den höheren Schulen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7618 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Versorgungszahlungen in Fällen wie dem des früheren Staatssekretärs Schlegelberger Dr. Anders, Staatssekretär 7618 B, C, 7619 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7618 C, D, 7619 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gesetzesänderungen zwecks Automatisierung in Verwaltung und Wirtschaft Dr. Hölzl, Staatssekretär 7619 B Frage des Abg. Dürr: Vermögen der ehemaligen KPD . . . 7620 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Formulare beim zollfreien Austausch der Montangüter Dr. Hettlage, Staatssekretär 7620 A, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7620 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Konjunkturpolitische Gesetzgebung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7620 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7621 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7621 A, C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7621 C Ritzel (SPD) . .. 7621 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Schmuggel durch Kraftfahrer Dr. Hettlage, Staatssekretär . 7622 A, B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7622 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen): Umsatzbesteuerung von Trinkmilch Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7622 C Frage des Abg. Rimmelspacher: Pensionskasse Deutscher Eisenbahner und Straßenbahner Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 D Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : Kontingentierung der Braunkohlenbriketts Dr. Westrick, Staatssekretär 7622 D, 7623 B Müller (Erbendorf) (SPD) 7623 B Frage der Abg. Frau Döhring (Stuttgart): Denkschrift über die wirtschaftliche Situation der Familien Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 7623 C, 7624 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) : 7623 C, D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Leistungen an die Kriegsopfer Blank, Bundesminister 7624 A Frage des Abg. Döring: Werbeinserat der Bundeswehr in der Zeitschrift „Student im Volk" Strauß, Bundesminister . . . . 7624 B Frage der Abg. Mischnick und Rimmelspacher: Verordnung zur Durchführung des § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes Strauß, Bundesminister 7624 C Frage des Abg. Dr. Bechert: Unfälle auf dem Schießplatz Bruchhausen Strauß, Bundesminister . . . . . 7624 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7624 D Frage des Abg. Dr. Bechert: Beseitigung des Atommülls Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7625 A, C, D 7626 A Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7625 B Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 7626 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Erzeugung künstlichen Regens Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7626 B, C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . 7626 B, C Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2239) . . . . . 7626 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2262) — Zweite und dritte Beratung — Hansing (SPD) . . . . 7627 A, 7633 B Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 7627 D Kühlthau (CDU/CSU) . . 7629 A, 7634 B, 7636 B, 7637D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 7631 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7632 D, 7637 A Kühn (Bonn) (FDP) . 7635 A, 7637 D Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7638 A Entwurf eines Aktiengesetzes und Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksache 1915) — Erste Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Publizität von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SPD) (Drucksache 2278) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Minderheiten in Kapitalgesellschaften (SPD) (Drucksache 2279) — Erste Beratung Schäffer, Bundesminister 7638 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 7642 B, 7651 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 III Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 7644 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 7656 B Deringer (CDU/CSU) . . . .. . . 7658 D Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 7666 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 7670 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 7672 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2259) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7650 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache 2061); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2260) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7651 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2243) — Zweite und dritte Beratung — 7651 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7651 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2228) - Zweite und dritte Beratung — Börner (SPD) . . 7677 C, 7682 B, 7678 B Büttner (SPD) 7678 C, 7686 A Stingl (CDU/CSU) 7679 B, 7680 D, 7691 C Dr. Schellenberg (SPD) . 7680 A, 7681 B, 7682 A, 7685 C, 7692 A, 7696 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7681 C, 7682 A, 7686 C, 7688 C Dr. Bärsch (SPD) . . . . 7682 C, 7697 B Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 7684 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7684 D Frau Korspeter (SPD) 7687 C Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . 7689 B Geiger (Aalen) (SPD) 7689 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7693 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7694 D Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2271) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7698 A Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2268, zu 2268) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 7698 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233) — Erste Beratung — 7698 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2232) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Jacobi, Dr. Elbrächter, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 2225) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 1959 mit der Französischen Republik zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts-und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 2234) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7699 A Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über deutsche Dollarbonds (Drucksache 2248) — Erste Beratung — 7699 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253) — Erste Beratung — . . . 7699 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7699 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes (SPD) (Drucksache 2207) — Erste Beratung — 7699 C Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksache 2238) 7699 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7699 D Anlagen 7701 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7615 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 133. Sitzung, Seite 7609 B Zeile 13 statt „grundsätzliche Vorlage": Grundsätze der Vorlagen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann 10. 12. Blöcker 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Diebäcker 7. 12. Drachsler 7. 12. Dr. Eckhardt 7. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Faller 7. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Günther 8. