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ID0313311300

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    Vokabeln: 3
    1. Frau: 1
    2. Abgeordnete: 1
    3. Friese-Korn!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schlick und Dr. Dr. h. c. Friedensburg 7569 A Begrüßung des Abg. Lautenschlager . . 7569 A Änderung der Tagesordnung 7569 B Fragestunde (Drucksache 2217) Frage des Abg. Kreitmeyer: Übungsgelände für englisch-kanadische Truppen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7570 B Fragen des Abg. Altmaier: Straftaten und Belästigungen durch amerikanische Soldaten Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 C, 7571 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7571 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Gutachten der „Drei Weisen" zur Baden-Frage Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7571 A Frage des Abg. Dröscher: Verfehlte Ansiedlungsvorhaben heimatvertriebener Landwirte Schwarz, Bundesminister . 7571 B, C, D, 7572 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7571 C Rehs (SPD) 7571 D, 7572 A Frage der Abg. Frau Bennemann: Gesetz betr. die Unfallfürsorge für Gefangene Blank, Bundesminister. 7572 A, B, C Frau Bennemann (SPD) . . . . . 7572 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Namengebung für ein Schiff der Bundesmarine Strauß, Bundesminister . . . . . 7572 C Frage des Abg. Folger: Presse-Inserat gegen die Atomrüstung Strauß, Bundesminister . . . . . 7573 A, 7574 A, B, D Folger (SPD) . . . . . 7573 D, 7574 A Seuffert (SPD) 7574 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7574 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Vorfahrt für Lkw-Kolonnen der Bundeswehr auf der Autobahn Strauß, Bundesminister . . 7575 A, B, C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 7575 B, C Fragen des Abg. Dr. Dahlgrün: Militärische Übungsflächen in den Ländern Strauß, Bundesminister . 7575 D, 7576 A Fragen des Abg. Dr. Atzenroth: Tariferhöhung im Kleingutverkehr . . 7576 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Tariferhöhungen für den Berufsverkehr im Saarland . . . . . . . . . . 7576 B Frage des Abg. Reitz: Postomnibusse im Kreise Wetzlar Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär . 7576 D Frage des Abg. Seuffert: Postsendungen von Wohlfahrtsverbänden Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär 7577 A, B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7577 B Frage des Abg. Dr. Schranz: Wohnungsbau für Bundesbedienstete Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 7577 C, D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7577 D Frage des Abg. Dr. Dahlgrün: Grundbesitz der bundeseigenen Gesellschaften in den Ländern Dr. Wilhelmi, Bundesminister . 7577 D, 7578 A Dr. Dahlgrün (SPD) . . . . . . . 7578 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7578 A Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge van Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2211) 7578 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Neunten Protokoll vom 22. November 1958 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Finnland) (Drucksache 1994) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2163) — Zweite und dritte Beratung -- 7578 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 1621) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2178) — Zweite und dritte Beratung — 7578 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Einführung im Land Berlin) (Abg. Huth, Stiller, Dr. Preusker u. Gen.) (Drucksache 513) ; Schriftlicher Bericht des Wohnungsausschusses (Drucksachen 2198, zu 2198) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bartels (CDU/CSU) 7579 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 7579 B Frau Berger-Heise (SPD) . 7578 C, 7579 C Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksache 2190) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 2219, zu 2219) Frau Korspeter (SPD) 7580 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 7584 B, 7585 C Frau Friese-Korn (FDP) . 7581 D, 7585 B, 7587 A Dr. Schellenberg (SPD) . 7582 A, 7583 D, 7586 B, D, 7587 B, 7588 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7583 B Meyer (Wanne -Eickel) (SPD) . . 7584 A Büttner (SPD) 7587 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7588 C Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 516); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2210 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — 7589 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 B Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) — Erste Beratung — 7589 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 III Entwurf eines Zollgesetzes (Drucksache 2201) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des in London am 19. Juni 1951 unterzeichneten Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen und des in Bonn am 3. August 1959 unterzeichneten Zusatzabkommens hierzu hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Truppenzollgesetz) (Drucksache 2183) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185) — Erste Beratung — 7590 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2165) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7590 B Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2159) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7590 D Matzner (SPD) . . . . . . . 7591 C Kühlthau (CDU/CSU) 7592 A Lenz (Trossingen) (FDP) 7592 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7593 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache 2213) — Erste Beratung — 7593 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 (Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen) (Drucksache 2146) — Erste Beratung — Werner (CDU/CSU) 7594 A Dr. Harm (SPD) . . . . . . . 