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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schlick und Dr. Dr. h. c. Friedensburg 7569 A Begrüßung des Abg. Lautenschlager . . 7569 A Änderung der Tagesordnung 7569 B Fragestunde (Drucksache 2217) Frage des Abg. Kreitmeyer: Übungsgelände für englisch-kanadische Truppen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7570 B Fragen des Abg. Altmaier: Straftaten und Belästigungen durch amerikanische Soldaten Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 C, 7571 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7571 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Gutachten der „Drei Weisen" zur Baden-Frage Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7571 A Frage des Abg. Dröscher: Verfehlte Ansiedlungsvorhaben heimatvertriebener Landwirte Schwarz, Bundesminister . 7571 B, C, D, 7572 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7571 C Rehs (SPD) 7571 D, 7572 A Frage der Abg. Frau Bennemann: Gesetz betr. die Unfallfürsorge für Gefangene Blank, Bundesminister. 7572 A, B, C Frau Bennemann (SPD) . . . . . 7572 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Namengebung für ein Schiff der Bundesmarine Strauß, Bundesminister . . . . . 7572 C Frage des Abg. Folger: Presse-Inserat gegen die Atomrüstung Strauß, Bundesminister . . . . . 7573 A, 7574 A, B, D Folger (SPD) . . . . . 7573 D, 7574 A Seuffert (SPD) 7574 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7574 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Vorfahrt für Lkw-Kolonnen der Bundeswehr auf der Autobahn Strauß, Bundesminister . . 7575 A, B, C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 7575 B, C Fragen des Abg. Dr. Dahlgrün: Militärische Übungsflächen in den Ländern Strauß, Bundesminister . 7575 D, 7576 A Fragen des Abg. Dr. Atzenroth: Tariferhöhung im Kleingutverkehr . . 7576 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Tariferhöhungen für den Berufsverkehr im Saarland . . . . . . . . . . 7576 B Frage des Abg. Reitz: Postomnibusse im Kreise Wetzlar Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär . 7576 D Frage des Abg. Seuffert: Postsendungen von Wohlfahrtsverbänden Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär 7577 A, B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7577 B Frage des Abg. Dr. Schranz: Wohnungsbau für Bundesbedienstete Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 7577 C, D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7577 D Frage des Abg. Dr. Dahlgrün: Grundbesitz der bundeseigenen Gesellschaften in den Ländern Dr. Wilhelmi, Bundesminister . 7577 D, 7578 A Dr. Dahlgrün (SPD) . . . . . . . 7578 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7578 A Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge van Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2211) 7578 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Neunten Protokoll vom 22. November 1958 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Finnland) (Drucksache 1994) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2163) — Zweite und dritte Beratung -- 7578 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 1621) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2178) — Zweite und dritte Beratung — 7578 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Einführung im Land Berlin) (Abg. Huth, Stiller, Dr. Preusker u. Gen.) (Drucksache 513) ; Schriftlicher Bericht des Wohnungsausschusses (Drucksachen 2198, zu 2198) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bartels (CDU/CSU) 7579 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 7579 B Frau Berger-Heise (SPD) . 7578 C, 7579 C Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksache 2190) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 2219, zu 2219) Frau Korspeter (SPD) 7580 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 7584 B, 7585 C Frau Friese-Korn (FDP) . 7581 D, 7585 B, 7587 A Dr. Schellenberg (SPD) . 7582 A, 7583 D, 7586 B, D, 7587 B, 7588 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7583 B Meyer (Wanne -Eickel) (SPD) . . 