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Hoogen 7. 12. Dr. Imle 7. 12. Dr. Knorr 7. 12. Kramel 8. 12. Lohmar 7. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Majonica 7. 12. Dr. Martin 7. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Ramms 9. 12. Rasner 7. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 9. 12. Seither 9. 12. Stiller 7. 12. Storch 10. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weimer 7. 12. Winkelheide 9. 12. Dr. Winter 7. 12. Wittrock 7. 12. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Funk 16. 12. Höfler 17. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lermer 14. 12. Neubauer 31. 12. Pohle 31. 12. Stenger 31. 12. Anlage 2 Der Bundesminister der Finanzen V B/3 - F 7530 - 2/60 II B/4 - Wo 0280 - 52/60 Bonn, den 17. November 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag) ; hier: Kapitalerhöhung um 1 Mio DM durch das Land Berlin im Rechnungsjahr 1960 Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung Das Land Berlin hat beantragt, ihm weitere junge Anteile der Gewobag im Nennwert von 1 Mio DM (aus einer weiteren Kapitalerhöhung um 1 Mio DM im Rechnungsjahr 1960) zu überlassen. Im vorliegenden Fall wird die sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1960 nicht überschritten. Einer Zustimmung des Bundesrats und des Deutschen Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 RHO bedarf es daher nicht. Ich habe dem vorgenannten Antrag gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 RHO zugestimmt. Da Bundesrat und Bundestag früheren Anträgen in gleicher Sache, bei denen die genannte Wertgrenze überschritten wurde, zugestimmt haben, darf ich bitten, von meiner Zustimmung zu dem Vorhaben Kenntnis zu nehmen. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kapital der Gewobag 12,7 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM = 31,5 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 7,8 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 7,7 Mio DM = 60,7 v. H. betragen. In Vertretung Dr. Hettlage Anlage 3 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über 7702 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Tabelle zu § 1 Abs. 2 (Anlage 2) wird durch folgende Tabelle ersetzt: ,,Tarifklasse Zu der Tarifklasse Ortsklasse Stufe Stufe Stufe 3 gehören Besoldungsgruppen 1 2 (bei einem kinderzuschlagsberechtigten Kind) Monatsbeträge in DM S 232 289 310 Ia B 7 bis B 11 A 197 248 268 B 162 207 225 A 15 und A 16, S 180 234 255 Ib B 1 bis B 6 1 A 151 199 219 B 122 164 182 S 150 196 216 II A 11 bis A 14 A 127 167 187 B 104 138 158 S 128 166 186 III A 7 bis A 10 A 108 142 162 B 89 118 137 S 118 153 174 IV A l bis A 6 A 101 133 153 B 84 111 129 Bei mehr als einem kinderzuschlagsberechtigten Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind, und zwar für das zweite bis zum fünften Kind in Ortsklasse S um je 27 DM, in Ortsklasse A um je 25 DM, in Ortsklasse B um je 22 DM, für das sechste und die weiteren Kinder in Ortsklasse S um je 35 DM, in Ortsklasse A um je 33 DM, in Ortsklasse B um je 29 DM. 2. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: , 2a (1) Nach § 21 des Bundesbesoldungsgesetzes wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Beamten, denen laufende Bezüge für den Monat Dezember eines Jahres in voller Höhe zustehen, erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das gleiche gilt für Versorgungsempfänger, die für den Monat Dezember laufende Versorgungsbezüge erhalten. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." (2) In § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 725 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühn (Bonn) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 werden die Worte „1. Januar 1961" durch die Worte „1. Dezember 1960" ersetzt. Bonn, den 6. Dezember 1960 Kühn (Bonn) Dr. Mießner Frau Friese-Korn Eilers (Oldenburg) Kreitmeyer Dr. Kohut Anlage 5 Umdruck 724 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Als Jahresarbeitsverdienst gilt der den Geldleistungen zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst vervielfältigt mit 1,1847, wenn sich der Unfall ereignet hat vor dem 1. Januar 1958, 1,1166, wenn sich der Unfall ereignet hat im Jahre 1958, 1,054, wenn sich der Unfall ereignet hat dm Jahre 1959." 2. In § 2 wird Absatz 3 gestrichen. 3. Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt auch eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten er- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7703 leidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung sollen eine Krankheit, auch wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit entschädigen, sofern nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können." 4. Hinter § 7 wird folgender neuer § 7 a eingefügt: ,§ 7 a In § 563 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung werden die Worte „höchstens jedoch 9000 Deutsche Mark" ersetzt durch die Worte „höchstens jedoch 12 000 Deutsche Mark".' 5. Hinter § 7 a wird folgender neuer § 7 b eingefügt: ,§ 7 b In § 588 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung erhalten die Sätze 2 und 3 folgende Fassung: „Die Witwenrente beträgt zwei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes, wenn die Witwe das fünfundvierzigste Lebensjahr vollendet hat oder solange sie mindestens ein nach § 591 waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder berufsunfähig (§ 1246 Abs. 2) oder erwerbsunfähig (§ 1247 Abs. 2) ist. Die Berufsunfähigkeit muß mindestens drei Monate bestehen." ' 6. Hinter § 9 wird folgender neuer § 9 a eingefügt: ,§ 9 a Hinter § 596 der Reichsversicherungsordnung wird ein § 597 mit folgender Fassung eingefügt: „§ 597 (1) Für die Anpassung der Leistungen in Geld, deren Berechnung auf dem Jahresarbeitsverdienst beruht, gelten die §§ 1272 bis 1275 entsprechend. (2) Der Sozialbeirat nach § 1274 wird um je einen Vertreter der gegen Arbeitsunfall Versicherten und der Unternehmer erweitert. Das Vorschlagsrecht für diese Mitglieder steht den Vorständen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft der gemeindlichen Unfallversicherungsträger gemeinsam zu. Das Vorschlagsrecht entfällt, falls die genannten Vereinigungen nicht binnen einer vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu bestimmenden Frist einen gemeinsamen Vorschlag eingereicht haben." ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt ferner eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten erleidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkung verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung können eine Krankheit wie eine Berufskrankheit entschädigen, wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, aber nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können.' ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Dr. Deist, ich habe Sie so verstanden, wie ich es soeben vorgetragen habe. Wenn ich mir vor Augen halte, daß Herr Kollege Dr. Heinemann und Sie nun wirklich vergeblich versucht haben, mir klarzumachen, daß die „Deutsche Volksaktie", wie Herr Dr. Heinemann es gesagt hat, mittelbar eine Aktie sein soll, dann — ich muß es Ihnen offen sagen — komme ich als Jurist nicht mehr mit. Denn in meinen Augen ist die „Deutsche Volksaktie", so wie Sie es konstruiert haben, letzten Endes nichts weiter als ein Investmentzertifikat. Wenn Sie das nun Volksaktie nennen, will ich mich mit Ihnen nicht streiten.

