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ID0313414900

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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kinat (Spork), Maier (Mannheim) und Dr. Krone 7615 A Mandatsniederlegung des Abg. Brüns . 7615 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959 . . . 7615 B Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Fragen der Abg. Müller-Hermann und Seuffert: Deutsches Privatvermögen in den USA Dr. von Brentano, Bundesminister 7616 A, B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7616 A, B Erler (SPD) 7616 C Frage des Abg. Rehs: Hilfe für die c Ölvergifteten in Marokko Dr. von Brentano, Bundesminister 7616C,D, 7617A Rehs (SPD) . . . . . . 7616D, 7617 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Ladung des Frachters LAS PALMAS Dr. von Brentano, Bundesminister 7617A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 7617 B, C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Wasserübungsplatz bei Haufelde an der Oberelbe Dr. Hölzl, Staatssekretär 7617 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Geographieunterricht auf den höheren Schulen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7618 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Versorgungszahlungen in Fällen wie dem des früheren Staatssekretärs Schlegelberger Dr. Anders, Staatssekretär 7618 B, C, 7619 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7618 C, D, 7619 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gesetzesänderungen zwecks Automatisierung in Verwaltung und Wirtschaft Dr. Hölzl, Staatssekretär 7619 B Frage des Abg. Dürr: Vermögen der ehemaligen KPD . . . 7620 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Formulare beim zollfreien Austausch der Montangüter Dr. Hettlage, Staatssekretär 7620 A, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7620 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Konjunkturpolitische Gesetzgebung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7620 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7621 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7621 A, C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7621 C Ritzel (SPD) . .. 7621 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Schmuggel durch Kraftfahrer Dr. Hettlage, Staatssekretär . 7622 A, B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7622 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen): Umsatzbesteuerung von Trinkmilch Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7622 C Frage des Abg. Rimmelspacher: Pensionskasse Deutscher Eisenbahner und Straßenbahner Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 D Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : Kontingentierung der Braunkohlenbriketts Dr. Westrick, Staatssekretär 7622 D, 7623 B Müller (Erbendorf) (SPD) 7623 B Frage der Abg. Frau Döhring (Stuttgart): Denkschrift über die wirtschaftliche Situation der Familien Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 7623 C, 7624 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) : 7623 C, D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Leistungen an die Kriegsopfer Blank, Bundesminister 7624 A Frage des Abg. Döring: Werbeinserat der Bundeswehr in der Zeitschrift „Student im Volk" Strauß, Bundesminister . . . . 7624 B Frage der Abg. Mischnick und Rimmelspacher: Verordnung zur Durchführung des § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes Strauß, Bundesminister 7624 C Frage des Abg. Dr. Bechert: Unfälle auf dem Schießplatz Bruchhausen Strauß, Bundesminister . . . . . 7624 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7624 D Frage des Abg. Dr. Bechert: Beseitigung des Atommülls Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7625 A, C, D 7626 A Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7625 B Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 7626 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Erzeugung künstlichen Regens Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7626 B, C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . 7626 B, C Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2239) . . . . . 7626 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2262) — Zweite und dritte Beratung — Hansing (SPD) . . . . 7627 A, 7633 B Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 7627 D Kühlthau (CDU/CSU) . . 7629 A, 7634 B, 7636 B, 7637D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 7631 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7632 D, 7637 A Kühn (Bonn) (FDP) . 7635 A, 7637 D Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7638 A Entwurf eines Aktiengesetzes und Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksache 1915) — Erste Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Publizität von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SPD) (Drucksache 2278) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Minderheiten in Kapitalgesellschaften (SPD) (Drucksache 2279) — Erste Beratung Schäffer, Bundesminister 7638 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 7642 B, 7651 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 III Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 7644 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 7656 B Deringer (CDU/CSU) . . . .. . . 