7584 A Büttner (SPD) 7587 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7588 C Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 516); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2210 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — 7589 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 B Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) — Erste Beratung — 7589 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 III Entwurf eines Zollgesetzes (Drucksache 2201) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des in London am 19. Juni 1951 unterzeichneten Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen und des in Bonn am 3. August 1959 unterzeichneten Zusatzabkommens hierzu hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Truppenzollgesetz) (Drucksache 2183) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185) — Erste Beratung — 7590 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2165) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7590 B Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2159) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7590 D Matzner (SPD) . . . . . . . 7591 C Kühlthau (CDU/CSU) 7592 A Lenz (Trossingen) (FDP) 7592 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7593 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache 2213) — Erste Beratung — 7593 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 (Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen) (Drucksache 2146) — Erste Beratung — Werner (CDU/CSU) 7594 A Dr. Harm (SPD) . . . . . . . 7597 A Kreitmeyer (FDP) . . . 7599 D, 7606 A Dr. Dahlgrün (FDP) 7602 A Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7603 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7605 C Hopf, Staatssekretär 7607 A Schultz (FDP) . . . . . . . . 7607 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 7607 D, 7609 B Erler (SPD) 7609 B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) — Erste Beratung — 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen (Drucksache 2179) — Erste Beratung — . . . 7609 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194) — Erste Beratung — . . . 7609 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks in Köln, Sachsenring 69; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 2064, 2170) . . . 7610 A Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2215) . . . . . 7610 C Nächste Sitzung 7610 C Anlagen 7611 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7569 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 17. 11. Baur (Augsburg) 17. 11. Bausch 18. 11. Benda 18. 11. Fürst von Bismarck 18. 11. Blachstein 18. 11. Dr. Böhm 18. 11. Dr. Brecht 17. 11. Bruse 18. 11. Demmelmeier 18. 11. Eberhard 17. 11. Eisenmann 18. 11. Funk 30. 11. Gaßmann 18. 11. Frau Geisendörfer 18. 11. Gewandt 19. 11. Dr. Greve 18. 11. Günther 17. 11. Hauffe 18. 11. Heide 18. 11. Heye 18. 11. Dr. Hoven 17. 11. Iven (Duren) 18. 11. Dr. Jordan 18. 11. Dr. Kempfler 18. 11. Frau Kipp-Kaule 17. 11. Kriedemann 18. 11. Kroll 17. 11. Kühn (Köln) 17. 11. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 17. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Mattick 18. 11. Dr. Mende 17. 11. Dr. Menzel 31. 12. Mischnick 17. 11. Mühlenberg 17. 11. Murr 17. 11. Frau Nadig 17. 11. Dr. h. c. Pferdmenges 18. 11. Pohle 30. 11. Dr. Preusker 18. 11. Dr. Schäfer 18. 11. Scheuren 18. 11. Schneider (Hamburg) 17. 11. Schütz (Berlin) 18. 11. Seidel (Fürth) 18. 11. Dr. Serres 17. 11. Stahl 18. 11. Dr. Starke 17. 11. Stenger 18. 11. Storm (Meischenstorf) 19. 11. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 11. Frau Welter (Aachen) 18. 11. Wendelborn 18. 11. Dr. Werber 18. 11. Dr. Will 18. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Bergmann.* 25. 11. Berkhan* 25. 11. Birkelbach* 25. 11. Dr. Birrenbach* 25. 11. Dr. Burgbacher* 25. 11. Dr. Deist* 25. 11. Deringer* 25. 11. Engelbrecht-Greve* 25. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 25. 11. Dr. Furler* 25. 11. Geiger (München)" 25. 11. Hahn* 25. 11. Heiland 27. 11. Illerhaus* 25. 11. Kalbitzer* 25. 11. Dr. Kopf* 25. 11. Dr. Kreyssig* 25. 11. Lenz (Brühl) * 25. 11. Dr. Lindenberg* 25. 11. Dr. Löhr* 25. 11. Lücker (Munchen)* 25. 11. Margulies* 25. 11. Metzger* 25. 11. Müller-Hermann* 25. 11. Odenthal* 25. 11. Dr. Philipp* 25. 11. Frau Dr. Probst* 25. 11. Richarts* 25. 11. Ruhnke 17. 12. Scheel* 25. 11. Dr. Schild* 25. 11. Dr. Schmidt (Gellersen)* 25. 11. Schmidt (Hamburg)* 25. 11. Storc* 25. 