    (Abg. Dr. Deist: Dann sind wir einer Meinung!)

    Aber Sie haben nicht klar juristisch zum Ausdruck gebracht, daß Ihre Volksaktie, d. h. das Zertifikat der Beteiligung an der sogenannten Deutschen Nationalstiftung, eben keine Aktie ist; denn die Deutsche Nationalstiftung ist keine Aktiengesellschaft, an der man mit einer Aktie beteiligt sein könnte. Das sind, finde ich, auf Ihrer Seite unklare, verwaschene Darlegungen, die mich dazu gebracht haben, Sie so zu verstehen, daß es letzten Endes auf die juristische Konstruktion nicht ankomme. Ich finde, daß es sehr darauf ankommt!
    Ich bin zum Beispiel auch der Meinung, daß die Entwicklung, die in der CDU zur „Volksaktie" hin stattgefunden hat, indem man letzten Endes entgegen den ursprünglichen Plänen darauf verzichtet hat, einen besonderen Volksaktientyp zu schaffen, im Sinne der juristischen Klarheit, im Sinne der Klarheit der Unternehmensverfassung der Aktiengesellschaft nur zu begrüßen ist.
    Ich habe dann allerdings heute morgen von Herrn Kollegen Dr. Barzel eine Andeutung gehört, bei der ich gleich von vornherein sagen will: Es ist möglich, daß ich sie mißverstanden habe. Vielleicht sagt Herr Professor Burgbacher oder Herr Kollege Dr. Barzel nachher noch etwas Näheres dazu. Herr Kollege Dr. Barzel sagte nämlich, daß man sich überlegen müsse, ob man nicht bei den Ausschußberatungen doch vielleicht die Volskaktie in das Aktienrecht einbauen solle. Ich finde, das wäre
    recht bedenklich und tendiert vielleicht in die Richtung, doch wieder einen besonderen Aktientyp als Volksaktie zu schaffen, wie es ursprünglich in der Anfangszeit geplant war.
    Aber nach der Zwischenfrage von Herrn Dr. Deist war ich davon abgekommen. Die Diskussion hat insofern eine Schlagseite bekommen, die ich nicht für gut halte, als irgendwie an Neidgefühle, an Ressentiments appelliert wird. Ich glaube empfehlen zu sollen, ja ich möchte sogar darum bitten, die Reform des Aktienrechts wirklich ganz nüchtern, ruhig als juristische Angelegenheit durchzuführen und ihr nicht etwa diesen Trend zu geben: Dies ist ein Gesetz gegen die Großen und für die Kleinen und für den Mittelstand. So ist das gar nicht, wenn man auch vielleicht in weiten Kreisen der Bevölkerung zu solchen Auffassungen neigt.
    Ein Konzern, ein ganz großes Unternehmen ist doch nicht böse per se. Es mißbraucht seine Macht nicht in jedem Falle. Jeder von uns ist sich doch darüber klar, daß wir im Zeitalter der Automation, im Zeitalter ,des Atoms ganz sicherlich große Unternehmungen brauchen werden, denen allein die Möglichkeiten zur Verfügung stehen, diese technischen Entwicklungen voranzutreiben oder diesen technischen Entwicklungen zu folgen.
    Was wir alle nicht wollen, ist der Mißbrauch der Macht, der Mißbrauch ,der Konzentration. Dagegen ist nichts zu sagen. Ich meine aber, daß auf anderen Rechtsgebieten das Entsprechende getan werden muß. Man kann mit Hilfe des Wettbewerbsgesetzes, mit Hilfe der Steuergesetze eingreifen, für Ordnung sorgen und die Dinge in die richtige Bahn lenken. Was ich befürchte bei den Plänen, die Herr Dr. Deist in Hannover vorgetragen hat, bei den Absichten, die man dem Godesberger Programm der SPD und letztlich auch auf dem Arbeitnehmersektor der CDU Aufsätzen in der „Sozialen Ordnung" — der Zeitschrift unseres Herrn Kollegen Katzer, die hier schon zitiert worden ist — entnehmen kann, ist, daß hief die Kräfte sitzen, die solche Mißbräuche über die Eigentumsordnung bekämpfen wollen. Das halte ich nun eben einmal für grundsätzlich falsch; das Eigentum ist nach Art. 14 und Art. 19 des Grundgesetzes geschützt, gleichgültig ob groß oder klein: wir können keinen Unterschied machen. Der Maßstab der Größe zieht beim Eigentum nicht. Wir sollten uns bemühen, auf den anderen Sektoren in dieser Richtung etwas zu tun. Dazu gehört natürlich auch eine vernünftige, ordentliche Fassung des Aktiengesetzes, um seine Funktion sicherzustellen, damit nicht etwa auch noch durch das Aktiengesetz ausdrücklich zu Konzentrationen angereizt wird.
