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ID0313416900

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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kinat (Spork), Maier (Mannheim) und Dr. Krone 7615 A Mandatsniederlegung des Abg. Brüns . 7615 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959 . . . 7615 B Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Fragen der Abg. Müller-Hermann und Seuffert: Deutsches Privatvermögen in den USA Dr. von Brentano, Bundesminister 7616 A, B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7616 A, B Erler (SPD) 7616 C Frage des Abg. Rehs: Hilfe für die c Ölvergifteten in Marokko Dr. von Brentano, Bundesminister 7616C,D, 7617A Rehs (SPD) . . . . . . 7616D, 7617 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Ladung des Frachters LAS PALMAS Dr. von Brentano, Bundesminister 7617A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 7617 B, C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Wasserübungsplatz bei Haufelde an der Oberelbe Dr. Hölzl, Staatssekretär 7617 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Geographieunterricht auf den höheren Schulen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7618 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Versorgungszahlungen in Fällen wie dem des früheren Staatssekretärs Schlegelberger Dr. Anders, Staatssekretär 7618 B, C, 7619 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7618 C, D, 7619 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gesetzesänderungen zwecks Automatisierung in Verwaltung und Wirtschaft Dr. Hölzl, Staatssekretär 7619 B Frage des Abg. Dürr: Vermögen der ehemaligen KPD . . . 7620 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Formulare beim zollfreien Austausch der Montangüter Dr. Hettlage, Staatssekretär 7620 A, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7620 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Konjunkturpolitische Gesetzgebung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7620 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7621 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7621 A, C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7621 C Ritzel (SPD) . .. 7621 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Schmuggel durch Kraftfahrer Dr. Hettlage, Staatssekretär . 7622 A, B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7622 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen): Umsatzbesteuerung von Trinkmilch Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7622 C Frage des Abg. Rimmelspacher: Pensionskasse Deutscher Eisenbahner und Straßenbahner Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 D Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : Kontingentierung der Braunkohlenbriketts Dr. Westrick, Staatssekretär 7622 D, 7623 B Müller (Erbendorf) (SPD) 7623 B Frage der Abg. Frau Döhring (Stuttgart): Denkschrift über die wirtschaftliche Situation der Familien Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 7623 C, 7624 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) : 7623 C, D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Leistungen an die Kriegsopfer Blank, Bundesminister 7624 A Frage des Abg. Döring: Werbeinserat der Bundeswehr in der Zeitschrift „Student im Volk" Strauß, Bundesminister . . . . 7624 B Frage der Abg. Mischnick und Rimmelspacher: Verordnung zur Durchführung des § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes Strauß, Bundesminister 7624 C Frage des Abg. Dr. Bechert: Unfälle auf dem Schießplatz Bruchhausen Strauß, Bundesminister . . . . . 7624 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7624 D Frage des Abg. Dr. Bechert: Beseitigung des Atommülls Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7625 A, C, D 7626 A Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7625 B Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 7626 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Erzeugung künstlichen Regens Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7626 B, C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . 7626 B, C Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2239) . . . . . 7626 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2262) — Zweite und dritte Beratung — Hansing (SPD) . . . . 7627 A, 7633 B Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 7627 D Kühlthau (CDU/CSU) . . 7629 A, 7634 B, 7636 B, 7637D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 7631 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7632 D, 7637 A Kühn (Bonn) (FDP) . 7635 A, 7637 D Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7638 A Entwurf eines Aktiengesetzes und Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksache 1915) — Erste Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Publizität von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SPD) (Drucksache 2278) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Minderheiten in Kapitalgesellschaften (SPD) (Drucksache 2279) — Erste Beratung Schäffer, Bundesminister 7638 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 7642 B, 7651 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 III Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 7644 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 7656 B Deringer (CDU/CSU) . . . .. . . 7658 D Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 7666 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 7670 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 7672 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2259) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7650 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache 2061); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2260) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7651 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2243) — Zweite und dritte Beratung — 7651 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7651 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2228) - Zweite und dritte Beratung — Börner (SPD) . . 7677 C, 7682 B, 7678 B Büttner (SPD) 7678 C, 7686 A Stingl (CDU/CSU) 7679 B, 7680 D, 7691 C Dr. Schellenberg (SPD) . 7680 A, 7681 B, 7682 A, 7685 C, 7692 A, 7696 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7681 C, 7682 A, 7686 C, 7688 C Dr. Bärsch (SPD) . . . . 7682 C, 7697 B Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 7684 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7684 D Frau Korspeter (SPD) 7687 C Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . 7689 B Geiger (Aalen) (SPD) 7689 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7693 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7694 D Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2271) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7698 A Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2268, zu 2268) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 7698 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233) — Erste Beratung — 7698 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2232) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Jacobi, Dr. Elbrächter, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 2225) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 1959 mit der Französischen Republik zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts-und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 2234) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7699 A Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über deutsche Dollarbonds (Drucksache 2248) — Erste Beratung — 7699 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253) — Erste Beratung — . . . 