Rede von
Walter
Kühlthau
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls einige Bemerkungen machen. Ich möchte voranschicken, ,daß wir ,die Initiative der Bundesregierung
3 freudig begrüßt haben und daß wir der Gesamtüberlegung, ,die ,diesem Gesetz zugrunde liegt, in vollem Umfang zustimmen. Ich brauche über die Höhe der vorgesehenen Verbesserungen nichts zu sagen. Sie sind durch die Presse weitgehend verbreitet worden.
Ich glaube aber, daß ich ein Wort zu der Erklärung sagen muß, die Herr Kollege Matzner soeben abgegeben hat, und zwar zu einigen Punkten, die in dieser Erklärung angeschnitten worden sind. Wenn von bevorstehenden Wahlen gesprochen wurde, so darf ich darauf hinweisen, daß ich bei der Verabschiedung des Besoldungsänderungsgesetzes Anfang Mai dieses Jahres und vorher schon bei der ersten Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfes hier erklärt habe, wir seien der Auffassung, daß aus dem unbefriedigenden Ablauf der damaligen Besoldungsdiskussion für die Zukunft einige Konsequenzen zu ziehen seien. Ich habe als wesentliche Grundsätze drei Gedanken herausgestellt, die vorhin auch Herr Bundesminister Schröder in seiner Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs erwähnt hat.
Es kam uns zunächst darauf an, daß sich der Dienstherr aus seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bediensteten heraus beizeiten um die wirtschaftlichen Sorgen und Nöte seiner Bediensteten kümmern muß. Dem hat die Bundesregierung mit der Vorlage des jetzigen Gesetzentwurfs von sich aus entsprochen. Sie hat sich nicht wieder in eine Entwicklung drängen lassen, die dazu zwingen mußte, Maßnahmen besoldungspolitischer Art zu treffen. Daß sie dabei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 mit herangezogen hat, begrüßen wir besonders.
Das Zweite war unsere Sorge um das Auseinanderlaufen der Besoldung in Bund und Ländern. Auch dazu sind von mir seinerzeit gelegentlich der dritten Lesung des Gesetzes Ausführungen gemacht worden. Ich habe damals darauf hingewiesen, daß uns das Auseinanderlaufen der Besoldung in Bund und Ländern erhebliche Sorge mache. In dieser Beziehung ist nun ebenfalls durch das rechtzeitige Vorgehen der Bundesregierung für die Zukunft verhindert, daß die Besoldung der Bundesbediensteten und der Landesbediensteten erneut auseinanderklafft.
Das Dritte ist die Frage, ob der bevorstehende Wahlkampf die Einbringung des Gesetzentwurfs beeinflußt hat. Ich darf daran erinnern, daß ich seinerzeit hier erklärt habe, nach unserer Auffassung müsse sichergestellt werden, daß das Ausmaß der Gesamtbesoldung im öffentlichen Dienst, also auch der Angestelltengehälter und der Arbeiterlöhne, durch das Ausmaß der" Besoldung unserer Beamten maßgeblich bestimmt sein müsse und daß sich die Besoldung unserer Beamten nicht wie bisher im Zuge der Tarifverhandlungen entwickeln dürfe. Dieser Grundsatz scheint uns sehr wesentlich zu sein. Sie wissen, daß die im Augenblick geltenden Tarifverträge für den öffentlichen Dienst zum 31. März 1961 kündbar sind und nunmehr auch gekündigt werden.
Ich glaube, man ist gezwungen, in der Offentlichkeit ein Wort dazu zu sagen, weil hin und wieder. die Vermutung aufgekommen ist, daß die Gewerkschaften zur Kündigung der öffentlichen Tarifverträge veranlaßt worden seien durch den Beschluß der Bundesregierung über die Anhebung der Beamtenbesoldung. Meine Damen und Herren, die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst laufen zum 31. März 1961 aus, und es bestand kein Zweifel — es war vorher bereits angekündigt —, daß die Gewerkschaften von dem ihnen zustehenden Kündigungsrecht zu diesem Termin Gebrauch machen würden. Das war ein wesentlicher Grund dafür, daß die Bundesregierung ihre Beschlüsse getroffen hat und versuchen wollte, durch die Festlegung der Beamtengehälter beizeiten das Niveau der Gesamtbesoldung zu umreißen.
Ich darf wiederholen, daß wir in diesen drei Grundgedanken, die die Bundesregierung mit zu ihrer Entscheidung bestimmt haben, einen wesentlichen Fortschritt sehen und daß hierin der entscheidende Wert der beschlossenen Maßnahmen liegt. Diese Gedanken allein werden dem Wesen, dem Charakter und der Bedeutung des Berufsbeamtentums gerecht. Wir glauben, daß die deutsche Beamtenschaft das sehr wohl verstanden hat.