11. Sträter* 25. 11. Frau Strobel* 25. 11. Weinkamm* 25. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (Drucksache 514). Nach § 61 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen haben Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, die gegenüber den in § 2 und der Anlage A des Gesetzes aufgeführten Schwestereinrichtungen außerhalb des Bundesgebietes und von Berlin (West) die entsprechenden Einrichtungen" sind, die Versorgung der verdrängten Dienstangehörigen dieser Schwe- *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 7612 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 stereinrichtungen aus eigenen Mitteln durchzuführen. Zu den „entsprechenden Einrichtungen" (Aufnahmeeinrichtungen) gehören auch die „entsprechenden" Berliner Kreditinstitute, die nach § 1 des Berliner Altbankengesetzes vom 10. Dezember 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1483) als Berliner Altbanken gelten und nach dem Altbanken-Bilanzgesetz vom gleichen Tage (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1488) eine Altbankenrechnung aufzutellen haben. Die Verpflichtungen, die sich für öffentlich-rechtliche Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsanstalten sowie für Sachversicherungsanstalten im einzelnen aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergeben, sind in mehreren Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz geregelt. Die Verpflichtungen der in § 61 umschriebenen Einrichtungen haben ihren Grund in Rechtsverhältnissen, die vor Ablauf des 9. Mai 1945 bestanden haben. Wie in den Beratungen des Gesetzes zu Art. 131 wiederholt betont worden ist, findet § 61 seine innere Rechtfertigung in dem Gedanken der Solidarität der gleichartigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren im Bundesgebiet. Da die Rechtsverhältnisse der vertriebenen Angehörigen der Schwester-Institute schon vor dem 21. Juni 1948 entstanden sind und da auch die aus dem Gedanken der Solidarität sich ergebende Fürsorgepflicht nicht neu geschaffen wurde, sondern wenigstens dem Grunde nach schon am 9. Mai 1945 bestanden hat, sind diese Verpflichtungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens in der Umstellungsrechnung und in der Altbankenrechnung ,der in § 1 genannten Institute zu berücksichtigen. Über diese Frage sind bei der Aufstellung der Umstellungsrechnungen Zweifel entstanden. Eine Klärung dieser Zweifel ist im Hinblick auf die Notwendigkeit eines baldigen Abschlusses der Umstellungsrechnung geboten, jedoch durch eine auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften vom 21. April 1953 (BGBl. I S. 127) zu erlassende Verordnung nicht erreichbar. Daher ist es erforderlich, diese Frage durch Bundesgesetz klarzustellen. Dem Bund steht das Recht zur Gesetzgebung nach Artikel 73 Nr. 4 des Grundgesetzes zu. Die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen ist in der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz zur Wahrung der berechtigten Interessen der öffentlichen Hand, von der die Ausgleichsforderungen der Institute zu verzinsen und zu tilgen sind, im Hinblick darauf eingeschränkt worden, daß auch früher üblicherweise erhebliche Teile der Versorgungslast aus dem laufenden Ertrag gedeckt worden sind. Da es sich bei den aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergebenden Verpflichtungen um die anteilige Aufbringung von Versorgungsleistungen handelt, können auch für diese Verpflichtungen keine höheren Rückstellungen gebildet werden, als sie in der 38. Durchführungsverordnung (für Berliner Altbanken in § 8 Abs. 3 des Berliner Altbanken-Bilanzgesetzes) zugelassen sind. Da Zweifel entstehen können, ob Vorschriften zur Durchführung des § 1 auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften im Verordnungsweg erlassen werden können, ist es geboten, vorsorglich eine entsprechende Ermächtigung der Bundesregierung in § 2 vorzusehen. Durch § 3 wird das Gesetz in Berlin (West) in Kraft gesetzt. Bei der Anwendung des Gesetzes in Berlin sind an Stelle der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die in § 3 Nr. 1 u. 2 aufgeführten Vorschriften anzuwenden. § 4 enthält die negative Saar-Klausel. § 5 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bonn, den 14. November 1960 Dr. Lindenberg Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 a) werden in Absatz 1 die Worte „vom 1. Januar 1961 an" ersetzt durch die Worte „vom 1. Januar 1960"; b) erhält Absatz 2 folgenden zweiten Satz „Für Bezugszeiten im Jahre 1960, die vor der nach Artikel 2 § 38 Abs. 3 Satz 1 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 37 Abs. 3 Satz 1 des Angestelltenversicherungs - Neuregelungsgesetzes vorgenommene Erhöhung liegen, gilt § 2 mit der Maßgabe, daß bei der Ermittlung des Anpassungsbetrages derjenige Rentenzahlbetrag zugrunde gelegt wird, der dem Berechtigten in dem betreffenden Monat zustand." 