7699 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7699 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes (SPD) (Drucksache 2207) — Erste Beratung — 7699 C Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksache 2238) 7699 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7699 D Anlagen 7701 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7615 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 133. Sitzung, Seite 7609 B Zeile 13 statt „grundsätzliche Vorlage": Grundsätze der Vorlagen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann 10. 12. Blöcker 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Diebäcker 7. 12. Drachsler 7. 12. Dr. Eckhardt 7. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Faller 7. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Günther 8. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Hoogen 7. 12. Dr. Imle 7. 12. Dr. Knorr 7. 12. Kramel 8. 12. Lohmar 7. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Majonica 7. 12. Dr. Martin 7. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Ramms 9. 12. Rasner 7. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 9. 12. Seither 9. 12. Stiller 7. 12. Storch 10. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weimer 7. 12. Winkelheide 9. 12. Dr. Winter 7. 12. Wittrock 7. 12. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Funk 16. 12. Höfler 17. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lermer 14. 12. Neubauer 31. 12. Pohle 31. 12. Stenger 31. 12. Anlage 2 Der Bundesminister der Finanzen V B/3 - F 7530 - 2/60 II B/4 - Wo 0280 - 52/60 Bonn, den 17. November 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag) ; hier: Kapitalerhöhung um 1 Mio DM durch das Land Berlin im Rechnungsjahr 1960 Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung Das Land Berlin hat beantragt, ihm weitere junge Anteile der Gewobag im Nennwert von 1 Mio DM (aus einer weiteren Kapitalerhöhung um 1 Mio DM im Rechnungsjahr 1960) zu überlassen. Im vorliegenden Fall wird die sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1960 nicht überschritten. Einer Zustimmung des Bundesrats und des Deutschen Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 RHO bedarf es daher nicht. Ich habe dem vorgenannten Antrag gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 RHO zugestimmt. Da Bundesrat und Bundestag früheren Anträgen in gleicher Sache, bei denen die genannte Wertgrenze überschritten wurde, zugestimmt haben, darf ich bitten, von meiner Zustimmung zu dem Vorhaben Kenntnis zu nehmen. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kapital der Gewobag 12,7 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM = 31,5 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 7,8 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 7,7 Mio DM = 60,7 v. H. betragen. In Vertretung Dr. Hettlage Anlage 3 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über 7702 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Tabelle zu § 1 Abs. 2 (Anlage 2) wird durch folgende Tabelle ersetzt: ,,Tarifklasse Zu der Tarifklasse Ortsklasse Stufe Stufe Stufe 3 gehören Besoldungsgruppen 1 2 (bei einem kinderzuschlagsberechtigten Kind) Monatsbeträge in DM S 232 289 310 Ia B 7 bis B 11 A 197 248 268 B 162 207 225 A 15 und A 16, S 180 234 255 Ib B 1 bis B 6 1 A 151 199 219 B 122 164 182 S 150 196 216 II A 11 bis A 14 A 127 167 187 B 104 138 158 S 128 166 186 III A 7 bis A 10 A 108 142 162 B 89 118 137 S 118 153 174 IV A l bis A 6 A 101 133 153 B 84 111 129 Bei mehr als einem kinderzuschlagsberechtigten Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind, und zwar für das zweite bis zum fünften Kind in Ortsklasse S um je 27 DM, in Ortsklasse A um je 25 DM, in Ortsklasse B um je 22 DM, für das sechste und die weiteren Kinder in Ortsklasse S um je 35 DM, in Ortsklasse A um je 33 DM, in Ortsklasse B um je 29 DM. 2. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: , 2a (1) Nach § 21 des Bundesbesoldungsgesetzes wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Beamten, denen laufende Bezüge für den Monat Dezember eines Jahres in voller Höhe zustehen, erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das gleiche gilt für Versorgungsempfänger, die für den Monat Dezember laufende Versorgungsbezüge erhalten. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." (2) In § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 725 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühn (Bonn) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 werden die Worte „1. Januar 1961" durch die Worte „1. Dezember 1960" ersetzt. Bonn, den 6. Dezember 1960 Kühn (Bonn) Dr. Mießner Frau Friese-Korn Eilers (Oldenburg) Kreitmeyer Dr. Kohut Anlage 5 Umdruck 724 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Als Jahresarbeitsverdienst gilt der den Geldleistungen zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst vervielfältigt mit 1,1847, wenn sich der Unfall ereignet hat vor dem 1. Januar 1958, 1,1166, wenn sich der Unfall ereignet hat im Jahre 1958, 1,054, wenn sich der Unfall ereignet hat dm Jahre 1959." 2. In § 2 wird Absatz 3 gestrichen. 3. Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt auch eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten er- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7703 leidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung sollen eine Krankheit, auch wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit entschädigen, sofern nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können." 4. Hinter § 7 wird folgender neuer § 7 a eingefügt: ,§ 7 a In § 563 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung werden die Worte „höchstens jedoch 9000 Deutsche Mark" ersetzt durch die Worte „höchstens jedoch 12 000 Deutsche Mark".' 5. Hinter § 7 a wird folgender neuer § 7 b eingefügt: ,§ 7 b In § 588 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung erhalten die Sätze 2 und 3 folgende Fassung: „Die Witwenrente beträgt zwei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes, wenn die Witwe das fünfundvierzigste Lebensjahr vollendet hat oder solange sie mindestens ein nach § 591 waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder berufsunfähig (§ 1246 Abs. 2) oder erwerbsunfähig (§ 1247 Abs. 2) ist. Die Berufsunfähigkeit muß mindestens drei Monate bestehen." ' 6. Hinter § 9 wird folgender neuer § 9 a eingefügt: ,§ 9 a Hinter § 596 der Reichsversicherungsordnung wird ein § 597 mit folgender Fassung eingefügt: „§ 597 (1) Für die Anpassung der Leistungen in Geld, deren Berechnung auf dem Jahresarbeitsverdienst beruht, gelten die §§ 1272 bis 1275 entsprechend. (2) Der Sozialbeirat nach § 1274 wird um je einen Vertreter der gegen Arbeitsunfall Versicherten und der Unternehmer erweitert. Das Vorschlagsrecht für diese Mitglieder steht den Vorständen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft der gemeindlichen Unfallversicherungsträger gemeinsam zu. Das Vorschlagsrecht entfällt, falls die genannten Vereinigungen nicht binnen einer vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu bestimmenden Frist einen gemeinsamen Vorschlag eingereicht haben." ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt ferner eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten erleidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkung verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung können eine Krankheit wie eine Berufskrankheit entschädigen, wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, aber nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können.' ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit ist interfraktionell vereinbart worden, daß die Debatte zu diesem Punkt abgebrochen und um 15 Uhr fortgesetzt wird. Wir wollen jedoch bis zur Mittagspause noch einige Punkte der Tagesordnung erledigen.
    Ich rufe auf Punkt 6:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596);
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 2259),