7597 A Kreitmeyer (FDP) . . . 7599 D, 7606 A Dr. Dahlgrün (FDP) 7602 A Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7603 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7605 C Hopf, Staatssekretär 7607 A Schultz (FDP) . . . . . . . . 7607 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 7607 D, 7609 B Erler (SPD) 7609 B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) — Erste Beratung — 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen (Drucksache 2179) — Erste Beratung — . . . 7609 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194) — Erste Beratung — . . . 7609 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks in Köln, Sachsenring 69; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 2064, 2170) . . . 7610 A Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2215) . . . . . 7610 C Nächste Sitzung 7610 C Anlagen 7611 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7569 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 17. 11. Baur (Augsburg) 17. 11. Bausch 18. 11. Benda 18. 11. Fürst von Bismarck 18. 11. Blachstein 18. 11. Dr. Böhm 18. 11. Dr. Brecht 17. 11. Bruse 18. 11. Demmelmeier 18. 11. Eberhard 17. 11. Eisenmann 18. 11. Funk 30. 11. Gaßmann 18. 11. Frau Geisendörfer 18. 11. Gewandt 19. 11. Dr. Greve 18. 11. Günther 17. 11. Hauffe 18. 11. Heide 18. 11. Heye 18. 11. Dr. Hoven 17. 11. Iven (Duren) 18. 11. Dr. Jordan 18. 11. Dr. Kempfler 18. 11. Frau Kipp-Kaule 17. 11. Kriedemann 18. 11. Kroll 17. 11. Kühn (Köln) 17. 11. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 17. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Mattick 18. 11. Dr. Mende 17. 11. Dr. Menzel 31. 12. Mischnick 17. 11. Mühlenberg 17. 11. Murr 17. 11. Frau Nadig 17. 11. Dr. h. c. Pferdmenges 18. 11. Pohle 30. 11. Dr. Preusker 18. 11. Dr. Schäfer 18. 11. Scheuren 18. 11. Schneider (Hamburg) 17. 11. Schütz (Berlin) 18. 11. Seidel (Fürth) 18. 11. Dr. Serres 17. 11. Stahl 18. 11. Dr. Starke 17. 11. Stenger 18. 11. Storm (Meischenstorf) 19. 11. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 11. Frau Welter (Aachen) 18. 11. Wendelborn 18. 11. Dr. Werber 18. 11. Dr. Will 18. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Bergmann.* 25. 11. Berkhan* 25. 11. Birkelbach* 25. 11. Dr. Birrenbach* 25. 11. Dr. Burgbacher* 25. 11. Dr. Deist* 25. 11. Deringer* 25. 11. Engelbrecht-Greve* 25. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 25. 11. Dr. Furler* 25. 11. Geiger (München)" 25. 11. Hahn* 25. 11. Heiland 27. 11. Illerhaus* 25. 11. Kalbitzer* 25. 11. Dr. Kopf* 25. 11. Dr. Kreyssig* 25. 11. Lenz (Brühl) * 25. 11. Dr. Lindenberg* 25. 11. Dr. Löhr* 25. 11. Lücker (Munchen)* 25. 11. Margulies* 25. 11. Metzger* 25. 11. Müller-Hermann* 25. 11. Odenthal* 25. 11. Dr. Philipp* 25. 11. Frau Dr. Probst* 25. 11. Richarts* 25. 11. Ruhnke 17. 12. Scheel* 25. 11. Dr. Schild* 25. 11. Dr. Schmidt (Gellersen)* 25. 11. Schmidt (Hamburg)* 25. 11. Storc* 25. 11. Sträter* 25. 11. Frau Strobel* 25. 11. Weinkamm* 25. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (Drucksache 514). Nach § 61 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen haben Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, die gegenüber den in § 2 und der Anlage A des Gesetzes aufgeführten Schwestereinrichtungen außerhalb des Bundesgebietes und von Berlin (West) die entsprechenden Einrichtungen" sind, die Versorgung der verdrängten Dienstangehörigen dieser Schwe- *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 7612 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 stereinrichtungen aus eigenen Mitteln durchzuführen. Zu den „entsprechenden Einrichtungen" (Aufnahmeeinrichtungen) gehören auch die „entsprechenden" Berliner Kreditinstitute, die nach § 1 des Berliner Altbankengesetzes vom 10. Dezember 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1483) als Berliner Altbanken gelten und nach dem Altbanken-Bilanzgesetz vom gleichen Tage (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1488) eine Altbankenrechnung aufzutellen haben. Die Verpflichtungen, die sich für öffentlich-rechtliche Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsanstalten sowie für Sachversicherungsanstalten im einzelnen aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergeben, sind in mehreren Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz geregelt. Die Verpflichtungen der in § 61 umschriebenen Einrichtungen haben ihren Grund in Rechtsverhältnissen, die vor Ablauf des 9. Mai 1945 bestanden haben. Wie in den Beratungen des Gesetzes zu Art. 131 wiederholt betont worden ist, findet § 61 seine innere Rechtfertigung in dem Gedanken der Solidarität der gleichartigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren im Bundesgebiet. Da die Rechtsverhältnisse der vertriebenen Angehörigen der Schwester-Institute schon vor dem 21. Juni 1948 entstanden sind und da auch die aus dem Gedanken der Solidarität sich ergebende Fürsorgepflicht nicht neu geschaffen wurde, sondern wenigstens dem Grunde nach schon am 9. Mai 1945 bestanden hat, sind diese Verpflichtungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens in der Umstellungsrechnung und in der Altbankenrechnung ,der in § 1 genannten Institute zu berücksichtigen. Über diese Frage sind bei der Aufstellung der Umstellungsrechnungen Zweifel entstanden. Eine Klärung dieser Zweifel ist im Hinblick auf die Notwendigkeit eines baldigen Abschlusses der Umstellungsrechnung geboten, jedoch durch eine auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften vom 21. April 1953 (BGBl. I S. 127) zu erlassende Verordnung