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ID0313413600

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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kinat (Spork), Maier (Mannheim) und Dr. Krone 7615 A Mandatsniederlegung des Abg. Brüns . 7615 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959 . . . 7615 B Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Fragen der Abg. Müller-Hermann und Seuffert: Deutsches Privatvermögen in den USA Dr. von Brentano, Bundesminister 7616 A, B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7616 A, B Erler (SPD) 7616 C Frage des Abg. Rehs: Hilfe für die c Ölvergifteten in Marokko Dr. von Brentano, Bundesminister 7616C,D, 7617A Rehs (SPD) . . . . . . 7616D, 7617 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Ladung des Frachters LAS PALMAS Dr. von Brentano, Bundesminister 7617A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 7617 B, C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Wasserübungsplatz bei Haufelde an der Oberelbe Dr. Hölzl, Staatssekretär 7617 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Geographieunterricht auf den höheren Schulen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7618 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Versorgungszahlungen in Fällen wie dem des früheren Staatssekretärs Schlegelberger Dr. Anders, Staatssekretär 7618 B, C, 7619 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7618 C, D, 7619 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gesetzesänderungen zwecks Automatisierung in Verwaltung und Wirtschaft Dr. Hölzl, Staatssekretär 7619 B Frage des Abg. Dürr: Vermögen der ehemaligen KPD . . . 7620 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Formulare beim zollfreien Austausch der Montangüter Dr. Hettlage, Staatssekretär 7620 A, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7620 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Konjunkturpolitische Gesetzgebung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7620 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7621 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7621 A, C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7621 C Ritzel (SPD) . .. 7621 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Schmuggel durch Kraftfahrer Dr. Hettlage, Staatssekretär . 7622 A, B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7622 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen): Umsatzbesteuerung von Trinkmilch Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7622 C Frage des Abg. Rimmelspacher: Pensionskasse Deutscher Eisenbahner und Straßenbahner Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 D Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : Kontingentierung der Braunkohlenbriketts Dr. Westrick, Staatssekretär 7622 D, 7623 B Müller (Erbendorf) (SPD) 7623 B Frage der Abg. Frau Döhring (Stuttgart): Denkschrift über die wirtschaftliche Situation der Familien Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 7623 C, 7624 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) : 7623 C, D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Leistungen an die Kriegsopfer Blank, Bundesminister 7624 A Frage des Abg. Döring: Werbeinserat der Bundeswehr in der Zeitschrift „Student im Volk" Strauß, Bundesminister . . . . 7624 B Frage der Abg. Mischnick und Rimmelspacher: Verordnung zur Durchführung des § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes Strauß, Bundesminister 7624 C Frage des Abg. Dr. Bechert: Unfälle auf dem Schießplatz Bruchhausen Strauß, Bundesminister . . . . . 7624 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7624 D Frage des Abg. Dr. Bechert: Beseitigung des Atommülls Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7625 A, C, D 7626 A Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7625 B Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 7626 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Erzeugung künstlichen Regens Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7626 B, C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . 7626 B, C Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2239) . . . . . 7626 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2262) — Zweite und dritte Beratung — Hansing (SPD) . . . . 7627 A, 7633 B Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 7627 D Kühlthau (CDU/CSU) . . 7629 A, 7634 B, 7636 B, 7637D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 7631 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7632 D, 7637 A Kühn (Bonn) (FDP) . 7635 A, 7637 D Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7638 A Entwurf eines Aktiengesetzes und Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksache 1915) — Erste Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Publizität von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SPD) (Drucksache 2278) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Minderheiten in Kapitalgesellschaften (SPD) (Drucksache 2279) — Erste Beratung Schäffer, Bundesminister 7638 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 7642 B, 7651 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 III Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 7644 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 7656 B Deringer (CDU/CSU) . . . .. . . 7658 D Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 7666 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 7670 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 7672 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2259) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7650 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache 2061); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2260) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7651 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2243) — Zweite und dritte Beratung — 7651 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7651 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2228) - Zweite und dritte Beratung — Börner (SPD) . . 