    (Erste Beratung 106. Sitzung).

    Es liegt ein Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 2259, vor, für den ich dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Deringer, danke.
    Wir treten in die zweite Lesung ein. Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Das 'Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Angenommen.
    Dritte Beratung.
    Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht begehrt. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7651
    Vizepräsident Dr. Jaeger
    Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache 2061) ;
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 2260)

    (Erste Beratung 124. Sitzung).

    Ich danke wiederum dem Herrn Abgeordneten Deringer für den Schriftlichen Bericht.
    Ich komme zur zweiten Beratung und rufe auf Art. 1, — 2, — 3, — 4, Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung
    und eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksache 2209) ;
    Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 2243)

    (Erste Beratung 133. Sitzung).

    Das Wort als Berichterstatterin hat die Frau Abgeordnete Dr. Schwarzhaupt. Sie ist offenbar nicht im Saal. Verzichtet das Haus auf die mündliche Berichterstattung? — Das ist der Fall.
    Dann komme ich zu den Einzelbestimmungen und rufe auf § 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht? — Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Es ist so beschlossen.
    Ich komme zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? —
    Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
    Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 2280).
    Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 12.55 Uhr bis 15.01 Uhr.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist wieder eröffnet.
Wir fahren fort mit Punkt 13 der Tagesordnung.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Heinemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gustav W. Heinemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ehe ich mich der Erörterung der Regierungsvorlage zum Aktienrecht zuwende, gestatten Sie mir bitte einige Worte der Erwiderung an Herrn Kollegen B a r z e 1. Herr Barzel, wir sind nicht gewillt, aus der Erörterung der Regierungsvorlage jetzt eine Wahlkampfdiskussion über „Volksaktie so oder so" zu machen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ihre Ausführungen erwecken den Eindruck einer hochgradigen Nervosität angesichts dessen, was die SPD vorgeschlagen hat.