2 In § 2 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 4 gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7613 3. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4a einfügt: „§ 4a Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gewähren die Nachzahlung der Erhöhungsbeträge, auf die Rentenberechtigte für das Jahr 1960 Anspruch haben, in vier Teilbeträgen. Die Teilbeträge werden in Höhe von jeweils fünfundzwanzig vom Hundert der Summe der Erhöhungsbeträge für das Jahr 1960 bemessen und bis zum Ende jedes Kalendervierteljahres gezahlt." Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 722 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag Gesetzentwürfe zur Beseitigung der Härten vorzulegen, die sich bei der Anrechnung der durch die Rentenanpassung erhöhten Rentenzahlbeträge auf andere Sozial- und Entschädigungsleistungen ergeben. Dabei sind insbesondere das Bundesversorgungsgesetz, das Bundesentschädigungsgesetz und das Lastenausgleichsgesetz in der Weise zu ändern und zu ergänzen, daß künftig Erhöhungen von Renteneinkommen und anderen Einkommen nicht mehr Leistungsminderungen bewirken, wenn und soweit die Einkommensverbesserungen den Vom-Hundert-Satz der Rentenanpassung nicht übersteigen. Die Gesetzentwürfe sind dem Bundestag so rechtzeitig zuzuleiten, daß sie mit Wirkung ab 1. Juni 1961 in Kraft treten können. Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Reinhold Kreitmeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist anderwärts Sitte, daß, wenn einer seine Jungfernrede gehalten hat, der nächste Abgeordnete ihm dazu gratuliert, ihm die Freude zum Ausdruck bringt, daß er eine vorzügliche Rede gehalten hat, daß er sich seiner Aufgabe gut entledigt hat — Herr Präsident, Sie entschuldigen diese persönlichen Worte, aber ich war ja angesprochen —, und die Hoffnung ausspricht, daß er wiederum sehr bald eine so erleuchtende, das ganze Haus erleuchtende Rede halten wird. Dem möchte ich mich meinem Kollegen Werner gegenüber anschließen. Es war seine Jungfernrede, ich bin der nächste Redner.

    (Abg. Dr. Pflaumbaum: Das ist doch nicht ehrlich gemeint!)

    — Jetzt bin ich ganz ehrlich, Herr Kollege Pflaumbaum, weil ich jetzt das sage, was ich ihm sagen
    mußte: Lieber Kollege, wenn man schon einen an-



    Kreitmeyer
    deren Kollegen zitiert, dann soll man rückfragen und sich vergewissern, ob das, was man in der Zeitung gelesen hat, auch der Wahrheit entspricht und ob der Kollege, wenn etwas Falsches in der Zeitung stand, Gelegenheit hatte, es zu korrigieren. Das Zitat, insbesondere aus der „Bunten Illustrierten", ist nach dem damals mutmaßlichen niedersächsischen Wahltermin hundertprozentig richtiggestellt worden, weil es eben hundertprozentig falsch und aus dem Zusammenhang gerissen war.
    Zu meinen Äußerungen vom 1. April, meinen Äußerungen vor meiner Reserveübung und meinen Äußerungen nach meiner Reserveübung möchte ich Ihnen eine sicher nicht uninteressante Erklärung geben, und ich hoffe, daß insbesondere der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts gespannt zuhören wird.
    Meine Damen und Herren, ich darf zunächst einmal im Namen der Freien Demokraten erklären, daß wir es gewesen sind, die darauf bestanden haben, diese erste Lesung nicht geräuschlos vorübergehen zu lassen, sondern doch zu einer sehr intensiven Aussprache zu kommen. Der Grund dafür ist sehr einfach. Dieses Gesetz, das wir demnächst verabschieden sollen, regelt für lange, lange Zeit die Beziehungen von Freunden untereinander. Wir wünschen, daß diese Regelungen von vornherein so getroffen werden, daß sie nicht zum Anstoß oder zur Grundlage dauernden Streites und Unfriedens werden. Aus diesem Geist heraus bringen wir jetzt unsere Bedenken vor.