nicht erreichbar. Daher ist es erforderlich, diese Frage durch Bundesgesetz klarzustellen. Dem Bund steht das Recht zur Gesetzgebung nach Artikel 73 Nr. 4 des Grundgesetzes zu. Die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen ist in der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz zur Wahrung der berechtigten Interessen der öffentlichen Hand, von der die Ausgleichsforderungen der Institute zu verzinsen und zu tilgen sind, im Hinblick darauf eingeschränkt worden, daß auch früher üblicherweise erhebliche Teile der Versorgungslast aus dem laufenden Ertrag gedeckt worden sind. Da es sich bei den aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergebenden Verpflichtungen um die anteilige Aufbringung von Versorgungsleistungen handelt, können auch für diese Verpflichtungen keine höheren Rückstellungen gebildet werden, als sie in der 38. Durchführungsverordnung (für Berliner Altbanken in § 8 Abs. 3 des Berliner Altbanken-Bilanzgesetzes) zugelassen sind. Da Zweifel entstehen können, ob Vorschriften zur Durchführung des § 1 auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften im Verordnungsweg erlassen werden können, ist es geboten, vorsorglich eine entsprechende Ermächtigung der Bundesregierung in § 2 vorzusehen. Durch § 3 wird das Gesetz in Berlin (West) in Kraft gesetzt. Bei der Anwendung des Gesetzes in Berlin sind an Stelle der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die in § 3 Nr. 1 u. 2 aufgeführten Vorschriften anzuwenden. § 4 enthält die negative Saar-Klausel. § 5 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bonn, den 14. November 1960 Dr. Lindenberg Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 a) werden in Absatz 1 die Worte „vom 1. Januar 1961 an" ersetzt durch die Worte „vom 1. Januar 1960"; b) erhält Absatz 2 folgenden zweiten Satz „Für Bezugszeiten im Jahre 1960, die vor der nach Artikel 2 § 38 Abs. 3 Satz 1 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 37 Abs. 3 Satz 1 des Angestelltenversicherungs - Neuregelungsgesetzes vorgenommene Erhöhung liegen, gilt § 2 mit der Maßgabe, daß bei der Ermittlung des Anpassungsbetrages derjenige Rentenzahlbetrag zugrunde gelegt wird, der dem Berechtigten in dem betreffenden Monat zustand." 2 In § 2 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 4 gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7613 3. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4a einfügt: „§ 4a Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gewähren die Nachzahlung der Erhöhungsbeträge, auf die Rentenberechtigte für das Jahr 1960 Anspruch haben, in vier Teilbeträgen. Die Teilbeträge werden in Höhe von jeweils fünfundzwanzig vom Hundert der Summe der Erhöhungsbeträge für das Jahr 1960 bemessen und bis zum Ende jedes Kalendervierteljahres gezahlt." Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 722 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag Gesetzentwürfe zur Beseitigung der Härten vorzulegen, die sich bei der Anrechnung der durch die Rentenanpassung erhöhten Rentenzahlbeträge auf andere Sozial- und Entschädigungsleistungen ergeben. Dabei sind insbesondere das Bundesversorgungsgesetz, das Bundesentschädigungsgesetz und das Lastenausgleichsgesetz in der Weise zu ändern und zu ergänzen, daß künftig Erhöhungen von Renteneinkommen und anderen Einkommen nicht mehr Leistungsminderungen bewirken, wenn und soweit die Einkommensverbesserungen den Vom-Hundert-Satz der Rentenanpassung nicht übersteigen. Die Gesetzentwürfe sind dem Bundestag so rechtzeitig zuzuleiten, daß sie mit Wirkung ab 1. Juni 1961 in Kraft treten können. Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weiteren Wortmeldungen.
    Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag Umdruck 721 — der Fraktion der SPD — Ziffer 1. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
    § 1 in der Fassung des Ausschusses! Wer zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
    § 2! Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 721 Ziffer 2 vor. — Herr Abgeordneter Meyer zur Begründung!
    Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Sonderzuschusses ist die unerfreulichste Frage, die wir immer wieder behandeln müssen, wenn wir die Rentenanpassung in diesem Hause beraten. Während Sie — die Mehrheit — noch in den ersten Jahren als Argument anführten, daß es sich bei diesen rund zwei Millionen Menschen um Rentner handele, die an dem Schicksal ihrer niedrigen, kleinen Rente eigentlich selber schuld seien, sind Sie im letzten Jahr und auch im Ausschuß nur noch dem Argument gefolgt, daß die jetzige Rente eine lohnbezogene Rente sei und daß der Teil — der Sonderzuschuß — nicht lohnbezogen sei. Ich glaube, hier liegt ein Irrtum vor. Sicher sind die rund 6,5 Millionen pauschal umgestellte Renten nach den errechneten Tabellenwerten in etwa den früheren Lohnvorstellungen gefolgt. Diese pauschale Umstellung hat aber eine Verzerrung des Rentengefüges gebracht. Ich möchte mich heute bei der Behandlung der Frage des Sonderzuschlages nur auf die rund 600 000 Witwen der Arbeiterrentenversicherung beziehen, um einmal zur Erinnerung des Hauses von den Größenordnungen dieser halben Million Renten der Witwen der Arbeiterrentenversicherung zu sprechen.
    Sie wissen, daß bis zur Rentenreform diese rund 500 000 Witwen eine Durchschnittsrente von nur 56,50 DM erhalten haben. Das ist eine Witwenrente, die absolut lohnbezogen war. Ich könnte aus meiner näheren Umgebung, selbst aus meinem Elternhaus, darüber berichten: Menschen, die ein ganzes Leben lang gearbeitet haben, aber sehr wenig, sehr niedrig verdient haben, haben diese Durchschnittsrente bekommen. Sollen diese Menschen nun immer zurückbleiben?