7658 D Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 7666 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 7670 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 7672 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2259) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7650 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache 2061); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2260) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7651 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2243) — Zweite und dritte Beratung — 7651 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7651 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2228) - Zweite und dritte Beratung — Börner (SPD) . . 7677 C, 7682 B, 7678 B Büttner (SPD) 7678 C, 7686 A Stingl (CDU/CSU) 7679 B, 7680 D, 7691 C Dr. Schellenberg (SPD) . 7680 A, 7681 B, 7682 A, 7685 C, 7692 A, 7696 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7681 C, 7682 A, 7686 C, 7688 C Dr. Bärsch (SPD) . . . . 7682 C, 7697 B Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 7684 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7684 D Frau Korspeter (SPD) 7687 C Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . 7689 B Geiger (Aalen) (SPD) 7689 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7693 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7694 D Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2271) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7698 A Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2268, zu 2268) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 7698 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233) — Erste Beratung — 7698 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2232) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Jacobi, Dr. Elbrächter, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 2225) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 1959 mit der Französischen Republik zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts-und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 2234) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7699 A Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über deutsche Dollarbonds (Drucksache 2248) — Erste Beratung — 7699 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253) — Erste Beratung — . . . 7699 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7699 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes (SPD) (Drucksache 2207) — Erste Beratung — 7699 C Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksache 2238) 7699 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7699 D Anlagen 7701 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7615 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 133. Sitzung, Seite 7609 B Zeile 13 statt „grundsätzliche Vorlage": Grundsätze der Vorlagen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann 10. 12. Blöcker 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Diebäcker 7. 12. Drachsler 7. 12. Dr. Eckhardt 7. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Faller 7. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Günther 8. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Hoogen 7. 12. Dr. Imle 7. 12. Dr. Knorr 7. 12. Kramel 8. 12. Lohmar 7. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Majonica 7. 12. Dr. Martin 7. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Ramms 9. 12. Rasner 7. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 9. 12. Seither 9. 12. Stiller 7. 12. Storch 10. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weimer 7. 12. Winkelheide 9. 12. Dr. Winter 7. 12. Wittrock 7. 12. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Funk 16. 12. Höfler 17. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lermer 14. 12. Neubauer 31. 12. Pohle 31. 12. Stenger 31. 12. Anlage 2 Der Bundesminister der Finanzen V B/3 - F 7530 - 2/60 II B/4 - Wo 0280 - 52/60 Bonn, den 17. November 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag) ; hier: Kapitalerhöhung um 1 Mio DM durch das Land Berlin im Rechnungsjahr 1960 Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung Das Land Berlin hat beantragt, ihm weitere junge Anteile der Gewobag im Nennwert von 1 Mio DM (aus einer weiteren Kapitalerhöhung um 1 Mio DM im Rechnungsjahr 1960) zu überlassen. Im vorliegenden Fall wird die sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1960 nicht überschritten. Einer Zustimmung des Bundesrats und des Deutschen Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 RHO bedarf es daher nicht. Ich habe dem vorgenannten Antrag gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 RHO zugestimmt. Da Bundesrat und Bundestag früheren Anträgen in gleicher Sache, bei denen die genannte Wertgrenze überschritten wurde, zugestimmt haben, darf ich bitten, von meiner Zustimmung zu dem Vorhaben Kenntnis zu nehmen. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kapital der Gewobag 12,7 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM = 31,5 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 7,8 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 7,7 Mio DM = 60,7 v. H. betragen. In Vertretung Dr. Hettlage Anlage 3 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über 7702 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Tabelle zu § 1 Abs. 2 (Anlage 2) wird durch folgende Tabelle ersetzt: ,,Tarifklasse Zu der Tarifklasse Ortsklasse Stufe Stufe Stufe 3 gehören Besoldungsgruppen 1 2 (bei einem kinderzuschlagsberechtigten Kind) Monatsbeträge in DM S 232 289 310 Ia B 7 bis B 11 A 197 248 268 B 162 207 225 A 15 und A 16, S 180 234 255 Ib B 1 bis B 6 1 A 151 199 219 B 122 164 182 S 150 196 216 II A 11 bis A 14 A 127 167 187 B 104 138 158 S 128 166 186 III A 7 bis A 10 A 108 142 162 B 89 118 137 S 118 153 174 IV A l bis A 6 A 101 133 153 B 84 111 129 Bei mehr als einem kinderzuschlagsberechtigten Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind, und zwar für das zweite bis zum fünften Kind in Ortsklasse S um je 27 DM, in Ortsklasse A um je 25 DM, in Ortsklasse B um je 22 DM, für das sechste und die weiteren Kinder in Ortsklasse S um je 35 DM, in Ortsklasse A um je 33 DM, in Ortsklasse B um je 29 DM. 2. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: , 2a (1) Nach § 21 des Bundesbesoldungsgesetzes wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Beamten, denen laufende Bezüge für den Monat Dezember eines Jahres in voller Höhe zustehen, erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das gleiche gilt für Versorgungsempfänger, die für den Monat Dezember laufende Versorgungsbezüge erhalten. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." (2) In § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 725 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühn (Bonn) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 werden die Worte „1. Januar 1961" durch die Worte „1. Dezember 1960" ersetzt. Bonn, den 6. Dezember 1960 Kühn (Bonn) Dr. Mießner Frau Friese-Korn Eilers (Oldenburg) Kreitmeyer Dr. Kohut Anlage 5 Umdruck 724 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Als Jahresarbeitsverdienst gilt der den Geldleistungen zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst vervielfältigt mit 1,1847, wenn sich der Unfall ereignet hat vor dem 1. Januar 1958, 1,1166, wenn sich der Unfall ereignet hat im Jahre 1958, 1,054, wenn sich der Unfall ereignet hat dm Jahre 1959." 2. In § 2 wird Absatz 3 gestrichen. 3. Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt auch eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten er- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7703 leidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung sollen eine Krankheit, auch wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit entschädigen, sofern nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können." 4. Hinter § 7 wird folgender neuer § 7 a eingefügt: ,§ 7 a In § 563 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung werden die Worte „höchstens jedoch 9000 Deutsche Mark" ersetzt durch die Worte „höchstens jedoch 12 000 Deutsche Mark".' 5. Hinter § 7 a wird folgender neuer § 7 b eingefügt: ,§ 7 b In § 588 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung erhalten die Sätze 2 und 3 folgende Fassung: „Die Witwenrente beträgt zwei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes, wenn die Witwe das fünfundvierzigste Lebensjahr vollendet hat oder solange sie mindestens ein nach § 591 waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder berufsunfähig (§ 1246 Abs. 2) oder erwerbsunfähig (§ 1247 Abs. 2) ist. Die Berufsunfähigkeit muß mindestens drei Monate bestehen." ' 6. Hinter § 9 wird folgender neuer § 9 a eingefügt: ,§ 9 a Hinter § 596 der Reichsversicherungsordnung wird ein § 597 mit folgender Fassung eingefügt: „§ 597 (1) Für die Anpassung der Leistungen in Geld, deren Berechnung auf dem Jahresarbeitsverdienst beruht, gelten die §§ 1272 bis 1275 entsprechend. (2) Der Sozialbeirat nach § 1274 wird um je einen Vertreter der gegen Arbeitsunfall Versicherten und der Unternehmer erweitert. Das Vorschlagsrecht für diese Mitglieder steht den Vorständen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft der gemeindlichen Unfallversicherungsträger gemeinsam zu. Das Vorschlagsrecht entfällt, falls die genannten Vereinigungen nicht binnen einer vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu bestimmenden Frist einen gemeinsamen Vorschlag eingereicht haben." ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt ferner eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten erleidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkung verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung können eine Krankheit wie eine Berufskrankheit entschädigen, wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, aber nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können.' ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Kühlthau.
    Kühlthau CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf namens der CDU/CSU-Fraktion bitten, auch diesen Antrag abzulehnen. Wir sind der Auffassung, daß die Gewährung einer Weihnachtsvergütung an die Beamten nicht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums entspricht. Wir wollen uns damit aber nicht generell auf den Standpunkt stellen, daß eine gesunde Fortentwicklung dieser Grundsätze nicht möglich wäre. Wir glauben nur, daß eine solche Frage gründlich und im Zusammenhang mit einer Gesamtüberprüfung des Besoldungssystems geprüft werden sollte. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Antrag abzu- lehnen.
