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    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schlick und Dr. Dr. h. c. Friedensburg 7569 A Begrüßung des Abg. Lautenschlager . . 7569 A Änderung der Tagesordnung 7569 B Fragestunde (Drucksache 2217) Frage des Abg. Kreitmeyer: Übungsgelände für englisch-kanadische Truppen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7570 B Fragen des Abg. Altmaier: Straftaten und Belästigungen durch amerikanische Soldaten Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 C, 7571 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7571 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Gutachten der „Drei Weisen" zur Baden-Frage Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7571 A Frage des Abg. Dröscher: Verfehlte Ansiedlungsvorhaben heimatvertriebener Landwirte Schwarz, Bundesminister . 7571 B, C, D, 7572 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7571 C Rehs (SPD) 7571 D, 7572 A Frage der Abg. Frau Bennemann: Gesetz betr. die Unfallfürsorge für Gefangene Blank, Bundesminister. 7572 A, B, C Frau Bennemann (SPD) . . . . . 7572 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Namengebung für ein Schiff der Bundesmarine Strauß, Bundesminister . . . . . 7572 C Frage des Abg. Folger: Presse-Inserat gegen die Atomrüstung Strauß, Bundesminister . . . . . 7573 A, 7574 A, B, D Folger (SPD) . . . . . 7573 D, 7574 A Seuffert (SPD) 7574 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7574 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Vorfahrt für Lkw-Kolonnen der Bundeswehr auf der Autobahn Strauß, Bundesminister . . 7575 A, B, C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 7575 B, C Fragen des Abg. Dr. Dahlgrün: Militärische Übungsflächen in den Ländern Strauß, Bundesminister . 7575 D, 7576 A Fragen des Abg. Dr. Atzenroth: Tariferhöhung im Kleingutverkehr . . 7576 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Tariferhöhungen für den Berufsverkehr im Saarland . . . . . . . . . . 7576 B Frage des Abg. Reitz: Postomnibusse im Kreise Wetzlar Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär . 7576 D Frage des Abg. Seuffert: Postsendungen von Wohlfahrtsverbänden Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär 7577 A, B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7577 B Frage des Abg. Dr. Schranz: Wohnungsbau für Bundesbedienstete Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 7577 C, D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7577 D Frage des Abg. Dr. Dahlgrün: Grundbesitz der bundeseigenen Gesellschaften in den Ländern Dr. Wilhelmi, Bundesminister . 7577 D, 7578 A Dr. Dahlgrün (SPD) . . . . . . . 7578 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7578 A Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge van Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2211) 7578 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Neunten Protokoll vom 22. November 1958 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Finnland) (Drucksache 1994) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2163) — Zweite und dritte Beratung -- 7578 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 1621) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2178) — Zweite und dritte Beratung — 7578 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Einführung im Land Berlin) (Abg. Huth, Stiller, Dr. Preusker u. Gen.) (Drucksache 513) ; Schriftlicher Bericht des Wohnungsausschusses (Drucksachen 2198, zu 2198) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bartels (CDU/CSU) 7579 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 7579 B Frau Berger-Heise (SPD) . 7578 C, 7579 C Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksache 2190) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 2219, zu 2219) Frau Korspeter (SPD) 7580 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 7584 B, 7585 C Frau Friese-Korn (FDP) . 7581 D, 7585 B, 7587 A Dr. Schellenberg (SPD) . 7582 A, 7583 D, 7586 B, D, 7587 B, 7588 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7583 B Meyer (Wanne -Eickel) (SPD) . . 