    (Zuruf des Abg. Ruf.) — Auf Ihre Zwischenrufe, Herr Kollege Ruf, habe ich schon gewartet. — Es sind also nicht die Renten der „Hausfrauenversicherung", sondern es sind — ich bitte es mir zu glauben — diese rund 2 Millionen Kleinstrenten, die heute wirklich erschrekkend niedrig sind, Renten von Menschen, die ein Leben gearbeitet haben.


    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ruf: Das sind doch keine Normalrenten!)

    In den vielen Zuschriften, die wir immer wieder erhalten — Sie selbst auch —, betonen diese Rentner, daß sie gewissermaßen zu den „unterentwikkelten" Menschen in unserem Lande — das ist ja ein modernes Wort — gehören,

    (Abg. Ruf: Man spricht nicht mehr von „unterentwickelt", sondern sagt „entwicklungsfähig"!)

    daß wir Milliardensummen als Hilfe für die sogenannten unterentwickelten Gebiete — Entwicklungsländer — geben, daß aber noch eine Million Menschen in unserem Lande — ich möchte dieses Haus darüber unterrichten — heute noch eine Rente haben, die unter 100 DM liegt.

    (Abg. Ruf: Und möglicherweise entsprechend höhere Sparkonten, weil sie nicht auf die Rente angewiesen sind!)

    Sie sind nicht bereit, von dem gemeinsam erarbeiteten nationalen Reichtum, wie ich es immer nenne, diesen Menschen die Rente mit doch ganz unbedeutenden Beträgen aufzubessern.
    Sie müssen uns, wenn Sie die Einbeziehung, diesen kleinen Sonderzuschuß von 14 DM für die Witwe, ablehnen — die Erhöhung würde ganze 75 Pf betragen —, auch die Frage beantworten, warum Sie diese Unruhe in den Kreis der vielen Witwen in unserem Lande hineintragen?

    (Abg. Ruf: Die tragen Sie hinein!)