    (Erneuter Beifall bei der SPD. — Lachen bei der CDU/CSU.)

    Anders ist nämlich, Herr Dr. Barzel, das Durcheinander nicht gut erklärlich, das Sie heute vormittag bei diesem Thema hier angestellt haben.
    Zur Klarstellung folgendes: Sie nennen Volksaktie, was in Wahrheit Preußag-Aktie oder Volkswagenwerk-Aktie ist, jedenfalls eine Aktie, die des Ausgleichs einer Teilhabe an verschiedenen Unternehmungen entbehrt, vielmehr den Eigentümer mit all den Risiken belastet, die mit einer Beteiligung an einem einzelnen Werk naturgemäß verbunden sind. Wir nennen demgegenüber Volksaktie die mittelbare Beteiligung an einer Vielzahl von Unternehmungen. Wir nennen Volksaktie etwas, was in sich den Risikoausgleich durch die Beteiligung an verschiedenen Unternehmungen einschließt.
    Ein Zweites. Sie schaffen sogenannte Volksaktien aus dem Ausverkauf von Bundesvermögen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Dieser Verkauf wird in dem Augenblick zu Ende
    sein, in dem das Schaufenster des Herrn Schatzministers Wilhelmi leer ist. Wir schließen demge-
    7652 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960
    Dr. Dr. Heinemann
    genüber für die Eigentumsstreuung eine permanente Abgabe aus dem Vermögenszuwachs der Großwirtschaft und aus der Erbschaftsteuer auf Großvermögen auf. Dadurch zielen wir auf eine dauernde Möglichkeit der Eigentumsstreuung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ein Drittes. Sie berauben den Bund dadurch, daß Sie seine Beteiligungen an großen Gesellschaften verkaufen, wichtiger Steuerungsinstrumente, und zwar gerade in solchen Bereichen der Wirtschaft, welche ohnehin eine monopolistische Tendenz haben und in denen infolgedessen gerade durch ein bundeseigenes Unternehmen der Wettbewerb gefördert werden könnte. Wir wollen dem Bund diese Steuerungsinstrumente erhalten wissen. Darum haben wir nein gesagt zu Ihren Plänen in bezug auf Volksaktien, darum haben wir unsere anderen Vorschläge gemacht.
    Herr Dr. Barzel, über die Auswirkungen unserer Vorschläge auf den Inhalt des regulären Aktiengesetzes werden wir uns gern zu gegebener Zeit mit Ihnen unterhalten. Zuerst mögen jetzt einmal die Wähler darüber entscheiden, welche Sorte von Volksaktie sie denn bevorzugen.

    (Beifall bei der SPD. — Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Barzel: Ohne daß Sie Klarheit schaffen!)

    — Ich freue mich, daß wir wenigstens in diesem Punkt einig sind.

    (Abg. Dr. Barzel: Also mit diesem unklaren Programm, Herr Kollege Heinemann!)

    — Ich möchte Ihnen, Herr Dr. Barzel, zwei Empfehlungen mit auf den Weg geben. Erstens: Übertreiben Sie bitte nicht die Verwirrung, die Sie mit Ihrer Gegenüberstellung „Volksaktie so oder so" heute morgen hier angerichtet haben. Sie haben nämlich u. a. auch gesagt, daß die 5 % Stimmrecht, die wir der sogenannten Nationalstiftung zugedenken, zusätzlich zu der Mitbestimmung die Eigentümer einer Aktiengesellschaft in die Minderheit versetzen würden. Ich weiß nicht, ob ich in dieser Ihrer Ausführung die Ankündigung eines Antrags erkennen soll, mit dem Sie die Mitbestimmung bis in die Hauptversammlung der Aktiengesellschaften ausdehnen wollen; denn nur dann machen die 5 % Stimmrecht einer Nationalstiftung überhaupt etwas aus.

    (Zustimmung bei der SPD.) Eine zweite Empfehlung, — —