    Es ist bereits die Überweisung an den Ausschuß beantragt. Das kann doch nur in der Hoffnung geschehen sein, daß dann, wenn die Regierung — wie wir aus dem Verlauf der Debatte erfahren haben —nicht in der Lage ist, die Dinge zu ändern, vielleicht doch noch der Wille und die Einsicht der Mitglieder dieses Hauses, die alle mit den von mir vorher gemachten Bemerkungen übereinstimmen, in der Lage sein werden, Milderungen herbeizuführen. Ich richte also einen Appell an alle Damen und Herren und komme nun zu einigen Grundsätzen.
    Es ist verwunderlich, daß man uns erst 15 Monate nach der Ratifikation 'diese Begründung vorlegt, die einige ganz erhebliche Widersprüche ,aufweist. Wir werden dabei ,das unangenehme Gefühl nicht los, daß man es von vornherein nicht fertiggebracht hat, die innerstaatlichen Rechtsgrundlagen dem Bundesgenossen unmißverständlich klarzumachen, so daß sogar er im Laufe der Verhandlungen das Vorhandensein einer dünnen Stelle spürte, und daß die Regierung nachträglich eine Begründung für etwas sucht, was man von vornherein abändern konnte. Es ist ein gutes Zeichen dieses Vertragswerkes, daß man sich in einigen Punkten nach angelsächsischer Sitte bemüht hat, vorher zu definieren, was unter einem bestimmten Ausdruck gemeint ist, und hier, Herr Staatssekretär, richtet sich mein erster Appell an Sie. Wenn dieses Vertragswerk, wie es in der Begründung heißt, nunmehr auf rechtsstaatlicher 'Grundlage aufgebaut sein soll und die Beziehungen der Zivilbevölkerung zu den übenden Truppen geregelt sein sollen, dann müssen Sie auch dafür sorgen, daß einwandfrei und übereinstimmend definiert wird, was eine ständige Übung ist, was ein Manöver ist und was eine andere Übung ist; denn wenn diese Begriffe nicht klar sind, werden wir keine Ruhe und keine zufriedenstellende Regelung erhalten.
    Dann wurde hier die niedersächsische Landesregierung angesprochen. Wenn an ihr Kritik geübt worden ist, daß sie nicht richtig mitgearbeitet habe, so ist diese Kritik von sämtlichen in Niedersachsen vertretenen Parteien in zwei Punkten lange Zeit vor der Ratifizierung unmißverständlich zum Ausdruck gebracht worden. Bei ,diesen Punkten geht es uns um die Aufrechterhaltung des zweiten Absatzes des § 66 ,des Bundesleistungsgesetzes, daß nämlich Manöver oder andere Übungen die Dauer von 30 Tagen nicht überschreiten dürfen und daß dasselbe Gelände für mehrtägige Übungen innerhalb dreier Monate nicht wieder benutzt werden soll. Diese Klausel ist in dem Vertrag nicht mehr enthalten.
    Weiter müssen wir unseren 'zivilen Behörden die einschränkende — nicht die völlig verhindernde —Befugnis einräumen, einschränkende Maßnahmen festzulegen. Diese Bestimmung ist in dem Vertragswerk ebenfalls nicht vorhanden.
    Die Begründung ist an einer Stelle etwas fragwürdig, um nicht zu sagen: kurios. Man sagt, wir erlaubten im Naturschutzpark Wilsede die Benutzung, um zu verhindern, daß in anderen Parks ebenfalls geübt werde. Und man fügt sofort hinzu: Es ist aber erst ein Antrag gestellt worden. Das heißt auf deutsch: der eine Antrag, der gestellt worden ist, im Naturschutzpark Wilsede zu üben, wird sofort prompt genehmigt. Wir sind gespannt, wann die Anträge für die anderen Naturschutzparks folgen werden. Wir dürfen gewiß sein, daß wir wiederum vor der Formel kapitulieren: Die militärischen Notwendigkeiten erheischen es. Das ist eine Formel, mit der man alles machen kann. Diese Formel ist sicherlich mit ein Grund, weshalb man in Zukunft zu keiner Regelung kommen wird, die beide Seiten befriedigen würde; denn über Umfang, Inhalt und Ausmaß dieser Formel kann ein Zivilist nicht entscheiden. Ich gebe allerdings zu, daß nicht unbedingt Berufskenntnisse erforderlich sind, um ein Experte zu werden — denn das ist hier schon mehrfach bewiesen worden —; es genügt auch intensives Beschäftigen mit der Materie. Vielleicht gelingt es auf diesem Gebiet doch noch, eine befriedigende Regelung zu finden.