7677 C, 7682 B, 7678 B Büttner (SPD) 7678 C, 7686 A Stingl (CDU/CSU) 7679 B, 7680 D, 7691 C Dr. Schellenberg (SPD) . 7680 A, 7681 B, 7682 A, 7685 C, 7692 A, 7696 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7681 C, 7682 A, 7686 C, 7688 C Dr. Bärsch (SPD) . . . . 7682 C, 7697 B Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 7684 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7684 D Frau Korspeter (SPD) 7687 C Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . 7689 B Geiger (Aalen) (SPD) 7689 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7693 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7694 D Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2271) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7698 A Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2268, zu 2268) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 7698 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233) — Erste Beratung — 7698 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2232) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Jacobi, Dr. Elbrächter, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 2225) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 1959 mit der Französischen Republik zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts-und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 2234) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7699 A Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über deutsche Dollarbonds (Drucksache 2248) — Erste Beratung — 7699 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253) — Erste Beratung — . . . 7699 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7699 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes (SPD) (Drucksache 2207) — Erste Beratung — 7699 C Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksache 2238) 7699 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7699 D Anlagen 7701 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7615 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 133. Sitzung, Seite 7609 B Zeile 13 statt „grundsätzliche Vorlage": Grundsätze der Vorlagen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann 10. 12. Blöcker 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Diebäcker 7. 12. Drachsler 7. 12. Dr. Eckhardt 7. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Faller 7. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Günther 8. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Hoogen 7. 12. Dr. Imle 7. 12. Dr. Knorr 7. 12. Kramel 8. 12. Lohmar 7. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Majonica 7. 12. Dr. Martin 7. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Ramms 9. 12. Rasner 7. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 9. 12. Seither 9. 12. Stiller 7. 12. Storch 10. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weimer 7. 12. Winkelheide 9. 12. Dr. Winter 7. 12. Wittrock 7. 12. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Funk 16. 12. Höfler 17. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lermer 14. 12. Neubauer 31. 12. Pohle 31. 12. Stenger 31. 12. Anlage 2 Der Bundesminister der Finanzen V B/3 - F 7530 - 2/60 II B/4 - Wo 0280 - 52/60 Bonn, den 17. November 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag) ; hier: Kapitalerhöhung um 1 Mio DM durch das Land Berlin im Rechnungsjahr 1960 Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung Das Land Berlin hat beantragt, ihm weitere junge Anteile der Gewobag im Nennwert von 1 Mio DM (aus einer weiteren Kapitalerhöhung um 1 Mio DM im Rechnungsjahr 1960) zu überlassen. Im vorliegenden Fall wird die sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1960 nicht überschritten. Einer Zustimmung des Bundesrats und des Deutschen Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 RHO bedarf es daher nicht. Ich habe dem vorgenannten Antrag gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 RHO zugestimmt. Da Bundesrat und Bundestag früheren Anträgen in gleicher Sache, bei denen die genannte Wertgrenze überschritten wurde, zugestimmt haben, darf ich bitten, von meiner Zustimmung zu dem Vorhaben Kenntnis zu nehmen. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kapital der Gewobag 12,7 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM = 31,5 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 7,8 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 7,7 Mio DM = 60,7 v. H. betragen. In Vertretung Dr. Hettlage Anlage 3 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über 7702 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Tabelle zu § 1 Abs. 2 (Anlage 2) wird durch folgende Tabelle ersetzt: ,,Tarifklasse Zu der Tarifklasse Ortsklasse Stufe Stufe Stufe 3 gehören Besoldungsgruppen 1 2 (bei einem kinderzuschlagsberechtigten Kind) Monatsbeträge in DM S 232 289 310 Ia B 7 bis B 11 A 197 248 268 B 162 207 225 A 15 und A 16, S 180 234 255 Ib B 1 bis B 6 1 A 151 199 219 B 122 164 182 S 150 196 216 II A 11 bis A 14 A 127 167 187 B 104 138 158 S 128 166 186 III A 7 bis A 10 A 108 142 162 B 89 118 137 S 118 153 174 IV A l bis A 6 A 101 133 153 B 84 111 129 Bei mehr als einem kinderzuschlagsberechtigten Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind, und zwar für das zweite bis zum fünften Kind in Ortsklasse S um je 27 DM, in Ortsklasse A um je 25 DM, in Ortsklasse B um je 22 DM, für das sechste und die weiteren Kinder in Ortsklasse S um je 35 DM, in Ortsklasse A um je 33 DM, in Ortsklasse B um je 29 DM. 2. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: , 2a (1) Nach § 21 des Bundesbesoldungsgesetzes wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Beamten, denen laufende Bezüge für den Monat Dezember eines Jahres in voller Höhe zustehen, erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das gleiche gilt für Versorgungsempfänger, die für den Monat Dezember laufende Versorgungsbezüge erhalten. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." (2) In § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 725 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühn (Bonn) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 werden die Worte „1. Januar 1961" durch die Worte „1. Dezember 1960" ersetzt. Bonn, den 6. Dezember 1960 Kühn (Bonn) Dr. Mießner Frau Friese-Korn Eilers (Oldenburg) Kreitmeyer Dr. Kohut Anlage 5 Umdruck 724 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Als Jahresarbeitsverdienst gilt der den Geldleistungen zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst vervielfältigt mit 1,1847, wenn sich der Unfall ereignet hat vor dem 1. Januar 1958, 1,1166, wenn sich der Unfall ereignet hat im Jahre 1958, 1,054, wenn sich der Unfall ereignet hat dm Jahre 1959." 2. In § 2 wird Absatz 3 gestrichen. 3. Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt auch eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten er- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7703 leidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung sollen eine Krankheit, auch wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit entschädigen, sofern nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können." 4. Hinter § 7 wird folgender neuer § 7 a eingefügt: ,§ 7 a In § 563 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung werden die Worte „höchstens jedoch 9000 Deutsche Mark" ersetzt durch die Worte „höchstens jedoch 12 000 Deutsche Mark".' 5. Hinter § 7 a wird folgender neuer § 7 b eingefügt: ,§ 7 b In § 588 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung erhalten die Sätze 2 und 3 folgende Fassung: „Die Witwenrente beträgt zwei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes, wenn die Witwe das fünfundvierzigste Lebensjahr vollendet hat oder solange sie mindestens ein nach § 591 waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder berufsunfähig (§ 1246 Abs. 2) oder erwerbsunfähig (§ 1247 Abs. 2) ist. Die Berufsunfähigkeit muß mindestens drei Monate bestehen." ' 6. Hinter § 9 wird folgender neuer § 9 a eingefügt: ,§ 9 a Hinter § 596 der Reichsversicherungsordnung wird ein § 597 mit folgender Fassung eingefügt: „§ 597 (1) Für die Anpassung der Leistungen in Geld, deren Berechnung auf dem Jahresarbeitsverdienst beruht, gelten die §§ 1272 bis 1275 entsprechend. (2) Der Sozialbeirat nach § 1274 wird um je einen Vertreter der gegen Arbeitsunfall Versicherten und der Unternehmer erweitert. Das Vorschlagsrecht für diese Mitglieder steht den Vorständen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft der gemeindlichen Unfallversicherungsträger gemeinsam zu. Das Vorschlagsrecht entfällt, falls die genannten Vereinigungen nicht binnen einer vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu bestimmenden Frist einen gemeinsamen Vorschlag eingereicht haben." ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt ferner eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten erleidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkung verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung können eine Krankheit wie eine Berufskrankheit entschädigen, wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, aber nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können.' ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Kühlthau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Kühlthau, wissen Sie nicht, daß wir in all den Fällen, in denen an sich eine Regelung vorliegt, die wir begrüßen, auch wenn nicht alle unsere Wünsche erfüllt wurden — wie beim Versorgungsgesetz und anderen Gesetzen —, immer zustimmen und daß wir das auch bei der letzten Besoldungserhöhung zum Ausdruck gebracht haben?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Kühlthau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sicher, Herr Kollege Schmitt, das haben Sie vor der Schlußabstimmung getan. Hier dreht es sich um ,die Schlußabstimmung im Innenausschuß. Vielleicht bin ich an die parlamentarischen Gepflogenheiten noch nicht so gewöhnt, aber ich muß sagen, daß ich nach einer solchen Einwendung in der Schlußabstimmung des Innenausschusses nicht zugestimmt hätte, um mir damit die Hand freizuhalten, das Problem bei der letzten Abstimmung im Plenum noch einmal aufzugreifen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Wenden wir uns nun dem sachlichen Inhalt zu. Der Antrag der SPD, die Anlage mit der Ortszuschlagtabelle neuzufassen, hat bereits dem Innenausschuß vorgelegen. Das geht aus dem Schriftlichen Bericht hervor, in dem ,die vorgelegte Tabelle abgedruckt ist. Es lag noch ein weitergehender Antrag vor, die Tarifklasse IV überhaupt zu streichen, ein Antrag, der ebenfalls abgelehnt und heute nicht von den damaligen Antragstellern erneuert worden ist.
    Herr Kollege Wilhelm hat den Ortszuschlag als einen sozialen Bestandteil des Gehalts bezeichnet. Hier muß doch einmal klargestellt werden, was der Ortszuschlag eigentlich ist. Bis 1957 trug er die Bezeichnung „Wohnungsgeldzuschuß" und verleitete immer wieder in der Öffentlichkeit dazu, Beziehungen zwischen diesem Zuschlag und der Miete des Beamten herzustellen. Damals ist aus wohlerwogenen Gründen die Bezeichnung einmütig in „Ortszuschlag" geändert worden. Dieser Ortszuschlag hat heute den Sinn, sowohl die sich aus dem Familienstand ergebenden Unterschiede als auch die Unterschiede auszugleichen, die in der Höhe der Lebenshaltung in den einzelnen Orten nun einmal einfach vorhanden sind. Das ist der Sinn des Ortszuschlags.
