Ich beabsichtige zu dem Antrag Umdruck 725 zu sprechen, der zum Inhalt hat, daß in § 4 die Worte „ 1. Januar 1961" durch die Worte „1. Dezember 1960" ersetzt werden.
Zuvor möchte ich aber im Namen meiner Fraktion, der Fraktion der Freien Demokraten, sagen, daß wir der Bundesregierung wirklich 'dankbar dafür sind, daß sie so schnell reagiert hat, nachdem sich herausgestellt hatte, daß die 7 % — zuerst waren es ja nur 4 % — -seit idem 1. Juni 1960 eine Lösung waren, die in keiner Weise ausreichen konnte. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang 'dem Hohen Hause etwas zur Kenntnis bringen, was vielfach übersehen wird. Eine sehr schlechte Lösung war es, daß hinsichtlich des Zeitpunktes ,der Inkraftsetzung der Gehaltserhöhung um 7 % Bund und Länder so weit auseinanderklafften. Ich habe mir eine Zusammenstellung darüber machen lassen. Sie wissen, daß der Bund die 7% erst für den 1. Juni 1960 bewilligt hat, daß ,aber einige Länder völlig andere Termine hatten. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben 'das Gesetz am 1. April in Kraft treten lassen, Bremen am 1. Januar 1960, Hamburg am 1. März 1960. Darin liegt eine Buntscheckigkeit, die als ,außerordentlich mißlich angesehen werden muß. Das gibt doch Differenzen zwischen den einzelnen Beamten im Bund und in den Ländern, die höchst unerfreulich sind und die sich, das wollen wir nicht vergessen, auch auf das Klima draußen
auswirken. Dadurch entstehen Schwierigkeiten, die wir sehr wenig schätzen.
Meine Damen und Herren, noch etwas anderes in diesem Zusammenhang. Das Land Niedersachsen, das das Gesetz betreffend die Erhöhung um 7% auch am 1. Juni 1960 hat in Kraft treten lassen, hat seinen Beamten eine Vorschußzahlung in Höhe von 20 % gegeben. Diese Vorschußzahlung ist als einmalige Zuwendung belassen worden. Das Land Schleswig-Holstein, dessen Gesetz auch am 1. Juni 1960 in Kraft getreten ist, hat diesen Vorschuß, den es in Höhe von 15 % gezahlt hat, ebenfalls als einmalige Ausgleichszahlung ohne Anrechnung belassen. Das ist eine höchst unerfreuliche Situation, in der wir uns hier befinden.
Ich möchte hierbei einmal ausdrücklich betonen, daß sich der Beamtenrechtsausschuß des ersten und des zweiten Bundestages bei der Beratung gerade der grundlegenden Gesetze immer darum bemüht hat, eine gleiche Behandlung der Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden, soweit das irgendwie möglich war, durchzusetzen, weil man der Meinung sein muß, daß schließlich ein Oberinspektor beim Landesfinanzamt, sagen wir, in Schleswig-Holstein dasselbe tut wie der Oberinspektor beim Landesfinanzamt etwa in München. Wir befinden uns also in einer höchst unerfreulichen Situation, und es sollte alles getan werden, um — Herr Staatssekretär, da darf ich mich auch an Sie wenden — in dieser Beziehung einmal zu einer Gleichbehandlung in größerem Umfang zu kommen — ich gebe zu, daß das schwierig ist —, als das bisher möglich war.
Nun, meine Damen und Herren, zur Begründung des Antrages Umdruck 725. Ich habe es mit einer gewissen Freude entgegengenommen, daß der Herr Bundesminister des Innern vor kurzem auf eine Kleine Anfrage hin gesagt hat, die Angelegenheit eines Weihnachtsgeldes — ich will nicht von Weihnachtsgratifikation sprechen — für die Beamten solle bei der nächsten Novelle zum Besoldungsgesetz überprüft und dann vielleicht in einem entgegenkommenden Sinn entschieden werden. Das ist eine ganz erfreuliche Nachricht. Sie bedeutet immerhin, daß man die Entwicklung der Dinge, von denen auch Herr Kollege Kühlthau gesprochen hat, irgendwie berücksichtigen will. Diese In-Aussicht-Stellung begrüßen wir. Wir werden uns natürlich an der Beratung dieser Dinge intensiv beteiligen.
Im Augenblick aber ist die Sache doch recht schwierig. Gegen die 8 % ist gar nichts zu sagen. Wir wollen sie zunächst einmal hinnehmen, ohne etwas hinsichtlich der Höhe zu sagen. Wir wollen im Augenblick dieses Gesetz verabschieden, und zwar im Weihnachtsmonat. Diese Tatsache ist doch nun einmal nicht zu leugnen: im Weihnachtsmonat. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß, nachdem die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes gerechterweise eine gegenüber dem Vorjahr erheblich erhöhte Weihnachtszulage bekommen, in dieser Beziehung eine unerfreuliche, vielleicht sogar ungerechte Divergenz zwischen den Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes auf der einen und den Beamten auf der anderen Seite entstanden ist.
7636 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960
Kühn
Meine Damen und Herren, da können Sie mit Begründungen kommen, wie Sie wollen. Das kann der kleine Sekretär oder der Assistent oder gar der Amtsgehilfe, und das geht hinauf bis in den gehobenen Dienst, nun einmal nicht verstehen, daß der Kollege im Angestelltenverhältnis mit dem er in einem Büro sitzt und der manchmal dieselbe Arbeit macht wie er, diese Gratifikation, wie sie dort heißt, bekommt und er nicht. Das ist etwas, was auch — und das wollen wir nicht vergessen — das Arbeitsklima in den Behörden erheblich bedroht.
Deshalb sind wir der Meinung, daß in dieser Beziehung etwas geschehen sollte.
Natürlich sprechen juristische Gründe dagegen. Die Rechtslage läßt es im Augenblicke: nicht zu, weil nun einmal die Dinge, die für die Beamten festgelegt werden sollen, durch Gesetz festgelegt werden müssen. Die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes erledigen diese Dinge im Wege der Tarifverhandlungen. Das geht viel schneller und viel einfacher vor sich. Aber hier ist es so, daß ein Gesetz dasein muß. Diese Möglichkeit besteht zur Zeit noch nicht. Die SPD hatte einen sachlichen Antrag gestellt, um gerade diese Möglichkeit zu schaffen. Aber ich nehme an, daß wir, nachdem, wie ich soeben sagte, der Herr Bundesminister des Innern eine Überprüfung der ganzen Frage in Aussicht gestellt hat, hier zu Ergebnissen kommen, die uns zufriedenstellen können.
Wenn wir aber keine juristischen und auch keine finanziellen Schwierigkeiten hinsichtlich des Weihnachtsgeldes haben wollen, sollten wir wenigstens den Antrag annehmen, den die FDP auf Umdruck 725 gestellt hat, und den Antrag, der zum Inhalt hat, daß die Gesetzgebung bezüglich der 8% schon vom 1. Dezember 1960 an gilt. Wir würden damit gerade in diesem Monat — ohne daß ich von Weihnachtsgeld rede — eine zufriedenstellende Atmosphäre schaffen. Ich glaube, man braucht dazu nicht mehr große Begründungen zu geben. Sie sollten sich dafür entscheiden, diesen in jeder Beziehung vertretbaren Antrag anzunehmen.