    Ich darf dabei ausdrücklich klarstellen, daß die vorliegende Formulierung die Zahlung einer Weihnachtsvergütung in diesem Jahr nicht möglich machen würde,

    (Abg. Matzner: Wieso nicht?)

    da ausdrücklich gesagt wird, daß im Haushaltsplan entsprechende Mittel bereitgestellt sein müssen; und sie stehen im Haushaltsplan 1960 nicht zur Verfügung.
    Ich möchte aber wirklich bitten, für den Standpunkt Verständnis zu haben, daß man eine solche doch wesentliche Änderung des gesamten Besoldungssystems bis zu einer gründlichen Überprüfung dieses Systems zurückzustellen muß. Der Herr Bundesinnenminister hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD von sich aus darauf hingewiesen, daß bei Überlegungen zu einer Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes, die mit den Ländern angestellt würden, diese Frage gemeinsam überprüft werde. Dazu hat Herr Ministerialdirektor Bauch im Innenausschuß klargestellt, daß allerdings diesem Bundestag eine solche Novelle nicht mehr vorgelegt werden kann.
    Ich darf hier einmal ein persönliches Wort, das meine Fraktion nicht angeht, anschließen. Diejenigen Kollegen unter uns, die sich im nächsten Bundestag mit Beamten- und Besoldungsangelegenheiten befassen werden, sollten sich nach meiner persönlichen Meinung einmal gründlich Gedanken darüber machen, ob es nicht ratsam ist, das ganze Besoldungssystem mit dem Ziel einer auch hier möglichen durchgreifenden Vereinfachung zu überprüfen. Ich selbst habe einmal in einer Publikation gesagt, ich hielte es für besser, die ganze Besoldung unserer Beamten insofern zu vereinfachen, als man von dein bisherigen Ortszuschlagssystem überhaupt abkommen und ein alle Bestandteile des Gehalts umfassendes Gesamtgehalt schaffen sollte. Dazu müßte man durch echte Familienzuschläge — Kindergeld und was weiß ich — den sozialen Belangen des einzelnen Beamten Rechnung tragen und möglicherweise auch noch durch eine vereinfachte Zulage für bestimmte Wirtschaftsgebiete, in denen die Lebenshaltungskosten teurer als im Gesamtdurchschnitt sind, diese Unterschiede ausgleichen.
    Ich meine, dieser Gedanke wäre wirklich einmal der Überlegung wert. Es ist, wie gesagt, mein eigener Gedanke — ich möchte das mit allem Nachdruck betonen —; ich belaste damit kein einziges Mitglied meiner Fraktion. Aber diese Überlegung, Herr Kollege Miessner, kommt aus einer nunmehr zehnjährigen parlamentarischen Beschäftigung mit Besoldungsdingen. Ganz so neu, wie Sie meinen, bin ich nicht in ,diesem Hause; ich gehöre dem Hohen Hause immerhin seit 1953 an und hatte ,das Glück, mich schon einige Jahre vorher im Landtag Nordrhein-Westfalen mit diesen Problemen befassen zu müssen.
    Ich darf Sie also bitten, aus ,den angeführten Gründen der Aufnahme des § 21 a in das Bundesbesol-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperioda — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7635
    Kühlthau
    dungsgesetz nicht zuzustimmen. Wir werden aber bei einer grundlegenden Überprüfung des gesamten Besoldungssystems einer Erörterung dieser Frage nicht im Wege stehen.

    (Zurufe von der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Ich lasse ,abstimmen über den Antrag Umdruck 723 Ziffer 2 — der Fraktion der SPD —auf Einfügung eines neuen § 2 a. Wer ,diesem Antrag zuzustimmen wünscht, ,den bitte ich um ein Handzeichen.