7584 A Büttner (SPD) 7587 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7588 C Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 516); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2210 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — 7589 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 B Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) — Erste Beratung — 7589 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 III Entwurf eines Zollgesetzes (Drucksache 2201) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des in London am 19. Juni 1951 unterzeichneten Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen und des in Bonn am 3. August 1959 unterzeichneten Zusatzabkommens hierzu hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Truppenzollgesetz) (Drucksache 2183) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185) — Erste Beratung — 7590 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2165) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7590 B Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2159) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7590 D Matzner (SPD) . . . . . . . 7591 C Kühlthau (CDU/CSU) 7592 A Lenz (Trossingen) (FDP) 7592 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7593 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache 2213) — Erste Beratung — 7593 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 (Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen) (Drucksache 2146) — Erste Beratung — Werner (CDU/CSU) 7594 A Dr. Harm (SPD) . . . . . . . 7597 A Kreitmeyer (FDP) . . . 7599 D, 7606 A Dr. Dahlgrün (FDP) 7602 A Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7603 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7605 C Hopf, Staatssekretär 7607 A Schultz (FDP) . . . . . . . . 7607 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 7607 D, 7609 B Erler (SPD) 7609 B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) — Erste Beratung — 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen (Drucksache 2179) — Erste Beratung — . . . 7609 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194) — Erste Beratung — . . . 7609 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks in Köln, Sachsenring 69; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 2064, 2170) . . . 7610 A Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2215) . . . . . 7610 C Nächste Sitzung 7610 C Anlagen 7611 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7569 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 17. 11. Baur (Augsburg) 17. 11. Bausch 18. 11. Benda 18. 11. Fürst von Bismarck 18. 11. Blachstein 18. 11. Dr. Böhm 18. 11. Dr. Brecht 17. 11. Bruse 18. 11. Demmelmeier 18. 11. Eberhard 17. 11. Eisenmann 18. 11. Funk 30. 11. Gaßmann 18. 11. Frau Geisendörfer 18. 11. Gewandt 19. 11. Dr. Greve 18. 11. Günther 17. 11. Hauffe 18. 11. Heide 18. 11. Heye 18. 11. Dr. Hoven 17. 11. Iven (Duren) 18. 11. Dr. Jordan 18. 11. Dr. Kempfler 18. 11. Frau Kipp-Kaule 17. 11. Kriedemann 18. 11. Kroll 17. 11. Kühn (Köln) 17. 11. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 17. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Mattick 18. 11. Dr. Mende 17. 11. Dr. Menzel 31. 12. Mischnick 17. 11. Mühlenberg 17. 11. Murr 17. 11. Frau Nadig 17. 11. Dr. h. c. Pferdmenges 18. 11. Pohle 30. 11. Dr. Preusker 18. 11. Dr. Schäfer 18. 11. Scheuren 18. 11. Schneider (Hamburg) 17. 11. Schütz (Berlin) 18. 11. Seidel (Fürth) 18. 11. Dr. Serres 17. 11. Stahl 18. 11. Dr. Starke 17. 11. Stenger 18. 11. Storm (Meischenstorf) 19. 11. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 11. Frau Welter (Aachen) 18. 11. Wendelborn 18. 11. Dr. Werber 18. 11. Dr. Will 18. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Bergmann.* 25. 11. Berkhan* 25. 11. Birkelbach* 25. 11. Dr. Birrenbach* 25. 11. Dr. Burgbacher* 25. 11. Dr. Deist* 25. 11. Deringer* 25. 11. Engelbrecht-Greve* 25. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 25. 11. Dr. Furler* 25. 11. Geiger (München)" 25. 11. Hahn* 25. 11. Heiland 27. 11. Illerhaus* 25. 11. Kalbitzer* 25. 11. Dr. Kopf* 25. 11. Dr. Kreyssig* 25. 11. Lenz (Brühl) * 25. 11. Dr. Lindenberg* 25. 11. Dr. Löhr* 25. 11. Lücker (Munchen)* 25. 11. Margulies* 25. 11. Metzger* 25. 11. Müller-Hermann* 25. 11. Odenthal* 25. 