    Bei dem ganzen Konzernproblem kann man nicht einfach sagen: :der Konzern ist schlecht, weil er groß ist. Es gibt zufällige Konzernverbindungen, und es gibt Konzernverbindungen, die organisch geschaffen werden. Ich stehe auf dem Standpunkt: wenn jemand zufällig in zwei verschiedenen Unternehmungen Mehrheiten besitzt und wenn die beiden Unternehmungen keinen Kontakt miteinander haben, so ist eine ganz andere Behandlung am Platze, als wenn eine Firma auf der anderen aufbaut und beide sich zusammenschließen.
    7672 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960
    Dr. Dahlgrün
    Ein anderer Gesichtspunkt. Es ist hier von der Notwendigkeit gesprochen worden, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ähnlichen Vorschriften zu unterwerfen. Gut, wenn jemand eine Aktiengesellschaft in eine GmbH umwandelt, nur um es leichter zu haben, so lasse ich mit mir darüber reden. Es gibt aber auch andere Fälle. Ich will Ihnen nur zeigen, daß es nicht immer das Bestreben ist, auszuweichen, Machtkonzentrationen zu bilden. Ich könnte Ihnen Produktionszweige nennen, in denen z. B. die Form der Aktiengesellschaft wegen der Bilanzierung einfach nicht tragbar ist, wo man historisch und aus sachlichen Gründen seit jeher die Form der GmbH gewählt hat, weil die Zollfragen und die Lagerhaltung, die in das Fachgebiet solcher GmbHs hineinspielen, gar keine andere Rechtsform zulassen.
    Ich möchte noch die Frage der EWG erörtern, weil sie vielleicht nicht ganz klar herausgekommen ist. Herr Kollege Dr. Barzel hat sie bereits angesprochen. Nach meiner Überzeugung kommen wir — und das stützt meine These, daß die Aktienrechtsreform nüchtern, unabhängig von irgendwelchen Ressentiments durchgeführt werden sollte — im Raum der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Sektor des Aktienrechts nicht zu Rande, wenn wir in den nationalen Aktiengesetzen irgendwelche besonderen nationalen Ziele verfolgen. Wir kommen nur zu einer einheitlichen europäischen Lösung — ganz langsam, es wird ein sehr schwieriger, weiter Weg sein —, wenn diese nationalen Aktiengesetze wirkliche Ordnungsgesetze sind, die man dann möglicherweise aufeinander abstimmen kann. Ich will es Ihnen nur an einem Beispiel klarzumachen versuchen, worin ich sachlich nichts gegen das Verbot der Bildung von Rücklagen in bestimmten Fällen, unter bestimmten Umständen sagen will. Aber ein solches Verbot in einem Aktiengesetz ist international überhaupt nicht unterzubringen, weil es anderswo nicht vorhanden ist. Wir werden uns also auch mit Rücksicht auf die Entwicklung im europäischen Wirtschaftsraum in den Ausschüssen sicherlich noch sehr genau und sehr sorgfältig über solche Fälle unterhalten müssen und darüber, wie dieses Aktiengesetz in Zukunft auszusehen hat.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Burgbacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit einigen Argumenten der Kollegen der Opposition auseinandersetzen. Bevor ich das tue, will ich sozusagen den Degen senken und drei Dinge als höchst erfreulich bezeichnen. Das erste ist — in der Tat beachtlich —, daß uns allen die unkorrigierten Protokolle des SPD-Parteitages in Hannover zur Verfügung stehen, das zweite ist, daß wir es begrüßen, daß innerhalb der großen Oppositionspartei ernsthafte Überlegungen über eine Reform ihres politischen Programms im Gange sind, und das dritte ist — gleichzeitig auch eine Anerkennung für uns —, daß dabei Begriffe, die bisher in unserem
    Vokabular standen und von Ihnen hart angegriffen! wurden, nämlich die Begriffe des breit gestreuten Personeneigentums und der Volksaktie, nunmehr von Ihnen der Ehre ihrer Erwähnung gewürdigt werden.