    Nun noch ein Wort im Hinblick auf die Menschen. Sicher werden die Schäden besser und schneller als früher bezahlt werden. Da der, der den Schaden verursacht, selber zu drei Vierteln mit herangezogen wird, wird er sich bemühen, Schäden soweit als möglich zu vermeiden. Aber etwas ist hier nicht deutlich genug angesprochen worden. Für gestörte Nachtruhe gibt es keinen Schadensersatz. Es ist vielleicht manchem — und deshalb meine Frage neulich in der Fragestunde — nicht ganz klar und es könnte auch mit der Schwarz-Weiß-Skizze sehr deutlich gemacht werden, wie Ianggestreckt die Ortschaften und Siedlungen sich an den Straßen ausdehnen, die für den ständigen Panzerverkehr —



    Kreitmeyer
    nunmehr mit unserer Unterschrift — eingeräumt worden sind.
    Es ist bereits erwähnt worden — ich brauche es deshalb nicht näher auszuführen —, daß nicht nur das Lüneburg-Soltau-Abkommen außerordentlich kautschukartige Bedingungen enthält. Auch das Hauptabkommen — der Art. 45 — ist ebenfalls nicht geeignet, unter Freunden eine gute Regelung zu treffen. Deshalb wäre es auch hier unbedingt notwendig, eine Änderung mit Hilfe des Ausschusses und mit Hilfe des eindeutigen Willens dieses Hauses, aber auch der breiteren Öffentlichkeit, herbeizuführen. Gerade weil es sich um angelsächsische Partner handelt, habe ich den Eindruck, daß es von unserer Seite aus mit dem Werben um die öffentliche Meinung drüben nicht sehr gut bestellt gewesen ist. Sehr schön war der Vergleich, Herr Kollege Werner, mit dem Sie deutlich zum Ausdruck brachten, wie man über Besitz und über unbefugtes Eingreifen in das Eigentum denkt. Aber genauso sollten wir das drüben klarmachen, — wenn man mit der öffentlichen Meinung zu arbeiten weiß!
    Was wollen eigentlich unsere Bundesgenossen von uns? Ich möchte es Ihnen einmal mit einigen anderen Worten klarmachen. Da sie an ihren jetzigen Garnisonen und Standorten keine brauchbaren Standortübungsplätze haben, treten sie eine 200 oder noch mehr Kilometer weite Reise auf der Eisenbahn an, laden aus, und damit sich die Reise überhaupt lohnt, bleibt man drei bis vier Wochen an Ort und Stelle und holt jetzt — rein militärisch absolut richtig — die kleinen Einzelausbildungsübungen von der Gruppe bis zum Zug nach. Es ist dem militärischen Einheitsführer auch nicht zu verdenken, daß er sagt: Wenn ich schon da bin, will ich auch noch eine andere Übung einschalten.
    Nun kommt noch eine Raffinesse dieses Vertrages. Während die Übung eines Bataillons und eines Brigadeverbandes meldepflichtig ist, ist das, was dazwischenliegt, von der Kompanie bis zum Bataillon, nicht meldepflichtig. Hier liegt mit ein Grund der dauernden Verärgerung, weil man damit alle Handhaben hat — auf seiten der Soldaten im besten Bestreben, etwas Gutes zu leisten, um einen Erfolg zu erzielen —, überall zu üben. Wir müssen bedauern, daß bereits 4800 ha Kulturland praktisch aufgegeben worden sind.