11. Dr. Philipp* 25. 11. Frau Dr. Probst* 25. 11. Richarts* 25. 11. Ruhnke 17. 12. Scheel* 25. 11. Dr. Schild* 25. 11. Dr. Schmidt (Gellersen)* 25. 11. Schmidt (Hamburg)* 25. 11. Storc* 25. 11. Sträter* 25. 11. Frau Strobel* 25. 11. Weinkamm* 25. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (Drucksache 514). Nach § 61 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen haben Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, die gegenüber den in § 2 und der Anlage A des Gesetzes aufgeführten Schwestereinrichtungen außerhalb des Bundesgebietes und von Berlin (West) die entsprechenden Einrichtungen" sind, die Versorgung der verdrängten Dienstangehörigen dieser Schwe- *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 7612 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 stereinrichtungen aus eigenen Mitteln durchzuführen. Zu den „entsprechenden Einrichtungen" (Aufnahmeeinrichtungen) gehören auch die „entsprechenden" Berliner Kreditinstitute, die nach § 1 des Berliner Altbankengesetzes vom 10. Dezember 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1483) als Berliner Altbanken gelten und nach dem Altbanken-Bilanzgesetz vom gleichen Tage (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1488) eine Altbankenrechnung aufzutellen haben. Die Verpflichtungen, die sich für öffentlich-rechtliche Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsanstalten sowie für Sachversicherungsanstalten im einzelnen aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergeben, sind in mehreren Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz geregelt. Die Verpflichtungen der in § 61 umschriebenen Einrichtungen haben ihren Grund in Rechtsverhältnissen, die vor Ablauf des 9. Mai 1945 bestanden haben. Wie in den Beratungen des Gesetzes zu Art. 131 wiederholt betont worden ist, findet § 61 seine innere Rechtfertigung in dem Gedanken der Solidarität der gleichartigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren im Bundesgebiet. Da die Rechtsverhältnisse der vertriebenen Angehörigen der Schwester-Institute schon vor dem 21. Juni 1948 entstanden sind und da auch die aus dem Gedanken der Solidarität sich ergebende Fürsorgepflicht nicht neu geschaffen wurde, sondern wenigstens dem Grunde nach schon am 9. Mai 1945 bestanden hat, sind diese Verpflichtungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens in der Umstellungsrechnung und in der Altbankenrechnung ,der in § 1 genannten Institute zu berücksichtigen. Über diese Frage sind bei der Aufstellung der Umstellungsrechnungen Zweifel entstanden. Eine Klärung dieser Zweifel ist im Hinblick auf die Notwendigkeit eines baldigen Abschlusses der Umstellungsrechnung geboten, jedoch durch eine auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften vom 21. April 1953 (BGBl. I S. 127) zu erlassende Verordnung nicht erreichbar. Daher ist es erforderlich, diese Frage durch Bundesgesetz klarzustellen. Dem Bund steht das Recht zur Gesetzgebung nach Artikel 73 Nr. 4 des Grundgesetzes zu. Die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen ist in der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz zur Wahrung der berechtigten Interessen der öffentlichen Hand, von der die Ausgleichsforderungen der Institute zu verzinsen und zu tilgen sind, im Hinblick darauf eingeschränkt worden, daß auch früher üblicherweise erhebliche Teile der Versorgungslast aus dem laufenden Ertrag gedeckt worden sind. Da es sich bei den aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergebenden Verpflichtungen um die anteilige Aufbringung von Versorgungsleistungen handelt, können auch für diese Verpflichtungen keine höheren Rückstellungen gebildet werden, als sie in der 38. Durchführungsverordnung (für Berliner Altbanken in § 8 Abs. 3 des Berliner Altbanken-Bilanzgesetzes) zugelassen sind. Da Zweifel entstehen können, ob Vorschriften zur Durchführung des § 1 auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften im Verordnungsweg erlassen werden können, ist es geboten, vorsorglich eine entsprechende Ermächtigung der Bundesregierung in § 2 vorzusehen. Durch § 3 wird das Gesetz in Berlin (West) in Kraft gesetzt. Bei der Anwendung des Gesetzes in Berlin sind an Stelle