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Kollege Heinemann, ich habe in diesem Hause schon einmal gesagt, man solle uns mit solchen Fragen wie Ahlener Programm nicht unnötig reizen, wenn man, wie der Volksmund sagt, selbst im Glashaus sitzt. Denn sehen Sie, meine Damen und Herren, von unserem Ahlener Programm ist heute noch sehr viel mehr übrig als von dem Programm, das Sie zur Zeit der Geburt des Ahlener Programms vertreten haben, heute noch übrig ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen möchte ich auf die Ausführungen meines Kollegen Katzer an dieser Stelle — ich glaube, es war bei der Konzentrationsdebatte — verweisen, in denen er gesagt hat, der tragende Grundsatz des Ahlener Programms, der Kampf um die Herbeiführung des machtverteilenden Prinzips, sei heute noch nach Auffassung der Fraktion gültig. Das möchte ich hier wiederholen, und unsere Bemühungen z. B. um die Frage der Konzentration mögen Ihnen das auch beweisen. Wie schwierig die Durchführung dieses Grundsatzes deis machtverteilenden Programms ist, wissen wir; aber wir haben noch diesen Grundsatz, während Sie doch — was ich teils kritisch, teils anerkennend bemerken möchte — dabei sind, Ihre Grundsätze zu revidieren.
    Sie dürfen uns auch nicht übelnehmen, daß wir neben der Anerkennung dieser Bemühungen eine kritische Aufmerksamkeit behalten. Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie nach der letzten Bundestagswahl, die Sie verloren haben, sozusagen in eine Erforschung Ihrer Erkenntnisse eingetreten wären und mit den neuen Erkenntnissen in diesem Bundestag gekämpft hätten, dann würden wir mit sehr viel weniger Kritik den neuen Erkenntnissen begegnen, als wir ihnen begegnen müssen, nachdem Sie erst ausgerechnet das Jahr vor der Bundestagswahl zur Reform Ihrer Überlegungen benutzt haben.