    Und dies angesichts einer Lage, die es uns absolut ermöglicht, uns nicht an einen formellen Paragraphen, an eine Theorie zu klammern. Wir sollten nicht sagen, dieser Teil sei nicht lohnbezogen, sondern wir sollten, glaube ich, hier wirklich die Witwen, die Menschen sehen, für die 75 Pf heute immerhin noch fast ein Brot bedeuten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich brauche den Kennern der Materie — ich bitte es mir zu glauben — die wirkliche Notlage, die in diesen Schichten noch herrscht, nicht vor Augen zu führen. Selbst der Ausgleich, der über die Fürsorgeämter usw. eventuell eintritt, erleichtert durchaus nicht die Lage dieser Hunderttausende von Witwen, die heute noch unter 100 DM Sozialrente haben.

    (Abg. Ruf: Die haben doch auch noch andere Einkommen und Hilfsquellen!)

    Wären wir ein so armes Volk, daß wir mit diesen 75 Pf rechnen müßten, würde man Verständnis dafür haben. Aber man sollte sich doch hier nicht an eine kalte Theorie und einen Paragraphen klammern! Wenn dieser Teil nicht lohnbezogen ist, meine Damen und Herren, warum haben Sie dann 1957 diesen 600 000 Witwen die 14 DM Sonderzulage ge-



    Meyer (Wanne-Eickel)

    währt, wenn Sie später erklären wollten: „Das gehört gar nicht zur Rente, diesen Teil klammern wir aus, das war ein Sondergeschenk; der Sonderzuschuß wird auch bei anderen Gelegenheiten, etwa bei der Umwandlung der Pauschalrente in ein Altersruhegeld, ausgeklammert"? Wir haben sehr viel damit zu tun, den Menschen zu erklären, wie dieser ganze Mechanismus zusammenhängt.
    Ich glaube, wir sollten nicht — ich bitte um Entschuldigung, wenn idi dieses Wort gebrauche; es ist kein Schlagwort meinerseits — am Ärmsten der Armen sparen,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    sondern wir sollten bereit sein, den Witwen in diesem Jahre die 75 Pf Rentenerhöhung zu gewähren. Kein Mensch in unserem Lande versteht es, daß wir ausgerechnet diesen Menschen diese kleine Rentenerhöhung vorenthalten wollen, während wir auf der anderen Seite die höheren Renten gewissermaßen immer höher hinausziehen. Bei diesen Renten schlägt ja wirklich die Rentenerhöhung einigermaßen zu Buch. Wir ersuchen Sie also wirklich, in diesem Jahre endlich auch den Sonderzuschuß, der damals vom gesamten Hause gewährt worden ist, zum Bestandteil der Rente zu erklären und unseren Anträgen zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ruf: Für eine Übergangszeit aus Steuermitteln gewährt!)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Abgeordnete Friese-Korn!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lotte Friese-Korn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Regelung, die der Kollege Meyer eben angesprochen hat, ist in der Tat höchst unglücklich, und keiner von uns fühlt sich bei dieser Lösung wohl. Nur scheint mir das, was hier vorgeschlagen wird, eine recht kümmerliche Lösung zu sein. Es steht fest, daß das für die Empfänger dieser Kleinstrenten etwa 75 Pf oder 1 DM ausmacht. Darüber können wir hier doch gar nicht so sprechen. Ich muß darum bei dieser Gelegenheit noch einmal auf unseren Vorschlag zurückkommen, den wir bei der Beratung der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze gemacht haben und der zum Ziele hatte, diese Menschen nicht noch zusätzlich zur Fürsorge gehen zu lassen, damit sie sich dort das Geld dazuholen, das ihnen am Fürsorgerichtsatz fehlt. Es bleibt tatsächlich diskriminierend, daß eine Witwe diesen lächerlichen Betrag dazubekommt, aber noch auf die Fürsorge angewiesen bleibt.
    Wir haben damals vorgeschlagen, statt dessen eine Zusatzrente zu zahlen, die von vornherein und ein für allemal einen Betrag bis zur Höhe des jeweiligen Fürsorgerichtsatzes ausmachen sollte.

    (Abg. Ruf: Das ist die Sozialpolitik der FDP; die kann sich sehen lassen!)

    Es handelt sich dabei um auslaufende Renten. Betroffen sind sehr viele Frauen, die damals noch nicht

    ( sind. (Abg. Stingl: Und die nie Beiträge gezahlt haben!)

    Wir sind und bleiben der Meinung, daß es, gemessen an der sonstigen Anhebung der Renten in der Angestelltenversicherung, peinlich ist, daß der Satz von 14 und 21 DM sich niemals steigert.

    (Beifall bei der FDP.)