    Zu dem Antrag, die Ortszuschlagtabelle in der vorliegenden Form in das Gesetz aufzunehmen, darf ich zunächst darauf hinweisen, daß es sich wenn Sie dem Antrag zustimmen, um eine Haushaltsvorlage handelt, die nach § 96 (neu) der Geschäftsordnung zunächst einmal P den Haushaltsausschuß zurückzuüberweisen wäre, und damit würden wir die rechtzeitige Inkraftsetzung des Besoldungsänderungsgesetzes zum 1. .Januar 1961 überhaupt gefährden. Das muß zunächst festgestellt werden.
    Ein Wort zum Antrag selbst. Er ist damit begründet worden, daß im einfachen und mittleren Dienst eine zusätzliche Aufbesserung der Gehälter notwendig sei, und dafür biete sich der Ortszuschlag in besonderem Maße an. Ich habe dafür Verständnis, aber dazu ist zunächst zu sagen, daß die Verbesserungen, die für den einfachen und mittleren Dienst vorgeschlagen werden, bis zur Besoldungsgruppe A 6, d. h. bis zum Verwaltungssekretär, 12 DM pro Monat betragen sollen, daß aber auch die anschließenden Zuschläge bis zum Oberinspektor um 9 DM aufgebessert werden sollen und daß sogar in den Besoldungsgruppen bis zum Oberregierungsrat von A 11 bis A 14 noch ein Zuschlag von 4 DM vorgenommen werden soll. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen würden uns also zu-
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    Kühlthau
    nächst zwingen, die Vorlage an den Haushaltsausschuß zurückzugeben.
    Meine Damen und Herren! Wenn auf die Besoldungsverhältnisse im einfachen Dienst in besonderem Maße hingewiesen wird, so darf ich sagen, daß sich auch unsere Fraktion der Bedeutung des einfachen und des mittleren Dienstes voll bewußt ist und daß wir wissen, daß das Funktionieren des Staatsapparates auch davon abhängig ist, daß genügend Bedienstete des einfachen und des mittleren Dienstes zur Verfügung stehen. Wir wissen zum anderen auch, daß besonders die Bezüge im einfachen Dienst, d. h. vor allem beim Schaffnerpersonal von Bundesbahn und Bundespost, zumal wenn wir sie mit den Verdienstmöglichkeiten in der gewerblichen Wirtschaft vergleichen, relativ unbefriedigend erscheinen. Aber es wird eine Frage einer grundlegenden Überprüfung des Besoldungssystems sein, ob und wie man grundlegende Verbesserungen im einfachen Dienst und entsprechende Verbesserungen im mittleren Dienst für notwendig und möglich hält.
    Ich möchte aber, meine Damen und Herren, doch einmal auf etwas anderes hinweisen Ich habe die Besorgnis, daß das, was im Laufe der letzten drei Jahre hier im Hause dankenswerterweise für die Angehörigen des einfachen und des mittleren Dienstes getan worden ist, längst in Vergessenheit geraten ist. Wir haben im Jahre 1957 zunächst die Tarifklasse V beim Ortszuschlag abgebaut und haben andere Verbesserungen beim Ortszuschlag vorgenommen. Sie wissen, daß wir im Frühjahr dieses Jahres den Unterschied zwischen der Tarifklasse IV und der Tarifklasse III halbiert haben. Das macht in Geld ausgedrückt pro Monat 45 DM aus. Das muß hier einmal festgestellt werden. Und ich darf die Kollegen aus dem früheren Beamtenrechtsausschuß daran erinnern, daß wir seinerzeit gewissermaßen hinten herum — der Nichtfachmann konnte es gar nicht erkennen — eine Reihe von zusätzlichen Verbesserungen getroffen haben. Der Herr Bundesfinanzminister hat sie hier wiederholt als „Rankenwerk" zum Besoldungsrecht bezeichnet. Damals, im Jahre 1957, wurden die Beamtengehälter allgemein auf 165 % der Gehälter von 1927 angehoben. Die zusätzlichen Verbesserungen, die ich andeutete, haben dazu geführt, daß die Gehälter im einfachen Dienst bis zu 224 % oer Gehälter von 1927 angehoben wurden, gegenüber der allgemeinen Anhebung von nur 165 %. Die Bezüge dazwischen staffeln sich selbstverständlich Das muß hier doch einmal hervorgehoben werden.