der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die in § 3 Nr. 1 u. 2 aufgeführten Vorschriften anzuwenden. § 4 enthält die negative Saar-Klausel. § 5 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bonn, den 14. November 1960 Dr. Lindenberg Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 a) werden in Absatz 1 die Worte „vom 1. Januar 1961 an" ersetzt durch die Worte „vom 1. Januar 1960"; b) erhält Absatz 2 folgenden zweiten Satz „Für Bezugszeiten im Jahre 1960, die vor der nach Artikel 2 § 38 Abs. 3 Satz 1 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 37 Abs. 3 Satz 1 des Angestelltenversicherungs - Neuregelungsgesetzes vorgenommene Erhöhung liegen, gilt § 2 mit der Maßgabe, daß bei der Ermittlung des Anpassungsbetrages derjenige Rentenzahlbetrag zugrunde gelegt wird, der dem Berechtigten in dem betreffenden Monat zustand." 2 In § 2 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 4 gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7613 3. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4a einfügt: „§ 4a Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gewähren die Nachzahlung der Erhöhungsbeträge, auf die Rentenberechtigte für das Jahr 1960 Anspruch haben, in vier Teilbeträgen. Die Teilbeträge werden in Höhe von jeweils fünfundzwanzig vom Hundert der Summe der Erhöhungsbeträge für das Jahr 1960 bemessen und bis zum Ende jedes Kalendervierteljahres gezahlt." Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 722 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag Gesetzentwürfe zur Beseitigung der Härten vorzulegen, die sich bei der Anrechnung der durch die Rentenanpassung erhöhten Rentenzahlbeträge auf andere Sozial- und Entschädigungsleistungen ergeben. Dabei sind insbesondere das Bundesversorgungsgesetz, das Bundesentschädigungsgesetz und das Lastenausgleichsgesetz in der Weise zu ändern und zu ergänzen, daß künftig Erhöhungen von Renteneinkommen und anderen Einkommen nicht mehr Leistungsminderungen bewirken, wenn und soweit die Einkommensverbesserungen den Vom-Hundert-Satz der Rentenanpassung nicht übersteigen. Die Gesetzentwürfe sind dem Bundestag so rechtzeitig zuzuleiten, daß sie mit Wirkung ab 1. Juni 1961 in Kraft treten können. Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten, die wir immer für die Rentenanpassung eingetreten sind, freuen uns, daß jetzt auch die letzte Fraktion der Anpassung zustimmt.

    (Heiterkeit.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache! Die Aussprache ist geschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung ist das Gesetz in dritter Lesung angenommen.
Nun kommt der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 722. Zur Begründung Herr Abgeordneter Büttner!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Büttner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Begründung des Entschließungsantrages, den die Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gestellt hat, darf ich folgendes sagen.
    Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU- Fraktion, haben heute und hier Gelegenheit, ein Wort des Kanzlers in die Tat umzusetzen, das er vier Tage vor den Bundestagswahlen 1957 in einem Brief an Ihren Fraktionsvorsitzenden niedergelegt hat. Was wollen wir mit unserem Entschließungsantrag erreichen? Wir wollen erreichen, daß die Bundesregierung endlich dem Bundestag Gesetzentwürfe zur Beseitigung der Härten vorlegt, die sich bei der Anrechnung der durch die Rentenanpassung erhöhten Rentenzahlbeträge auf andere Sozial- und Entschädigungsleistungen ergeben. Dabei wird erforderlich sein, das Bundesversorgungsgesetz, das Bundesentschädigungsgesetz und das Lastenausgleichsgesetz in der Weise zu ändern, daß künftig Erhöhungen von Renteneinkommen und anderen Einkommen nicht mehr Leistungsminderungen bewirken. Wenn ich hier an ein Wort des Herrn Kollegen Schütz anknüpfen darf, so glaube ich, daß das auch durch seine Darlegungen insofern begründet ist, als er so nachdrücklich von der lohnbezogenen Rente gesprochen hat. Daß dann, wenn die Renten wegen gleichzeitigen Bezuges anderer Leistungen gekürzt werden, von einer echten Lohnbezogenheit nicht mehr gesprochen werden kann, liegt wohl auf der Hand.