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist noch ein weiterer Unterschied zwischen den Programmfragen. Wir haben sicherlich nicht alle Begriffe des Ahlener Programms wortwörtlich realisiert. Ich habe gesagt, bei welchem Grundsatz wir alle bleiben. Wir haben aber in diesen Jahren erwiesenermaßen eine für das deutsche Volk erfolgreiche Politik gemacht, während erwießenermaßen die Ablehnung unserer Vorlagen durch Sie und Ihre eigenen Vorlagen keine produktive Folge für das deutsche Volk gehabt haben. Das ist ja wohl auch der tiefste Grund Ihrer Reformbemühungen.
    Es ist gesagt worden, man solle diese unkorrigierten Protokolle nicht ohne weiteres benutzen oder nicht unnötig benutzen.

    (Abg. Dr. Deist: Nein, nein!)

    Ich gehe weitgehend mit dieser Auffassung einig.
    Ich würde, wenn irgendein Delegierter redlicher
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7673
    Dr. Burgbacher
    Art aus seinem Bezirkshorizont etwas gesagt haben sollte, was uns von der CDU heute bei einer Vorlesung besondere Freude machen würde, es nicht für fair halten, das zu zitieren. Wenn aber bedeutende Männer Ihrer Partei wie der Professor Schiller und unser Kollege Seuffert uns in vielen Beziehungen hei ihrer Kritik auf Ihrem Parteitag aus dem Herzen gesprochen haben, dann ist es, glaube ich, nicht unfair, wenn man darauf auch hier von diesem Platze aus eingeht. Es würde mich reizen, speziell das, was der Professorenkollege Schiller gesagt hat, mehr oder weniger zu zitieren; aber ich will mich auf einiges wenige beschränken.

    (Abg. Kurlbaum: Er hat sich nicht sehr genau ausgedrückt!)

    - Herr Kurlbaum, wir werden ja mit noch größerem Interesse als dem, womit wir das unkorrigierte Protokoll gelesen haben, das korrigierte lesen.

    (Beifall und Heiterkeit bei der CDU. — Abg. Dr. Deist: Die werden sich nicht wesentlich unterscheiden! — Weiterer Zuruf von der SPD: Da können Sie noch etwas lernen!)

    — Ja, Sie sehen, ich bin dabei, Herr Kollege. —Auf der einen Seite, sagt Schiller — ich bitte um Erlaubnis, zu verlesen, Herr Präsident — „wird ganz deutlich mit einer ganz normalen klassischen fiskalischen Maßnahme gearbeitet und wird schlicht und ergreifend eine Vermögensabgabe, eine Kapitalabgabe, eingerichtet; und dann soll nun diese große Investment-Gesellschaft, genannt ,,Nationalstiftung", auf der Grundlage dieser Papiere arbeiten. Das verstehe ich einfach nicht. Denn dann kommt eben der Verkauf von neuen Zertifikaten. Hier wird dieselbe Sache zweimal bezahlt."

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    ,,Einmal hat es das Unternehmen unzweifelhaft bezahlt, indem es eine Steuer oder irgendetwas ähnliches, eine öffenliche Pflicht- oder Zwangsabgabe entrichtet hat, oder die andere Sache"
    — sagt Schiller —, „man benutzt tatsächlich die Idee der Investment-Gesellschaft, die hier nur äußerlich benutzt worden ist. Dann ist es so, daß eine Investment-Gesellschaft Zertifikate ausgibt, dafür Beträge einnimmt und daraus Wertpapiere kauft, nicht auf dem Wege der öffentlichen Abgabe geschenkt bekommt, sondern Wertpapiere kauft und diese eben als Deckungsgrundlage benutzt."
    Ich will das Programm der SPD übrigens nicht „Deist-Plan" nennen, ich will es „Hannover-Plan" nennen. Ich will Sie damit aber nicht kränken, Kollege Deist, sondern will damit nur meiner starken Vermutung, daß es sich bei dem Plan um ein Kompromißprodukt handelt, Ausdruck geben.