(ist abgelehnt. Ich komme zu § 3. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer § 3 zuzustimmen wünscht, Iden bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen. Ich komme zu § 4 und ,damit zu 'dem Umdruck 725 der Abgeordneten Kühn Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich müßte ich meine Ausführungen wiederum mit einer Entschuldigung an meinen sehr verehrten Kollegen Herrn Kühlthau beginnen und sagen: Ich bitte um Entschuldigung dafür, daß ich noch einmal auf das zurückkomme, was ich 'bereits im Innenausschuß gesagt habe. )

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walther Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    (Beifall bei der FDP.)

    Ich beabsichtige zu dem Antrag Umdruck 725 zu sprechen, der zum Inhalt hat, daß in § 4 die Worte „ 1. Januar 1961" durch die Worte „1. Dezember 1960" ersetzt werden.
    Zuvor möchte ich aber im Namen meiner Fraktion, der Fraktion der Freien Demokraten, sagen, daß wir der Bundesregierung wirklich 'dankbar dafür sind, daß sie so schnell reagiert hat, nachdem sich herausgestellt hatte, daß die 7 % — zuerst waren es ja nur 4 % — -seit idem 1. Juni 1960 eine Lösung waren, die in keiner Weise ausreichen konnte. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang 'dem Hohen Hause etwas zur Kenntnis bringen, was vielfach übersehen wird. Eine sehr schlechte Lösung war es, daß hinsichtlich des Zeitpunktes ,der Inkraftsetzung der Gehaltserhöhung um 7 % Bund und Länder so weit auseinanderklafften. Ich habe mir eine Zusammenstellung darüber machen lassen. Sie wissen, daß der Bund die 7% erst für den 1. Juni 1960 bewilligt hat, daß ,aber einige Länder völlig andere Termine hatten. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben 'das Gesetz am 1. April in Kraft treten lassen, Bremen am 1. Januar 1960, Hamburg am 1. März 1960. Darin liegt eine Buntscheckigkeit, die als ,außerordentlich mißlich angesehen werden muß. Das gibt doch Differenzen zwischen den einzelnen Beamten im Bund und in den Ländern, die höchst unerfreulich sind und die sich, das wollen wir nicht vergessen, auch auf das Klima draußen
    auswirken. Dadurch entstehen Schwierigkeiten, die wir sehr wenig schätzen.
    Meine Damen und Herren, noch etwas anderes in diesem Zusammenhang. Das Land Niedersachsen, das das Gesetz betreffend die Erhöhung um 7% auch am 1. Juni 1960 hat in Kraft treten lassen, hat seinen Beamten eine Vorschußzahlung in Höhe von 20 % gegeben. Diese Vorschußzahlung ist als einmalige Zuwendung belassen worden. Das Land Schleswig-Holstein, dessen Gesetz auch am 1. Juni 1960 in Kraft getreten ist, hat diesen Vorschuß, den es in Höhe von 15 % gezahlt hat, ebenfalls als einmalige Ausgleichszahlung ohne Anrechnung belassen. Das ist eine höchst unerfreuliche Situation, in der wir uns hier befinden.
    Ich möchte hierbei einmal ausdrücklich betonen, daß sich der Beamtenrechtsausschuß des ersten und des zweiten Bundestages bei der Beratung gerade der grundlegenden Gesetze immer darum bemüht hat, eine gleiche Behandlung der Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden, soweit das irgendwie möglich war, durchzusetzen, weil man der Meinung sein muß, daß schließlich ein Oberinspektor beim Landesfinanzamt, sagen wir, in Schleswig-Holstein dasselbe tut wie der Oberinspektor beim Landesfinanzamt etwa in München. Wir befinden uns also in einer höchst unerfreulichen Situation, und es sollte alles getan werden, um — Herr Staatssekretär, da darf ich mich auch an Sie wenden — in dieser Beziehung einmal zu einer Gleichbehandlung in größerem Umfang zu kommen — ich gebe zu, daß das schwierig ist —, als das bisher möglich war.