    Ich darf vielleicht mit Genehmigung des Herrn Präsidenten hier zitieren, was der Herr Bundeskanzler gesagt hat:
    Es wird im nächsten Bundestag eine unserer dringendsten Aufgaben sein, sämtliche noch vorhandenen Unstimmigkeiten auf diesem Geblet zu beseitigen, damit die Rentner auch wirklich in ,den Genuß der Rentenerhöhung kommen.

    (Abg. Stingl: Wann war denn das?)

    — Ich sage es Ihnen gleich noch genau, Herr Kollege Stingl. —
    Es muß unter allen Umständen vermieden werden, daß die vorgesehenen Verbesserungen durch eingehende Anrechnungsbestimmungen in vielen Fällen kaum zur Auswirkung gelangen.



    Büttner
    In der Tat ist es doch auch heute noch so, daß die Empfänger von Sozialleistungen nur für eine begrenzte Zeit in den Genuß der Rentenerhöhung auf Grund der Rentenanpassungsgesetze gelangen. Die Rechte nimmt dann, was die Linke vorher gegeben hat. Ich glaube nicht, daß Sie der Meinung sind, dieser ungerechte und unsoziale Zustand sollte noch weiter bestehen bleiben. Gerade diese Sozialbedürftigen haben Anspruch auf eine Gleichstellung für alle Zeiten, sollten also in den Genuß der Rentenanpassung in voller Höhe für die gesamte Bezugszeit einer Rente kommen.
    Mit der Annahme des Entschließungsantrages, den wir eingebracht haben, beschließen Sie heute noch keine materielle Leistung. Wir geben der Bundesregierung nur einen Auftrag, Gesetzentwürfe zur Beseitigung bestehender unsozialer Regelungen vorzulegen.
    Wir kommen mit unserem Entschließungsantrag auch dem Anliegen des Herrn Kollegen Schütz entgegen, der damals bei der Rentenanpassung gesagt hat, daß man mit der Rentenanpassung andere Gesetze nicht ändern kann. Aber diese Gesetze müssen hinsichtlich der Freibeträge einmal geändert werden.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Schütz: Haben wir ja im letzten Jahr, Herr Kollege! Von 21 auf 27!)

    Deshalb glaube ich, Herr Kollege Schütz — es steht
    in unserem Entschließungsantrag genau darin, in welcher Höhe unserer Auffassung nach Freibeträge in den Gesetzen enthalten sein müssen —, wir könnten in diesem Hause einer Meinung sein, und Sie könnten unserem Entschließungsantrag zustimmen, damit wir in der Sache weiterkommen und endlich einmal die Gesetzentwürfe erhalten, in denen diese Ungerechtigkeiten beseitigt werden.
    Ich will auf all das, was in den vorherigen Lesungen zu den Rentenanpassungsgesetzen gesagt worden ist, nicht näher eingehen, ich will es nicht wiederholen. Ich darf nur darauf hinweisen, daß wir uns bereits in der 11. Sitzung dieser Legislaturperiode am 13. Februar 1958 mit der Großen Anfrage meiner Fraktion befaßt haben, daß wir das gleiche Anliegen in der 54. Sitzung am 12. Dezember 1958 vorgetragen haben. Wir haben in einer Kleinen Anfrage die Regierung um Auskunft gebeten. Wir haben uns in der 91. Sitzung damit befaßt. Ich glaube, damit nehme ich dem Herrn Kollegen Schütz einen Einwand, daß er auch dazu sagt: „Alle Jahre wieder". Wir bedauern ganz außerordentlich, daß wir das alle Jahre wieder tun müssen. Wir glauben aber, daß Sie sich unserem Entschließungsantrag nicht widersetzen sollten, sondern ihm zustimmen sollten, damit wir in der Sache, zur Beseitigung bestehender Ungerechtigkeiten, weiterkommen.

    (Beifall bei der SPD.)