    (Abg. Kurlbaum: Gibt es bei Ihnen keine Kompromisse?)

    — Leider auch! (Heiterkeit. — Abg. Kurlbaum: Permanent!)

    — Ja, jeder hätte seine Ideen gern in Reinkultur ausgeführt!

    (Abg. Metzger: Sie können doch nicht immer Krach haben!)

    — Ja, es fragt sich nur, ob der Kompromiß die Geburt aus der Begegnung zweier normaler Menschen oder zweier ganz verschiedener Lebewesen ist, und Ihr Kompromiß sieht doch sehr danach aus, daß er die Geburt aus der Begegnung des Sozialismus, lies: Kollektivismus, mit unserer anderen Wirtschafts- und Gesellschaftsauffassung ist und daß er deshalb die Gefahr in sich trägt, weder das eine noch das andere ganz zu sein.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Kurlbaum: Haben Sie mal das Wort gehört, daß Sozialismus vollendete Demokratie ist?)

    — Ja, es gibt sehr viele schöne Worte.
    Ich will von den Bedenken des Kollegen Seuffert hinsichtlich inflationärer Wirkung nichts sagen. Ich möchte nur sagen, er meint es so, daß eine inflationäre Wirkung eintreten kann, wenn etwas zweimal bezahlt wird. So ist sein Diskussionsbeitrag wenigstens aufgebaut.
    Herr Kollege Deist, ich kann mich nicht ganz dem Vergnügen entziehen, auch Sie zu zitieren: „Aber, Genossinnen und Genossen,"

    (große Heiterkeit — Abg. Deringer: So weit ist es schon! — anhaltende Heiterkeit)

    — ich zitiere, um mich keinem Verdacht auszusetzen, korrekt und vollständig —
    wir sollten auch nicht übersehen, daß ein solcher Vorschlag auch andere Menschen ansprechen soll, die wir bei einer Wahl mitberücksichtigen müssen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

    die wir, ich möchte das einschränken, nicht nur bei einer Wahl berücksichtigen müssen, sondern die eine Partei, wenn sie ein politisches Gesamtbild der Wirtschaftsordnung schaffen will, mitberücksichtigen muß.

    (Zuruf von der SPD: Na also!)

    — Ja, wir sind ganz damit einverstanden. Aber es hat furchtbar lange gedauert, bis Sie entdeckt haben, daß Sie unser Wirtschaftsbild mitberücksichtigen müssen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Sie erzählen aber Witze!)

    Noch einmal sagt Kollege Deist bei der Überlegung über die Bezeichnung Volksaktie:
    Aber verlaßt euch darauf, natürlich haben wir einige Feststellungen darüber getroffen, und gerade aus diesen Feststellungen sind wir zu der Überzeugung gekommen, jedenfalls diejenigen, die bei uns vorgeben, etwas davon zu verstehen, und dafür da sind — ich verstehe von Demoskopie zuwenig und will gar nicht allzuviel verstehen; aber diejenigen, die diese Dinge untersuchen, waren der Meinung —, daß jedenfalls propagandistisch diese Bezeichnung nicht falsch ist.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    7674 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960
    Dr. Burgbacher
    Ja, davon sind wir überzeugt.

    (Heiterkeit.)

    Ich trage das bewußt etwas freundlich vor. An der Sachlichkeit des Inhalts ändert sich aber dadurch nichts.
    Lieber Kollege Deist, jetzt wird es aber ernster. Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt:
    Die deutsche Volksaktie verspricht eine gute, nachhaltige Rendite,
    — in Ordnung! —
    weil sie sich nämlich auf die Ertragslage der Großwirtschaft stützt,
    — auch noch nach Ihrem Plan in Ordnung! —
    und sie ist ein Anteilspapier, das für den Berechtigten eine Teilnahme am Vermögen der Gesamtwirtschaft darstellt."
    Herr Kollege Deist, sehen Sie, hier scheiden .sich die Geister! Wir kennen keinen Eigentumsbegriff als Anteil am Gesamtvermögen einer Volkswirtschaft! Das ist nach unserer Auffassung realisierter Sozialismus.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir kennen nur ein Bach- und personenbezogenes Eigentum!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir kennen nur ein Eigentum, das nicht nur Chancen, sondern auch Risiken enthält!