    Nachdem vorhin von Herrn Kollegen Wilhelm gesagt worden ist, daß man darauf verzichte, Änderungsanträge zu der allgemeinen Anhebung um 8 % zu stellen, obgleich man weiter gehende Vorstellungen gehabt habe, möchte ich auch dazu noch ein Wort sagen. Meine Damen und Herren, wir haben mit Wirkung vom 1. Juni, bei den Landes-beamten im wesentlichen mit Wirkung vom 1. April, eine Anhebung der Beamtengehälter um 7% zu verzeichnen gehabt. Ich habe mehrfach hier zum Ausdruck gebracht, daß ich Verständnis dafür habe, daß die Beamten damals über diesen Beschluß etwas enttäuscht waren, wobei ich allerdings der Meinung bin, daß sich die Enttäuschung sogar mehr auf die Art der Behandlung des Besoldungsproblems als auf die Höhe der Zulage bezog.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wir haben diese 7 % mit Wirkung vom 1. Juni für die Bundesbediensteten zugeschlagen, und auf die sich danach ergebenden Bezüge von 107%, gemessen an dem Stande vor dem 1. Juni, sind die 8 % aufgeschlagen worden, so daß heute, bezogen auf den 31. Mai, die Beamtengehälter auf 115,56 % gebracht werden. Die durchschnittliche Anhebung —das alles ist ja im Frühjahr diskutiert worden — betrug 8,8 %. Wenn Sie darauf, auf diese Bruttobezüge, jetzt die 8% beziehen, dann kommen Sie zu einem Vom-Hundert-Satz von 117,5%o der Bezüge vor dem 1. Juni. Damals ist ferner dargelegt worden, daß die Verbesserungen im einfachen Dienst bis zu 11 % betrügen. Wenn Sie auf die 11% die neue Verbesserung beziehen, dann kommen Sie für diese Besoldungsgruppen sogar auf einen Satz von 119,8 % gegenüber dem Stande vom 31. Mai.
    Meine Damen und Herren! Die Beamtengewerkschaften haben im Frühjahr übereinstimmend eine Anhebung von 12% gefordert. Wir haben mit Einschluß dieser Anhebung ab 1. Januar nunmehr bei der allgemeinen Anhebung einen Vom-Hundert-Satz von 115,56 % erreicht, bei allen Gruppen eine durchschnittliche Anhebung auf 117,5 % und bei den Spitzenanhebungen im einfachen Dienst auf 119,8%
    gegenüber 12%, die im Frühjahr gewünscht wurden. Wäre — und das ist eine Frage, die ich allen Gewerkschaftsvertretern vorgelegt habe —, wenn man die 12 % im Frühjahr zugelegt hätte, heute überhaupt noch Raum dafür, über eine weitere Anhebung der Beamtengehälter zu sprechen?

    (Zuruf von der SPD: Warum haben Sie es denn ,nicht getan?)

    Herr Kollege Hansing, ich selber habe in den letzten Tagen in einer Beamtenzeitschrift geschrieben, das sei nach meinem Dafürhalten wieder einmal der Beweis dafür, daß alles das, was man bei der Besoldung zu spät tue. doppelt teuer sei; und eine Beamtenkorrespondenz hier aus der Gegend schrieb in den letzten Tagen über diesen Beitrag von mir, wenn man es einmal so rückschauend betrachte, könne man eigentlich vom Beamtenstandpunkt aus nur begrüßen, daß es im Frühjahr danebengegangen sei, denn die Beamten ständen sich nunmehr besser, als es im anderen Falle gewesen wäre. — Das wollte ich im Hinblick auf die Ausführungen, die Herr Kollege Wilhelm gemacht hat, hier einschalten.
    Ich darf Sie im Namen unserer Fraktion bitten, den Antrag der SPD-Fraktion, die Ortszuschlagtabelle neu zu fassen, abzulehnen.
    Wir stehen zu einer Diskussion des Problems, ob man überhaupt noch vier Tarifklassen, ob man noch drei Ortsklassen im Ortsklassensystem benötigt, in der Zukunft durchaus freimütig zur Verfügung. Heute dreht es sich darum, daß das Besoldungsgesetz so rechtzeitig verabschiedet werden kann, daß es am 1. Januar in Kraft tritt. Ich glaube auch, daß wir uns bei dem Ausmaß der allgemeinen Anhebung der Bezüge mit voller Berechtigung auf das
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    beschränken können, was hier von seiten der Bundesregierung vorgeschlagen und im Bundestagsausschuß für Inneres einstimmig angenommen worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)