    Nun, meine Damen und Herren, zur Begründung des Antrages Umdruck 725. Ich habe es mit einer gewissen Freude entgegengenommen, daß der Herr Bundesminister des Innern vor kurzem auf eine Kleine Anfrage hin gesagt hat, die Angelegenheit eines Weihnachtsgeldes — ich will nicht von Weihnachtsgratifikation sprechen — für die Beamten solle bei der nächsten Novelle zum Besoldungsgesetz überprüft und dann vielleicht in einem entgegenkommenden Sinn entschieden werden. Das ist eine ganz erfreuliche Nachricht. Sie bedeutet immerhin, daß man die Entwicklung der Dinge, von denen auch Herr Kollege Kühlthau gesprochen hat, irgendwie berücksichtigen will. Diese In-Aussicht-Stellung begrüßen wir. Wir werden uns natürlich an der Beratung dieser Dinge intensiv beteiligen.
    Im Augenblick aber ist die Sache doch recht schwierig. Gegen die 8 % ist gar nichts zu sagen. Wir wollen sie zunächst einmal hinnehmen, ohne etwas hinsichtlich der Höhe zu sagen. Wir wollen im Augenblick dieses Gesetz verabschieden, und zwar im Weihnachtsmonat. Diese Tatsache ist doch nun einmal nicht zu leugnen: im Weihnachtsmonat. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß, nachdem die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes gerechterweise eine gegenüber dem Vorjahr erheblich erhöhte Weihnachtszulage bekommen, in dieser Beziehung eine unerfreuliche, vielleicht sogar ungerechte Divergenz zwischen den Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes auf der einen und den Beamten auf der anderen Seite entstanden ist.
    7636 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960
    Kühn (Bonn)

    Meine Damen und Herren, da können Sie mit Begründungen kommen, wie Sie wollen. Das kann der kleine Sekretär oder der Assistent oder gar der Amtsgehilfe, und das geht hinauf bis in den gehobenen Dienst, nun einmal nicht verstehen, daß der Kollege im Angestelltenverhältnis mit dem er in einem Büro sitzt und der manchmal dieselbe Arbeit macht wie er, diese Gratifikation, wie sie dort heißt, bekommt und er nicht. Das ist etwas, was auch — und das wollen wir nicht vergessen — das Arbeitsklima in den Behörden erheblich bedroht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Deshalb sind wir der Meinung, daß in dieser Beziehung etwas geschehen sollte.

    (Beifall bei der FDP.)

    Natürlich sprechen juristische Gründe dagegen. Die Rechtslage läßt es im Augenblicke: nicht zu, weil nun einmal die Dinge, die für die Beamten festgelegt werden sollen, durch Gesetz festgelegt werden müssen. Die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes erledigen diese Dinge im Wege der Tarifverhandlungen. Das geht viel schneller und viel einfacher vor sich. Aber hier ist es so, daß ein Gesetz dasein muß. Diese Möglichkeit besteht zur Zeit noch nicht. Die SPD hatte einen sachlichen Antrag gestellt, um gerade diese Möglichkeit zu schaffen. Aber ich nehme an, daß wir, nachdem, wie ich soeben sagte, der Herr Bundesminister des Innern eine Überprüfung der ganzen Frage in Aussicht gestellt hat, hier zu Ergebnissen kommen, die uns zufriedenstellen können.
    Wenn wir aber keine juristischen und auch keine finanziellen Schwierigkeiten hinsichtlich des Weihnachtsgeldes haben wollen, sollten wir wenigstens den Antrag annehmen, den die FDP auf Umdruck 725 gestellt hat, und den Antrag, der zum Inhalt hat, daß die Gesetzgebung bezüglich der 8% schon vom 1. Dezember 1960 an gilt. Wir würden damit gerade in diesem Monat — ohne daß ich von Weihnachtsgeld rede — eine zufriedenstellende Atmosphäre schaffen. Ich glaube, man braucht dazu nicht mehr große Begründungen zu geben. Sie sollten sich dafür entscheiden, diesen in jeder Beziehung vertretbaren Antrag anzunehmen.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)