    Ich konnte aus der Antwort des Herrn Bundesschatzministers heute entnehmen, daß er — er hat ja den reichen Schatz von 13 000 ha Land bundeseigener Gesellschaften — durchaus bereit ist, zu verhandeln, wenn man ihm nur einmal die Flächen und die Räume angäbe. Hier darf ich noch einmal sagen: Man braucht nur in der Nähe der Standorte der jetzigen Garnisonen um 600 oder 800 ha Land bemüht zu sein; dann ist das ganze Soltau-Lüneburg-Problem schon zu 90 % gelöst. — Bitte, lieber Kollege!


Rede von Dr. Lambert Huys
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Glauben Sie, Herr Kollege Kreitmeyer, daß, selbst wenn solches Land in der Nähe des Gebietes gefunden würde, dadurch etwas gewonnen wäre? Dadurch wäre nichts gewonnen. Es wäre nur das Manövergebiet vergrößert. Außerdem stehen die Regierung in Luneburg und das Land Niedersachsen auf dem Standpunkt, daß es solch ein Gebiet nicht gibt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Kreitmeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Hierzu möchte ich Ihnen sagen, daß 80 0/0 aller Übungen nicht mehr im Raum Soltau-Lüneburg durchgeführt werden. Vielmehr können die Truppen ihre Einzelausbildung von der Gruppe bis zum Zug an Ort und Stelle vornehmen. Zweitens müssen wir ein Gefühl dafür haben, daß das Soltau-Lüneburg-Gebiet ein Recht auf gleiche Behandlung hat. Sie haben heute erst gehört, daß Niedersachsen mit der Belastung pro Hektar an der Spitze aller Länder steht. Glücklicherweise steht auch der bundeseigene Gesellschaftsbesitz in Niedersachsen mit 10 000 ha an der Spitze. Das, was ich kritisiere, Herr Kollege Huys, ist, daß hier — jedenfalls habe ich diesen Eindruck — nicht wirklich das letzte Mittel erschöpft worden ist, um der Bevölkerung tatsächlich zu helfen. Diesen Zweifel muß ich nach wie vor aufrechterhalten.
    Dazu noch eine Frage. Kann ich den Menschen dort jetzt sofort helfen? Ich bin überzeugt, daß diese Verhandlungen noch lange Zeit dauern. Ich verstehe nicht, Herr Staatssekretär, daß, nachdem wir uns zweimal in einem geschlossenen Kreis der interessierten Abgeordneten unterhalten haben, nicht einmal ein Minimum an Wünschen erfüllt worden ist. Dieses Minimum hätte Sie nicht einmal in textliche Schwierigkeiten gebracht. Das Minimum hätte darin bestanden, den gesamten Panzerverkehr, den Sie — auf zwei Wegeskizzen und in zwei Artikeln festgelegt — auf ein und derselben Fahrbahn mit dem Zivilverkehr abwickeln, auf einer nicht befestigten Panzerstraße aus den Ortschaften heraus zu den freigegebenen Übungsplätzen hinzuleiten. Diese Sofortmaßnahme hätte der Nachtruhe, dem Schlaf der Kinder und der gesamten übrigen Bevölkerung gedient und wäre eine entscheidende Milderung in dem Sinne gewesen, wie es der Bundesrat empfohlen hatte.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Zum Schluß aber meine ich, es eilt nicht, Herr Staatssekretär. Wir dürfen an den Geist des Grundsatzvertrages von 1951 appellieren, in dem sich die Partner verpflichtet haben, das Recht des Aufnahmestaates zu achten und jede damit nicht zu vereinbarende Tätigkeit zu unterlassen. Ich glaube, wir sollten nichts unversucht lassen, in gemeinsamer Arbeit diesem Vertrag eine andere Textierung zu geben.
    Und schließlich noch eine Bemerkung. Wir haben vor wenigen Wochen mit den Italienern auf der Grundlage desselben Rahmenabkommens bereits einen zweiseitigen Vertrag geschlossen. Für mich ist es logisch noch nicht einleuchtend, weshalb man, wenn man mit dem einen einen solchen Vertrag vorweg abschließen kann, nicht einige Wochen später denselben Vertrag auch mit dem anderen abschließen kann. Aber wir haben dann die Möglichkeit, es tatsächlich besser zu machen — das muß ich deutlich sagen —, als es die Regierung uns hier zumutet.

    (Beifall bei der FDP.)